444 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Psychische"
Drucksache 252/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung eines Nationalen Diabetesplans
... Die Stärkung der Kompetenz von Patientinnen und Patienten ist für eine Verbesserung der Versorgungssituation wesentlich. Information und strukturierte Schulung erhöhen die Therapietreue (Compliance) und die Selbstwirksamkeit. Es gilt, den trotz verbesserter Rahmenbedingungen durch die Disease-Management-Programme noch hohen Anteil nicht geschulter Patientinnen und Patienten zu verringern und damit deren Lebensqualität zu verbessern, um psychische Erkrankungen wie Depressionen, die im Zusammenhang mit Diabetes etwa doppelt so häufig auftreten, zu minimieren. Maßnahmen zur Ressourcenstärkung sollen Betroffene auf der Basis selbstbestimmter Entscheidungen gezielt beim Umgang mit der Erkrankung in allen Stadien unterstützen.
Drucksache 490/14
Verordnung der Bundesregierung
Achtundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
... Die oben aufgeführten Cannabinoide stammen teilweise aus der Pharmaforschung, teilweise handelt es sich offenbar um Designerdrogen, die speziell für den Drogenmarkt entwickelt wurden. Aufgriffe in Deutschland sowie anderen europäischen Ländern und das Angebot in verschiedenen, auch deutschsprachigen Internetportalen weisen auf eine weite Verbreitung hin. Diese Stoffe haben meistens ein dem THC (delta-9- Tetrahydrocannabinol) sehr ähnliches Wirkungsspektrum und werden daher als Ersatz für natürliches Cannabis missbräuchlich verwendet. Sie haben jedoch oft gegenüber THC vielfach stärkere Wirkungen und Nebenwirkungen^zur Folge, insbesondere erhöhten Blutdruck, Übelkeit, beschleunigten Puls, euphorisierende Wirkungen und psychische Störungen zur Folge. Wegen der hohen Wirksamkeit besteht zusätzlich die erhebliche Gefahr einer Überdosierung.
Drucksache 529/14 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
... Bezüglich der Gutachten zu den Merkmalen der §§ 20, 21, 63 StGB handelt es sich um eine Klarstellung. Wie der BGH in seinem Beschluss vom 28. August 2012 (3 StR 309/ 12) ausgeführt hat, legt der Wortlaut des § 52 Absatz 1 Nummer 2 BZRG es nahe, dass mit "Geisteszustand" der psychische Zustand des Angeklagten zum Zeitpunkt der Tatbegehung gemeint ist, über den im Rahmen der Schuldfähigkeitsprüfung gegebenenfalls ein Sachverständiger sein Gutachten zu erstatten hat. Unter Zugrundlegung dieser Ausführungen ist bereits gegenwärtig die Verwertung getilgter und tilgungsreifer Verurteilungen bei der Erstattung eines Gutachtens zur Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB) möglich. Dieses gilt auch bei Gutachten über die Merkmale der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB).
Drucksache 29/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwVÄndVwV)
... Nach Nummer 27.8.1 PStG-VwV ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, um das ursprünglich intersexuelle Kind später einem Geschlecht zuordnen zu können. Es entspricht dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des intersexuellen Menschen, auf Wunsch einem Geschlecht zugeordnet zu werden, dem er sich zugehörig fühlt. Daher sollte, wie bisher bei Intersexuellen anerkannt, im Zweifelsfall auch die psychische Verfasstheit der Betroffenen herangezogen werden können, um sie einem Geschlecht zuzuordnen. Bei Kindern kann die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter soweit kein offensichtlicher Missbrauch besteht - entscheiden und ein entsprechendes Geschlecht dem Standesamt melden. Es sollten also für minderjährige Kinder die Eltern oder später die Betroffenen selber den Geschlechtseintrag ohne zwingende ärztliche Bescheinigung vornehmen können. Dies entspricht auch dem Wunsch der Betroffenen nach Selbstbestimmung, zumal Intersexualität grundsätzlich keine Krankheit ist.
