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58 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Pyrotechnischen"


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Drucksache 617/19

... (1. SprengV) bietet den zuständigen Behörden bislang nur die Möglichkeit, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen mit ausschließlicher Knallwirkung der Kategorie F2 in bestimmten dichtbesiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden zu bestimmten Zeiten mittels Anordnung zu beschränken. Dabei kann eine Beschränkung zu Silvester und Neujahr auch gänzlich oder zu bestimmten Zeiten erfolgen.



Drucksache 136/17

... 1. Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände, die den von der jeweils zuständigen Stelle erlassenen technischen Lieferbedingungen entsprechen, soweit diese den Schutz von Leben und Gesundheit oder Sachgütern betreffen, und



Drucksache 39/17

... 10. zum Transport von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen, von radioaktiven Stoffen, von gefährlichen Stoffen und Gemischen gemäß § 3 der Verordnung zum Schutz vor



Drucksache 647/16 (Beschluss)

... Der EuGH hat festgestellt, dass für (erfolgreich) konformitätsbewertete pyrotechnische Gegenstände - vor ihrem Inverkehrbringen - das Verfahren nach § 6 Absatz 4 der 1. SprengV einschließlich der Befugnis der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zur Prüfung und gegebenenfalls Änderung der Gebrauchsanleitung über die Anforderungen der Richtlinie



Drucksache 651/1/16

... bb) Die Wörter ", das Verfahren der Überprüfung der Kennzeichnung und der den Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen beigefügten Gebrauchsanleitungen und Sicherheitsinformationen auf Richtigkeit und Vollständigkeit einschließlich das Verfahren zu deren Bekanntmachung" sind zu streichen.



Drucksache 647/1/16

... Der EuGH hat festgestellt, dass für (erfolgreich) konformitätsbewertete pyrotechnische Gegenstände - vor ihrem Inverkehrbringen - das Verfahren nach § 6 Absatz 4 der 1. SprengV einschließlich der Befugnis der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zur Prüfung und gegebenenfalls Änderung der Gebrauchsanleitung über die Anforderungen der Richtlinie



Drucksache 325/13 (Beschluss)

... a) Im einleitenden Satzteil sind die Wörter "Explosivstoffen, pyrotechnischen Gegenständen oder" zu streichen.



Drucksache 325/13

... - Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen".



Drucksache 325/1/13

... a) Im einleitenden Satzteil sind die Wörter "Explosivstoffen, pyrotechnischen Gegenständen oder" zu streichen.



Drucksache 382/1/12

... "Satz 4 findet keine Anwendung auf pyrotechnische Gegenstände für Kraftfahrzeuge sowie Feuerwerk der Kategorien 1 und 4, wenn die Identifikationsnummer in die nach § 13 Absatz 1 Nummer 3 zu führenden Listen aufgenommen ist."'



Drucksache 752/11 (Beschluss)

... Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände auf dem Markt KOM (2011)



Drucksache 752/1/11

... Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände auf dem Markt KOM (2011)



Drucksache 456/10 (Beschluss)

... a) Im Inhaltsverzeichnis ist die Angabe "§ 12 Tätigkeiten mit Explosivstoffen, pyrotechnischen Gegenständen und organischen Peroxiden" durch die Angabe "§ 12 Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen und organischen Peroxiden" zu ersetzen.



Drucksache 577/09 (Beschluss)

... es Artikel 2 Nummer 9 (§§ 6 und 6a 1. SprengV) durch eine Ausnahme dahingehend zu ändern, dass für pyrotechnische Gegenstände für Fahrzeuge (z.B. Gasgeneratoren für Airbags) die Anzeigepflicht mit Zuteilung einer Identifikationsnummer entfällt.



Drucksache 173/09

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007.über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände (ABl. L 154 vom 14.6.2007, S. 1), die Umsetzung der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Sprengstoffgesetzes

§ 5
Konformitätsnachweis für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände, Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör

