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"Preisanpassungen"
Drucksache 60/17
... Einzelpreisanpassungen können nicht ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.
Drucksache 404/17
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung zu Art, Inhalt und Umfang von Aufzeichnungen im Sinne des § 90 Absatz 3 der Abgabenordnung (Gewinnabgrenzungsaufzeichnungs-Verordnung - GAufzV )
... (4) Ergibt sich bei Dauersachverhalten eine Änderung der Umstände, die für die Angemessenheit vereinbarter Preise von wesentlicher Bedeutung ist, hat der Steuerpflichtige auch nach dem Geschäftsabschluss Informationen zu sammeln und aufzuzeichnen, die einer Finanzbehörde die Prüfung ermöglichen, ob und ab welchem Zeitpunkt fremde Dritte eine Anpassung der Geschäftsbedingungen für spätere Geschäftsvorfälle vereinbart hätten. Dies gilt insbesondere, wenn in einem Geschäftsbereich steuerliche Verluste erkennbar werden, die ein fremder Dritter nicht hingenommen hätte, oder wenn Preisanpassungen zu Lasten des Steuerpflichtigen vorgenommen werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Grundsätze der Aufzeichnungspflicht
§ 2 Art, Inhalt und Umfang der Aufzeichnungen
§ 3 Zeitnahe Erstellung von Aufzeichnungen bei außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen
§ 4 Landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation
§ 5 Stammdokumentation
§ 6 Anwendungsregelungen für kleinere Unternehmen und für Steuerpflichtige mit anderen als Gewinneinkünften
§ 7 Schlussvorschrift
§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 5) Umfang der Stammdokumentation
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Satz 4
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Satz 4
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Satz 4
Zu Absatz 2
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 2
Zu Satzteil vor Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 3
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Satz 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Satz 4
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Satz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 3
Zu § 7
Zu § 8
Zu Anlage Umfang der Stammdokumentation
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Drucksache 271/16
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Erste Verordnung zur Regelung mautdienstrechtlicher Vorschriften
... Einzelpreisanpassungen sind unwahrscheinlich. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Drucksache 490/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz - HHVG )
... Heilmittel leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit und Teilhabe sowohl von vorwiegend älteren Menschen mit Behinderungen als auch von Kindern mit Sprach- und Bewegungsstörungen. Wie der deutliche Anstieg der ärztlichen Heilmittelverordnungen der letzten Jahre zeigt, steigt insbesondere der Behandlungsbedarf dieser Gruppen deutlich. Vor diesem Hintergrund wird den Vertragspartnern ermöglicht, in den Jahren 2017 bis 2019 auch Preisanpassungen oberhalb der Veränderungsrate zu vereinbaren.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 64d Modellvorhaben zur Heilmittelversorgung
Artikel 2 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Flexibilisierung des Systems der Preisfindung im Heilmittelbereich
2. Erprobung der stärkeren Einbindung der Heilmittelerbringer in die Versorgungsverantwortung
3. Weiterentwicklung des Präqualifizierungsverfahrens im Hilfsmittelbereich
4. Gewährleistung der kontinuierlichen Fortschreibung, Aktualisierung und Bereinigung des Hilfsmittelverzeichnisses
5. Stärkung der Ergebnisqualität der Hilfsmittelversorgung durch kontinuierliches Vertragscontrolling
6. Stärkere Berücksichtigung von Qualitätsaspekten bei der Ausschreibung zur Hilfsmittelversorgung
7. Stärkung der Wahlrechte der Versicherten
8. Gewährleistung des Sachleistungsprinzips durch mehr Transparenz und umfassende Informations- und Beratungsrechte der Versicherten
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Absatz 1a
Zu Absatz 2
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe e
Zu Absatz 5a
Zu Absatz 5b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3785: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung
I. Zusammenfassung
Bürgerinnen und Bürger
4 Wirtschaft
Weitere Kosten:
4 Evaluierung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Wirtschaft und Verwaltung
- Modellvorhaben Blankoverordnung
4 Wirtschaft
- Akkreditierungsverfahren der Präqualifizierungsstellen durch die DAkkS
- Verfahren für noch nicht unter die Verbandmitteldefinition fallende Produkte
4 Verwaltung
Drucksache 281/16
... Einzelpreisanpassungen können nicht ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.
