[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

1839 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Quote"


⇒ Schnellwahl ⇒

0206/20B
0049/20
0004/20B
0164/20B
0018/1/20
0206/20
0028/1/20
0203/20
0028/20B
0189/20
0004/1/20
0206/1/20
0164/1/20
0355/20
0205/20
0513/20
0196/20
0246/20
0293/20
0088/1/20
0085/20
0012/20
0531/20
0028/20
0295/1/20
0288/20
0111/1/20
0088/20
0306/1/20
0439/1/20
0203/20B
0139/20
0265/20B
0029/20B
0364/1/20
0087/20
0364/20
0086/20
0426/20B
0434/1/20
0029/1/20
0075/20
0434/20B
0265/1/20
0582/19
0063/19B
0521/19
0637/19
0055/1/19
0467/1/19
0111/19
0170/19
0661/19
0100/19B
0533/19
0520/19
0578/1/19
0049/1/19
0398/1/19
0351/19B
0517/19
0235/1/19
0346/19
0055/19B
0330/1/19
0053/19B
0010/19
0330/19B
0450/1/19
0629/19
0359/2/19
0053/1/19
0519/19
0424/19
0358/1/19
0197/1/19
0359/19B
0205/19
0359/1/19
0581/19B
0373/19
0579/19B
0111/19B
0235/19B
0649/19
0655/1/19
0579/1/19
0063/1/19
0581/1/19
0578/19B
0439/19
0017/19B
0517/2/19
0396/19
0523/19
0556/1/19
0346/19B
0591/19B
0042/19
0351/1/19
0128/19
0399/19
0275/1/19
0556/19
0049/19B
0450/19
0661/1/19
0358/19B
0556/19B
0197/19B
0398/19B
0450/19B
0481/18
0427/18
0376/4/18
0175/18
0237/18B
0005/1/18
0314/18B
0372/18B
0261/1/18
0285/18B
0578/18
0430/18B
0166/18B
0165/1/18
0402/1/18
0165/18B
0074/18B
0607/2/18
0229/18B
0037/18B
0112/1/18
0003/18B
0221/18
0300/18
0229/1/18
0202/18
0548/18
0578/18B
0261/18B
0563/18
0469/2/18
0228/1/18
0103/1/18
0086/1/18
0227/1/18
0094/18
0224/18
0237/1/18
0563/18B
0626/18
0009/18
0443/18
0502/18B
0314/18
0380/18
0005/18B
0305/18
0330/18B
0227/18B
0330/1/18
0228/18B
0502/1/18
0285/1/18
0469/18
0166/1/18
0103/18
0003/18
0536/18
0074/1/18
0063/18B
0380/1/18
0086/18B
0103/18B
0063/1/18
0504/1/18
0037/1/18
0430/1/18
0246/1/18
0344/18
0112/18B
0312/1/17
0666/17
0726/1/17
0182/17B
0162/1/17
0215/17
0296/1/17
0633/1/17
0089/17B
0001/1/17
0750/1/17
0732/17
0127/1/17
0674/17
0312/17B
0090/17
0189/1/17
0747/17
0643/17
0087/1/17
0622/17
0380/17
0047/1/17
0285/1/17
0001/17B
0249/17
0162/17B
0726/17B
0047/17B
0182/1/17
0643/17B
0088/17
0187/17B
0127/17B
0686/17B
0002/17B
0002/1/17
0717/1/17
0713/17
0189/17B
0543/1/17
0686/1/17
0717/17
0087/17B
0089/1/17
0187/1/17
0666/1/17
0593/1/17
0120/17
0633/17B
0725/17
0402/17
0629/1/17
0315/16
0285/16
0490/1/16
0518/16
0580/16
0116/16
0797/16B
0235/16
0780/1/16
0749/16B
0532/16
0352/2/16
0266/1/16
0180/16
0271/16
0142/16
0673/1/16
0068/1/16
0316/16
0304/16
0819/16B
0518/16B
0266/16B
0618/16
0809/1/16
0678/16
0062/16
0327/16
0066/2/16
0279/16B
0123/16B
0545/16
0518/1/16
0016/16
0804/1/16
0080/16
0815/16B
0565/16
0020/2/16
0291/16
0123/1/16
0065/16
0673/16B
0521/16
0534/16
0294/16
0172/16
0494/16
0229/16
0299/16
0490/16B
0478/16B
0486/1/16
0748/16
0797/1/16
0310/16B
0018/16
0314/16
0229/1/16
0545/1/16
0572/16
0066/16B
0068/16B
0279/1/16
0314/16B
0503/1/16
0068/2/16
0677/16
0819/1/16
0279/16
0490/16
0420/16
0102/1/16
0657/16
0521/3/16
0729/16
0247/16
0701/16
0344/1/16
0375/16
0045/16
0068/16
0003/16
0478/1/16
0521/2/16
0335/16
0678/1/16
0407/16
0390/2/16
0690/16
0102/16B
0521/16B
0019/15
0599/1/15
0379/15
0086/1/15
0414/15
0610/15B
0373/15
0065/15
0033/15
0120/15B
0446/15
0030/15
0551/15B
0510/1/15
0416/15
0353/15B
0630/15B
0261/15
0599/15B
0427/15
0117/15
0022/15
0598/15B
0510/15B
0021/15
0015/1/15
0086/15B
0600/15B
0283/15
0127/15B
0015/15B
0630/1/15
0551/15
0600/1/15
0063/15
0318/15
0598/1/15
0144/15
0235/15
0464/15
0610/15
0258/15B
0502/15
0407/15
0441/15B
0207/15
0632/15B
0250/15
0446/1/15
0046/15
0447/15
0127/1/15
0349/1/15
0441/1/15
0386/1/15
0632/1/15
0386/15
0600/15
0130/1/15
0386/15B
0311/14B
0151/3/14
0488/14
0232/14
0583/14
0432/14
0327/1/14
0636/2/14
0327/14B
0183/14
0360/1/14
0393/1/14
0193/1/14
0311/1/14
0446/1/14
0502/14B
0308/1/14
0308/14B
0360/14B
0242/1/14
0557/14
0640/1/14
0502/14
0534/14
0319/1/14
0091/14B
0151/14B
0544/14
0589/14
0557/14B
0278/1/14
0473/14
0319/14X
0091/1/14
0255/14
0249/14
0393/14B
0132/14
0244/14
0636/1/14
0003/14
0244/14B
0136/14
0444/14
0617/14
0587/14
0091/14
0447/14
0244/1/14
0458/14
0639/14
0207/13
0459/13
0284/13
0470/13
0565/13B
0616/1/13
0286/13B
0112/1/13
0616/13B
0087/13
0565/13
0758/13
0041/13
0025/13B
0264/1/13
0141/13B
0331/1/13
0286/1/13
0758/1/13
0513/13
0175/13
0680/13
0380/13B
0033/13
0182/13
0183/13
0038/13
0432/13
0284/13B
0322/13
0775/13
0027/13
0265/13B
0321/13B
0197/13
0025/1/13
0660/13
0203/13
0460/13
0094/13
0380/13
0141/1/13
0141/13
0752/13
0433/13
0515/13
0290/13
0343/13B
0526/13
0348/13
0612/13
0112/13B
0663/13
0264/13B
0265/1/13
0471/13
0445/1/13
0447/13
0380/1/13
0010/1/13
0758/13B
0603/13
0188/13
0321/1/13
0721/13
0048/13
0173/13
0347/13
0156/13
0109/13
0063/13
0707/1/12
0152/1/12
0001/12
0313/1/12
0161/1/12
0472/12B
0467/1/12
0516/12B
0446/12
0160/12
0383/12
0607/1/12
0356/12
0030/1/12
0756/12
0557/12
0550/12
0517/1/12
0508/12
0472/1/12
0546/12
0723/12
0725/12
0459/12B
0086/1/12
0799/12
0223/12
0356/12B
0791/1/12
0356/1/12
0346/1/12
0346/12B
0722/2/12
0415/12
0791/12B
0581/12
0330/12
0511/12
0687/12
0015/2/12
0161/12B
0030/12B
0571/2/12
0237/12
0313/12B
0016/12
0758/12
0722/1/12
0338/1/12
0406/12B
0467/12B
0434/12
0607/12B
0692/12
0112/12B
0464/1/12
0313/12
0238/12B
0722/12
0454/12
0703/12
0112/12
0516/1/12
0302/1/12
0334/12
0130/12
0464/12B
0406/1/12
0350/1/12
0109/12
0159/12
0687/12B
0722/12B
0571/12B
0253/12
0465/12
0759/12
0110/12
0571/1/12
0238/12
0571/12
0467/12
0697/1/12
0469/1/12
0310/12
0214/12
0725/12B
0721/12
0610/12
0517/12
0672/1/12
0094/12B
0015/1/12
0330/1/12
0687/1/12
0725/1/12
0469/12B
0684/12
0517/12B
0338/12
0038/12
0535/12
0459/1/12
0746/12
0152/12
0161/12
0672/12B
0086/12B
0632/1/12
0094/1/12
0599/12
0629/11B
0392/1/11
0535/11
0409/11
0698/11B
0629/1/11
0072/11
0060/2/11
0682/1/11
0854/11
0803/1/11
0858/11
0357/11
0371/11
0092/11
0108/11B
0409/11B
0085/1/11
0872/11
0542/11
0590/1/11
0320/11
0114/11
0698/1/11
0310/11B
0876/11
0191/11
0214/11
0761/11B
0189/2/11
0189/11
0735/11
0799/11
0361/11
0632/11B
0214/11B
0370/11
0072/1/11
0733/11B
0761/11
0366/11
0059/11B
0485/1/11
0319/11
0834/1/11
0410/11B
0424/11B
0650/2/11
0844/11
0313/1/11
0703/11
0216/11
0216/11X
0237/11
0108/11
0214/1/11
0402/11
0086/1/11
0043/11
0339/1/11
0313/11B
0310/11
0822/11B
0142/11B
0252/1/11
0060/4/11
0409/1/11
0150/11
0088/11
0142/11
0399/11B
0089/11
0805/11B
0741/11
0834/11B
0253/11B
0367/11
0054/11
0086/11B
0831/11
0810/11
0341/11B
0310/1/11
0582/1/11
0876/11B
0045/11
0181/11
0087/11
0043/11B
0733/1/11
0580/11
0252/11B
0025/1/11
0747/11
0085/11B
0334/11
0027/11
0733/11
0876/1/11
0803/11B
0635/11
0093/11
0632/1/11
0127/11
0059/11
0825/11
0315/11
0037/11
0822/1/11
0073/11
0805/1/11
0763/11
0176/11
0190/11
0216/11B
0874/11
0043/1/11
0339/11B
0094/11
0305/11
0582/11B
0702/11
0379/11
0269/11
0614/11B
0059/1/11
0661/10
0879/10
0507/10
0267/10
0602/10B
0666/10
0575/10B
0113/1/10
0604/10B
0667/2/10
0847/3/10
0581/1/10
0857/10
0432/10
0276/10
0874/10
0808/10
0231/1/10
0667/10
0821/10
0712/10
0069/10B
0635/10B
