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65 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Preisanpassung"


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Drucksache 223/20

... Mietpreisanpassung auf der Basis der durchgeführten Flächenbestandanalyse für Liegenschaften der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gemäß § 38 Abs. 1 Satz 2 BHO erteilt hätte.



Drucksache 60/17

... Einzelpreisanpassungen können nicht ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.



Drucksache 404/17

... (4) Ergibt sich bei Dauersachverhalten eine Änderung der Umstände, die für die Angemessenheit vereinbarter Preise von wesentlicher Bedeutung ist, hat der Steuerpflichtige auch nach dem Geschäftsabschluss Informationen zu sammeln und aufzuzeichnen, die einer Finanzbehörde die Prüfung ermöglichen, ob und ab welchem Zeitpunkt fremde Dritte eine Anpassung der Geschäftsbedingungen für spätere Geschäftsvorfälle vereinbart hätten. Dies gilt insbesondere, wenn in einem Geschäftsbereich steuerliche Verluste erkennbar werden, die ein fremder Dritter nicht hingenommen hätte, oder wenn Preisanpassungen zu Lasten des Steuerpflichtigen vorgenommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 404/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Grundsätze der Aufzeichnungspflicht

§ 2
Art, Inhalt und Umfang der Aufzeichnungen

§ 3
Zeitnahe Erstellung von Aufzeichnungen bei außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen

§ 4
Landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation

§ 5
Stammdokumentation

§ 6
Anwendungsregelungen für kleinere Unternehmen und für Steuerpflichtige mit anderen als Gewinneinkünften

§ 7
Schlussvorschrift

§ 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 5) Umfang der Stammdokumentation

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Absatz 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Satzteil vor Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 3

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Satz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu § 8

Zu Anlage Umfang der Stammdokumentation

Zu Satz 1

Zu Satz 2


 
 
 


Drucksache 606/16 (Beschluss)

... Für die Begründung des Missbrauchsverdachts kann die Kartellbehörde nach Satz 1 Nummer 1 andere Versorgungsunternehmen als Maßstab heranziehen. Das marktbeherrschende Unternehmen trägt die materielle Beweislast, ob Abweichungen in den Entgelten oder sonstigen Geschäftsbedingungen sachlich gerechtfertigt sind. Diese Beweislastverteilung ist geboten, weil im Rahmen der Missbrauchskontrolle u.a. eine Preiskalkulation des Fernwärmeversorgers heranzuziehen ist, die mitunter lange vor dem Prüfungszeitraum erstellt worden ist. Fernwärmepreise werden im Allgemeinen nicht regelmäßig neu kalkuliert, sondern bei Vertragsbeginn festgelegt und mit Hilfe von Preisanpassungsklauseln an die voraussichtliche Entwicklung der wichtigsten Kosten der Fernwärmeversorgung angepasst. Da die Verträge auf die Dauer von zehn Jahren oder in Einzelfällen sogar noch länger abgeschlossen werden, ist nicht auszuschließen, dass sich die ursprüngliche Gewichtung der Kostenarten später als unzutreffend herausstellen und sich der im Laufe der Zeit ergebende Preis nicht mehr einem angemessenen Preis entsprechen wird, der sich bei regelmäßiger Neukalkulation bzw. unter Wettbewerbsbedingungen ergeben würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 606/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 18 GWB

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 18 Absatz 8 - neu - GWB

3. Zu Artikel 1 Nummer 11

4. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a § 30 Überschrift GWB ,

5. Zu Artikel 1 Nummer 17 §§ 33a ff. GWB

6. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 34 Absatz 5 GWB

7. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 34 GWB und 19 § 34a GWB

8. Zu Artikel 1 Nummer 26a - neu - § 42 Absatz 4 Satz 2 GWB

9. Zu Artikel 1 Nummer 68 Buchstabe a § 186 Absatz 1 GWB


 
 
 


Drucksache 271/16

... Einzelpreisanpassungen sind unwahrscheinlich. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.



Drucksache 759/16

... 4. Die Bundesregierung verfolgt nicht zuletzt angesichts der kritischen Haushaltssituation vieler Kommunen weiterhin das Ziel, die Kosten für die Erstellung von Aufenthaltstiteln möglichst zu senken. Dabei müssen aber auch stets die Rahmenbedingungen und die Ausgestaltung laufender Verträge in den Blick genommen werden. Da der Preis für den elektronischen Aufenthaltstitel, den die Kommunen an die Bundesdruckerei bezahlen, vertraglich auf 30,80 Euro festgelegt ist, besteht seitens der Bundesregierung kein unmittelbarer Handlungsspielraum, um gegenüber der Bundesdruckerei auf eine Preisanpassung nach unten hinzuwirken. Dieser Preis wurde entsprechend dem öffentlichen Preisrecht als Selbstkostenfestpreis auf Grundlage der tatsächlichen Kosten kalkuliert und unterliegt einer periodischen Preisprüfung. Die Bundesregierung wird das Anliegen daher im Rahmen der nächsten Preisprüfung im Jahr 2017 berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 759/16




Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Zehnten Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung BR-Drucksache 75/14 B


 
 
 


Drucksache 601/16

... - die Verlängerung des Preismoratoriums bis zum Ende des Jahres 2022 für solche Arzneimittel, die ansonsten keinen Preisregulierungen unterliegen; dabei wird eine jährliche Preisanpassung ermöglicht, die sich an der Inflationsrate orientiert; - die Einführung einer Frist von sechs Monaten zur Umsetzung von Rabattverträgen; pharmazeutische Unternehmer erhalten dadurch Planungssicherheit für die Beteiligung an Rabattverträgen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Anderung der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel

Artikel 5
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 6
Anderung der Arzneimittelpreisverordnung

§ 7
Betäubungsmittel und Arzneimittel nach § 3a der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1a

Zu Absatz 1b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 490/16

... Heilmittel leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit und Teilhabe sowohl von vorwiegend älteren Menschen mit Behinderungen als auch von Kindern mit Sprach- und Bewegungsstörungen. Wie der deutliche Anstieg der ärztlichen Heilmittelverordnungen der letzten Jahre zeigt, steigt insbesondere der Behandlungsbedarf dieser Gruppen deutlich. Vor diesem Hintergrund wird den Vertragspartnern ermöglicht, in den Jahren 2017 bis 2019 auch Preisanpassungen oberhalb der Veränderungsrate zu vereinbaren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 490/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 64d
Modellvorhaben zur Heilmittelversorgung

Artikel 2
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Flexibilisierung des Systems der Preisfindung im Heilmittelbereich

