[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

1357 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Pflanzen"


⇒ Schnellwahl ⇒

0158/20
0212/20B
0212/20
0483/20
0292/20
0316/20
0280/1/20
0131/1/20
0069/20
0157/20
0141/20
0268/20
0088/20
0270/20
0279/20B
0279/1/20
0188/20
0098/20
0098/1/20
0212/1/20
0280/20B
0251/20
0524/20
0344/19
0136/1/19
0410/19
0533/19B
0148/19
0341/19B
0252/19
0472/19B
0096/19
0541/1/19
0397/19
0281/1/19
0307/19
0115/19B
0243/19
0140/19
0378/19
0593/19
0146/19
0344/19B
0137/2/19
0075/19
0137/19B
0344/1/19
0533/1/19
0115/1/19
0281/19B
0472/1/19
0075/19B
0318/19
0584/19
0307/1/19
0411/19
0410/1/19
0115/19
0481/18
0144/18
0412/1/18
0544/18
0412/18B
0257/18
0285/18B
0347/18
0457/1/18
0400/2/18
0162/1/18
0423/18
0107/18
0025/18
0345/1/18
0402/1/18
0223/18
0107/18B
0025/18B
0216/18
0632/18
0386/18
0582/18
0177/18B
0400/18
0156/18
0457/18B
0389/18B
0061/18
0407/18
0246/18B
0223/18B
0582/1/18
0100/18
0457/18
0178/18
0224/18
0025/1/18
0318/1/18
0223/1/18
0173/18
0303/18
0061/1/18
0368/18
0551/18
0345/18B
0400/18B
0400/1/18
0285/1/18
0345/18
0177/1/18
0162/18B
0303/18B
0582/18B
0222/18
0246/1/18
0635/17
0635/1/17
0731/1/17
0184/1/17
0068/1/17
0664/17
0637/17
0221/17
0664/2/17
0090/17
0189/1/17
0021/17
0208/17
0152/17
0277/1/17
0148/1/17
0213/1/17
0168/1/17
0273/17
0168/17B
0452/17
0249/17
0131/17
0277/17
0664/17B
0731/17B
0072/17
0424/1/17
0252/17
0129/1/17
0514/17
0152/1/17
0184/17
0129/17
0527/17
0189/17B
0378/17
0068/17B
0569/17
0129/17B
0637/1/17
0731/17
0762/17
0742/17
0184/17B
0213/17B
0328/17
0635/17B
0637/17B
0378/1/17
0128/17
0378/17B
0515/17
0185/17
0277/17B
0143/16B
0280/16
0351/16
0673/1/16
0395/16
0476/16
0233/16
0274/1/16
0396/16
0080/16
0673/16B
0405/16
0143/1/16
0258/16
0155/16
0269/16
0229/16
0239/16
0807/16B
0211/16
0078/16B
0550/1/16
0485/16
0314/16
0682/16
0682/1/16
0078/16
0650/1/16
0533/1/16
0314/16B
0626/16
0533/16B
0387/16B
0550/16B
0175/16
0147/16
0387/1/16
0550/16
0249/16
0650/16
0310/16
0269/16B
0135/15
0379/15
0317/15B
0399/15
0317/15
0108/15B
0027/15
0025/15
0428/15B
0627/1/15
0510/1/15
0453/1/15
0298/15B
0301/15
0630/15B
0629/15B
0340/15
0183/15
0108/1/15
0510/15B
0183/15B
0118/1/15
0297/15
0108/15
0627/15B
0509/15
0453/15B
0273/15B
0630/1/15
0629/1/15
0237/15
0107/15
0500/15
0429/15
0075/1/15
0528/15
0298/15
0278/15
0428/1/15
0297/15B
0075/15B
0183/1/15
0118/15B
0568/14
0607/1/14
0113/1/14
0210/14
0432/14
0492/1/14
0058/1/14
0077/14B
0354/14B
0113/14B
0163/14
0210/1/14
0420/14B
0105/14
0459/1/14
0490/14
0592/14
0406/14
0293/1/14
0197/14
0630/14B
0376/1/14
0082/14B
0492/14B
0376/14B
0607/14B
0052/14
0544/14
0245/14
0104/14
0406/1/14
0197/14B
0082/2/14
0400/14
0459/2/14
0406/14B
0197/1/14
0058/14
0354/1/14
0459/14
0082/1/14
0316/14
0304/14
0630/1/14
0304/14B
0574/14
0412/14
0412/1/14
0412/14B
0420/1/14
0608/14
0073/14
0459/14B
0310/1/14
0704/2/13
0412/2/13
0196/13B
0589/13
0704/13B
0277/13B
0704/1/13
0368/13
0483/1/13
0175/13
0196/13
0427/13
0679/2/13
0098/13
0589/13B
0534/13
0294/13
0318/13
0412/13B
0483/13B
0325/13
0283/13
0611/13
0410/13B
0660/13
0704/13
0302/13
0203/13
0230/13
0230/1/13
0803/13
0410/1/13
0412/1/13
0126/13B
0699/13
0230/13B
0753/13B
0589/1/13
0815/13
0413/13B
0679/13B
0526/13
0819/1/13
0814/13
0444/13
0753/1/13
0188/13
0753/13
0277/1/13
0464/13
0434/13
0679/1/13
0347/13
0282/13
0276/13
0413/1/13
0464/1/13
0819/13B
0464/13B
0617/12
0091/12
0418/12B
0569/1/12
0569/12
0319/12X
0160/12
0109/1/12
0745/12
0745/12B
0676/12
0354/12B
0314/12B
0508/12
0475/12B
0671/1/12
0789/1/12
0445/12
0021/12B
0180/12B
0475/12
0789/12B
0346/1/12
0346/12B
0617/12B
0185/12
0720/12B
0180/12
0444/12B
0476/12
0720/12
0444/12
0317/12
0671/12
0016/12
0618/12
0418/1/12
0575/12
0300/12
0300/1/12
0670/12
0789/12
0435/1/12
0109/12
0005/1/12
0661/12
0444/1/12
0300/12B
0469/12
0708/12
0720/1/12
0652/12
0435/12B
0310/12
0021/1/12
0731/12
0618/1/12
0820/12
0671/12B
0109/12B
0487/12
0655/12
0296/12
0466/12
0582/12
0314/1/12
0662/12
0298/12
0354/12
0618/12B
0136/12
0745/1/12
0569/12B
0681/12
0126/12
0128/11
0040/11
0535/11
0233/11
0072/11
0052/11
0819/1/11
0626/11B
0042/11
0518/11
0520/1/11
0744/11
0371/11
0233/1/11
0314/1/11
0320/11
0314/11
0214/11
0576/11
0179/1/11
0519/11B
0228/11
0230/11
0130/11
0719/11
0179/11B
0090/11
0744/4/11
0632/11B
0370/11
0519/1/11
0850/11
0487/4/11
0578/11B
0705/11
0705/11B
0214/2/11
0650/11
0056/11
0809/11
0053/11B
0626/11
0216/11
0233/11B
0216/11X
0053/11
0574/11
0661/11
0058/11
0309/11
0730/11
0143/11
0267/11
0310/11
0639/11
0088/11
0142/11
0089/11
0578/1/11
0744/3/11
0623/11
0623/11B
0042/11B
0626/1/11
0341/11B
0228/1/11
0228/11B
0578/3/11
0744/1/11
0197/11
0230/11B
0153/1/11
0590/11
0342/1/11
0819/11B
0635/11
0031/11
0744/2/11
0632/1/11
0302/11
0825/11
0705/1/11
0623/1/11
0763/11
0046/1/11
0216/11B
0164/11
0132/11
0519/11
0529/11
0819/11
0667/11
0520/11B
0744/11B
0661/10
0466/10
0502/10
0480/10
0841/10
0466/1/10
0336/10B
0602/10B
0706/10
0710/10
0084/10B
0775/10
0196/10
0029/10
0796/10
0128/10
0104/10B
0104/10
0034/10
0440/10B
0806/10
0440/1/10
0602/1/10
0153/10
0336/10
0351/10
0249/10
0483/10
0016/10
0601/10
0602/10
0763/10
0284/1/10
0296/2/10
0466/10B
0235/10
0185/10
0675/10
0140/10
0771/10
0097/10
0097/10B
0238/10
0016/1/10
0711/10
0693/10
0743/10B
0710/10B
0118/10
0710/1/10
0230/10
0740/10
0530/10
0305/10
0871/10
0097/1/10
