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0566/1/04
0980/04
0697/1/04
0769/04
0285/04B
0662/04
0877/04
0919/04
0707/5/04
0701/1/04
0566/04B
0176/04
0728/04B
0697/04B
0747/04
0336/04
0664/2/04
0622/04
0984/04
0544/04B
0586/04
0620/04
0232/04
0919/2/04
0763/04
0176/1/04
0664/04
0763/04B
0728/1/04
0721/04
0566/04
0606/04B
0664/04B
0917/1/04
0691/04B
0817/1/04
0365/04
0693/04
0176/04B
0693/1/04
0613/04
0606/2/04
0693/04B
0061/03B
0332/03B
0849/03
0061/2/03
0061/1/03
0856/03
Drucksache 91/1/14

... Die Bundesregierung und die Länder haben in der Vergangenheit bereits eine Reihe von Maßnahmen unternommen, um die Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet zu verbessern. In dem jüngst vom Bundeskabinett beschlossenen Bericht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesministeriums des Innern über die im Jahr 2012 ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet (vgl. BR-Drucksache 86/14) wurde festgestellt, dass das Bundeskriminalamt (BKA) im Jahr 2012 insgesamt 6 209 Hinweise zu kinderpornografischen Inhalten bearbeitete. Nach vier Wochen betrug die Löschquote solcher einschlägigen Inhalte 97 Prozent. Dies zeigt den Erfolg der Maßnahmen.



Drucksache 255/14

... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass die Sanierungsrate von Bestandsgebäuden und damit die Energieeffizienz gesteigert werden muss, um die mittel- und langfristigen Ziele der Energiewende im Gebäudebestand zu erreichen. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz müssen sich an den Prinzipien Wirtschaftlichkeit und Technologieoffenheit sowie am Prinzip der Freiwilligkeit orientieren, sofern sie nach den geltenden Gesetzen und Rechtsverordnungen nicht bereits verpflichtend vorgeschrieben sind. Um die angestrebte Erhöhung der Quote energetischer Sanierungsmaßnahmen insbesondere in Regionen, die vor besonderen demografischen Herausforderungen stehen, zu erreichen, sind zusätzliche Instrumente zur Erhöhung der Sanierungsbereitschaft von Privateigentümern, Investoren und Wohnungsunternehmen nötig.



Drucksache 249/14

... 1. eine wachstumsfreundliche Finanzpolitik betreibt und eine gesunde öffentliche Finanzlage bewahrt, die sicherstellt, dass das mittelfristige Haushaltsziel während des gesamten Stabilitätsprogrammzeitraums weiterhin eingehalten wird und die gesamtstaatliche Schuldenstandsquote auf einem nachhaltigen Abwärtspfad bleibt; insbesondere den vorhandenen Spielraum nutzt, damit mehr und effizientere öffentliche Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Forschung erfolgen; die Effizienz des Steuersystems verbessert, vor allem durch die Verbreiterung der MwSt-Bemessungsgrundlage, insbesondere im Hinblick auf den Verbrauch, durch eine Neubewertung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer, durch die Verbesserung der Steuerverwaltung und die Prüfung der Gewerbesteuer, auch mit Blick auf die Förderung privater Investitionen; zusätzliche Anstrengungen unternimmt, um die Kosteneffizienz der öffentlichen Ausgaben für Gesundheitswesen und Pflege zu steigern; die Tragfähigkeit des öffentlichen Rentensystems sicherstellt, indem



Drucksache 393/14 (Beschluss)

... Bund, Länder und Kommunen gingen 2007 auf dem gemeinsamen "Krippengipfel" davon aus, dass eine bundesdurchschnittliche Betreuungsquote von 35 Prozent im Jahr 2013 für ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot erforderlich ist.



Drucksache 132/14

... - Erhöhung der energetischen Sanierungsquote im Gebäudebestand auf zumindest 2 Prozent. Dabei ist in den einzelnen Ländern der bereits erreichte Sanierungsstand zu berücksichtigen. - Senkung des Wärmebedarfs im Gebäudebestand bis 2020 um bis zu 20 Prozent gegenüber 2008.



Drucksache 244/14

... Aufgrund der Einlassungen der Verbände im Rahmen der Anhörung geht das Ressort jedoch davon aus, dass eine Vielzahl der Unternehmen die geplanten Rechtsänderungen zum Anlass nehmen werden, um aus der sog. "Branchenlösung" auszusteigen und ihre Verpackungen bei einem dualen System lizenzieren lassen. Das Ressort hat dies zum Anlass genommen, die o.g. Abschätzung der unmittelbaren Kosteneffekte um eine Darstellung der mittelbaren Effekte zu ergänzen, um insgesamt ein realitätsnäheres Bild der künftigen Belastungen zeichnen zu können. Deshalb geht es zusätzlich von einer 60 prozentigen Wechselquote aus. Es schätzt, dass dies - gestützt auf Ergebnisse einer Untersuchung des Bundeskartellamts sowie auf Daten des DIHK jeweils aus dem Jahr 2012 - bei den betroffenen Unternehmen insgesamt zu einem Anstieg der Entsorgungskosten von rund 7,9 Mio. Euro führen wird. Bei diesen Unternehmen entfiele der Erfüllungsaufwand für die oben genannte Anzeigepflicht. Die einmaligen Kosten beliefen sich mithin auf rund 2,4 Mio. Euro (40% von 6,12 Mio. Euro), so dass das BMU insgesamt von einem Anstieg der Kosten für die Wirtschaft in Höhe von 10,3 Mio. Euro ausgeht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 244/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

4 Bürokratiekosten

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2885: Siebte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalt

2.2 Erfüllungsaufwand/sonstige Kosten

2.2 Evaluation der Kostenschätzung

3. Bewertung


 
 
 


Drucksache 636/1/14

... Der Gesetzentwurf der Bundesregierung begründet die Vorgabe von Geschlechterquoten insbesondere mit dem Gleichstellungsauftrag aus Artikel 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 636/1/14




1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 BGremBG , Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe b § 96 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 AktG , Artikel 4 Nummer 1 § 25 Absatz 2 Satz 1 AktGEG , Artikel 5 Nummer 2 § 5a MontanMitbestG , Artikel 6 Nummer 3 § 5a MontanMitbestGErgG , Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe a § 7 Absatz 3 MitbestG und Artikel 14 Nummer 1 Buchstabe a § 17 Absatz 2 Satz 1 und 2 SEAG

2. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 BGremBG

3. Zu Artikel 2 allgemein BGleiG

4. Zu Artikel 2 § 8 Absatz 1 Satz 3 BGleiG

5. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe b § 96 Absatz 2 Satz 1 und Satz 7 AktG

6. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe b § 96 Absatz 2 Satz 2 und Satz 3 bis 5 AktG , Nummer 7 § 124 Absatz 3 Satz 5 Nummer 2 AktG , Nummer 8 § 127 Satz 4 Nummer 2 AktG , Artikel 5 Nummer 2 § 5a MontanMitbestG , Nummer 3 Buchstabe a § 6 Absatz 6 MontanMitbestG , Artikel 6 Nummer 3 § 5a MontanMitbestGErgG , Nummer 5 § 10e Absatz 3 MontanMitbestGErgG , Nummer 6 § 10f Absatz 1 Satz 1 MontanMitbestGErgG , Nummer 13 § 22 Absatz 2 Satz 1 MontanMitbestGErgG , Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe a § 7 Absatz 3 MitbestG , Nummer 4 § 17 Absatz 3 MitbestG , Nummer 5 § 18a Absatz 1 Satz 1 MitbestG und Nummer 8 § 40 Absatz 2 Satz 1 MitbestG


