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"Quote"
Drucksache 503/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens zur Gewährung internationalen Schutzes in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 2013/32 /EU - COM(2016) 467 final; Ratsdok. 11317/16
... 4. Der Bundesrat vertritt ferner die Auffassung, dass die mit den Vorschlägen beabsichtigte Vereinheitlichung des Asylrechts innerhalb der EU einhergehen muss mit einer Verständigung zumindest zwischen den 27 nach derzeitigem Sachstand längerfristig in der EU verbleibenden Mitgliedstaaten darüber, dass alle Staaten bereit sind, einen angemessenen und solidarischen Beitrag zur Aufnahme von Geflüchteten aus Drittstaaten zu leisten und einer Verteilung der in die EU einreisenden Geflüchteten nach verbindlichen Aufnahmequoten zuzustimmen, die auf transparenten und objektivierbaren Kriterien (wie etwa dem Bevölkerungsanteil) beruhen. Andernfalls käme es zu einer Disparität zwischen dem Maß an Einfluss, das den einzelnen Mitgliedstaaten im Rahmen der Rechtsetzung durch das Europäische Parlament und den Rat zukommt, und dem von ihnen geleisteten Beitrag an der Aufnahme von Schutzsuchenden. Die in vielen Staaten der EU aufkeimenden europaskeptischen oder gar - feindlichen Stimmungen könnten angefacht werden, wenn Regierungen und Parlamente einzelner Mitgliedstaaten einerseits eine angemessene Beteiligung ihres Staates an der Flüchtlingsaufnahme ablehnen, andererseits jedoch im Rahmen der Mitwirkung an Rechtsakten der EU über die Modalitäten der Flüchtlingsaufnahme auch in jenen Staaten entscheiden, die sich überproportional bei der Aufnahme und Integration von Migrantinnen und Migranten engagieren. Um die Delegation der Regelungsbefugnis auf die europäische Ebene glaubhaft vermittelt zu können, sollten die Beiträge der Mitgliedstaaten zur Aufnahme von Migrantinnen und Migranten in der EU und der Umfang ihrer Mitbestimmung über die Ausgestaltung der Aufnahmebedingungen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinanderstehen.
Drucksache 68/2/16
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
... 3. Der Bundesrat stellt fest, dass eine Einstufung als sicherer Herkunftsstaat im Sinne von Artikel 16a Absatz 3 GG nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes voraussetzt, dass sich der Gesetzgeber anhand der Rechtslage, Rechtsanwendung und allgemeinen politischen Verhältnissen ein Gesamturteil über die für politische Verfolgung und die Menschenrechtslage bedeutsamen Verhältnisse in diesem Staat bildet. Eine geringe Schutzquote für Antragsteller aus dem betreffenden Staat ist ein Indiz dafür, aber alleine kein ausreichendes Kriterium für die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat.
Drucksache 677/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Jahreswachstumsbericht 2017 COM(2016) 725 final
... Es gibt in der EU trotz der zunehmenden Ungewissheit in der Welt eine Reihe von positiven Entwicklungen, an denen die Widerstandsfähigkeit und die Erholung der europäischen Wirtschaft deutlich werden. Sämtliche Mitgliedstaaten sind wieder auf Wachstumskurs. Die Investitionstätigkeit nimmt wieder zu. Seit 2013 wurden 8 Millionen Arbeitsplätze geschaffen. Die Beschäftigungsquote ist ebenfalls gestiegen. Wenn der derzeitige Trend anhält, lässt sich das in der Strategie Europa 2020 festgelegte Beschäftigungsziel von 75 % erreichen. Dass sich die Erwerbsquoten trotz der Krise im Laufe der Jahre positiv entwickelt haben, ist ein weiteres Anzeichen dafür, dass sich die Leistungsfähigkeit der Arbeitsmärkte infolge struktureller Verbesserungen erhöht hat. Das durchschnittliche öffentliche Defizit, das im Euro-Währungsgebiet vor einigen Jahren noch über 6 % betrug, liegt in diesem Jahr bei unter 2 % und wird noch weiter zurückgehen. Die gesamtstaatlichen Schuldenstände haben sich stabilisiert und dürften künftig sinken.
Mitteilung
3 Einleitung
Kasten 1: Zentrale wirtschaftliche und soziale Entwicklungen im Zeitraum 2014-2016
Kasten 2: Aktionsschwerpunkte für die EU
1. Investitionsförderung
1.1 Verbesserung der Funktionsweise des Finanzsektors
1.2 Verbesserung der Wirksamkeit der EU-Mittel im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa
1.3 Beseitigung von Investitionshindernissen
1.4 Globale Märkte und Investitionen eröffnen Chancen für europäische Unternehmen
2. Fortsetzung der Strukturreformen
2.1. Schaffung von Arbeitsplätzen und Verbesserung der Kompetenzen
2.2. Sozialpolitik als produktiver Faktor - Modernisierung des Wohlfahrtsstaates
2.3 Vertiefung des Binnenmarkts und Vergrößerung der nationalen Märkte
3. Verantwortungsvolle Haushaltspolitik
4. Nächste Schritte
Drucksache 819/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission: EU-Recht - Bessere Ergebnisse durch bessere Anwendung
... 3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Kommission bisher stets von guten Erfahrungen mit dem EU-Piloten berichtet hat. So hat die Kommission dem EU-Piloten in den jährlichen Evaluierungsberichten stets hohe Erfolgsquoten zwischen 68 und 85 Prozent bescheinigt (vergleiche zuletzt COM(2016) 463 final). Zudem hat die Kommission auch wiederholt hervorgehoben, dass durch den Dialog im Rahmen des EU-Piloten Probleme zum Vorteil für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen oft schneller gelöst werden können.
Drucksache 279/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze
... Voraussetzung, um Indikatoren für eine Evaluation zu nutzen, ist, dass die Angaben, die zur Bildung der Indikatoren benötigt werden, mit einer hinreichenden Qualität und Genauigkeit bereitgestellt werden. Erreichen lässt sich dies nach früheren Mikrozensus-Testerhebungen, Untersuchungen des Statistischen Bundesamtes sowie Untersuchungen der empirischen Sozialforschung nur, wenn eine Auskunftspflicht besteht. Bei freiwilligen Erhebungen, wie derzeit z.B. EU-SILC, liegen in der Regel systematische Verzerrungen vor. Personen im unteren und oberen Einkommensbereich weisen nach bisherigen Untersuchungen geringere Teilnahmequoten auf, sodass die Indikatoren mit keiner hinreichenden Präzision für die anvisierte Evaluation bereitgestellt werden können.
