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0830/1/05
0633/05
0003/05
0621/1/05
0319/05
0364/05
0635/1/05
0772/05
0919/1/05
0057/05B
0084/05
0477/05
0818/05
0286/05B
0479/2/05
0057/1/05
0299/05
0247/05
0543/05B
0490/05
0578/05
0746/05
0875/05
0002/05
0163/1/05
0037/05B
0213/05
0555/05
0164/05
0245/05
0188/05
0397/1/05
0287/05B
0245/05B
0588/05
0255/05
0543/05
0287/05
0509/05
0014/1/05
0690/05
0615/05
0002/05B
0040/05
0041/1/05
0894/05
0820/05
0479/1/05
0568/05
0002/1/05
0157/1/05
0744/05
0037/05
0683/05
0322/05
0591/05
0555/1/05
0948/1/05
0341/05B
0830/05
0913/05
0656/1/05
0321/05
0390/05
0183/05
0041/05B
0777/05
0883/05
0538/05
0107/05
0245/1/05
0014/05B
0919/05B
0635/05B
0247/05B
0287/1/05
0320/05
0917/04B
0566/1/04
0980/04
0697/1/04
0769/04
0285/04B
0662/04
0877/04
0919/04
0707/5/04
0701/1/04
0566/04B
0176/04
0728/04B
0697/04B
0747/04
0336/04
0664/2/04
0622/04
0984/04
0544/04B
0586/04
0620/04
0232/04
0919/2/04
0763/04
0176/1/04
0664/04
0763/04B
0728/1/04
0721/04
0566/04
0606/04B
0664/04B
0917/1/04
0691/04B
0817/1/04
0365/04
0693/04
0176/04B
0693/1/04
0613/04
0606/2/04
0693/04B
0061/03B
0332/03B
0849/03
0061/2/03
0061/1/03
0856/03
Drucksache 486/1/16

... Die geänderte Formulierung soll zum Ausdruck bringen, dass gerade nicht aus kurzfristigen ökonomischen Interessen von den wissenschaftlichen Empfehlungen für eine dauerhaft nachhaltige Bestandsbewirtschaftung abgewichen werden soll. Eine möglichst geringe Quotenabsenkung entgegen der wissenschaftlichen Empfehlungen wird abgelehnt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 486/1/16




Zu Satz 1 - neu -

Zu Satz 3 - neu -


 
 
 


Drucksache 797/1/16

... b) Der Bundesrat erinnert an seine Entschließung vom 29. Januar 2016 (BR-Drucksache 610/15(B) -) für ein effizientes, ökologisches, verbraucherfreundliches und bürgernahes Wertstoffgesetz, das zum Ziel hat, die bestehenden Verwertungsquoten deutlich zu erhöhen, ein besseres und innovativeres Recycling zu erreichen, die Produktverantwortung zu stärken, den Vollzug zu vereinfachen und die kommunalen Interessen genauso wie den Wettbewerb von privaten Anbietern zu wahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 797/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Gesetzentwurf im Besonderen Streichung der Mehrwegquote

Abstimmung Kommunen/Systeme

Zentrale Stelle

Ökologische Gestaltung der Beteiligungsentgelte

Papier, Pappe und Kartonage PPK

2 Hinweispflicht

2 Pfandregelungen

4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Satz 2 - neu - VerpackG

5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Satz 2 - neu - VerpackG

6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 20 VerpackG

Zu Artikel 1

§ 12
Ausnahmen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

9. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Satz 1, 2 VerpackG

10. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 4, Absatz 2 Satz 1, 2 - neu -, Absatz 3 Satz 6 VerpackG

11. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 3 - neu - VerpackG

12. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1, 2, Absatz 4 VerpackG

13. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Nummer 1 VerpackG

14. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 VerpackG

15. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 VerpackG

16. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Satz 1 VerpackG

17. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1

18. Zu Artikel 1 § 27a - neu - VerpackG

§ 27a
Qualitätssicherung bei Bescheinigungen und Bestätigungen von Sachverständigen und sonstigen Prüfern

19. Zu Artikel 1 § 32 VerpackG

32 Hinweispflichten

20. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 VerpackG

21. Zum Gesetzentwurf im Übrigen


 
 
 


Drucksache 18/16

... In Österreich wurde mit dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, das am 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist, ein Schlichtungsverfahren eingeführt. Es hat hohe Einigungsquoten zu verzeichnen und ist im Rahmen der Evaluierung des österreichischen Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes sehr positiv bewertet worden.



