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0566/1/04
0980/04
0697/1/04
0769/04
0285/04B
0662/04
0877/04
0919/04
0707/5/04
0701/1/04
0566/04B
0176/04
0728/04B
0697/04B
0747/04
0336/04
0664/2/04
0622/04
0984/04
0544/04B
0586/04
0620/04
0232/04
0919/2/04
0763/04
0176/1/04
0664/04
0763/04B
0728/1/04
0721/04
0566/04
0606/04B
0664/04B
0917/1/04
0691/04B
0817/1/04
0365/04
0693/04
0176/04B
0693/1/04
0613/04
0606/2/04
0693/04B
0061/03B
0332/03B
0849/03
0061/2/03
0061/1/03
0856/03
Drucksache 116/16

... Gleichzeitig haben die hohe Arbeitslosigkeit und die zunehmende Alterung der Bevölkerung, verbunden mit der angespannten öffentlichen Haushaltslage und der Notwendigkeit, die sich aus makroökonomischen Ungleichgewichten ergebenden Übertragungseffekte zwischen Ländern zu minimieren, die Frage der Leistungsfähigkeit der nationalen Wohlfahrtssysteme in mehrfacher Hinsicht in den Vordergrund gerückt: erstens hinsichtlich ihrer Angemessenheit und finanziellen Tragfähigkeit im Licht neuer sozialer Bedürfnisse, einschließlich der Notwendigkeit, die Armut zu bekämpfen; zweitens hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, sowohl aus Sicht der Arbeitgeber als auch aus Sicht der Arbeitsuchenden, einschließlich ihrer Fähigkeit sicherzustellen, dass Arbeit sich lohnt, und ihrer Fähigkeit, die Fertigkeiten und Kompetenzen der Menschen zur umfassenden gesellschaftlichen Teilhabe zu stärken, und drittens - und dies ist ein für den Euro-Raum besonders wichtiger Aspekt - hinsichtlich ihrer Fähigkeit, makroökonomische Schocks abzufedern und eine automatische Stabilisierungsfunktion zu übernehmen. Hohe Beschäftigungsquoten, niedrige Arbeitslosigkeit und gut konzipierte Wohlfahrtssysteme sind für gesunde öffentliche Finanzen entscheidend; zu starke Divergenzen auf dem Arbeitsmarkt und im sozialen Bereich gefährden das Funktionieren des Euro-Raums. Im Rahmen der Maßnahmen zur Verbesserung der haushaltspolitischen Überwachung auf EU-Ebene haben die Überlegungen über die Qualität der öffentlichen Finanzen, von denen die Wohlfahrtssysteme einen großen Anteil ausmachen, dazu geführt, dass Fragen in Zusammenhang mit der Gerechtigkeit und Effizienz öffentlicher Einnahmen und Ausgaben vermehrt Aufmerksamkeit geschenkt wird.



Drucksache 797/16 (Beschluss)

... b) Der Bundesrat erinnert an seine Entschließung vom 29. Januar 2016 (BR-Drucksache 610/15(B) -) für ein effizientes, ökologisches, verbraucherfreundliches und bürgernahes Wertstoffgesetz, das zum Ziel hat, die bestehenden Verwertungsquoten deutlich zu erhöhen, ein besseres und innovativeres Recycling zu erreichen, die Produktverantwortung zu stärken, den Vollzug zu vereinfachen und die kommunalen Interessen genauso wie den Wettbewerb von privaten Anbietern zu wahren.



Drucksache 235/16

... Die Wett- und Manipulationsskandale der letzten Jahre haben gezeigt, dass von den mit Sportwetten zu erzielenden Gewinnen erhebliche Anreize für die Manipulation von Sportwettbewerben ausgehen. Wie beim Insiderhandel lassen sich durch Sportwetten erhebliche rechtswidrige Gewinne erzielen, wenn der Wettende korruptiv auf Sportler, Trainer oder Schiedsrichter Einfluss nimmt und damit über Wissen verfügt, das nicht durch die jeweiligen Wettquoten abgebildet ist (Adams/Rock, ZfWG 2010, 381). Bei den in den letzten Jahren bekannt gewordenen Wettbetrugsfällen standen hinter solchen Manipulationshandlungen teilweise Täter aus dem Bereich der organisierten Kriminalität. Der Wettmarkt kann zu einem Berührungspunkt von Sport und organisierter Kriminalität werden, von dem eine ganz erhebliche Gefahr für die Integrität des Sports und die mit dem Sport verbundenen legitimen Vermögensinteressen ausgeht. Die aus der Praxis bekannt gewordenen Fälle haben zudem gezeigt, dass Sportwettbetrug nicht unbedingt nur den Spitzensport und Berufssportler betrifft, sondern auch in unteren Ligen und bei Amateursportlern stattfindet. Diesem Umstand trägt der vorgeschlagene Straftatbestand des Sportwettbetrugs (§ 265c StGB-E) dadurch Rechnung, dass er alle Wettbewerbe des organisierten Sports unabhängig von Leistungsniveau und Professionalisierung der Wettbewerbsteilnehmer einbezieht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 235/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 265c
Sportwettbetrug

§ 265d
Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben

§ 265e
Besonders schwere Fälle des Sportwettbetrugs und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben

§ 265f
Erweiterter Verfall

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 265c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 265d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 265e

Zu § 265f

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3470: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 II.1

4 II.2

4 II.3

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (NKR-Nr. 3470)


 
 
 


Drucksache 780/1/16

... Die lang anhaltende Phase historisch außergewöhnlicher Niedrigzinsen stellt zunehmend eine erhebliche Herausforderung für viele Formen der betrieblichen Altersvorsorge dar. Unternehmen, die ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersversorgung in der Form der Direktzusage erteilt haben, sind hiervon besonders betroffen. Für die Unternehmen wird es immer teurer, ihre Betriebsrentenzusagen einzuhalten. Die Gelder, die sie für diesen Zweck angelegt haben, werfen immer weniger Rendite ab. Die Notwendigkeit der Zuführung zusätzlicher Mittel aus dem laufenden Geschäft verringert die Investitionsmöglichkeiten des Mittelstands. Die Bereitschaft der Firmen, neue Betriebsrentenzusagen zu geben, sinkt. Dies ist gerade auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der damit verbundenen Notwendigkeit, die betriebliche Altersvorsorge attraktiver auszugestalten, problematisch. Außerdem steigt bei steigenden Pensionsverpflichtungen zugleich die Fremdkapitalquote, was Kredite verteuert.



Drucksache 749/16 (Beschluss)

... 2. Die extrem hohe Überzeichnung von "Horizont 2020" belegt nach Auffassung des Bundesrates die nicht ausreichende Finanzausstattung des Programms, die darüber hinaus durch die Umschichtung von Forschungsmitteln in der laufenden Programmperiode weiter verschlechtert worden ist. Er erwartet daher, dass das zukünftige Rahmenprogramm in angemessener Höhe finanziell untersetzt wird, um die zu hohe Ablehnungsquote sehr guter Förderanträge wesentlich zu verringern.



Drucksache 532/16

... Die Kommission wird Vorschläge für einen EU-Rahmen für ein einfaches, effizientes und wettbewerbsfähiges privates Altersvorsorgeprodukt8 prüfen. Die private Altersvorsorge spielt eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, langfristige Sparer und langfristige Anlagemöglichkeiten zusammenzubringen. Private Altersvorsorgeprodukte können einen Beitrag leisten zur Bewältigung der durch die Alterung der Bevölkerung bedingten demografischen Herausforderungen und der zunehmenden Flexibilisierung der Arbeitsmodelle sowie zur künftigen Sicherung angemessener Ersatzquoten als Ergänzung zur gesetzlichen Rente oder Betriebsrente. Durch den Abbau der Hemmnisse für grenzüberschreitende Rentendienstleistungen würde ein EU-Rahmen für ein privates Altersvorsorgeprodukt für mehr Wettbewerb unter den Anbietern sorgen, die ihre Produkte auf größeren Märkten verkaufen könnten; die dadurch erzielten Skaleneffekte kämen den Sparern zugute. Bei der Entscheidung über das beste Modell zur Förderung dieser Märkte wird sich die Kommission auf die Ergebnisse der laufenden öffentlichen Konsultation9 stützen.



