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29 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Preisveränderungen"


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Drucksache 387/17

... Anmerkung: Internationale Dollar - angepasst zur Berücksichtigung von Preisunterschieden zwischen den Ländern und von Preisveränderungen im Zeitverlauf (Inflation).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 387/17




Erklärung der führenden Vertreter von 27 Mitgliedstaaten und des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission

Rede zur Lage der Union, 14. September 2016

1. BESTANDSAUFNAHME der Globalisierung und ihrer Auswirkungen

1.1. Die Globalisierung ist nicht neu, aber im raschen Wandel begriffen

Schaubild 1: Phasen der Globalisierung

Schaubild 2: Die globale Welt ist heute Realität

1.2. Die Globalisierung treibt als positive Kraft den Wandel voran

Schaubild 3: Die offeneren Volkswirtschaften der EU weisen eine geringere Ungleichverteilung auf

Schaubild 4: Jeden Tag werden mehr Menschen in der Welt aus der Armut befreit

1.3. ... bringt aber auch Herausforderungen mit sich

Schaubild 5: Die Meinungen der Europäer zur Globalisierung gehen auseinander

2. AUSBLICK

2.1. Starke Veränderung der Globalisierung bis 2025

Schaubild 6: Wandel der Globalisierung

Schaubild 7: Die Weltbevölkerung wächst vor allem außerhalb Europas

2.2 Der Versuchung widerstehen, sich abzuschotten oder untätig zu bleiben

3. EUROPAS Antwort NACH Aussen: GESTALTUNG der Globalisierung durch internationale Zusammenarbeit, WIRTSCHAFTSDIPLOMATIE und Instrumente zur Gewährleistung GLEICHER WETTBEWERBSBEDINGUNGEN für ALLE

3.1. Die EU wirkt bereits als Triebkraft für eine gerechtere Weltordnung

3.2. ... aber in der Zukunft sind weitere Anstrengungen erforderlich

3.3. ... und die EU sollte wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen herstellen

4. EUROPAS Antwort NACH INNEN: STÄRKUNG der WIDERSTANDSFÄHIGKEIT durch bessere VERTEILUNG der Vorteile und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit auf LANGE Sicht

4.1. Eine tragfähige Sozial- und Bildungspolitik ist entscheidend für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und eine faire Wohlstandsverteilung

4.2 ... jedoch sind große Anstrengungen nötig, um aus Europa einen wettbewerbsfähigen und innovativen Wirtschaftsraum zu machen

4.3. ... in enger Partnerschaft mit gestärkten Regionen

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 253/12

... In seiner Sektoruntersuchung im Bereich Kraftstoffe hat das Bundeskartellamt die Marktstrukturen im Kraftstoffbereich eingehend analysiert und Wettbewerbsdefizite insbesondere aufgrund der hohen Marktkonzentration festgestellt. Wegen dieser unverändert fortbestehenden oligopolistischen Marktstruktur sowie der Homogenität von Kraftstoffen und der hohen Transparenz der Preise für Wettbewerber ist es gerechtfertigt, dass eine Behörde die Preisveränderungen im Tankstellensektor eingehender betrachtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 253/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Neunter Abschnitt

§ 47a
Einrichtung, Zuständigkeit, Organisation

§ 47b
Aufgaben

§ 47c
Datenverwendung

§ 47d
Befugnisse

§ 47e
Mitteilungspflichten

§ 47f
Verordnungsermächtigung

47g Festlegungsbereiche

§ 47h
Berichtspflichten, Veröffentlichungen

§ 47i
Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Aufsichtsstellen

§ 47j
Vertrauliche Informationen, operationelle Zuverlässigkeit, Datenschutz

§ 47k
Marktbeobachtung im Bereich Kraftstoffe

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 5b
Anzeige von Verdachtsfällen, Verschwiegenheitspflichten

§ 58a
Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011

§ 58b
Beteiligung der Bundesnetzagentur und Mitteilungen in Strafsachen

§ 68a
Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft

§ 95a
Strafvorschriften

§ 95b
Strafvorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Vorgeschichte

2. Ziele und Grundzüge des Gesetzes

3. Gesetzgebungskompetenz

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

d Weitere Kosten

5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

6. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU

7. Nachhaltigkeit

8. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 47a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 47b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 47c

Zu § 47d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 47e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 47f

Zu § 47g

Zu § 47h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 47i

Zu § 47j

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 47k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchtstabe c :

