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1 gefundenes Dokument zum Suchbegriff

"Publikums- und Geschäftsverkehr"


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Drucksache 663/07

... Die nunmehr vorgeschlagene Regelung des neuen § 850k ZPO gewährt demgegenüber auch für Lohn- und Gehaltskonten Pfändungsschutz nur in der auch sonst bei Arbeitseinkommen üblichen Höhe. Dies erscheint auch gerechtfertigt, eine Lösung wie in § 55 SGB I wäre hier, wo es um Arbeitseinkommen, nicht um Sozialleistungen geht, gegenüber den berechtigten Interessen des Gläubigers nicht zu vertreten. Diese Unterscheidung zwischen einem pfändbaren und einem unpfändbaren Teil der Lohn- und Gehaltskonten macht es andererseits notwendig, das Vollstreckungsgericht einzuschalten. Es wäre den Geldinstituten in ihrem Publikums- und Geschäftsverkehr nicht möglich, selbst den pfändbaren Teil eines Lohn- und Gehaltskontos zu berechnen. Die hier maßgebenden Daten stehen den Geldinstituten nicht zur Verfügung. Es wäre diesen aber auch kaum zuzumuten, entsprechende organisatorische und personelle Maßnahmen zu treffen. Angesichts dieser Umstände billigt der Rechtsausschuss einmütig den Vorschlag der Bundesregierung, den Pfändungsschutz von einem Antrag des Schuldners abhängig zu machen. Diese Lösung ist auch deshalb hinzunehmen, weil die Pfändung von Lohn- und Gehaltskonten die Ausnahme bildet; in aller Regel wird das Arbeitseinkommen des Schuldners bereits beim Arbeitgeber gepfändet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 663/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 4
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 5
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Gegenstand des Gesetzentwurfs

II. Ausgangslage

1. Pfändungsschutz bei der Pfändung von Kontoguthaben

a Vorgeschichte der Reform und frühere Reformbemühungen

b Anzahl der Kontopfändungen

c Mängel im geltenden Recht

aa Fehlen eines einheitlichen Kontopfändungsschutzes

bb Kompliziertes Verfahren zur Erlangung von Pfändungsschutz

cc Blockadewirkung der Kontopfändung

dd Rechtsmissbräuchliche Kontopfändungen

2. Pfändungsschutz für Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit und für sonstige Einkünfte

III. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Verbesserter Pfändungsschutz nur für Guthaben auf dem sogenannten Pfändungsschutzkonto

2. Automatischer Pfändungsschutz

3. Anpassung des herkömmlichen Kontopfändungsschutzes an den automatischen Pfändungsschutz für Pfändungsschutzkonten

4. Weiterer Inhalt des Entwurfs

a Pfändungsschutz für sämtliche Einkünfte nicht abhängig beschäftigter Personen § 850i ZPO-E

b Aufhebung der Kontopfändung § 833a Abs. 2 ZPO-E

c Ausweitung des Zahlungsmoratoriums in § 835 ZPO und § 314 AO

d Erweiterung des Umfangs der Drittschuldnererklärung nach § 840 ZPO und § 316 AO

e Änderung von § 36 der Insolvenzordnung InsO

f Verlängerung der Schutzfristen in § 76a Abs. 1 EStG und § 55 Abs. 1 SGB I

g Redaktionelle Änderung – Ersetzung des Begriffs Geldinstitut durch den Begriff Kreditinstitut

IV. Haltung der Landesjustizverwaltungen sowie der beteiligten Fachkreise

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Finanzielle Auswirkungen

VII. Überprüfung der Wirkungen des Gesetzes

VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung/Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 43: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes


 
 
 


Suchbeispiele:


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