Drucksache 490/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz - HHVG )
... Den Leistungserbringern entsteht durch die Verpflichtung, im Rahmen der Abrechnung mit den Krankenkassen auch die Höhe der gegebenenfalls mit den Versicherten vereinbarten Mehrkosten anzugeben, ein wiederkehrender, im jeweiligen Einzelfall aber geringer Erfüllungsaufwand. Eine konkrete Schätzung der Fallzahl ist wegen der heterogenen Anbieterstrukturen und der unterschiedlichen (und amtlich nicht erfassten) Aufzahlungsquoten bei den verschiedenen Hilfsmitteln nicht möglich.
Drucksache 420/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen
... Unter anderem auf diese Einschränkung des Tatbestandes wird die erhebliche Diskrepanz zwischen der Anzahl der in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfassten Tatverdächtigen und der Anzahl der in der Strafverfolgungsstatistik registrierten Verurteilungen zurückgeführt. Laut Strafverfolgungsstatistik wurden im Jahr 2008 bundesweit 505 Personen gemäß § 238 StGB verurteilt, im Jahr 2009 561 Personen, im Jahr 2010 414 Personen, im Jahr 2011 378 Personen, im Jahr 2012 313 Personen, im Jahr 2013 236 Personen und im Jahr 2014 205 Personen (Statistisches Bundesamt, Fachserie 10 Reihe 3). Die PKS (Tabellenanhang, Tabelle 01 Schlüsselzahl 232 400) weist als ermittelte Tatverdächtige für das Jahr 2008 23 296, für das Jahr 2009 23 247, für das Jahr 2010 21 698, für das Jahr 2011 20 492, für das Jahr 2012 20 079, für das Jahr 2013 19 775 Personen und für das Jahr 2014 18 245 Personen aus. Nachdem die Quote der Verurteilungen im Verhältnis zu den polizeilich ermittelten Tatverdächtigen in den Anfangsjahren 2008 und 2009 noch knapp über 2 Prozent lag, sank sie zuletzt(2013) auf knapp über 1 Prozent.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
§ 214a Bestätigung des Vergleichs
Artikel 4 Änderung des Gewaltschutzgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Nachstellung § 238 StGB
2. Privatklage § 374 StPO
3. Gewaltschutzverfahren Einführung des § 214a FamFG und Änderung des § 4 GewSchG
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Drucksache 102/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Bericht über die Auswirkungen der Einführung des Kontenabrufverfahrens nach § 6 Absatz 6 des Unterhaltsvorschussgesetz es (UVG) sowie über die gegebenenfalls notwendige Weiterentwicklung dieser Vorschrift
... Nach der im Auftrag des Bundes erarbeiteten Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen hätte unter anderem der Unterhaltsvorschuss einen der größten relativen Effekte auf die Verminderung der Armutsrisikoquote von Alleinerziehenden beim Einsatz zusätzlicher öffentlicher Mittel. Weiter wird festgestellt, dass die Leistung die wirtschaftliche Stabilität der Familien sichert, indem sie die Einkommensposition von Alleinerziehenden verbessert und einem Teil der Familien den Bezug von Arbeitslosengeld II erspart. Überdies werden dabei positive Erwerbsanreize für Alleinerziehende gesetzt, da von der Leistung effektiv nur Alleinerziehende profitieren, die sich außerhalb des SGB II-Bezugs befinden.
Drucksache 657/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Kaseine und Kaseinate für die menschliche Ernährung
... /EWG an den Standard des Codex Alimentarius zu Kasein-Produkten CODEX STAN 290-1995 angepasst wurden. Nach der Abschaffung der Quotenregelung zu Milch und Milcherzeugnissen wurden zur Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen die Regelungen so angepasst, dass die Entwicklung und Einführung neuer Erzeugnisse nur einschränkt wird, wenn zwingende Interessen des Schutzes der öffentlichen Gesundheit und der Interessen des Verbrauchers dies gebieten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3 Bund:
Länder und Kommunen:
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über Kaseine und Kaseinate für die menschliche Ernährung (Kasein-Verordnung - KaseinV)
§ 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 2 Anforderungen
§ 3 Kennzelchnung
§ 4 Straftaten
Artikel 2 Anderung der Milcherzeugnisverordnung
Artikel 3 Neubekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Artikel 1 Zu § 1 (Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Artikel 2 (Änderung der Milcherzeugnisverordnung)
Zu Nummer n
Artikel 3 (Neubekanntmachungserlaubnis)
Artikel 4 (Inkrafttreten)
Drucksache 521/3/16
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Halbzeitüberprüfung/Halbzeitrevision des mehrjährigen Finanzrahmens 2014 bis 2020 - Ergebnisorientierter EU-Haushalt - COM(2016) 603 final
... "Die Mindestquote für den Klimaschutz von 20 Prozent hat sich im laufenden MFR im Grundsatz bewährt und sollte auch im neuen MFR vorgesehen werden. Ebenso sollte das Thema Klimaanpassung dabei einbezogen werden."
Drucksache 729/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer - COM(2016) 755 final
... Dieses Element des Pakets dürfte wichtige positive Auswirkungen auf den Haushalt haben. Die Koordinierung von Prüfungen zusammen mit dem Anreiz der Verwaltungsgebühr dürfte zu risikobasierten Prüfungen führen. Ein effizienteres Prüfverfahren, das auf Prüfergebnisse ausgerichtet ist, sollte im Vergleich zu der Alternative - unkoordiniertes Vorgehen, das unnötig Ressourcen binden kann - zu höheren Befolgungsquoten führen. Der ineffiziente Einsatz knapper Prüfungsressourcen kann auch dazu führen, dass andere Unternehmen außerhalb der KEA nicht ordnungsgemäß geprüft werden, was zu niedrigeren Befolgungsquoten bei der Mehrwertsteuer und anderen Steuern führen und daher negative Haushaltsauswirkungen haben kann.