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 14

Zu § 95a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 95b

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2109: Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas

I. Votum

II. Regelungsschwerpunkte

III. Meldesystem über Handel mit Strom und Gas

IV. Beobachtung der Preisbildung auf Kraftstoffmärkten

V. Darstellung von Alternativen

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 25. April 2012 zum Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (Markttransparenzstellen-Gesetz)


 
 
 


Drucksache 870/1/11

... "Die Nummer 1 zielt auf ein System ab, das derzeit in West-Australien praktiziert wird und nach dem die Tankstellenbetreiber dem dortigen Handelsministerium ihren Preis für den nächsten Tag bis 14 Uhr melden müssen; diese Preise gelten dann ab 6 Uhr des Folgetages für 24 Stunden. Dadurch, dass die Mineralölkonzerne ihre Meldungen gleichzeitig und unabhängig voneinander abgeben müssen, wird auch die hierzulande zu beobachtende Praxis unterbunden, nach der ein oder zwei Anbieter vorpreschen und die anderen im Abstand von einer oder mehreren Stunden folgen. Die vom Autofahrer als frustrierend empfundenen häufigen untertägigen Preisveränderungen können nur so reduziert werden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 870/1/11




1. Zu Nummer 1

2. Zu Nummer 1

3. Zu Nummer 1a - neu - und 2


 
 
 


Drucksache 279/09

... Die Wirtschaft, insbesondere mittelständische Unternehmen, können im Einzelfall kostenseitig zusätzlich belastet werden. Geringfügige kosteninduzierte Einzelpreisveränderungen können nicht ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.



Drucksache 355/08

... Kosteninduzierte Einzelpreisveränderungen können nicht ausgeschlossen werden.



Drucksache 597/07

... Das Rentenvolumen an Versicherte beträgt zur Zeit jährlich bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften rund 400 Mio. Euro. Die Maßnahmen im Leistungsrechts der landwirtschaftlichen Unfallversicherung führen kurz- bis mittelfristig zu jährlichen Minderbelastungen von rund 100 Mio. Euro für die landwirtschaftlichen Unternehmen. Hinzu kommen Minderbelastungen durch weitere Maßnahmen dieses Gesetzes, insbesondere die Organisationsreform von bis zu 41 Mio. Euro. Ob bei den Regelungsadressaten (Unternehmen) hierdurch einzelpreiswirksame Kostenschwellen über- oder unterschritten werden, die sich erhöhend oder reduzierend auf deren Angebotspreise auswirken, und ob die Regelungsadressaten ihre Kostenüberwälzungsmöglichkeiten in Abhängigkeit von der konkreten Wettbewerbssituation auf ihren Teilmärkten einzelpreiserhöhend oder -reduzierend ausschöpfen lässt sich zwar nicht abschätzen, ist aber angesichts der Größenordnung eher unwahrscheinlich. Dies vor allem deshalb, weil vorgesehen ist, die Zahlungen des Bundes zur Bezuschussung der Beiträge zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung um 100 Mio. Euro zu reduzieren. Etwaige kosteninduzierte Einzelpreisveränderungen dürften keine messbaren Effekte auf das allgemeine Preis- bzw. das Verbraucherpreisniveau induzieren.



Drucksache 365/06

... Auch die der Wirtschaft entstehenden Kosten ergeben sich im Wesentlichen aus der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002. Geringfügige kosteninduzierende Einzelpreisveränderungen sind derzeit nicht ersichtlich, lassen sich jedoch auch nicht gänzlich ausschließen.



Drucksache 553/06

... Kosteninduzierte Einzelpreisveränderungen können nicht ausgeschlossen werden.