Drucksache 352/2/16

... Diese darf sich nicht nur auf diejenigen Flüchtlinge konzentrieren, die aus Ländern mit hoher Schutzquote kommen. Ein großer Teil auch der abgelehnten Asylsuchenden erhält schließlich doch einen Schutzanspruch und bleibt rechtmäßig für viele Jahre in Deutschland oder kann aus ebensolchen rechtlichen oder faktischen Gründen auch nicht in das jeweilige Herkunftsland zurückgeführt werden und verbleibt daher im Land. Um nicht kostbare Zeit bei der Integration dieser Menschen zu verlieren, muss der Bund seine Integrationsangebote öffnen und ausweiten.



Drucksache 266/1/16

... Ebenfalls ist bekannt, dass die Erwerbstätigenquote hier lebender Frauen mit Migrationshintergrund bzw. ausländischer Frauen deutlich niedriger ist als die Erwerbstätigenquote herkunftsdeutscher Frauen. Besonders schwierig ist es zudem im Falle einer Trennung vom Partner und wenn Kinder in der Familie sind, für die die Frau nach der Trennung allein verantwortlich ist. Zwar verlangt die neue Vorschrift nur, dass der Lebensunterhalt überwiegend gesichert ist. Damit soll nach der Begründung des Gesetzentwurfs der besonderen Lage der Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlinge und Resettlement-Flüchtlinge Rechnung getragen werden. Offen bleibt aber, wann diese Voraussetzung erfüllt ist bzw. unter welchen Voraussetzungen der Lebensunterhalt "überwiegend" gesichert ist. Aus der Begründung geht lediglich hervor, dass eine reduzierte Lebensunterhaltssicherung verlangt wird, ohne dies zu konkretisieren.



Drucksache 180/16

... 3. Hochfrequenzhandel im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 33 dieser Verordnung ist eine hochfrequente algorithmische Handelstechnik, die gekennzeichnet ist durch die Nutzung von Infrastrukturen, die darauf abzielen, Latenzzeiten zu minimieren, durch die Entscheidung des Systems über die Einleitung, das Erzeugen, das Weiterleiten oder die Ausführung eines Auftrags ohne menschliche Intervention für einzelne Geschäfte oder Aufträge und durch ein hohes untertägiges Mitteilungsaufkommen in Form von Aufträgen, Quotes oder Stornierungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/16




Erstes Gesetz

Artikel 1
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Abschnitt 3
Marktmissbrauchsüberwachung.

§ 1
Anwendungsbereich

Abschnitt 3
Marktmissbrauchsüberwachung.

§ 12
Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 auf Waren, Emissionsberechtigungen und ausländische Zahlungsmittel

§ 15
Übermittlung von Insiderinformationen und von Eigengeschäften; Rechtsverordnung

§ 34b
Anlagestrategieempfehlungen und Anlageempfehlungen; Rechtsverordnung

§ 34c
Anzeigepflicht

§ 38
Strafvorschriften

§ 40d
Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 596/2014

§ 50
Übergangsvorschriften zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Artikel 2
Weitere Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 36a
Tätigkeitsverbot für natürliche Personen

§ 53p
Anordnungsbefugnis für die Aufsicht nach der Verordnung (EU) Nr. 909/2014

§ 53q
Eigentumsrechte an Zentralverwahrern

§ 60c
Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 909/2014

§ 64v
Übergangsvorschriften zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz

Artikel 4
Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 47
Anordnungsbefugnis nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014

Artikel 5
Änderung des Börsengesetzes

Artikel 6
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

Artikel 7
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 8
Weitere Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 295
Zuständige Behörde in Bezug auf EU-Verordnungen

§ 308a
Maßnahmen gegenüber PRIIP-Herstellern und PRIIP-Verkäufern

Artikel 9
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

§ 4d
Meldung von Verstößen; Verordnungsermächtigung

§ 17
Zwangsmittel; Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen.

Artikel 10
Änderung des Vermögensanlagengesetzes

Artikel 11
Weitere Änderung des Vermögensanlagengesetzes

Artikel 12
Änderung des Depotgesetzes

§ 43
Übergangsregelung zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz

Artikel 13
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 14
Änderung des Kleinanlegerschutzgesetzes

Artikel 15
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 16
Folgeänderungen

Artikel 17
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 271/16

... 3. Eigenkapitalquote,



Drucksache 142/16

... Im Paket zur Kreislaufwirtschaft hat die Kommission vorgeschlagen, die Abfallrecyclingquoten zu erhöhen, Trennsysteme für Bau- und Abbruchabfälle zu fördern und die Funktionsweise der Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung zu verbessern. Sie wird spezielle Leitlinien zur Verwendung auf Abbruchbaustellen erarbeiten und die Verbringung von Abfällen von einem Mitgliedstaat in einen anderen erleichtern. Diese Maßnahmen dürften zu effizienteren Lieferketten führen und dazu beitragen, einen echten Binnenmarkt für Sekundärrohstoffe zu schaffen.



Drucksache 673/1/16

... 42. Insbesondere neue Verpflichtungen zur Anwendung bestimmter Regularien, wie zum Beispiel vereinfachte Kostenoptionen oder Finanzinstrumente sowie zusätzliche Änderungs- und Genehmigungspflichten für die Partnerschaftsvereinbarung, widersprechen der angestrebten Flexibilisierung. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, sich bei den Beratungen des Vorschlags dafür einzusetzen, dass die mit der Ergänzung zu Artikel 67 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 verbundenen Regelungen zur verpflichtenden Anwendung vereinfachter Kostenoptionen gestrichen werden. Außerdem sollte darauf hingewirkt werden, dass eine mögliche verpflichtende Anwendung oder entsprechende Mindestquoten zur Anwendung von Finanzinstrumenten für die ESI-Fonds vermieden werden.



Drucksache 68/1/16

... 9. Die geringen Schutzquoten für Antragsteller aus den drei Maghreb-Staaten lassen allein nicht auf das Vorliegen sicherer Herkunftsstaaten schließen. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Schutzquote zur Abrundung und Kontrolle des gefundenen Ergebnisses vom Gesetzgeber als Indiz herangezogen werden, nicht aber eine eigenständige Prüfung der Verhältnisse in dem betreffenden Staat anhand der von der Verfassung vorgegebenen Prüfkriterien ersetzen darf.