 
 
 


Drucksache 3/14

... Der Bundesregierung wurde durch den PKV-Verband mitgeteilt, dass die Wechselquote von Versicherten mit einer Versicherungsdauer von wenigen Jahren im Bereich der PKV niedrig und relativ konstant ist. Repräsentative Zahlen für die PKV liegen jedoch nicht vor. Dies erklärt sich allerdings nicht durch den Umfang der Portabilität der Alterungsrückstellungen, sondern eher dadurch, dass in den ersten Jahren der Wechselwunsch der Versicherten im Bereich der PKV nur sehr schwach ausgeprägt ist. Zudem ist zu bedenken, dass bei privaten Krankheitskostenversicherungen in aller Regel Mindestversicherungszeiten von einem Jahr vereinbart werden, durch die die Wechselmöglichkeiten in den ersten Jahren auch vertraglich eingeschränkt sind. Zusätzlich ist festzustellen, dass der Vorteil der Möglichkeit der Übertragung der Alterungsrückstellung bei einem Wechsel des Versicherungsunternehmens gegenüber der Nichtübertragung in den ersten Versicherungsjahren eher gering ist und mit der Anzahl der Versicherungsjahre in einem Tarif zunimmt.



Drucksache 244/14 (Beschluss)

... Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass unabhängig von den Festlegungen der Organisationsverantwortung mit dem neuen Wertstoffgesetz ambitionierte, selbstlernende Recyclingquoten insbesondere bei Kunststoffen mit einer werkstofflichen Quote von mindestens 50 Prozent der erfassten (nicht wie bisher der lizenzierten) Mengen vorgeschrieben werden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 244/14 (Beschluss)




Anlage
Entschließung zur Siebten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung


 
 
 


Drucksache 136/14

... -Quoten-Verordnung und die Zucker-ProduktionsabgabenVerordnung müssen aufgrund der neuen einheitlichen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (VO (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 136/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Zucker-Quoten-Verordnung

Artikel 2
Änderung der Zucker-Produktionsabgaben-Verordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

I. Allgemein

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a


 
 
 


Drucksache 444/14

... 1. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern ein bundesweites Verfahren für die Verteilung von unbegleiteten Minderjährigen nach den Quoten des Königsteiner Schlüssels zu etablieren. Ziel der bundesweiten Verteilung ist es, eine kindeswohlgerechte Versorgung von unbegleiteten Minderjährigen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu gewährleisten und die Verantwortung für die Betreuung und Unterbringung der unbegleiteten Minderjährigen gleichmäßig auf die öffentlichen Träger der Jugendhilfe zu verteilen.



Drucksache 617/14

... - ca. 10% Teilnahmequote an der Maßnahme (rd. 5.000 Einrichtungen)



Drucksache 587/14

... 4. Deutschland unterliegt der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts und sollte eine solide Haushaltsposition beibehalten, die die Einhaltung des mittelfristigen Ziels sicherstellt. Da die Schuldenquote 2011 (d.h. in dem Jahr, in dem Deutschland sein übermäßiges Defizit korrigierte) bei 77,6 % des BIP und damit über dem Referenzwert von 60 % des BIP lag, gelten für Deutschland in den drei auf die Korrektur des übermäßigen Defizits folgenden Jahren die Übergangsregelungen hinsichtlich der Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau. In diesem Zeitraum sollte es bis Ende 2014 genügend Fortschritte bei der Einhaltung der Anforderung erzielen. Nach Ablauf des Übergangszeitraums muss Deutschland ab 2015 den Richtwert für den Schuldenabbau einhalten.



Drucksache 91/14

... Der Bundesrat unterstützt die in der Vergangenheit ergriffenen Maßnahmen der Bundesregierung und der Länder zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet. In dem jüngst vom Bundeskabinett beschlossenen Bericht des Bundesministeriums des Innern und des Bundesjustizministeriums über die in 2012 ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet wurde festgestellt, dass das Bundeskriminalamt (BKA) im Jahr 2012 insgesamt 6209 Hinweise zu kinderpornographischen Inhalten bearbeitete. Nach vier Wochen betrug die Löschquote solcher einschlägigen Inhalte 97 Prozent. Dies zeigt den Erfolg der Maßnahmen.



Drucksache 447/14

... Erforderlich für eine Abschätzung sind weiterhin Annahmen zur Fluktuation, also zum Mieterwechsel in Bestandsmietwohngebäuden. Die Fluktuationsquote spiegelt das Verhältnis der in einem Jahr neu vermieteten Wohnungen zum Gesamtbestand wider. Somit gibt die Fluktuationsquote einen ungefähren Überblick darüber, wie viel Prozent des Wohnungsbestandes auf dem Mietwohnungsmarkt angeboten und vermittelt worden sind. Langfristig geht man von einer Fluktuationsquote von ungefähr 10 Prozent aus. Dies ist allerdings nur ein Durchschnittswert, der insbesondere kleinräumig, d.h. auf Stadtteilebene, deutlich variiert. So wird für Hamburg in einer aktuellen Studie von einer Spannbreite zwischen 7,1 Prozent und 13,4 Prozent Fluktuation ausgegangen. In innerstädtischen Gebieten (z.B. Berlin, innerer S-Bahn-Ring) liegt die Fluktuation in der Regel deutlich über 10 Prozent, in randstädtischen Lagen zumeist erheblich niedriger.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 447/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Unterkapitel 1a Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten.

Unterkapitel 1a Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten

§ 556d
Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn; Verordnungsermächtigung

§ 556e
Berücksichtigung der Vormiete oder einer durchgeführten Modernisierung

§ 556f
Ausnahmen

§ 556g
Rechtsfolgen; Auskunft über die Miete

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ ... [einsetzen: nächster bei der Verkündung freier § mit Zählbezeichnung] Übergangsvorschriften zum Mietrechtsnovellierungsgesetz vom ... [einsetzen: Datum der Ausfertigung des Gesetzes]

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Regelungsbedarf

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

a Beschreibung der aktuellen Situation

b Beispielhaftes Datenmaterial zu angespannten Wohnungsmärkten

aa Abweichung der Angebotsmieten zu Vergleichsmieten der Mietspiegel 2013 in ausgewählten Städten

bb Mittlere Abweichung von ortsüblicher Vergleichsmiete und Angebotsmiete für Mietwohnungen mit mittlerer Ausstattung und Wohnungsgröße nach Wohnlagen für ausgewählte Städte Kiel / Hannover / Bonn / Berlin / München / Hamburg / Frankfurt am Main

cc Entwicklung der Neuvermietungsangebote für Berlin; prozentualer Preisanstieg 2012/ 2013

c Heterogenität der Mietwohnungsmärkte in Deutschland

d Verfügbares rechtliches Instrumentarium

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

IV. Alternativen

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

V. Vereinbarkeit mit den Maßgaben des Grundgesetzes

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

a Zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung

b Kein Eingriff in die Substanz des Eigentums durch die neuen Regelungen zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn

c Verhältnismäßigkeit der Regelung

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

VI. Gesetzgebungskompetenz

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

VIII. Gesetzesfolgen

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

3. Nachhaltigkeitsaspekte

4. Demografische Auswirkungen

5. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

6. Erfüllungsaufwand Vorbemerkung

7. Weitere Kosten

8. Weitere Gesetzesfolgen

IX. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu § 556d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 556e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 556f

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu § 556g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2845: Entwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

I. Zusammenfassung

Sonstige Kosten

Im Einzelnen

1 Regelungsinhalt

2 Erfüllungsaufwand

3 Evaluation

4 Befristung


 
 
 


Drucksache 244/1/14

... 13. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass unabhängig von den Festlegungen der Organisationsverantwortung mit dem neuen Wertstoffgesetz ambitionierte, selbstlernende Recyclingquoten insbesondere bei Kunststoffen mit einer werkstofflichen Quote von mindestens 50 Prozent der erfassten (nicht wie bisher der lizenzierten) Mengen vorgeschrieben werden müssen.