Drucksache 359/06

... oder branchenübliche Ansage bei Massenverkehrsdiensten § 66b Abs. 2 TKG) und aufgrund der Übergangsfristen wird erwartet, dass die Umsetzung der nummerierungsbezogenen Maßnahmen nach den §§ 66a ff. TKG ohne nennenswerten zusätzlichen Aufwand im Rahmen der allgemeinen Datenpflege vollzogen werden kann. Darüber hinaus wird erwartet, dass aufgrund des verbesserten Kundenschutzes durch eine höhere Preistransparenz die gegenwärtige Verunsicherung der Verbraucherinnen und Verbraucher abnimmt und aufgrund einer erhöhten Akzeptanz der in Frage stehenden Dienste die Zusatzkosten wieder aufgefangen werden können. Ob bei den Regelungsadressaten infolge dessen einzelpreiswirksame Kostenschwellen überschritten werden die sich erhöhend auf deren Angebotspreise auswirken, und ob die Regelungsadressaten ihre Kostenüberwälzungsmöglichkeiten in Abhängigkeit von der konkreten Wettbewerbssituation auf ihren Teilmärkten einzelpreiserhöhend ausschöpfen, lässt sich zwar nicht abschätzen, aber auch nicht ausschließen. Gleichwohl dürften die möglichen geringfügigen Einzelpreisveränderungen aufgrund ihrer Gewichtung (geringer Wägungsanteil in den jeweiligen Preisindices) jedoch nicht ausreichen, um messbare Effekte auf das allgemeine Preis- bzw. Verbraucherpreisniveau zu induzieren.



Drucksache 261/06

... 2. Die durch das Abkommen vertraglich konsolidierte Aufhebung der mengenmäßigen Beschränkungen wird in der nächsten Zeit kaum zu einer stärkeren Einfuhrzunahme auf Seiten der Gemeinschaft führen, weil in der Republik Tadschikistan in den meisten Wirtschaftsbereichen erst wettbewerbsfähige Exportstrukturen entwickelt werden müssen. Angesichts des geringen Anteils der tadschikischen Einfuhr an der deutschen Gesamteinfuhr sind deshalb - auch wenn es im Einzelfall zu Preisveränderungen kommen sollte - merkliche Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, vorerst nicht zu erwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 261/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Entwurf

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1

Titel I
Allgemeine Grundsätze

Artikel 2

Artikel 3

Titel II
Politischer Dialog

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Titel III
Warenverkehr

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Titel IV
Bestimmungen über Handel und Investitionen

Kapitel I
Arbeitsbedingungen

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Kapitel II
Bedingungen für die Niederlassung

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Kapitel III
Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr zwischen der Gemeinschaft und der Republik Tadschikistan

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Kapitel IV
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 31

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Artikel 35

Artikel 36

Artikel 37

Kapitel V
Laufende Zahlungen und Kapitalverkehr

Artikel 38

Kapitel VI
Schutz des geistigen und gewerblichen Eigentums

Artikel 39

Titel V
Zusammenarbeit im Bereich der Rechtsetzung

Artikel 40

Titel VI
Wirtschaftliche Zusammenarbeit

Artikel 41

Artikel 42
Zusammenarbeit im Bereich des Waren- und Dienstleistungsverkehrs

Artikel 43
Industrielle Zusammenarbeit

Artikel 44
Investitionsförderung und Investitionsschutz

Artikel 45
Öffentliches Beschaffungswesen

Artikel 46
Zusammenarbeit im Bereich Normen und Konformitätsbewertung

Artikel 47
Bergbauerzeugnisse und Rohstoffe

Artikel 48
Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie

Artikel 49
Bildung und Ausbildung

Artikel 50
Agrar- und Ernährungswirtschaft

Artikel 51
Energie

Artikel 52
Umwelt und Gesundheit

Artikel 53
Verkehr

Artikel 54
Elektronische Kommunikation und Postdienste

Artikel 55
Finanzdienstleistungen und Finanzinstitutionen

Artikel 56
Umstrukturierung von Unternehmen und Privatisierung

Artikel 57
Regionalentwicklung

Artikel 58
Zusammenarbeit im sozialen Bereich

Artikel 59
Tourismus

Artikel 60
Kleine und mittlere Unternehmen

Artikel 61
Information und Kommunikation

Artikel 62
Verbraucherschutz

Artikel 63
Zoll

Artikel 64
Zusammenarbeit im Bereich der Statistik

Artikel 65
Wirtschaftswissenschaften

Titel VII
Zusammenarbeit in Fragen der Demokratie und der Menschenrechte

Artikel 66

Titel VIII
Zusammenarbeit bei der Verhütung von Straftaten und bei der Verhütung und Bekämpfung der illegalen Einwanderung

Artikel 67

Artikel 68
Geldwäsche

Artikel 69
Bekämpfung des Drogenmissbrauchs

Artikel 70
Zusammenarbeit im Bereich der Migration

Artikel 71
Bekämpfung des Terrorismus

Titel IX
Kulturelle Zusammenarbeit

Artikel 72

Titel X
Finanzielle Zusammenarbeit

Artikel 73

Artikel 74

Artikel 75

Artikel 76

Titel XI
Institutionelle, Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 77