0104/1/10
0084/10
0084/1/10
0735/10
0303/10
0117/10
0440/10
0428/10
0016/10B
0569/10B
0743/10
0569/1/10
0805/10
0177/10
0442/10
0712/09
0868/09
0808/09
0701/09
0617/1/09
0023/1/09
0712/1/09
0611/09B
0280/1/09
0001/09B
0194/09
0045/09B
0224/09
0319/09
0280/09
0228/09
0429/09
0540/1/09
0266/09
0895/09
0870/09
0281/1/09
0535/09
0023/09B
0254/09
0281/09B
0712/09B
0280/09B
0379/1/09
0617/09B
0282/09
0751/09
0278/09B
0171/09B
0867/09
0326/09
0795/09
0278/1/09
0398/1/09
0171/8/09
0398/09B
0278/09A
0343/09
0288/09
0226/09
0296/09
0001/1/09
0895/1/09
0021/09
0594/09
0379/09B
0418/09
0540/09B
0700/09
0540/2/09
0895/09B
0527/09B
0863/09
0386/09
0812/09
0338/09
0684/09
0171/09
0398/09
0416/09
0266/1/09
0603/09
0817/09
0334/09
0688/09
0334/1/09
0391/09
0421/09
0611/09
0253/09
0677/09
0171/1/09
0676/09
0867/09B
0278/09
0280/09A
0067/09
0391/09B
0507/09
0045/1/09
0676/09B
0334/09B
0185/09
0527/1/09
0911/09
0288/09B
0423/09
0023/09
0135/09
0217/09
0389/09
0625/09
0754/09
0527/09
0563/08
0952/1/08
0768/08A
0294/1/08
0340/08
0521/08
0822/08
0433/08
0157/08
0828/08
0757/08
0165/08
0554/08
0775/08
0001/08
0830/3/08
0385/08
0074/1/08
0474/08
0419/08
0849/1/08
0133/08
0504/08
0350/08
0004/08
0515/08
0668/08B
0836/08
0485/08
0010/08A
0846/08
0007/1/08
0334/08
0294/08B
0411/08
0687/08
0052/3/08
0097/08
0891/08
0537/08
0367/08C
0378/08
0367/08
0319/08
0760/08
0294/08
0367/08D
0309/08
0906/08
0052/08
0655/08
0010/08B
0418/2/08
0111/08
1006/08
0952/08B
0142/08
0968/08
0074/08
0952/08
0668/1/08
0030/08
0192/08
0228/08
0857/08
0694/1/08
0830/1/08
0667/1/08
0074/08B
0411/08B
0232/08
0293/1/08
0358/08
0293/08
0667/08
0403/08
0009/08
0133/1/08
0779/08
0220/08
0007/08B
0367/1/08
0048/08
0010/08C
0261/08
0493/08
0800/08
0830/2/08
0991/08
0689/08
0964/08
0571/08
0163/08
0915/08
0008/08
0050/08
0105/08
0050/1/08
0624/08
0575/1/08
0819/08
0849/08
0293/08B
0393/08
0694/08B
0830/08
0357/08
0470/08
0873/08
0138/08
0133/08B
0694/08
0411/1/08
0418/08
0849/08B
0667/08B
0135/08
0804/08
0016/08
0830/08B
0253/08
0010/08
0010/1/08
1000/08
0367/08B
0050/08B
0018/08
0598/07B
0831/07
0487/1/07
0602/07
0952/07
0731/07B
0084/07B
0123/1/07
0469/1/07
0796/07
0602/07B
0276/07
0130/07
0123/07
0128/07B
0796/1/07
0145/07
0201/07
0123/2/07
0422/07
0367/07
0446/07
0337/07
0947/07
0261/07
0731/07
0685/07
0768/07B
0562/07
0859/07B
0271/07
0953/07
0128/1/07
0475/07
0838/07B
0007/07
0066/07
0824/07
0061/1/07
0563/1/07
0083/07B
0253/07
0492/07
0535/07
0776/07
0764/07B
0337/07B
0128/07
0534/07B
0553/07
0359/07
0889/07
0072/07
0064/07
0487/07B
0888/07
0563/07B
0148/07
0915/07
0735/07
0618/07
0534/1/07
0072/1/07
0797/07
0764/1/07
0071/07
0337/1/07
0511/07
0292/1/07
0071/2/07
0241/07
0351/07
0535/07B
0809/07
0299/07
0897/07
0468/07
0355/07
0534/07
0535/1/07
0682/07
0739/07
0123/07B
0598/1/07
0796/07B
0733/07
0282/07
0122/07
0859/1/07
0838/1/07
0469/07B
0072/07B
0469/07
0080/07
0084/1/07
0764/07
0801/07
0292/07B
0229/07
0728/07
0768/07
0487/07
0579/07
0859/07
0128/2/07
0563/07
0083/1/07
0365/06
0718/2/06
0364/1/06
0414/06
0621/06
0910/1/06
0505/06
0465/06
0195/06
0096/06
0678/1/06
0590/06
0195/06B
0651/06
0521/1/06
0206/06
0054/06
0111/1/06
0510/06
0294/1/06
0364/06B
0539/06
0759/06
0828/06
0004/06
0108/2/06
0294/06
0017/06B
0288/06
0295/06B
0927/06
0621/1/06
0686/06B
0920/1/06
0094/06
0016/06
0686/1/06
0696/3/06
0795/06
0527/06B
0374/06
0285/06
0365/1/06
0621/06B
0865/06
0138/06B
0206/1/06
0190/1/06
0678/06
0361/06
0455/06
0588/06
0111/06B
0138/06
0322/06
0108/1/06
0920/06
0677/06
0800/06
0017/06
0686/06
0261/06
0521/06B
0131/06
0527/1/06
0909/1/06
0681/06
0282/06
0910/06
0094/1/06
0364/06
0621/2/06
0190/06B
0909/06
0206/06B
0015/06
0178/06
0528/06B
0264/06
0138/1/06
0796/06
0365/06B
0685/06
0477/06
0190/06
0398/06
0604/1/06
0521/06
0398/06B
0094/06B
0302/06
0486/06
0751/1/06
0294/06B
0398/1/06
0635/06
0678/06B
0589/06
0528/1/06
0696/06
0295/06
0295/1/06
0017/1/06
0527/06
0153/05B
0189/1/05
0730/05
0093/05
0355/05
0325/05B
0755/05
0790/05
0361/1/05
0093/05B
0605/05
0424/05
0194/05
0251/05
0094/05
0908/05
0947/1/05
0540/05
0829/05
0325/05
0760/1/05
0898/05B
0703/05B
0313/05
0286/1/05
0763/05
0170/2/05
0897/05
0076/3/05
0636/05B
0283/05
0281/05
0073/05
0076/05
0898/1/05
0947/05
0191/05
0361/2/05
0703/2/05
0817/1/05
0153/05
0591/1/05
0712/05
0325/1/05
0333/05
0343/05
0912/1/05
0286/05B
0543/05B
0729/05
0727/05
0746/05
0806/05
0912/05B
0063/05
0725/05
0555/05
0946/05
0819/05B
0704/05
0076/05B
0728/05
0610/05
0231/05
0543/05
0908/1/05
0908/05B
0102/05
0704/2/05
0449/05
0917/05
0810/05
0225/05
0296/05
0819/1/05
0172/05
0591/05B
0914/05
0817/05
0726/05
0093/2/05
0591/05
0093/1/05
0137/05
0636/05
0731/05
0361/4/05
0842/05
0695/05
0947/05B
0082/05
0608/05
0913/05
0173/05
0703/1/05
0301/05
0169/05
0760/05B
0760/05
0052/05
0330/05
0703/05
0597/05
0237/05
0189/05B
0399/05
0809/05
0672/05
0936/05
0794/05
0868/04B
0268/04
0618/04
0285/04B
0729/04B
0500/04B
0799/04
0968/04B
0883/04
0728/04B
0710/04B
0487/04B
0565/04
0983/04
0789/04
0622/04
0985/04
0805/04
0871/04
0860/04
0868/04
0729/1/04
0645/04
0734/04
0429/04
0871/1/04
0968/04
0728/2/04
0871/04B
0728/1/04
0259/04
0995/04
0450/1/04
0507/04B
0429/04B
0808/04
0985/1/04
0487/1/04
0958/04
0709/04
0591/04
0915/04
0847/03
0061/3/03
0299/03
0061/03B
0546/03
0450/03
0061/4/03
0762/03
0061/2/03
0061/5/03
0061/1/03
Drucksache 637/17

