1839 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Quote"
Drucksache 206/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 575/2013 und (EU) Nr. 2019/876 aufgrund von Anpassungen infolge der COVID-19-Pandemie - COM(2020) 310 final; Ratsdok. 7620/20
... 4. Damit die staatlichen Hilfsmaßnahmen eine noch größere Wirkung entfalten können, bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich im weiteren Verhandlungsverlauf ergänzend zu den bereits vorgeschlagenen Maßnahmen für die Schaffung einer generellen Ausnahme von Förderkrediten bei der Berechnung der aufsichtsrechtlichen Verschuldungsquote einzusetzen. Zudem sollten die von den staatlichen Förderbanken bereitgestellten Haftungsfreistellungen als Kreditrisikominderung durch Anpassung der entsprechenden europäischen Regelungen generell anerkannt werden.
Drucksache 49/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im Straßenverkehr
... hergeleitete Ergebnis auch für den haftungsrechtlichen Innenausgleich der Halter von Zugfahrzeug und Anhänger angenommen: Weil das Zugfahrzeug und der mit ihm verbundene Anhänger keine selbständigen Haftungseinheiten bilden könnten, sei die Zuweisung unterschiedlicher Haftungsquoten innerhalb der über die Person des Fahrers verbundenen Haftungseinheit Gespann ausgeschlossen. Mangels anderweitiger Bestimmungen müsse die hälftige Haftungsverteilung nach dem
Drucksache 4/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter" (Ganztagsfinanzierungsgesetz - GaFG )
... Der investive Ausbau darf deshalb nicht nur die Errichtung von Einrichtungen umfassen, sondern auch den Ausbau und die Sanierung vorhandener Einrichtungen. Die umfängliche Inanspruchnahme der Hortangebote für Kinder im Grundschulalter ist durch die hohen Betreuungsquoten gegenüber den westdeutschen Ländern nachweislich vorhanden.
Drucksache 164/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz - PDSG )
... a) Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine nachvollziehbare Aufschlüsselung der zu erwartenden Haushaltsausgaben vorzulegen, der insbesondere zu entnehmen ist, welche Mehrausgaben die Sozialversicherung zu gegenwärtigen hat aa) durch die §§ 338 Absatz 1, 342 Absatz 3 sowie 376 bis 382 SGB V sowie bb) in den Jahren 2022 bis 2025 durch die angenommene sukzessive Steigerung der Nutzerquote der elektronischen Patientenakte von 20 auf 50 Prozent der Versicherten.
Drucksache 18/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Ausweitung der Pfandpflicht auf alle Getränkedosen und Einweg-Kunststoffflaschen - Antrag der Länder Hessen und Baden-Württemberg -
... Die geschilderten Maßnahmen können die Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich erhöhen und eine bewusste Kaufentscheidung wesentlich erleichtern. Dadurch leisten sie auch einen Beitrag zur Erreichung der Zielquote von 70 Prozent bei in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränken.
Drucksache 206/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 575/2013
und (EU) Nr. 2019/876
aufgrund von Anpassungen infolge der COVID-19-Pandemie - COM(2020) 310 final
... In der Folge wurde die CRR mehrfach geändert, um verbleibende Schwachstellen im aufsichtsrechtlichen Rahmen zu beheben und weitere Reformen umzusetzen, die auf globaler Ebene beschlossen worden waren und für die Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors von wesentlicher Bedeutung sind. So wurden mit der Verordnung (EU) Nr. 2017/23953 Übergangsbestimmungen in die CRR aufgenommen, um die Auswirkungen des neu eingeführten International Financial Reporting Standard (IFRS) 9 - Finanzinstrumente auf die Eigenmittel zu verringern. Mit der Verordnung (EU) Nr. 2019/6304 wurde eine Vorgabe für die Mindestdeckung notleidender Risikopositionen (sogenannte "aufsichtsrechtliche Letztsicherung") in die CRR aufgenommen. Darüber hinaus wurde die CRR mit der Verordnung (EU) Nr. 2019/8765 ("CRR II") um bestimmte Inhalte der internationalen Reformen (den endgültigen Basel-III-Rahmen) ergänzt, wobei unter anderem eine neue Definition der Verschuldungsquote und ein Puffer bei der Verschuldungsquote eingeführt wurden, die eine übermäßige Verschuldung der Institute verhindern. Mit der letztgenannten Verordnung wurden außerdem bestimmte Software-Vermögenswerte, pensions- und lohnbesicherte Darlehen sowie Kredite an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Infrastrukturdarlehen bei den Eigenmittelanforderungen im Rahmen der CRR günstiger gestellt.
Drucksache 28/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa - Investitionsplan für den europäischen Grünen Deal - COM(2020) 21 final
... 18. Der Bundesrat sieht wie die Kommission die Notwendigkeit, die Modernisierungsquote des Gebäudebestands [deutlich] zu steigern[, auch um das Risiko der Energiearmut einzudämmen].
Drucksache 203/20
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates: "Für erwerbstätige Leistungsbeziehende in der Grundsicherung für Arbeitsuchende muss mehr Einkommen ankommen - Mehr Erwerbsbeteiligung durch Anpassung der Hinzuverdienstregeln bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit im SGB II"
... Hinzu kommt: Der Hinzuverdienst bei einem Erwerbseinkommen zwischen 1.000 Euro bis 1.200 Euro im Monat ist mit einer Anrechnungsquote auf die Grundsicherung von sogar 90 Prozent nochmals unattraktiver. Diese hohe effektive Grenzbelastung führt dazu, dass erwerbsfähige Leistungsbeziehende so gut wie keinen finanziellen Mehrwert darin erkennen, ihr Beschäftigungsverhältnis verbunden mit dem Ziel auszuweiten, den SGB II-Leistungsbezug zu verlassen.
Drucksache 28/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa - Investitionsplan für den europäischen Grünen Deal - COM(2020) 21 final
... 7. Der Bundesrat sieht wie die Kommission die Notwendigkeit, die Modernisierungsquote des Gebäudebestands zu steigern.
Drucksache 189/20
Antrag des Landes Berlin
Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines Mindestprüfungsintervalls für Steuerprüfungen bei Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften
... 3. Der Bundesrechnungshof hat bereits in seinem Jahresbericht 2006 die Prüfungsquote bei Außenprüfungen in Fällen mit bedeutenden Einkünften, also bei denjenigen, die einen hohen Anteil am Steueraufkommen tragen sollen, als zu niedrig kritisiert.
Drucksache 4/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter" (Ganztagsfinanzierungsgesetz - GaFG )
... Der investive Ausbau darf deshalb nicht nur die Errichtung von Einrichtungen umfassen, sondern auch den Ausbau und die Sanierung vorhandener Einrichtungen. Die umfängliche Inanspruchnahme der Hortangebote für Kinder im Grundschulalter ist durch die hohen Betreuungsquoten gegenüber den westdeutschen Ländern nachweislich vorhanden.
Drucksache 206/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 575/2013
und (EU) Nr. 2019/876
aufgrund von Anpassungen infolge der COVID-19-Pandemie - COM(2020) 310 final; Ratsdok. 7620/20
... 4. Damit die staatlichen Hilfsmaßnahmen eine noch größere Wirkung entfalten können, bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich im weiteren Verhandlungsverlauf ergänzend zu den bereits vorgeschlagenen Maßnahmen für die Schaffung einer generellen Ausnahme von Förderkrediten bei der Berechnung der aufsichtsrechtlichen Verschuldungsquote einzusetzen. Zudem sollten die von den staatlichen Förderbanken bereitgestellten Haftungsfreistellungen als Kreditrisikominderung durch Anpassung der entsprechenden europäischen Regelungen generell anerkannt werden.
Drucksache 164/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz - PDSG )
... a) Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine nachvollziehbare Aufschlüsselung der zu erwartenden Haushaltsausgaben vorzulegen, der insbesondere zu entnehmen ist, welche Mehrausgaben die Sozialversicherung zu gegenwärtigen hat aa) durch die §§ 338 Absatz 1, 342 Absatz 3 sowie 376 bis 382 SGB V sowie bb) in den Jahren 2022 bis 2025 durch die angenommene sukzessive Steigerung der Nutzerquote der elektronischen Patientenakte von 20 auf 50 Prozent der Versicherten.