Drucksache 247/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (Überarbeitung des Mechanismus zur Aussetzung der Visumbefreiung) - COM(2016) 290 final
... b) ein erheblicher Anstieg der Zahl der Asylanträge von Staatsangehörigen dieses Drittlands mit geringer Anerkennungsquote;
Drucksache 701/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Auf sozialem und wirtschaftlichem Gebiet wurde in der Strategie "Europa 2020" für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum vorgegeben, in der Altersgruppe der 20-64-jährigen eine Beschäftigungsquote von 75 % zu erreichen. Damit würde zur Verwirklichung des Ziels 8 (Dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern) beigetragen. Die Erholung auf dem Arbeitsmarkt hat sich in den Jahren 2015 und 2016 verfestigt, was an der signifikanten Verbesserung der meisten Indikatoren deutlich wird. Die Beschäftigungsquote (der 20-64jährigen) hat 2015 EU-weit um 0,9 Prozentpunkte zugenommen, erreichte im zweiten Quartal 2016 71,1 % und lag damit über dem Vorkrisenniveau von 70,3 % (Jahresmittel 2008)14. Das Arbeitsmarktgefälle zwischen den Mitgliedstaaten geht zwar zurück, bleibt aber gegenüber den Jahren vor der Krise beträchtlich. In mehreren Mitgliedstaaten stellt die Jugend- und Behindertenarbeitslosigkeit weiterhin eine Herausforderung dar.
Drucksache 344/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer - und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
... Für Familienunternehmen sieht das Gesetz gegenüber dem Regierungsentwurf statt einer Erhöhung der Aufgriffsgrenze (von 26 Mio. Euro) einen Vorab-Abschlag von bis zu 30 % vom begünstigten Vermögen vor. Die weiteren Voraussetzungen für den Vorab-Abschlag sind nur scheinbar übernommen worden. Tatsächlich sind sie durch Streichung der Einschränkungen stark ausgehöhlt worden. Es ist zu prüfen, ob diese zusätzliche Vergünstigung erforderlich ist und zusätzlich zu den bereits gewährten erheblichen Verschonungsabschlägen von 100 % bzw. 85 % verfassungsrechtlich dargestellt werden kann. Auf jeden Fall wäre eine Wiedereinführung der Einschränkungen zwingend erforderlich, um die Gewährung des Abschlags missbrauchsverhindernd zielgenau zu regeln: Bei den Entnahme-/Ausschüttungsbeschränkungen ist eine Mindestquote von z.B. 50 % zu fordern. Bzgl. des Kreises, innerhalb dessen das Unternehmen oder Anteile des Unternehmens übertragen werden können, sind die vorgenommenen Erweiterungen, insbesondere die pauschale Erweiterung auf Mitgesellschafter, nicht hinnehmbar. Denn dies würde bedeuten, dass mit einer kurzen Wartefrist (in der ein neuer *) Die Begründung wird je nach Ergebnis der Abstimmung über die Ziffern 1 bis 9 angepasst.
Drucksache 375/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
... es durch Neufassung des § 44 Absatz 4 AufenthG klargestellt wurde, dass auch Asylbewerber, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, im Rahmen verfügbarer Kursplätze zugelassen werden können. Dies bedeutet in der Praxis, dass Asylbewerber zugelassen werden, die aus einem Land mit einer Anerkennungsquote über 50% kommen (derzeit Syrien, Irak, Iran, Eritrea). Die Integrationskurse wurden auch für Geduldete nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG und Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG geöffnet. Eine Sprachförderung ist aber ausgeschlossen für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten nach § 29a AsylG, da bei diesen vermutet wird, dass kein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt im Bundesgebiet erfolgen wird.
Drucksache 45/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein europäisches Reisedokument für die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger COM(2015) 668 final
... Eine höhere Rückführungsquote irregulärer Migranten legt Kapazitäten frei, die zur Aufnahme von Migranten verwendet werden können, die tatsächlich Schutz benötigen, wie erneute Bemühungen der Union zum Schutz von Bedürftigen untermauern, darunter durch Neuansiedlung und Umsiedlung. Eine wirksam umgesetzte und glaubwürdige Rückführungspolitik geht mit einer offeneren Migrationspolitik einher.
Drucksache 68/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
... Die Einstufung der drei genannten Staaten als sichere Herkunftsstaaten erfüllt die Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 14. Mai 1996, 2 BvR 1507/93 und 2 BvR 1508/93) und des Anhangs I der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes. Vor der Einstufung der drei genannten Staaten als sichere Herkunftsstaaten hat sich die Bundesregierung anhand von Rechtslage, Rechtsanwendung und allgemeinen politischen Verhältnissen ein Gesamturteil über die für eine Verfolgung bedeutsamen Verhältnisse in dem jeweiligen Staat gebildet. Nach sorgfältiger Prüfung ist sie zu dem Ergebnis gekommen, dass in den genannten Staaten gewährleistet erscheint, dass dort generell, systematisch und durchgängig weder Verfolgung noch Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung noch Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts zu befürchten sind. Auch die Schutzquoten im Asylverfahren wurden für die Beurteilung mit herangezogen.
Drucksache 3/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
... (2) Begleitend untersucht das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in einem wissenschaftlichen Forschungsvorhaben die Funktionsweise dieser Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle, um Erkenntnisse in Bezug auf Inanspruchnahme, Fallzahlen, Arbeitsweise, Verfahrensdauer, Erfolgsquoten, Kosten und Entgelte zu sammeln und auszuwerten. Das Forschungsvorhaben muss bis zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen sein.
Drucksache 478/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzelpersonendaten aus Stichprobenerhebungen - COM(2016) 551 final; Ratsdok. 11774/16
... Erhebliche Bedenken bestehen insbesondere auch gegen die gegenüber dem bisherigen nationalen Recht vorgesehene substanzielle Ausweitung der in den Erhebungen abzufragenden Themenbereiche (gemäß Anhang I) sowie gegen die vorgesehene Durchführung der Erhebungen auf der Basis von Zufallsstichproben gemäß Artikel 11 des Verordnungsvorschlags. Beide Erhebungen sind bereits heute hinsichtlich ihrer Form (zum Beispiel Tagebuchführung) und ihrer Inhalte (zum Beispiel Fragen zum Vermögen) als schwierig und zeitintensiv zu bewerten. Deshalb bestehen selbst bei dem in Deutschland praktizierten Verfahren der Quotenstichproben, bei dem die Haushalte frei angeworben werden, Schwierigkeiten, eine hinreichende Anzahl an teilnehmenden Haushalten zu gewinnen.