2. Erprobung der stärkeren Einbindung der Heilmittelerbringer in die Versorgungsverantwortung

3. Weiterentwicklung des Präqualifizierungsverfahrens im Hilfsmittelbereich

4. Gewährleistung der kontinuierlichen Fortschreibung, Aktualisierung und Bereinigung des Hilfsmittelverzeichnisses

5. Stärkung der Ergebnisqualität der Hilfsmittelversorgung durch kontinuierliches Vertragscontrolling

6. Stärkere Berücksichtigung von Qualitätsaspekten bei der Ausschreibung zur Hilfsmittelversorgung

7. Stärkung der Wahlrechte der Versicherten

8. Gewährleistung des Sachleistungsprinzips durch mehr Transparenz und umfassende Informations- und Beratungsrechte der Versicherten

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1a

Zu Absatz 2

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 5a

Zu Absatz 5b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3785: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung

I. Zusammenfassung

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

Weitere Kosten:

4 Evaluierung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Wirtschaft und Verwaltung

- Modellvorhaben Blankoverordnung

4 Wirtschaft

- Akkreditierungsverfahren der Präqualifizierungsstellen durch die DAkkS

- Verfahren für noch nicht unter die Verbandmitteldefinition fallende Produkte

4 Verwaltung


 
 
 


Drucksache 281/16

... Einzelpreisanpassungen können nicht ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.



Drucksache 606/1/16

... Für die Begründung des Missbrauchsverdachts kann die Kartellbehörde nach Satz 1 Nummer 1 andere Versorgungsunternehmen als Maßstab heranziehen. Das marktbeherrschende Unternehmen trägt die materielle Beweislast, ob Abweichungen in den Entgelten oder sonstigen Geschäftsbedingungen sachlich gerechtfertigt sind. Diese Beweislastverteilung ist geboten, weil im Rahmen der Missbrauchskontrolle u.a. eine Preiskalkulation des Fernwärmeversorgers heranzuziehen ist, die mitunter lange vor dem Prüfungszeitraum erstellt worden ist. Fernwärmepreise werden im Allgemeinen nicht regelmäßig neu kalkuliert, sondern bei Vertragsbeginn festgelegt und mit Hilfe von Preisanpassungsklauseln an die voraussichtliche Entwicklung der wichtigsten Kosten der Fernwärmeversorgung angepasst. Da die Verträge auf die Dauer von zehn Jahren oder in Einzelfällen sogar noch länger abgeschlossen werden, ist nicht auszuschließen, dass sich die ursprüngliche Gewichtung der Kostenarten später als unzutreffend herausstellen und sich der im Laufe der Zeit ergebende Preis nicht mehr einem angemessenen Preis entsprechen wird, der sich bei regelmäßiger Neukalkulation bzw. unter Wettbewerbsbedingungen ergeben würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 606/1/16




1. Zu Artikel 1 § 1 - neu - GWB

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 18 GWB

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 18 Absatz 8 - neu - GWB

4. Zu Artikel 1 Nummer 11

5. Zu Artikel 1 § 29 GWB

6. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a § 30 Überschrift GWB , Buchstabe b § 30 Absatz 2c - neu - GWB , Buchstabe c Doppelbuchstabe bb - neu - § 30 Absatz 3 Satz 3 - neu - GWB

7. Zu Artikel 1 Nummer 17 §§ 33a ff. GWB

8. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 34 Absatz 5 GWB

Zu Artikel 1 Nummer 18

11. Zu Artikel 1 Nummer 26a - neu - § 42 Absatz 4 Satz 2 GWB

12. Zu Artikel 1 Nummer 52 § 81a GWB

13. Zu Artikel 1 Nummer 68 Buchstabe a § 186 Absatz 1 GWB * In Artikel 1 Nummer 68 ist Buchstabe a wie folgt zu fassen:


 
 
 


Drucksache 471/14

... Geringe kosteninduzierte Einzelpreisanpassungen lassen sich nicht ausschließen. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.



Drucksache 362/14

... Einzelpreisanpassungen können nicht ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.



Drucksache 402/1/14

... Wenn die Höhe der Belastung durch gesetzlich veranlasste Preisbestandteile sinkt, ist der Grundversorger nach Artikel 1 Nummer 3 (§ 5a StromGVV-E) sowie Artikel 2 Nummer 3 (§ 5a GasGVV-E) dazu "verpflichtet, die Allgemeinen Preise unverzüglich neu zu ermitteln und dabei den gesunkenen Saldo in das Ergebnis der Kalkulation einfließen zu lassen." Nach dieser Formulierung ist der Grundversorger nur zu einer Neukalkulation, nicht aber zu einer Preisänderung verpflichtet. Diese Formulierung würde es daher zulassen, dass der Grundversorger derartige Kostenreduzierungen durch eine Erhöhung der Gewinnmarge neutralisiert. Der vom Kunden zu zahlende Preis würde also gleich bleiben, obwohl die Kostenbelastung des Grundversorgers sinkt. Dies aber wäre nicht sachgerecht. Der in Artikel 1 Nummer 3 (§ 5a Absatz 1 Satz 1 StromGVV-E) sowie Artikel 2 Nummer 3 (§ 5a Absatz 1 Satz 1 GasGVV-E) eingeräumte Preisanpassungsvorbehalt findet seine Rechtfertigung in der Tatsache, dass in einem Dauerschuldverhältnis wie dem Strom- bzw. Gasgrundversorgungsvertrag ein Bedürfnis für die Möglichkeit der Weitergabe von gestiegenen Beschaffungskosten besteht. Andernfalls müsste der Versorger im Falle von gestiegenen Beschaffungskosten den bestehenden Vertrag jeweils kündigen und einen neuen Vertrag zu neuen Konditionen abschließen. Um dies zu verhindern, wird dem Versorger einseitig der Preisanpassungsvorbehalt eingeräumt. Dem Grundversorger sollte aber nicht das Recht eingeräumt werden, einseitig gewinnsteigernde Preiserhöhungen festzulegen. Denn eine Preisanpassungsbefugnis muss das Äquivalenzverhältnis wahren und darf dem Berechtigten nicht die Möglichkeit geben, über die Abwälzung konkreter Kostensteigerungen hinaus, den zunächst vereinbarten Preis ohne Begrenzung anzuheben und so nicht nur eine Gewinnschmälerung zu vermeiden, sondern einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen. Die Änderung bezweckt daher eine Klarstellung, dass der Grundversorger verpflichtet ist, eventuelle Kostenreduzierungen an Verbraucherinnen und Verbraucher weiterzugeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 402/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 5 Absatz 2 Satz 2 StromGGV , Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 5 Absatz 2 Satz 2 GasGVV

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 5a Absatz 1 Satz 3 - neu - StromGVV , Artikel 2 Nummer 3 § 5a Absatz 1 Satz 3 - neu - GasGVV


 
 
 


Drucksache 543/14

... Einzelpreisanpassungen können nicht ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.