0550/10
0341/10
0667/10B
0347/10B
0869/10
0188/1/10
0003/10
0389/10
0509/10
0442/10B
0188/10B
0705/10
0850/10B
0227/10
0226/10
0041/1/10
0486/10
0347/1/10
0602/1/10
0839/10
0132/10
0671/10
0532/1/10
0311/10
0808/10B
0441/1/10
0442/1/10
0532/2/10
0483/10
0427/10
0518/1/10
0419/1/10
0188/10
0575/10
0267/1/10
0518/10B
0441/10B
0602/10
0879/10B
0604/1/10
0856/10
0616/1/10
0771/10B
0260/10
0225/10
0575/1/10
0113/10B
0183/10B
0850/10
0052/10
0155/10
0712/10B
0131/10
0675/10
0276/10B
0313/10
0790/1/10
0799/10
0661/10B
0056/10
0156/10
0635/1/10
0790/10B
0771/10
0113/3/10
0745/2/10
0441/10
0270/10
0183/1/10
0267/10B
0247/10B
0771/1/10
0693/10
0021/10
0576/10
0001/10
0561/10
0855/10
0021/10B
0781/10
0258/10
0616/10B
0421/10
0228/10
0834/10
0419/10B
0687/1/10
0134/10
0667/1/10
0813/10
0422/10
0337/1/10
0786/10
0247/10
0518/10
0429/10
0581/10B
0661/1/10
0569/10B
0113/10
0569/1/10
0177/10
0508/10
0747/10
0850/1/10
0780/10
0442/10
0282/1/09
0379/09
0140/09
0070/09B
0026/09
0534/3/09
0442/09
0498/09
0070/09
0160/3/09
0658/09
0730/09
0479/09
0550/09
0107/09
0228/09
0866/09
0805/09
0429/09
0120/09
0521/3/09
0260/09
0540/1/09
0094/09
0864/09B
0377/09B
0535/09
0819/1/09
0254/09
0306/09
0132/09
0379/1/09
0442/1/09
0282/09
0345/09
0054/09
0419/09
0211/09
0100/09
0503/09
0674/09
0634/09
0794/09
0761/1/09
0339/09
0665/09
0313/09
0534/09B
0616/09
0160/09B
0750/09
0841/09
0379/09B
0377/1/09
0864/1/09
0540/09B
0335/09
0049/1/09
0724/09B
0769/09
0411/09
0386/09
0296/1/09
0748/09
0321/09
0632/09
0315/09
0791/09
0139/09
0160/09
0386/09B
0386/1/09
0893/09B
0780/09
0003/09B
0893/09
0166/09
0003/1/09
0551/09
0253/09
0049/09B
0137/09
0748/09B
0761/09
0656/1/09
0214/09
0442/09B
0057/09
0819/09B
0262/09
0548/09
0724/1/09
0135/09
0277/09
0070/1/09
0420/09
0227/09
0534/1/09
0296/09B
0761/09B
0748/1/09
0707/09
0349/08B
0471/08
0335/5/08
0073/08B
0709/1/08
0335/08B
0780/08
0342/1/08
0200/08
0342/08B
0004/08B
0640/08
0551/08
0999/1/08
0648/08B
0560/08
0096/08B
0379/08
0157/08
0237/08
0699/08B
0965/1/08
0757/08
0632/1/08
0157/08B
0755/08
0965/08B
0266/08
0385/08
0038/08B
0632/08B
0351/08
0759/08B
0497/08
0522/08
0878/08
0668/08
0295/08
0234/08
0305/08
0629/08
0703/08
0157/1/08
0709/08
0249/08
0237/1/08
0308/08
0004/08
0113/08
0004/1/08
0746/08
1005/08
0625/08
0007/1/08
0452/1/08
0168/08
0505/08
0982/08
0961/1/08
0237/08B
0806/08
0999/08
0096/2/08
0367/08
0648/08
0778/1/08
0342/08
0367/08D
0961/08B
0225/08
0778/08B
0225/08B
0561/08B
0335/1/08
0134/1/08
0010/08B
0681/08
0134/08B
0543/08
0561/08
0733/08
0409/08
0818/08
0332/08
0030/08
0502/08
0096/1/08
0709/08B
0759/1/08
0830/1/08
0265/08
0959/08
0605/08
0073/1/08
0498/08
0431/08
0335/08
0699/1/08
0009/08
0180/08
0090/08
0544/08
0468/08
0007/08B
0367/1/08
0349/1/08
0010/08C
0158/08
0335/4/08
0333/08
0800/08
0452/08B
0017/08
0699/08
0589/08
0571/08
0745/08
0384/08
0749/08
0573/08
0038/08
0038/1/08
0349/08
0136/08
0447/1/08
0194/08
0798/08
0096/08
0748/08
0510/08
0335/3/08
0830/08
0814/08
0561/1/08
0296/08
0470/08
0795/08
0103/08B
0999/08B
0088/08
0195/08
0694/08
0978/08
0444/08
0451/08
0397/08
0135/08
0037/08B
0929/08
0037/1/08
0007/08
0696/08
0879/08
0103/1/08
0847/08
0335/2/08
0010/08
0010/1/08
0367/08B
0354/07B
0555/2/07
0702/07
0411/07
0086/07
0738/07
0763/07B
0084/07B
0210/07
0837/07B
0567/07
0145/07
0718/07
0274/07B
0082/07
0224/1/07
0544/07B
0896/07
0378/07
0762/1/07
0495/07
0780/07
0763/1/07
0950/07
0859/07B
0312/07B
0137/07B
0641/07
0936/07B
0259/07
0364/1/07
0417/1/07
0684/07
0777/07
0800/2/07
0533/07
0274/1/07
0003/07
0544/8/07
0542/1/07
0918/07
0603/07
0075/07
0599/07
0185/07B
0549/07
0824/07
0738/07B
0800/07
0247/07
0713/07
0762/07
0220/07B
0837/1/07
0220/1/07
0747/1/07
0409/07
0504/07
0191/07
0597/1/07
0521/07
0786/07
0764/07B
0417/07B
0521/07B
0597/07B
0542/07
0901/07B
0736/07
0068/07
0567/1/07
0713/1/07
0470/07
0579/1/07
0600/07B
0463/07
0783/07
0889/07
0137/07
0936/07
0038/07B
0750/07
0044/07
0185/1/07
0120/07B
0146/1/07
0419/07
0384/07
0406/07
0086/07B
0148/07
0017/07
0865/07
0616/07
0555/07B
0309/2/07
0555/1/07
0932/07
0354/1/07
0120/07
0150/07B
0241/07
0862/07
0800/1/07
0312/1/07
0299/07
0150/07
0298/07
0654/07
0521/1/07
0566/07
0566/07B
0489/07
0438/07
0826/07
0544/7/07
0901/07
0542/07B
0328/07
0748/07
0859/1/07
0713/2/07
0364/07B
0713/07B
0720/07A
0356/07
0800/07B
0139/07
0417/07
0084/1/07
0764/07
0600/1/07
0600/07
0665/07
0922/07
0762/07B
0837/07
0141/07
0813/1/07
0038/07
0224/07B
0309/07B
0312/07
0460/07
0567/07B
0793/07
0859/07
0214/07
0591/07
0924/07
0256/06
0154/06
0621/06
0118/1/06
0314/06
0815/2/06
0376/06
0462/1/06
0329/06
0779/06
0622/06B
0011/06B
0056/06B
0010/06
0012/06B
0321/06
0206/06
0054/06
0617/1/06
0752/06B
0752/06
0929/06
0907/06
0010/1/06
0180/06
0621/3/06
0802/06
0187/06
0759/06
0898/06B
0404/06B
0863/06
0621/1/06
0778/06
0462/06B
0145/06
0234/06
0901/06
0350/06
0214/06B
0011/1/06
0071/06B
0816/06
0621/06B
0549/06
0865/06
0138/06B
0815/06B
0214/1/06
0138/06
0505/06B
0250/06
0071/1/06
0507/06
0779/1/06
0142/06
0800/06
0005/06
0009/1/06
0083/06
0509/06
0131/06
0369/06
0743/1/06
0706/06
0947/06
0910/06
0128/06
0896/06
0801/06
0621/2/06
0549/06B
0452/06
0684/06B
0065/06
0056/1/06
0009/06B
0253/06
0178/06
0633/06B
0687/06
0118/06
0138/1/06
0623/06
0226/06
0011/06
0184/06
0903/06
0617/06B
0252/1/06
0243/06
0252/06B
0486/06
0898/06
0056/06
0141/06
0194/1/06
0946/06
0935/06
0759/06B
0731/06
0469/06
0153/06
0621/4/06
0633/1/06
0755/06
0743/06
0012/1/06
0404/1/06
0549/1/06
0871/06
0367/06
0633/06
0864/06
0010/06B
0219/06
0945/06
0170/05
0948/05
0830/05B
0320/1/05
0592/1/05
0037/1/05
0948/05B
0656/05B
0445/05
0919/2/05
0396/05
0912/05
0034/05
0081/05B
0142/05
0165/05
0341/05
0424/05
0157/05B
0213/05B
0194/05
0592/05B
0680/05
0621/05
0247/1/05
0621/05B
0471/05
0119/05
0263/05
0286/1/05
0072/05
0596/05
0081/1/05
0822/05
0479/05B
0053/05
0555/05B
0656/05
0932/05
0830/1/05
0633/05
0003/05
0621/1/05
0319/05
0364/05
0635/1/05
0772/05
0919/1/05
0057/05B
0084/05
0477/05
0818/05
0286/05B
0479/2/05
0057/1/05
0299/05
0247/05
0543/05B
0490/05
0578/05
0746/05
0875/05
0002/05
0163/1/05
0037/05B
0213/05
0555/05
0164/05
0245/05
0188/05
0287/05B
0245/05B
0588/05
0255/05
0543/05
0287/05
0509/05
0014/1/05
0690/05
0615/05
0002/05B
0041/1/05
0894/05
0820/05
0479/1/05
0568/05
0002/1/05
0157/1/05
0744/05
0037/05
0683/05
0322/05
0591/05
0555/1/05
0948/1/05
0341/05B
0830/05
0913/05
0656/1/05
0321/05
0390/05
0183/05
0041/05B
0777/05
0883/05
0538/05
0107/05
0245/1/05
0014/05B
0919/05B
0635/05B
0247/05B
0287/1/05
0320/05
0917/04B
0566/1/04
0980/04
0697/1/04
0769/04
0285/04B
0662/04
0877/04
0919/04
0707/5/04
0701/1/04
0566/04B
0176/04
0728/04B
0697/04B
0747/04
0336/04
0664/2/04
0622/04
0984/04
0544/04B
0586/04
0620/04
0232/04
0919/2/04
0763/04
0176/1/04
0664/04
0763/04B
0728/1/04
0721/04
0566/04
0606/04B
0664/04B
0917/1/04
0691/04B
0817/1/04
0365/04
0693/04
0176/04B
0693/1/04
0613/04
0606/2/04
0693/04B
0061/03B
0332/03B
0849/03
0061/2/03
0061/1/03
0856/03
Drucksache 517/19