Drucksache 458/14

... 1. Umrauschquote in vom Hundert = "(Zahl der Umrauscher + Aborte vor dem 100. Trächtigkeitstag) x 100 Zahl der Belegungen einschließlich der Umrauschbelegungen".



Drucksache 639/14

... - Erfahrungsgemäß tritt bei ca. 10 Prozent der Bescheidadressaten ein Auskunftsbedarf auf, der in telefonischen, elektronischen oder schriftlich gestellten Anfragen (5 Minuten durchschnittliche Bearbeitungszeit je Anfrage) an die Finanzbehörden herangetragen wird. Aus diesem Grunde wird ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand im Jahr der Einführung der Infrastrukturabgabe für die Entgegennahme und Beantwortung von vermehrten Anfragen der Bürgerinnen und Bürger in Höhe von 20,2 Mio. Euro anfallen. Im Folgejahr wird von einer Anfragequote von 5 Prozent der 20 Mio. Steuerfälle mit einem Erfüllungsaufwand in Höhe von 4,7 Mio. Euro ausgegangen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 639/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes1)

Artikel 2
Änderung des Versicherungsteuergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3155: Entwurf eines Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes (BMF) Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens geprüft.

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 207/13

... (14) Im vergangenen Jahr wurde mit 41,6 Millionen erwerbstätigen Personen ein weiterer Beschäftigungsrekord erreicht. Die Arbeitslosenquote in Deutschland war 2012 mit durchschnittlich 6,8 Prozent6 eine der niedrigsten in der Europäischen Union. Bei der Jugendarbeitslosigkeit wies Deutschland die geringste Quote auf (8,2 Prozent). Die um konjunkturelle Einflüsse bereinigte strukturelle Arbeitslosenquote geht weiter zurück und liegt so niedrig wie zuletzt Anfang der 80er Jahre in Westdeutschland. Der Arbeitsmarkt bleibt von der konjunkturellen Entwicklung jedoch nicht unbeeinflusst. Die Bundesregierung erwartet, dass die Erwerbstätigkeit im Durchschnitt dieses Jahres mit 15 Tausend Personen nur leicht zunimmt. Die zusätzlich entstehenden Stellen dürften auch in diesem Jahr überwiegend sozialversicherungspflichtig sein. Angesichts des bereits deutlich gesunkenen Niveaus der registrierten Arbeitslosigkeit ist ein weiterer Abbau der Arbeitslosigkeit unter den derzeitigen konjunkturellen Bedingungen schwierig. Die Arbeitslosigkeit wird in diesem Jahr daher nahezu auf dem Niveau des Vorjahres liegen (geringfügige Zunahme um 60 Tausend Personen). Dies entspricht einer Arbeitslosenquote von 7,0 Prozent.7

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/13




Nationales Reformprogramm 2013

3 Einführung

I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt

II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland

1. Öffentliche Finanzen

Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel

Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates

Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege

Effizienz des Steuersystems

2. Finanzmärkte

Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor

5 Landesbanken

3. Erwerbsbeteiligung

Steuern und Abgabenlast senken

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Lohnentwicklung in Deutschland

Anreize für Zweitverdiener

Kindertagesbetreuung ausbauen

4. Infrastruktur und Wettbewerb

Den Wettbewerb stärken

Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Wettbewerb bei Dienstleistungen

III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen

Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren

1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan

Allgemeine Rahmenbedingungen

Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland

Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren

Qualifizierte Zuwanderung erleichtern

2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern

Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011

3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen

Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+

4. Bildungsniveau verbessern

5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

5 Armutsgefährdung

IV. Der Euro-Plus-Pakt

1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt

2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt

Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit

5 Beschäftigung

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

5 Finanzstabilität

V. Verwendung der EU-Strukturmittel

Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:

VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 459/13

... Durch die Aufhebung des Minderungsausschlusses bei energetischer Modernisierung nach § 536 Absatz 1a BGB können für die Dauer von maximal drei Monaten Belastungen für den Vermieter entstehen. Maßgeblich für die Höhe der Belastung ist das Ausmaß der Beeinträchtigung des Mietgebrauchs im Einzelfall. Nach der Rechtsprechung können sich die Minderungsquoten für eine energetische Modernisierung häufig bei ca. 10 Prozent bis 20 Prozent der geschuldeten Miete bewegen. Den durch den Wegfall des Minderungsausschlusses entstehenden Belastungen für den Vermieter stehen entsprechende Entlastungen des Mieters in gleicher Höhe gegenüber.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 459/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 551a
Wohnfläche

§ 556
Begrenzung der Miete bei Wiedervermietung

Artikel 2
Änderungen des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)

§ 22
Übergangsregelung

Artikel 6
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 7
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen; Nachhaltigkeit

VI. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 284/13

... Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) verzeichnet - bei unterdurchschnittlicher Aufklärungsquote - seit Jahren rapide ansteigende Fallzahlen im Bereich der Delikte gegen die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit informationstechnischer Systeme und Daten. Angriffe in Form von Trojanern, Viren und ähnlichem sind inzwischen Massenphänomene, die zahlenmäßig weit über die Angaben der PKS hinausgehen, weswegen es auch schwer ist, die in dieser Deliktsgruppe entstehenden Schäden abzuschätzen (vgl. Sieber, a.a.O., C 25 m.w. N.).