§ 42
Strafbare Verletzung von Schutzvorschriften

§ 45
Aufgaben der Bundesanstalt

Artikel 2
Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

§ 3

§ 6

§ 6a

§ 12b

§ 13

§ 14

§ 15

§ 17

§ 21

§ 22

§ 23

§ 39

§ 40

§ 40a

§ 49

1. Sonstige explosionsgefährliche Stoffe nach § 1 Absatz 3 Nummer 1 und 2 des Gesetzes

2. Sprengzubehör

2.1 Zündleitungen

2.2 Verlängerungsdrähte

2.3 Isolierhülsen

2.4 Zündmaschinen

2.4.1 Mechanische Beschaffenheit

2.4.2 Elektrische Beschaffenheit

2.4.3 Leistungsfähigkeit

2.5 Zündgeräte für elektronische Zünder

2.5.1 Mechanische Beschaffenheit

2.5.2 Elektrische Beschaffenheit

2.5.3 Leistungsfähigkeit

2.6 Zündmaschinenprüfgeräte

2.7 Prüfgeräte für Zündgeräte für elektronische Zünder

2.8 Zündkreisprüfer

2.8.1 Allgemeine Anforderungen

2.8.2 Besondere Anforderungen an Ohmmeter

2.9 Prüfgeräte für elektronische Zündkreise

2.9.1 Allgemeine Anforderungen

2.9.2 Besondere Anforderungen an Zeigerinstrumente

2.10 Ladegeräte

2.11 Mischladegeräte

I. Für alle pyrotechnischen Gegenstände gelten die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Anforderungen:

II. Die einzelnen Gruppen pyrotechnischer Gegenstände müssen mindestens auch die folgenden Anforderungen erfüllen:

A. Feuerwerkskörper

B. Sonstige pyrotechnische Gegenstände

C. Anzündmittel

Artikel 3
Änderung weiterer Vorschriften

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

I. Wesentlicher Inhalt:

1. Zur Änderung des Sprengstoffrechts Artikel 1 und 2 :

2. Bürokratiekosten der Wirtschaft

a Bürokratiekosten neuer Informationspflichten

b Bürokratiekosten geänderter / erweiterter Informationspflichten

c Bürokratiekosten geänderter / vereinfachter Informationspflichten

d Bürokratiekosten aufgehobener Informationspflichten

3. Informationspflichten für die Bürgerinnen und Bürger

a Folgende Informationspflicht wird neu eingeführt:

b Folgende Informationspflichten werden geändert / erweitert:

c Folgende Informationspflichten werden geändert / vereinfacht:

4. Informationspflichten für die Verwaltung

a Folgende Informationspflichten werden neu eingeführt:

b Folgende Informationspflichten werden geändert / erweitert:

c Folgende Informationspflichten werden geändert / vereinfacht:

d Folgende Informationspflicht wird aufgehoben:

5. Sonstige Kosten

6. Zu sonstigen Änderungen Artikel 3 :

II. Regelungskompetenz:

1. Zu den Änderungen des Sprengstoffrechts Artikel 1 und 2 :

2. Zu den Änderungen der Strafprozessordnung, des Bundeszentralregistergesetzes und der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen

Zu den Einzelvorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu § 5

Zu § 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 4

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Absatz 5

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Absatz 6

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu § 40

Zu § 41

Zu Nummer 1c

Zu Nummer 4a

Zu Nummer 12a

Zu Absatz 1a

Zu Absatz 3

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

4 Allgemeines

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

zu Absatz 1a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu § 2

Zu §§ 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 2a

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 16

Zu Nummer 19

Zu § 13

Zu §§ 14

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 21

Zu § 21

Zu § 21

Zu § 21

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 23

Zu § 23

Zu § 23

Zu § 23

Zu § 23

Zu Nummer 26

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 40a

Zu Absatz 2

Zu Nummer 34

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 43

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Absatz 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 7

Zu Absatz 9

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 743: Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 577/09

... 4. Einführer jede natürliche oder juristische Person, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einen aus einem Drittland stammenden pyrotechnischen Gegenstand erstmalig auf dem Gemeinschaftsmarkt bereitstellt."



Drucksache 173/1/09

... 1. pyrotechnische Gegenstände der Klasse IV, für die vor dem [einsetzen: Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes] eine Lagergruppenzuordnung vorgenommen oder bis zum [einsetzen: Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes] bei der Bundesanstalt beantragt wurde,



Drucksache 816/09

... -Ordnung soll der unterschiedlichen Gefährlichkeit verschiedener pyrotechnischer Gegenstände für die Luftfahrt Rechnung getragen werden.



Drucksache 173/09 (Beschluss)

... 1. pyrotechnische Gegenstände der Klasse IV, für die vor dem [einsetzen: Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes] eine Lagergruppenzuordnung vorgenommen oder bis zum [einsetzen: Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes] bei der Bundesanstalt beantragt wurde,



Drucksache 577/3/09

... es Artikel 2 Nummer 9 (§§ 6 und 6a 1. SprengV) durch eine Ausnahme dahingehend zu ändern, dass für pyrotechnische Gegenstände für Fahrzeuge (z.B. Gasgeneratoren für Airbags) die Anzeigepflicht mit Zuteilung einer Identifikationsnummer entfällt.



Drucksache 353/08

... "Die Sätze 1 bis 4 gelten nicht für die Abgabe von pyrotechnischen Gegenständen im Sinne des § 4 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum



Drucksache 838/07

... - das Patronenlager muss dauerhaft so verändert sein, dass keine Patronen- oder pyrotechnische Munition geladen werden kann



Drucksache 81/06

... pyrotechnischer Munition nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.12.



Drucksache 15/1/05

... c) für das Aufbewahren von pyrotechnischer Munition und von zur Delaborierung oder Vernichtung ausgesonderten sprengkräftigen Kriegswaffen,



Drucksache 773/1/05

... Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Erzeugnisse KOM (2005)



Drucksache 773/05

... Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Erzeugnisse KOM (2005)



Drucksache 15/05

... /EWG führten in der Vergangenheit dazu, dass pyrotechnische Sätze in Deutschland als nicht der Richtlinie, sondern ausschließlich der nationalen Rechtsetzung unterliegend betrachtet wurden. Mit der Richtlinie



Drucksache 773/05 (Beschluss)

... Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Erzeugnisse KOM (2005)



Drucksache 15/05 (Beschluss)

... c) für das Aufbewahren von pyrotechnischer Munition und von zur Delaborierung oder Vernichtung ausgesonderten sprengkräftigen Kriegswaffen,



Drucksache 915/04

... 9. bei der Herstellung von pyrotechnischen Gegenständen,



Drucksache 144/06 PDF-Dokument



Drucksache 331/11 PDF-Dokument



Drucksache 491/16 PDF-Dokument



Drucksache 559/16 PDF-Dokument



Drucksache 647/16 PDF-Dokument



Drucksache 651/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.