Drucksache 316/16

... Die Auswirkungen eines niedrigen Kompetenzniveaus auf Einzelpersonen sind ein vielschichtiges Problem, das erhebliche Folgen nach sich ziehen kann. Personen mit geringen Kompetenzen haben es in der Regel schwerer auf dem Arbeitsmarkt (höhere Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit, langsamere Übergänge aus der Arbeitslosigkeit, niedrigere Löhne usw.) und sind stärker von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Während der Rezession haben sich ihre Aussichten auf dem Arbeitsmarkt noch weiter verschlechtert: Die Arbeitslosenquote für Personen, die höchstens über einen Abschluss der Sekundarstufe I verfügen, ist von 9,7 % (im Jahr 2008) auf 17,4 % (im Jahr 2014) gestiegen, was einem Anstieg von weniger als 3 Prozentpunkten bei Personen mit einem höheren Bildungsabschluss gegenübersteht. In den letzten Jahren betraf die überwiegende Mehrheit der Arbeitsplatzverluste die Geringqualifizierten (über neun Millionen Arbeitsplätze).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 316/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags Kompetenzen spielen eine wichtige Rolle

Grundfertigkeiten und Bildungsniveau in Europa

Neue Herausforderungen

Hindernisse bei der Steigerung des Kompetenzniveaus

5 Ziele

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen Nummern 1 und 2:

Nummer n

Nummer n

Nummer 9

Nummer 11

Nummer n

Nummer n

Vorschlag

EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten:

Bewertung der Kompetenzen

EIN MASSGESCHNEIDERTES und FLEXIBLES LERNANGEBOT

Validierung und Anerkennung

Koordinierung und Partnerschaft

Sensibilisierungs -, Orientierungs- und Unterstützungsmaßnahmen

Monitoring und Evaluierung

EMPFIEHLT der Kommission,


 
 
 


Drucksache 304/16

... 991. Die Mitgliedstaaten verwehren jedem Schiff den Zugang zu seinen Häfen und Ankerplätzen, das -die Flagge eines Staates führt, dessen Festhaltequote unter die schwarze Liste fällt, die gemäß der Pariser Vereinbarung aufgrund der in der Überprüfungsdatenbank gespeicherten Daten festgelegt und von der Kommission jährlich veröffentlicht wird, und das im Laufe der vorausgegangenen 36 Monate mehr als zweimal in einem Hafen oder Ankerplatz eines Mitgliedstaats oder eines Unterzeichnerstaats der Pariser Vereinbarung festgehalten wurde, oder -die Flagge eines Staates führt, dessen Festhaltequote unter die graue Liste fällt, die gemäß der Pariser Vereinbarung aufgrund der in der Überprüfungsdatenbank gespeicherten Daten festgelegt und von der Kommission jährlich veröffentlicht wird, und das im Laufe der vorausgegangenen 24 Monate mehr als zweimal in einem Hafen oder Ankerplatz eines Mitgliedstaats oder eines Unterzeichnerstaats der Pariser Vereinbarung festgehalten wurde.



Drucksache 819/16 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Kommission bisher stets von guten Erfahrungen mit dem EU-Piloten berichtet hat. So hat die Kommission dem EU-Piloten in den jährlichen Evaluierungsberichten stets hohe Erfolgsquoten zwischen 68 und 85 Prozent bescheinigt (vergleiche zuletzt COM(2016) 463 final). Zudem hat die Kommission auch wiederholt hervorgehoben, dass durch den Dialog im Rahmen des EU-Piloten Probleme zum Vorteil für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen oft schneller gelöst werden können.



Drucksache 518/16 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission eine "ausgewogenere regionale und sektorale Verteilung" der EFSI-Investitionen erreichen will. Der Bundesrat lehnt geografische oder sektorale Quoten ab und erinnert insofern an seine Stellungnahme zur EFSI-Verordnung vom 6. März 2015 (BR-Drucksache 15/15(B)).



Drucksache 266/16 (Beschluss)

... Ebenfalls ist bekannt, dass die Erwerbstätigenquote hier lebender Frauen mit Migrationshintergrund bzw. ausländischer Frauen deutlich niedriger ist als die Erwerbstätigenquote herkunftsdeutscher Frauen. Besonders schwierig ist es zudem im Falle einer Trennung vom Partner und wenn Kinder in der Familie sind, für die die Frau nach der Trennung allein verantwortlich ist. Zwar verlangt die neue Vorschrift nur, dass der Lebensunterhalt überwiegend gesichert ist. Damit soll nach der Begründung des Gesetzentwurfs der besonderen Lage der Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlinge und Resettlement-Flüchtlinge Rechnung getragen werden. Offen bleibt aber, wann diese Voraussetzung erfüllt ist bzw. unter welchen Voraussetzungen der Lebensunterhalt "überwiegend" gesichert ist. Aus der Begründung geht lediglich hervor, dass eine reduzierte Lebensunterhaltssicherung verlangt wird, ohne dies zu konkretisieren.



Drucksache 618/16

... 5. Die in den EFSD-Garantiefonds einfließenden Mittel werden zur Erreichung eines Ausstattungsniveaus eingesetzt, das für die Deckung der Gesamtverpflichtungen im Rahmen der EFSD-Garantie angemessen ist. Die Ausstattungsquote wird auf 50 % der durch den Gesamthaushaltsplan der Union abgedeckten Gesamtverpflichtungen im Rahmen der ESDFGarantie festgesetzt.



Drucksache 809/1/16

... Bedenklich stimmt insbesondere, dass auch Kernindikatoren erhebliche Defizite offenbaren: Wenn statt der vorgegebenen jährlichen Steigerung um 2,1 Prozent die Endenergieproduktivität lediglich um durchschnittlich 1,3 Prozent im Zeitraum von 2008 bis 2015 gestiegen ist, klafft hier eine Lücke von über 33 Prozent. Wenn im gleichen Zeitraum der jährliche Bruttostromverbrauch nur um ca. 0,6 Prozent gesenkt werden konnte, müssten zur Zielerreichung 2020 (= 10 Prozent gegenüber 2008) in den Jahren 2015 bis 2019 p.a. doppelt so hohe Einsparungsraten erreicht werden. Ähnlich weit vom Ziel entfernt ist die Reduktion des Primärenergieverbrauchs. Auch hier müsste sich die Einsparquote p.a. verdoppeln.



Drucksache 678/16

... In den länderspezifischen Empfehlungen der EU werden Wege zur Gestaltung einer verantwortungsvollen, wachstumsfreundlichen Fiskalpolitik hervorgehoben und einige prioritäre Bereiche genannt, die von höheren/besseren Ausgaben oder einer Verlagerung der Besteuerung auf nationaler Ebene profitieren würden. Dies ist vor allem für jene Länder wichtig, die Wachstumsschwächen und/oder langfristige fiskalische Tragfähigkeitsrisiken beheben müssen. Allerdings gibt es trotz der vorgegebenen Orientierung Belege für eine suboptimale Zusammensetzung der Haushaltskonsolidierung im Gefolge der Krise. Insbesondere in Mitgliedstaaten mit bereits hoher Einnahmenquote beruhte die Haushaltskonsolidierung über Gebühr auf Steuererhöhungen, die das Wachstum gebremst haben (siehe Anhang 1 Abbildung 6). Zugleich bleiben die öffentlichen Investitionsausgaben, die bei den Konsolidierungsanstrengungen in den Nachkrisenjahren drastisch gekürzt wurden, nach wie vor gedämpft (siehe Anhang 1 Abbildung 7).



Drucksache 62/16

... 17. entgegen Artikel 15 Absatz 1 Unterabsatz 2, auch in Verbindung mit Absatz 3, nicht gewährleistet, dass die dort genannte berechnete Menge an Kohlenwasserstoffen die dort genannte zugewiesene oder übertragene Quote nicht überschreitet,

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Drucksache 62/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Chemikalien-Sanktionsverordnung

Abschnitt 8
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 528/2012

Abschnitt 9
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 649/2012

Abschnitt 10
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 und die auf ihrer Grundlage fortgeltenden Kommissionsverordnungen (EG) Nr. 1497/2007 und Nr. 1516/2007

§ 2
Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 850/2004

Abschnitt 8
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 528/2012

§ 14
Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EU) Nr. 528/2012

Abschnitt 9
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 649/2012

§ 15
Straftaten nach der Verordnung (EU) Nr. 649/2012

§ 16
Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EU) Nr. 649/2012

Abschnitt 10
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 und die auf ihrer Grundlage fortgeltenden Kommissionsverordnungen (EG) Nr. 1497/2007 und Nr. 1516/2007

§ 17
Straftaten nach der Verordnung (EU) Nr. 517/2014

§ 18
Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 und den auf ihrer Grundlage fortgeltenden Kommissionsverordnungen (EG) Nr. 1497/2007 und Nr. 1516/2007

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

IV. Weitere Kosten

V. Nachhaltigkeitsprüfung

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen Gender Mainstreaming

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 327/16

... bericht 2014 (BT-Drucksache 18/6540) betrug die bruttowarme Mietbelastung im Jahr 2013 durchschnittlich 29 Prozent des Haushaltseinkommens. Sehr hohe Mietbelastungsquoten wurden bei Ein-Personen-Haushalten mit 34 Prozent und bei Rentnerhaushalten mit 33 Prozent ermittelt.