Drucksache 521/2/16
Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Halbzeitüberprüfung/Halbzeitrevision des mehrjährigen Finanzrahmens 2014 bis 2020 - Ergebnisorientierter EU-Haushalt - COM(2016) 603 final
... Die zunehmende Komplexität des Programmvollzugs steigert Fehlerwahrscheinlichkeit und Fehlerquoten.
Drucksache 335/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Unterstützung der Prävention von Radikalisierung, die zu extremistisch motivierter Gewalt führt - COM(2016) 379 final
... 26. Empfehlung des Rates vom 28. Juni 2011 für politische Strategien zur Senkung der Schulabbrecherquote.
Drucksache 678/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hin zu einem positiven fiskalischen Kurs für das Euro-Währungsgebiet - COM(2016) 727 final
... 6. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass zur langfristigen Erhöhung des gesamtwirtschaftlichen Produktionspotenzials die Investitionsquoten der öffentlichen Haushalte erhöht werden sollten, ohne dabei die Tragfähigkeit der deutschen Staatsschulden zu gefährden. Ziel ist, eine nachhaltige Fiskalpolitik durch Verbindung von Konsolidierung und Wachstum zu verfolgen.
Drucksache 407/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
... Bei einer geschätzten Anzahl von insgesamt 2,1 Mio. betroffenen Geräten wird davon ausgegangen, dass ca. 411.000 Geräte ausgetauscht werden und 1,7 Mio. Geräte umgerüstet werden könnten. Als Preis für ein Neugerät werden Preise von durchschnittlich rund 2000 Euro abzüglich einer Quote von 50 % als Ersatzinvestition zu Grunde gelegt. Dabei wird davon ausgegangen, dass die für die neue Gesetzeslage notwendige Soft- und Hardware bereits auf dem Gerät vorhanden ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
1. Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung in einem elektronischen Aufzeichnungssystem
2. Einführung einer Kassen-Nachschau
3. Sanktionierung von Verstößen
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Abgabenordnung
§ 146a Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung
§ 146b Kassen-Nachschau
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
§ 30 Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung in einem elektronischen Aufzeichnungssystem
2. Einführung einer Kassen-Nachschau
3. Sanktionierung von Verstößen
III. Alternativen
1. Null-Option
2. INSIKA INtegrierte SIcherheitslösung für messwertverarbeitende KAssensysteme
a INSIKA-Infrastruktur
b INSIKA-Technik INSIKA-Smartcard
3. Zertifizierungsverfahren
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
§ 146b - neu - AO
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 4
§ 147 Absatz 6 Satz 3 - neu - AO
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
§ 379 Absatz 1 AO
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3286: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen und einer Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungs-Verordnung)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Lösung des Gesetzentwurfs
Darstellung von Alternativen
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Drucksache 390/2/16
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung)(sogenannte Dublin -Verordnung)
... 12. mit der Anerkennungs-Verordnung Unterschiede bei den Anerkennungsquoten sowie bei der Art des gewährten Schutzstatus und der Geltungsdauer der Aufenthaltstitel zu reduzieren und die von Antragstellerinnen und Antragstellern zu erfüllenden Kriterien für Asyl und subsidiären Schutz und die Rechte von Personen, die einen solchen Status genießen, stärker zu harmonisieren,
Drucksache 690/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG )
... § 60 Art und Höhe, Mindestförderquote
Drucksache 102/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Bericht über die Auswirkungen der Einführung des Kontenabrufverfahrens nach § 6 Absatz 6 des Unterhaltsvorschussgesetz es (UVG) sowie über die gegebenenfalls notwendige Weiterentwicklung dieser Vorschrift
... Nach der im Auftrag des Bundes erarbeiteten Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen hätte unter anderem der Unterhaltsvorschuss einen der größten relativen Effekte auf die Verminderung der Armutsrisikoquote von Alleinerziehenden beim Einsatz zusätzlicher öffentlicher Mittel. Weiter wird festgestellt, dass die Leistung die wirtschaftliche Stabilität der Familien sichert, indem sie die Einkommensposition von Alleinerziehenden verbessert und einem Teil der Familien den Bezug von Arbeitslosengeld II erspart. Überdies werden dabei positive Erwerbsanreize für Alleinerziehende gesetzt, da von der Leistung effektiv nur Alleinerziehende profitieren, die sich außerhalb des SGB II-Bezugs befinden.
Drucksache 521/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Halbzeitüberprüfung/Halbzeitrevision des mehrjährigen Finanzrahmens 2014 bis 2020 - Ergebnisorientierter EU-Haushalt - COM(2016) 603 final
... Die zunehmende Komplexität des Programmvollzugs steigert Fehlerwahrscheinlichkeit und Fehlerquoten.
Drucksache 19/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Optimale Nutzung der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Flexibilität COM(2015) 12 final
... ii) Die Reformen müssen - unter anderem durch eine Steigerung des nachhaltigen Potenzialwachstums - direkte langfristige positive Auswirkungen auf den Haushalt und mithin nachprüfbare Auswirkungen auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen haben. Die Auswirkungen auf die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen können entweder auf die direkte Einsparung von Haushaltsmitteln infolge der Reformen (z.B. im Renten- oder Gesundheitssystem) zurückgehen oder auf mittel- bis langfristig höhere Einnahmen aus einer effizienteren Wirtschaft mit höherem Produktionspotenzial (z.B. aufgrund einer niedrigeren strukturellen Arbeitslosigkeit oder einer höheren Beschäftigungsquote) oder auf eine Kombination davon.18
Drucksache 599/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2008/98 /EG über Abfälle - COM(2015) 595 final; Ratsdok. 14975/15
... 8. Der Bundesrat begrüßt die Aktivitäten der Kommission, der Vermeidung, der Wiederverwendung und dem Recycling von Abfällen künftig ein noch größeres Gewicht einzuräumen und beim Recycling über die zahlenmäßigen Quoten hinaus auch die Qualität stärker in den Vorgaben zu verankern, um Rohstoffe und Umwelt zu schonen.