Drucksache 355/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu der Entschließung des Bundesrates betreffend EU-Bankenregulierung zielgenau verbessern - mit Fokus auf kleine und mittlere Banken sowie zum Nutzen der Realwirtschaft
... Im risikobasierten Eigenkapitalrahmen werden die Eigenmittelanforderungen in erster Linie auf der Grundlage einer Bewertung der bisherigen Risiken in jeder Anlageklasse festgelegt. Der Rahmen für die Verschuldungsquote dagegen wurde so konzipiert, dass er eine Unterbewertung von Risiken verhindert und daher alle Risikopositionen ungeachtet ihres geschätzten Risikoniveaus gleichbehandelt. Beide Rahmen entfalten ihre volle Wirkung daher am besten, wenn sie einander ergänzen. So könnten durch eine bloße Anforderung an die Verschuldungsquote beispielsweise Anreize für Banken geschaffen werden, mehr in risikoreiche Vermögenswerte zu investieren, da für die Finanzierung dieser Positionen im Vergleich zu Positionen mit einem geringeren Risiko keine zusätzlichen Eigenmittel erforderlich wären. Diesem unerwünschten Effekt kann nur durch Anwendung des risikobasierten Eigenkapitalrahmens entgegengesteuert werden. Darüber hinaus könnten deutschen Unternehmen, die in der Regel über gute Sicherheiten verfügen, höhere Finanzierungskosten entstehen, da diese Sicherheiten die im Rahmen der Anforderung an die Verschuldungsquote bestehenden Eigenmittelanforderungen an eine Bank nicht senken würden. Folglich ist die geplante Einführung einer verbindlichen Anforderung an die Verschuldungsquote nach wie vor sinnvoll, allerdings einzig als ergänzende Maßnahme, während der risikobasierte Eigenkapitalrahmen weiterhin das wichtigste Instrument der für alle Banken in der Union geltenden Solvabilitätsvorschriften darstellen sollte.
Drucksache 205/20
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2020 (Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2020 - BBFestV 2020)
... II) . Hierbei gelten landesspezifische Beteiligungsquoten, deren Höhe sich aus den gesetzlich festgelegten Werten nach § 46 Absatz 6 und 7
Drucksache 513/20
Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Sachsen-Anhalt
Entschließung des Bundesrates zur Herausnahme der Kinder- und Jugendmedizin sowie Kinderchirurgie aus dem Fallpauschalensystem in der Krankenhausfinanzierung
... Die Finanzierung durch das Fallpauschalensystem bildet die Leistungen der Pädiatrie nicht angemessen ab. Grund ist die Komplexität der Medizin im Kindes- und Jugendalter, es ist der gesamte Bereich der Medizin. Von insgesamt über 1.300 Fallpauschalen fallen im Fachgebiet Kinder- und Jugendmedizin ca. 500 regelmäßig an, in einer Klinik für Erwachsenenmedizin hingegen nur rund 200. Für solche z.T. hochkomplexe Versorgung braucht es Expertise und Ausstattung. Zusätzlich erfordert die hohe Notfallquote in der Kinder- und Jugendmedizin (ca. 80 % der stationären Aufnahmen) ebenfalls eine aufwändige Bereitschaft von Struktur, Ausstattung und Personal. Da aber im DRG-System nur behandelte Fälle vergütet werden, ist der Aufwand für die Vorhaltung nicht umfasst. Hinzu treten in der Geburtsmedizin gestiegene qualitative Anforderungen und der Mangel an erforderlichem Fachpersonal (Hebammen und Ärztinnen und Ärzte). Diese Entwicklung führt besonders in strukturschwächeren Regionen zu einer Ausdünnung des Versorgungsangebotes, zu Versorgungsengpässen und längeren Anfahrtswegen. Neben den Folgen für die Flächenversorgung durch nichtauskömmliche Fallpauschalen im Bereich der Pädiatrie sind auch Maximalversorger negativ vom derzeitigen Finanzierungssystem betroffen. Während kleine Krankenhäuser insbesondere unter der auslastungsbedingt nicht auskömmlichen Finanzierung leiden, müssen Maximalversorger besondere Vorhaltekosten für Spezialbehandlungen finanzieren, die durch die durchschnittlich ermittelten Fallpauschalen ebenfalls nicht gedeckt sind. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, soll die Pädiatrie sowie Kinderchirurgie aus dem allgemeinen DRG-System herausgenommen werden.
Drucksache 196/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Von den Verbraucherzentralen wird darauf hingewiesen, dass es mittlerweile dem absoluten Regelfall entspreche (eine von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen durchgeführte Fallsammlung ergab insoweit eine Quote von über 80 Prozent), dass Inkassodienstleister die von ihnen den Schuldnern unterbreiteten Angebote auf Ratenzahlungs- oder Stundungsvereinbarungen unter die Bedingung stellten, dass der Schuldner ein (selbständiges) Schuldanerkenntnis abgebe. Mit diesem werde dann nicht nur der Bestand der Hauptforderung, sondern auch der Nebenforderungen (das heißt insbesondere der Zinsen, der Auslagen und Aufwendungen des Gläubigers, der Inkassokosten sowie der Gebühren für die Zahlungsvereinbarung selbst, die alle in Bezug auf ihre Berechtigung in Grund oder Höhe häufig zweifelhaft seien) anerkannt, ohne dass sich der Schuldner dieser Folgen bewusst sei (zumal dessen Augenmerk in diesem Moment auf den Abschluss der von ihm möglicherweise dringend benötigten Zahlungsvereinbarung fokussiert sei). Ebenso wenig sei den Schuldnern bewusst, dass durch den Abschluss der Zahlungsvereinbarung zusätzliche Kosten (nämlich eine Einigungsgebühr nach Nummer 1000 VV RVG, die derzeit die Geschäftsgebühr in aller Regel noch übersteigt) anfallen könnten. Deshalb erscheint es zum einen erforderlich, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Inkassodienstleister, die Schuldnern Zahlungsvereinbarungen unterbreiten, diese dabei auf die dadurch entstehenden Kosten hinweisen. Zum anderen müssen sie Schuldner über wesentliche Rechtsfolgen des mit der Vereinbarung angestrebten Schuldanerkenntnisses aufklären, insbesondere darüber, dass Einwendungen und Einreden gegenüber der Forderung in der Regel ausgeschlossen sein werden und sich die Verjährung der Forderung möglicherweise neu berechnet. Diese Verpflichtungen sollen gleichlautend in § 13a Absatz 3 und 4 RDG-E und § 43d Absatz 3 und 4 BRAO-E aufgenommen werden. Die Verletzung der Pflicht aus § 13a Absatz 3 und 4 RDG-E soll wie auch die übrigen Verstöße gegen diesen Paragraphen als Ordnungswidrigkeit sanktioniert werden (vergleiche § 20 Absatz 2 Nummer 3 RDG-E).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes
§ 13a Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen
§ 13b Erstattungsfähigkeit der Kosten von Inkassodienstleistern
§ 13c Beauftragung von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern
§ 13d Vergütung der Rentenberater
Artikel 2 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
§ 31b Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen
Artikel 3 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 288 Verzugszinsen, Kosten der Rechtsverfolgung und sonstiger Verzugsschaden.