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ständigen Ausschuss der Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF), Sektion: Gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel und Umweltrisiken



Drucksache 221/17

... b) Bestandteile einschließlich verarbeiteter Bestandteile, Extrakte und Öle der Kaffeepflanze und der Kaffeebohnen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 221/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Tabakerzeugnisverordnung

Anlage 1
Verbotene Zusatzstoffe in Tabakerzeugnissen

Zu § 4

Anlage 2
Verbotene Inhaltsstoffe in elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern

Zu § 28

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Nummer 1

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 6

Nummer 1

Nummer 3

Nummer 5

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 664/2/17

... 1. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Insekten eine zentrale Rolle für das Funktionieren unseres Ökosystems zukommt. Sie bestäuben Pflanzen, sind Nahrungsgrundlage zahlreicher Tiere und haben daher auch unmittelbare Auswirkungen auf den Artenindex. Der Bundesrat sieht daher mit Sorge, dass in drei Ländern regionale Untersuchungen auf einen Insektenrückgang um 75 Prozent zwischen 1989 und 2015 hinweisen. Dieser Wert korrespondiert mit internationalen Auswertungen des Weltbiodiversitätsrates, der ebenfalls einen drastischen Rückgang wild lebender Bestäuber festgestellt hat.



Drucksache 90/17

... In Bezug auf gebrauchte Speiseöle und -fette kann die Effizienz der Sammel- und Behandlungssysteme im Hinblick auf die Erzeugung von z.B. Biodiesel und hydrogenierten Pflanzenölen (HVO) noch verbessert werden. Die aus Abfällen gewonnenen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 90/17




Mitteilung

1. Einleitung

2. Rangposition von Verfahren der energetischen Verwertung von Abfällen in der Abfallhierarchie und Frage der Förderung aus öffentlichen Mitteln

Abbildung 1 Die Abfallhierarchie und Verfahren der energetischen Verwertung von Abfällen

3. Verfahren der energetischen Verwertung von Restabfällen: das richtige Gleichgewicht finden

4. Optimierung des Beitrags von Verfahren zur energetischen Verwertung von Abfällen zu den Klima- und Energiezielen der EU im Rahmen der Kreislaufwirtschaft

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 189/1/17

... en, die aus Getreide und sonstigen Kulturpflanzen mit hohem Stärkegehalt, aus Zuckerpflanzen, aus Ölpflanzen und aus als Hauptkulturen vorrangig für die Energiegewinnung auf landwirtschaftlichen Flächen angebauten Pflanzen hergestellt werden (sogenannte herkömmliche



Drucksache 21/17

... In Anlage I (zu § 1 Abs. 1) (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) werden in der Position "Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen)" in Buchstabe e die Wörter "in den Anlagen II und III" durch die Wörter "in Anlage III" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 21/17




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 2
Änderung der Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung

Artikel 3
Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Artikel 4
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 31
Arznei- und Verbandmittel, Verordnungsermächtigung.