Zur Vorlage allgemein
Im Einzelnen
Zu Artikel 1
11. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Artikel 3 Nummer 1a
Zu Artikel 1 Nummer 2
14. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c Artikel 3 Nummer 4 Definition Bioabfall
15. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 3 Nummer 3 Definition Altöl
16. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d Artikel 3 Nummer 4a Definition Bauabfälle
17. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e und f Artikel 3 Nummer 16 und 17b
18. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe f Artikel 3 Nummer 17 und 17a Definition Recycling
19. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 3 Nummer 15 Definition der stofflichen Verwertung
20. Zu Artikel 1 Nummer 3 Artikel 4 Absatz 3
21. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anreize für die Anwendung der Abfallhierarchie :
22. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Artikel 5 Absatz 1
2 Hauptempfehlung:
23. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b, Nummer 5 Buchstabe b, Nummer 6 Buchstabe a, Nummer 11, 14, 15 Buchstabe a und b und Nummer 23 Delegierte Rechtsakte
24. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Artikel 5 Absatz 2 und anderer Befugnisse zum Erlass delegierter Rechtsakte
25. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a
26. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Artikel 6 Absatz 3
Zu Artikel 1 Nummer 7
Zu Artikel 1 Nummer 8
30. Zu Artikel 1 Nummer 8 Artikel 8a Absatz 4 Buchstabe b und c
Zu Artikel 1 Nummer 9
34. Zu Artikel 1 Nummer 9 und Nummer 21 Artikel 9 Absatz 5 und Artikel 37 Absatz 3
35. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Artikel 11 Absatz 1 Unterabsatz 1 und 2
36. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe d
Hilfsempfehlung zu Ziffer 23:
37. Zu Artikel 1 Nummer 11 Artikel 11a Absatz 2
38. Zu Artikel 1 Nummer 13 Artikel 22
39. Zu Artikel 1 Nummer 13 Artikel 22
Hilfsempfehlung zu Ziffer 23:
40. Zu Artikel 1 Nummer 15 Artikel 27 Absatz 1 und 4
Zu Artikel 1 Nummer 19
Hilfsempfehlung zu Ziffer 23:
47. Zu Artikel 1 Nummer 23 Artikel 38a
Drucksache 379/15
Allgemeine
Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
... Festlegung der Erzeugnisse, der Methodik, des Gesamtumfangs und von Länderquoten bei der Untersuchung von Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen auf gesundheitsgefährdende Stoffe
Drucksache 86/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Erlass und zur Aufhebung milchmarktordnungsrechtlicher Bestimmungen
... Bei der Einführung der Milchquotenregelung wurde in Deutschland die in Kilogramm ausgewiesene Referenzmenge mit dem Umrechnungsfaktor 1,02 in die daraus resultierende Liefermenge in Volumen umgerechnet. In Dänemark wurde ebenfalls mit 1,02, in Österreich mit 1,025 und in Großbritannien mit 1,02969, in allen anderen Ländern mit 1,03 gearbeitet.
Drucksache 414/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: EU-Aktionsplan für die Rückkehr - COM(2015) 453 final; Ratsdok. 11846/15
... Die Wirksamkeit des EU-Systems zur Förderung der Rückkehr irregulärer Migranten muss verbessert werden. Dies ist von entscheidender Bedeutung für die Aufrechterhaltung des Vertrauens der Öffentlichkeit in das Asylsystem der EU und die Unterstützung von Personen, die internationalen Schutz benötigen. Die Erhöhung der Rückkehrerquote irregulärer Migranten muss Hand in Hand gehen mit den erneuten Anstrengungen der EU, Menschen in Not zu schützen, auch durch Umsiedlung und Neuansiedlung.
Drucksache 610/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates für ein effizientes, ökologisches, verbraucherfreundliches und bürgernahes Wertstoffgesetz
... ablösen und nicht nur Verpackungen, sondern alle sogenannten stoffgleichen Nichtverpackungen wie z.B. Kinderspielzeug und Küchengerätschaften wie Bratpfannen oder Plastikschüsseln gemeinsam erfassen und verwerten. Im Zuge dessen müssen die bestehenden Verwertungsquoten deutlich erhöht werden. Ziel ist es, ein besseres und innovativeres Recycling mittels ambitionierter "selbstlernender", qualitativ hoher Verwertungsquoten zu erreichen, die Produktverantwortung zu stärken, den Vollzug zu vereinfachen und die kommunalen Interessen genauso wie den Wettbewerb von privaten Anbietern zu wahren.
Anlage Entschließung des Bundesrates für ein effizientes, ökologisches, verbraucherfreundliches und bürgernahes Wertstoffgesetz
Drucksache 373/15
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung nach § 37g BImSchG über die Umsetzung und Effekte der Biokraftstoff -Nachhaltigkeitsverordnung respektive der Biomassestrom -Nachhaltigkeitsverordnung
... Die BLE ist weiterhin für die Verwaltung von Daten zur Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen über die webbasierte staatliche Datenbank Nachhaltige-Biomasse-Systeme (Nabisy) zuständig. Die für den deutschen Markt relevanten Daten zur Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen müssen von den Wirtschaftsbeteiligten in Nabisy eingegeben werden. Sie werden durch Nabisy dokumentiert und plausibilisiert. Auf Nabisy können die deutschen Hauptzollämter sowie die Biokraftstoffquotenstelle und ggf. die zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten der EU direkt zugreifen. Der Austausch von Daten zur Nachhaltigkeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten ist erforderlich, um die Inanspruchnahme unzulässiger Vergünstigungen in mehreren Mitgliedsstaaten für dieselbe Lieferung durch die Wirtschaftsbeteiligten zu verhindern. Mit Nabisy ist die notwendige institutionelle Voraussetzung für diesen Datenaustausch geschaffen worden und die BLE forciert derzeit den Austausch mit Behörden anderer Mitgliedsstaaten, um den erforderlichen Datenabgleich zu etablieren.