Artikel 4 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 43d Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland
Artikel 7 Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung
Artikel 8 Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz
§ 4 Vergütung
Artikel 9 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 753a Vollmachtsnachweis
Artikel 10 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 11 Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
Artikel 12 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Hintergrund der inkassorechtlichen Regelungen
1. Vorangegangene Rechtsänderungen
2. Aktuelle Lage
II. Wesentliche Änderungen im Inkassobereich
1. Inkassokosten
a Geschäftsgebühr
aa Problem
bb Lösung
cc Rechtssystematik
dd Nicht berücksichtigte Alternativen
ee Zu erwartende Folgen
b Einigungsgebühr
c Gleichbehandlung von Rechtsanwaltschaft und Inkassodienstleistern
d Doppelbeauftragung von Inkassodienstleistern sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten
2. Aufklärungspflichten der Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Inkassodienstleister
a Identitätsdiebstähle
b Zahlungsvereinbarungen
3. Prüfung der Eignung und Zuverlässigkeit zu registrierender Personen
4. Aufsicht über Inkassodienstleister
a Überwachung von sich aus anderen Gesetzen ergebenden Berufspflichten
b Untersagungsverfügungen
c Information von Beschwerdeführern
d Transparenz bei Rücknahmen und Widerrufen von Registrierungen
e Sanktionen bei verspäteten oder unterlassenen Mitteilungen
f Zuständigkeit
5. Hinweispflichten
6. Vollmachtsnachweise
7. Systematik von RDG und RDGEG
8. Weitere Änderungen
III. Änderungen für niedergelassene europäische Anwältinnen und Anwälte
1. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
2. Patentanwältinnen und Patentanwälte
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
aa Hinweispflichten bei Adressermittlungen, Zahlungsvereinbarungen und Schuldanerkenntnissen
bb Hinweis auf die zuständige Aufsichtsbehörde
cc Hinweispflichten vor der Beauftragung von Inkassodienstleistern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten
dd Gesamtaufwand
c Verwaltung
5. Weitere Kosten
a Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
b Inkassodienstleister
aa Änderungen bei den Geschäftsgebühren
bb Änderungen bei den Einigungsgebühren
cc Änderungen bei den Vergütungen für die Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
1. Anlass der Änderung
2. Die bestehenden Probleme im Einzelnen
3. Die Neuregelung
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu § 13a
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 13b
Zu § 13c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 13d
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Satz 4
Zu den Nummer n
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Artikel 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4972 [BMJV]: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
II.2. Weitere Kosten
II.3. ‚One in one out‘-Regel
II.4. Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 246/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
... a) In Satz 1 wird vor dem Punkt am Ende ein Semikolon und werden die Wörter "im Jahr 2021 gilt eine quartalsbezogene Prüfquote von bis zu 12,5 Prozent" eingefügt.
Drucksache 293/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht
... Der Entwurf steht im Einklang mit den Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, die der Umsetzung der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung dient. Der Entwurf steht insbesondere mit dem Nachhaltigkeitsziel 8 "Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum" im Einklang und dient einer dauerhaften Stabilisierung der Wirtschaftslage, so dass eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung möglich sein wird. Die vorgeschlagenen Maßnahmen dürften zusammen mit weiteren Maßnahmen auf EU-, Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene dazu beitragen, dass die Indikatoren 8.4. (Bruttoinlandsprodukt je Einwohner) und 8.5. a, b (Erwerbstätigenquote) für den Zeitraum der Covid-19-Pandemie und die Zeit danach stabilisiert werden.
Drucksache 88/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
... c) In den Vorgaben zur Produktverantwortung (§ 23 Absatz 2 Nummer 2) findet sich lediglich eine Soll-Vorschrift, sekundäre Rohstoffe vorrangig einzusetzen. Diese reicht jedoch nicht aus, um bei Baumaßnahmen vorrangig mineralische Rezyklate einzusetzen und damit für mineralische Bauabfälle eine hohe Verwertungsquote zu erreichen.
Drucksache 85/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz)
... Durch die Einführung der Grundrente entstehen den Kreditinstituten wegen erforderlicher Auskünfte zu Kapitalerträgen der Grundrentenberechtigten gegenüber den Rentenversicherungsträgern zusätzliche Kosten in Form von Personalaufwand. Dieser beläuft sich im Einführungsjahr auf rund 926 Tausend Euro und ergibt sich aus einem Zeitaufwand von 17 Minuten für die Einarbeitung in die Informationspflicht, die Beschaffung der Daten sowie deren Rückmeldung, Lohnkosten von 50,30 Euro pro Stunde (mittleres Qualifikationsniveau im Wirtschaftsabschnitt Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen; Quelle: Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands, Stand Dezember 2018) und einer zugrunde gelegten Fallzahl von 65 Tausend (bei einer angenommenen Stichprobenquote von 5 Prozent). Für den laufenden Erfüllungsaufwand wird bei gleicher Stichprobenquote eine Fallzahl von 7 Tausend Personen angenommen sowie ein reduzierter Zeitaufwand von 14 Minuten, da die Vorgabe dann bereits bekannt ist. Es ergibt sich damit zusätzlicher Aufwand von rund 80 Tausend Euro.
Drucksache 12/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) Nr. 2018/958
) im Bereich öffentlichrechtlicher Körperschaften A. Problem und Ziel
... Der Gesetzentwurf steht im Einklang mit den Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung im Sinne der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Die Regelungen sind insbesondere unter den Gesichtspunkten der menschenwürdigen Arbeit und des Wirtschaftswachstums (SDG 8) dauerhaft tragfähig. Betroffen ist insoweit der Indikator 8.5. a, b der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (Erwerbstätigenquote). Es sollen unverhältnismäßige Beschränkungen des Zugangs zu reglementierten Berufen oder ihrer Ausübung vermieden werden. Damit soll ein Beitrag zu einem funktionsfähigen europäischen Binnenmarkt, insbesondere mit Blick auf einen ungehinderten Dienstleistungsverkehr, geleistet und gleichzeitig sichergestellt werden, dass Transparenz und ein hohes Verbraucherschutzniveau gewährleistet sind.
Drucksache 531/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
... a) In Satz 3 werden die Wörter "eines der in Absatz 2 Satz 1" durch die Wörter "einer der in Absatz 2 Satz 1 und 2" und die Wörter "ist die Quote" durch die Wörter "sind die Quoten" ersetzt.
§ 26a Freistellung von Nachweispflichten bei freiwilliger Rücknahme gefährlicher Abfälle.
‚Artikel 3 Änderung des Verpackungsgesetzes
‚Artikel 4 Änderung des Chemikaliengesetzes
§ 16f Informationspflicht der Lieferanten
Drucksache 28/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa - Investitionsplan für den europäischen Grünen Deal - COM(2020) 21 final
... Es wird erwartet, dass der Fonds "InvestEU" in seiner derzeitigen Form mit einer EU-Garantie von 38 Mrd. EUR zusätzliche private und öffentliche Investitionen in Höhe von 650 Mrd. EUR anstoßen wird, mit denen während der Laufzeit des nächsten MFR die politischen Ziele der EU unterstützt werden können. Diese Garantie wird durch eine Kombination aus einem EU-Haushalt in Höhe von 15,2 Mrd. EUR (d.h. einer Dotierungsquote von 40 %) und Eventualverbindlichkeiten für den verbleibenden Betrag gestützt.
Drucksache 295/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Stunde Europas - Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen COM(2020) 456 final Drucksache: 295/20 in Verbindung mit
b) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der EU-Haushalt als Motor für den Europäischen Aufbauplan COM(2020) 442 final Drucksache: 297/20 in Verbindung mit
c) Geänderter Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 COM(2020) 443 final Drucksache: 316/20
... 41. Eine entsprechende Quote für Investitionen in die grüne Transformation sollte deutlich jenseits von 50 Prozent festgelegt werden.