Drucksache 529/14
Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
... Bezüglich der Gutachten zu den Merkmalen der §§ 20, 21, 63 StGB handelt es sich um eine Klarstellung. Wie der BGH in seinem Beschluss vom 28. August 2012 (3 StR 309/ 12) ausgeführt hat, legt der Wortlaut des § 52 Absatz 1 Nummer 2 BZRG es nahe, dass mit "Geisteszustand" der psychische Zustand des Angeklagten zum Zeitpunkt der Tatbegehung gemeint ist, über den im Rahmen der Schuldfähigkeitsprüfung ggf. ein Sachverständiger sein Gutachten zu erstatten hat. Unter Zugrundlegung dieser Ausführungen ist bereits gegenwärtig die Verwertung getilgter und tilgungsreifer Verurteilungen bei der Erstattung eines Gutachtens zur Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB) möglich. Dieses gilt auch bei Gutachten über die Merkmale der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB).
Drucksache 509/14
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
... "Bei der Gefährdungsbeurteilung hat er die physischen und psychischen Belastungen sowie bei Bildschirmarbeitsplätzen insbesondere die Belastungen der Augen oder die Gefährdung des Sehvermögens der Beschäftigten zu berücksichtigen."
Drucksache 400/14
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffe n
... konzeptionell und strukturell neu gestaltet. Dabei trägt sie besonderen Unfallschwerpunkten Rechnung (Instandhaltung, besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen, Manipulationen). Zudem werden erstmals besondere Vorgaben zur alters- und alternsgerechten Gestaltung sowie zu ergonomischen und psychischen Belastungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln aufgenommen. Damit soll u.a. dem Anliegen der Bundesregierung Rechnung getragen werden, die Beschäftigungsfähigkeit älterer Menschen zu verbessern. Konzeptionell und strukturell erfolgt eine Angleichung an andere moderne Arbeitsschutzverordnungen, insbesondere die
Drucksache 304/14
Antrag des Freistaats Thüringen
Entschließung des Bundesrates zur Überprüfung und Anpassung des Nichtraucherschutzgesetzes und des Jugendschutzgesetz es hinsichtlich des Konsums von E-Zigaretten und E-Shishas (elektronische Inhalationsprodukte) durch Kinder und Jugendliche
... Hinzu tritt, dass bei dem Genuss eines elektronischen lnhalationsprodukts die typischen Verhaltensmuster wie bei dem Rauchen einer Tabakzigarette eingeübt werden, was zu einer psychischen Abhängigkeit führt.
Drucksache 556/14
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen
... 2. Schutzmaßnahme eine in einem anderen Mitgliedstaat nach dessen nationalem Recht und nationalem Verfahren ergangene Entscheidung in Strafsachen, mit der einer gefährdenden Person (Nummer 6) eines oder mehrere der in § 6 Nummer 2 genannten Verbote oder Beschränkungen auferlegt werden, um eine geschützte Person (Nummer 5) vor einer strafbaren Handlung zu schützen, die ihr Leben, ihre physische oder psychische Integrität, ihre Würde, ihre persönliche Freiheit oder ihre sexuelle Integrität gefährden könnte,
Drucksache 304/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Überprüfung und Anpassung des Nichtraucherschutzgesetzes und des Jugendschutzgesetz es hinsichtlich des Konsums von E-Zigaretten und E-Shishas (elektronische Inhalationsprodukte) durch Kinder und Jugendliche
... Hinzu tritt, dass bei dem Genuss eines elektronischen lnhalationsprodukts die typischen Verhaltensmuster wie bei dem Rauchen einer Tabakzigarette eingeübt werden, was zu einer psychischen Abhängigkeit führt.
Drucksache 214/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
... Neben der eigentlichen Vermittlungstätigkeit nach § 1 AdVermiG obliegt auch die umfassende psychosoziale Beratung und Begleitung der leiblichen Mutter den Adoptionsvermittlungsfachkräften. Diese haben die (werdende) Mutter auf der Grundlage des § 9 Absatz 1 AdVermiG umfassend über den Verlauf des Adoptionsverfahrens, die rechtlichen, sozialen und psychischen Aspekte einer Adoption sowie auch über alternative Hilfsangebote zu beraten.