Drucksache 65/15
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten
... Die Einstufung der drei genannten Staaten als sichere Herkunftsstaaten entspricht den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 14. Mai 1996, 2 BvR 1507/93 und 2 BvR 1508/93) und den Anforderungen der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes (ABl. L 180 vom 29. Juni 2013, S. 60). Vor der Einstufung der drei genannten Staaten als sichere Herkunftsstaaten wurde anhand der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse ein Gesamturteil über die für politische Verfolgung bedeutsamen Verhältnisse in dem jeweiligen Staat gebildet. Nach sorgfältiger Prüfung ist als Ergebnis festzuhalten, dass in den genannten Staaten gewährleistet erscheint, dass dort weder Verfolgung noch Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung noch Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts stattfindet. Auch die Schutzquoten im Asylverfahren wurden für die Beurteilung mit herangezogen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
Anlage II (zu § 29a)
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
4 Albanien
4 Kosovo
4 Montenegro
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Erfüllungsaufwand
3. Weitere Kosten
4. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 33/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Makrofinanzhilfe für die Ukraine - COM(2015) 5 final; Ratsdok. 5093/15
... ) mit Sonderziehungsrechten in Höhe von 10,976 Mrd. EUR (17 Mrd. USD) (800 % der Quote des Landes) für eine Laufzeit von zwei Jahren. Die Finanzhilfe des IWF wurde durch erhebliche Mittel aus anderen öffentlichen und bilateralen Quellen ergänzt (EU, USA, Japan und Kanada). Andere internationale Finanzinstitutionen wie die Weltbank, die EBWE und die EIB haben ihre Tätigkeit zur Unterstützung des wirtschaftlichen Übergangs in der Ukraine ebenfalls ausgeweitet.
Übermittlung gemäß dem im Protokoll Nr. 2 zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
1 Der Zeitraum vom 1. bis 31. August wird bei der Berechnung des Acht-Wochen-Zeitraums nicht berücksichtigt.
Vorschlag
2 Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele
- Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
2. Ergebnisse der Konsultation der interessierten Kreise und Folgenabschätzung
- Konsultation der interessierten Kreise
• Heranziehen von Fachwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl der Instrumente
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. FAKULTATIVE Angaben
- Überprüfungs-/Revisions-/Auslaufklausel
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Finanzbogen
Drucksache 120/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern
... Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht in § 6 Absatz 1 Satz 1 hinsichtlich der Förderquote vor, dass sich die Länder einschließlich der Gemeinden mit mindestens 10 Prozent am Volumen des öffentlichen Finanzierungsanteils der jeweiligen Investition beteiligen. Das "Volumen des öffentlichen Finanzierungsanteils" ist dabei die Summe der Finanzierungsanteile von Bund, Land und Gemeinden.
Drucksache 446/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes
... "(2) Zwei oder mehr Länder können vereinbaren, dass Asylbegehrende, die von einem Land entsprechend seiner Aufnahmequote aufzunehmen sind, von einem anderen Land aufgenommen werden. Eine Vereinbarung nach Satz 1 sieht mindestens Angaben zum Umfang der von der Vereinbarung betroffenen Personengruppe sowie einen angemessenen Kostenausgleich vor. Die Aufnahmequote nach Absatz 1 wird durch eine solche Vereinbarung nicht berührt."
Drucksache 30/15
... möglichen Ermittlungsmethoden in Fällen des Wohnungseinbruchs zu erweitern. Wohnungseinbruchdiebstähle sind Straftaten mit relativ geringer Aufklärungsquote. Ungeachtet der erforderlichen präventiven Bemühungen müssen daher auch die Möglichkeiten einer effektiven Strafverfolgung optimiert werden. Dies betrifft den Kreis der Ermittlungsmaßnahmen im Bereich der Telekommunikationsüberwachung. Täter nutzen heutzutage im Zusammenhang mit der Tatbegehung nicht selten Telekommunikationsmittel, etwa um mit Tatbeteiligten oder Nutznießern der Tat in Verbindung zu treten. Dies gilt auch für den Wohnungseinbruch. Die Überwachung der Telekommunikation kann hier zur Klärung aktueller und früherer Taten, zum Erkennen und zur Zuordnung von möglichen Tatbeteiligten, aber auch zur Identifizierung, Überführung und Lokalisierung der Täter beitragen. Gleichwohl sind Taten nach § 244 Absatz 1 Nummer 3
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
I. Bund
II. Länder und Kommunen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 244a
Zu § 244a
Zu § 244a
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 551/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Lärmschutz an Schienenwegen verbessern"
... In der Broschüre "Lärmschutz im Schienenverkehr" des BMVI (Stand Mai 2014) kündigt Bundesverkehrsminister Dobrindt die "umgehende" Veranlassung ordnungsrechtlicher Maßnahmen bei Nichterreichen der Umrüstquote im Jahre 2016 an.
Drucksache 510/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... 38. Die aktuelle Erfahrung terroristischer Bedrohung in Europa hat abermals deutlich gemacht, dass Wertevermittlung sowie die Bekämpfung von Intoleranz, Diskriminierung und Radikalisierung bedeutende Aufgaben darstellen. Hierbei kann die europäische Zusammenarbeit auch im Bildungsbereich einen echten Mehrwert leisten, indem sie junge Menschen aus unterschiedlichen Staaten zusammenbringt und für diese Völkerverständigung unmittelbar erfahrbar macht. Der Bundesrat stellt jedoch mit großem Bedauern fest, dass bei der Umsetzung des Programms "Erasmus+" verstärkt große Projekte mit vermeintlich systemischen Wirkungen gefördert werden und die persönlichen Begegnungen im Rahmen kleinerer Projekte insbesondere im Schulbereich in den Hintergrund geraten. Die Fernwirkung dieser kleineren Projekte ist vielleicht nicht messbar, für die Entwicklung des Einzelnen jedoch von unschätzbarer Bedeutung. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Kommission abermals auf, der strukturellen Benachteiligung kleinerer Projekte, insbesondere im schulischen Bereich, im Programm "Erasmus+" entgegenzuwirken, und weist darauf hin, dass die Bewilligungsquote von reinen Schulpartnerschaften nicht weiter zurückgehen darf, sondern erhöht werden muss.
Drucksache 416/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt - COM(2015) 462 final
... Infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008-2009 kam es in den meisten EU-Mitgliedstaaten zu einem massiven Wirtschaftsabschwung, der zu einer erheblichen Verschlechterung der Lage auf dem Arbeitsmarkt führte. Die Arbeitslosenquote erreichte EU-weit ein historisches Hoch; mittlerweile geht sie wieder zurück.