... (5) Das Bundesversicherungsamt rechnet die bei den Prüfungen nach Absatz 1 jeweils festgestellten fehlerhaften oder nicht plausiblen Fälle auf die der jeweiligen Stichprobe zugrunde liegende Grundgesamtheit hoch. Das Bundesversicherungsamt bestimmt das jeweils anzuwendende Hochrechnungsverfahren im Benehmen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen. Hierbei kann es bei den Prüfungen nach Absatz 1 Satz 1 auch bestimmen, dass die Hochrechnung nur erfolgt, wenn die fehlerhaften oder nicht plausiblen Fälle eine bestimmte Quote überschreiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 517/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Weiterentwicklung des RSA

Weiterentwicklung des Organisationsrechts

Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 3
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 4a
Wettbewerb der Krankenkassen, Verordnungsermächtigung

Erster Abschnitt

Erster Titel Arten der Krankenkassen

§ 143
Ortskrankenkassen

§ 144
Betriebskrankenkassen

§ 145
Innungskrankenkassen

§ 146
Landwirtschaftliche Krankenkasse

§ 147
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

§ 148
Ersatzkassen

Zweiter Titel Besondere Vorschriften zur Errichtung, zur Ausdehnung und zur Auflösung von Betriebskrankenkassen sowie zum Ausscheiden von Betrieben aus Betriebskrankenkassen

§ 149
Errichtung von Betriebskrankenkassen

§ 150
Verfahren bei Errichtung

§ 151
Ausdehnung auf weitere Betriebe

§ 152
Ausscheiden von Betrieben

§ 153
Auflösung

§ 154
Betriebskrankenkassen öffentlicher Verwaltungen

Dritter Titel Vereinigung, Schließung und Insolvenz von Krankenkassen

§ 155
Freiwillige Vereinigung

§ 156
Vereinigung auf Antrag

§ 157
Verfahren bei Vereinigung auf Antrag

§ 158
Zusammenschlusskontrolle bei Vereinigungen von Krankenkassen

§ 159
Schließung

§ 160
Insolvenz von Krankenkassen

§ 161
Aufhebung der Haftung nach § 12 Absatz 2 der Insolvenzordnung

§ 162
Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden

§ 163
Vermeidung der Schließung oder Insolvenz von Krankenkassen

§ 164
Vorübergehende finanzielle Hilfen

Vierter Titel Folgen der Auflösung, der Schließung und der Insolvenz

§ 165
Abwicklung der Geschäfte

§ 166
Haftung für Verpflichtungen bei Auflösung oder Schließung

§ 167
Verteilung der Haftungssumme auf die Krankenkassen

§ 168
Personal

§ 169
Haftung im Insolvenzfall

§ 170
Deckungskapital für Altersversorgungsverpflichtungen, Verordnungsermächtigung

§ 267
Datenverarbeitung für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs

§ 268
Risikopool

§ 273
Sicherung der Datengrundlagen für den Risikostrukturausgleich

§ 293a
Transparenzstelle für Verträge über eine hausarztzentrierte Versorgung oder über eine besondere Versorgung

§ 327
Übergangsregelung zur Änderung der Größe des Verwaltungsrates des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen

§ 328
Übergangsregelung für am ... [einsetzen: Tag des Inkrafttretens nach Artikel 11 Absatz 11 bereits geschlossene Krankenkassen

Artikel 6
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften.

§ 2
Risikogruppen

§ 3
Versicherungszeiten

§ 5
Bekanntmachungen

§ 6
Zahlungsverkehr und Verrechnung

Abschnitt 2
Datenmeldungen, Versichertenklassifikationsmodell und Gutachten

§ 7
Verarbeitung von Daten für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs

§ 8
Auswahl und Anpassung des Versichertenklassifikationsmodells

§ 9
Datenmeldungen für den monatlichen Ausgleich

§ 10
Folgegutachten zu Zuweisungen zur Deckung der Aufwendungen für Krankengeld und Auslandsversicherte

Abschnitt 3
Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds

§ 11
Zuweisungen für das Krankengeld

§ 12
Ermittlung der Höhe der Grundpauschale

§ 13
Zuweisungen für sonstige Aufgaben

§ 14
Risikopool

§ 15
Zuweisungen für Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen und für strukturierte Behandlungsprogramme

§ 16
Durchführung des Zahlungsverkehrs, monatlicher Ausgleich und Kostentragung

§ 17
Mitgliederbezogene Veränderung der Zuweisungen

§ 18
Jahresausgleich

§ 19
Ausschluss auffälliger Risikogruppen

§ 20
Prüfung der Datenmeldungen

§ 21
Ermittlung des Korrekturbetrags nach § 273 Absatz 6 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 22
Durchführung des Einkommensausgleichs

Abschnitt 4
Aufbringung der Finanzmittel für den Innovationsfonds bei den Krankenkassen

§ 23
Aufzubringende Mittel der Krankenkassen für den Innovationsfonds

Abschnitt 5
Anforderungen an die Zulassung strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137f

§ 24
Anforderungen an das Verfahren der Einschreibung der Versicherten in ein strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich der Dauer der Teilnahme

§ 25
Anforderungen an das Verfahren der Verarbeitung der für die Durchführung der Programme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erforderlichen personenbezogenen Daten

§ 26
Berechnung der Kosten für die Bescheidung von Zulassungsanträgen

Abschnitt 6
Übergangsregelung

§ 27
Übergangsregelung

Artikel 7
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 8
Änderung der SGB V-Übertragungsverordnung

§ 1
Die in § 170 Absatz 4 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 162 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch enthaltenen Ermächtigungen werden auf das Bundesversicherungsamt übertragen.

Artikel 9
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

Einführung einer Regionalkomponente in den RSA

Einführung eines Krankheits-Vollmodells

4 Risikopool

Streichung der Erwerbsminderungsgruppen

Versichertenindividuelle Berücksichtigung von Abschlägen und Rabatten für Arzneimittel im RSA

Begleitende untergesetzliche Regelungen

Stärkung von Präventionsanreizen durch den RSA

Stärkung der Manipulationsresistenz des RSA

Vereinfachung der Prüfungen nach § 20 der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung RSAV

Einführung einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftlichen Beirat

Modernisierung des Organisationsrechts der Krankenkassen

Weiterentwicklung der Strukturen des GKV-Spitzenverbandes

Rechnungszuschlag für Krankenhäuser

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

Vl. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Bund, Länder und Gemeinden

Gesetzliche Krankenversicherung

4. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

Weiterentwicklung des RSA

Weiterentwicklung des Organisationsrechts

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu § 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu § 4a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu § 4b

Zu Nummer 4

Zu § 71

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu § 73b

Zu Nummer 6

Zu § 77

Zu Nummer 7

Zu § 83

Zu Nummer 8

Zu § 87a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu § 92a

Zu Nummer 10

Zu § 137g

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu § 140a

Zu Nummer 12

Zu § 143

Zu § 144

Zu § 145

Zu § 146

Zu § 147

Zu § 148

Zu § 149

Zu § 150

Zu § 151

Zu § 152

Zu § 153

Zu § 154

Zu § 155

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu den Absätzen 5 und 6

Zu § 156

Zu § 157

Zu § 158

Zu § 159

Zu § 160

Zu § 161

Zu § 162

Zu § 163

Zu § 164

Zu § 165

Zu § 166

Zu § 167

Zu § 168

Zu § 169

Zu § 170

Zu Nummer 13

Zu § 173

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu § 217b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu § 217c

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 16

Zu § 217d

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu § 217f

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu § 260

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu § 266

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe i

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe j

Zu Nummer 21

Zu § 267

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 268

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 22

Zu § 269

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 23

Zu § 270

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 24

Zu § 270a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu § 271

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 26

Zu § 273

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 27

Zu § 284

Zu Nummer 28

Zu § 293a

Zu Nummer 29

Zu § 295

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 30

Zu § 302

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 31

Zu § 303

Zu Nummer 32

Zu § 304

Zu Nummer 33

Zu § 305a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 34

Zu § 318

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 35

Zu § 323

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 36

Zu § 327

Zu § 328

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu § 2

Zu § 3

Zu Nummer 4

Zu § 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 20

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Nummer 8

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4785, BMG: Entwurf eines Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Verwaltung

II.2. Weitere Kosten

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 235/1/19

... ) für geboten. Er bittet, mit Blick auf die den Bund entlastenden Effekte eine angemessene Erhöhung der Beteiligungsquote des Bundes im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 235/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 12 WoGG


 
 
 


Drucksache 346/19

... a. Anhebung des nationalen Ziels für erneuerbare Energien in Kraftstoffen von 14 % (RED II) auf mindestens 20 % in 2030. Dabei sollen keine Mehrfachanrechnungen des im Verkehr verwendeten erneuerbaren Stroms zugelassen werden. Geprüft werden sollte darüber hinaus die Festlegung von verpflichtenden Mindestquoten für strombasierte erneuerbare Kraftstoffe für die Kraftstoffhersteller im Zeitablauf.



Drucksache 55/19 (Beschluss)

... Bundesweit wurden und werden derzeit Modelle zur Studienorientierung an den Hochschulen entwickelt und implementiert mit dem Ziel die Studienerfolgsquote zu erhöhen bzw. die Studienabbruchquote zu senken. Gerade während der ersten Semester kommt es häufig zum Wechsel des Studienfachs oder zum Studienabbruch. Eine mögliche Erklärung hierfür ist, dass viele Studierende vor Beginn ihres Studiums kein genaues Bild von dessen Ablauf und den Anforderungen bzw. von den Berufsbildern, die damit typischerweise verbunden sind, haben. Orientierungsstudiengänge können den Studierenden dabei helfen, diese Frage möglichst früh im Studium zu klären und so das Wechseln oder Abbrechen von Studiengängen zu vermeiden helfen. Orientierungsstudiengänge können daher eine wichtige Unterstützung für den Übergang in ein erfolgreiches Studium sein. Die Einführung dieser Modelle werden zum Teil auch durch Bundes- oder Landesmittel finanziell unterstützt. Die fehlende Flexibilität im



Drucksache 330/1/19

... b) Die Lage der deutschen Staatsfinanzen hat sich trotz des zu verzeichnenden flacheren Wachstumspfads bislang nur wenig eingetrübt. Die Schuldenquote wird in diesem und in den kommenden Jahren den Maastricht-Referenzwert von 60 Prozent im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt voraussichtlich unterschreiten. Für dieses und das kommende Jahr ist aber gesamtstaatlich mit einem geringeren Überschuss als im Vorjahr zu rechnen.