Artikel 78

Artikel 79

Artikel 80

Artikel 81

Artikel 82

Artikel 83

Artikel 84

Artikel 85

Artikel 86

Artikel 87

Artikel 88

Artikel 89

Artikel 90

Artikel 91

Artikel 92

Artikel 93

Artikel 94

Artikel 95

Artikel 96

Artikel 97

Artikel 98

Artikel 99

Artikel 100

Artikel 101

Liste der Anhänge und Protokolle

Anhang I

Anhang II
Vorbehalte der Gemeinschaft nach Artikel 21 Absatz 2

3 Bergbau

3 Fischerei

Erwerb von Immobilien

Berufliche Dienstleistungen

3 Landwirtschaft

Dienstleistungen von Nachrichtenagenturen

Anhang III

A. Alle Versicherungsdienstleistungen und versicherungsbezogene Dienstleistungen

B. Bank- und sonstige Finanzdienstleistungen ausgenommen Versicherungsdienstleistungen

Anhang IV
Übereinkünfte über geistiges und gewerbliches Eigentum nach Artikel 39

Protokoll
über gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Amtshilfe auf Ersuchen

Artikel 4
Amtshilfe ohne Ersuchen

Artikel 5
Zustellung/Bekanntgabe

Artikel 6
Form und Inhalt der Amtshilfeersuchen

Artikel 7
Erledigung der Amtshilfeersuchen

Artikel 8
Form der Auskunftserteilung

Artikel 9
Ausnahmen von der Verpflichtung zur Amtshilfe

Artikel 10
Informationsaustausch und Datenschutz

Artikel 11
Sachverständige und Zeugen

Artikel 12
Kosten der Amtshilfe

Artikel 13
Durchführung

Artikel 14
Andere Übereinkünfte

2 Schlussakte

Protokoll
über gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich.

Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Rückkehr und die Rückübernahme illegaler Einwanderer Artikel 70 des Abkommens

Briefwechsel zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Tadschikistan über die Niederlassung von Gesellschaften

A. Schreiben der Regierung Tadschikistans

B. Schreiben der Europäischen Gemeinschaft

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Präambel und Artikel 1

Titel I
Allgemeine Grundsätze (Artikel 2 und 3)

Titel II
Politischer Dialog (Artikel 4 bis 6)

Titel III
Warenverkehr (Artikel 7 bis 16)

a Zollfragen Artikel 7 bis 9

b Mengenmäßige Beschränkungen Artikel 10 , 14 und 15

c Handelspolitische Schutzmaßnahmen Artikel 11 und 12

Titel IV
Bestimmungen über Handel und Investitionen (Artikel 17 bis 39)

Kapitel I
Arbeitsbedingungen (Artikel 17 bis 19)

Kapitel II
Bedingungen für die Niederlassung und die Geschäftstätigkeit von Gesellschaften (Artikel 20 bis 26)

Kapitel III
Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr zwischen der Gemeinschaft und der Republik Tadschikistan (Artikel 27 bis 30)

Kapitel IV
Allgemeine Bestimmungen (Artikel 31 bis 37)

Kapitel V
Laufende Zahlungen und Kapitalverkehr (Artikel 38)

Kapitel VI
Schutz des geistigen und gewerblichen Eigentums (Artikel 39)

Titel V
Zusammenarbeit im Bereich der Rechtsetzung (Artikel 40)

Titel VI
Wirtschaftliche Zusammenarbeit (Artikel 41 bis 65)

Titel VII
Zusammenarbeit in Fragen der Demokratie und der Menschenrechte (Artikel 66)

Titel VIII
Zusammenarbeit bei der Verhütung von Straftaten und bei der Verhütung und Bekämpfung der illegalen Einwanderung (Artikel 67 bis 71)

Titel IX
Kulturelle Zusammenarbeit (Artikel 72)

Titel X
Finanzielle Zusammenarbeit (Artikel 73 bis 76)

Titel XI
Institutionelle, Allgemeine und Schlussbestimmungen (Artikel 77 bis 101)

III. Schlussakte


 
 
 


Drucksache 73/06

... Aufgrund der zu einem späteren Zeitpunkt zu erlassenden technischen Protokolle nach Artikel 33 des Übereinkommens können den normunterworfenen Wirtschaftskreisen jedoch zusätzliche, aber derzeit nicht zu quantifizierende Kosten entstehen, die u. U. zu nicht abschätzbaren Einzelpreisveränderungen führen, die sich ihrerseits auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, auswirken können.