Drucksache 315/13
Verordnungsantrag der Länder Hamburg, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Entwurf einer Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit
Entwurf einer Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Entwurf
Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Grundpflichten und Gefährdungsbeurteilung
§ 3 Grundpflichten
§ 4 Gefährdungsbeurteilung
§ 5 Unterweisung
Abschnitt 3 Betriebliche Gestaltungsmaßnahmen
§ 6 Grundlegende Anforderungen an Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit
§ 7 Arbeitsrhythmus und Organisation der Arbeitszeit
§ 8 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 9 Ausschuss für psychische Belastung bei der Arbeit
§ 10 Ordnungswidrigkeiten
§ 11 Inkrafttreten
Anhang
3 Risikofaktoren
3 Gestaltungsgrundsätze
1. Arbeitsaufgabe:
2. Arbeitsorganisation:
3. Arbeitszeitgestaltung:
4. Arbeitsumgebungsbedingungen:
5. Soziale Bedingungen:
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Begründung
a Allgemein
b Die Struktur der Verordnung
c Literatur
Drucksache 728/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV)
... e) das eigene Kommunikationsverhalten an Auswirkungen wesentlicher psychischer Erkrankungen auf die Patientenkommunikation und Patientenbetreuung auszurichten."
Drucksache 315/13 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit
Entwurf einer Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Grundpflichten und Gefährdungsbeurteilung
§ 3 Grundpflichten
§ 4 Gefährdungsbeurteilung
§ 5 Unterweisung
Abschnitt 3 Betriebliche Gestaltungsmaßnahmen
§ 6 Grundlegende Anforderungen an Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit
§ 7 Arbeitsrhythmus und Organisation der Arbeitszeit
§ 8 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 9 Ausschuss für psychische Belastung bei der Arbeit
§ 10 Ordnungswidrigkeiten
§ 11 Inkrafttreten
Anhang
3 Risikofaktoren
3 Gestaltungsgrundsätze
1. Arbeitsaufgabe:
2. Arbeitsorganisation:
3. Arbeitszeitgestaltung:
4. Arbeitsumgebungsbedingungen:
5. Soziale Bedingungen:
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zum Anhang zur Beachtung von Risikofaktoren und Gestaltungsgrundsätzen
Drucksache 26/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme
... 1. der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann,
Drucksache 325/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung
... a) über Belastungs- und Expositionssituationen, einschließlich psychischer Belastungen,
Drucksache 343/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Gute Arbeit - Zukunftsfähige und faire Arbeitspolitik gestalten"
... 10. Schaffung einer Rechtsverordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit.
Drucksache 158/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
... (2) Den Schülerinnen und Schülern dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck und dem Ausbildungsstand entsprechen; die übertragenen Aufgaben sollen den physischen und psychischen Kräften der Schülerinnen und Schüler angemessen sein. Während der praktischen Ausbildung an einer genehmigten Lehrrettungswache können die Schülerinnen und Schüler auch zu regulären, dienstplanmäßigen Einsatzdiensten herangezogen werden, wenn die Teilnahme am Einsatzdienst dem Zweck der Ausbildung dient und sich der Ausbildungsträger nach einer Überprüfung ihrer Kompetenz vergewissert hat, dass die Schülerin oder der Schüler dazu in der Lage ist.
Drucksache 201/13
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 4. fordert die Behörden von Simbabwe auf, unter allen Umständen die physische und psychische Integrität von Okay Machisa, Leo Chamahwinya, Dorcas Shereni und Faith Mamutse zu garantieren;
Drucksache 214/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
... Neben der eigentlichen Vermittlungstätigkeit nach § 1 AdVermiG obliegt auch die umfassende psychosoziale Beratung und Begleitung der leiblichen Mutter den Adoptionsvermittlungsfachkräften. Diese haben die (werdende) Mutter auf der Grundlage des § 9 Absatz 1 AdVermiG umfassend über den Verlauf des Adoptionsverfahrens, die rechtlichen, sozialen und psychischen Aspekte einer Adoption sowie auch über alternative Hilfsangebote zu beraten.
Drucksache 434/13
Verordnung der Bundesregierung
Siebenundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
... Da Lisdexamfetamin, wie weitere zur Behandlung von ADHS zugelassene betäubungsmittelhaltige Arzneimittel, über ein entsprechendes Missbrauchs- und Abhängigkeitspotential verfügt, ist eine rechtzeitige Unterstellung unter die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften geboten. Bei Missbrauch kann es zu Toleranzentwicklung, starker psychischer Abhängigkeit und schwerer sozialer Normabweichung kommen.