Drucksache 471/14
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Siebte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
... Geringe kosteninduzierte Einzelpreisanpassungen lassen sich nicht ausschließen. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.
Drucksache 362/14
... Einzelpreisanpassungen können nicht ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.
Drucksache 543/14
... Einzelpreisanpassungen können nicht ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.
Drucksache 113/13
... Auf Grund der vorgesehenen Regelungen sind geringfügige Einzelpreisanpassungen möglich. Die Nachfrage nach Bauprodukten von hoher energetischer Qualität wird steigen. Da solche Produkte mehr und mehr zu Standardprodukten werden, ist für diese mit einem Sinken der Preise infolge der Skaleneffekte bei Herstellung und Vertrieb oder wenigstens mit stabilen Preisen zu rechnen. Diese Wirkung trat schon bei früheren Novellierungen auf. Für das Mietniveau sind Steigerungen bei künftig zu vermietenden neu gebauten Wohnungen und Häusern auf Grund höherer Investitionsanforderungen nicht auszuschließen, weil investiv bedingte Steigerungen der Mieten und Gesamtwohnkosten zwar in der Regel, aber nicht immer durch die eingesparten Energiekosten der Nutzer kompensiert werden.
Drucksache 577/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Pauschal- und Bausteinreisen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83 /EU sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates - COM(2013) 512 final; Ratsdok. 12257/13
... 26. Der Bundesrat hält Konkretisierungen der Voraussetzungen für Preisanpassungen für erforderlich. Der Bundesrat begrüßt daher die in Artikel 8 Absatz 1 vorgeschlagene Regelung, wonach Preissenkungen an die Reisenden weitergegeben werden müssen. In Absatz 2 sollen die Preiserhöhungen auf 10 Prozent begrenzt werden. Da in Deutschland das Reiserecht einen kostenlosen Rücktritt von einer gebuchten Pauschalreise bereits bei Preiserhöhungen von über 5 Prozent vorsieht, fordert der Bundesrat, den Richtlinienvorschlag entsprechend an das Verbraucherschutzniveau der deutschen Regelung anzupassen.
Drucksache 59/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission über unlautere Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel in Europa - COM(2013) 37 final
... In der Untersuchung der Wettbewerbskommission des Vereinigten Königreichs aus dem Jahr 2008 zur Belieferung von Lebensmittelgeschäften im Vereinigten Königreich 18 wurden 52 Praktiken identifiziert, von denen 26 angeblich das Potenzial hatten, aufgrund der Übertragung übermäßiger Risiken oder unerwarteter Kosten auf die Lieferanten für diese mit Blick auf ihre Einnahmen oder Kosten zu einem Unsicherheitsfaktor zu werden. Dabei ging es unter anderem um rückwirkende Preisanpassungen, um die rückwirkende Finanzierung von Werbemaßnahmen sowie andere Praktiken, die letztlich eine nachträgliche Anpassung von vorab getroffenen Liefervereinbarungen bewirken.
Grünbuch über unlautere Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel in Europa Text von Bedeutung für den EWR
1. Einleitung
2. Definition des Begriffs unlautere Handelspraktiken
2.1. Der Begriff unlautere Handelspraktiken
2.2. Beispiele unlauterer Handelspraktiken
2.3. Potenzielle Auswirkungen unlauterer Handelspraktiken
3. Rechtsrahmen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken
3.1. Fragmentierung der Rechtsrahmen auf nationaler Ebene
Verhältnis zwischen Wettbewerbsrecht und Rechtsvorschriften über unlautere Handelspraktiken
Zivilrecht, Handelsrecht und unlautere Handelspraktiken
Spezifische nationale Rechtsrahmen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken
3.2. Schutz vor unlauteren Handelspraktiken auf EU-Ebene
4. Durchsetzung der Vorschriften zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken
4.1. Durchsetzungsmechanismen auf nationaler Ebene
4.2. Durchsetzungsmechanismen auf EU-Ebene
5. Arten unlauterer Handelspraktiken
5.1. Mehrdeutige Vertragsbestimmungen
5.2. Fehlen eines schriftlichen Vertrags
5.3. Rückwirkende Vertragsänderungen
5.4. Unbillige Übertragung des kommerziellen Risikos
5.5. Missbräuchliche Nutzung von Informationen
5.6. Unbillige Beendigung einer Geschäftsbeziehung
5.7. Regionale Angebotsbeschränkungen
5.8. Gemeinsame Merkmale unlauterer Handelspraktiken
6. Allgemeine Bemerkungen
7. Nächste Schritte
Drucksache 577/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Pauschal- und Bausteinreisen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83 /EU sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates - COM(2013) 512 final; Ratsdok. 12257/13
... 18. Der Bundesrat hält Konkretisierungen der Voraussetzungen für Preisanpassungen für erforderlich. Der Bundesrat begrüßt daher die in Artikel 8 Absatz 1 vorgeschlagene Regelung, wonach Preissenkungen an die Reisenden weitergegeben werden müssen. In Absatz 2 sollen die Preiserhöhungen auf 10 Prozent begrenzt werden. Da in Deutschland das Reiserecht einen kostenlosen Rücktritt von einer gebuchten Pauschalreise bereits bei Preiserhöhungen von über 5 Prozent vorsieht, fordert der Bundesrat, den Richtlinienvorschlag entsprechend an das Verbraucherschutzniveau der deutschen Regelung anzupassen.