I. Zu BR-Drucksachen 295/20, 297/20 und 316/20
3 Allgemeines
3 Ausgaben
3 Einnahmen
3 Verfahren
II. Zu BR-Drucksache 295/20
Drucksache 288/20
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates für ein Programm zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie für kommunale Haushalte und kommunal beherrschte Betriebe
... II auch bei der gebotenen bundesweiten Betrachtung bereits kurzfristig erreicht werden dürfte: Die Kombination aus der Basisbeteiligung des Bundes an den eigentlichen Unterkunftskosten und den verschiedenen Erhöhungsquoten, so etwa der Weiterleitung von Anteilen aus der bundesweiten 5-Milliarden-Euro-Entlastung der Kommunen im Zusammenhang mit der Neuregelung der Eingliederungshilfe und für die Kosten der Unterkunft und Heizung von Bedarfsgemeinschaften mit Fluchthintergrund führt allein zur Vermeidung der 50-Prozent-Grenze dazu, dass die notwendige und systemgerechte Beteiligung an den Kosten der Unterkunft auf Grundlage eines in § 46
Drucksache 111/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz - GEIG )
... c) Aus den vorgenannten Gründen ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Bundesregierung sich lediglich auf eine 1:1-Umsetzung der novellierten EU-Gebäuderichtlinie 2018/844 beschränkt. Die hieraus übernommenen Quoten und Handlungspflichten entsprechen nach Auffassung des Bundesrates nicht den tatsächlichen Bedarfen und vorhandenen Potenzialen. So bleibt die im vorliegenden Gesetzentwurf enthaltene Quotierung hinter den möglichen und im Markt voraussichtlich auch akzeptierten Größenordnungen deutlich zurück und wird die erforderliche Steuerungswirkung verfehlen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zum Gesetzentwurf allgemein und Zu § 8 und § 9 GEIG
4. Zu § 7 Nummer 2 GEIG
5. Zu § 9 Absatz 1 Nummer 2 und Nummer 3 - neu - sowie
6. Zu § 13 Absatz 1 GEIG
7. Zu Abschnitt 5
Abschnitt 5a Länderöffnungsklausel
§ 13a Länderöffnungsklausel
Drucksache 88/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
... - Ein wichtiges Element der umzusetzenden Abfallrahmenrichtlinie ist die Erhöhung und die Fortschreibung der Quoten für die Vorbereitung zur Wiederverwendung sowie für das Recycling bestimmter Abfallströme (insbesondere von Papier, Metall, Kunststoff und Glas, aber auch von Siedlungsabfällen). Zur Erfüllung dieser Zielvorgaben hat der Mitgliedstaat die - unter Berücksichtigung aller Umweltschutzaspekte - geeigneten, erforderlichen und verhältnismäßigen Maßnahmen - auch außerrechtlicher Art - zu ergreifen. Die Quoten sind innerhalb bestimmter Fristen zu erfüllen. Dabei ist die Erfüllung der Quote für Siedlungsabfälle aufgrund des geänderten Berechnungsverfahrens anspruchsvoller geworden. Bund und Länder sind unionsrechtlich gehalten, ihre jeweiligen Handlungsmöglichkeiten zur Erfüllung aller Quoten zu nutzen. Die Novellierung legt hierfür die rechtliche Grundlage, indem die Instrumente des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
§ 7a Chemikalien- und Produktrecht
§ 9 Getrennte Sammlung und Behandlung von Abfällen zur Verwertung.
§ 9a Vermischungsverbot und Behandlung gefährlicher Abfälle
§ 11 Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme.
§ 21 Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen
§ 23 Produktverantwortung
§ 24 Anforderungen an Verbote, Beschränkungen, Kennzeichnungen, Beratung, Information und Obhutspflicht
§ 25 Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten, die Wiederverwendung, die Verwertung und die Beseitigung der nach Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle, Kostenbeteiligungen für die Reinigung der Umwelt - Obhutspflicht
§ 26 Freiwillige Rücknahme, Wahrnehmung der Produktverantwortung
§ 26a Freistellung von Nachweis- und Erlaubnispflichten bei freiwilliger Rücknahme gefährlicher Abfälle
§ 62a Informationspflicht der Lieferanten
Anlage 5 (zu § 6 Absatz 3) Beispiele für wirtschaftliche Instrumente und andere Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Anwendung der Abfallhierarchie
Artikel 2 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
Artikel 3 Folgeänderungen
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
1. Gesamtergebnis
2. Vorgaben und Prozesse
a Vorgaben
b Prozesse
3. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 11
Zu Nummer 22
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 30
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu den aufgeführten Abfallfraktionen im Einzelnen:
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 27
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 34
Zu Nummer 32
VII. Weitere Kosten
1. Gesamtergebnis
2. Im Einzelnen
VIII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Buchstabe b
Buchstabe c
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
5 Allgemeines
Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu § 23
1. § 23 Absatz 1
2. § 23 Absatz 2
§ 23 Absatz 2 Nummer 1
§ 23 Absatz 2 Nummer 2
§ 23 Absatz 2 Nummer 3
§ 23 Absatz 2 Nummer 4
§ 23 Absatz 2 Nummer 5
§ 23 Absatz 2 Nummer 6
§ 23 Absatz 2 Nummer 7
§ 23 Absatz 2 Nummer 8
§ 23 Absatz 2 Nummer 9
§ 23 Absatz 2 Nummer 10
Zu § 24
§ 24 Nummer 1
§ 24 Nummer 2
§ 24 Nummer 3
§ 24 Nummer 4
§ 24 Nummer 5
§ 24 Nummer 6
§ 24 Nummer 7
§ 24 Nummer 8
§ 24 Nummer 9
§ 24 Nummer 10
Zu § 25
§ 25 Absatz 1 Nummer 1
§ 25 Absatz 1 Nummer 2
§ 25 Absatz 1 Nummer 3
§ 25 Absatz 1 Nummer 4
§ 25 Absatz 1 Nummer 5
§ 25 Absatz 1 Nummer 6
§ 25 Absatz 1 Nummer 7
§ 25 Absatz 1 Nummer 8
§ 25 Absatz 1 Nummer 9
§ 25 Absatz 2 Nummer 1
§ 25 Absatz 2 Nummer 2
§ 25 Absatz 2 Nummer 3
§ 25 Absatz 2 Nummer 4
§ 25 Absatz 2 Nummer 5
§ 25 Absatz 2 Nummer 6
§ 25 Absatz 2 Nummer 7
§ 25 Absatz 2 Nummer 8
§ 25 Absatz 2 Nummer 9
§ 25 Absatz 2 Nummer 10
§ 25 Absatz 2 Nummer 11
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4890, BMU: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
11.2 Erfüllungsaufwand
11.3 Weitere Kosten
11.4 Umsetzung von EU-Recht
11.5. One in one out-Regel
11.6 Evaluation
III. Ergebnis
Drucksache 306/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013 /EU
/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union - COM(2020) 220 final
... Zu diesem Zweck kann die Kommission derzeit den Mitgliedstaaten direkte Finanzhilfen gewähren (Ko-Finanzierungsquoten zwischen 80 Prozent bis 90 Prozent, maximal 100 Prozent für die Kapazitäten für die Bewältigung von Szenarien von geringer Eintrittswahrscheinlichkeit, aber mit hoher Schadenswirkung). Erwirbt die Kommission rescEU-Kapazitäten im Namen der Mitgliedstaaten, so kommt das gemeinsame Beschaffungsverfahren zur Anwendung.
Drucksache 439/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
... Für eine solche Befristung und das von der Bundesregierung vorgesehene Rückgängigmachen der Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens gibt es indes keinen tragfähigen Grund. Nach dem "Bericht der Bundesregierung über die Wirkungen des Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte" aus dem Juni 2018 erlangen nach dem bisher geltenden Recht, das nach dem vorliegenden Entwurf ab 2025 erneut gelten soll, bei der bislang geltenden Mindestbefriedigungsquote von 35 Prozent nur 1,08 Prozent aller Schuldner die Restschuldbefreiung innerhalb von drei Jahren. u.a. aus diesem Grund sah der zitierte Bericht einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Die nun vorgesehene Befristung ist mit den Berichtsergebnissen nur schwer vereinbar.
Drucksache 203/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: "Für erwerbstätige Leistungsbeziehende in der Grundsicherung für Arbeitsuchende muss mehr Einkommen ankommen - Mehr Erwerbsbeteiligung durch Anpassung der Hinzuverdienstregeln bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit im SGB II"
... Hinzu kommt: Der Hinzuverdienst bei einem Erwerbseinkommen zwischen 1 000 Euro bis 1 200 Euro im Monat ist mit einer Anrechnungsquote auf die Grundsicherung von sogar 90 Prozent nochmals unattraktiver. Diese hohe effektive Grenzbelastung führt dazu, dass erwerbsfähige Leistungsbeziehende so gut wie keinen finanziellen Mehrwert darin erkennen, ihr Beschäftigungsverhältnis verbunden mit dem Ziel auszuweiten, den SGB II-Leistungsbezug zu verlassen.
Drucksache 139/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, die Europäische Investitionsbank und die Euro-Gruppe: Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie - COM(2020) 112 final
... Dem Bankensektor kommt eine Schlüsselrolle bei der Bewältigung der Auswirkungen des Ausbruchs der COVID-19 zu: er muss den Kreditfluss an die Wirtschaft aufrechterhalten. Wenn es bei der Kreditvergabe durch die Geldinstitute zu starken Einschränkungen kommt, wird sich die Wirtschaftstätigkeit drastisch verlangsamen, da die Unternehmen Schwierigkeiten hätten, ihre Lieferanten und Beschäftigten zu bezahlen. Die Eigenkapitalquoten der Banken haben sich in den letzten Jahren erheblich verbessert, sie sind weniger verschuldet, und ihre Abhängigkeit von zuweilen volatilen kurzfristigen Finanzierungen ist zurückgegangen.
