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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Preisabsprachen"


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Drucksache 689/13 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt es grundsätzlich, dass in Artikel 37 Absatz 4 ein Anreiz geschaffen wird, die Entgelte für Datenroamingdienste an Inlandspreise anzupassen. Er hält es aber gleichzeitig für geboten, zum Schutz des Wettbewerbs und der Verbraucherinnen und Verbraucher wirksame Vorkehrungen gegen schädliche Marktkonzentrationen und Preisabsprachen vorzusehen.

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Drucksache 689/13 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Umfang der Harmonisierung

Zur EU-weiten Genehmigung

Zur Frequenzvergabe

Zur Netzneutralität

Zum Best-Effort-Prinzip

Weitere Aspekte zum Verbraucherschutz

Zu den Roaming-Gebühren und den Tarifen für Fernverbindungen in Festnetzen

2 Gesamtempfehlung

2 Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 689/1/13

... 51. Der Bundesrat begrüßt es grundsätzlich, dass in Artikel 37 Absatz 4 ein Anreiz geschaffen wird, die Entgelte für Datenroamingdienste an Inlandspreise anzupassen. Er hält es aber gleichzeitig für geboten, zum Schutz des Wettbewerbs und Verbraucherinnen und Verbraucher der wirksame Vorkehrungen gegen schädliche Marktkonzentrationen und Preisabsprachen vorzusehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 689/1/13




Zur Vorlage allgemein

Zum Umfang der Harmonisierung

Zur EU-weiten Genehmigung

Zur Frequenzvergabe

Zur Netzneutralität

Zum Best-Effort-Prinzip

Weitere Aspekte zum Verbraucherschutz

Zu den Roaming-Gebühren und den Tarifen für Fernverbindungen in Festnetzen

2 Gesamtempfehlung

2 Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 870/11 (Beschluss)

... Die Einrichtung einer Datenbank, in die Mineralölkonzerne und Tankstellenbetreiber ihre Kraftstoffpreise einzustellen haben, darf nicht dazu führen, dass sich die Mineralölkonzerne und Tankstellenbetreiber rechtzeitig vor einer eigenen Preiserhöhung über die Preise der Konkurrenten informieren und ihre eigene Preisgestaltung daran ausrichten können. Anderenfalls würde die Einrichtung einer solchen Datenbank kartellrechtswidrigen Preisabsprachen Vorschub leisten. Die Datenbank ist deshalb von einer unabhängigen Stelle einzurichten und zu betreiben.

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Drucksache 870/11 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates für faire und transparente Preise bei Kraftstoffen


 
 
 


Drucksache 870/1/11

... Die Einrichtung einer Datenbank, in die Mineralölkonzerne und Tankstellenbetreiber ihre Kraftstoffpreise einzustellen haben, darf nicht dazu führen, dass sich die Mineralölkonzerne und Tankstellenbetreiber rechtzeitig vor einer eigenen Preiserhöhung über die Preise der Konkurrenten informieren und ihre eigene Preisgestaltung daran ausrichten können. Anderenfalls würde die Einrichtung einer solchen Datenbank kartellrechtswidrigen Preisabsprachen Vorschub leisten. Die Datenbank ist deshalb von einer unabhängigen Stelle einzurichten und zu betreiben."

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Drucksache 870/1/11




1. Zu Nummer 1

2. Zu Nummer 1

3. Zu Nummer 1a - neu - und 2


 
 
 


Drucksache 537/08

... Regeln, die eine Ex-ante-Offenlegung der maximalen Lizenzgebühren verlangen, sollten nicht vorgeschoben werden, um unzulässige Preisabsprachen zu treffen. An sich sind derartige Regeln jedoch nicht wettbewerbswidrig. Unter bestimmten Umständen könnten sie sogar eine starke wettbewerbsfördernde Wirkung entfalten, indem sie einen Ex-ante-Wettbewerb auf der Grundlage der technischen Qualität und des Preises einer Technologie ermöglichen. Bei einem solchen Szenario wird letztlich auch der Verbraucher profitieren, da ein Ex-ante-Wettbewerb verhindern würde, dass ein künstlich in die Höhe getriebener ex post festgelegter Preis verlangt wird. Nichtsdestoweniger gilt, dass es generell nicht Sache des Wettbewerbsrechts sein kann, einer bestimmten die gewerblichen Schutzrechte betreffenden Politik eines Normungsgremiums vorzugreifen. Vielmehr gilt es, Orientierungen vorzugeben, welche Elemente unter Umständen wettbewerbswidrig sein können. Es ist Sache der Wirtschaft, innerhalb der vorgegebenen Parameter zu entscheiden, welche Regelung im Einzelfall am besten ihren Bedürfnissen entspricht.31

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Drucksache 537/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Herausforderungen

2.1. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteile gewerblicher Schutzrechte

2.2. Änderung des Umfelds für Innovation

2.3. Eine europäische Strategie für gewerbliche Schutzrechte

3. Qualität der gewerblichen Schutzrechte

3.1. Patente

3.2. Marken

3.3. Weitere gewerbliche Schutzrechte

3.4. Gewerbliche Schutzrechte und Wettbewerb

4. Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen

4.1. Verbesserung des Zugangs von KMU zu gewerblichen Schutzrechten

4.2. Verbesserung des Zugangs von KMU zu Streitbeilegungsverfahren

4.3. Hochwertige Unterstützung von KMU beim Management gewerblicher Schutzrechte

5. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums – Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie

5.1. Wirksame Durchsetzung durch Rechtsvorschriften der Gemeinschaft

5.2. Initiativen in den Bereichen Grenzschutz und Zoll

5.3. Ergänzende nichtlegislative Maßnahmen

6. Internationale Dimension

6.1. Reform des Markenrechts

6.2. Agenda der Patentrechtsreform

6.3. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern

6.4. Entwicklungsfragen

7. Schlussfolgerungen


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.