Drucksache 112/13
... Der Wirtschaft entstehen durch die Gesetzesänderung keine Kosten. Auf Grund der Gesetzesänderung sind Einzelpreisanpassungen und Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, nicht zu erwarten.
Drucksache 857/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen
... Die Ausdehnung der Mautpflicht führt zu einer kostenseitigen Belastung von Unternehmen, die Güterkraftverkehr betreiben. Einzelpreisanpassungen können nicht ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.
Drucksache 637/10
Gesetzesantrag des Landes Berlin
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung bezahlbarer Mieten und zur Begrenzung von Energieverbrauch und Energiekosten
... (3) Der Vermieter hat dem Mieter spätestens drei Monate vor der Umstellung Zeitpunkt und Art der Umstellung, die Kosten und deren Berechnung sowie die im Wärmelieferungsvertrag vereinbarten Preise und Preisanpassungsklauseln in Textform mitzuteilen. In der Mitteilung hat der Vermieter den Mieter im Falle des Absatzes 2 auf die Möglichkeit hinzuweisen, der Umstellung gemäß Absatz 2 widersprechen zu können. Der Vermieter hat das Abstimmungsergebnis dem Mieter in Textform mitzuteilen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)
Artikel 2 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
§ 550a Energieausweise
§ 556b Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung
Artikel 3 Änderung der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem und Ziel
II. Lösung
III. Alternativen
IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
V. Sonstige Kosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 4 Inkrafttreten
Drucksache 733/09
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz kleiner unabhängiger Brauereien
... Die mittelständischen Brauereien sehen sich mit dramatischen Verschlechterungen ihrer wirtschaftlichen Rahmenbedingungen konfrontiert. Dabei handelt es sich unter anderem um immer schwieriger zu kalkulierende Energie- und Rohstoffkosten, eine äußerst preisaggressive Wettbewerbssituation, die kaum Preisanpassungen zulässt, sowie Wettbewerbsnachteile gegenüber Großbrauereien, die aufgrund enormer Effizienzsteigerungen in den letzten Jahren große Kostenreduzierungen erreichen konnten.
Drucksache 173/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
... Im Vergleich zum bisherigen Recht entstehen der Wirtschaft und insbesondere den mittelständischen Unternehmen keine höheren Kosten. Geringfügige Einzelpreisanpassungen können aufgrund der neu eingeführten Wettbewerbssituation nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.
Drucksache 560/08
... ist wie bei den Premium-Diensten nach der Regelung in Absatz 4 Satz 4 befugt, die Entgelte auch für Feste-Kosten-Dienste mit Blick auf die allgemeine Entwicklung der Preise oder des Marktes anzupassen. Eine aufwändige Gesetzesänderung ist bei berechtigten Preisanpassungen damit nicht erforderlich.
A. Problem und Ziel
B. Lösungen
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Artikel 2 Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Zweck des Gesetzes
2. Gesetzgebungskompetenz
3. Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 469: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Drucksache 168/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz - GwBekErgG )
... Einzelpreisanpassungen sind vor diesem Hintergrund nicht auszuschließen. Auswirkungen auf das Preisniveau sind in diesem Zusammenhang aber nicht zu erwarten.