Drucksache 265/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Batteriegesetz es
... ‚(19) "Recyclingquote" ist der Prozentsatz, den die Masse der in einem Kalenderjahr einem ordnungsgemäßen Recycling zugeführten Altbatterien im Verhältnis zur Masse der in diesem Kalenderjahr gesammelten Altbatterien ausmacht. Aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes mit dem Ziel des Recyclings ausgeführte Altbatterien sind nur insoweit zu berücksichtigen, als den Anforderungen aus § 14 Absatz 3 entsprochen worden ist.‘
1. Zu Artikel 1 Nummer 1
§ 01 Ziel des Gesetzes
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe 0a - neu - § 2 Absatz 11 BattG
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4 Absatz 1 Satz 1 BattG
4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 BattG
5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7a Absatz 2 - neu - BattG
6. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 9 Absatz 1 Satz 4 BattG
7. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 13 Absatz 3 - neu - BattG
Zu Satz 1:
Zu Satz 2:
Zu Satz 3:
8. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 15 Absatz 3 Satz 2a - neu - BattG
9. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 15 Absatz 3a - neu - BattG
10. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 18 Absatz 3 Satz 4 Nummer 1 BattG
11. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 21 Absatz 1 Satz 2 BattG
12. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 21 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 BattG
13. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 26 Absatz 2 Satz 1 BattG
14. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe e - neu - und Buchstabe f - neu - § 27 Nummer 5 - neu - und Nummer 6 - neu - BattG
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
15. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii § 29 Absatz 1 Nummer 14a BattG
16. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a Doppelbuchstabe kk - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 17a - neu - BattG
17. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 29/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang - COM(2020) 22 final; Ratsdok. 5256/20 Drucksache: 29/20 und zu 29/20
... 22. Er sieht diese Übertragung beim EFRE auch mit Blick auf die in der MFR-Verhandlungsbox vom Dezember 2019 vorgeschlagene Mindestquote von 30 Prozent für das Politische Ziel "Für ein grüneres Europa" (Ziel 2) mit großer Sorge. Die Kombination dieser Quotierung mit dem verpflichtenden JTF-Hebel schränkt den flexiblen und individuellen regionalen Bedarfen entsprechenden Mitteleinsatz weiter ein. Sie dürfte insbesondere deutlich zulasten der Förderung im Rahmen des Politischen Ziels "Für ein intelligenteres Europa" (Ziel 1) und damit der Kontinuität der EFRE-Förderung gehen. Der Bundesrat erinnert daran, dass die Kommission in ihrem ursprünglichen Vorschlag für die EFRE-Verordnung für Mitgliedstaaten mit einem Bruttonationaleinkommen von mehr als 100 Prozent des EU-Durchschnitts selbst eine Mindestzuweisung von 60 Prozent für das Politische Ziel 1 vorgeschlagen hatte.
Drucksache 364/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder
... Die Belastung je Einwohner ist in den Ländern sehr unterschiedlich. Gerade die Länder mit einer erhöhten Bundesbeteiligungsquote sind durch die derzeitige Regelung übermäßig entlastet. Diese Ungleichheit, die zu erheblichen Ungerechtigkeiten gegenüber den Kommunen in den übrigen Ländern führt, soll daher zukünftig beendet werden. Hierfür wird die Höhe der Bundesbeteiligung an den KdU nach § 46 Absatz 6 Satz 2 - neu - SGB II bundesweit auf eine einheitliche Höhe festgelegt.
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder
2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 46 Absatz 5 Satz 2 SGB II Nummer 3 Buchstabe a § 46 Absatz 10 Satz 6 SGB II Buchstabe b § 46 Absatz 10 Satz 7 SGB II
3. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 46 Absatz 6 Satz 2 - neu - SGB II
4. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 46 Absatz 6a - neu - SGB II
5. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 46 Absatz 6 SGB II
Drucksache 87/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
... Im zweiten Halbjahr 2019 fallen auf die genannten Gruppen insgesamt 48 470 gelöschte Inhalte, was einen sehr leichten Rückgang darstellt. Rechnet man aus dieser Zahl wiederum die nicht unter die Meldepflicht fallenden Delikte der §§ 111, 100a, 269 oder 166 StGB heraus, ergibt sich wiederum schätzungsweise eine Zahl von 35 000 Meldungen. Bezogen auf die gesamten im Rahmen einer NetzDG-Beschwerde gelöschten Inhalte von 71 907 bilden die Inhalte, die unter die zukünftige Meldepflicht fallen, eine Quote von wiederum rund 50 Prozent.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
§ 100g Erhebung von Verkehrs- und Nutzungsdaten.
§ 101a Gerichtliche Entscheidung; Datenkennzeichnung und -auswertung; Benachrichtigungspflichten bei Verkehrs- und Nutzungsdaten.
Artikel 3 Änderung des Bundesmeldegesetzes
Artikel 4 Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
Artikel 5 Änderung des Telemediengesetzes
§ 15a Auskunftsverfahren bei Bestands- und Nutzungsdaten
§ 15b Auskunftsverfahren bei Passwörtern und anderen Zugangsdaten
Artikel 6 Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen.
§ 3a Meldepflicht
Artikel 7 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
aa Die bereits bestehenden Pflichten der genannten Anbieter sozialer Netzwerke werden um folgende drei Maßnahmen ergänzt:
bb Daraus ergeben sich folgende Schätzungen:
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 15a
Zu § 15b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 4
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5094, BMJV Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund
Verwaltung Länder/Kommunen
II.2 Weitere Kosten
5 Fallzahlen
Personal - und Sachkosten
II.3 ‚One in one out‘-Regel
II.4 Evaluierung
II.5 KMU-Betroffenheit
III. Ergebnis
Drucksache 364/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder
... Folgeänderung zu Artikel 2 Nummer 1. Für die Jahre 2020 und 2021 werden die landesspezifischen Beteiligungsquoten um 25 Prozentpunkte angehoben.
Drucksache 86/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz - GKV-IPReG)
... Ein erheblicher Teil der MD-Empfehlungen bei der Pflegebegutachtung mündet nicht in Rehabilitationsanträge. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbands erfolgten im Berichtsjahr 2018 bei 53.328 MD-Empfehlungen nur 19.914 Einwilligungen zu deren Weiterleitung an den zuständigen Rehabilitationsträger und in die damit ausgelöste Antragstellung. Bisher sind die Gründe für die geringe Einwilligungsquote (zum Beispiel persönliche Motive oder strukturelle Hindernisse wie etwa das Fehlen von passgenauen Angeboten) nicht bekannt. Absatz 1 und § 31 Absatz 3 regeln die Aufgaben der Pflegekassen bei vorliegendem Rehabilitationsbedarf des Versicherten. Danach ist die Pflegekasse verpflichtet, den Antragsteller nach Feststellung eines Rehabilitationsbedarfs unverzüglich zu informieren und nach dessen Einwilligung dem zuständigen Rehabilitationsträger eine entsprechende Mitteilung zuzuleiten. Diese Mitteilung entspricht einem Rehabilitationsantrag.
Drucksache 426/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz)
... Der Aufbau und die Pflege eines gemeinsamen Registers der Betriebsstätten wird als wesentliche Voraussetzung gesehen, um die Erfüllung der Besichtigungsquote durch die Aufsichtsbehörden der Länder vergleichbar zu machen. Dieses gemeinsame Register bildet die Grundlage für eine einheitliche Überwachungs-Systematik und ermöglicht den Ländern ihre Aktivitäten zielgenauer zu steuern, ihre Ergebnisse präziser zu evaluieren und somit ihren jeweiligen Aufgaben besser nachzukommen.