Drucksache 470/13

... Die immer älter werdende Bevölkerung stellt eine Herausforderung für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen dar, weil die Kosten für das Gesundheitswesen und die staatliche Altersversorgung möglicherweise ansteigen werden. Zur Bewältigung dieser Herausforderung durch bereits zum jetzigen Zeitpunkt ergriffene Maßnahmen empfiehlt die Kommission, das gesetzliche Mindestalter für den Renteneintritt entsprechend der höheren Lebenserwartung hinaufzusetzen sowie Vorruhestandsregelungen stufenweise abzuschaffen und gleichzeitig Bemühungen um die Förderung des lebenslangen Lernens und die Erwerbstätigenquote älterer Arbeitnehmer anzustellen. Tabelle 1 enthält eine Zusammenfassung aktueller und angekündigter Änderungen des Renteneintrittsalters in den Mitgliedstaaten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 470/13




1. Einleitung

2. Allgemeine Bewertung

3. Wichtigste Aktionsschwerpunkte

Kasten 2: Beispiele für jüngste Maßnahmen zur Verlagerung der Steuerlast weg von wachstumsverzerrenden Steuergegenständen

Kasten 3: Beispiele für jüngste Bemühungen, Finanzmittel für Unternehmen leichter zugänglich zu machen

Kasten 4: Beispiele für Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit im Dienstleistungssektor

Kasten 5: Umsetzung der EU-Jugendgarantie

Kasten 6: Beispiele für aktuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung von Steuervorschriften und der Steuerverwaltung

4. Fazit

Anhang 1
Überblick über die Länderspezifischen Empfehlungen für 2013-2014

Anhang 2
Überblick über die Europa-2020-Ziele12 *Länder, die ihr nationales Ziel im Verhältnis zu einem anderen Indikator als dem EU-Kernzielindikator angegeben haben


 
 
 


Drucksache 565/13 (Beschluss)

... "Unter Berücksichtigung der im Vergleich zu anderen Zielgruppen 'multiplen' Vermittlungshemmnisse der Bleibeberechtigten und Flüchtlinge und weiterhin erheblicher struktureller Mängel bezüglich ihrer Integrationsmöglichkeiten in Deutschland zeigen die Teilnahmezahlen und Vermittlungsquoten nicht nur, dass das Programm erfolgreich arbeitet, sondern auch, dass es im Bereich der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen Pionierarbeit leistet. Damit schließt dieses Sonderprogramm eindeutig eine bisher vorhandene Förderlücke und leistet einen gewichtigen Beitrag zur 'nachholenden' beruflichen und sozialen Integration dieser Zielgruppe."



Drucksache 616/1/13

... 2. - Der Bundesrat stellt fest, dass es hinsichtlich der Beseitigung von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren und der Verwirklichung der Teilhabechancen weniger ein Erkenntnisproblem dafür aber einen dringenden Handlungsbedarf gibt. Die Erwerbsquote von Menschen mit Behinderung ist seit Jahren signifikant um circa ein Drittel geringer als bei Menschen ohne Beeinträchtigung.



Drucksache 286/13 (Beschluss)

... - Anders als beispielsweise bei Geschwindigkeitsverstößen sind bei Überladungsverstößen in der Regel polizeiliche Sofortmaßnahmen erforderlich, wie z.B. Anhaltung, unmittelbare Stilllegung des Fahrzeugs, Entladung des Fahrzeugs. Dies bindet an den Kontrollstellen die Einsatzkräfte der Polizei. Die Festlegung der Kontrollquote (vgl. Artikel 12 Absatz 3 des Richtlinienvorschlags) stellt damit auch einen weitgehenden Eingriff in die Verwaltungs- und Personalhoheit insbesondere der Polizeibehörden dar, deren Erfüllung nur durch eine Ressourcenverlagerung aus anderen Bereichen der Verkehrsüberwachung zu bewerkstelligen ist. Der Bundesrat hat daher die konkrete Befürchtung, dass die Festlegung einer Kontrollquote zu einer Verringerung der Verkehrsüberwachungsmaßnahmen in anderen, für die Verkehrssicherheit noch wichtigeren Bereichen, wie Geschwindigkeits-, Abstands- oder Alkoholverstößen, führt.



Drucksache 112/1/13

... - Einsparziel von mindestens 80 Prozent bis 95 Prozent bis 2050 erreicht werden, so ist eine jährliche Sanierungsquote - Sanierung möglichst auf einem Passivhausstandard - von zirka 3 Prozent erforderlich, da bis dahin der Gebäudebestand nahezu vollständig klimaneutral sein muss. Sollen die damit verbundenen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Herausforderungen gemeistert werden, ist aus Sicht des Bundesrates daher insbesondere eine umfassende Förderpolitik des Bundes zur energetischen Sanierung von Gebäuden erforderlich. Hierzu gehört, die unsichere Finanzierung von Energie- und Klimaschutzmaßnahmen aus dem



Drucksache 616/13 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat stellt fest, dass es hinsichtlich der Beseitigung von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren und der Verwirklichung der Teilhabechancen weniger ein Erkenntnisproblem dafür aber einen dringenden Handlungsbedarf gibt. Die Erwerbsquote von Menschen mit Behinderung ist seit Jahren signifikant um circa ein Drittel geringer als bei Menschen ohne Beeinträchtigung.



Drucksache 87/13

... (11) Die missbräuchliche Verwendung von erlaubten Einrichtungen oder von Material zugelassener Druckereien oder Münzprägestätten zur Herstellung von nicht zugelassenen Banknoten und Münzen für betrügerische Zwecke sollte ebenfalls als Fälschungsdelikt eingestuft werden. Dies schließt auch Fälle ein, in denen eine nationale Zentralbank oder Münzanstalt oder ein sonstiger zugelassener Betrieb mehr Banknoten oder Münzen herstellt als die von der Europäischen Zentralbank genehmigte Quote vorsieht. Ebenso schließt dies Fälle ein, in denen ein Mitarbeiter einer zugelassenen Druckerei oder Münzprägestätte diese für seine Zwecke missbraucht. Derartige Handlungen sollten auch dann als Fälschungsdelikt strafbar sein, wenn die erlaubten Mengen nicht überschritten werden, denn die hergestellten Fälschungen wären im Umlauf nicht von zugelassenen Banknoten und Münzen unterscheidbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 87/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Rechtlicher Rahmen

1.2.1. Strafrecht

1.2.2. Sonstige EU-Vorschriften für diesen Bereich

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte

3.3. Wahl des Instruments

3.4. Spezifische Bestimmungen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Straftatbestände

Artikel 4
Anstiftung, Beihilfe und Versuch

Artikel 5
Sanktionen

Artikel 6
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 7
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 8
Gerichtsbarkeit

Artikel 9
Ermittlungsinstrumente

Artikel 10
Pflicht zur Übermittlung falscher Banknoten und Münzen zu Analyse- und Identifizierungszwecken

Artikel 11
Beziehung zum Genfer Abkommen

Artikel 12
Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2000/383/JI des Rates

Artikel 13
Umsetzung

Artikel 14
Berichterstattung durch die Kommission und Überprüfung

Artikel 15
Inkrafttreten

Artikel 16
Adressaten


 
 
 


Drucksache 565/13

... "Unter Berücksichtigung der im Vergleich zu anderen Zielgruppen ‚multiplen’ Vermittlungshemmnisse der Bleibeberechtigten und Flüchtlinge und weiterhin erheblicher struktureller Mängel bezüglich ihrer Integrationsmöglichkeiten in Deutschland zeigen die Teilnahmezahlen und Vermittlungsquoten nicht nur, dass das Programm erfolgreich arbeitet, sondern auch, dass es im Bereich der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen Pionierarbeit leistet. Damit schließt dieses Sonderprogramm eindeutig eine bisher vorhandene Förderlücke und leistet einen gewichtigen Beitrag zur ‚nachholenden’ beruflichen und sozialen Integration dieser Zielgruppe."