Drucksache 66/2/16

... II ohne die besonderen badenwürttembergischen Elemente (Anreizprämie, soziale Begleitung). Darüber hinaus war die Übernahmequote bei mittelständischen privaten Betrieben höher als bei gemeinnützigen und sehr kleinen Betrieben. Da die Förderung des Jobcenters auf maximal 75 Prozent begrenzt bleiben soll, sind hierfür weitere Finanzierungsmittel, etwa eingesparte Mittel der Kommunen bei den Bedarfen für Unterkunft und Heizung, einzuwerben.



Drucksache 279/16 (Beschluss)

... Weiterhin ist es geboten, das Merkmal "Haushaltseinkommen" in Einkommensklassen auch zukünftig als Merkmal in der Gesamtstichprobe zu erheben. Das Haushaltsnettoeinkommen ist nicht nur wichtig für die Hochrechnung anderer Haushaltserhebungen, sondern auch ein zentrales Merkmal für die Sozialberichterstattung der Länder. So dient es unter anderem als Basis für die Berechnung von regionalisierten Armutsrisikoquoten. Es ist nicht absehbar, welche Auswirkungen es hat, dieses Merkmal ausschließlich über eine Summierung der klassierten Angaben zu den persönlichen Einnahmen zu bilden.



Drucksache 123/16 (Beschluss)

... Die Kosten des Sachverständigen sind von beiden Vertragsparteien je zur Hälfte zu tragen. Von dieser Regelung können die Parteien einzelvertraglich und unter Beachtung der §§ 307 ff. BGB auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen. Kommt es trotz des Einigungsversuchs zum gerichtlichen Verfahren, besteht keine Veranlassung mehr, die Kosten hälftig oder nach einer vertraglich vereinbarten Quote zu teilen, da der Ausgang des Verfahrens deutlich erkennen lässt, welche Partei die Verantwortung für die Streitigkeit trägt und damit Anlass zu der Kostenverursachung gegeben hat. In diesem Fall sollte die Kostenlast hinsichtlich der Sachverständigenkosten der allgemeinen Regelung zu den Prozesskosten der

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Drucksache 123/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 309 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 309 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 309 Nummer 15 Buchstabe a BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 439 Absatz 3 Satz 1 BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 439 Absatz 3 BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 445a BGB , Nummer 10 § 475 Absatz 4 BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a § 632a Absatz 1 BGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 648a Absatz 5 Satz 2 - neu - BGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 648a Absatz 5 BGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650a Absatz 2 BGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 1 Satz 5 - neu - BGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 2 Satz 1

14. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 2 Satz 4 -neu BGB

15. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 2a - neu - BGB

16. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 3 Satz 1a -neu-, § 650c Absatz 5 Satz 1a - neu - BGB

17. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 3 Satz 2, 3 - neu - und 4 -neu-, § 650c Absatz 5 Satz 2, 3 - neu - und 4 - neu - BGB

18. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 3 Satz 3 -neuBGB

19. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650c Absatz 1 Satz 2 -neuBGB

20. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650c Absatz 3 Satz 1 BGB

21. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650c Absatz 4 Satz 1 und 2 BGB

22. Zu Artikel 1 Nummer 25 §§ 650b, 650c BGB

23. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650h BGB

24. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650h Absatz 1 BGB , Artikel 2 Nummer 3 Artikel 249 § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 EGBGB

25. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650i BGB , Artikel 2 Nummer 3 Artikel 249 § 1, § 2a - neu - EGBGB

§ 650i
Baubeschreibung und Vergütungsgrundlagen

§ 2a
Darstellung der Vergütungsgrundlagen

26. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650m1-neu- BGB

§ 650m1
Schlussrechnung

27. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650n BGB

28. Zu Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

29. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 545/16

... "(5) Der Bund beteiligt sich zweckgebunden an den Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Absatz 1. Der Bund beteiligt sich höchstens mit 49 Prozent an den bundesweiten Ausgaben für die Leistungen nach § 22 Absatz 1. Es gelten landesspezifische Beteiligungsquoten, deren Höhe sich nach den Absätzen 6 bis 10 bestimmt.



Drucksache 518/1/16

... 8. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission eine "ausgewogenere regionale und sektorale Verteilung" der EFSI-Investitionen erreichen will. Der Bundesrat lehnt geografische oder sektorale Quoten ab und erinnert insofern an seine Stellungnahme zur EFSI-Verordnung vom 6. März 2015 (BR-Drucksache 15/15(B)).



Drucksache 16/16

... 2. Der Bundesrat hält es aufgrund des nach wie vor sehr hohen Zugangs an Asylbewerbern für erforderlich, weitere Staaten als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Dabei soll sich die Bundesregierung vor allem auf solche Staaten konzentrieren, aus denen eine hohe Zahl an Asylbewerbern nach Deutschland kommt, die Schutzquote im Asylverfahren aber gering ist. Mit in den Blick zu nehmen ist dabei der Vergleich mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den dort erfolgten Festlegungen von sicheren Herkunftsstaaten.



Drucksache 804/1/16

... Da in § 5 des Gesetzentwurfs explizit auf Umwelteigenschaften der Carsharing-Flotten abgehoben wird, macht es Sinn, diese gleich in der provisorischen Anlage zum Gesetz zu verankern und nicht erst - mit Blick auf den dringlichen Handlungsbedarf hinsichtlich der Einhaltung der NO2-Luftqualitätsgrenzwerte - auf die Vorlage und das Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsverordnung zu warten. Das Ziel des Gesetzes, dass Carsharingflotten aus möglichst emissionsarmen bzw. emissionsfreien Fahrzeugen bestehen, sollte mit Hilfe einer vorgegebenen Quote von 70 Prozent für den Anteil der Fahrzeuge mit alternativen Antrieben erreicht werden. Sie kann in der später einzuführenden Rechtsverordnung dem technischen Fortschritt angepasst und dann durch weitere, detailliertere Kriterien ergänzt werden.

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Drucksache 804/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 2 Nummer 2 CsgG

3. Zu § 5 Absatz 2 bis 8 CsgG

4. Zu § 5 Absatz 6 Satz 4 CsgG*

5. Zur Anlage Teil 1 Nummer 1.2


 
 
 


Drucksache 80/16

... Die Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden schafft den Rahmen für die Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudebestands in Europa. Die Umsetzung der Vorschriften für die Energieeffizienz wird den Energiebedarf allmählich senken und die Versorgung aus erneuerbaren Quellen steigern. Allerdings ist die Gebäuderenovierungsquote niedrig (0,4 % - 1,2 % jährlich).



Drucksache 815/16 (Beschluss)

... Von daher spricht viel dafür, die stabilisierende Wirkung vorhandener Vermögenswerte auf die Ausfallquote bei Immobiliardarlehen zu berücksichtigen. Weder die Darlehensvolumen-Immobilienwert-Relation, noch die Amortisationsanforderung sowie die einkommensbezogenen Instrumente Schuldendienstfähigkeit, Schuldendienstdeckungsgrad und Gesamtverschuldung-Einkommens-Relation sehen dies aber nach dem Gesetzentwurf vor.