Artikel 5
Änderung des Grundstoffüberwachungsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 208/17

... aaa) In Buchstabe a werden nach dem Wort "Pflanzen" ein Komma und das Wort "Fläche" eingefügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 208/17




§ 13b
Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren


 
 
 


Drucksache 152/17

... Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln einschließlich der relevanten Metaboliten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 152/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Grundwasserverordnung

§ 8a
Zusätzliche Inhalte der Bewirtschaftungspläne

Anlage 2
(zu § 3 Absatz 1, § 5 Absatz 1 und Absatz 3, § 7 Absatz 2 Nummer 1, § 10 Absatz 2 Satz 4 Nummer 1)

Anlage 4a
(zu § 5 Absatz 2 Satz 1 und 2 und Absatz 3) Ableitung von Hintergrundwerten für hydrogeochemische Einheiten

Artikel 2
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Wesentliche Bestimmungen

1. Ableitung von Hintergrundwerten § 5 Absatz 2 und 3 und Anlage 4a

2. Konkretisierung der flächenbezogenen Voraussetzungen bei der Bewertung der Überschreitung von Schwellenwerten § 7 Absatz 3 Nummer 1

3. Inhalte von Bewirtschaftungsplänen § 8a

4. Ergänzung der Anlage 2 um Schwellenwerte zu weiteren Stoffen und Stoffgruppen

III. Vereinbarkeit mit EU-Recht

IV. Alternativen

V. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

VI. Befristung

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

IX. Sonstige Kosten

X. Nachhaltige Entwicklung

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 277/1/17

... Pflanzen der Gattung Geiskräuter bzw. Kreuzkräuter (Senecio spp.) zählen teilweise auch zu den heimischen genetischen Ressourcen. Reglementierungen zu Saatgut von Kreuzkrautarten in Erhaltungsmischungen sollen daher auf diejenigen Arten beschränkt werden, die einen besonders hohen Gehalt an Pyrrolizidin-Alkaloiden haben bzw. hier invasiv sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 277/1/17




Zu Artikel 3 Nummer 1


 
 
 


Drucksache 148/1/17

... "3. der Boden durch Einsaat einer Winterkultur oder von Zwischenfrüchten im Herbst eine Pflanzendecke trägt oder es sich um Grünland oder Dauergrünland handelt, und"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 148/1/17




1. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 8 DüV

2. Zu Artikel 1 § 2 Satz 2 DüV

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 Satz 2 DüV

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 DüV

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 5 Satz 3 DüV

6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 4 - neu - DüV

7. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 DüV

8. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 2 DüV

9. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 1 DüV

10. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 2 DüV

11. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Satz 1 DüV

12. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 9 einleitender Satzteil DüV

13. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 9 Satz 2 - neu - DüV

14. Hauptempfehlung zu Ziffer 15

Zu Artikel 1

15. Hilfsempfehlung zu Ziffer 14

Zu Artikel 1

16. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 4 Nummer 1a - neu -, Nummer 8 DüV

17. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 DüV

18. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 4 Nummer 6

19. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 5 - neu - DüV

20. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 6 Nummer 2 DüV

21. Zu Artikel 1 Anlage 4 Tabelle 4

22. Zur Eingangsformel, Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 5, § 13 Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 einleitender Satzteil, Nummer 2, Satz 3, Absatz 5 einleitender Satzteil, § 14 DüV , Artikel 2 Nummer 3 - neu - § 7 WDüngV , Artikel 3 § 9 Absatz 1, Absatz 2 DüMV , Artikel 4 § 2 AgrarZahlVerpflV , Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 14
Ordnungswidrigkeiten

'Artikel 3 Änderung der Düngemittelverordnung

'Artikel 4 Folgeänderung

§ 2
Schaffung von Pufferzonen entlang von Wasserläufen

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f


 
 
 


Drucksache 213/1/17

... /EWG vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie der wild-lebenden Tiere und Pflanzen wäre sachgerechter: Änderungen könnten dann vom Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 213/1/17




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Rechtsakten

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 168/1/17

... Die intensiven landwirtschaftlichen Nutzungen der Natur stehen im Spannungsverhältnis zum Naturschutz. Die Verwendung von Pflanzen- und Düngemitteln, übermäßige Viehwirtschaft sowie Grünlandumbrüche können in Divergenz zu den Zielen des Naturschutzes, insbesondere der Bekämpfung des Klimawandels und dem Schutz der biologischen Vielfalt, stehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 5 Absatz 2 Satz 1 - neu - BNatSchG

2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 5 Absatz 2 Nummer 6 BNatSchG

3. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 15 Absatz 4 Satz 4 - neu - BNatSchG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 27 Absatz 2 Satz 2 - neu - BNatSchG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 21 Absatz 3 Satz 3 - neu - BNatSchG

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 30 Absatz 2 Satz 3 BNatSchG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 39 Absatz 5 Satz 3 BNatSchG

8. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 1 und 2 BNatSchG

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 44 Absatz 3 a

10. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 44 Absatz 5 Satz 1 und 2 BNatSchG

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 44 Absatz 5 Satz 2 Nummer 2 BNatSchG *

12. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c - neu - § 44 Absatz 5 Satz 6 - neu - BNatSchG

13. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 57 Absatz 2 BNatSchG

14. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 69 BNatSchG

15. Zum Gesetzentwurf allgemein

16. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 273/17

... - Patente für klassische Verfahren der Pflanzen- und Tierzucht durch biologische Verfahren und die daraus hervorgegangenen Tiere und Pflanzen Patente auch dann nicht erteilt werden können, wenn zu diesem klassischen Verfahren ein technischer Schritt hinzukommt;



Drucksache 168/17 (Beschluss)

... "6. die Anwendung von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln hat nach Maßgabe des landwirtschaftlichen Fachrechtes zu erfolgen; eine Dokumentation über die Anwendung von Düngemitteln ist nach Maßgabe der auf Grund des § 5 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 3, des § 5 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1, des § 7, des § 8 Absatz 1, des § 9 und des § 15 Absatz 1 und 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 5 Absatz 2 Nummer 6 BNatSchG

2. Zu Artikel 1 Nummer 02 - neu - § 15 Absatz 4 Satz 4 - neu - BNatSchG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 27 Absatz 2 Satz 2 - neu - BNatSchG

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 30 Absatz 2 Satz 3 BNatSchG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 39 Absatz 5 Satz 3 BNatSchG

6. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 1 und 2 BNatSchG

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 44 Absatz 5 Satz 2 Nummer 2 BNatSchG

8. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 57 Absatz 2 BNatSchG Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b ist zu streichen.

9. Zum Gesetzentwurf allgemein

10. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 452/17

... , wenn es sich um Ethylalkohol ex Unterposition 2207 10 00 der Kombinierten Nomenklatur handelt. Im Fall von Bioethanol, das fossilem Ottokraftstoff beigemischt wird, müssen die Eigenschaften des Bioethanols außerdem mindestens den Anforderungen der DIN EN 15376, Ausgabe März 2008, Ausgabe November 2009 oder Ausgabe April 2011, entsprechen. Im Fall von Bioethanol, das im Ethanolkraftstoff (E85) enthalten ist, müssen die Eigenschaften des Ethanolkraftstoffs (E85) außerdem mindestens den Anforderungen an Ethanolkraftstoff (E85) nach § 6 der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen entsprechen. Für Energieerzeugnisse, die anteilig aus Bioethanol hergestellt werden, gelten für den Bioethanol-Anteil die Sätze 5 und 6 entsprechend. Pflanzenöl ist abweichend von den Sätzen 1 und 2 nur dann

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 452/17




Zweites Gesetz

Artikel 1
Änderung des Energiesteuergesetzes

§ 3b
Staatliche Beihilfen

§ 26
Steuerbefreiung für den Eigenverbrauch

§ 28
Steuerbefreiung für gasförmige Energieerzeugnisse

§ 53
Steuerentlastung für die Stromerzeugung.