Drucksache 114/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 16. Juni 2011 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte
... c) die Beschränkung von Arbeit, die körperlich oder psychisch übermäßig belastend ist;
Drucksache 728/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV)
... e) das eigene Kommunikationsverhalten an Auswirkungen wesentlicher psychischer Erkrankungen auf die Patientenkommunikation und Patientenbetreuung auszurichten."
Drucksache 91/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... /EG angeglichen. Die bisherige Regelung in § 10 Absatz 2 wird dahingehend präzisiert, dass das Werbeverbot Arzneimittel erfasst, die psychotrope Wirkstoffe enthalten, potentiell abhängig machen und zur Behandlung von Schlafstörungen, psychischen Störungen und zur Beeinflussung der Stimmungslage bestimmt sind. Damit soll eine Schutzlücke für solche Arzneimittel geschaffen werden, die zwar nicht verschreibungspflichtig sind, aber psychotrope Wirkstoffe enthalten und potentiell abhängig machen. Das Werbeverbot erfasst in Anlehnung an die BGH-Rechtsprechung zu Johanniskraut nicht die Werbung für mild wirkende pflanzliche Arzneimittel.
Drucksache 597/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes
... dass - anders als früher angenommen - auch Neugeborene ein Schmerzempfinden und ein Schmerzgedächtnis haben. Im Übrigen gehen die Ansichten von Fachleuten auseinander. Die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung geht davon aus, dass es deutliche Hinweise auf langfristig negative psychische Auswirkungen der aus religiösen Gründen durchgeführten Beschneidung gibt. Demgegenüber konstatieren Ärzte:
Drucksache 312/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten
... "(2a) Der Behandelnde ist verpflichtet, psychisch kranken Patienten mit wiederkehrenden Krankheitsepisoden den Abschluss einer Behandlungsvereinbarung anzubieten, in der er für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit Art und Umfang der Behandlungsmaßnahmen mit dem Behandelnden festlegt."
Drucksache 282/12
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates "Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes"
... 1. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Aufgaben, die eine alternde Gesellschaft mit einem stetig wachsenden Anteil an Menschen mit Behinderung und Menschen mit Demenzerkrankungen an die sozialen Sicherungssysteme stellt, nicht mehr allein mit kommunal finanzierten Daseinsvorsorgeleistungen bewältigt werden können. Die bevorstehenden Herausforderungen haben sich vielmehr zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe entwickelt. Die rechtlichen Grundlagen für eine angemessene Teilhabe von Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen müssen geänderten Lebensverhältnissen und Bedarfslagen angepasst und zu modernen Hilfesystemen weiterentwickelt werden.
Drucksache 170/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG )
... Um für Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, die zu Hause betreut werden, bis zur Leistungsgewährung aufgrund eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs bereits zeitnah
Drucksache 51/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr COM(2012) 10 final; Ratsdok. 5833/12
... 34. Artikel 8 des Richtlinienvorschlags regelt ein grundsätzliches Verbot der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten. Eine Ausnahme gilt vor allem, wenn die Verarbeitung durch eine Vorschrift gestattet ist, die - in ihrem Inhalt unklare - "geeignete Garantien" vorsieht. Die Vorschrift ist nach Auffassung des Bundesrates jedenfalls in der gewählten Fassung abzulehnen. Im Bereich der Strafverfolgung und der straftatbezogenen Gefahrenabwehr ist eine entsprechende Sonderbehandlung solcher Daten bereits deswegen nicht sachgerecht, weil Polizei- und Ermittlungsbehörden oftmals darauf angewiesen sind, auch solche Umstände in Erfahrung zu bringen und zu speichern, um die Ermittlungen erfolgreich führen zu können (z.B. ethnische Herkunft bei der Fahndung nach einer Person) oder um sich selbst oder andere schützen zu können (z.B. Hinweise auf Infektionsgefahr; Gefahrenpotenzial aufgrund psychischer Prädispositionen). Zumindest ist die Vorschrift dahingehend abzuändern, dass die Daten der genannten Art nur verarbeitet werden dürfen, wenn dies auch unter Berücksichtigung von deren besonderer Sensibilität zur Erfüllung der Aufgaben der jeweiligen Stellen notwendig ist.