Drucksache 565/16

... (39) Damit Techniken, wie beispielsweise solche zur Erkennung von Inhalten, auch funktionieren, ist es unerlässlich, dass Diensteanbieter der Informationsgesellschaft, die große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen, urheberrechtlich geschützten Werke oder sonstigen Schutzgegenstände speichern oder der Öffentlichkeit zugänglich machen, mit den Rechteinhabern zusammenarbeiten. In solchen Fällen sollten die Rechteinhaber die notwendigen Daten zur Verfügung stellen, damit die Dienste deren Inhalt erkennen können, und die Dienste sollten gegenüber den Rechteinhabern Transparenz hinsichtlich der eingesetzten Techniken walten lassen, damit deren Angemessenheit bewertet werden kann. So sollten die Dienste den Rechteinhabern insbesondere mitteilen, um welche Technik es sich handelt, wie sie funktioniert und wie hoch die Erfolgsquote bei der Erkennung von Inhalten der Rechteinhaber ist. Diese Techniken sollten es zudem den Rechteinhabern ermöglichen, von den Diensteanbietern der Informationsgesellschaft Auskünfte darüber zu erhalten, wie ihr unter eine Vereinbarung fallender Inhalt verwendet wird.



Drucksache 20/2/16

... b) Verstoßen die Regelungen zur Aufbringung der Finanzierungsbeiträge für die Landesfonds anhand starrer Quoten gegen das aus Artikel 3

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Drucksache 20/2/16




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 291/16

... II eine Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft. Ihre Hilfequote, d.h. der Anteil der SGB II-Leistungen beziehenden Haushalte Alleinerziehender bezogen auf alle Haushalte Alleinerziehender, betrug 2014 im Bundesdurchschnitt 38,4 %. Ihr Anteil bezogen auf die Haushalte mit Kindern im SGB II-Bezug beträgt 50 Prozent.



Drucksache 123/1/16

... Die Kosten des Sachverständigen sind von beiden Vertragsparteien je zur Hälfte zu tragen. Von dieser Regelung können die Parteien einzelvertraglich und unter Beachtung der §§ 307 ff. BGB auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen. Kommt es trotz des Einigungsversuchs zum gerichtlichen Verfahren, besteht keine Veranlassung mehr, die Kosten hälftig oder nach einer vertraglich vereinbarten Quote zu teilen, da der Ausgang des Verfahrens deutlich erkennen lässt, welche Partei die Verantwortung für die Streitigkeit trägt und damit Anlass zu der Kostenverursachung gegeben hat. In diesem Fall sollte die Kostenlast hinsichtlich der Sachverständigenkosten der allgemeinen Regelung zu den Prozesskosten der

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Drucksache 123/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 309 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 309 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 309 Nummer 15 Buchstabe a BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 356d Satz 2 BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 439 Absatz 3 Satz 1 BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 439 Absatz 3 BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 439 Absatz 3 BGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 439 Absatz 3 BGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 445a BGB ,

10. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 475 Absatz 4 BGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a § 632a Absatz 1 BGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 648a Absatz 5 Satz 2 - neu - BGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 648a Absatz 5 BGB

14. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650a Absatz 2 BGB

15. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BGB

16. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 2 und § 650c

17. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2 BGB

18. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 1 Satz 2 BGB

19. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 1 Satz 5 -neu BGB

20. Hilfsempfehlung zu Ziffer 16:

Zu Artikel 1 Nummer 25

Zu Artikel 1 Nummer 25

22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 16:

Zu Artikel 1 Nummer 25

23. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 2 Satz 4 -neuBGB

24. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 2a - neu - BGB

25. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 3 Satz 1a -neu-, § 650c Absatz 5 Satz 1a - neu - BGB *

26. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 3 Satz 2, 3 - neu - und 4 -neu-, § 650c Absatz 5 Satz 2, 3 - neu - und 4 - neu - BGB **

27. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 3 Satz 3 - neu - BGB

28. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650c Absatz 1 Satz 2 -neuBGB

29. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650c Absatz 3 Satz 1 BGB

30. Hilfsempfehlung zu Ziffer 16

Zu Artikel 1 Nummer 25

31. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650c Absatz 4 Satz 1 und 2 BGB

32. Zu Artikel 1 Nummer 25 §§ 650b, 650c BGB

33. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650h BGB

34. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650h Absatz 1 BGB ,

35. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650i BGB , Artikel 2 Nummer 3 Artikel 249 § 1, § 2a - neu - EGBGB

§ 650i
Baubeschreibung und Vergütungsgrundlagen

§ 2a
Darstellung der Vergütungsgrundlagen

36. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650l Absatz 2 Satz 1 BGB

37. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650m1-neu- BGB

§ 650m1
Schlussrechnung

38. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650n BGB

39. Zu Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

40. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 65/16

... Der Arbeitsmarkt in Deutschland hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt. Die Beschäftigung ist deutlich gestiegen, die Arbeitslosigkeit zurückgegangen. Die Arbeitslosenquote von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit einem qualifizierten Berufsabschluss entwickelt sich in Richtung Vollbeschäftigung. In vielen Berufen und Regionen gibt es bereits Fachkräfteengpässe, die sich durch den demografischen Wandel und die wachsende Nachfrage nach Fachkräften noch verstärken werden. Dies gilt nicht nur für akademische Berufe, sondern vor allem auch für anerkannte Ausbildungsberufe. Unternehmen und die Bevölkerung insgesamt sehen in den Fachkräfteengpässen ein wachsendes Problem für die deutsche Wirtschaft und damit für Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand. So rechnen nach einer repräsentativen Umfrage 60 Prozent der deutschen Betriebe für die kommenden zwei Jahre mit einer Verschärfung von Fachkräfteengpässen (Arbeitsqualität und wirtschaftlicher Erfolg: Längsschnittstudie in deutschen Betrieben - Erster Zwischenbericht im Projekt; BMAS, April 2014). Ebenso vertreten fast 70 Prozent der Bevölkerung die Auffassung, die Fachkräfteengpässe in Deutschland seien für die deutsche Wirtschaft ein großes bzw. sehr großes Problem (Repräsentative Bevölkerungsumfrage; Institut für Demoskopie, Allensbach, Januar 2014).



Drucksache 673/16 (Beschluss)

... 32. Insbesondere neue Verpflichtungen zur Anwendung bestimmter Regularien, wie zum Beispiel vereinfachte Kostenoptionen oder Finanzinstrumente sowie zusätzliche Änderungs- und Genehmigungspflichten für die Partnerschaftsvereinbarung, widersprechen der angestrebten Flexibilisierung. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, sich bei den Beratungen des Vorschlags dafür einzusetzen, dass die mit der Ergänzung zu Artikel 67 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 verbundenen Regelungen zur verpflichtenden Anwendung vereinfachter Kostenoptionen gestrichen werden. Außerdem sollte darauf hingewirkt werden, dass eine mögliche verpflichtende Anwendung oder entsprechende Mindestquoten zur Anwendung von Finanzinstrumenten für die ESI-Fonds vermieden werden.



Drucksache 521/16

... Im Rahmen des gegenwärtigen MFR wurde eine Mittelzuweisung von 3,2 Mrd. EUR (zu der ein ebenso hoher Betrag aus dem Europäischen Sozialfonds hinzukommt) zur Verfügung gestellt, um eine Beschäftigungsinitiative für junge Menschen auf den Weg zu bringen. Über die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen werden junge Arbeitslose, die in Regionen mit einer Jugendarbeitslosenquote von mehr als 25 % leben, gezielt unterstützt. Obwohl bei der Ausarbeitung der Programme, der Benennung der Behörden und der Einreichung von Zahlungsanträgen erhebliche Verzögerungen auftraten, haben sich ersten Evaluierungen20 zufolge die Chancen der jungen Menschen, die im Rahmen der Initiative bei der Stellensuche oder Fortbildung unterstützt wurden, erheblich verbessert. Bislang wurden über 1,3 Millionen junge Menschen über die Beschäftigungsinitiative unterstützt. Dies sind mehr Begünstigte als ursprünglich veranschlagt.