Drucksache 113/13

... Auf Grund der vorgesehenen Regelungen sind geringfügige Einzelpreisanpassungen möglich. Die Nachfrage nach Bauprodukten von hoher energetischer Qualität wird steigen. Da solche Produkte mehr und mehr zu Standardprodukten werden, ist für diese mit einem Sinken der Preise infolge der Skaleneffekte bei Herstellung und Vertrieb oder wenigstens mit stabilen Preisen zu rechnen. Diese Wirkung trat schon bei früheren Novellierungen auf. Für das Mietniveau sind Steigerungen bei künftig zu vermietenden neu gebauten Wohnungen und Häusern auf Grund höherer Investitionsanforderungen nicht auszuschließen, weil investiv bedingte Steigerungen der Mieten und Gesamtwohnkosten zwar in der Regel, aber nicht immer durch die eingesparten Energiekosten der Nutzer kompensiert werden.



Drucksache 577/1/13

... 26. Der Bundesrat hält Konkretisierungen der Voraussetzungen für Preisanpassungen für erforderlich. Der Bundesrat begrüßt daher die in Artikel 8 Absatz 1 vorgeschlagene Regelung, wonach Preissenkungen an die Reisenden weitergegeben werden müssen. In Absatz 2 sollen die Preiserhöhungen auf 10 Prozent begrenzt werden. Da in Deutschland das Reiserecht einen kostenlosen Rücktritt von einer gebuchten Pauschalreise bereits bei Preiserhöhungen von über 5 Prozent vorsieht, fordert der Bundesrat, den Richtlinienvorschlag entsprechend an das Verbraucherschutzniveau der deutschen Regelung anzupassen.



Drucksache 59/13

... In der Untersuchung der Wettbewerbskommission des Vereinigten Königreichs aus dem Jahr 2008 zur Belieferung von Lebensmittelgeschäften im Vereinigten Königreich 18 wurden 52 Praktiken identifiziert, von denen 26 angeblich das Potenzial hatten, aufgrund der Übertragung übermäßiger Risiken oder unerwarteter Kosten auf die Lieferanten für diese mit Blick auf ihre Einnahmen oder Kosten zu einem Unsicherheitsfaktor zu werden. Dabei ging es unter anderem um rückwirkende Preisanpassungen, um die rückwirkende Finanzierung von Werbemaßnahmen sowie andere Praktiken, die letztlich eine nachträgliche Anpassung von vorab getroffenen Liefervereinbarungen bewirken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 59/13




Grünbuch über unlautere Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel in Europa Text von Bedeutung für den EWR

1. Einleitung

2. Definition des Begriffs unlautere Handelspraktiken

2.1. Der Begriff unlautere Handelspraktiken

2.2. Beispiele unlauterer Handelspraktiken

2.3. Potenzielle Auswirkungen unlauterer Handelspraktiken

3. Rechtsrahmen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken

3.1. Fragmentierung der Rechtsrahmen auf nationaler Ebene

Verhältnis zwischen Wettbewerbsrecht und Rechtsvorschriften über unlautere Handelspraktiken

Zivilrecht, Handelsrecht und unlautere Handelspraktiken

Spezifische nationale Rechtsrahmen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken

3.2. Schutz vor unlauteren Handelspraktiken auf EU-Ebene

4. Durchsetzung der Vorschriften zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken

4.1. Durchsetzungsmechanismen auf nationaler Ebene

4.2. Durchsetzungsmechanismen auf EU-Ebene

5. Arten unlauterer Handelspraktiken

5.1. Mehrdeutige Vertragsbestimmungen

5.2. Fehlen eines schriftlichen Vertrags

5.3. Rückwirkende Vertragsänderungen

5.4. Unbillige Übertragung des kommerziellen Risikos

5.5. Missbräuchliche Nutzung von Informationen

5.6. Unbillige Beendigung einer Geschäftsbeziehung

5.7. Regionale Angebotsbeschränkungen

5.8. Gemeinsame Merkmale unlauterer Handelspraktiken

6. Allgemeine Bemerkungen

7. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 577/13 (Beschluss)

... 18. Der Bundesrat hält Konkretisierungen der Voraussetzungen für Preisanpassungen für erforderlich. Der Bundesrat begrüßt daher die in Artikel 8 Absatz 1 vorgeschlagene Regelung, wonach Preissenkungen an die Reisenden weitergegeben werden müssen. In Absatz 2 sollen die Preiserhöhungen auf 10 Prozent begrenzt werden. Da in Deutschland das Reiserecht einen kostenlosen Rücktritt von einer gebuchten Pauschalreise bereits bei Preiserhöhungen von über 5 Prozent vorsieht, fordert der Bundesrat, den Richtlinienvorschlag entsprechend an das Verbraucherschutzniveau der deutschen Regelung anzupassen.



Drucksache 112/13

... Der Wirtschaft entstehen durch die Gesetzesänderung keine Kosten. Auf Grund der Gesetzesänderung sind Einzelpreisanpassungen und Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, nicht zu erwarten.



Drucksache 857/10

... Die Ausdehnung der Mautpflicht führt zu einer kostenseitigen Belastung von Unternehmen, die Güterkraftverkehr betreiben. Einzelpreisanpassungen können nicht ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.



Drucksache 637/10

... (3) Der Vermieter hat dem Mieter spätestens drei Monate vor der Umstellung Zeitpunkt und Art der Umstellung, die Kosten und deren Berechnung sowie die im Wärmelieferungsvertrag vereinbarten Preise und Preisanpassungsklauseln in Textform mitzuteilen. In der Mitteilung hat der Vermieter den Mieter im Falle des Absatzes 2 auf die Möglichkeit hinzuweisen, der Umstellung gemäß Absatz 2 widersprechen zu können. Der Vermieter hat das Abstimmungsergebnis dem Mieter in Textform mitzuteilen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 637/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)

Artikel 2
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

§ 550a
Energieausweise

§ 556b
Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Lösung

III. Alternativen

IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

V. Sonstige Kosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 89/09

... ) geändert worden ist, den Vorbehalt einer Preisanpassung in den Prospekt aufnehmen darf und er sich eine entsprechende Anpassung im Prospekt vorbehalten hat."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 89/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Sachverhalt, Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungsvorschläge

II. Verordnungsermächtigung

III. Folgenabschätzung, Kosten, Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 798: Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung


 
 
 


Drucksache 733/09

... Die mittelständischen Brauereien sehen sich mit dramatischen Verschlechterungen ihrer wirtschaftlichen Rahmenbedingungen konfrontiert. Dabei handelt es sich unter anderem um immer schwieriger zu kalkulierende Energie- und Rohstoffkosten, eine äußerst preisaggressive Wettbewerbssituation, die kaum Preisanpassungen zulässt, sowie Wettbewerbsnachteile gegenüber Großbrauereien, die aufgrund enormer Effizienzsteigerungen in den letzten Jahren große Kostenreduzierungen erreichen konnten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 733/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Biersteuergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 173/08

... Im Vergleich zum bisherigen Recht entstehen der Wirtschaft und insbesondere den mittelständischen Unternehmen keine höheren Kosten. Geringfügige Einzelpreisanpassungen können aufgrund der neu eingeführten Wettbewerbssituation nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.