Drucksache 758/13

... Nach dem Artikels ind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Energieeffizienzverpflichtungssysteme einzuführen oder alternative politische Maßnahmen zu ergreifen, um auf Endverbraucherebene Energieeinsparungen in einer bestimmten angestrebten Höhe zu erzielen. Die mit den Energieeffizienzverpflichtungssystemen und alternativen Maßnahmen gemäß Absatz 9 zu erreichenden Energieeinsparungen müssen für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2020 mindestens neuen jährlichen Energieeinsparungen in einer Höhe von 1,5 % des jährlichen Energieabsatzes aller Energieverteiler oder Energieeinzelhandelsunternehmen an Endkunden nach ihrem gemittelten Absatzvolumen der Jahre 2010, 2011 und 2012 entsprechen. In der Arbeitsunterlage wird erläutert, wie diese insgesamt angestrebte Menge kumulierter und neuer Energieeinsparungen im Verpflichtungszeitraum 2014-2020 berechnet werden sollte und welche statistischen Datensätze herangezogen werden könnten. Zudem gibt es vier Möglichkeiten, mit denen die Mitgliedstaaten diese Menge um bis zu 25 % verringern können: So können sie niedrigere Einsparquoten anwenden, ETS-Branchen teilweise oder ganz von der Berechnung herausnehmen, die Anrechnung bestimmter Einsparungen auf der Versorgungsseite zulassen oder Energieeinsparungen aus Maßnahmen berücksichtigen, die nach dem 31. Dezember 2008 getroffen wurden und sich auch 2020 noch auswirken. In der Arbeitsunterlage wird erläutert, wie die in Artikel 7 Absatz 2 aufgeführten Möglichkeiten angewandt werden könnten.



Drucksache 41/13

... Die Lösung besteht in einem Quotenmodell, das den Elektrizitätsversorgungsunternehmen und bestimmten Großverbrauchern eine Pflicht zur Erzeugung bzw. Abnahme bestimmter Quoten an Erneuerbaren Energien auferlegt, die Vorgehensweise zur Erfüllung dieser Quote aber dem Markt überlässt. Der vorliegende Gesetzestext orientiert sich dabei - ausgehend von der Struktur des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 41/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Teil 3
Quotenpflicht

Abschnitt 1
Allgemeine Quotenpflicht

§ 16
Quotenpflicht

§ 17
Berechnung und Umfang der Quote

§ 18
Ausnahmen

§ 19
Beginn der Quotenpflicht

§ 20
Anzeige- und Registrierungspflicht

§ 21
Erklärungspflicht

§ 22
Annullierung von Stromzertifikaten

§ 23
Sanktion

§ 24
Abmeldung von Quotenpflichtigen

Abschnitt 2
Zuteilung von Zertifikaten, Zertifikatshandel

§ 25
Zuteilung von Stromzertifikaten

§ 26
Anerkennung von Anlagen

§ 27
Stromzertifikatsregister und Registrierung im Stromzertifikatsregister

§ 28
Antrag auf Registrierung im Stromzertifikatsregister

§ 29
Übertragung von Zertifikaten

§ 30
Rechtsfolge einer Registrierung

Teil 4
Transparenz

Abschnitt 1
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten

§ 31
Grundsatz

§ 32
Pflichten der Erklärungspflichtigen

§ 33
Pflichten der Netzbetreiber

§ 34
Pflichten von Anlagenbetreiberinnen, Anlagenbetreibern und Elektrizitätsversorgungsunternehmen

§ 35
Formularvorlagen

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Nummern 10 bis 17

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu Nummer 18

Zu Teil 5

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 25/13 (Beschluss)

... 23. Um die Chancengleichheit von Frauen in Aufsichtsräten zu gewährleisten, hält der Bundesrat eine gesetzliche Mindestquote für erforderlich, da freiwillige Vereinbarungen bisher nicht den gewünschten Erfolg gebracht haben.



Drucksache 264/1/13

... Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass der erhöhte Säumniszuschlag von 60 Prozent pro Jahr das Problem der Beitragsrückstände nicht löst, sondern zusätzlich verschärft. Angestiegene, auch auf den höheren Säumniszuschlägen beruhende, Rückstandsquoten bekräftigen dies. Es ist abzusehen, dass eine große Zahl der überschuldeten (zumeist selbständigen) Mitglieder die Beiträge und Säumniszuschläge nicht beziehungsweise nicht mehr zahlen können. Die Aufhebung des § 24 Absatz 1a SGB IV ist daher zu begrüßen.



Drucksache 141/13 (Beschluss)

... 24. Er bekennt sich ausdrücklich zum bildungsbezogenen Kernziel der Europa2020-Strategie, das Bund und Länder für Deutschland im Zuge der freiwilligen EU-Bildungskooperation in ein nationales Ziel umgesetzt haben: die Senkung der Quote früher Schulabgänger auf unter 10 Prozent und die Steigerung der Quote der 30 bis 34-Jährigen mit tertiären oder gleichwertigen Abschlüssen unter Einbezug von ISCED-4-Abschlüssen auf mindestens 42 Prozent. Er verwahrt sich aber gegen die Feststellung der Kommission, wonach es in beiden Teilbereichen des Kernziels "keine Fortschritte" gebe. Demgegenüber verweist er auf die spürbaren Verbesserungen, die in den Mitgliedstaaten insgesamt wie auch in Deutschland während der letzten Jahre erreicht werden konnten. So hat Deutschland bereits im Jahr 2011 sein nationales Teilziel im Bereich der Tertiär- bzw. gleichwertigen Abschlüsse erreicht. Zur weiteren Reduzierung der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss haben die deutschen Länder u.a. eine gemeinsame Förderstrategie vereinbart und umfangreiche Förderprogramme - auch mit Mitteln der EU - aufgelegt. Der Bundesrat bekräftigt in diesem Zusammenhang, dass Maßnahmen und Reformen im Bildungsbereich Zeit benötigen, bis sie in umfassender Weise wirksam werden.



Drucksache 331/1/13

... Im Gegensatz zum jetzt praktizierten Verfahren stellt dies eine erhebliche Änderung dar. Die Anforderungen an die Prüfung und die Prüflinge werden auf ein hohes Niveau gehoben. Dies wird auch Einfluss auf die Bestehensquote haben. Das Verfahren trägt allerdings dazu bei, dass zukünftig nur fachlich und sprachlich ausreichend qualifizierte Ärztinnen und Ärzte an der medizinischen Versorgung in Deutschland teilnehmen.



Drucksache 286/1/13

... - Anders als beispielsweise bei Geschwindigkeitsverstößen sind bei Überladungsverstößen in der Regel polizeiliche Sofortmaßnahmen erforderlich, wie z.B. Anhaltung, unmittelbare Stilllegung des Fahrzeugs, Entladung des Fahrzeugs. Dies bindet an den Kontrollstellen die Einsatzkräfte der Polizei. Die Festlegung der Kontrollquote (vgl. Artikel 12 Absatz 3 des Richtlinienvorschlags) stellt damit auch einen weitgehenden Eingriff in die Verwaltungs- und Personalhoheit insbesondere der Polizeibehörden dar, deren Erfüllung nur durch eine Ressourcenverlagerung aus anderen Bereichen der Verkehrsüberwachung zu bewerkstelligen ist. Der Bundesrat hat daher die konkrete Befürchtung, dass die Festlegung einer Kontrollquote zu einer Verringerung der Verkehrsüberwachungsmaßnahmen in anderen, für die Verkehrssicherheit noch wichtigeren Bereichen, wie Geschwindigkeits-, Abstands- oder Alkoholverstößen, führt.