Drucksache 534/16

... Am 28. Juni 2016 billigte der Europäische Rat den Kommissionsvorschlag für einen neuen Partnerschaftsrahmen mit Drittländern8. Dieser Rahmen beruht auf der Prämisse, dass die migrationsbedingten Herausforderungen ein gemeinsames Vorgehen erfordern, das fester Bestandteil der Gesamtbeziehungen der EU zu Partnerländern ist und durch sämtliche einschlägigen EU-Maßnahmen und Instrumente unterstützt wird. Um den Migrationsströmen zu begegnen, werden Vereinbarungen mit Partnerländern ausgearbeitet, um die kurzfristigen Ziele zu erreichen: Menschenleben auf See zu retten, die Rückführungsquote zu erhöhen und Migranten und Flüchtlinge dazu zu bringen, in der Nähe ihrer Heimat zu bleiben.



Drucksache 294/16

... Die Tarifvertragsparteien bzw. auf Grund eines Tarifvertrages auch die Betriebspartner können die Verlängerung zulässiger Einsatzzeiten näher ausgestalten, indem sie beispielsweise nach bestimmten Einsatzzwecken und -gebieten differenzieren, die Verlängerung mit Prüfungen und Angeboten zur Übernahme in die Stammbelegschaft oder mit Höchstquoten verknüpfen, die einen bestimmten Anteil der Leiharbeitskräfte an der Gesamtbelegschaft festschreiben.



Drucksache 172/16

... Um einen Mitgliedstaat, der mit einem signifikanten Zustrom von Migranten konfrontiert ist, wirksam zu unterstützen, könnten aber auch Anpassungen des von der Kommission im vergangenen Jahr vorgeschlagenen Zusatzverfahrens in Betracht gezogen werden. Insbesondere könnte eine Umverteilung vorgenommen werden, sobald die Anzahl der Asylbewerber in einem Mitgliedstaat eine für diesen vorab festgelegte Schwelle überschreitet; damit würden erhebliche Unausgewogenheiten zwischen den Mitgliedstaaten bei der Zuteilung abgefedert. Die Schwelle könnte beispielsweise so festgelegt werden, dass eine Umverteilung nur dann stattfindet, wenn die Zahl der einem bestimmten Mitgliedstaat zugeteilten Asylbewerber erheblich über der liegt, die sich bei einer Aufteilung der Asylbewerber auf die gesamte EU nach objektiven Kriterien ergeben würde. Auch könnte man die Umsiedlung für alle Antragsteller öffnen, die nach vernünftigem Ermessen Aussicht auf internationalen Schutz haben19, und nicht nur für Staatsangehörige aus Ländern, bei denen die Anerkennungsquote mindestens 75 % erreicht.



Drucksache 494/16

... Schließlich wird die Heizwertklausel auch durch Rechtsnormen überlagert, die sich als spezialgesetzliche (Gesetz oder Rechtsverordnung) und vorrangige Ausformung der allgemeinen Abfallhierarchie nach § 6 KrWG darstellen. Dies gilt etwa für Verpflichtungen zur Getrennthaltung bzw. zur Trennung von Abfällen, durch die der Normgeber die Generierung einer hochwertig recycelbaren Abfallfraktion fördert und so die Grundlage für ein hochwertiges und wirtschaftlich sich weitgehend selbst tragendes Recycling schafft. Gleiches gilt für rechtliche Verpflichtungen zur Durchführung bestimmter recyclingorientierter Behandlungsschritte und für verbindliche Recyclingquoten, wie etwa bei der Altfahrzeugverordnung.



Drucksache 229/16

... Die Bundesregierung schätzt Verbote der Außenwerbung und die weitergehende Einschränkung der Kinowerbung sowie ein Verbot der kostenlosen Abgabe in Kombination mit den bereits bestehenden Werbeverboten als wirksame Mittel ein, um eine weitere Senkung der Raucherquote zu erreichen. Außenwerbung für Tabakerzeugnisse ist allgemein präsent. Kinowerbung findet im positiv besetzten Kontext von Unterhaltung statt. Die kostenlose Abgabe kann einen Anreiz zum Einstieg in den oder zur Fortsetzung des Konsums insbesondere für preisbewusste Konsumenten, wie z.B. junge Erwachsene, setzen.



Drucksache 299/16

... Die geografische und sektorale Verteilung sollten verbessert werden. Wenngleich der EFSI nicht mit Quoten arbeitet, sollte die aktuelle sektorale und geografische Verteilung (siehe Abbildung 2) mit der fortschreitenden Umsetzung des EFSI weiterentwickelt werden. Die Kombination des EFSI mit anderen EU-Fonds sowie die Einrichtung von Investitionsplattformen sollten zu einer wahrhaft ausgewogenen geografischen Verteilung beitragen. Die EIAH kann auch ein wirksames Mittel sein, um das erforderliche Fachwissen schrittweise zu mobilisieren und die Entwicklung besserer Projekte zu unterstützen, insbesondere für Regionen oder Sektoren, in denen gegebenenfalls eine weitere Öffnung und weitere technische Kapazitäten erforderlich sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 299/16




1. Einleitung

2. Ein Modell für die Zukunft

a. Ein rascher und vollumfänglicher Aufbau

b. Der Europäische Fonds für strategische Investitionen: knappe Ressourcen effizienter einsetzen

Konkrete und greifbare Ergebnisse

5 Ausblick

c. Komplementarität auf allen Ebenen zur Mobilisierung zusätzlicher Investitionen

5 Komplementarität

Kombination aus EU-Mitteln und EFSI-Förderung

Mobilisierung von Kofinanzierungsmitteln aus den Mitgliedstaaten

Kapitalzuflüsse nach Europa ermöglichen

3. Ankurbelung der Investitionen in die Realwirtschaft mit einem soliden Bestand stichhaltigerer Projekte

a. Verstärkte und gezieltere technische Hilfe zur Ankurbelung der Investitionen

b. Ein neues Portal für eine bessere Sichtbarkeit der Investitionsmöglichkeiten in Europa

4. Verbesserung des Investitionsumfelds durch den Abbau von Investitionshindernissen und die Schaffung von Rechtssicherheit

a. Fortschritte auf EU-Ebene: Vollendung des Binnenmarkts und Vereinfachung bestehender sektorspezifischer Vorschriften

b. Fortschritte auf nationaler Ebene: Beseitigung von Investitionshemmnissen im Rahmen des Europäischen Semesters

5. Ausblick: eine verstärkte Investitionsoffensive und EFSI 2.0


 
 
 


Drucksache 490/16 (Beschluss)

... Die für die Kranken- und Unfallversicherung getroffene Regelung ist nach der Begründung des Gesetzentwurfs ausdrücklich der aktuell noch im Versorgungsrücklagegesetz des Bundes enthaltenen Anlagemöglichkeit nachgebildet worden. Der Bundesrat stellt insoweit fest, dass derzeit Änderungen am Versorgungsrücklagegesetz des Bundes geplant und bereits im parlamentarischen Verfahren sind (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften - vgl. BR-Drucksache 411/16), mit denen die Aktienquote für die Versorgungsrücklage und den Versorgungsfonds des Bundes auf 20 Prozent angehoben und die Anlagemöglichkeiten erweitert werden sollen.