Drucksache 560/08

... ist wie bei den Premium-Diensten nach der Regelung in Absatz 4 Satz 4 befugt, die Entgelte auch für Feste-Kosten-Dienste mit Blick auf die allgemeine Entwicklung der Preise oder des Marktes anzupassen. Eine aufwändige Gesetzesänderung ist bei berechtigten Preisanpassungen damit nicht erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 560/08




A. Problem und Ziel

B. Lösungen

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 2
Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zweck des Gesetzes

2. Gesetzgebungskompetenz

3. Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 469: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes


 
 
 


Drucksache 168/08

... Einzelpreisanpassungen sind vor diesem Hintergrund nicht auszuschließen. Auswirkungen auf das Preisniveau sind in diesem Zusammenhang aber nicht zu erwarten.



Drucksache 560/08 (Beschluss)

... grundsätzlich systemfremd und sollte überprüft werden. Notwendige Preisanpassungen können im Gesetzgebungsverfahren nicht flexibel und zeitnah umgesetzt werden. Bei einer Festsetzung der Preisobergrenzen durch die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 560/08 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nr. 6a - neu - § 98 TKG

3. Zu Artikel 1 Nr. 9 und 10 § 142 Abs. 1 Satz 1 und § 144 TKG

4. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe b § 40 Abs. 1 Satz 4 TKG

5. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe b § 66a Satz 6 TKG

6. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe c § 66d Abs. 3 TKG

7. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe c § 66d Abs. 3 Satz 1 TKG


 
 
 


Drucksache 716/08 Preisanpassung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 716/08




Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

I. Diskriminierungsfreier Zugang zu Schienenwegen

II. Diskriminierungsfreier Zugang zu Serviceeinrichtungen

III. Kontrolle der Höhe der Zugangsentgelte

IV. Qualitätssicherung des Schienenverkehrs

V. Anreizregulierung

VI. Internationale Kontakte

VII. Öffentlichkeitsarbeit


 
 
 


Drucksache 352/08

... nur eingreift, wenn die betreffenden Unternehmen nicht selbst eine fremdübliche (vertragliche) Anpassungsregelung getroffen haben wobei auch eine gewinn- bzw. umsatzabhängige Lizenz, oder eine Kombination von beiden, als entsprechende Anpassungsregelung angesehen wird. Wird eine Preisanpassungsklausel (z.B. Lizenzvereinbarung) vertraglich vereinbart, ist diese daraufhin zu prüfen, ob sie dem Fremdvergleichsgrundsatz entspricht. Die gesetzlichen Anpassungsmöglichkeiten nach § 1 Abs. 3 Satz 11 und 12

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Anwendung der Regelungen zum Transferpaket

Abschnitt 2
Wert des Transferpakets und Ansatz der Verrechnungspreise für seine Bestandteile

§ 3
Wert des Transferpakets

§ 4
Bestandteile des Transferpakets

§ 5
Kapitalisierungszinssatz

§ 6
Kapitalisierungszeitraum

§ 7
Bestimmung des Einigungsbereichs

§ 8
Schadenersatz-, Entschädigungs- und Ausgleichsansprüche

Abschnitt 3
Einzelheiten in Fällen nachträglicher Anpassungen

§ 9
Anpassungsregelung des Steuerpflichtigen

§ 10
Erhebliche Abweichung

§ 11
Angemessene Anpassung

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 12
Anwendungsvorschrift

§ 13
Inkrafttreten

II. Begründung:

Allgemeiner Teil

Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 530: Entwurf einer Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes nach § 1 Abs. 1 des Außensteuergesetzes in Fällen grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen (Funktionsverlagerungsverordnung – FVerlV)


 
 
 


Drucksache 562/08

... Auf Grund der neuen Verordnungsermächtigungen sind Einzelpreisanpassungen und Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, nicht zu erwarten.



Drucksache 301/08

... Für die verladende und transportierende Wirtschaft ist mit geringfügigen Mehrkosten zu rechnen, da durch die Benutzung der Autobahn Maut zu entrichten ist. Es entstehen keine weiteren Kosten für die Wirtschaft. Aufgrund oben genannter Regelungsinhalte sind marginale Einzelpreisanpassungen nicht auszuschließen. Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.



Drucksache 560/1/08

... erscheint die Festlegung einer konkreten Preisobergrenze in einer abstraktgenerellen Regelung wie dem TKG grundsätzlich systemfremd und sollte überprüft werden. Notwendige Preisanpassungen können im Gesetzgebungsverfahren nicht flexibel und zeitnah umgesetzt werden. Bei einer Festsetzung der Preisobergrenzen durch die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 560/1/08




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nr. 6a - neu - § 98 TKG

3. Zu Artikel 1 Nr. 9 und 10 § 142 Abs. 1 Satz 1 und § 144 TKG

4. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe b § 40 Abs. 1 Satz 4 TKG

5. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe b § 66a Satz 6 TKG

6. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe c § 66d Abs. 3 TKG

7. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe c § 66d Abs. 3 Satz 1 TKG


 
 
 


Drucksache 269/07

... Für die verladende und transportierende Wirtschaft ist mit geringfügigen Mehrkosten zu rechnen, da durch die Benutzung der Autobahn Maut zu entrichten ist. Es entstehen keine weiteren Kosten für die Wirtschaft. Aufgrund oben genannter Regelungsinhalte sind marginale Einzelpreisanpassungen nicht auszuschließen. Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.



Drucksache 664/07

... Geringfügige Einzelpreisanpassungen können nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.



Drucksache 64/07

... Durch den Entwurf wird die Stellung der Rechtsinhaber beim Kampf gegen Produktpiraterie und sonstiger Schutzrechtsverletzungen verbessert. Durch die Einführung der Begrenzung der Abmahngebühren von Rechtsanwälten bei Urheberrechtsverletzungen sind geringfügige Einzelpreisanpassungen möglich. Es sind weder zusätzliche Kosten für die Wirtschaft noch Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, zu erwarten.