Drucksache 758/1/13

... "Renoviert ein Mitgliedstaat mehr als 3 Prozent der Gesamtfläche von Gebäuden der Zentralregierung, kann er dies auf die Erfüllung seiner Verpflichtung in einem der drei vorangegangenen oder folgenden Jahre anrechnen." missverständlich ist. Die dort gewählte Formulierung impliziert, eine Anrechnung sei nur auf die Verpflichtung eines Jahres möglich. Eine (teilweise) Anrechnung auf die Verpflichtungen mehrerer Jahre erscheint ausgeschlossen. Dies steht im Widerspruch zum ausdrücklichen Wortlaut des Artikels 5 Absatz 3 der Richtlinie, der explizit die Anrechnung auf die jährliche Renovierungsquote der drei vorangegangenen oder der drei darauffolgenden Jahre zulässt. Dieses am Wortlaut orientierte Verständnis der Regelung eröffnet im Übrigen flexiblere und weitgehendere Anrechnungsmöglichkeiten.



Drucksache 513/13

... 14. Forschungsarbeiten in Deutschland zufolge waren rund 60 % der von Verbraucherschutzbehörden oder -verbänden in einem bestimmten Zeitraum erhobenen (Unterlassungs-)Klagen erfolgreich. Die hohe Erfolgsquote ist darauf zurückzuführen, dass die Kläger die Fälle sorgfältig ausgewählt hatten. Immerhin hatte das Gericht in 40 % der Fälle keine Rechtsverletzung bzw. kein unrechtmäßiges Verhalten festgestellt. Vgl. Meller-Hannich, Effektivität kollektiver Rechtschutzinstrumente, 2010.



Drucksache 175/13

... Zur Risikobetrachtung gehört die Bewertung bisher vorliegender Untersuchungsergebnisse aus der amtlichen Futtermittelüberwachung. Eine hohe Anzahl an Beanstandungen lässt auf mangelnde Sorgfalt schließen. Entscheidend ist dabei auch, welche Art von Verstößen vorliegt (Kennzeichnung, Höchstgehaltsüberschreitung, Gesundheitsgefährdung). Als ein Parameter zur Einschätzung kann z. B. die relative Beanstandungsquote herangezogen werden. In diesem Fall sind jedoch immer die Betrachtung innerhalb der jeweils vorliegenden RBA, sowie vergleichbare Zeiträume und Probenzahlen zugrunde zu legen.



Drucksache 680/13

... Umfangreiche Steuererhöhungen und eine Politik neuer Belastungen und Abgaben sind ein Irrweg. Steuerpolitik ist vor allem auch Wirtschafts- und Wachstumspolitik. Im internationalen Steuerwettbewerb ringen die Länder um günstige steuerliche Rahmenbedingungen für die Ansiedlung von Unternehmen, Facharbeitskräften und Kapital. So ist es kein Zufall, dass kaum mehr eine Industrienation Vermögensteuer erhebt und dass die meisten Staaten Kapitaleinkünfte auf niedrigem Niveau abgeltend besteuern. Diese Realitäten sind auch an der deutschen Steuerpolitik nicht spurlos vorübergegangen. Deutschland ist dem internationalen Trend gefolgt und hat durch wachstumsfördernde Steuersenkungen die Grundlagen für den heutigen wirtschaftlichen Erfolg geschaffen. Rekordsteuereinnahmen von über 600 Milliarden Euro im Jahr 2012 zeigen, dass dieser Schritt richtig war. Nicht zuletzt deswegen hat Deutschland den Weg durch die Finanz-, Wirtschafts- und Währungskrise gut gemeistert, ist europäische "Wachstumslokomotive" und Hochbeschäftigungsland. Die aktuelle volkswirtschaftliche Steuerquote von 23,4 Prozent übertrifft selbst die Quoten Mitte der neunziger Jahre mit Vermögensteuer, Gewerbekapitalsteuer und hohen Ertragssteuersätzen. Sie zeigt, dass sich Steuersatzsenkungen bei gleichzeitigem Abbau von Ausnahmen und Schlupflöchern langfristig bezahlt machen.



Drucksache 380/13 (Beschluss)

... Der Bundesrat befürchtet allerdings angesichts der vom Deutschen Bundestag im Vergleich zum Gesetzentwurf der Bundesregierung angehobenen Mindestbefriedigungsquote von 35 Prozent der angemeldeten Forderungen, dass das Gesetz die selbst gesteckten Ziele verfehlen wird, nämlich einerseits redlichen Schuldnern alsbald einen unbelasteten Neustart zu ermöglichen und andererseits durch die Belohnung besonderen Engagements diese zu überobligationsmäßigen Anstrengungen zu motivieren.



Drucksache 33/13

... "bei der rechnerischen Ermittlung der Quote des Verwaltungsvermögens erfolgt keine Beschränkung auf den Wert des Anteils."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 33/13




Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Jahressteuergesetz 2013

Anlage
Jahressteuergesetz 2013

I. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b - neu - § 3 Nummer 40 Buchstabe d Satz 2 und 3 EStG , Nummer 13a - neu - § 32d Absatz 2 Nummer 4 EStG , Nummer 35 Buchstabe a1 - neu - § 52 Absatz 4d Satz 4 - neu -, 5 - neu - EStG , Buchstabe j1 - neu - § 52 Absatz 45 EStG , Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 8b Absatz 1 Satz 2 KStG , Buchstabe c - neu - § 8b Absatz 10 KStG , Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 34 Absatz 7 Satz 13 - neu - bis 16 - neu - KStG

II. Zu Artikel 9 Nummer 2 - neu - § 2 Absatz 4 Satz 3 - neu - bis 6 - neu - UmwStG , Nummer 3 - neu - § 27 Absatz 11 - neu - UmwStG

Artikel 9
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

III. Zur Inhaltsübersicht, Zu Artikel 31a Nummer 1 Buchstabe a § 13a Absatz 1 Satz 4 ErbStG , Buchstabe b § 13a Absatz 4 Satz 5 ErbStG , Nummer 2 Buchstabe a § 13bAbsatz 2Satz2 Nummer 4a - neu - ErbStG , Buchstabe b § 13b Absatz 2Satz 3 ErbStG , Buchstabe c § 13b Absatz 2Satz 7 ErbStG , Nummer 3 § 37Absatz 8-neu- ErbStG

Artikel 31a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

IV. Zu Artikel 26 Nummer 1 - neu - § 1 Absatz 3a - neu -, Absatz 6 Satz 1 GrEStG , Nummer 2 - neu - § 4 Nummer 4 bis 8 GrEStG , Nummer 3 - neu - § 6a Satz 1 GrEStG , Nummer 4 - neu - § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 GrEStG , Nummer 5 - neu - § 13 Nummer 7 - neu - GrEStG , Nummer 6 - neu - § 16 Absatz 5 GrEStG , Nummer 7 - neu - § 17 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GrEStG , Nummer 8 Buchstabe a - neu - § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7a - neu - GrEStG , Buchstabe b - neu - § 19 Absatz 2 Nummer 5 GrEStG , Nummer 9 - neu - § 20 Absatz 2 Nummer 3 - neu - GrEStG , Nummer 10 - neu - § 23 Absatz 11 - neu - GrEStG

Artikel 26

V. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 7g Absatz 3 Satz 4 - neu - EStG