Drucksache 53/19 (Beschluss)

... Auch der vorbeugende Patientenschutz gebietet die Streichung der derzeit noch geltenden gesetzlichen Verpflichtung für Apotheken, bis zur Erfüllung einer jeweils vertraglich vorgesehenen Quote vorrangig importierte preisgünstige Arzneimittel abzugeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 53/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 6 Absatz 1 AMG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 13 Absatz 2b Satz 2 Nummer 3 AMG

3. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 43 Absatz 3a AMG , Nummer 14 Buchstabe a § 47 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a AMG , Artikel 12 Nummer 9 Buchstabe a § 130a Absatz 3a Satz 13 SGB V , Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 7a SGB V , Nummer 11 § 130d SGB V , Artikel 14 Nummer 1 § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 AMPreisV , Artikel 15 § 3 Absatz 1 PackungsV , Artikel 19 § 11 Absatz 2a ApoG und Artikel 22 Absatz 3 Inkrafttreten

4. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 47 Absatz 1 Satz 1 AMG

5. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a1 - neu - § 47 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3d - neu - AMG

6. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b § 62 Absatz 1 Satz 2 AMG

7. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 63j Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 und Absatz 3 AMG

8. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe a1 - neu - § 64 Absatz 2 Satz 3a - neu - AMG

9. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe e § 64 Absatz 3k Satz 2 AMG

10. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe e § 64 Absatz 3k Satz 2 AMG

11. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe e § 64 Absatz 3k Satz 2 AMG

12. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe c § 67 Absatz 9 und Absatz 10 - neu - AMG

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

13. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe c § 69 Absatz 1b Satz 1 und Satz 1a - neu - AMG

14. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 72a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AMG

15. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 77a Absatz 1 Satz 3 AMG

16. Zu Artikel 3a - neu - § 27 Absatz 4 - neu - AMWHV

‚Artikel 3a Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

17. Zu Artikel 10

18. Zu Artikel 11 § 21 Absatz 1 MPG

19. Zu Artikel 12 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 31 Absatz 1a Satz 2 SGB V

20. Zu Artikel 12 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 35a Absatz 1 Satz 12 SGB V

21. Zu Artikel 12 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 129 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V , Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 129 Absatz 1 Satz 8 SGB V und Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu -, Doppelbuchstabe bb - neu - und Doppelbuchstabe cc § 130a Absatz 3a Satz 6, Satz 7, Satz 8 und Satz 12 SGB V

22. Zu Artikel 12 Nummer 8 § 129 Absatz 1 und Absatz 1a SGB V

23. Zu Artikel 12 Nummer 8 Buchstabe b § 129 Absatz 1a SGB V

24. Zu Artikel 12 Nummer 9 § 130a Absatz 2 SGB V

25. Zu Artikel 12 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 130a Absatz 3a Satz 4 SGB V und Doppelbuchstabe bb § 130a Absatz 3a Satz 13 SGB V

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

26. Zu Artikel 12 Nummer 9 Buchstabe b § 130a Absatz 8 Satz 9 SGB V

27. Zu Artikel 12 Nummer 11a - neu - § 131 Absatz 4 Satz 2a - neu - SGB V

28. Zu Artikel 12 § 140f Absatz 7 SGB V

29. Zu Artikel 17 § 3 Absatz 1 Satz 1 ZHG

30. Zu Artikel 17 § 3 Absatz 1 Satz 1 ZHG

31. Zu Artikel 20 § 15 Absatz 2 ApBetrO

32. Zu Artikel 21a - neu - § 9 Absatz 1a Nummer 3 KHEntgG

‚Artikel 21a Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes


 
 
 


Drucksache 10/19

... Insgesamt entsteht beim Eisenbahn-Bundesamt durch die Übernahme der zusätzlichen Aufgabe ein Erfüllungsaufwand von 76.366,50 Euro/Jahr. Im Gegenzug ist mit einem geschätzten jährlichen Gebührenaufkommen von ca. 15.000 € beim Eisenbahn-Bundesamt zu rechnen. Dieser Betrag ergibt sich aus den tatsächlich eingenommenen Gebühren für Beschwerde- und Aufsichtsmaßnahmen im Bereich der bundeseigenen Eisenbahnen im Verhältnis zur geschätzten Fallzahl für nichtbundeseigene Bahnen, zuzüglich einer mutmaßlich erhöhten Beanstandungsquote für den Bereich der nichtbundeseigenen Eisenbahnen.



Drucksache 330/19 (Beschluss)

... 2. Die Lage der deutschen Staatsfinanzen hat sich trotz des zu verzeichnenden flacheren Wachstumspfads bislang nur wenig eingetrübt. Die Schuldenquote wird in diesem und in den kommenden Jahren den Maastricht-Referenzwert von 60 Prozent im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt voraussichtlich unterschreiten. Für dieses und das kommende Jahr ist aber gesamtstaatlich mit einem geringeren Überschuss als im Vorjahr zu rechnen.



Drucksache 450/1/19

... Eine kontinuierliche ansteigende Beimischungsquote für "grünen" Wasserstoff und erneuerbares Methan ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich. Eine Vermarktung von erneuerbarem Wasserstoff jenseits der Mobilität (ÖPNV mit Brennstoffzellenantrieben) oder Power to Liquid (PTL) für den Flugbetrieb ist im Moment aufgrund der vorhandenen Kostenstruktur sehr unwahrscheinlich. Das Einspeisen in das Erdgasnetz entwertet den Wasserstoff bzw. das erneuerbare Methan, da es nur noch bilanziell weiter genutzt werden kann. Eine Einspeisung von Wasserstoff und erneuerbarem Methan ist bereits heute möglich und wird in einzelnen Produkten berücksichtigt.



Drucksache 629/19

... (1) Die Krankenkassen oder ihre Landesverbände haben mit Apotheken, Gruppen von Apotheken oder mit den für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen maßgeblichen Organisationen der Apotheker auf Landesebene, wenn diese sie dazu auffordern, Verträge über die Durchführung von Modellvorhaben in ausgewählten Regionen zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen bei Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in Apotheken mit dem Ziel der Verbesserung der Impfquote abzuschließen. In den Verträgen ist zu den Grippeschutzimpfungen in Apotheken insbesondere Folgendes zu regeln:



Drucksache 359/2/19

... V vorgesehene Deckelung der Prüfquoten hätte nach Auffassung des Bundesrates aber erhebliche negative finanzielle Auswirkungen auf die Krankenkassen als Kostenträger.



Drucksache 53/1/19

... Auch der vorbeugende Patientenschutz gebietet die Streichung der derzeit noch geltenden gesetzlichen Verpflichtung für Apotheken, bis zur Erfüllung einer jeweils vertraglich vorgesehenen Quote vorrangig importierte preisgünstige Arzneimittel abzugeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 53/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 6 Absatz 1 AMG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 13 Absatz 2b Satz 2 Nummer 3 AMG

3. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 43 Absatz 3a AMG , Nummer 14 Buchstabe a § 47 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a AMG , Artikel 12 Nummer 9 Buchstabe a § 130a Absatz 3a Satz 13 SGB V , Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 7a SGB V , Nummer 11 § 130d SGB V , Artikel 14 Nummer 1 § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 AMPreisV , Artikel 15 § 3 Absatz 1 PackungsV , Artikel 19 § 11 Absatz 2a ApoG und Artikel 22 Absatz 3 Inkrafttreten

4. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 47 Absatz 1 Satz 1 AMG

5. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a1 - neu - § 47 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3d - neu - AMG

6. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b § 62 Absatz 1 Satz 2 AMG

7. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 63j Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 und Absatz 3 AMG

8. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe a1 - neu - § 64 Absatz 2 Satz 3a - neu - AMG

9. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe e § 64 Absatz 3k Satz 2 AMG

10. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe e § 64 Absatz 3k Satz 2 AMG

11. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe e § 64 Absatz 3k Satz 2 AMG

12. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe c § 67 Absatz 9 Satz 2 AMG

13. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe c § 67 Absatz 9 und Absatz 10 - neu - AMG

14. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe c § 69 Absatz 1b Satz 1 und Satz 1a - neu - AMG

15. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 72a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AMG

16. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 77a Absatz 1 Satz 3 AMG

17. Zu Artikel 3a - neu - § 27 Absatz 4 - neu - AMWHV

‚Artikel 3a Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

18. Zu Artikel 10 § 27 Absatz 2 Satz 2 PflBG

19. Zu Artikel 10

20. Zu Artikel 11 § 21 Absatz 1 MPG

21. Zu Artikel 12 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 31 Absatz 1a Satz 2 SGB V

22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 21

Zu Artikel 12 Nummer 1

23. Zu Artikel 12 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 35a Absatz 1 Satz 12 SGB V

24. Zu Artikel 12 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 129 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V , Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 129 Absatz 1 Satz 8 SGB V und Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu -, Doppelbuchstabe bb - neu - und Doppelbuchstabe cc § 130a Absatz 3a Satz 6, Satz 7, Satz 8 und Satz 12 SGB V

25. Zu Artikel 12 Nummer 8 § 129 Absatz 1 und Absatz 1a SGB V

26. Zu Artikel 12 Nummer 8 Buchstabe b § 129 Absatz 1a SGB V

27. Zu Artikel 12 Nummer 9 § 130a Absatz 2 SGB V

28. Zu Artikel 12 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 130a Absatz 3a Satz 4 SGB V und Doppelbuchstabe bb § 130a Absatz 3a Satz 13 SGB V

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

29. Zu Artikel 12 Nummer 9 Buchstabe b § 130a Absatz 8 Satz 9 SGB V

30. Zu Artikel 12 Nummer 11a - neu - § 131 Absatz 4 Satz 2a - neu - SGB V

31. Zu Artikel 12 § 140f Absatz 7 SGB V

32. Zu Artikel 17 § 3 Absatz 1 Satz 1 ZHG

33. Zu Artikel 17 § 3 Absatz 1 Satz 1 ZHG

34. Zu Artikel 20 § 15 Absatz 2 ApBetrO

35. Zu Artikel 21a - neu - § 9 Absatz 1a Nummer 3 KHEntgG

‚Artikel 21a Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes


 
 
 