Drucksache 478/16 (Beschluss)

... Erhebliche Bedenken bestehen insbesondere auch gegen die gegenüber dem bisherigen nationalen Recht vorgesehene substanzielle Ausweitung der in den Erhebungen abzufragenden Themenbereiche (gemäß Anhang I) sowie gegen die vorgesehene Durchführung der Erhebungen auf der Basis von Zufallsstichproben gemäß Artikel 11 des Verordnungsvorschlags. Beide Erhebungen sind bereits heute hinsichtlich ihrer Form (zum Beispiel Tagebuchführung) und ihrer Inhalte (zum Beispiel Fragen zum Vermögen) als schwierig und zeitintensiv zu bewerten. Deshalb bestehen selbst bei dem in Deutschland praktizierten Verfahren der Quotenstichproben, bei dem die Haushalte frei angeworben werden, Schwierigkeiten, eine hinreichende Anzahl an teilnehmenden Haushalten zu gewinnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 478/16 (Beschluss)




Begrenzung der Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte

Zur Einbeziehung der Erhebung über die Wirtschaftsrechnung der privaten Haushalte und der Zeitbudgeterhebung

Erweiterung der Längsschnittkomponente von EU-SILC

Zur Periodizität der Erhebung zur Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik

Zu den Auswirkungen auf den Haushalt


 
 
 


Drucksache 486/1/16

... Die geänderte Formulierung soll zum Ausdruck bringen, dass gerade nicht aus kurzfristigen ökonomischen Interessen von den wissenschaftlichen Empfehlungen für eine dauerhaft nachhaltige Bestandsbewirtschaftung abgewichen werden soll. Eine möglichst geringe Quotenabsenkung entgegen der wissenschaftlichen Empfehlungen wird abgelehnt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 486/1/16




Zu Satz 1 - neu -

Zu Satz 3 - neu -


 
 
 


Drucksache 748/16

... Die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa erzielen gute Ergebnisse ... Für die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sind primär die Mitgliedstaaten verantwortlich, und alle Mitgliedstaaten haben ihre Systeme in den vergangenen Jahren umfassend reformiert und im Rahmen von Peer Reviews überprüfen lassen. Europa hat also bei der Verbesserung der Bildung insgesamt gute Fortschritte erzielt. Dies lässt sich beispielsweise am Anteil junger Menschen ablesen, die einen Hochschulabschluss erwerben: Hier ist die Europa-2020-Zielvorgabe von 40 % in Reichweite. Ein weiterer großer Erfolg besteht darin, dass die Quote der frühen Schulabgänger im Zeitraum 2005-2015 um 30 % auf einen EU-Durchschnittswert von mittlerweile 11 % gesenkt werden konnte.... doch es gibt keinen Grund, die Hände in den Schoß zu legen. In den Ergebnissen der jüngsten PISA-Studie der OECD1 bestätigt sich, dass ein hoher Anteil der 15 jährigen Schülerinnen und Schüler über unzureichende Fähigkeiten in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften verfügt; besonders beunruhigend ist zudem, dass die Ergebnisse schlechter ausgefallen sind als noch im Jahr 2012. Länderübergreifende Vergleiche zeigen, dass einige Mitgliedstaaten den Anteil der Schülerinnen und Schüler mit sehr geringen Grundfertigkeiten (der teils über 30 % beträgt) senken müssen. In puncto Beschäftigungsfähigkeit sind weitere Fortschritte notwendig, damit die EU-Benchmark für die Beschäftigungsquote junger Hochschulabsolventinnen und -absolventen erreicht wird: Bis 2020 soll die Quote von derzeit erst 77 % auf 82 % gesteigert werden. Ebenfalls problematisch ist, dass viele junge Menschen weiterhin die Schule vorzeitig und ohne formale Qualifikation verlassen; dies gilt insbesondere für die Gruppe der im Ausland geborenen Schülerinnen und Schüler, in der der Anteil der frühen Schulabgänger 19 % beträgt. Leistung und Ergebnisse der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung müssen hier also klar verbessert werden. Auch der jüngste Zustrom von Flüchtlingen erfordert rasche Reaktionen und eine wirksame Integrationsstrategie.

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Drucksache 748/16




Mitteilung

1. Bildung ist für unsere Gesellschaft und für die wirtschaftliche Entwicklung von strategischer Bedeutung

2. Modernisierung der Schul- und Hochschulbildung: bessere Unterstützung der Mitgliedstaaten durch die EU

2.1. Schulbildung und frühkindliche Bildung Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

3 Schulbildung

2.2. Hochschulbildung

3. Reformen zur Verbesserung der Bildungssysteme: stärkere Unterstützung der Mitgliedstaaten

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 797/1/16

... b) Der Bundesrat erinnert an seine Entschließung vom 29. Januar 2016 (BR-Drucksache 610/15(B) -) für ein effizientes, ökologisches, verbraucherfreundliches und bürgernahes Wertstoffgesetz, das zum Ziel hat, die bestehenden Verwertungsquoten deutlich zu erhöhen, ein besseres und innovativeres Recycling zu erreichen, die Produktverantwortung zu stärken, den Vollzug zu vereinfachen und die kommunalen Interessen genauso wie den Wettbewerb von privaten Anbietern zu wahren.

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Drucksache 797/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Gesetzentwurf im Besonderen Streichung der Mehrwegquote

Abstimmung Kommunen/Systeme

Zentrale Stelle

Ökologische Gestaltung der Beteiligungsentgelte

Papier, Pappe und Kartonage PPK

2 Hinweispflicht

2 Pfandregelungen

4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Satz 2 - neu - VerpackG

5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Satz 2 - neu - VerpackG

6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 20 VerpackG

Zu Artikel 1

§ 12
Ausnahmen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

9. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Satz 1, 2 VerpackG

10. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 4, Absatz 2 Satz 1, 2 - neu -, Absatz 3 Satz 6 VerpackG

11. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 3 - neu - VerpackG

12. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1, 2, Absatz 4 VerpackG

13. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Nummer 1 VerpackG

14. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 VerpackG

15. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 VerpackG

16. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Satz 1 VerpackG

17. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1

18. Zu Artikel 1 § 27a - neu - VerpackG

§ 27a
Qualitätssicherung bei Bescheinigungen und Bestätigungen von Sachverständigen und sonstigen Prüfern

19. Zu Artikel 1 § 32 VerpackG

32 Hinweispflichten

20. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 VerpackG

21. Zum Gesetzentwurf im Übrigen


 
 
 


Drucksache 310/16 (Beschluss)

... § 36f EEG 2016 erkennt diese Anpassungsnotwendigkeiten grundsätzlich an. Die Behördenpraxis in den Ländern ist unterschiedlich, so dass die genannten beispielhaften Tatbestände teilweise formal über Änderungsgenehmigungen oder aber über Neugenehmigungen abgewickelt werden. Die unterschiedliche Behördenpraxis resultiert aus divergierender obergerichtlicher Rechtsprechung und kann daher in der Praxis nicht angepasst werden. Bei der Beschränkung des Wortlauts auf "Änderungsgenehmigungen" käme es daher sowohl zu einer Ungleichbehandlung der Betreiber in verschiedenen Ländern als auch zu einer sinkenden Realisierungsquote.



Drucksache 18/16

... In Österreich wurde mit dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, das am 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist, ein Schlichtungsverfahren eingeführt. Es hat hohe Einigungsquoten zu verzeichnen und ist im Rahmen der Evaluierung des österreichischen Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes sehr positiv bewertet worden.



Drucksache 314/16

... Mit der Abschaffung der Milchquote wird ein weiterer Bereich der Landwirtschaft vollständig den Gegebenheiten des Weltmarktes unterworfen. Die Volatilität der weitgehend liberalisierten Agrarmärkte bringen eine hohe Abhängigkeit der Preisbildung für landwirtschaftliche Produkte an Weltmarktpreise mit sich. Es zeigt sich, dass die den landwirtschaftlichen Betrieben zur Verfügung stehenden ökonomischen Instrumente nicht ausreichen. Bisher liegen keine verlässlichen Zahlen für Betriebsaufgaben vor. Es steht zu vermuten, dass insbesondere im Bereich der Milchvieh haltenden Betrieben bedeutende Rückgänge der Tierzahlen zu verzeichnen sein werden.