Drucksache 173/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung
... 1. bei ihr eine psychische Störung vorliegt,
Drucksache 99/12
Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Berufsgeheimnisträgern im Strafprozessrecht
... Entsprechendes gilt für das Vertrauensverhältnis zwischen psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und ihren Patienten. Psychotherapeutische Gespräche gewähren intime Einblicke in die Persönlichkeit der Patienten. Ihnen kommt erhebliche Grundrechtsrelevanz zu, da vielfach der Kernbereich privater Lebensführung betroffen ist. Der Vertraulichkeit der Gesprächsinhalte kommt damit eine ebenso besondere Bedeutung zu wie derjenigen im Arzt-Patienten-Verhältnis. Dies gilt um so mehr, als eine rückhaltlose Offenheit der Patienten für eine erfolgreiche Psychotherapie konstitutiv ist. Nicht nur das tatsächlich mit strafprozessualen Maßnahmen belegte - beispielsweise mittels Telekommunikationsmaßnahmen mitgehörte - psychotherapeutische Gespräch wird beeinträchtigt. Die Therapie wird vielmehr bereits durch die Möglichkeit belastet, dass das Gespräch nicht vertraulich bleiben könnte und eine Kenntnisnahme Dritter von seinem Inhalt nicht von vornherein ausgeschlossen ist. Dies birgt - noch dazu wenn Menschen mit psychischen Erkrankungen (namentlich psychotischen oder paranoiden Störungen) betroffen sind - die Gefahr, dass trotz dringenden Therapiebedarfs bereits die Anbahnung einer Inanspruchnahme psychotherapeutischer Hilfe unterbleibt.
Drucksache 689/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung
... In das Gesetz soll die Möglichkeit der nachträglichen Therapieunterbringung psychisch gestörter, hochgefährlicher Gewalt- oder Sexualstraftäter aufgenommen werden, um ein Rechtsinstitut zu schaffen, anhand dessen derartige Täter, deren Gefährlichkeit erst nach dem Strafurteil erkennbar wird, zum Schutz der Allgemeinheit untergebracht werden können.
Drucksache 717/1/12
... Die Aufnahme der ärztlichen Beratung entspricht der Formulierung in den Richtlinien über künstliche Befruchtung. Nach Nummer 7 dieser Richtlinien dürfen Maßnahmen der künstlichen Befruchtung nur durchgeführt werden, wenn die Ehegatten zuvor von einem Arzt, der die Maßnahmen nicht selbst durchführt, über die medizinischen, psychischen und sozialen Aspekte der künstlichen Befruchtung beraten worden sind. Da es sich bei der
Drucksache 173/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung
... 1. bei ihr eine psychische Störung vorliegt,
Drucksache 312/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten
... "(2a) Der Behandelnde ist verpflichtet, psychisch kranken Patienten mit wiederkehrenden Krankheitsepisoden den Abschluss einer Behandlungsvereinbarung anzubieten, in der er für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit Art und Umfang der Behandlungsmaßnahmen mit dem Behandelnden festlegt."
Drucksache 94/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Weißbuch der Kommission: Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten - COM(2012) 55 final
... Zu beachten ist ferner, dass sich bereits heute in der niedrigen Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch ihr höheres Krankheitsrisiko widerspiegelt. Neben den physischen Arbeitsbelastungen sind dabei insbesondere vielfältige psychische Belastungsarten hinzugekommen mit der Folge, dass vielfach das höhere Krankheitsrisiko in eine Minderung der Erwerbsfähigkeit bzw. vorzeitige Verrentung mündet. Bei den Menschen, bei denen es aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen zu einer vorzeitigen Verrentung kommt, wird darauf zu achten sein, dass die daraus resultierenden finanziellen Verluste nicht unverhältnismäßig hoch sind.
Drucksache 487/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... "(2) Für Arzneimittel, die psychotrope Wirkstoffe mit der Gefahr der Abhängigkeit enthalten und die dazu bestimmt sind, bei Menschen die Schlaflosigkeit oder psychische Störungen zu beseitigen oder die Stimmungslage zu beeinflussen, darf außerhalb der Fachkreise nicht geworben werden."
Drucksache 174/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes für einen Gerichtsstand bei besonderer Auslandsverwendung der Bundeswehr
... es). In diesen Fällen sind die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in besonderer Weise auf eine zügige Erledigung der sie betreffenden Strafverfahren angewiesen. Insbesondere bei dieser Art von Einsätzen sind sie bei der täglichen Dienstausübung neben der physischen einer besonderen psychischen Belastung auf Grund ständiger Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt. Jene psychische Belastung wird durch schwebende Ermittlungsverfahren noch verstärkt. Diese Verfahren sollen deshalb mit besonderer Fachkompetenz zügig bearbeitet werden.