Drucksache 560/08 (Beschluss)
... grundsätzlich systemfremd und sollte überprüft werden. Notwendige Preisanpassungen können im Gesetzgebungsverfahren nicht flexibel und zeitnah umgesetzt werden. Bei einer Festsetzung der Preisobergrenzen durch die
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nr. 6a - neu - § 98 TKG
3. Zu Artikel 1 Nr. 9 und 10 § 142 Abs. 1 Satz 1 und § 144 TKG
4. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe b § 40 Abs. 1 Satz 4 TKG
5. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe b § 66a Satz 6 TKG
6. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe c § 66d Abs. 3 TKG
7. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe c § 66d Abs. 3 Satz 1 TKG
Drucksache 716/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetz es
Preisanpassungen
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
I. Diskriminierungsfreier Zugang zu Schienenwegen
II. Diskriminierungsfreier Zugang zu Serviceeinrichtungen
III. Kontrolle der Höhe der Zugangsentgelte
IV. Qualitätssicherung des Schienenverkehrs
V. Anreizregulierung
VI. Internationale Kontakte
VII. Öffentlichkeitsarbeit
Drucksache 562/08
... Auf Grund der neuen Verordnungsermächtigungen sind Einzelpreisanpassungen und Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, nicht zu erwarten.
Drucksache 301/08
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Achte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung
... Für die verladende und transportierende Wirtschaft ist mit geringfügigen Mehrkosten zu rechnen, da durch die Benutzung der Autobahn Maut zu entrichten ist. Es entstehen keine weiteren Kosten für die Wirtschaft. Aufgrund oben genannter Regelungsinhalte sind marginale Einzelpreisanpassungen nicht auszuschließen. Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Drucksache 560/1/08
... erscheint die Festlegung einer konkreten Preisobergrenze in einer abstraktgenerellen Regelung wie dem TKG grundsätzlich systemfremd und sollte überprüft werden. Notwendige Preisanpassungen können im Gesetzgebungsverfahren nicht flexibel und zeitnah umgesetzt werden. Bei einer Festsetzung der Preisobergrenzen durch die
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nr. 6a - neu - § 98 TKG
3. Zu Artikel 1 Nr. 9 und 10 § 142 Abs. 1 Satz 1 und § 144 TKG
4. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe b § 40 Abs. 1 Satz 4 TKG
5. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe b § 66a Satz 6 TKG
6. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe c § 66d Abs. 3 TKG
7. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe c § 66d Abs. 3 Satz 1 TKG
Drucksache 269/07
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Siebte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung
... Für die verladende und transportierende Wirtschaft ist mit geringfügigen Mehrkosten zu rechnen, da durch die Benutzung der Autobahn Maut zu entrichten ist. Es entstehen keine weiteren Kosten für die Wirtschaft. Aufgrund oben genannter Regelungsinhalte sind marginale Einzelpreisanpassungen nicht auszuschließen. Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Drucksache 664/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften
... Geringfügige Einzelpreisanpassungen können nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.
Drucksache 64/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
... Durch den Entwurf wird die Stellung der Rechtsinhaber beim Kampf gegen Produktpiraterie und sonstiger Schutzrechtsverletzungen verbessert. Durch die Einführung der Begrenzung der Abmahngebühren von Rechtsanwälten bei Urheberrechtsverletzungen sind geringfügige Einzelpreisanpassungen möglich. Es sind weder zusätzliche Kosten für die Wirtschaft noch Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, zu erwarten.
Drucksache 124/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
... Der Wirtschaft, insbesondere mittelständischen Unternehmen, entstehen keine zusätzlichen Kosten. Durch die Einführung einer Geldbuße bei Verstoß gegen das Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen sind geringfügige Einzelpreisanpassungen möglich. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Drucksache 604/07
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zweite Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher Vorschriften
... Anderen Bereichen der Wirtschaft, hier insbesondere der mittelständischen Wirtschaft, entstehen keine Kosten. Es gibt keine Auswirkungen auf die sozialen Sicherungssysteme. Aus diesen Gründen sind daher geringfügige Einzelpreisanpassungen möglich. Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, dabei insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Drucksache 282/07
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV )
... Auf Grund der genannten Regelungsinhalte sind geringfügige Einzelpreisanpassungen möglich. Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Drucksache 65/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland durch das Verbreiten von hochwertigen Erdfernerkundungsdaten (Satellitendatensicherheitsgesetz - SatDSiG )
... Für die betroffenen Unternehmen und Einrichtungen wird zusätzlicher geringfügiger Aufwand durch die Antragserfordernisse sowie durch die einzuführenden Sicherheitsverfahren entstehen. Geringfügige kosteninduzierte Einzelpreisanpassungen lassen sich nicht ausschließen. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere Verbraucherpreisniveau, sind aber nicht zu erwarten.