Drucksache 124/07

... Der Wirtschaft, insbesondere mittelständischen Unternehmen, entstehen keine zusätzlichen Kosten. Durch die Einführung einer Geldbuße bei Verstoß gegen das Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen sind geringfügige Einzelpreisanpassungen möglich. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.



Drucksache 604/07

... Anderen Bereichen der Wirtschaft, hier insbesondere der mittelständischen Wirtschaft, entstehen keine Kosten. Es gibt keine Auswirkungen auf die sozialen Sicherungssysteme. Aus diesen Gründen sind daher geringfügige Einzelpreisanpassungen möglich. Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, dabei insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.



Drucksache 282/07

... Auf Grund der genannten Regelungsinhalte sind geringfügige Einzelpreisanpassungen möglich. Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.



Drucksache 65/07

... Für die betroffenen Unternehmen und Einrichtungen wird zusätzlicher geringfügiger Aufwand durch die Antragserfordernisse sowie durch die einzuführenden Sicherheitsverfahren entstehen. Geringfügige kosteninduzierte Einzelpreisanpassungen lassen sich nicht ausschließen. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere Verbraucherpreisniveau, sind aber nicht zu erwarten.



Drucksache 600/07

... Aufgrund der neu eingeführten Kostenbeteiligung des Schuldners am Entschuldungsverfahren sind geringfügig Einzelpreisanpassungen möglich. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.



Drucksache 572/06

... Einzelpreisanpassungen können nicht ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.



Drucksache 710/06

... Den Geflügelhaltern in den Restriktionszonen entstehen durch eingeschränkte Vermarktungsmöglichkeit ihrer Erzeugnisse (Geflügel, Geflügelfleisch) Kosten. Kosteninduzierte Einzelpreisanpassungen sind zu erwarten. Zeitlich begrenzte Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, lassen sich nicht gänzlich ausschließen.



Drucksache 514/06

... Einzelpreisanpassungen können nicht ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.



Drucksache 636/06

... Die Ausdehnung der Mautpflicht führt zu einer kostenseitigen Belastung der Speditionswirtschaft, insbesondere bei kleineren und mittleren Unternehmen. Einzelpreisanpassungen können nicht ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.



Drucksache 77/06

... Zusätzliche, nicht quantifizierbare Kostenbelastungen für die betroffene Wirtschaft, auf die diese mit entsprechenden Einzelpreisanpassungen reagieren können, lassen sich nicht gänzlich ausschließen (vgl. Drucksache. 131/04 S. 40 ff). Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sowie auf Lohnnebenkosten sind nicht zu erwarten.



Drucksache 142/06

... Zudem schaffen die vorgesehene Absenkung der Sozialversicherungsbeiträge um zwei Beitragssatzpunkte, die auch die Arbeitgeber kostenseitig entlastet, ebenso wie mögliche Vorzieheffekte in diesem Jahr einen zusätzlichen Puffer für die Unternehmen, ihre Preise weniger stark anzuheben. Per Saldo werden die negativen Auswirkungen der Umsatzsteuer- und Versicherungsteuererhöhung für die privaten Haushalte durch die Entlastungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen spürbar gedämpft. Insgesamt führen die Steuererhöhungen und die Entlastungen durch die Absenkung der Sozialversicherungsbeiträge zu Angebots- und Nachfrageverschiebungen, die zu spürbaren gesamtwirtschaftlichen Preisanpassungen - auch für Verbraucher - führen dürften.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Bundessonderzahlungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Versicherungsteuergesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Deutsche

Artikel 6
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung der Arbeitsentgeltverordnung

Artikel 9
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12
Änderung des Regionalisierungsgesetzes

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Finanzpolitische Ausgangslage

2. Konzeption der Bundesregierung

3. Schwerpunkte des Haushaltsbegleitgesetzes

4. Kosten- und Preiswirkungen

5. Verwaltungs- und Vollzugsaufwand

6. Auswirkungen auf Länder und Gemeinden

7. Finanzielle Auswirkungen

8. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

3 Allgemeines

1. Ziel und Wirkung des Gesetzes

1.1 Ausgangslage

1.2 Kürzung der Sonderzahlung in den Jahren 2006 bis 2010

1.3 Abschaffung der Sonderzahlung für Mitglieder der Bundesregierung

1.4 Klarstellende Regelungen

1.5 Sonstiges

2. Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Aspekte

3. Stellungnahme der Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens

Begründung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

Zu Nummer 2c

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5a

Zu Nummer 5b

Zu Artikel 2

3 Allgemeines

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Nummern 3 bis 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 290/06

... Geringfügige Einzelpreisanpassungen können nicht ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.



Drucksache 570/06

... Durch die Neuregelung werden die bisher bereits meldepflichtigen Unternehmen kostenseitig entlastet. Andererseits können für die Unternehmen, die neu in den Kreis der Meldepflichtigen aufgenommen werden, zusätzliche (geringfügige) Kosten entstehen. Vor diesem Hintergrund sind allenfalls geringfügige Einzelpreisanpassungen möglich. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.



Drucksache 655/05

... Den Betreibern und den Aufstellern von Geldspielgeräten können geringfügig zusätzliche Kosten entstehen. Geringe kosteninduzierte Einzelpreisanpassungen lassen sich nicht ausschließen. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere des Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.



Drucksache 710/05

... Zu Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen, die durch die Kartierung verursacht werden, wird grundsätzlich auf die Darstellung in der Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, BR Drucksache. 610/04, verwiesen. Zusammenfassend ist darauf hinzuweisen, dass die Kartierung eine öffentliche Aufgabe ist, die durch verschiedene Behörden wahrgenommen wird. Soweit in § 4 Abs. 1 vorgesehen ist, dass auf Verlangen der jeweils zuständigen Behörde Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Verkehrsunternehmen, Betreiber von Verkehrsflughäfen und Anlagenbetreiber Daten zur Verfügung stellen müssen, die für die Ausarbeitung von Lärmkarten erforderlich sind, entstehen den Unternehmen keine Kosten, da sich die Verpflichtung auf bei den Unternehmen bereits vorhandene Daten beschränkt. Für den Fall, dass die Daten nicht vorhanden sind und insofern erhoben werden müssen, trifft die genannten Unternehmen und Betreiber nur eine Mitwirkungspflicht. In diesem Kontext können geringfügige zusätzliche Kosten für die mitwirkungspflichtigen Unternehmen entstehen, die - allenfalls - zu geringen Einzelpreisanpassungen führen können. Diese reichen jedoch nicht aus, um messbare Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, zu generieren