Drucksache 353/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer - und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
... Die vorgesehene Optionsverschonung von 100 Prozent orientiert sich an den bisherigen Maßstäben und setzt wie bisher voraus, dass eine Verwaltungsvermögensquote von 10 Prozent nicht überschritten wird. Die Verwaltungsvermögensquote von 10 Prozent wird wie im bisherigen Recht nach dem Schuldenabzug im Rahmen des Finanzmitteltests nach § 13b Absatz 2 Satz 2 Nummer 5, aber vor Anwendung des quotalen Schuldenabzugs nach § 13b Absatz 3 ermittelt.
Drucksache 630/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
... Zur Absenkung der Raucherquote und zum Schutz der Jugend vor den Gefahren des Rauchens und des E-Zigarettenkonsums sind aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes weitere Regelungen erforderlich. Der Bundesrat bittet darum, für geeignete Regelungen zügig das Rechtsetzungsverfahren einzuleiten.
Drucksache 261/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Batteriegesetz es
... normierte Rücknahmeverpflichtung der öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger wiederhergestellt. Vor dem Hintergrund der steigenden Sammelquoten erscheint eine erneute stärkere Einbindung der Kommunen auch sinnvoll.
Drucksache 599/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2008/98 /EG über Abfälle - COM(2015) 595 final; Ratsdok. 14975/15
... 7. Der Bundesrat begrüßt die Aktivitäten der Kommission, der Vermeidung, der Wiederverwendung und dem Recycling von Abfällen künftig ein noch größeres Gewicht einzuräumen und beim Recycling über die zahlenmäßigen Quoten hinaus auch die Qualität stärker in den Vorgaben zu verankern, um Rohstoffe und Umwelt zu schonen.
Zum Paket der Kreislaufwirtschaft
Zur Vorlage allgemein
Im Einzelnen
Zu Artikel 1
10. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Artikel 3 Nummer 1a Definition Siedlungsabfall
11. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c Artikel 3 Nummer 4 Definition Bioabfall
12. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 3 Nummer 3 Definition Altöl
13. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d Artikel 3 Nummer 4a Definition Bauabfälle
14. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e und f Artikel 3 Nummer 16 und 17b
15. Zu Artikel 1 Nummer 3 Artikel 4 Absatz 3
16. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Artikel 5 Absatz 1
17. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b, Nummer 5 Buchstabe b, Nummer 6 Buchstabe a, Nummer 11, 14, 15 Buchstabe a und b und Nummer 23 Delegierte Rechtsakte
18. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a
19. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Artikel 6 Absatz 3
20. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a und b Herstellerverantwortung und Würdigung der Stofferhaltung und Nummer 8 Artikel 8 Absatz 1 Unterabsatz 3 und Artikel 8a Absatz 1 bis 3
Zu Artikel 1 Nummer 9
24. Zu Artikel 1 Nummer 9 und Nummer 21 Artikel 9 Absatz 5 und Artikel 37 Absatz 3
25. Zu Artikel 1 Nummer 13 Artikel 22
26. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b Artikel 35 Absatz 4 und 5 in Verbindung mit Nummer 24 Artikel 39 Absatz 2
Drucksache 427/15
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2016 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2016 - InsoGeldFestV 2016)
... Der Umlagesatz von 0,12 Prozent berücksichtigt auch die Erwartung einer annährend stabilen Anzahl von Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2016. Diese Einschätzung basiert auf der positiven Entwicklung betriebswirtschaftlicher Faktoren. Die Gewinnmargen der Unternehmen steigen. Die Forderungslaufzeiten für ausstehende Zahlungen gehen zurück. Diese Entwicklung wird von moderat steigenden Eigenkapitalquoten der Unternehmen begleitet.
Drucksache 117/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten - COM(2015) 98 final
... Die Mitgliedstaaten sollten die Schaffung von Arbeitsplätzen erleichtern, Anstellungshindernisse für Unternehmen verringern, Unternehmertum fördern und insbesondere die Gründung und das Wachstum kleiner Unternehmen unterstützen, um die Beschäftigungsquote von Frauen und Männern zu erhöhen. Zudem sollten die Mitgliedstaaten aktiv die Sozialwirtschaft und soziale Innovation fördern.
Drucksache 22/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetz es (Aktienrechtsnovelle 2014)
... ergibt, können Institute 1,5 Prozent ihrer Mindestkernkapitalquote mit zusätzlichem Kernkapital erfüllen. Dabei handelt es sich jedoch um die absolute Mindestquote, die nach Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr.
Drucksache 598/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/31 /EG über Abfalldeponien - COM(2015) 594 final; Ratsdok. 14974/15
... 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob die Quote von 10 Prozent für die Deponierung von Siedlungsabfällen (Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c (Artikel 5 Absatz 5 der Richtlinie
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 6
Zu Artikel 1 Nummer 7
Drucksache 510/15 (Beschluss)
des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 - "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... 22. Die aktuelle Erfahrung terroristischer Bedrohung in Europa hat abermals deutlich gemacht, dass Wertevermittlung sowie die Bekämpfung von Intoleranz, Diskriminierung und Radikalisierung bedeutende Aufgaben darstellen. Hierbei kann die europäische Zusammenarbeit auch im Bildungsbereich einen echten Mehrwert leisten, indem sie junge Menschen aus unterschiedlichen Staaten zusammenbringt und für diese Völkerverständigung unmittelbar erfahrbar macht. Der Bundesrat stellt jedoch mit großem Bedauern fest, dass bei der Umsetzung des Programms "Erasmus+" verstärkt große Projekte mit vermeintlich systemischen Wirkungen gefördert werden und die persönlichen Begegnungen im Rahmen kleinerer Projekte insbesondere im Schulbereich in den Hintergrund geraten. Die Fernwirkung dieser kleineren Projekte ist vielleicht nicht messbar, für die Entwicklung des Einzelnen jedoch von unschätzbarer Bedeutung. Vor diesem Hintergrund fordert er die Kommission abermals auf, der strukturellen Benachteiligung kleinerer Projekte, insbesondere im schulischen Bereich, im Programm "Erasmus+" entgegenzuwirken, und weist darauf hin, dass die Bewilligungsquote von reinen Schulpartnerschaften nicht weiter zurückgehen darf, sondern erhöht werden muss.