Drucksache 711/06

... Geringfügige kosteninduzierte Einzelpreisveränderungen können nicht ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.



Drucksache 77/06

... Ob bei den Regelungsadressaten infolge der Neuregelung einzelpreiswirksame Kostenschwellen überschritten werden, die sich erhöhend auf deren Angebotspreise auswirken, und ob die Regelungsadressaten ihre Kostenüberwälzungsmöglichkeiten in Abhängigkeit von der konkreten Wettbewerbssituation auf ihren Teilmärkten Einzelpreis erhöhend ausschöpfen, lässt sich zwar nicht abschätzen, aber auch nicht ausschließen. Diese eher geringfügigen, kosteninduzierten Einzelpreisveränderungen dürften jedoch keine messbaren Effekte auf das allgemeine Preis- bzw. Verbraucherpreisniveau induzieren. Die öffentlichen Haushalte werden allenfalls geringfügig belastet insoweit sind keine mittelbaren, über die öffentlichen Haushalte transmittierten Preiseffekte zu erwarten.



Drucksache 264/06

... Der Wirtschaft, insbesondere den mittelständischen Unternehmen, entstehen durch die Neuregelung zusätzliche Kosten. Geringfügige kosteninduzierte Einzelpreisveränderungen können nicht ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.



Drucksache 761/05

... Für die inländischen Transportunternehmen dürften sich durch die Änderung der Nutzungsbeschränkung keine zusätzlichen Kostenbelastungen ergeben. Die Einführung einer zahlenmäßigen Beschränkung der Beförderungen als Marktzugangsreglementierung könnte zu einer Verringerung der Anzahl ausländischer Anbieter (ohne Standort in Deutschland) von Transportdienstleistungen führen. Dies könnte zu einer partiellen Angebotsverknappung führen, die sich auf Einzelfälle beschränkt in Einzelpreisveränderungen für Transportdienstleistungen niederschlagen können. Es ist aufgrund des geringen Anteils der mit CEMT-Genehmigungen durchgeführten Straßengütertransporte im Verhältnis zum Güterverkehr mit EU-Gemeinschaftslizenzen oder bilateralen Genehmigungen nicht zu erwarten, dass sich diese möglichen Einzelpreisveränderungen messbar auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau auswirken.



Drucksache 709/05

... Die Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, werden allenfalls in geringem Umfange kostenseitig belastet. Geringfügige kosteninduzierte Einzelpreisveränderungen können nicht ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.



Drucksache 407/05

... Kostenüberwälzungen, die zu einer nicht quantifizierbaren Erhöhung von Einzelpreisen führen, können nicht ausgeschlossen werden. Möglicherweise müssen bei einzelnen Produzenten von nickelhaltigen Ohrsteckern u.ä. infolge der Ersetzung der Höchstmenge des Nickelgehaltes durch die gleichzeitige Festlegung eines Migrationsgrenzwertes für Nickel die Produktionsprozesse angepasst werden. Ob bei den Regelungsadressaten infolge dessen einzelpreiswirksame Kostenschwellen überschritten werden, die sich erhöhend auf deren Angebotspreise auswirken, und, ob die Regelungsadressaten ihre Kostenüberwälzungsmöglichkeiten in Abhängigkeit von der konkreten Wettbewerbssituation auf ihren Teilmärkten einzelpreiserhöhend ausschöpfen, lässt sich zwar nicht abschätzen, aber auch nicht ausschließen. Diese geringfügigen, kosteninduzierten Einzelpreisveränderungen dürften jedoch keine messbaren Effekte auf das allgemeine Preis- bzw. das Verbraucherpreisniveau induzieren. Die öffentlichen Haushalte werden nicht belastet; insoweit sind hiervon keine mittelbar preisrelevanten Effekte zu erwarten.