Drucksache 248/05

... 1. die Vertragsdauer, die Preisanpassung, die Verlängerung und Beendigung der Leistungen und des Vertragsverhältnisses . sowie das Rücktrittsrecht des Kunden,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 248/05




Zweites Gesetz

Artikel 1
Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG)

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Aufgaben der Energieversorgungsunternehmen

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 3a
Verhältnis zum Eisenbahnrecht

§ 4
Genehmigung des Netzbetriebs

§ 5
Anzeige der Energiebelieferung

§ 6
Anwendungsbereich und Ziel der Entflechtung

§ 7
Rechtliche Entflechtung

§ 8
Operationelle Entflechtung

§ 9
Verwendung von Informationen

§ 10
Rechnungslegung und interne Buchführung

§ 11
Betrieb von Energieversorgungsnetzen

§ 12
Aufgaben der Betreiber von Übertragungsnetzen

§ 13
Systemverantwortung der Betreiber von Übertragungsnetzen

§ 14
Aufgaben der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen

§ 15
Aufgaben der Betreiber von Fernleitungs- und Gasverteilernetzen

§ 16
Systemverantwortung der Betreiber von Fernleitungs- und Gasverteilernetzen

§ 17
Netzanschluss

§ 18
Allgemeine Anschlusspflicht

§ 19
Technische Vorschriften

§ 20
Zugang zu den Energieversorgungsnetzen

§ 21
Bedingungen und Entgelte für den Netzzugang

§ 21a
Regulierungsvorgaben für Anreize für eine effiziente Leistungserbringung

§ 21b
Messeinrichtungen

§ 22
Beschaffung der Energie zur Erbringung von Ausgleichsleistungen

§ 23
Erbringung von Ausgleichsleistungen

§ 24
Regelungen zu den Netzzugangsbedingungen, Entgelten für den Netzzugang sowie zur Erbringung und Beschaffung von Ausgleichsleistungen

§ 25
Ausnahmen vom Zugang zu den Gasversorgungsnetzen im Zusammenhang mit unbedingten Zahlungsverpflichtungen

§ 26
Zugang zu den vorgelagerten Rohrleitungsnetzen und zu Speicheranlagen im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Erdgas

§ 27
Zugang zu den vorgelagerten Rohrleitungsnetzen

§ 28
Zugang zu Speicheranlagen

§ 28a
Neue Infrastrukturen

§ 29
Verfahren zur Festlegung und Genehmigung

§ 30
Missbräuchliches Verhalten eines Netzbetreibers

§ 31
Besondere Missbrauchsverfahren der Regulierungsbehörde

§ 32
Unterlassungsanspruch, Schadensersatzpflicht

§ 33
Vorteilsabschöpfung durch die Regulierungsbehörde

§ 34
Vorteilsabschöpfung durch Verbände und Einrichtungen

§ 35
Monitoring

§ 36
Grundversorgungspflicht

§ 37
Ausnahmen von der Grundversorgungspflicht

§ 38
Ersatzversorgung mit Energie

§ 39
Allgemeine Preise und Versorgungsbedingungen

§ 40
(entfallen)

§ 41
Energielieferverträge mit Haushaltskunden

§ 42
Stromkennzeichnung, Transparenz der Stromrechnungen

§ 43
Planfeststellungsverfahren für Energieanlagen

§ 44
Vorarbeiten

§ 45
Enteignung

§ 46
Wegenutzungsverträge

§ 47
Mitteilungspflicht der Energieversorgungsunternehmen

§ 48
Konzessionsabgaben

§ 49
Anforderungen an Energieanlagen

§ 50
Vorratshaltung zur Sicherung der Energieversorgung

§ 51
Monitoring der Versorgungssicherheit

§ 52
Meldepflichten bei Versorgungsstörungen

§ 53
Ausschreibung neuer Erzeugungskapazitäten im Elektrizitätsbereich

§ 53a
Sicherstellung der Versorgung von Haushaltskunden mit Erdgas

§ 54
Allgemeine Zuständigkeit

§ 55
Regulierungsbehörde und nach Landesrecht zuständige Behörde

§ 56
Tätigwerden der Regulierungsbehörde beim Vollzug des europäischen Rechts

§ 57
Zusammenarbeit mit Regulierungsbehörden anderer Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission

§ 58
Zusammenarbeit mit den Kartellbehörden

§ 59
Organisation

§ 60
Aufgaben des Beirates

§ 61
Veröffentlichung allgemeiner Weisungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

§ 62
Gutachten der Monopolkommission

§ 63
Berichterstattung

§ 64
Wissenschaftliche Beratung

§ 65
Aufsichtsmaßnahmen

§ 66
Einleitung des Verfahrens, Beteiligte

§ 67
Anhörung, mündliche Verhandlung

§ 68
Ermittlungen

§ 69
Auskunftsverlangen, Betretungsrecht

§ 70
Beschlagnahme

§ 71
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse

§ 72
Vorläufige Anordnungen

§ 73
Verfahrensabschluss, Begründung der Entscheidung, Zustellung

§ 74
Veröffentlichung von Verfahrenseinleitungen und Entscheidungen

§ 75
Zulässigkeit, Zuständigkeit

§ 76
Aufschiebende Wirkung

§ 77
Anordnung der sofortigen Vollziehung und der aufschiebenden Wirkung

§ 78
Frist und Form

§ 79
Beteiligte am Beschwerdeverfahren

§ 80
Anwaltszwang

§ 81
Mündliche Verhandlung

§ 82
Untersuchungsgrundsatz

§ 83
Beschwerdeentscheidung

§ 84
Akteneinsicht

§ 85
Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung

§ 86
Rechtsbeschwerdegründe

§ 87
Nichtzulassungsbeschwerde

§ 88
Beschwerdeberechtigte, Form und Frist

§ 89
Beteiligtenfähigkeit

§ 90
Kostentragung und -festsetzung

§ 91
Gebührenpflichtige Handlungen

§ 92
Beitrag

§ 93
Mitteilung der Regulierungsbehörde

§ 94
Zwangsgeld

§ 95
Bußgeldvorschriften

§ 96
Zuständigkeit für Verfahren wegen der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung

§ 97
Zuständigkeiten im gerichtlichen Bußgeldverfahren

§ 98
Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im gerichtlichen Verfahren