Drucksache 717/12
... 3. das Zentrum sicherstellt, dass die erforderliche Beratung zu den medizinischen, psychischen und sozialen Folgen der mit der Präimplantationsdiagnostik verbundenen Maßnahmen durch hierfür qualifiziertes Personal durchgeführt wird,
Drucksache 717/12 (Beschluss)
... "(4) Die Ethikkommissionen haben den Antrag auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik zustimmend zu bewerten, wenn sie nach Prüfung der in § 5 Absatz 2 genannten Angaben und Unterlagen unter Berücksichtigung der im konkreten Einzelfall maßgeblichen psychischen, sozialen und ethischen Gesichtspunkte zu dem Ergebnis kommen, dass die in § 3a Absatz 2 des Embryonenschutzgesetzes genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Sie treffen ihre Entscheidung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder."
Drucksache 437/12
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über statistische Erhebungen zu Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen im Rahmen der Arbeitskräfteerhebung in der Europäischen Union
... Die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gehören zu den vorrangigen arbeitsmarktpolitischen Themenfeldern in Deutschland und Europa. Ihre Bedeutung hat in Zusammenhang mit dem Anstieg der Diagnosestellung psychischer Erkrankungen, der Erhöhung des Renteneintrittsalters sowie dem Phänomen alternder Belegschaften in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Zur Beurteilung dieser Entwicklungen ist eine ausreichende Datenbasis für differenzierte Untersuchungen der aktuellen Verteilungen von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen sowie der Veränderungen nötig, die sich im Zeitablauf ergeben. Die statistischen Erhebungen zu Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen stellen die dafür erforderliche Informationen bereit, die über die vorhandenen Daten der gesetzlichen Unfallversicherung hinausgehen. Eine Einbettung in die jährlich durchzuführende Arbeitskräfteerhebung in der Europäischen Union ermöglicht zugleich internationale Vergleiche, da die Befragung in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie in Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und Island in harmonisierter Form durchgeführt werden soll. Darüber hinaus können auch sich im Laufe der Zeit ergebende Veränderungen verfolgt werden, da eine inhaltlich sehr ähnliche Befragung bereits im Rahmen der Arbeitskräfteerhebung 2007 durchgeführt wurde.
Drucksache 689/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung
... (2) In allen anderen Fällen sind, soweit Absatz 3 nichts anderes bestimmt, die bis zum 31. Mai 2013 geltenden Vorschriften über die Sicherungsverwahrung nach Maßgabe der Sätze 2 bis 4 anzuwenden. Die Anordnung oder Fortdauer der Sicherungsverwahrung auf Grund einer gesetzlichen Regelung, die zur Zeit der letzten Anlasstat noch nicht in Kraft getreten war, oder eine nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung, die nicht die Erledigung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus voraussetzt, oder die Fortdauer einer solchen nachträglich angeordneten Sicherungsverwahrung ist nur zulässig, wenn beim Betroffenen eine psychische Störung vorliegt und aus konkreten Umständen in seiner Person oder seinem Verhalten eine hochgradige Gefahr abzuleiten ist, dass er infolge dieser Störung schwerste Gewalt- oder Sexualstraftaten begehen wird. Auf Grund einer gesetzlichen Regelung, die zur Zeit der letzten Anlasstat noch nicht in Kraft getreten war, kann die Anordnung der Sicherungsverwahrung nur vorbehalten werden, wenn beim Betroffenen eine psychische Störung vorliegt und die in Satz 2 genannte Gefahr wahrscheinlich ist oder, wenn es sich bei dem Betroffenen um einen Heranwachsenden handelt, feststeht. Liegen die Voraussetzungen für eine Fortdauer der Sicherungsverwahrung in den in Satz 2 genannten Fällen nicht mehr vor, erklärt das Gericht die Maßregel für erledigt; mit der Entlassung aus dem Vollzug der Unterbringung tritt Führungsaufsicht ein.
Drucksache 608/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
... (2) Den Schülerinnen und Schülern dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck und dem Ausbildungsstand entsprechen; die übertragenen Aufgaben sollen den physischen und psychischen Kräften der Schülerinnen und Schüler angemessen sein.