Drucksache 393/05

... Die Änderungen des Lastenausgleichsverfahrens sind für die Wirtschaft insgesamt kostenneutra1. Gleichwohl werden durch den neuen Ausgleich bestimmte Branchen, insbesondere die Bauwirtschaft, bzw. die zugehörigen Unternehmen entlastet, während andere Branchen bzw. Unternehmen entsprechend stärker belastet werden. Der finanzielle Umfang ist nicht näher quantifizierbar, da er im Wesentlichen von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung in den einzelnen Gewerbezweigen abhängt. Ob bei den Regelungsadressaten (Unternehmen), die durch die Neuregelung des Lastenausgleichsverfahrens bis auf weiteres entweder be- oder entlastet werden, infolgedessen einzelpreiswirksame Kostenschwellen über- oder unterschritten werden, die sich erhöhend oder reduzierend auf deren Angebotspreise auswirken, und ob die Regelungsadressaten ihre Kostenüberwälzungsmöglichkeiten in Abhängigkeit von der konkreten Wettbewerbssituation auf ihren Teilmärkten einzelpreiserhöhend oder -reduzierend ausschöpfen, lässt sich zwar nicht abschätzen, aber auch nicht ausschließen. Diese geringfügigen, kosteninduzierten Einzelpreisveränderungen dürften auch vor dem Hintergrund des relativ geringen Gesamtvolumens des Lastenausgleichs in Höhe von rd. 0,46 Mrd. Euro (2003) - dies entspricht rd. 6 % des Gesamtvolumens der Entschädigungsleistungen aller gewerblichen Berufsgenossenschaften (2003: rd. 7,6 Mrd. Euro) - jedoch keine messbaren Effekte auf das allgemeine Preis- bzw. das Verbraucherpreisniveau induzieren.



Drucksache 92/05

... oder branchenübliche Ansage bei Massenverkehrsdiensten § 66b Abs. 2 TKG) und aufgrund der Übergangsfristen wird erwartet, dass die Umsetzung der nummerierungsbezogenen Maßnahmen nach den § § 66a ff TKG ohne nennenswerten zusätzlichen Aufwand im Rahmen der allgemeinen Datenpflege vollzogen werden kann. Darüber hinaus wird erwartet, dass aufgrund des verbesserten Kundenschutzes durch eine höhere Preistransparenz die gegenwärtige Verunsicherung der Verbraucherinnen und Verbraucher abnimmt und aufgrund einer erhöhten Akzeptanz der in Frage stehenden Dienste die Zusatzkosten wieder aufgefangen werden können. Ob bei den Regelungsadressaten infolge dessen einzelpreiswirksame Kostenschwellen überschritten werden, die sich erhöhend auf deren Angebotspreise auswirken, und ob die Regelungsadressaten ihre Kostenüberwälzungsmöglichkeiten in Abhängigkeit von der konkreten Wettbewerbssituation auf ihren Teilmärkten einzelpreiserhöhend ausschöpfen, lässt sich zwar nicht abschätzen, aber auch nicht ausschließen. Gleichwohl dürften die möglichen geringfügigen Einzelpreisveränderungen aufgrund ihrer Gewichtung (geringer Wägungsanteil in den jeweiligen Preisindices) jedoch nicht ausreichen, um messbare Effekte auf das allgemeine Preis- bzw. Verbraucherpreisniveau zu induzieren.



Drucksache 406/05

... Der Wirtschaft, insbesondere den mittelständischen Unternehmen, entstehen durch die Neuregelung zusätzliche Kosten. Geringfügige kosteninduzierte Einzelpreisveränderungen können nicht ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.



Drucksache 628/05

... Der Wirtschaft, insbesondere mittelständischen Unternehmen, entstehen keine zusätzlichen Kosten. Vielmehr ist zu erwarten, dass sich der Verwaltungsaufwand bei Banken und Geldinstituten nicht unerheblich verringern wird. Geringfügige kosteninduzierte Einzelpreisveränderungen lassen sich nicht gänzlich ausschließen. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.



Drucksache 758/05

... -Verordnung (Artikel 11) entstehen Haltern bestimmter Geflügelhaltungen durch die Untersuchungsverpflichtung auf Influenza-AVirus Kosten. Dabei ist mit Kosten von ca. 5 bis 6 Euro je Untersuchung zu rechnen. Geringfügige kosteninduzierte Einzelpreisveränderungen lassen sich nicht ausschließen. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau sind jedoch nicht zu erwarten.



Drucksache 87/17 PDF-Dokument



Drucksache 265/20 PDF-Dokument



Drucksache 578/06 PDF-Dokument



Drucksache 825/10 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.