Drucksache 519/19

... Die durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz vom 21. April 2015 (BGBl. I S. 610) eingeführten Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn (sogenannte Mietpreisbremse) haben dort, wo sie durch Erlass einer Rechtsverordnung der jeweiligen Landesregierung zur Anwendung kommen, den Mietenanstieg jedenfalls moderat verlangsamt. Dies hat die im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erstellte Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW Berlin) "Evaluierung der Mietpreisbremse - Untersuchung der Wirksamkeit der in 2015 eingeführten Regelungen zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten (Mietpreisbremse)" (im Folgenden: DIW-Studie; verfügbar über www.bmjv.bund.de) bestätigt. Die für die Einführung der Regelungen der Mietpreisbremse maßgebliche Ausgangslage besteht im Wesentlichen fort. Ein baldiges Auslaufen der Mietpreisbremse erscheint deshalb nicht sinnvoll. Die für die DIW-Studie herangezogenen Untersuchungen haben darüber hinaus in Mietinseraten hohe Quoten an Überschreitungen der nach dem Grundtatbestand der Mietpreisbremse (§ 556d Absatz 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 519/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Vorbemerkung

b Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

c Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

aa Vorgabe 1: Auszahlung zu viel gezahlter Miete wegen des Verstoßes gegen die Mietpreisbremse; § 556g BGB

bb Vorgabe 2 Informationspflicht : Auskunftspflicht des Vermieters auf Verlangen des Mieters; § 556g Absatz 3 BGB

d Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 424/19

... Die strafrechtliche Verfolgung des "Fahrens ohne Fahrschein" bis hin zur Anordnung der Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen verfestigt und verschärft soziale Probleme und Ungleichheiten, da sie insbesondere sozial schwächere Menschen mit zum Teil auch körperlichen und seelischen Defiziten trifft, die für den von der Strafandrohung ausgehenden Appell gar nicht mehr empfänglich sind und für deren Probleme auch die Verbüßung einer Ersatzfreiheitstrafe keine Lösung bietet. Darüber hinaus bindet die Verfolgung und Ahndung des "Fahrens ohne Fahrschein", bei dem der Schaden in der Regel den Preis für einen Fahrschein nicht übersteigt, erhebliche Ressourcen bei Polizei und Justiz, die für die Verfolgung schwerer Kriminalitätsformen nicht zur Verfügung stehen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für das Jahr 2018 bundesweit rund 210.000 Fälle der Beförderungserschleichung aus. Für Thüringen beträgt die Zahl 5.663 Fälle mit einer Aufklärungsquote von 97,3 % bei 4.145 ermittelten Tatverdächtigen. Ein erheblicher Anteil der bei nichteinbringlicher Geldstrafe vollstreckten Ersatzfreiheitsstrafen betrifft Fälle der Beförderungserschleichung, wobei ein Hafttag pro Person in Thüringen Kosten von gut 130 Euro (Tageshaftkosten, ohne Bau- und Sachinvestitionskosten) verursacht.



Drucksache 358/1/19

... Gemäß § 20 Absatz 1 IfSG wird der BZgA die Aufgabe zugewiesen, die Bevölkerung über Schutzimpfungen zu informieren. Insbesondere im Zusammenhang mit der geplanten Impfpflicht wird die Aufklärung ganz entscheidend dazu beitragen, dass Impfungen gut akzeptiert und Widerstände gegen die Pflicht zur Impfung begrenzt werden. Auch Quoten von Impfungen, für die keine Verpflichtung eingeführt wird, müssen weiterhin auf dem hohen Niveau gehalten (zum Beispiel gegen Poliomyelitis) bzw. diese erreicht werden (wie zum Beispiel die HPV-Impfung).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 358/1/19




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 4a IfSG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a Buchstabe b IfSG

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 13 Absatz 4 IfSG

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 13 Absatz 4 IfSG

6. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1 Nummer 7

7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 3, Absatz 9 Satz 1 und Satz 4, Absatz 10 Satz 1, Absatz 11 Satz 1 und Absatz 12 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 3 IfSG

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 8 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a IfSG

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 1, Satz 2, Satz 2a - neu -, Satz 3, Satz 4, Satz 6 und Satz 7 - neu - IfSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 6 IfSG

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 10 Satz 1, Satz 2, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - und Absatz 12 Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu - IfSG

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 8

17. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 1 Nummer 2 IfSG

Zu Artikel 1 Nummer 8

20. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 3a - neu - IfSG

21. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 4 IfSG

22. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 4a - neu - IfSG

23. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 7 - neu - und Absatz 10 Satz 3 - neu - IfSG

24. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 11 Satz 1 einleitender Satzteil und Nummer 1 IfSG

25. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 11 Satz 3 - neu - IfSG

26. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20 IfSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

27. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20 IfSG

28. Zu Artikel 1 Nummer 12 a - neu - § 56 Absatz 1 Satz 3 - neu - IfSG

29. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 73 Absatz 1a Nummer 7a und Nummer 7b IfSG

30. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 73 Absatz 1a Nummer 7c IfSG

Zu Artikel 1

33. Zu Artikel 1 im Allgemeinen

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

34. Zu Artikel 2a - neu - § 45 Absatz 3 Nummer 2 SGB VIII

‚Artikel 2a Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

35. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4 *

Zu Artikel 4

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 197/1/19

... Ein Vergleich der AVVS und Online-Schlichter ist in mehrfacher Hinsicht aufschlussreich für das vorliegende Gesetzgebungsverfahren. Beispielsweise können Rückschlüsse gewonnen werden aus der unterschiedlichen Teilnahmebereitschaft bei gebührenpflichtiger AVVS und gebührenfreiem Online-Schlichter. Der Vergleich der vollständigen Verfahrensdurchführung und der Erfolgsquote ermöglicht weitere Rückschlüsse auf die Akzeptanz der Schlichtungsverfahren. Die Vergleichbarkeit wird dadurch zwar erschwert, dass unterschiedliche Berichtszeiträume bestehen und Fallzahlen unterschiedlich bereinigt werden. Zur Lösung dieser Problematik beziehen sich daher, soweit nicht anders gekennzeichnet, Prozentangaben immer auf unbereinigte Zahlen.



Drucksache 359/19 (Beschluss)

... Mangels inhaltlicher Überprüfbarkeit der angezeigten Voraussetzungen durch die Landesbehörden sowie der nicht geregelten Folgen bzw. Handlungsmöglichkeiten, die aus der Anzeigepflicht resultieren sollen, ist die Anzeigepflicht ersatzlos zu streichen. Ob die Voraussetzungen für diese Ausnahmeprüfung vorliegen, kann ebenso wie bei den sonstigen Prüfquoten im regulären Rechtsschutz überprüft werden.



Drucksache 205/19

... II) . Hierbei gelten landesspezifische Beteiligungsquoten, deren Höhe sich aus den gesetzlich festgelegten Werten nach § 46 Absatz 6 und 7



Drucksache 359/1/19

... Mangels inhaltlicher Überprüfbarkeit der angezeigten Voraussetzungen durch die Landesbehörden sowie der nicht geregelten Folgen bzw. Handlungsmöglichkeiten, die aus der Anzeigepflicht resultieren sollen, ist die Anzeigepflicht ersatzlos zu streichen. Ob die Voraussetzungen für diese Ausnahmeprüfung vorliegen, kann ebenso wie bei den sonstigen Prüfquoten im regulären Rechtsschutz überprüft werden.



Drucksache 581/19 (Beschluss)

... Durch die Änderung in § 4 Absatz 1 wird mit dem letzten Satz die Förderquote auf 60 Prozent für Vorhaben, die sich über die standardisierte Bewertung nur teilweise darstellen können (§ 3 Nummer 1 Buchstabe c) reduziert. Der pauschale Abzug von 15 Prozent ist nicht sachgerecht, da er die Finanzierung wichtiger Infrastrukturvorhaben wesentlich erschwert. Diese Regelung ist auch nicht notwendig, da bereits in den vorhergehenden Regelungen in § 4 Absatz 1 GVFG die Förderquoten mit der Einschränkung "bis zu" Spielraum zulassen, die Förderquoten im Einzelfall zu reduzieren. Vielmehr sind vom Bund die angekündigten Erleichterungen und Änderungen der standardisierten Bewertung zeitnah umzusetzen. Eine Erleichterung der wirtschaftlichen Bewertung ist für die anstehenden Vorhaben im ÖPNV dringend erforderlich.



Drucksache 373/19

... ) werden die Voraussetzungen für die Einführung der wiederholten Arzneimittelabgabe auf einer Verschreibung geschaffen. Um die Impfquote gegen die saisonale Grippe zu erhöhen, wird in einem neuen § 132i SGB V die Möglichkeit der Durchführung von regionalen Modellvorhaben geschaffen, die Grippeschutzimpfungen in Apotheken zum Gegenstand haben. In diesem Zusammenhang erfolgen auch notwendige Folgeänderungen im



Drucksache 579/19 (Beschluss)

... Die Pünktlichkeitswerte sind seit dieser Zeit zwischen Niebüll und Westerland deutlich gesunken. So betrug die Pünktlichkeitsquote Ende April/Anfang Mai 2019 lediglich 51,1 Prozent.



Drucksache 111/19 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates: Erhöhung der Förderquoten im Bundesförderprogramm Breitband



Drucksache 235/19 (Beschluss)

... ) für geboten. Er bittet, mit Blick auf die den Bund entlastenden Effekte eine angemessene Erhöhung der Beteiligungsquote des Bundes im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 235/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 allgemein


 
 
 


Drucksache 649/19

... Falls mehr als eine Person gemäß Satz 1 an der Geschäftsleitung, der Kontrolle, dem Kapital oder den Gewinnen derselben Person beteiligt ist, gelten alle betroffenen Personen als untereinander verbundene Unternehmen. Falls dieselben Personen gemäß Satz 1 an der Geschäftsleitung, der Kontrolle, dem Kapital oder den Gewinnen von mehr als einer Person beteiligt sind, gelten alle betroffenen Personen als verbundene Unternehmen. Für die Zwecke dieses Absatzes wird eine Person, die in Bezug auf die Stimmrechte oder die Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen gemeinsam mit einer anderen Person handelt, so behandelt, als würde sie eine Beteiligung an allen Stimmrechten oder dem gesamten Kapital dieses Unternehmens halten, die oder das von der anderen Person gehalten werden oder wird. Bei mittelbaren Beteiligungen wird die Erfüllung der Anforderungen gemäß Satz 1 Nummer 3 durch Multiplikation der Beteiligungsquoten an den nachgeordneten Unternehmen ermittelt. Eine natürliche Person, ihr Ehepartner und ihre Verwandten in aufsteigender oder absteigender gerader Linie werden als eine einzige Person behandelt, wenn gleichgerichtete wirtschaftliche Interessen bestehen. Person im Sinne der Sätze 1 bis 6 ist jede natürliche oder juristische Person, Personengesellschaft, Gemeinschaft oder Vermögensmasse.



Drucksache 655/1/19

... c) Die Festlegung EU-weiter Einsatzquoten für Recyclate bei bestimmten Stoffströmen und Produkten.



Drucksache 579/1/19

... Die Pünktlichkeitswerte sind seit dieser Zeit zwischen Niebüll und Westerland deutlich gesunken. So betrug die Pünktlichkeitsquote Ende April/Anfang Mai 2019 lediglich 51,1 Prozent.



Drucksache 63/1/19

... 18. Der Bundesrat betont in diesem Zusammenhang erneut die Bedeutung der Kohäsionspolitik als wichtigste Investitionspolitik der EU. Sie verbessert die Beschäftigungschancen und Kompetenzen der Arbeitskräfte, fördert die soziale Inklusion bei gleichzeitiger Bekämpfung von Armut und Diskriminierung und trägt zu den meisten der 17 SDGs bei. Der Bundesrat macht daher nochmals deutlich, dass es auch in Zukunft einer Kohäsionspolitik für alle Regionen bedarf und auch für die Förderperiode 2021 bis 2027 eine angemessene und auskömmliche Finanzausstattung dieses Politikbereichs einschließlich Kofinanzierungssätzen, welche die Mittelabrufquote EU-weit steigern, unabdingbar ist.