§ 99
Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof

§ 100
Wiederaufnahmeverfahren gegen Bußgeldbescheid

§ 101
Gerichtliche Entscheidungen bei der Vollstreckung

§ 102
Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte

§ 103
Zuständigkeit eines Landgerichts für mehrere Gerichtsbezirke

§ 104
Benachrichtigung und Beteiligung der Regulierungsbehörde

§ 105
Streitwertanpassung

§ 106
Zuständiger Senat beim Oberlandesgericht

§ 107
Zuständiger Senat beim Bundesgerichtshof

§ 108
Ausschließliche Zuständigkeit

§ 109
Unternehmen der öffentlichen Hand, Geltungsbereich

§ 110
Werksnetze

§ 111
Verhältnis zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 112
Evaluierungsbericht

§ 112a
Bericht der Regulierungsbehörde zur Einführung einer Anreizregulierung

§ 113
Laufende Wegenutzungsverträge

§ 114
Wirksamwerden der Entflechtungsbestimmungen

§ 115
Bestehende Verträge

§ 116
Bisherige Tarifkundenverträge

§ 117
Konzessionsabgaben für die Wasserversorgung

§ 117a
Vorabprüfung bei Erhöhungen der Netzzugangsentgelte

§ 118
Übergangsregelungen

Artikel 2
Gesetz über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

§ 1
Rechtsform, Name

§ 2
Tätigkeiten, Aufgabendurchführung

§ 3
Organe

§ 4
Öffentlich-rechtliche Amtsverhältnisse

§ 5
Beirat

§ 6
Geschäftsordnung, Vorsitz, Sitzungen des Beirates

§ 7
Aufgaben des Beirates

Artikel 3
Änderung sonstiger Gesetze und Rechtsverordnungen

Artikel 4
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 4a
Neubekanntmachung

Artikel 5
Inkrafttreten„ Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 614/05

... Zudem entstehen den Arbeitgebern einerseits zusätzlicher Aufwand, andererseits werden sie durch die Reduzierung der unterschiedlichen Anzahl von Umlagesätzen, soweit von der Möglichkeit nach § 8 Abs. 2 (Übertragung der eigenen Aufgaben auf eine kassenübergreifende Stelle) Gebrauch gemacht wird und die Einbeziehung aller Krankenkassen (mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Krankenkassen) bei den Verwaltungsaufwendungen entlastet, die ihrerseits zu kosteninduzierten Einzelpreisanpassungen führen könnten.



Drucksache 362/05

... Mittelfristig könnten durch eine breitere Anwendung der Neuregelung größere Teile der deutschen Wirtschaft mittelbar kostenseitig belastet werden, dies um so stärker, je größer der Anteil der Vorleistungen ist, die teilweise oder vollständig mit nach Deutschland entsandten Arbeitnehmern, deren Arbeitgeber im Ausland ansässig sind, produziert wurden, und je besser es diesen im Ausland ansässigen, Arbeitnehmer entsendenden Unternehmen gelingt, ihre Angebotspreise für ihre Leistungen infolge gestiegener Arbeitskosten entsprechend anzupassen. Je mehr Wirtschaftsbereiche unter diese Neuregelung fallen und je öfter sie auf Betreiben der Tarifvertragsparteien in der Praxis zur Anwendung kommen, desto stärker fallen die zuvor skizzierten Kosten- und Preiswirkungen aus, die sich dann nicht in isolierten Einzelpreisanpassungen erschöpfen dürften.



Drucksache 613/04

... 1. die Vertragsdauer, die Preisanpassung, die Verlängerung und Beendigung der Leistungen und des Vertragsverhältnisses sowie das Rücktrittsrecht des Kunden,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 613/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Aufgaben der Energieversorgungsunternehmen

§ 3
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet

§ 4
Genehmigung der Energieversorgung

§ 5
Anzeige der Energiebelieferung

Teil 2
Entflechtung

§ 6
Anwendungsbereich und Ziel der Entflechtung

§ 7
Rechtliche Entflechtung

§ 8
Operationelle Entflechtung

§ 9
Verwendung von Informationen

§ 10
Rechnungslegung und interne Buchführung

Teil 3
Regulierung des Netzbetriebs

Abschnitt 1
Aufgaben der Netzbetreiber

§ 11
Betrieb von Energieversorgungsnetzen

§ 12
Aufgaben der Betreiber von Übertragungsnetzen

§ 13
Systemverantwortung der Betreiber von Übertragungsnetzen

§ 14
Aufgaben der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen

§ 15
Aufgaben der Betreiber von Fernleitungs- und Gasverteilernetzen

§ 16
Systemverantwortung der Betreiber von Fernleitungs- und Gasverteilernetzen

Abschnitt 2
Netzanschluss

§ 17
Netzanschluss

§ 18
Allgemeine Anschlusspflicht

§ 19
Technische Vorschriften

Abschnitt 3
Netzzugang

§ 20
Zugang zu den Energieversorgungsnetzen

§ 21
Bedingungen und Entgelte für den Netzzugang

§ 22
Beschaffung der Energie zur Erbringung von Ausgleichsleistungen

§ 23
Erbringung von Ausgleichsleistungen

§ 24
Regelungen zu den Netzzugangsbedingungen, Entgelten für den Netzzugang sowie zur Erbringung und Beschaffung von Ausgleichsleistungen

§ 25
Ausnahmen vom Zugang zu den Gasversorgungsnetzen im Zusammenhang mit unbedingten Zahlungsverpflichtungen

§ 26
Zugang zu den vorgelagerten Rohrleitungsnetzen und zu Speicheranlagen im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Erdgas

§ 27
Zugang zu den vorgelagerten Rohrleitungsnetzen

§ 28
Zugang zu Speicheranlagen

Abschnitt 4
Befugnisse der Regulierungsbehörde, Sanktionen

§ 29
Verfahren zur Festlegung und Genehmigung

§ 30
Missbräuchliches Verhalten eines Netzbetreibers

§ 31
Besondere Missbrauchsverfahren der Regulierungsbehörde

§ 32
Unterlassungsanspruch, Schadensersatzpflicht

§ 33
Vorteilsabschöpfung durch die Regulierungsbehörde

§ 34
Vorteilsabschöpfung durch Verbände und Einrichtungen

§ 35
Monitoring

Teil 4
Energielieferung an Letztverbraucher

§ 36
Grundversorgungspflicht

§ 37
Ausnahmen von der Grundversorgungspflicht

§ 38
Ersatzversorgung mit Energie

§ 39
Allgemeine Preise und Versorgungsbedingungen

§ 40
Besondere Missbrauchsaufsicht der nach Landesrecht zuständigen Behörde

§ 41
Energielieferverträge mit Haushaltskunden

§ 42
Stromkennzeichnung, Transparenz der Stromrechnungen

Teil 5
Planfeststellung, Wegenutzung

§ 43
Planfeststellungsverfahren für Energieanlagen

§ 44
Vorarbeiten

§ 45
Enteignung

§ 46
Wegenutzungsverträge

§ 47
Mitteilungspflicht der Energieversorgungsunternehmen

§ 48
Konzessionsabgaben

§ 49
Anforderungen an Energieanlagen

§ 50
Vorratshaltung zur Sicherung der Energieversorgung

§ 51
Monitoring der Versorgungssicherheit

§ 52
Meldepflichten bei Versorgungsstörungen

§ 53
Ausschreibung neuer Erzeugungskapazitäten im Elektrizitätsbereich

Teil 7
Behörden

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 54
Allgemeine Zuständigkeit