§ 53a
Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme

§ 66c
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Weitere Änderung des Energiesteuergesetzes

§ 47a
Steuerentlastung für den Eigenverbrauch

Artikel 3
Änderung des Stromsteuergesetzes

§ 2a
Staatliche Beihilfen

§ 14
Bußgeldvorschriften

Artikel 4
Weitere Änderung des Stromsteuergesetzes

§ 9c
Steuerentlastung für den öffentlichen Personennahverkehr

Artikel 5
Änderung des Tabaksteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes

Artikel 7
Änderung des Kaffeesteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Alkoholsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 249/17

... Die nach Absatz 1 Satz 1 relevanten Mitteilungspflichten ergeben sich für den Erzeugnisbereich Milch und Milcherzeugnisse aus Artikel 149 Absatz 2 Buchstabe f der GMO, für den Erzeugnisbereich Rindfleisch aus Artikel 170 Absatz 2 Buchstabe g der GMO und für bestimmte Kulturpflanzen aus Artikel 171 Absatz 2 Buchstabe g der GMO. Die "besonderen Voraussetzungen des Unionsrechts", deren Einhaltung erklärt werden muss, sind für den Erzeugnisbereich Milch und Milcherzeugnisse in Artikel 149 Absatz 2 Buchstabe c - e der GMO, für den Erzeugnisbereich Rindfleisch in Artikel 170 Absatz 2 Buchstabe c - f der GMO und für bestimmte Kulturpflanzen in Artikel 171 Absatz 2 Buchstabe c - f der GMO geregelt. Nach Satz 2 von besonderer Bedeutung sind die in Artikel 149 Absatz 2 Buchstabe d und e, Artikel 170 Absatz 2 Buchstabe e und f sowie Artikel 171 Absatz 2 Buchstabe e und f der GMO normierten Voraussetzungen.



Drucksache 277/17

... In § 26 Absatz 2 Nummer 2 werden die Wörter "oder Öl- und Faserpflanzen" durch die Wörter ", Öl- und Faserpflanzen oder Gemüsearten" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 277/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

G. Nachhaltigkeit

Verordnung

Siebzehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz

Artikel 2
Änderung der Saatgutverordnung

Artikel 3
Änderung der Erhaltungsmischungsverordnung

§ 5
Überwachung durch Sichtkontrollen und Prüfungen

Artikel 4
Änderung der Pflanzkartoffelverordnung

Artikel 5

Artikel 6

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Länder

b Bund

IV. Weitere Kosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

VI. Nachhaltigkeit

VII. Sonstige Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 664/17 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Insekten eine zentrale Rolle für das Funktionieren unseres Ökosystems zukommt. Sie bestäuben Pflanzen, sind Nahrungsgrundlage zahlreicher Tiere und haben daher auch unmittelbare Auswirkungen auf den Artenindex. Der Bundesrat sieht daher mit Sorge, dass in drei Ländern regionale Untersuchungen auf einen Insektenrückgang um 75 Prozent zwischen 1989 und 2015 hinweisen. Dieser Wert korrespondiert mit internationalen Auswertungen des Weltbiodiversitätsrates, der ebenfalls einen drastischen Rückgang wild lebender Bestäuber festgestellt hat.



Drucksache 731/17 (Beschluss)

... d) Er ist außerdem der Auffassung, dass die künftige GAP die Landwirtschaft noch besser darin unterstützen muss, Nährstoffüberschüsse und Einträge von Pflanzenschutzmitteln in die Gewässer zu reduzieren, den Artenverlust im Offenland zu stoppen, Treibhausgase zu reduzieren und zur Umsetzung der Natura-2000-Ziele beizutragen.



Drucksache 72/17

... Klima- und Umweltschutz im Rahmen der Meteorologie werden ausdrücklich genannt und somit ihrer Bedeutung gemäß dokumentiert. In der Gesellschaft hat in den letzten Jahren ein steter Wertewandel stattgefunden. Umweltschutz und Gesundheit haben heute einen sehr hohen Stellenwert, der sich auch in der Aufgabenwahrnehmung des DWD widerspiegelt. Um zum Beispiel die Ressourcen Wasser und Boden zu schützen, werden agrarmeteorologische Leistungen für Landwirte erbracht, die den meteorologisch bestgeeigneten Zeitpunkt für Düngung oder Pflanzenschutzmaßnahmen empfehlen. Für die Gesundheit der Bevölkerung erstellt der DWD zum Beispiel Hitzewarnungen und Pollenflugvorhersagen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 4
Aufgaben

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Zielsetzung

2. Notwendigkeit

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VIII. Weitere Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil - zu den Vorschriften im Einzelnen:

Zu Artikel 1 Nummer 2

Absatz 1

Absatz 1

Absatz 1

Absatz 1

Absatz 1

Absatz 1

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Nummer 3

Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 3884, BMVI: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 424/1/17

... Es wird eine generelle und unbefristete Freistellung vom Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbot für den Transport lebender Bienen geschaffen. Die Imkerei ist Bestandteil der Land- und Forstwirtschaft, sie ist allerdings im Vergleich zu ihren anderen Zweigen ein sogenanntes offenes System. Bienen werden anders als andere Nutztiere nicht in Ställen oder auf eingezäunten Weiden gehalten. Bienenvölker sind dabei für die Bestäubung von Kultur- und Wildpflanzen von enormer Bedeutung. Das Verbringen der Bienenvölker muss in der Nacht oder in den frühen Morgenstunden an sieben Tagen in der Woche erfolgen. Werden Bienen nicht in kühlen Zeiten umgesetzt, besteht eine größere Gefahr des "Verbrausens". Sie sammeln sich erst nach Einbruch der Dämmerung in ihren Kästen, die dann vom Imker verschlossen werden. Dann muss schnell ein Transport erfolgen. Die Sammlung sortenreiner Honige erfolgt z.B. auch auf Heideflächen von Truppenübungsplätzen, die schießbedingt lediglich am Wochenende durch die Imkerei befahrbar sind. Zudem ist es zwingend erforderlich, Bienenvölker zu bestimmten Blühstadien der Kulturen in die Kulturflächen zu bringen. Solche Blühstadien sind witterungsbedingt nicht vorher zeitlich bestimmbar. Wesentliche Abgrenzungskriterien gegenüber dem Transport von anderen lebenden Tieren ist zudem die Tatsache, dass die Bestäubung der Pflanzen (z.B. Rapsfelder, Obstbäume und -sträucher) durch die Bienen während ihrer Nahrungsaufnahme erfolgt und dies insbesondere von den sehr unterschiedlichen Blühzeiten der verschiedenen Pflanzenarten und regionalen geographisch und witterungsbedingten Situationen abhängig ist. Ebenso kann eine notwendige Anwendung eines Pflanzenschutzmittels (z.B. nach erfolgten Warndienstaufruf des zuständigen Pflanzenschutzdienstes der Länder in Obstanlagen oder in Rapsfeldern) flexible Transportzeiten bei den Bienenvölkern erfordern. Dies trifft insbesondere bei der Anwendung von bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln zu. Der Zeitpunkt der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in blühenden Beständen ist stark abhängig von Schaderregerdruck und dem Witterungsverlauf. Derartige Notsituationen können auch kurzfristig auftreten. Dies gilt insbesondere, wenn das Pflanzenschutzmittel oder die Art der Anwendung des Pflanzenschutzmittels eine unmittelbare Entfernung der Bienenstöcke erfordern oder zumindest sinnvoll ist. Witterungsbedingte Abtransporte bei Unwettern durch Hochwasser, Hagel- und Schneefällen kommen hinzu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 424/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 23 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 StVO