Drucksache 581/1/19

... Durch die Änderung in § 4 Absatz 1 wird mit dem letzten Satz die Förderquote auf 60 Prozent für Vorhaben, die sich über die standardisierte Bewertung nur teilweise darstellen können (§ 3 Nummer 1 Buchstabe c) reduziert. Der pauschale Abzug von 15 Prozent ist nicht sachgerecht, da er die Finanzierung wichtiger Infrastrukturvorhaben wesentlich erschwert. Diese Regelung ist auch nicht notwendig, da bereits in den vorhergehenden Regelungen in § 4 Absatz 1 GVFG die Förderquoten mit der Einschränkung "bis zu" Spielraum zulassen, die Förderquoten im Einzelfall zu reduzieren. Vielmehr sind vom Bund die angekündigten Erleichterungen und Änderungen der standardisierten Bewertung zeitnah umzusetzen. Eine Erleichterung der wirtschaftlichen Bewertung ist für die anstehenden Vorhaben im ÖPNV dringend erforderlich.



Drucksache 578/19 (Beschluss)

... b) Aus der Sicht des Bundesrates können Einsatzquoten für Recyclate sinnvoll sein, um die Branchenzusammenarbeit zwischen Inverkehrbringern, Verpackungsproduzenten und Entsorgungs- bzw. Recyclingwirtschaft zu forcieren. Ein Einsatz eines Mindestanteils von Sekundärrohstoffen ist auch bei Verpackungen sinnvoll. Dies gilt insbesondere in Bereichen, in denen aus betriebswirtschaftlichen Gründen die hochwertige Sekundärrohstoffgenerierung höhere Kosten verursacht als die Herstellung von Gütern aus Primärrohstoffen, obwohl erstere deutliche Vorteile beim Klima- und Ressourcenschutz mit sich bringt. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, Einsatzquoten für Recyclate bei ausgewählten Kunststoffverpackungen zu etablieren, um eine geschlossene und hochwertige Kreislaufwirtschaft zu fördern.



Drucksache 439/19

... In seiner Entschließung begrüßt der Bundesrat die Einführung vorläufiger Schutzmaßnahmen auf bestimmte Stahlprodukte und bittet die Bundesregierung sich dafür einzusetzen, dass das Schutzklausel-Instrument in einer flexiblen Art und Weise eingesetzt wird, z.B. über die Einführung länderspezifischer Zollkontingente und Importquoten.



Drucksache 17/19 (Beschluss)

... Diese Problematik wird durch den Gesetzentwurf angegangen, aber nicht mit der notwendigen Konsequenz. Die Regelung greift zu kurz, da die Anrechnungsquote zwar von 100 auf 45 Prozent reduziert wird, der Betrag, der unberücksichtigt bleiben darf, aber auf 100 Euro begrenzt ist. Älteren Kindern, denen relativ hohe Unterhalts- bzw. Unterhaltsvorschussbeträge zustehen, wird deshalb auch nach der Neuregelung in erheblichem Umfang Einkommen angerechnet, so dass diese nicht besser gestellt sind als vorher.



Drucksache 517/2/19

... (2) Im Jahr 2020 darf eine Krankenkasse bis zu 12,5 Prozent der bei ihr je Quartal eingegangenen Schlussrechnungen für vollstationäre Krankenhausbehandlung eines Krankenhauses nach Absatz 1 durch den Medizinischen Dienst prüfen lassen (quartalsbezogene Prüfquote). Maßgeblich für die Zuordnung zu einem Quartal ist das Datum der Schlussrechnung. Ab dem Jahr 2021 gilt für eine Krankenkasse bei der Prüfung von Schlussrechnungen für vollstationäre Krankenhausbehandlung durch den Medizinischen Dienst eine quartalsbezogene Prüfquote je Krankenhaus in Abhängigkeit von dem Anteil unbeanstandeter Abrechnungen je Krankenhaus nach Absatz 4 Satz 3 Nummer 2. Die quartalsbezogene Prüfquote nach Satz 3 wird vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen für jedes Quartal auf der Grundlage der Prüfergebnisse des vorvergangenen Quartals ermittelt und beträgt:



Drucksache 396/19

... Im Hinblick auf einen späteren vollständigen Abbau des Solidaritätszuschlags wird ab 2021 der Zuschlag in einem ersten Entlastungsschritt für niedrige und mittlere Einkommen zurückgeführt. Dies stellt zudem eine wirksame Maßnahme zur Stärkung der Arbeitsanreize, Kaufkraft und Binnenkonjunktur dar. Bürgerinnen und Bürger mit mittleren und niedrigen Einkommen haben eine deutlich höhere Konsumquote als Spitzenverdienende, d.h. sie sind typischerweise gezwungen, deutlich mehr von ihrem Einkommen für Güter und Dienstleistungen auszugeben. Demgegenüber erhöhen Spitzenverdienende bei zusätzlichem Nettoeinkommen ganz überwiegend ihre Ersparnisse. Von einer Abschaffung des Solidaritätszuschlags für die Spitzenverdienenden würde deshalb auch ein deutlich geringerer konjunktureller Impuls ausgehen als von der Abschaffung für Bürgerinnen und Bürger mit mittleren und niedrigen Einkommen.



Drucksache 523/19

... Für den Erfüllungsaufwand ist zudem zu berücksichtigen, dass der Erwerb des Meistertitels von Bund und Ländern finanziell gefördert wird. Die Förderquote variiert je nach Bundesland. Auch werden zusätzliche Prämien der Bundesländer für hervorragende Prüfungsergebnisse gewährt. Ein wesentlicher Teil der Lehrgangs- und Prüfungskosten wird derzeit aber durch den Bund nach dem



Drucksache 556/1/19

... b) Die vom Deutschen Bundestag neben einer Verlängerung der Frist von drei auf vier Monate für die Einleitung der Prüfung und zusätzlich einer Erhöhung der Prüfquote ab dem Jahr 2020 aufgrund von Änderungsanträgen beschlossene Einführung einer pauschalierten Strafzahlung bereits für das Jahr 2020 auch bei kleinsten Fehlern in der Abrechnung geht aber weit über dieses Ziel hinaus und wird vom Bundesrat abgelehnt.



Drucksache 346/19 (Beschluss)

... b. Anhebung des nationalen Ziels für erneuerbare Energien in Kraftstoffen von 14 Prozent (RED II) auf mindestens 20 Prozent in 2030. Geprüft werden sollte darüber hinaus die Festlegung von verpflichtenden Mindestquoten für strombasierte erneuerbare Kraftstoffe für die Kraftstoffhersteller im Zeitablauf.



Drucksache 591/19 (Beschluss)

... Die vorgesehene Änderung zielt auf eine moderate Erhöhung der Bußgelder für das Parken ohne Parkschein in parkraumbewirtschafteten Zonen. Da die derzeit erhobenen Bußgelder im Vergleich zu den erhobenen Parkgebühren gering ausfallen, kommt es zu einer nicht zufriedenstellenden Einhaltungsquote. Durch Erhöhungen der Parkgebühren in den vergangenen Jahren sank der Abstand zwischen Gebühren und drohenden Bußgeldern weiter. Häufig überwiegt für Parkscheinpflichtige mittlerweile der finanzielle Vorteil, keinen Parkschein zu ziehen und dafür ein mögliches Bußgeld in Kauf zu nehmen. Trotz hoher Kontrolldichte liegt beispielsweise in Berlin-Mitte der Anteil der parkscheinpflichtigen Fahrzeuge ohne Parkschein bei circa 43 Prozent.



Drucksache 42/19

... Mit der Neugestaltung bzw. Einführung der Förderinstrumente nach den §§ 16e und 16i SGB II durch das Teilhabechancengesetz muss deren Berücksichtigung in den Kennzahlen und Ergänzungsgrößen geregelt werden. Im Ergebnis soll die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auch dann in der Integrationsquote nach § 5 Absatz 1 berücksichtigt werden, wenn sie nach § 16e SGB II mit Beschäftigung begleitenden Leistungen gefördert wird (§ 2 Absatz 2 Nummer 2). Geförderte Beschäftigungsverhältnisse nach § 16i SGB II werden als Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung (§ 2 Absatz 2 Nummer 1) in der Aktivierungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden nach § 6 Absatz 2 Nummer 2 sowie als öffentlich geförderte Beschäftigung (§ 2 Absatz 2 Nummer 3) in der Quote der Eintritte in öffentlich geförderte Beschäftigung nach § 5 Absatz 2 Nummer 2 berücksichtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 42/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 351/1/19

... Zur Vereinfachung der Abrechnung erstattet der Bund den Ländern in einem pauschalierten Verfahren für Leistungen nach § 155 Absatz 1 Nummer 3 jeweils 22 Prozent der ihnen entstandenen Ausgaben. Der Bund überprüft in einem Abstand von fünf Jahren, erstmals im Jahr 2024, die Voraussetzungen für die in Satz 1 genannte Quote."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 351/1/19




1. Zu Artikel 1 SGB XIV

2. Zu Artike1 § 5 Absatz 1 Satz 6 und 7 SGB XIV

3. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB XIV

4. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 3 - neu - SGB XIV

5. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 SGB XIV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 §§ 13 und 14 SGB XIV

7. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB XIV

8. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 SGB XIV

9. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 3 - neu - SGB XIV

10. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 6 Satz 2 - neu - SGB XIV

11. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 Satz 1 SGB XIV

12. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 Satz 2 SGB XIV

13. Zu Artikel 1 § 35 SGB XIV

14. Zu Artikel 1 § 35 SGB XIV *

§ 35
Weiterer psychotherapeutischer Behandlungsbedarf

15. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 Satz 3 SGB XIV

16. Zu Artikel 1 § 38 SGB XIV

17. Zu Artikel 1 §§ 39 und 40 SGB XIV

18. Zu Artikel 1 § 40 SGB XIV *

19. Zu Artikel 1 §§ 41 bis 61 SGB XIV

20. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 2 Nummer 4 SGB XIV

21. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Satz 3, Absatz 4, § 80 Absatz 3 Satz 3, Absatz 4 SGB XIV

22. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 3 - neu -, § 81 Absatz 3 - neu - SGB XIV

23. Zu Artikel 1 § 63 SGB XIV , Artikel 58 Nummer 5 KFürsV

24. Zu Artikel 1 § 73 SGB XIV

25. Zu Artikel 1 § 83 Absatz 2 und 3 SGB XIV

26. Zu Artikel 1 § 84 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 SGB XIV

27. Zu Artikel 1 § 88 SGB XIV

28. Zu Artikel 1 § 89 Absatz 5 Satz 1 SGB XIV

29. Zu Artikel 1 § 101 Absatz 7 Satz 1 - neu - SGB XIV

30. Zu Artikel 1 § 110 Absatz 4 - neu - SGB XIV

31. Zu Artikel 1 § 113 Absatz 2, § 136 Satz 2 - neu - SGB XIV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

32. Zu Artikel 1 § 113 Absatz 2 SGB XIV *

33. Zu Artikel 1 § 115 Absatz 4 SGB XIV

34. Zu Artikel 1 § 118 Absatz 1 Satz 3 SGB XIV

35. Zu Artikel 1 § 124 Absatz 4 Nummer 6, § 126 Absatz 1, 2 und 3, § 131 Absatz 2, 3 und 4, Satz 1 und 3 SGB XIV

36. Zu Artikel 1 § 127 Absatz 1 Nummer 2, 4 Buchstabe a, Nummer 5, 6, 7, 8, § 128 Nummer 1 und 2, § 131 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3, Absatz 4 Satz 1 SGB XIV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