Drucksache 229/1/16

... Um aus gesundheitspolitischen Gründen die Raucherquote zügig weiter senken zu können, ist ein zeitnahes Inkrafttreten erforderlich.



Drucksache 545/1/16

... II die Beteiligung des Bundes an den bundesweiten KdU-Gesamtausgaben zur Vermeidung einer Bundesauftragsverwaltung auf höchstens 49 Prozent begrenzt und im Falle einer Überschreitung dieser Beteiligungsquote der KdU-Entlastungsbetrag entsprechend gemindert. Da rechtlich kein anderer Ausgleich für eine solche KdU-Entlastungsminderung vorgesehen ist, schmälert dies unmittelbar auch das Entlastungsvolumen von 5 Mrd. Euro. Der Bundesrat begrüßt deshalb die diesbezüglich in der Begründung zu § 46 Absatz 5



Drucksache 572/16

... § 6 Förderquote und Bewirtschaftung



Drucksache 66/16 (Beschluss)

... Nach der derzeitigen Regelung in § 46 Absatz 7 SGB II legt der Bund anhand der Vorjahresausgaben für Bildung und Teilhabe und der Bedarfe für Unterkunft und Heizung die Quote für die nach § 46 Absatz 6 SGB II erhöhte Bundesbeteiligung jährlich durch Rechtsverordnung für das Folgejahr fest und passt den Wert für das laufende Jahr entsprechend an. Finanzielle Differenzen, die sich im Zuge der rückwirkenden Anpassung ergeben, werden bislang lediglich rückwirkend zum 1. Januar des laufenden Jahres ausgeglichen. Differenzen in Bezug auf das abgeschlossene Vorjahr bleiben somit unberücksichtigt. Dies widerspricht der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern im Vermittlungsverfahren für das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und

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Drucksache 66/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 3 Nummer 1 SGB II , Nummer 11 § 14 SGB II

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 5 Absatz 4 SGB II Artikel 2 Nummer 3 § 22 Absatz 4 Satz 5 SGB III

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 11b SGB II

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 Absatz 15 - neu - § 9 RBEG

5. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 15 Absatz 2 SGB II

6. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 16 Absatz 3b - neu - SGB II

7. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 16 Absatz 5 - neu - SGB II , Nummer 15 § 16g Absatz 2, Absatz 3 - neu - SGB II

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

8. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 16d Absatz 1 und Absatz 2, Absatz 3 Sätze 1 bis 3, Absätze 4 bis 6, Absatz 8 SGB II

9. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 16e Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 einleitender Satzteil, Nummer 1, Nummer 3, Nummer 4, Absatz 4 Sätze 01 - neu -, 02 - neu -, Satz 3, Absatz 6 - neu - SGB II , Nummer 42 § 46 Absatz 1a - neu - SGB II

Zu Nummer 14a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 42

10. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 16f SGB II

§ 16f
Freie Förderung

11. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 16h Absatz 4 SGB II

12. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 16i - neu - SGB II

§ 16i
Mehraufwandsentschädigung bei beruflicher Weiterbildung

13. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 18a Absatz 2 - neu - SGB II

14. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b - neu -, Buchstabe c - neu - § 28 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Absatz 5 Satz 2 - neu - SGB II

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

15. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b - neu - § 28 Absatz 6 Satz 2 SGB II

16. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu -, Buchstabe b - neu - § 31 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 2 SGB II

17. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 31a Absatz 1 SGB II

18. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 31a Absatz 2, Absatz 3 Satz 3 SGB II

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 31b Absatz 1 Satz 4 SGB II

20. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 32 Absatz 1 Satz 1 SGB II

21. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 32 Absatz 2 Satz 2 SGB II

22. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 35 Absatz 4 - neu - SGB II

23. Zu Artikel 1 Nummer 32a - neu - § 37 Absatz 1 Satz 3 - neu - SGB II

24. Zu Artikel 1 Nummer 42 § 46 Absatz 5 Satz 3, Satz 5, Satz 6 - neu - SGB II

25. Zu Artikel 1 Nummer 42 § 46 Absatz 7 Satz 1, Satz 3 SGB II

26. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 9b - neu - SGB III , Nummer 3a - neu - und 3b - neu - § 31 Absatz 3 - neu -, § 45 Absatz 1 Satz 2a - neu - bis 2d - neu SGB III

§ 9b
Zusammenarbeit mit anderen Leistungsträgern und öffentlichen Einrichtungen

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 45 Absatz 1 Sätze 2a - neu - bis 2c - neu - SGB III

28. Zu Artikel 2 Nummer 3a bis 3c - neu - § 45 Absatz 6a - neu - und 6 b - neu -, § 54 Absatz 1 Satz 2 - neu - und Absatz 2 - neu -, § 79 Absatz 4 - neu - und Absatz 5 - neu - SGB III

29. Zu Artikel 3 Absatz 2a - neu - § 10 Absatz 3 Satz 2 SGB VIII

30. Zu Artikel 3 Absatz 8 Nummer 1a - neu - § 34 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 5 Satz 2 -neu -SGB XII

31. Zu Artikel 3 Absatz 11 § 11 Absatz 6 Satz 2 BKGG

32. Zu Artikel 3 Absatz 12 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 2 und Nummer 3 § 132 Absatz 4, §§ 133 und 134 SGB IX , Absatz 13 § 68 Nummer 3 Buchstabe c AO

33. Zum Gesetzentwurf insgesamt

34. Zum Gesetzentwurf insgesamt

35. Zum Gesetzentwurf insgesamt

36. Zum Gesetzentwurf insgesamt

37. Zum Gesetzentwurf allgemein:

38. Zum Gesetzentwurf allgemein:


 
 
 


Drucksache 68/16 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat stellt fest, dass eine Einstufung als sicherer Herkunftsstaat im Sinne von Artikel 16a Absatz 3 GG nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts voraussetzt, dass sich der Gesetzgeber anhand der Rechtslage, Rechtsanwendung und allgemeinen politischen Verhältnisse ein Gesamturteil über die für politische Verfolgung und die Menschenrechtslage bedeutsamen Verhältnisse in diesem Staat bildet. Eine geringe Schutzquote für Antragsteller aus dem betreffenden Staat ist ein Indiz dafür, aber alleine kein ausreichendes Kriterium für die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat.



Drucksache 279/1/16

... Weiterhin ist es geboten, das Merkmal "Haushaltseinkommen" in Einkommensklassen auch zukünftig als Merkmal in der Gesamtstichprobe zu erheben. Das Haushaltsnettoeinkommen ist nicht nur wichtig für die Hochrechnung anderer Haushaltserhebungen, sondern auch ein zentrales Merkmal für die Sozialberichterstattung der Länder. So dient es unter anderem als Basis für die Berechnung von regionalisierten Armutsrisikoquoten. Es ist nicht absehbar, welche Auswirkungen es hat, dieses Merkmal ausschließlich über eine Summierung der klassierten Angaben zu den persönlichen Einnahmen zu bilden.



Drucksache 314/16 (Beschluss)

... Mit der Abschaffung der Milchquote wird ein weiterer Bereich der Landwirtschaft vollständig den Gegebenheiten des Weltmarktes unterworfen. Die Volatilität der weitgehend liberalisierten Agrarmärkte bringt eine hohe Abhängigkeit der Preisbildung für landwirtschaftliche Produkte an Weltmarktpreise mit sich. Es zeigt sich, dass die den landwirtschaftlichen Betrieben zur Verfügung stehenden ökonomischen Instrumente nicht ausreichen. Bisher liegen keine verlässlichen Zahlen für Betriebsaufgaben vor. Es steht zu vermuten, dass insbesondere im Bereich der Milchvieh haltenden Betriebe bedeutende Rückgänge der Tierzahlen zu verzeichnen sein werden.



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