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 23 Absatz 1a Satz 5

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe aaa § 30 Absatz 3 Satz 2 Nummer 5 StVO , Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 3 Absatz 1 Nummer 5 FerReiseV

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 35 Absatz 9 - neu - StVO

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 49 Absatz 1 StVO

6. Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 3 Nummer 2

8. Hilfsempfehlung zu Ziffer 7:

Zu Artikel 3 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 252/17

... /EG der Kommission vom 11. Juli 2002 zur Festlegung gemeinschaftlicher Probenahmeverfahren zur amtlichen Kontrolle von Pestizidrückständen in und auf Erzeugnissen pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Aufhebung der Richtlinie 79/700/EWG (ABl. L 187 vom 16.7.2002, S. 30) gilt nach ihrem Artikel 1 Satz 1 für Probenahmeverfahren zur Feststellung des Gehalts an Pestizidrückständen gemäß den Richtlinien

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 252/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung

Artikel 1

§ 46a
Ordnungswidrigkeiten bei bestimmten Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 2015/786

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 129/1/17

... Zudem ist die Angabe des ersten Jahres, ab der eine Nutzung als Gras oder andere Grünfutterpflanzen ununterbrochen angegeben wurde, nicht immer ausreichend. Dies gilt z.B. bei der Beurteilung der Dauergrünlandentstehung in den Fällen, in denen die dafür erforderliche 5-Jahresfrist durch eine Brache als Ökologische Vorrangfläche unterbrochen wurde.



Drucksache 514/17

... "6. die Anwendung von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln hat nach Maßgabe des landwirtschaftlichen Fachrechtes zu erfolgen; es sind eine Dokumentation über die Anwendung von Düngemitteln nach Maßgabe des § 10



Drucksache 152/1/17

... 5. Zu Artikel 1 Nummer 5 (Anlage 2 Tabelle "Schwellenwerte", Zeile "Pflanzenschutzrechtlich nicht relevante Metaboliten" - neu -, Fußnote 5 - neu -, 6 - neu -, 7)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 152/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 5 Absatz 3

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 5 Absatz 3

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8a Absatz 1 Nummer 6

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8a Absatz 2 Nummer 4

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Anlage 2 Tabelle Schwellenwerte, Zeile Pflanzenschutzrechtlich nicht relevante Metaboliten - neu -, Fußnote 5 - neu -, 6 - neu -, 7


 
 
 


Drucksache 184/17

... a) Die Angabe zu § 40 erhält die Bezeichnung "Ausbringen von Pflanzen und Tieren".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

§ 40a
Maßnahmen gegen invasive Arten

§ 40b
Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten

§ 40c
Genehmigungen

§ 40d
Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten

§ 40e
Managementmaßnahmen

§ 40f
Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 47
Einziehung und Beschlagnahme

§ 48a
Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten

§ 51a
Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Bundesjagdgesetzes

§ 28a
Invasive Arten

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Für Bürgerinnen und Bürger

b Für die Wirtschaft

c für die öffentliche Verwaltung

aa für den Bund

bb für die Länder

4. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

II. Zu Artikel 2 Änderung des Gesetzes über d/e Umweltverträglichkeitsprüfung

III. Zu Artikel 3 Änderung des Bundesjagdgesetzes

IV. Zu Artikel 4 Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3272, BMUB: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbringung invasiver gebietsfremder Arten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 129/17

... 2. überwiegend mit gehölzartigen Pflanzen, die nicht der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen, bewachsen ist, und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung

§ 19a
Geltungsdauer der Aufhebung der Bestimmung von Dauergrünland als umweltsensibel nach § 15 Absatz 2a des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

§ 19b
Aufhebung der Bestimmung von Dauergrünland als umweltsensibel in bestimmten Fällen

§ 20a
Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland in bestimmten Fällen

§ 34
Anwendungsbestimmungen

Artikel 2
Änderung der InVeKoS-Verordnung

§ 25a
Antrag auf Aufhebung der Bestimmung von Dauergrünland als umweltsensibel

§ 25b
Mitteilungspflichten nach § 15 Absatz 2b Satz 2 und § 16 Absatz 6 Satz 2 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu § 19a

Zu § 19b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 25a

Zu § 25b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 189/17 (Beschluss)

... e aus Nahrungs- und Futterpflanzen im Verkehrssektor bisher den größten Beitrag zur Zielerreichung leisten. Zum Erhalt dieses Beitrages regt er an, heimische und importierte herkömmliche



Drucksache 378/17

... Dritte Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung



Drucksache 68/17 (Beschluss)

... Die zu § 17 Absatz 1 Nummer 4 AntHaftG-E getätigten Ausführungen gelten in noch höherem Maße für die Strafvorschriften des § 18 AntHaftG-E, welche eine vorsätzliche Handlung im Sinne des § 17 Absatz 1 Nummer 4 mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bedrohen, wenn dadurch erstens Leben oder Gesundheit eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet oder zweitens die Tier- oder Pflanzenwelt der Antarktis nachhaltig geschädigt wird. Das aus Artikel 103 Absatz 2 des


 
 
 


Drucksache 569/17

... der Kommission vom 21. Februar 2013 zur Anpassung einiger Verordnungen und Beschlüsse in den Bereichen freier Warenverkehr, Freizügigkeit, Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbspolitik, Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik, Fischerei, Verkehrspolitik, Energie, Steuern, Statistik, Sozialpolitik und Beschäftigung, Umwelt, Zollunion, Außenbeziehungen und Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik aufgrund des Beitritts Kroatiens (ABl. L 158 vom 10.6.2013, S. 74),

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 569/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

§ 47f
Kraftstoffe und emissionsbedeutsame Betriebsstoffe

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

1. Zu Artikel 1 Nr. 1

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 47

3. Zu Artikel 1 Nr.3 § 47f

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 69a

5. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 72

6. Zu Artikel 1 Nr. 6 Anlage VIIIa zu § 29 StVZO

7. Zu Artikel 1 Nr. 7 Anhang zur StVZO

7.1 Zu Buchstabe a

7.2 Zu Buchstabe b

7.3 Zu Buchstabe c

7.4 Zu Buchstabe d

7.5 Zu Buchstabe e


 
 
 


Drucksache 129/17 (Beschluss)

... Zudem ist die Angabe des ersten Jahres, ab der eine Nutzung als Gras oder andere Grünfutterpflanzen ununterbrochen angegeben wurde, nicht immer ausreichend. Dies gilt z.B. bei der Beurteilung der Dauergrünlandentstehung in den Fällen, in denen die dafür erforderliche 5-Jahresfrist durch eine Brache als Ökologische Vorrangfläche unterbrochen wurde.