38. Zu Artikel 1 §§ 133 ff. SGB XIV

39. Zu Artikel 1 § 133 Satz 1 SGB XIV

41. Zu Artikel 1 § 133 Absatz 2 - neu - SGB XIV

42. Zu Artikel 1 § 144 Absatz 1 Satz 5 - neu - SGB XIV

43. Zu Artikel 1 § 148 Absatz 1a - neu -, 1b - neu -, 1c - neu - SGB XIV

44. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 1 Satz 1 SGB XIV

45. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 1 Satz 2 SGB XIV

46. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 3 - neu - SGB XIV

47. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe c1 - neu - § 88 Absatz 7 Satz 1 SVG , Artikel 16 Nummer 22 § 220 SGG , Artikel 56 Nummer 3 § 194 Absatz 6 VwGO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

48. Zu Artikel 9 Nummer 1 Buchstabe f § 4 Absatz 6 HHG

49. Zu Artikel 9 Nummer 6 - neu - § 25a Absatz 9 - neu - HHG Artikel 12 Nummer 6 - neu - § 26 Absatz 4 - neu - StrRehaG Artikel 13 Nummer 8 - neu - § 18 Absatz 2 - neu - VwRehaG

50. Zu Artikel 12 Nummer 01 - neu - § 20 StrRehaG

§ 20
Kostenregelung

§ 156
Pauschaliertes Abrechnungsverfahren

51. Zu Artikel 12 Nummer 1 Buchstabe f § 21 Absatz 6 StrRehaG

52. Zu Artikel 13 Nummer 1 Buchstabe f § 3 Absatz 6 VwRehaG

53. Zu Artikel 26 Nummer 2 Buchstabe b Anlage zu § 2 Teil C Nummer 3.4.2 VersMedV


 
 
 


Drucksache 128/19

... Darüber hinaus können Leistungen außerhalb der nach Satz 1 vereinbarten Gesamtvergütungen mit den Preisen der regionalen Euro-Gebührenordnung nach Absatz 2 Satz 5 vergütet werden, wenn sie besonders gefördert werden sollen oder wenn dies medizinisch oder auf Grund von Besonderheiten bei Veranlassung und Ausführung der Leistungserbringung erforderlich ist. Die in Absatz 2 Satz 1 genannten Vertragspartner haben die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung in den Vereinbarungen nach Absatz 3 Satz 1 um die in Satz 5 Nummer 3 bis 6 genannten Leistungen unter Berücksichtigung der arztgruppenspezifischen Auszahlungsquoten des jeweiligen Vorjahresquartals, die von den Kassenärztlichen Vereinigungen gegenüber den Krankenkassen nachzuweisen sind, begrenzt auf ein Jahr zu bereinigen. Dabei haben sie die vom Bewertungsausschuss zu beschließenden Vorgaben nach Absatz 5 Satz 7 zu berücksichtigen."



Drucksache 399/19

... Erdöl und Erdölerzeugnisse sind im Umfang von 90 Tagen der Nettorohmineralölimporte eines Landes zu bevorraten. Damit ist die zu bevorratende Menge u.a. auch abhängig von der Wirtschaftsentwicklung eines Landes. Die jährlichen Bevorratungsquotenpflichten variieren. Eine weitere Spezifizierung der Entwicklung von Kosten und deren Auswirkungen auf Einzelpreise, Preisniveau und für den Verbraucher wäre daher rein spekulativ.



Drucksache 275/1/19

... Ferner fehlt es im Justizvollzug zahlreicher Länder an Kapazitäten für eine rechtskonforme Unterbringung der Abschiebungshäftlinge. Es herrscht in vielen Anstalten im Bundesgebiet angesichts hoher Belegungsquoten praktisch Vollbelegung. Die Aufgabenübertragung des Vollzugs der Abschiebehaft auf die Justizvollzugsanstalten würde in einigen Ländern daher ganz erhebliche zusätzliche bauliche und personelle - und somit auch finanzielle - Ressourcen erforderlich machen. Die Justiz würde zum Eigner einer neuen Aufgabe und eines Problems, welches sie - ebenso wie die Innenseite - lediglich mit dem Ausbau ihrer eigenen Kapazitäten lösen könnte. Weshalb sie hierfür bessere und schnellere Möglichkeiten als die Innenseite - mit der für den 1. Juli 2022 avisierten Schaffung einer adäquaten Anzahl an Abschiebehaftplätzen - haben sollte, ist nicht ersichtlich.



Drucksache 556/19

... (2) Im Jahr 2020 darf eine Krankenkasse bis zu 12,5 Prozent der bei ihr je Quartal eingegangenen Schlussrechnungen für vollstationäre Krankenhausbehandlung eines Krankenhauses nach Absatz 1 durch den Medizinischen Dienst prüfen lassen (quartalsbezogene Prüfquote). Maßgeblich für die Zuordnung zu einem Quartal ist das Datum der Schlussrechnung. Ab dem Jahr 2021 gilt für eine Krankenkasse bei der Prüfung von Schlussrechnungen für vollstationäre Krankenhausbehandlung durch den Medizinischen Dienst eine quartalsbezogene Prüfquote je Krankenhaus in Abhängigkeit von dem Anteil unbeanstandeter Abrechnungen je Krankenhaus nach Absatz 4 Satz 3 Nummer 2. Die quartalsbezogene Prüfquote nach Satz 3 wird vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen für jedes Quartal auf der Grundlage der Prüfergebnisse des vorvergangenen Quartals ermittelt und beträgt:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/19




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 65e
Vereinbarung zur Suche und Auswahl nichtverwandter Spender von Blutstammzellen aus dem Knochenmark oder aus dem peripheren Blut

§ 199a
Informationspflichten bei krankenversicherten Studenten

§ 275c
Durchführung und Umfang von Prüfungen bei Krankenhausbehandlung durch den Medizinischen Dienst

§ 275d
Prüfung von Strukturmerkmalen

§ 278
Medizinischer Dienst

§ 279
Verwaltungsrat und Vorstand

§ 280
Finanzierung, Haushalt, Aufsicht

§ 281
Medizinischer Dienst Bund, Rechtsform, Finanzen, Aufsicht

§ 282
Medizinischer Dienst Bund, Verwaltungsrat und Vorstand

§ 283
Aufgaben des Medizinischen Dienstes Bund

§ 283a
Aufgaben des Sozialmedizinischen Dienstes Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

§ 327
Übergangsregelung für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung und den Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen

§ 328
Errichtung der Medizinischen Dienste und des Medizinischen Dienstes Bund

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

§ 19
Schlichtungsausschuss auf Bundesebene zur Klärung strittiger Kodier- und Abrechnungsfragen

Artikel 4
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Weitere Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 6
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 7
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7a
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

§ 17
Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund; Richtlinien der Pflegekassen.

Fünfter Abschnitt

§ 53c
Medizinische Dienste, Medizinischer Dienst Bund, Übergangsregelung

§ 53d
Aufgaben des Medizinischen Dienstes Bund

Artikel 11
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12
Aufhebung der Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung

Artikel 13
Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 13a
Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

Artikel 14
Evaluierung

Artikel 14a
Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union

Artikel 14b
Änderung der Wahlordnung für die Sozialversicherung

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 49/19 (Beschluss)

... 3. Gleichwohl sieht der Bundesrat in der Stilllegung von Fischereifahrzeugen nur ein letztes Mittel. Aufgrund der hohen wirtschaftlichen Bedeutung der britischen Seegewässer für die Deutsche Hochseefischerei muss es weiterhin Ziel der Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich sein, die Zugangsrechte der EU zu Gewässern des Vereinigten Königreichs und die derzeitigen Möglichkeiten zum Tausch von Fangquoten mit dem Vereinigten Königreich zu erhalten. Der Bundesrat bekräftigt hierzu seine Stellungnahme vom 23. März 2018 (BR-Drucksache 63/18(B)).



Drucksache 450/19

... e. Es ist eine kontinuierlich ansteigende Beimischungsquote für "grünen" Wasserstoff und erneuerbares Methan in den Gasversorgungsnetzen festzulegen.



Drucksache 661/1/19

... Die risikoorientierte Kapitalunterlegung wird bereits seit vielen Jahrzehnten erfolgreich praktiziert und gewährleistet eine angemessene Kapitalisierung regional tätiger Sparkassen, Genossenschaftsbanken sowie kleiner und mittelständischer privater Banken. Eine risikounabhängige Kapitalunterlegung könnte zum einen gegebenenfalls regulatorisch mehr Anreize zu höherer Risikonahme setzen. Hiervon unbenommen suggeriert zum anderen das Modell, in welchem höhere Eigenmittelquoten gegen administrative Entlastungen gewährt werden, dass administrative Entlastungen für kleine und nicht komplexe Banken ein Risiko darstellen würden. Schließlich verringert im Ergebnis eine höhere Kapitalanforderung für kleine und nicht komplexe Banken zudem tendenziell deren Kreditvergabespielräume an mittelständische Unternehmen. Der in Nummer 7 Buchstabe e der Begründung enthaltene Vorschlag sollte deshalb nicht weiterverfolgt werden.



Drucksache 358/19 (Beschluss)

... Gemäß § 20 Absatz 1 IfSG wird der BZgA die Aufgabe zugewiesen, die Bevölkerung über Schutzimpfungen zu informieren. Insbesondere im Zusammenhang mit der geplanten Impfpflicht wird die Aufklärung ganz entscheidend dazu beitragen, dass Impfungen gut akzeptiert und Widerstände gegen die Pflicht zur Impfung begrenzt werden. Auch Quoten von Impfungen, für die keine Verpflichtung eingeführt wird, müssen weiterhin auf dem hohen Niveau gehalten (zum Beispiel gegen Poliomyelitis) bzw. diese erreicht werden (wie zum Beispiel die HPV-Impfung).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 358/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 4a IfSG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a Buchstabe b IfSG

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 13 Absatz 4 IfSG

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 3, Absatz 9 Satz 1 und Satz 4, Absatz 10 Satz 1, Absatz 11 Satz 1 und Absatz 12 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 3 IfSG

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 6 IfSG

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 1, Satz 4, Satz 6 und Absatz 10 Satz 1 und Satz 2 IfSG

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 1 Nummer 2 IfSG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 2 und Satz 5 IfSG

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 3a - neu - IfSG

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 4 IfSG

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 4a - neu - IfSG

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 7 - neu - und Absatz 10 Satz 3 - neu - IfSG

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 11 Satz 1 einleitender Satzteil und Nummer 1 IfSG

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 11 Satz 3 - neu - IfSG

15. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20 IfSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

16. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20 IfSG

17. Zu Artikel 1 Nummer 12 a - neu - § 56 Absatz 1 Satz 3 - neu - IfSG

18. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 73 Absatz 1a Nummer 7a und Nummer 7b IfSG

19. Zu Artikel 1

Zu 20. Artikel 2a - neu - § 45 Absatz 3 Nummer 2 SGB VIII

‚Artikel 2a Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

21. Zu Artikel 4 Inkrafttreten

Artikel 4
Inkrafttreten

22. Zum Gesetzentwurf allgemein Erfüllungsaufwand für die Verwaltung


 
 
 


Drucksache 556/19 (Beschluss)

... b) Die vom Deutschen Bundestag neben einer Verlängerung der Frist von drei auf vier Monate für die Einleitung der Prüfung und zusätzlich einer Erhöhung der Prüfquote ab dem Jahr 2020 aufgrund von Änderungsanträgen beschlossene Einführung einer pauschalierten Strafzahlung bereits für das Jahr 2020 auch bei kleinsten Fehlern in der Abrechnung geht aber weit über dieses Ziel hinaus und wird vom Bundesrat abgelehnt.