Drucksache 824/12
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2011
... Als Schwerpunktthema des Berichtes wurden Daten zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz und zu psychischen Erkrankungen ausgewertet.
Drucksache 689/2/12
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung
... Nach dem Gesetzesbeschluss soll zukünftig eine Überweisung aus der Strafhaft in den Maßregelvollzug gemäß den §§ 63, 64 StGB bereits dann möglich sein, wenn sie "zur Durchführung einer Heilbehandlung oder Entziehungskur angezeigt ist". Die Begriffe" Heilbehandlung und Entziehungskur" sind zwar im StGB etabliert. Sie stellen jedoch im Gegensatz zur aktuellen Anforderung, dass bei dem Betroffenen ein Zustand nach § 20 oder § 21 StGB und damit eine psychische Erkrankung von besonderer Erheblichkeit vorliegen muss, eine deutlich geringere Schwelle dar. Denn es dürfte bei allen Straftätern, bei denen bereits im Urteil die Sicherungsverwahrung angeordnet oder vorbehalten wurde, zumindest eine dissoziale Persönlichkeitsstörung oder/und eine Suchtproblematik (Alkohol, Drogen) vorliegen, die grundsätzlich behandlungsbedürftig ist/sind. Dies ist auch vor dem Hintergrund, dass Studien zufolge die Prävalenz psychischer Störungen unter Strafgefangenen bei etwa 80 Prozent liegt, zu sehen.
Drucksache 282/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates "Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes" - Antrag des Freistaates Bayern -
... a) Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Aufgaben, die eine Gesellschaft mit einem stetig wachsenden Anteil an Menschen mit Behinderung an die sozialen Sicherungssysteme stellt, nicht mehr allein mit kommunal finanzierten Daseinsvorsorgeleistungen bewältigt werden können. Die bevorstehenden Herausforderungen haben sich vielmehr zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe entwickelt. Die rechtlichen Grundlagen für eine angemessene Teilhabe von Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen müssen geänderten Lebensverhältnissen und Bedarfslagen angepasst und zu modernen Hilfesystemen weiterentwickelt werden.
Drucksache 94/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Weißbuch der Kommission: Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten COM(2012) 55 final
... 10. Zu beachten ist ferner, dass sich bereits heute in der niedrigen Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch ihr höheres Krankheitsrisiko widerspiegelt. Neben den physischen Arbeitsbelastungen sind dabei insbesondere vielfältige psychische Belastungsarten hinzugekommen mit der Folge, dass vielfach das höhere Krankheitsrisiko in eine Minderung der Erwerbsfähigkeit bzw. vorzeitige Verrentung mündet. Bei den Menschen, bei denen es aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen zu einer vorzeitigen Verrentung kommt, wird darauf zu achten sein, dass die daraus resultierenden finanziellen Verluste nicht unverhältnismäßig hoch sind.
Drucksache 757/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für elektronische Gesundheitsdienste 2012-2020 - innovative Gesundheitsfürsorge im 21. Jahrhundert - COM(2012) 736 final
... Krankheiten, beim Umgang mit psychischen Problemen und bei der Gesundheitsförderung bereits nachgewiesen worden16. Ähnliche Vorteile wurden auch festgestellt bei technologiegestützten Therapien, die klinische Routinebehandlungen wirksam ergänzen und das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Behandlungen verbessern, sowie beim Einsatz interoperabler elektronischer Patientenakten- und Verschreibungssysteme, soweit diese hinreichend konsequent angewandt werden17. Sobald die Vorteile die Investitionskosten wertmäßig zu überwiegen beginnen, steigt der Nettonutzen und erreicht eine beträchtliche Höhe. In Ländern, die Anpassungsprogramme durchführen, haben elektronische Gesundheitsdienste eine große Bedeutung erlangt als Mittel zur Steigerung der Effizienz und Effektivität von Systemen und zu deren Kontrolle sowie zur Senkung der Ausgaben18. Schließlich ist die Förderung elektronischer Gesundheitsdienste auch eine der konkreten Maßnahmen zur Förderung der EU-weiten Freizügigkeit der EU-Bürger19.