Drucksache 637/1/17

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ständigen Ausschuss der Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF), Sektion: Gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel und Umweltrisiken



Drucksache 731/17

... er Beschränkungen konfrontiert. Die EU wird sich weiterhin um ein faires und ausgewogenes Verhältnis zu unseren Handelspartnern bemühen und dort, wo es angebracht ist, für das Konzept der "wirtschaftlichen Einheit" im Bereich Gesundheits- und Pflanzenschutz eintreten. Die hohen Standards der EU werden in keinem Fall unterwandert. Darüber hinaus sollte die EU durch ihre verschiedenen Instrumente für Kooperation und technische Hilfe eine engere Zusammenarbeit mit Partnerländern und -regionen der EU fördern, insbesondere wenn neue Bedrohungen für die Tier- und Pflanzengesundheit auftreten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 731/17




Mitteilung

1. EIN NEUER Kontext

Abbildung 1

Abbildung 2

Abbildung 3

2. Auf dem Weg zu einem neuen UMSETZUNGSMODELL und zu einer VEREINFACHTEN GAP

3. Eine INTELLIGENTERE, MODERNE und Nachhaltige GAP

Abbildung 4

3.1. Besseres Wissen um Anbaumethoden dank Forschung und Innovation

Abbildung 5

3.2. Förderung eines intelligenten und krisenfesten Agrarsektors 3.2.1. Angemessene Einkommensstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts von Landwirte

Abbildung 6

Abbildung 7

3.2.2. Investitionen zur Steigerung der Marktgewinne von Landwirten

3.2.3. Risikomanagement

Abbildung 8

3.3. Stärkung von Umweltpflege und Klimaschutz und Beitrag zu den Umwelt- und Klimazielen der EU

3.4. Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten 3.4.1. Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten

Abbildung 9

3.4.2. Neue Landwirte gewinnen

Abbildung 10

3.5. Den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bei der nachhaltigen landwirtschaftlichen Erzeugung Rechnung tragen: Gesundheit, Ernährung, Lebensmittelverschwendung und Tierschutz

4. Die GLOBALE Dimension der GAP

4.1. Handel

4.2. Migration


 
 
 


Drucksache 762/17

Entschließung des Bundesrates - Schutz der biologischen Vielfalt durch die Beschränkung der Verwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel



Drucksache 742/17

... "5. Sofern es für die ordnungsgemäße Anwendung der Maßnahmen gemäß diesem Artikel erforderlich ist, übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission im Rahmen des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel Informationen über die Seuchenlage und die durchgeführten Bekämpfungsmaßnahmen.";

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 742/17




Vorschlag

1. RECHTLICHER Rahmen dieser Richtlinie

2. Konsultationen VOR Annahme dieser Richtlinie

3. Rechtsgrundlage dieser Richtlinie

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 92/66/EWG

Artikel 21

Artikel 25

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Übergangsbestimmungen

Artikel 4
Inkrafttreten

Artikel 5
Adressaten


 
 
 


Drucksache 184/17 (Beschluss)

... Der Begriff Ex-situ-Erhaltung lässt Interpretationsspielraum, ob das Genehmigungserfordernis generell alle Haltungen von invasiven Arten betrifft oder nur Bestände, die in ein Erhaltungszuchtprogramm für bedrohte Arten eingebunden sind. Laut den von der EU-Kommission am 13. Juli 2016 veröffentlichten FAQs (FAQ-13_07_2016_QA_en.pdf) können Zoos, wie private Halter, ihre vor dem 3. August 2016 gehaltenen invasiven Tierarten bis zu deren natürlichem Lebensende halten, wenn sie unter Verschluss gehalten werden und eine Fortpflanzung ausgeschlossen ist. Die Antwort wird dahingehend interpretiert, dass Zoos entsprechend der Übergangsbestimmungen für nichtgewerbliche Besitzer des Artikels 31 behandelt werden sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 7 Absatz 2 Nummer 7 BNatSchG

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 1 Satz 3 BNatSchG

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 5 Satz 1 BNatSchG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40c Absatz 1 Satz 3 - neu - BNatSchG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40c BNatSchG

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 47 Satz 1 BNatSchG

7. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 51a BNatSchG

8. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 54 Absatz 4b Satz 1 Nummer 2, Nummer 3 - neu -, Satz 2 - neu - BNatSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 69 Absatz 6 Satz 2 - neu - BNatSchG

10. Zu Artikel 3 Nummer 1

11. Zu Artikel 3 Nummer 1b - neu - §§ 18b - neu - bis 18f - neu - BJagdG

§ 18b
Begriffsbestimmungen

§ 18c
Besondere Anforderungen an Jagdmunition

§ 18d
Ermächtigungen

§ 18e
Übergangsvorschriften

§ 18f
Erfahrungsbericht


 
 
 


Drucksache 213/17 (Beschluss)

... /EWG vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie der wild-lebenden Tiere und Pflanzen wäre sachgerechter: Änderungen könnten dann vom Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 213/17 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Rechtsakten

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 328/17

... Gremium des Rates 26. Arbeitsgruppe Pflanzengesundheit Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (LR'in Susanne Wolf) Gremium der Kommission 61. Ständiger Ausschuss für Pflanzengesundheit (Komitologieausschuss) Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (LR'in Susanne Wolf)



Drucksache 635/17 (Beschluss)

... ) - Expert Group on Official Controls - für den Bereich "Verbraucherschutz" sowie den Bereich "Pflanzenschutz"



Drucksache 637/17 (Beschluss)

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ständigen Ausschuss der Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF), Sektion: Gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel und Umweltrisiken



Drucksache 128/17

... Mit der vorliegenden Verordnung werden Änderungen und Ergänzungen der Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 128/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

§ 9a
Evaluierung

Artikel 2

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Folgen

1. Finanzielle Auswirkungen

a Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

c Weitere Kosten

2. Weitere Folgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3865: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand

II.2. Evaluation


 
 
 


Drucksache 185/17

... "Es geht nicht an, dass die Kommission von Parlament und Rat zu einer Entscheidung gezwungen wird, wenn sich die EU-Länder untereinander nicht einigen können, ob sie die Verwendung von Glyphosat in Pflanzenschutzmitteln verbieten wollen oder nicht. Daher werden wir diese Regeln ändern - denn das ist keine Demokratie."1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

- Änderungen der Abstimmungsregeln für den Berufungsausschuss

- Erneute Befassung des Berufungsausschusses auf Ministerebene

- Abstimmungsverhalten der Vertreter der einzelnen Mitgliedstaaten im Berufungsausschuss öffentlich zugänglich machen