Drucksache 197/19 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die von den Verbraucherschlichtungsstellen derzeit veröffentlichten Informationen "nur bedingt vergleichbar" sind, BR-Drucksache 650/18(B), Ziffer 6, nimmt aber zur Kenntnis, dass laut des Zwischenberichts zur AVSS bei "strikter Betrachtung" in nur 19 Fällen (circa ein Prozent aller Anträge) ein Verfahren vollständig durchgeführt werden konnte, beim Online-Schlichter hingegen in 598 Fällen (51,2 Prozent aller Anträge). Die Erfolgsquote (Schlichtungsvorschlag samt Einigung) liegt bei der AVVS bei nur 13 Verfahren (0,6 Prozent aller Anträge und 4,3 Prozent bereinigt), beim Online-Schlichter hingegen bei 295 Verfahren (25,3 Prozent aller Anträge und circa 72 Prozent bereinigt). Der Bundesrat bittet vor diesem Hintergrund die Bundesregierung, den Gesetzentwurf noch einmal daraufhin zu prüfen, ob neben der Gebührenfrage weitere Anreize für eine vollständige Verfahrensdurchführung geschaffen werden können und so auch die Erfolgsquote gesteigert werden kann.



Drucksache 398/19 (Beschluss)

... Anwendung findet, gemäß § 3 Nummer 9 in Verkehr bringt oder gemäß § 3 Nummer 10 verwendet, hat dazu beizutragen, dass die Anforderungen des Quotensystems aus Kapitel IV der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 398/19 (Beschluss)




Zu Artikel 16a

,Artikel 16a Änderung des Chemikaliengesetzes

§ 12i

§ 12j


 
 
 


Drucksache 450/19 (Beschluss)

... d) Ausgehend von bereits heute nahezu flächendeckend möglichen Beimischungen von knapp 10 Prozent ist eine kontinuierlich ansteigende Beimischungsquote unter Beachtung fortlaufend zu evaluierender systemtechnischer Grenzen für "grünen" Wasserstoff und erneuerbares Methan in den Gasversorgungsnetzen festzulegen.



Drucksache 481/18

... 7. Die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen stellt für die Halter von Weidetieren zusätzlich zur erhöhten Arbeitsbelastung eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Die gegenwärtigen Regelungen für staatliche Förderprogramme lassen eine Förderquote von maximal 80% der Materialkosten zu. Die wichtige umwelt- und gesellschaftspolitische Aufgabe der Weidetierhaltung im Offenland soll langfristig unterstützt werden. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, Verhandlungen mit der EU-Kommission zur Möglichkeit der Förderung von Präventionsbzw. Herdenschutzmaßnahmen auf bis zu 100% zu führen und sich für gegebenenfalls erforderliche Änderungen der Beihilferegelungen einzusetzen. Die Förderung der Unterhaltung von Herdenschutzmaßnahmen (z.B. Arbeitskosten oder Kosten für die Haltung von Herdenschutzhunden) soll zukünftig ebenfalls möglich sein.



Drucksache 427/18

... Neben der Quotenkürzung haben die EU-Fischereiminister die Einführung einer Schonzeit während der Laichzeit des Dorsches im Februar und März sowie die Beschränkung der Freizeitfischerei durch die Festlegung einer Tageshöchstfangmenge ("Bag-limit") beschlossen, um eine rasche Erholung des Bestandes zu ermöglichen. Nach der jüngsten Bestandsanalyse des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) vom Mai 2018 ist diese inzwischen erfolgt.



Drucksache 376/4/18

... Es muss im Zusammenhang mit der Verhandlung des Pflegebudgets sichergestellt werden, dass die Krankenhäuser grundsätzlich nicht eine geringere Fachkraftquote als im vorangegangenen Budgetjahr aufweisen.



Drucksache 175/18

... es). Dies erfolgte im Interesse der Aufnahme- und Integrationssysteme von Staat und Gesellschaft, da aufgrund der hohen Zahl von Asylsuchenden aus Herkunftsländern mit hoher Anerkennungsquote eine zusätzliche hohe Zahl von Anträgen auf Familiennachzug zu erwarten war, die die Kapazitäten der Institutionen von Bund, Ländern und Kommunen sowie der Zivilgesellschaft bei gleichzeitig weiterem hohen Zuzug von Asylsuchenden überfordert hätte.



Drucksache 237/18 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich die Absicht der Kommission, grundsätzlich jede Auszahlung nur noch einmal zu prüfen ("Single Audit"), sich stärker auf die Überprüfung der regionalen Prüfbehörden zu fokussieren und differenzierte Prüfregelungen in Abhängigkeit von der Fehlerquote eines Programms einzuführen. Er spricht sich jedoch für eine Reduzierung der Ausnahmetatbestände aus, welche die "Single Audit"-Regel einschränken. Die geplante Vereinfachung sollte zudem nicht vorhabenbezogen aufgehoben werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/18 (Beschluss)




2 Allgemeines

Programmstruktur, Flexibilität, Programmierung

2 Finanzrahmen

2 Förderfähigkeit

Regelung für Zahlungen

Kommunikation zu den Programmen, Datenschutz, Datenerhebung

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 5/1/18

... 4. Der Bundesrat betont die Notwendigkeit einer angemessenen Finanzausstattung des nächsten EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation, damit Projekte und Fragestellungen mit einem europäischen Mehrwert in angemessener Zahl und mit akzeptablen Bewilligungsquoten gefördert werden und so die Erfolge der europäischen Forschungs- und Innovationsförderung auch in Zukunft fortgeschrieben werden können. In diesem Zusammenhang nimmt er die Empfehlungen in dem von der Kommission veröffentlichten "Report of the independent High Level Group on maximising the impact of EU Research & Innovation Programmes" (Lamy-Report) vom 3. Juli 2017 zur Kenntnis.



Drucksache 314/18 (Beschluss)

... 3. Angesichts der von den USA mit nationalen Sicherheitsinteressen begründeten und für einige Handelspartner nunmehr geltenden Zölle auf Stahl- und Aluminiumimporte muss sich die Europäische Union als handlungsfähig erweisen. Sie sollte daher gegen diese Maßnahmen konsequent mit den Instrumenten vorgehen, die hierfür von der Welthandelsorganisation WTO bereitgestellt werden. Hierbei muss den Folgen der zu erwartenden Handelsumlenkungen möglichst zeitnah und effektiv begegnet werden. Die von der Kommission erlassenen vorläufigen Schutzmaßnahmen gegen Stahleinfuhren aus Drittstaaten werden daher begrüßt. Gleichzeitig wird die Bundesregierung gebeten, sich bei der Kommission dafür einzusetzen, dass das Schutzklausel-Instrument in einer flexiblen Art und Weise eingesetzt wird, die den regulatorischen Spielraum der WTO ausschöpft. Hierzu zählen beispielsweise länderspezifische Zollkontingente und Importquoten.



Drucksache 372/18 (Beschluss)

... "für die Ermittlung dieser Quote sind die aktiven Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens mit den Buchwerten, die zu diesem Zeitpunkt anzusetzen gewesen wären, zugrunde zu legen;"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 372/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - und Nummer 1

2. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 und 3 EStG

4. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG

6. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 3 Nummer 15 EStG , Nummer 1a - neu - § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 7 - neu - EStG *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - und b - neu - § 3 Nummer 26 Satz 1 und Nummer 26a Satz 1 EStG ∗

8. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - und Nummer 7 Buchstabe a0 - neu - § 6 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 2a, § 52 Absatz 12 Satz 4 - neu -, Satz 7 und 8 - neu - EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe a und Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 34d Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb und § 49 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe e Doppelbuchstabe cc EStG

10. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b § 49 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f Satz 3 EStG

11. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 14 Absatz 2 Satz 4 - neu - KStG

12. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 15 KStG

13. Zum Körperschaftsteuergesetz

14. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 3 Nummer 24 GewStG ∗

15. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b - neu - und Nummer 2 § 3 Nummer 24 und § 36 Absatz 2 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - GewStG ∗

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 8a - neu - und Inhaltsübersicht § 19a Absatz 5 Satz 2, § 28 Absatz 1 Satz 6 und Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 - neu - sowie § 37 Absatz 16 ErbStG *

Artikel 8a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

17. Zu Artikel 8a - neu - § 28a Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 Satz 3 und Nummer 4 bis 6 - neu - und Absatz 6 Satz 2 - neu - sowie § 37 Absatz 16 ErbStG *

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

18. Zu Artikel 8b - neu - und Inhaltsübersicht § 22 Absatz 1 Satz 6 Nummer 6 und Absatz 2 Satz 6 UmwStG Artikel 16 Absatz 3 Inkrafttreten

Artikel 8b
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

19. Zu Artikel 9 Umsatzsteuergesetz

20. Zu Artikel 9 Nummer 7 und Nummer 8 § 22f Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und 2 und Absatz 3 Satz 1 sowie § 25e Absatz 3 Satz 1 UStG

21. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 22f UStG

22. Zu Artikel 9 Nummer 7 und 8 § 22f Absatz 1 Satz 6 UStG

23. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 22f Absatz 1 Satz 7 UStG

24. Zu Artikel 9 Nummer 8 § 25e Absatz 4 Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu - UStG

1. Zu § 25e Absatz 1 UStG

2. Fallgestaltungen des § 25e Absatz 2 UStG

4. Rechtsfolgen des § 25e Absatz 4 UStG

25. Zur Änderung der Abgabenordnung

26. Zu Artikel 13 Nummer 3a - neu - § 51 Absatz 5 Satz 2 - neu - InvStG

27. Zu Artikel 13 Nummer 4 Buchstabe d - neu - § 56 Absatz 6 Satz 4 und 5 InvStG

28. Zu Artikel 15a - neu - und Inhaltsübersicht Artikel 6 Absatz 2 Gesetz über schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen

Artikel 15a
Änderung des Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen

29. Zum Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.