VI. Zu Artikel 2 Nummer 13b - neu - § 33 Absatz 2 Satz 4 - neu - EStG

VII. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b1 - neu - Inhaltsübersicht EStG , Nummer 33 Buchstabe b - neu - § 50dAbsatz 9Satz3 EStG , Buchstabe c - neu - § 50d Absatz 10 EStG , Nummer 33a - neu - § 50i - neu - EStG , Nummer 35 Buchstabe o § 52 Absatz 59a Satz 9 - neu -, 10 - neu - EStG , Buchstabe p § 52 Absatz 59d - neu - EStG , Buchstabe q § 52 Absatz 59e und 59f EStG , Artikel 33 Absatz 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 50i
Besteuerung bestimmter Einkünfte und Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

VIII. Zu Artikel 10 Nummer 3 Buchstabe c § 4 Nummer 18 UStG

IX. Zu Artikel 10 Nummer 6 Buchstabe b § 13b Absatz 5 UStG

X. Zur Inhaltsübersicht, Zu Artikel 10 Nummer 9 § 14b Absatz 1 Satz 1 UStG , Nummer 15 § 26a Absatz 1 Nummer 2 UStG , Nummer 17 § 27 Absatz 19 UStG , Artikel 11 Nummer 15 § 147 Absatz 3 Satz 1AO , Artikel 12 Nummer 2 Artikel 97 § 19a EGAO , Artikel 27 § 257 Absatz 4 HGB , Artikel 28 Artikel 47 EGHGB , Artikel 32 Änderungen zur weiteren Verkürzung der Aufbewahrungsfristen , Artikel 33 Absatz 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

XI. Zur Inhaltsübersicht, Zu Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes , Artikel 11 Änderung der Abgabenordnung , Artikel 12 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung , Artikel 12a - neu - Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes , Artikel 12b - neu - Änderung des Altersvors orgeverträge-Z ertifizierungsgesetzes , Artikel 20 Änderung des Bewertungsgesetzes , Artikel 33 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Artikel 12a
Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

Artikel 12b
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 182/13

... In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 2 kann die Bundesagentur für Arbeit die Zustimmung auf bestimmte Berufe beschränken, bedarfsabhängige Zulassungsquoten festlegen oder die Zulassung auf bestimmte Herkunftsländer begrenzen. Dadurch wird die Möglichkeit eröffnet, besonders flexibel auf bestimmte Bedarfssituationen zu reagieren und gegebenenfalls die Anwerbung auf die Staaten zu konzentrieren, die über Fachkräfte mit den benötigten Qualifikationen verfügen und bei denen die Anwerbung nicht gegen die Interessen der Herkunftsstaaten erfolgt. Die Auffassung der Bundesregierung, insbesondere zu außen- und entwicklungspolitischen Gesichtspunkten dieser Entscheidung, findet dabei Berücksichtigung. Nach Absatz 3 erfolgt die Zustimmung zur Beschäftigung ohne Vorrangprüfung. Dies entspricht in den Fällen des Absatz 1 dem geltenden Recht. In den Fällen des Absatzes 2 gehört die Feststellung des allgemeinen Bedarfs an Zuwanderung zu den Zulassungsvoraussetzungen und rechtfertigt damit, auf eine Prüfung im Einzelfall zu verzichten. Voraussetzung für die Erteilung der Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit bleibt in beiden Fällen, dass die Arbeitsbedingungen denen vergleichbarer Facharbeiterinnen und Facharbeiter entsprechen.



Drucksache 183/13

... -- Bearbeitungszeit an der Grenzübergangsstelle, - Verfügbarkeitsquote des Zentralregisters,



Drucksache 38/13

... - Abzug von Quoten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 38/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

- Rechtsgrundlage

- Subsidiaritätsprinzip

- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 13
Neue Technologien

Artikel 51a
Durchführungsbestimmungen

Artikel 61
Wiegen von Fischereierzeugnissen nach der Beförderung vom Anlandeplatz

Artikel 65
Ausnahmen von der Verkaufsbelegsvorschrift

Artikel 79
EU-Inspektoren

Kapitel IV
Befristete Maßnahmen

Artikel 108
Befristete Maßnahmen

Artikel 111a
Durchführungsbestimmungen zur Umsetzung der Datenvorschriften

Artikel 116a
Durchführungsbestimmungen für Websites und Webdienste

Artikel 119
Ausschussverfahren

Artikel 119a
Befugnisübertragung

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 432/13

... Die Umsetzungs- und Finanzierungsverantwortung für die zu erbringenden Bildungs- und Teilhabeleistungen liegt bei den kommunalen Trägern. Der Bund sorgt jedoch indirekt für eine finanzielle Entlastung der kommunalen Träger über eine erhöhte - variable - Beteiligungsquote des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (vergleiche § 46 Absatz 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) ). In den Jahren 2011 und 2012 (vorläufig auch 2013) wurde die Beteiligungsquote des Bundes an den KdU hierfür um jeweils 5,4 Prozentpunkte erhöht.



Drucksache 284/13 (Beschluss)

... Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) verzeichnet - bei unterdurchschnittlicher Aufklärungsquote - seit Jahren rapide ansteigende Fallzahlen im Bereich der Delikte gegen die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit informationstechnischer Systeme und Daten. Angriffe in Form von Trojanern, Viren und ähnlichem sind inzwischen Massenphänomene, die zahlenmäßig weit über die Angaben der PKS hinausgehen, weswegen es auch schwer ist, die in dieser Deliktsgruppe entstehenden Schäden abzuschätzen (vgl. Sieber, a.a.O., C 25 m.w. N.).



Drucksache 322/13

... Die genaue Entwicklung der Kosten ist nicht vorhersagbar, weil nicht abzusehen ist, in welcher Anzahl Anträge, die bislang bei den Meldebehörden gestellt wurden, zukünftig bei der Registerbehörde gestellt werden. Ausgehend von den Antragszahlen der vergangenen Jahre und unter Zugrundelegung der Verbreitungsquote des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 322/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

§ 30c
Elektronische Antragstellung

Artikel 2
Änderung der Gewerbeordnung

§ 150e
Elektronische Antragstellung

Artikel 3
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zur Entstehungsgeschichte

II. Neuerungen im Vergleich zur bisherigen Regelung

III. Gesetzgebungszuständigkeit

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft

b Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2443: Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und anderer registerrechtlicher Vorschriften zum Zwecke der Zulassung der elektronischen Antragstellung bei Erteilung einer Registerauskunft

3 Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Regelungsinhalt

2. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

2.1 Bürgerinnen und Bürger

2.2 Wirtschaft

2.3 Verwaltung

a Bund

b Länder und Kommunen

2.4 Sonstige Kosten

3. Bewertung


 
 
 


Drucksache 775/13

... 4. Deutschland unterliegt der präventiven Komponente des SWP und sollte eine solide Haushaltslage wahren, die die Einhaltung des mittelfristigen Ziels sicherstellt. Da die Schuldenquote 2011 (d.h. in dem Jahr, in dem Deutschland sein übermäßiges Defizit behoben hat) 80 % des BIP betrug und somit über dem Referenzwert von 60 % des BIP lag, gelten für Deutschland in den drei auf die Korrektur des übermäßigen Defizits folgenden Jahren die Übergangsregelungen hinsichtlich der Erfüllung des Schuldenstandkriteriums. Es sollte in dieser Zeit genügend Fortschritte bei der Einhaltung der Anforderung erzielen.