Drucksache 600/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Entschuldung mittelloser Personen, zur Stärkung der Gläubigerrechte sowie zur Regelung der Insolvenzfestigkeit von Lizenzen
... Aufgrund der neu eingeführten Kostenbeteiligung des Schuldners am Entschuldungsverfahren sind geringfügig Einzelpreisanpassungen möglich. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Drucksache 572/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über Sera, Impfstoffe und Antigene nach dem Tierseuchengesetz (Tierimpfstoff -Verordnung)
... Einzelpreisanpassungen können nicht ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.
Drucksache 710/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zweite Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum Schutz vor Geflügelpest
... Den Geflügelhaltern in den Restriktionszonen entstehen durch eingeschränkte Vermarktungsmöglichkeit ihrer Erzeugnisse (Geflügel, Geflügelfleisch) Kosten. Kosteninduzierte Einzelpreisanpassungen sind zu erwarten. Zeitlich begrenzte Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, lassen sich nicht gänzlich ausschließen.
Drucksache 514/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung von Vorschriften über Emissionserklärungen und Emissionsberichte
... Einzelpreisanpassungen können nicht ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.
Drucksache 636/06
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung zur Ausdehnung der Mautpflicht auf bestimmte Abschnitte von Bundesstraßen (Mautstreckenausdehnungsverordnung - MautStrAusdehnV )
... Die Ausdehnung der Mautpflicht führt zu einer kostenseitigen Belastung der Speditionswirtschaft, insbesondere bei kleineren und mittleren Unternehmen. Einzelpreisanpassungen können nicht ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.
Drucksache 77/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung gentechnikrechtlicher Vorschriften
... Zusätzliche, nicht quantifizierbare Kostenbelastungen für die betroffene Wirtschaft, auf die diese mit entsprechenden Einzelpreisanpassungen reagieren können, lassen sich nicht gänzlich ausschließen (vgl. Drucksache. 131/04 S. 40 ff). Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sowie auf Lohnnebenkosten sind nicht zu erwarten.
Drucksache 142/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006 (Haushaltsbegleitgesetz 2006 - HBeglG 2006)
... Zudem schaffen die vorgesehene Absenkung der Sozialversicherungsbeiträge um zwei Beitragssatzpunkte, die auch die Arbeitgeber kostenseitig entlastet, ebenso wie mögliche Vorzieheffekte in diesem Jahr einen zusätzlichen Puffer für die Unternehmen, ihre Preise weniger stark anzuheben. Per Saldo werden die negativen Auswirkungen der Umsatzsteuer- und Versicherungsteuererhöhung für die privaten Haushalte durch die Entlastungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen spürbar gedämpft. Insgesamt führen die Steuererhöhungen und die Entlastungen durch die Absenkung der Sozialversicherungsbeiträge zu Angebots- und Nachfrageverschiebungen, die zu spürbaren gesamtwirtschaftlichen Preisanpassungen - auch für Verbraucher - führen dürften.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung des Bundessonderzahlungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Versicherungsteuergesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über die Deutsche
Artikel 6 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderung der Arbeitsentgeltverordnung
Artikel 9 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 11 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 12 Änderung des Regionalisierungsgesetzes
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Finanzpolitische Ausgangslage
2. Konzeption der Bundesregierung
3. Schwerpunkte des Haushaltsbegleitgesetzes
4. Kosten- und Preiswirkungen
5. Verwaltungs- und Vollzugsaufwand
6. Auswirkungen auf Länder und Gemeinden
7. Finanzielle Auswirkungen
8. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
3 Allgemeines
1. Ziel und Wirkung des Gesetzes
1.1 Ausgangslage
1.2 Kürzung der Sonderzahlung in den Jahren 2006 bis 2010
1.3 Abschaffung der Sonderzahlung für Mitglieder der Bundesregierung
1.4 Klarstellende Regelungen
1.5 Sonstiges
2. Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Aspekte
3. Stellungnahme der Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
Begründung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2a
Zu Nummer 2b
Zu Nummer 2c
Zu Nummer 3a
Zu Nummer 3b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5a
Zu Nummer 5b
Zu Artikel 2
3 Allgemeines
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu den Nummern 3 bis 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 13
Drucksache 290/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Erste Verordnung zur Änderung fleischhygienerechtlicher Vorschriften
... Geringfügige Einzelpreisanpassungen können nicht ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.