- Einführung der Möglichkeit, den Rat um Stellungnahme zu ersuchen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 277/17 (Beschluss)

... Pflanzen der Gattung Geiskräuter bzw. Kreuzkräuter (Senecio spp.) zählen teilweise auch zu den heimischen genetischen Ressourcen. Reglementierungen zu Saatgut von Kreuzkrautarten in Erhaltungsmischungen sollen daher auf diejenigen Arten beschränkt werden, die einen besonders hohen Gehalt an Pyrrolizidin-Alkaloiden haben bzw. hier invasiv sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 277/17 (Beschluss)




Zu Artikel 3 Nummer 1


 
 
 


Drucksache 143/16 (Beschluss)

... 2. Er ist der Auffassung, dass bei der Inverkehrbringung von Düngemitteln die Einhaltung eines hohen Schutzniveaus für die Gesundheit von Menschen, Tieren und Nutzpflanzen sowie die Fruchtbarkeit des Bodens und den Naturhaushalt notwendig ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 143/16 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zu den Anhängen

Zu Anhang I Teil II PFC 3


 
 
 


Drucksache 280/16

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel (ABl. L 152 vom 16.6.2009, S. 1) und der Verordnung (EG) Nr. 1610/96 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 über die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Pflanzenschutzmittel (ABl. L 198 vom 8.8.1996, S. 30) erteilt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 280/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen

§ 15
Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung

§ 16
Zwangslizenz an einem europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung

§ 17
Verzicht auf das europäische Patent mit einheitlicher Wirkung

§ 18
Doppelschutz und Einrer doppelten Inanspruchnahme

§ 19
Anwendung der Zivilprozessordnung für die Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen und Anordnungen des Einheitlichen Patentgerichts

§ 20
Anwendung der Justizbeitreibungsordnung für die Beitreibung von Ansprüchen des Einheitlichen Patentgerichts

§ 5

Artikel 2
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Gesetz über internationale Patentübereinkommen

2. Patentgesetz

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Dreifachbuchstabe ddd

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu § 1

Zu § 3

Zu § 5

Zu § 6a

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3623: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform

I Zusammenfassung

II Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 351/16

... Die Kommission ist sich bewusst, dass einige Punkte der Tierschutzstrategie noch nicht umgesetzt worden sind und arbeitet daran. Was die EU-Rechtsvorschriften für Pflanzenschutzmittel anbelangt, so werden die vom Bundesrat angesprochenen Punkte im Rahmen einer Evaluierung bewertet werden, die die Kommission in ihrer Mitteilung über bessere Rechtsetzung vom Mai 2015 (COM(2015) 215 final) angekündigt hat. In Bezug auf das Zulassungsverfahren für GVO ist die Kommission der Auffassung, dass ihr Vorschlag vom April 2015 auf die in der Vergangenheit geäußerte Kritik eingeht. Der Vorschlag würde, falls er angenommen wird, den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, sich an der Verwendung zugelassener GVO nicht zu beteiligen, sofern eine solche Entscheidung im Einklang mit den EU-Verträgen und internationalen Pflichten steht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 351/16




Anhang

Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens

Bessere Regulierung

Neue Impulse für Wachstum und Beschäftigung

Gleichstellung der Geschlechter

3 Tierschutzstrategie

Verbraucherschutz im digitalen Binnenmarkt

3 Umwelt

3 Energieunion

Wirtschafts - und Währungsunion

Horizont 2020

3 Migration

Verbindliches Transparenzregister


 
 
 


Drucksache 673/1/16

... (Direktzahlungen) seine Stellungnahme vom 25. November 2016 (BR-Drucksache 533/16(B)) hinsichtlich den Vorschlägen zum "aktiven Landwirt" und zu Cross-Compliance sowie zu der Herausnahme von Fruchtfolgen verschiedener Futterpflanzen und Brachen von der Dauergrünlandentstehung. Der Bundesrat unterstützt insbesondere die Vorschläge der Bundesregierung zur weiteren Vermeidung negativer Anreize für ökologisch unerwünschte Umwandlungen von Dauergrünland.



Drucksache 395/16

... 1. auf mit Kulturpflanzen genutzten Ackerflächen - ausgenommen Ackerflächen, die für den Anbau von Gras, anderen Grünfutterpflanzen oder stickstoffbindenden Pflanzen mit Ausnahme der in § 32 Absatz 2 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung genannten Arten genutzt werden - außerhalb des Zeitraums zwischen Aussaat und Ernte gelagert werden,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung

§ 8a
Verbundene Unternehmen

§ 12a
Anpassung des Werts von Zahlungsansprüchen

Artikel 2
Änderung der InVeKoS-Verordnung

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3772: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKos-Verordnung

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Inhalt des Regelungsvorhabens

2.2. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 233/16

... In Anlage I (zu § 1 Abs. 1) (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) werden in der Position "Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen)" in Buchstabe e die Wörter "in den Anlagen II und III" durch die Wörter "in Anlage III" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 233/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

a Bund

b Länder und Gemeinden

c Gesetzliche Krankenversicherung

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Bund

b Länder

c Gesetzliche Krankenversicherung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 2
Änderung der Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung

Artikel 3
Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Artikel 4
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 31
Arznei- und Verbandmittel, Verordnungsermächtigung.

Artikel 5
Änderung des Grundstoffüberwachungsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

a Bund

b Länder

c GKV

4. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

a Bund

b Länder

c GKV

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr.3532: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 274/1/16

... {3.) {und nach den Wörtern "auf Tiere und Pflanzen" die Wörter "sowie das Unterwasserkulturerbe" einzufügen.)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 274/1/16




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 13 OffshoreBergV

Zu Artikel 1

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Satz 3, 4 - neu - OffshoreBergV

5. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 2 Satz 2 OffshoreBergV

6. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 5 Satz 3 - neu - OffshoreBergV

7. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 2 Nummer 2 OffshoreBergV

8. Zu Artikel 1 § 71 Absatz 2 Nummer 10 OffshoreBergV

9. Zu Artikel 1 § 72 Satz 3 - neu - OffshoreBergV

10. Zu Artikel 1 § 73 - neu - OffshoreBergV Dem Artikel 1 ist folgender § 73 anzufügen:

§ 73
Gegenstandslose landesrechtliche Vorschriften

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e


 
 
 


Drucksache 673/16 (Beschluss)

... (Direktzahlungen) seine Stellungnahme vom 25. November 2016 (BR-Drucksache 533/16(B)) hinsichtlich den Vorschlägen zum "aktiven Landwirt" und zu Cross-Compliance sowie zu der Herausnahme von Fruchtfolgen verschiedener Futterpflanzen und Brachen von der Dauergrünlandentstehung. Er unterstützt insbesondere die Vorschläge der Bundesregierung zur weiteren Vermeidung negativer Anreize für ökologisch unerwünschte Umwandlungen von Dauergrünland.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.