Drucksache 27/13

... Mit dem Gesetzentwurf soll ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Altenpflege geleistet werden. Die verstärkte Verkürzungsmöglichkeit von Altenpflegeumschulungen und die Gewinnung von mehr lebens- und berufserfahrenen Menschen für eine Altenpflegeumschulung wird zu mehr qualifizierten Berufsabschlüssen, zu einer erhöhten Beschäftigungsquote sowie zu einer verbesserten Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen beitragen und so einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und Fachkräftesicherung in einem wachsenden Beschäftigungsfeld in Deutschland leisten.



Drucksache 265/13 (Beschluss)

... Die im Gesetzentwurf vorgesehene Beschränkung des Anwendungsbereichs auf Forschungstätigkeiten, die im Rahmen der öffentlichen Projektförderung oder an einer institutionell geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtung durchgeführt werden, ist zu kurz gegriffen. Richtigerweise muss der Anwendungsbereich der Norm auf wissenschaftliche Beiträge erstreckt werden, die im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind. Die sich aus der Begründung des Gesetzentwurfs ergebende Herausnahme des gesamten an Hochschulen beschäftigten wissenschaftlichen Personals aus dem Anwendungsbereich der Norm, sofern diese nicht im Rahmen öffentlich geförderter Projekte forschen, stellt eine durch keinen sachlichen Grund zu rechtfertigende Diskriminierung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an Hochschulen im Vergleich zu den an außeruniversitären Forschungseinrichtungen tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern dar. Die Problematik wird durch den Umstand verschärft, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Fächern mit traditionell niedrigen Drittmittelquoten besonders benachteiligt würden. Durch das beabsichtigte Gesetz würde eine Dreiklassengesellschaft,



Drucksache 321/13 (Beschluss)

... 2. Er unterstützt die Kommission im Bemühen um fairen Wettbewerb und Zugang auch zu Premiuminhalten. Der Bundesrat betont die Notwendigkeit der Förderung europäischer Produktionen im Interesse der kulturellen Vielfalt angesichts des starken US-amerikanischen Marktes und unterstützt daher die Schaffung technikangemessener Förderansätze, die auf den bereits existierenden Förderinstrumenten aufbauen und diese ergänzen. Es steht zu erwarten, dass die bisher gebräuchlichen Quotenregelungen aufgrund geänderter Verbreitungsformen und Nutzungsgewohnheiten nicht mehr greifen.



Drucksache 197/13

... 6. In welcher Weise und wann will die Bundesregierung die Empfehlung des Sachverständigengutachtens, über eine sanktionsbewehrte Geschlechterquote für Aufsichtsräte die Unterrepräsentanz von Frauen in diesen Gremien zu ändern, umsetzen?



Drucksache 25/1/13

... 30. Um die Chancengleichheit von Frauen in Aufsichtsräten zu gewährleisten, hält der Bundesrat eine gesetzliche Mindestquote für erforderlich, da freiwillige Vereinbarungen bisher nicht den gewünschten Erfolg gebracht haben.



Drucksache 660/13

... Durch die Klarstellung von Begrifflichkeiten oder die Änderung bezeichnungsrechtlicher Regelungen entsteht bei den für die Weinkontrolle zuständigen Behörden kein Mehraufwand. Für die Überprüfung der vorgesehenen Frist für die Übermittlung der Begleitpapiere gilt das Gleiche, da die Einhaltung einer Frist in jedem Fall geprüft werden muss. Durch die Streichung der Mindestmengen an Wein, die im Falle von Auszeichnungen bzw. Gütezeichen seitens der Erzeuger vorrätig gehalten werden müssen, entfällt für die Weinkontrolle der entsprechende Kontrollaufwand. Die Möglichkeit, im Falle abweichender Auspressquoten auf Antrag das tatsächliche Auspressergebnis zu Grunde zu legen, ist mit einem entsprechenden Verwaltungsaufwand verbunden.



Drucksache 203/13

... Vor allem in Bezug auf die Kontrollregeln, gegen die der Bundesrat Einwände erhebt, schlägt die Kommission eine spürbare Vereinfachung vor. Mitgliedsstaaten mit einem funktionierenden Kontrollsystem und einer geringen Fehlerquote sollen die Zahl der Vor-Ort-Kontrollen reduzieren können. Vorgeschlagen wird auch eine erhebliche Verringerung und Vereinfachung der Cross-Compliance-(CC)-Anforderungen. Künftig sollen die Grundanforderungen an die Betriebsführung (SMR) von 18 auf 13 reduziert werden. Die Zahl der GLOZ-Auflagen (Erhaltung eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands) würde von 15 auf 8 zurückgehen.



Drucksache 460/13

... - und Klimafonds haben sich als nicht ausreichend erwiesen. Zusätzlich verweist der Bundesrat darauf, dass auch weitere, haushaltsunabhängige Förderinstrumente notwendig sind, um die angestrebte Sanierungsquote von ca. 3% pro Jahr zu erreichen.



Drucksache 94/13

... 5. Kein Gläubiger soll einen höheren Verlust tragen, als er bei einer Liquidation des Instituts in einem regulären Insolvenzverfahren erleiden würde. In diesem Zusammenhang ist es zulässig, zum Zeitpunkt des Einsatzes eines Abwicklungsinstruments eine pauschale Insolvenzquote auf der Basis der zu diesem Zeitpunkt ermittelten Kapitallücke zu ermitteln.



Drucksache 380/13

... (1) Die Bundesregierung berichtet dem Deutschen Bundestag bis zum 30. Juni 2018, in wie vielen Fällen bereits nach drei Jahren eine Restschuldbefreiung erteilt werden konnte. Der Bericht hat auch Angaben über die Höhe der im Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren erzielten Befriedigungsquoten zu enthalten.



Drucksache 141/1/13

... 34. Der Bundesrat bekennt sich ausdrücklich zum bildungsbezogenen Kernziel der Europa-2020-Strategie, das Bund und Länder für Deutschland im Zuge der freiwilligen EU-Bildungskooperation in ein nationales Ziel umgesetzt haben: die Senkung der Quote früher Schulabgänger auf unter 10 Prozent und die Steigerung der Quote der 30 bis 34-Jährigen mit tertiären oder gleichwertigen Abschlüssen unter Einbezug von ISCED-4-Abschlüssen auf mindestens 42 Prozent. Er verwahrt sich aber gegen die Feststellung der Kommission, wonach es in beiden Teilbereichen des Kernziels "keine Fortschritte" gebe. Demgegenüber verweist er auf die spürbaren Verbesserungen, die in den Mitgliedstaaten insgesamt wie auch in Deutschland während der letzten Jahre erreicht werden konnten. So hat Deutschland bereits im Jahr 2011 sein nationales Teilziel im Bereich der Tertiär- bzw. gleichwertigen Abschlüsse erreicht. Zur weiteren Reduzierung der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss haben die deutschen Länder u. a. eine gemeinsame Förderstrategie vereinbart und umfangreiche Förderprogramme - auch mit Mitteln der EU - aufgelegt. Der Bundesrat bekräftigt in diesem Zusammenhang, dass Maßnahmen und Reformen im Bildungsbereich Zeit benötigen, bis sie in umfassender Weise wirksam werden.



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