§ 55
Regulierungsbehörde und nach Landesrecht zuständige Behörde

§ 57
Zusammenarbeit mit Regulierungsbehörden anderer Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission

§ 58
Zusammenarbeit mit den Kartellbehörden

Abschnitt 2
Bundesbehörden

§ 59
Organisation

§ 60
Aufgaben des Beirates

§ 61
Veröffentlichung allgemeiner Weisungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

§ 62
Gutachten der Monopolkommission

§ 63
Berichterstattung

§ 64
Wissenschaftliche Beratung

Teil 8
Verfahren

Abschnitt 1
Behördliches Verfahren

§ 65
Aufsichtsmaßnahmen

§ 66
Einleitung des Verfahrens, Beteiligte

§ 67
Anhörung, mündliche Verhandlung

§ 69
Auskunftsverlangen, Betretungsrecht

§ 70
Beschlagnahme

§ 71
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse

§ 72
Vorläufige Anordnungen

§ 73
Verfahrensabschluss, Begründung der Entscheidung, Zustellung

§ 74
Veröffentlichung von Verfahrenseinleitungen und Entscheidungen

Abschnitt 2
Beschwerde

§ 75
Zulässigkeit, Zuständigkeit

§ 76
Aufschiebende Wirkung

§ 77
Anordnung der sofortigen Vollziehung und der aufschiebenden Wirkung

§ 78
Frist und Form

§ 79
Beteiligte am Beschwerdeverfahren

§ 80
Anwaltszwang

81 § Mündliche Verhandlung

§ 82
Untersuchungsgrundsatz

§ 83
Beschwerdeentscheidung

§ 84
Akteneinsicht

§ 85
Geltung von Vorschriften des GVG und der ZPO

Abschnitt 3
Rechtsbeschwerde

§ 86
Rechtsbeschwerdegründe

§ 87
Nichtzulassungsbeschwerde

§ 88
Beschwerdeberechtigte, Form und Frist

Abschnitt 4
Gemeinsame Bestimmungen

§ 89
Beteiligtenfähigkeit

§ 90
Kostentragung und -festsetzung

§ 91
Gebührenpflichtige Handlungen

§ 92
Beitrag

§ 93
Mitteilung der Regulierungsbehörde

Abschnitt 5
Sanktionen Bußgeldverfahren

§ 94
Zwangsgeld

§ 95
Bußgeldvorschriften

§ 96
Zuständigkeit für Verfahren wegen der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung

§ 97
Zuständigkeiten im gerichtlichen Bußgeldverfahren

§ 98
Zuständigkeit des OLG im gerichtlichen Verfahren

§ 99
Rechtsbeschwerde zum BGH

§ 100
Wiederaufnahmeverfahren gegen Bußgeldbescheid

§ 101
Gerichtliche Entscheidungen bei der Vollstreckung

Abschnitt 6
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten

§ 102
Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte

§ 103
Zuständigkeit eines Landgerichts für mehrere Gerichtsbezirke

§ 104
Benachrichtigung und Beteiligung der Regulierungsbehörde

§ 105
Streitwertanpassung

Abschnitt 7
Gemeinsame Bestimmungen

§ 106
Zuständiger Senat beim OLG

§ 107
Zuständiger Senat beim BGH

§ 108
Ausschließliche Zuständigkeit

Teil 9
Sonstige Vorschriften

§ 109
Unternehmen der öffentlichen Hand, Geltungsbereich

§ 110
Werksnetze

§ 111
Verhältnis zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Teil 10
Evaluierung, Schlussvorschriften

§ 112
Evaluierungsbericht

§ 113
Laufende Wegenutzungsverträge

§ 114
Wirksamwerden der Entflechtungsbestimmungen

§ 115
Bestehende Verträge

§ 116
Bisherige Tarifkundenverträge

§ 117
Konzessionsabgaben für die Wasserversorgung

§ 118
Übergangsregelungen

Artikel 2
Gesetz über die Bundesregulierungsbehörde für Elektrizität, Gas,

§ 1
Rechtsform, Name

§ 2
Tätigkeiten, Aufgabendurchführung

§ 3
Organe

§ 4
Öffentlich-rechtliche Amtsverhältnisse

§ 5
Beirat

§ 6
Geschäftsordnung, Vorsitz, Sitzungen des Beirates

§ 7
Aufgaben des Beirates

Artikel 3
Änderung sonstiger Gesetze und Rechtsverordnungen

§ 50
Beschwerdeverfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, dem Energiewirtschaftsgesetz und dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

Artikel 4
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 5

Zu Nr. 7

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Nr. 16

Zu Nr. 17

Zu Nr. 18

Zu Nr. 19

Zu Nr. 21

Zu Nr. 23

Zu Nr. 24

Zu Nr. 27

Zu Nr. 28

Zu Nr. 29

Zu Nr. 30

Zu Nr. 31

Zu Nr. 32

Zu Nr. 33

Zu Nr. 34

Zu Nr. 36

Zu Nr. 37

Zu Nr. 38

Zu Nr. 39

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu § 76

Zu § 77

Zu § 78

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu § 89

Zu § 90

Zu § 91

Zu § 92

Zu § 93

Zu § 94

Zu § 95

Zu § 96

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu § 100

Zu § 101

Zu § 102

Zu § 103

Zu § 104

Zu § 105

Zu § 106

Zu § 107

Zu § 108

Zu § 109

Zu § 110

Zu § 111

Zu § 112

Zu § 113

Zu § 114

Zu § 115

Zu § 116

Zu § 117

Zu § 118

Zu Artikel 2

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 3

Zu Absatz 40

Zu den Absätzen 43 und 44

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 57/17 PDF-Dokument



Drucksache 70/17 PDF-Dokument



Drucksache 123/16 PDF-Dokument



Drucksache 207/18 PDF-Dokument



Drucksache 343/11 PDF-Dokument



Drucksache 536/15 PDF-Dokument



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.