Drucksache 60/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung
... 2. die Offenlegung aus vorrangigen Gründen der öffentlichen Ordnung (ordre public) geboten ist, insbesondere um eine Gefährdung des Wohles eines Kindes oder eine schwerwiegende Beeinträchtigung der physischen oder psychischen Integrität einer Person abzuwenden, oder
Drucksache 670/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG )
... Diese Hebammen unterstützen also Mütter und Väter mit Säuglingen nicht nur medizinisch (z.B. zu Pflege und Ernährung des Kindes), sondern können auch auf besondere Bedürfnisse von Familien in belastenden Lebenslagen eingehen (z.B. psychische Erkrankungen, Paarkonflikte, Störungen in der Eltern-Kind-Beziehung) bzw. diese erkennen und angemessene Hilfe vermitteln.
Drucksache 355/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht auf Rechtsbeistand in Strafverfahren und das Recht auf Kontaktaufnahme bei der Festnahme KOM(2011) 326 endg.
... (10) Damit das Recht auf Rechtsbeistand Wirkung entfalten kann, sollte nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte der Rechtsbeistand sämtliche Handlungen vornehmen können, die zur Rechtsberatung gehören. Diese sollten die aktive Teilnahme an Vernehmungen oder Verhandlungen, Treffen mit dem Mandanten zur Besprechung des Falls und Vorbereitung der Verteidigung, die Suche nach entlastendem Beweismaterial, Beistand, wenn der Mandant unter der psychischen Belastung leidet, und die Kontrolle der Haftbedingungen einschließen.
Drucksache 664/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue Strategie (2011-2014) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR) KOM (2011) 681 endg.
... 16. Beispiele hierfür sind das Einzelhandelsforum für Nachhaltigkeit, die Plattform für Ernährung, körperliche Bewegung und Gesundheit, die "Business and Biodiversity Campaign" (Kampagne Unternehmen und Biodiversität), der zum Thema Verantwortung der Unternehmen in der pharmazeutischen Industrie eingeleitete Prozess, der "European Food and Sustainable Production Round Table" (Europäischer runder Tisch über Ernährung und nachhaltige Produktion), das Forum für den Dialog zwischen Hochschule und Wirtschaft, der "Advertising Round Table" (runder Tisch "Werbung") und der Europäische Pakt für psychische Gesundheit und Wohlbefinden.
Drucksache 213/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)
... Außerdem wird angeregt zu prüfen, ob die langen Verjährungsfristen auch Erwachsenen, die Opfer von sexueller Gewalt geworden sind, zugute kommen sollen. Anlass des Gesetzentwurfs sind die bekannt gewordenen Fälle von sexuellem Missbrauch bzw. Misshandlungen von Kindern und Jugendlichen in Heimen, Schulen und anderen Einrichtungen. Auch Missbrauch in Familien betrifft nach der Begründung des Gesetzentwurfs im Wesentlichen Kinder und Jugendliche, die aufgrund der Abhängigkeit vom Schädiger Ansprüche zunächst nicht geltend machen. Ob eine vergleichbare psychische Ausgangslage für Erwachsene besteht, wird in dem Gesetzentwurf nicht weiter ausgeführt. Auch hier mögen Abhängigkeiten vom Schädiger bestehen, die zu einer verzögerten Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen führen; ob diese jedoch eine dreißigjährige Verjährungsfrist rechtfertigen, erscheint zweifelhaft.
Drucksache 478/11
Gesetzesantrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Kostenübernahme des Bundes für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung bei Paaren mit Kinderwunsch (Kinderwunschförderungsgesetz - KiwunschG )
... In der Bundesrepublik gibt es eine große Anzahl von Menschen, die in einer Partnerschaft leben und gerne Kinder hätten, bei denen dies aus medizinischen Gründen nicht gelingt. Ungewollte Kinderlosigkeit wird oft als schwerer Mangel in der persönlichen Lebensplanung angesehen, der einen erheblichen psychischen und physischen Leidensdruck zur Folge haben kann. Eine künstliche Befruchtung ist für viele die letzte Hoffnung.
Drucksache 237/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... F. in der Erwägung, dass Ales Michalewitsch am 28. Februar 2011 eine Erklärung veröffentlicht hat, in der er Rechenschaft über die psychische und physische Folter ablegt, der die politischen Gefangenen ausgesetzt waren, um sie dazu zu zwingen, zu gestehen und die Beweise ihrer Schuld anzuerkennen,
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.