Drucksache 434/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) Nr. 2019/878 und (EU) Nr. 2019/879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz - RiG )
... Gegen eine solche Verschärfung sprechen aus Sicht des Bundesrates jedoch folgende Argumente: Zum einen handelt es sich bei der so genannten Eigenmittelempfehlung um keine harte aufsichtliche Anforderung, sondern um eine langfristige Zielquote, sodass eine Unterlegung auch mit "weicheren" Eigenmittelbestandteilen gerechtfertigt erscheint. Zum anderen berücksichtigt die EBA-Leitlinie zu Artikel 107 Absatz 3 CRD, auf die von der Bundesregierung in ihrer Begründung verwiesen wird, die spezifischen Besonderheiten der Risikovorsorge deutscher Kreditinstitute nicht angemessen, da das Instrument der Vorsorgereserven nach § 340f
Drucksache 29/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang - COM(2020) 22 final; Ratsdok. 5256/20
... 36. Er sieht diese Übertragung beim EFRE auch mit Blick auf die in der MFR-Verhandlungsbox vom Dezember 2019 vorgeschlagene Mindestquote von 30 Prozent für das Politische Ziel "Für ein grüneres Europa" (Ziel 2) mit großer Sorge. Die Kombination dieser Quotierung mit dem verpflichtenden JTF-Hebel schränkt den flexiblen und individuellen regionalen Bedarfen entsprechenden Mitteleinsatz weiter ein. Sie dürfte insbesondere deutlich zulasten der Förderung im Rahmen des Politischen Ziels "Für ein intelligenteres Europa" (Ziel 1) und damit der Kontinuität der EFRE-Förderung gehen. Der Bundesrat erinnert daran, dass die Kommission in ihrem ursprünglichen Vorschlag für die EFRE-Verordnung für Mitgliedstaaten mit einem Bruttonationaleinkommen von mehr als 100 Prozent des EU-Durchschnitts selbst eine Mindestzuweisung von 60 Prozent für das Politische Ziel 1 vorgeschlagen hatte.
Drucksache 75/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)
... (5) Das Bundesamt für Soziale Sicherung rechnet die bei den Prüfungen nach Absatz 1 jeweils festgestellten fehlerhaften oder nicht plausiblen Fälle auf die der jeweiligen Stichprobe zugrunde liegende Grundgesamtheit hoch. Das Bundesamt für Soziale Sicherung bestimmt das jeweils anzuwendende Hochrechnungsverfahren im Benehmen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen. Hierbei kann es bei den Prüfungen nach Absatz 1 Satz 1 auch bestimmen, dass die Hochrechnung nur erfolgt, wenn die fehlerhaften oder nicht plausiblen Fälle eine bestimmte Quote überschreiten.
Gesetz
Artikel 0 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 1 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 3 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung
Artikel 5 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 4a Wettbewerb der Krankenkassen, Verordnungsermächtigung
Erster Titel Arten der Krankenkassen
§ 143 Ortskrankenkassen
§ 144 Betriebskrankenkassen
§ 145 Innungskrankenkassen
§ 146 Landwirtschaftliche Krankenkasse
§ 147 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
§ 148 Ersatzkassen
Zweiter Titel Besondere Vorschriften zur Errichtung, zur Ausdehnung und zur Auflösung von Betriebskrankenkassen sowie zum Ausscheiden von Betrieben aus Betriebskrankenkassen
§ 149 Errichtung von Betriebskrankenkassen
§ 150 Verfahren bei Errichtung
§ 151 Ausdehnung auf weitere Betriebe
§ 152 Ausscheiden von Betrieben
§ 153 Auflösung
§ 154 Betriebskrankenkassen öffentlicher Verwaltungen
Dritter Titel Vereinigung, Schließung und Insolvenz von Krankenkassen
§ 155 Freiwillige Vereinigung
§ 156 Vereinigung auf Antrag
§ 157 Verfahren bei Vereinigung auf Antrag
§ 158 Zusammenschlusskontrolle bei Vereinigungen von Krankenkassen
§ 159 Schließung
§ 160 Insolvenz von Krankenkassen
§ 161 Aufhebung der Haftung nach § 12 Absatz 2 der Insolvenzordnung
§ 162 Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden
§ 163 Vermeidung der Schließung oder Insolvenz von Krankenkassen
§ 164 Vorübergehende finanzielle Hilfen
Vierter Titel Folgen der Auflösung, der Schließung und der Insolvenz
§ 165 Abwicklung der Geschäfte
§ 166 Haftung für Verpflichtungen bei Auflösung oder Schließung
§ 167 Verteilung der Haftungssumme auf die Krankenkassen
§ 168 Personal
§ 169 Haftung im Insolvenzfall
§ 170 Deckungskapital für Altersversorgungsverpflichtungen, Verordnungsermächtigung
§ 267 Datenverarbeitung für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs
§ 268 Risikopool
§ 273 Sicherung der Datengrundlagen für den Risikostrukturausgleich
§ 293a Transparenzstelle für Verträge über eine hausarztzentrierte Versorgung und über eine besondere Versorgung
§ 329 Übergangsregelung für am ... [einsetzen: Tag des Inkrafttretens nach Artikel 11 dieses Gesetzes] bereits geschlossene Krankenkassen
Artikel 6 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
§ 2 Risikogruppen
§ 3 Versicherungszeiten
§ 5 Bekanntmachungen
§ 6 Zahlungsverkehr und Verrechnung
Abschnitt 2 Datenmeldungen, Versichertenklassifikationsmodell und Gutachten
§ 7 Verarbeitung von Daten für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs
§ 8 Auswahl und Anpassung des Versichertenklassifikationsmodells
§ 9 Datenmeldungen für den monatlichen Ausgleich
§ 10 Folgegutachten zu Zuweisungen zur Deckung der Aufwendungen für Krankengeld und Auslandsversicherte
Abschnitt 3 Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds
§ 11 Zuweisungen für das Krankengeld
§ 12 Ermittlung der Höhe der Grundpauschale
§ 13 Zuweisungen für sonstige Ausgaben
§ 14 Risikopool
§ 15 Zuweisungen für Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen und für strukturierte Behandlungsprogramme
§ 16 Durchführung des Zahlungsverkehrs, monatlicher Ausgleich und Kostentragung
§ 17 Mitgliederbezogene Veränderung der Zuweisungen
§ 18 Jahresausgleich
§ 19 Ausschluss auffälliger Risikogruppen
§ 20 Prüfung der Datenmeldungen
§ 21 Ermittlung des Korrekturbetrags nach § 273 Absatz 6 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 22 Durchführung des Einkommensausgleichs
Abschnitt 4 Aufbringung der Finanzmittel für den Innovationsfonds bei den Krankenkassen
§ 23 Aufzubringende Mittel der Krankenkassen für den Innovationsfonds
Abschnitt 5 Anforderungen an die Zulassung strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137f Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 24 Anforderungen an das Verfahren der Einschreibung der Versicherten in ein strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich der Dauer der Teilnahme
§ 25 Anforderungen an das Verfahren der Verarbeitung der für die Durchführung der Programme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erforderlichen personenbezogenen Daten
§ 26 Berechnung der Kosten für die Bescheidung von Zulassungsanträgen
Abschnitt 6 Übergangsregelung
§ 27 Übergangsregelung
Artikel 7 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 7a Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 8 Änderung der SGB V-Übertragungsverordnung
§ 1 Die in § 170 Absatz, Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 162 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch enthaltenen Ermächtigungen werden auf das Bundesamt für Soziale Sicherung übertragen.
Artikel 8a Änderung der Krankenkassen-Altersrückstellungsverordnung
Artikel 9 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10a Änderung des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
Artikel 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 434/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) Nr. 2019/878 und (EU) Nr. 2019/879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz - RiG )
... Gegen eine solche Verschärfung sprechen aus Sicht des Bundesrates jedoch folgende Argumente: Zum einen handelt es sich bei der so genannten Eigenmittelempfehlung um keine harte aufsichtliche Anforderung, sondern um eine langfristige Zielquote, sodass eine Unterlegung auch mit "weicheren" Eigenmittelbestandteilen gerechtfertigt erscheint. Zum anderen berücksichtigt die EBA-Leitlinie zu Artikel 107 Absatz 3 CRD, auf die von der Bundesregierung in ihrer Begründung verwiesen wird, die spezifischen Besonderheiten der Risikovorsorge deutscher Kreditinstitute nicht angemessen, da das Instrument der Vorsorgereserven nach § 340f
Drucksache 265/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Batteriegesetz es
... (19) Recyclingquote" ist der Prozentsatz, den die Masse der in einem Kalenderjahr einem ordnungsgemäßen Recycling zugeführten Altbatterien im Verhältnis zur Masse der in diesem Kalenderjahr gesammelten Altbatterien ausmacht. Aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes mit dem Ziel des Recyclings ausgeführte Altbatterien sind nur insoweit zu berücksichtigen, als den Anforderungen aus § 14 Absatz 3 entsprochen worden ist."