Drucksache 570/06
... Durch die Neuregelung werden die bisher bereits meldepflichtigen Unternehmen kostenseitig entlastet. Andererseits können für die Unternehmen, die neu in den Kreis der Meldepflichtigen aufgenommen werden, zusätzliche (geringfügige) Kosten entstehen. Vor diesem Hintergrund sind allenfalls geringfügige Einzelpreisanpassungen möglich. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Drucksache 655/05
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
Fünfte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
... Den Betreibern und den Aufstellern von Geldspielgeräten können geringfügig zusätzliche Kosten entstehen. Geringe kosteninduzierte Einzelpreisanpassungen lassen sich nicht ausschließen. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere des Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.
Drucksache 710/05
Verordnung der Bundesregierung
... Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung - ... BImSchV )
... Zu Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen, die durch die Kartierung verursacht werden, wird grundsätzlich auf die Darstellung in der Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, BR Drucksache. 610/04, verwiesen. Zusammenfassend ist darauf hinzuweisen, dass die Kartierung eine öffentliche Aufgabe ist, die durch verschiedene Behörden wahrgenommen wird. Soweit in § 4 Abs. 1 vorgesehen ist, dass auf Verlangen der jeweils zuständigen Behörde Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Verkehrsunternehmen, Betreiber von Verkehrsflughäfen und Anlagenbetreiber Daten zur Verfügung stellen müssen, die für die Ausarbeitung von Lärmkarten erforderlich sind, entstehen den Unternehmen keine Kosten, da sich die Verpflichtung auf bei den Unternehmen bereits vorhandene Daten beschränkt. Für den Fall, dass die Daten nicht vorhanden sind und insofern erhoben werden müssen, trifft die genannten Unternehmen und Betreiber nur eine Mitwirkungspflicht. In diesem Kontext können geringfügige zusätzliche Kosten für die mitwirkungspflichtigen Unternehmen entstehen, die - allenfalls - zu geringen Einzelpreisanpassungen führen können. Diese reichen jedoch nicht aus, um messbare Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, zu generieren
Drucksache 614/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über den Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen und zur Änderung weiterer Gesetze
... Zudem entstehen den Arbeitgebern einerseits zusätzlicher Aufwand, andererseits werden sie durch die Reduzierung der unterschiedlichen Anzahl von Umlagesätzen, soweit von der Möglichkeit nach § 8 Abs. 2 (Übertragung der eigenen Aufgaben auf eine kassenübergreifende Stelle) Gebrauch gemacht wird und die Einbeziehung aller Krankenkassen (mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Krankenkassen) bei den Verwaltungsaufwendungen entlastet, die ihrerseits zu kosteninduzierten Einzelpreisanpassungen führen könnten.
Drucksache 362/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmer -Entsendegesetzes
... Mittelfristig könnten durch eine breitere Anwendung der Neuregelung größere Teile der deutschen Wirtschaft mittelbar kostenseitig belastet werden, dies um so stärker, je größer der Anteil der Vorleistungen ist, die teilweise oder vollständig mit nach Deutschland entsandten Arbeitnehmern, deren Arbeitgeber im Ausland ansässig sind, produziert wurden, und je besser es diesen im Ausland ansässigen, Arbeitnehmer entsendenden Unternehmen gelingt, ihre Angebotspreise für ihre Leistungen infolge gestiegener Arbeitskosten entsprechend anzupassen. Je mehr Wirtschaftsbereiche unter diese Neuregelung fallen und je öfter sie auf Betreiben der Tarifvertragsparteien in der Praxis zur Anwendung kommen, desto stärker fallen die zuvor skizzierten Kosten- und Preiswirkungen aus, die sich dann nicht in isolierten Einzelpreisanpassungen erschöpfen dürften.
Drucksache 57/17
Drucksache 70/17
Drucksache 207/18
Drucksache 536/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas
Drucksache 557/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Verdienste und Arbeitskosten (Verdienststatistikgesetz - VerdStatG)
Drucksache 641/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage - COM(2016) 685 final
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Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
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