Drucksache 21/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personalausweisgesetz es zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises und zur Änderung des Passgesetzes
... Bezüglich relevanter Regelungsalternativen stellt das Ressort in den Ausführungen zum Gesetzentwurf dar, dass die Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien kostengünstiger erreicht werden. Dies sei auch Ergebnis der verschiedenen Studien, die die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem EEG-Erfahrungsbericht vergeben hat. Weitergehende Alternativen - z.B. die Einführung eines Quotenmodells oder eine technologieneutrale Förderung - seien geprüft, aber gerade im Hinblick auf die Ziele und Grundsätze des Gesetzes verworfen worden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Personalausweisgesetzes
§ 6a Versagung und Entziehung; Ersatz-Personalausweis
Artikel 2 Änderung des Passgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2814: Neuregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und der AnlagenregisterVerordnung
Drucksache 15/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 - COM(2015) 10 final
... 39. In Zusammenhang mit den Investitionsgrundsätzen und der Projektauswahl ist der Bundesrat der Auffassung, dass eine Entscheidung nach sektoralen oder geographischen Quoten den oben genannten Gedanken widersprechen würde.
Drucksache 86/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Erlass und zur Aufhebung milchmarktordnungsrechtlicher Bestimmungen
... Bei der Einführung der Milchquotenregelung wurde in Deutschland die in Kilogramm ausgewiesene Referenzmenge mit dem Umrechnungsfaktor 1,02 in die daraus resultierende Liefermenge in Volumen umgerechnet. In Dänemark wurde ebenfalls mit 1,02, in Österreich mit 1,025 und in Großbritannien mit 1,02969, in allen anderen Ländern mit 1,03 gearbeitet.
Drucksache 600/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 94/62 /EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle - COM(2015) 596 final; Ratsdok. 14976/15
... /EG zu Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben g und i vorgesehenen Quoten, insbesondere für Holz, in der Praxis umsetzbar sind.
Zur Vorlage allgemein
Im Einzelnen:
4. Zu Artikel 1 insgesamt
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Artikel 6
6. Zu Artikel 1 Nummer 6 Artikel 11 Absatz 3
7. Zu Artikel 1 Nummer 7 Artikel 12 Absatz 3a
8. Zu Artikel 1 Nummer 12 Artikel 21a
Drucksache 283/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz - GKV-VSG)
... Im Bundesmantelvertrag können zudem ergänzende Regelungen insbesondere zu weiteren Ausnahmen von der Notwendigkeit des Vorliegens einer Überweisung getroffen werden. Die Sätze 2 bis 11 gelten nicht für Behandlungen nach § 28 Absatz 2 und § 29. Ab Inkrafttreten des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 92 Absatz 6a Satz 3 gelten die Sätze 2 bis 11 für Behandlungen nach § 28 Absatz 3 hinsichtlich der Vermittlung eines Termins für ein Erstgespräch im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunden und der sich aus der Abklärung ergebenden zeitnah erforderlichen Behandlungstermine; einer Überweisung bedarf es nicht. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung kann die Kassenärztlichen Vereinigungen durch das Angebot einer Struktur für ein elektronisch gestütztes Wartezeitenmanagement bei der Terminvermittlung unterstützen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung evaluiert die Auswirkungen der Tätigkeit der Terminservicestellen insbesondere im Hinblick auf die Erreichung der fristgemäßen Vermittlung von Facharztterminen, auf die Häufigkeit der Inanspruchnahme und auf die Vermittlungsquote. Über die Ergebnisse hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung dem Bundesministerium für Gesundheit jährlich, erstmals zum 30. Juni 2017, zu berichten.
Drucksache 127/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
... Die Regelung im Gesetzentwurf kann die für die Quotenermittlung nach Absatz 1 erforderlichen Angaben nicht ausreichend abbilden. Für die Verwertungsquote berechnet werden soll die Masse der Altgeräte, die aus Erstbehandlungsanlagen einer Verwertungsanlage zugeführt werden, im Verhältnis zur insgesamt erfassten Masse der betreffenden Kategorie. Dadurch gehen bei der Quotenberechnung alle Wertstoffe, die bei der Erstbehandlung entnommen und auf Grund ihrer Qualitäten bei Erfüllung der Vorgaben aus § 5
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 ElektroG
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2a - neu - ElektroG
3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Satz 3 ElektroG
4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Satz 5 - neu - ElektroG
5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 ElektroG
6. Zu Artikel 1 § 4 ElektroG allgemein
7. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 3 - neu - ElektroG
8. Zu Artikel 1 § 11 ElektroG allgemein
9. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 ElektroG
10. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4a - neu - ElektroG
11. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1 ElektroG
12. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 5 Satz 3 und § 17 Absatz 4 Satz 2 ElektroG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
13. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 ElektroG
14. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 ElektroG
15. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 ElektroG
16. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 2 Satz 2 ElektroG
17. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 - neu - ElektroG
18. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 ElektroG
19. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Satz 3 ElektroG
20. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 ElektroG
21. Zu Artikel 1 § 24 Nummer 3 ElektroG
22. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ElektroG
23. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 2 Satz 3 ElektroG
24. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3 Satz 2 ElektroG
25. Zu Artikel 1 Änderung eines Begriffs in mehreren Vorschriften
26. Zu Artikel 4 § 11 Absatz 2 Satz 4 AbfVerbrG
27. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 18 Absatz 1 KrWG
Drucksache 15/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 - COM(2015) 10 final; Ratsdok. 5112/15
... 23. In Zusammenhang mit den Investitionsgrundsätzen und der Projektauswahl ist der Bundesrat der Auffassung, dass eine Entscheidung nach sektoralen oder geographischen Quoten den oben genannten Gedanken widersprechen würde.
Drucksache 630/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
... Zur Absenkung der Raucherquote und zum Schutz der Jugend vor den Gefahren des Rauchens und des E-Zigarettenkonsums sind aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes weitere Regelungen erforderlich. Der Bundesrat bittet darum, für geeignete Regelungen zügig das Rechtsetzungsverfahren einzuleiten.
Drucksache 551/15
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates "Lärmschutz an Schienenwegen verbessern"
... In der Broschüre "Lärmschutz im Schienenverkehr" des BMVI (Stand Mai 2014) kündigt Bundesverkehrsminister Dobrindt die "umgehende" Veranlassung ordnungsrechtlicher Maßnahmen bei Nichterreichen der Umrüstquote im Jahre 2016 an.
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