1. Zu Artikel 1 Nummer 1
§ 01 Ziel des Gesetzes
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe 0a - neu - § 2 Absatz 11 BattG
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 2 Absatz 15 Satz 1 BattG
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4 Absatz 1 Satz 1 BattG
5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 BattG
6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7a Absatz 2 - neu - BattG
7. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 9 Absatz 1 Satz 4 BattG
8. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 13 Absatz 3 - neu - BattG
Zu Satz 1:
Zu Satz 2:
Zu Satz 3:
9. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 14 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 BattG
10. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BattG
11. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 15 Absatz 3 Satz 2a - neu - BattG
12. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 15 Absatz 3a - neu - BattG
13. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 16 Absatz 1 BattG
14. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 18 Absatz 3 Satz 4 Nummer 1 BattG
15. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 20 Absatz 1 Satz 1 BattG
16. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 21 Absatz 1 Satz 2 BattG
17. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 21 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 BattG
18. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 26 Absatz 2 Satz 1 BattG
19. Hauptempfehlung zu Ziffer 20
Zu Artikel 1 Nummer 22
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
20. Hilfsempfehlung zu Ziffer 19
Zu Artikel 1 Nummer 22
21. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a Doppelbuchstabe hh § 29 Absatz 1 Nummer 14 BattG
22. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii § 29 Absatz 1 Nummer 14a BattG
23. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a Doppelbuchstabe kk - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 17a - neu - BattG
24. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 582/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
... Auch für die Länder ergeben sich durch die Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes Haushaltsausgaben in Höhe von rund 25 Mio. Euro pro Jahr. Allerdings stehen diesen Haushaltausgaben Einsparungen bei der Förderung der Kommunen gegenüber, da die Länder die Kommunen bisher finanziell gefördert haben. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein Großteil der Kreuzungsmaßnahmen bisher mit Förderquoten gefördert wurde, dass sich Einsparungen in Höhe von 25 Mio. Euro pro Jahr ergeben. Im Ergebnis entstehen daher auch hier keine zusätzlichen Ausgaben.
Drucksache 63/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Reflexionspapier der Kommission: Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030
... 16. Er betont in diesem Zusammenhang erneut die Bedeutung der Kohäsionspolitik als wichtigste Investitionspolitik der EU. Sie verbessert die Beschäftigungschancen und Kompetenzen der Arbeitskräfte, fördert die soziale Inklusion bei gleichzeitiger Bekämpfung von Armut und Diskriminierung und trägt zu den meisten der 17 SDGs bei. Der Bundesrat macht daher nochmals deutlich, dass es auch in Zukunft einer Kohäsionspolitik für alle Regionen bedarf und auch für die Förderperiode 2021 bis 2027 eine angemessene und auskömmliche Finanzausstattung dieses Politikbereichs einschließlich Kofinanzierungssätzen, welche die Mittelabrufquote EU-weit steigern, unabdingbar ist.
Drucksache 521/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
... (1) Die Treibhausgasemissionen werden im Vergleich zum Jahr 1990 schrittweise gemindert. Bis zum Zieljahr 2030 gilt eine Minderungsquote von mindestens 55 Prozent.
Drucksache 637/19
Verordnung der Bundesregierung
Dritte Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
... Die Einführung des eKWB entspricht dem Wunsch der Unternehmen, das Überwachungsverfahren zu digitalisieren. Das eKWB wird den Unternehmen die Buchführung vereinfachen und insbesondere Fehlerpotentiale reduzieren. Für die Verwaltung wird sich der Aufwand bei der Erfassung und Einpflege der Meldedaten verringern. Zudem ermöglicht das eKWB der Überwachungsbehörde gezielte und schnelle Auswertungen der Kriegswaffenbestände bei gleichzeitiger Reduzierung der Fehlerquote im Vergleich zur händischen Auswertung. Außerdem vereinfacht es die Möglichkeit, den Lebenszyklus einer Waffe abzubilden, solange sie sich im Zuständigkeitsbereich des KrWaffKontrG befindet. Insgesamt wird sich durch die Einführung der elektronischen Datenübermittlung das Überwachungsverfahren vereinfachen und beschleunigen. Dadurch verringert sich der Bürokratieaufwand für die zur Führung des Kriegswaffenbuchs Verpflichteten und für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als zuständige Überwachungsbehörde.
Drucksache 55/1/19
... Bundesweit wurden und werden derzeit Modelle zur Studienorientierung an den Hochschulen entwickelt und implementiert mit dem Ziel die Studienerfolgsquote zu erhöhen bzw. die Studienabbruchquote zu senken. Gerade während der ersten Semester kommt es häufig zum Wechsel des Studienfachs oder zum Studienabbruch. Eine mögliche Erklärung hierfür ist, dass viele Studierende vor Beginn ihres Studiums kein genaues Bild von dessen Ablauf und den Anforderungen bzw. von den Berufsbildern, die damit typischerweise verbunden sind, haben. Orientierungsstudiengänge können den Studierenden dabei helfen, diese Frage möglichst früh im Studium zu klären und so das Wechseln oder Abbrechen von Studiengängen zu vermeiden helfen. Orientierungsstudiengänge können daher eine wichtige Unterstützung für den Übergang in ein erfolgreiches Studium sein. Die Einführung dieser Modelle werden zum Teil auch durch Bundes- oder Landesmittel finanziell unterstützt. Die fehlende Flexibilität im
Drucksache 467/1/19
... zu 100 Prozent. Eine Anpassung der Finanzierungsquote der Förderung der Aufstiegsfortbildung an das
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe e § 2 Absatz 6 AFBG
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe e Doppelbuchstabe aa - neu - § 2 Absatz 6 Satz 1 AFBG
3. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a § 12 Absatz 1 Satz 2 AFBG
4. Zu Artikel 1 Nummer 20a - neu - § 28 AFBG
5. Zu Artikel 1 Nummer 20a - neu - § 28 AFBG
Drucksache 111/19
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates: Erhöhung der Förderquoten im Bundesförderprogramm Breitband
Entschließung des Bundesrates: Erhöhung der Förderquoten im Bundesförderprogramm Breitband
Drucksache 170/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Eine effizientere und demokratischere Beschlussfassung in der Energie- und Klimapolitik der EU
... Gemeinsam mit anderen marktbasierten Instrumenten (wie beispielsweise Entgelten, Abgaben oder Emissionsquoten) kann die Besteuerung dazu genutzt werden, spezifischen ökologischen Herausforderungen zu begegnen, während gleichzeitig Investitionen, Beschäftigung und Wachstum gefördert werden. Wirtschaftsstudien zeigen, dass bestimmte Arten von Steuern - wie jene auf Arbeit und Einkommen - stärker verzerrend wirken, während andere Steuern wie Verbrauch- und Umweltsteuern wachstumsfreundlicher sind.
Drucksache 661/19
Antrag der Länder Hessen, Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates betreffend EU-Bankenregulierung zielgenau verbessern - mit Fokus auf kleine und mittlere Banken sowie zum Nutzen der Realwirtschaft
... a. Erleichterungen für kleine, nicht komplexe Banken sollten als Standardprozess Bestandteil neuer Regulierungsvorhaben sein. Zeitgleich mit der Einführung der Strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio -
Drucksache 100/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 (Zensusgesetz 2021 - ZensG 2021)
... Die Aufnahme der Erhebungsmerkmale zum verwendeten Energieträger und zum energetischen Zustand von Gebäuden ist erforderlich, um zielgenaue Maßnahmen zur Steigerung der Sanierungsquote bis hin zum nahezu klimaneutralen Gebäudebestand im Jahr 2050 ergreifen zu können. Für die Steuerung und das Monitoring der Energiewende im Gebäudebereich sowie für kommunale Wärmeplanungen können wesentliche Informationen gewonnen werden.
Drucksache 533/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz - BEHG )
... Ferner kann selbst bei Erreichung der Kostenquote erst dann von einer unzumutbaren Härte ausgegangen werden, wenn die infolge der Einführung des Brennstoffemissionsemissionshandels gestiegenen Kosten, auch unter Berücksichtigung von Effizienz- und anderen emissionsmindernden Maßnahmen, eine erdrosselnde Höhe annehmen, die eine unternehmerische Betätigung unmöglich machen.
Drucksache 520/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser
... Eigentumsbildung ist insbesondere für Familien mit Kindern wichtig, da der private Mietwohnungsmarkt nicht genügend bezahlbare familiengerechte Wohnungen bereitstellt (Dritter Bericht der Bundesregierung über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland und Wohngeld- und Mietenbericht 2016, Bundestagsdrucksache 18/13120, S. 38). Das selbstgenutzte Wohneigentum ist mit einem Marktanteil am Gesamtbestand von ca. 46 Prozent eine wichtige Säule des Wohnungsmarktes. In Städten ist die Wohneigentumsquote mit etwa 30 Prozent jedoch deutlich geringer als in ländlichen Gebieten. Etwa zwei Drittel aller Erwerbe erfolgen in Kleinstädten oder sonstigen Regionen. Ursachen sind vor allem höhere Preise und ein geringeres Grundstücksangebot in den Städten. Für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen und für Haushalte mit Kindern ist Wohneigentum trotz günstiger Finanzierungsmöglichkeiten in vielen Städten nicht mehr erschwinglich (Bundestagsdrucksache 18/13120, S. 38, 39). Hohe Erwerbsnebenkosten erschweren die Eigentumsbildung zusätzlich, zumal sie in der Regel nicht als Darlehen aufgenommen werden können, sondern aus Eigenkapital geleistet werden müssen. Neben der Grunderwerbsteuer sind dabei die Maklerkosten ein entscheidender Posten der Erwerbsnebenkosten.
Drucksache 578/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Verpackungsgesetzes
... b) Aus der Sicht des Bundesrates können Einsatzquoten für Recyclate sinnvoll sein, um die Branchenzusammenarbeit zwischen Inverkehrbringern, Verpackungsproduzenten und Entsorgungs- bzw. Recyclingwirtschaft zu forcieren. Ein Einsatz eines Mindestanteils von Sekundärrohstoffen ist auch bei Verpackungen sinnvoll. Dies gilt insbesondere in Bereichen, in denen aus betriebswirtschaftlichen Gründen die hochwertige Sekundärrohstoffgenerierung höhere Kosten verursacht als die Herstellung von Gütern aus Primärrohstoffen, obwohl erstere deutliche Vorteile beim Klima- und Ressourcenschutz mit sich bringt. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, Einsatzquoten für Recyclate bei ausgewählten Kunststoffverpackungen zu etablieren, um eine geschlossene und hochwertige Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Drucksache 49/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 508/2014
hinsichtlich bestimmter Vorschriften für den Europäischen Meeres- und Fischereifonds aufgrund des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union
... 3. Gleichwohl sieht der Bundesrat in der Stilllegung von Fischereifahrzeugen nur ein letztes Mittel. Aufgrund der hohen wirtschaftlichen Bedeutung der britischen Seegewässer für die Deutsche Hochseefischerei muss es weiterhin Ziel der Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich sein, die Zugangsrechte der EU zu Gewässern des Vereinigten Königreichs und die derzeitigen Möglichkeiten zum Tausch von Fangquoten mit dem Vereinigten Königreich zu erhalten. Der Bundesrat bekräftigt hierzu seine Stellungnahme vom 23. März 2018 (BR-Drucksache 63/18(B)).
Drucksache 398/1/19
... Anwendung findet, gemäß § 3 Nummer 9 in Verkehr bringt oder gemäß § 3 Nummer 10 verwendet, hat dazu beizutragen, dass die Anforderungen des Quotensystems aus Kapitel IV der Verordnung (EU) Nr.
Drucksache 351/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
... Zur Vereinfachung der Abrechnung erstattet der Bund den Ländern in einem pauschalierten Verfahren für Leistungen nach § 155 Absatz 1 Nummer 3 jeweils 22 Prozent der ihnen entstandenen Ausgaben. Der Bund überprüft in einem Abstand von fünf Jahren, erstmals im Jahr 2024, die Voraussetzungen für die in Satz 1 genannte Quote."
1. Zu Artikel 1 SGB XIV
2. Zu Artike1 § 5 Absatz 1 Satz 6 und 7 SGB XIV
3. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB XIV
4. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 3 - neu - SGB XIV
5. Zu Artikel 1 §§ 13 und 14 SGB XIV
6. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 SGB XIV
7. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 6 Satz 2 - neu - SGB XIV
8. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 Satz 1 SGB XIV
9. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 Satz 2 SGB XIV
10. Zu Artikel 1 § 35 SGB XIV
§ 35 Weiterer psychotherapeutischer Behandlungsbedarf
11. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 Satz 3 SGB XIV
12. Zu Artikel 1 § 38 SGB XIV
13. Zu Artikel 1 §§ 39 und 40 SGB XIV
14. Zu Artikel 1 §§ 41 bis 61 SGB XIV
15. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Satz 3, Absatz 4, § 80 Absatz 3 Satz 3, Absatz 4 SGB XIV
16. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 3 - neu -, § 81 Absatz 3 - neu - SGB XIV
17. Zu Artikel 1 § 73 SGB XIV
18. Zu Artikel 1 § 83 Absatz 2 und 3 SGB XIV
19. Zu Artikel 1 § 84 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 SGB XIV
20. Zu Artikel 1 § 89 Absatz 5 Satz 1 SGB XIV
21. Zu Artikel 1 § 101 Absatz 7 Satz 1 - neu - SGB XIV
22. Zu Artikel 1 § 110 Absatz 4 - neu - SGB XIV
23. Zu Artikel 1 § 113 Absatz 2, § 136 Satz 2 - neu - SGB XIV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
24. Zu Artikel 1 § 115 Absatz 4 SGB XIV
25. Zu Artikel 1 § 118 Absatz 1 Satz 3 SGB XIV
26. Zu Artikel 1 § 124 Absatz 4 Nummer 6, § 126 Absatz 1, 2 und 3, § 131 Absatz 2, 3 und 4, Satz 1 und 3 SGB XIV
27. Zu Artikel 1 § 127 Absatz 1 Nummer 2, 4 Buchstabe a, Nummer 5, 6, 7, 8, § 128 Nummer 1 und 2, § 131 Absatz 2 Satz 1 SGB XIV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
28. Zu Artikel 1 § 133 Satz 1 SGB XIV
29. Zu Artikel 1 §§ 133 ff. SGB XIV
30. Zu Artikel 1 § 133 Absatz 2 - neu - SGB XIV
31. Zu Artikel 1 § 144 Absatz 1 Satz 5 - neu - SGB XIV
32. Zu Artikel 1 § 148 Absatz 1a - neu -, 1b - neu -, 1c - neu - SGB XIV
33. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 1 Satz 1 SGB XIV
34. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 1 Satz 2 SGB XIV
35. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 3 - neu - SGB XIV
36. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe c1 - neu - § 88 Absatz 7 Satz 1 SVG , Artikel 16 Nummer 22 § 220 SGG , Artikel 56 Nummer 3 § 194 Absatz 6 VwGO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
37. Zu Artikel 9 Nummer 6 - neu - § 25a Absatz 9 - neu - HHG Artikel 12 Nummer 6 - neu - § 26 Absatz 4 - neu - StrRehaG Artikel 13 Nummer 8 - neu - § 18 Absatz 2 - neu - VwRehaG
38. Zu Artikel 12 Nummer 01 - neu - § 20 StrRehaG Artikel 13 Nummer 7 § 17 Satz 3 und 4 VwRehaG
§ 156 Pauschaliertes Abrechnungsverfahren
39. Zu Artikel 26 Nummer 2 Buchstabe b Anlage zu § 2 Teil C Nummer 3.4.2 VersMedV
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