Drucksache 545/1/16

... II die Beteiligung des Bundes an den bundesweiten KdU-Gesamtausgaben zur Vermeidung einer Bundesauftragsverwaltung auf höchstens 49 Prozent begrenzt und im Falle einer Überschreitung dieser Beteiligungsquote der KdU-Entlastungsbetrag entsprechend gemindert. Da rechtlich kein anderer Ausgleich für eine solche KdU-Entlastungsminderung vorgesehen ist, schmälert dies unmittelbar auch das Entlastungsvolumen von 5 Mrd. Euro. Der Bundesrat begrüßt deshalb die diesbezüglich in der Begründung zu § 46 Absatz 5



Drucksache 66/16 (Beschluss)

... Nach der derzeitigen Regelung in § 46 Absatz 7 SGB II legt der Bund anhand der Vorjahresausgaben für Bildung und Teilhabe und der Bedarfe für Unterkunft und Heizung die Quote für die nach § 46 Absatz 6 SGB II erhöhte Bundesbeteiligung jährlich durch Rechtsverordnung für das Folgejahr fest und passt den Wert für das laufende Jahr entsprechend an. Finanzielle Differenzen, die sich im Zuge der rückwirkenden Anpassung ergeben, werden bislang lediglich rückwirkend zum 1. Januar des laufenden Jahres ausgeglichen. Differenzen in Bezug auf das abgeschlossene Vorjahr bleiben somit unberücksichtigt. Dies widerspricht der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern im Vermittlungsverfahren für das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und



Drucksache 68/16 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat stellt fest, dass eine Einstufung als sicherer Herkunftsstaat im Sinne von Artikel 16a Absatz 3 GG nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts voraussetzt, dass sich der Gesetzgeber anhand der Rechtslage, Rechtsanwendung und allgemeinen politischen Verhältnisse ein Gesamturteil über die für politische Verfolgung und die Menschenrechtslage bedeutsamen Verhältnisse in diesem Staat bildet. Eine geringe Schutzquote für Antragsteller aus dem betreffenden Staat ist ein Indiz dafür, aber alleine kein ausreichendes Kriterium für die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat.



Drucksache 279/1/16

... Weiterhin ist es geboten, das Merkmal "Haushaltseinkommen" in Einkommensklassen auch zukünftig als Merkmal in der Gesamtstichprobe zu erheben. Das Haushaltsnettoeinkommen ist nicht nur wichtig für die Hochrechnung anderer Haushaltserhebungen, sondern auch ein zentrales Merkmal für die Sozialberichterstattung der Länder. So dient es unter anderem als Basis für die Berechnung von regionalisierten Armutsrisikoquoten. Es ist nicht absehbar, welche Auswirkungen es hat, dieses Merkmal ausschließlich über eine Summierung der klassierten Angaben zu den persönlichen Einnahmen zu bilden.



Drucksache 503/1/16

... 4. Der Bundesrat vertritt ferner die Auffassung, dass die mit den Vorschlägen beabsichtigte Vereinheitlichung des Asylrechts innerhalb der EU einhergehen muss mit einer Verständigung zumindest zwischen den 27 nach derzeitigem Sachstand längerfristig in der EU verbleibenden Mitgliedstaaten darüber, dass alle Staaten bereit sind, einen angemessenen und solidarischen Beitrag zur Aufnahme von Geflüchteten aus Drittstaaten zu leisten und einer Verteilung der in die EU einreisenden Geflüchteten nach verbindlichen Aufnahmequoten zuzustimmen, die auf transparenten und objektivierbaren Kriterien (wie etwa dem Bevölkerungsanteil) beruhen. Andernfalls käme es zu einer Disparität zwischen dem Maß an Einfluss, das den einzelnen Mitgliedstaaten im Rahmen der Rechtsetzung durch das Europäische Parlament und den Rat zukommt, und dem von ihnen geleisteten Beitrag an der Aufnahme von Schutzsuchenden. Die in vielen Staaten der EU aufkeimenden europaskeptischen oder gar - feindlichen Stimmungen könnten angefacht werden, wenn Regierungen und Parlamente einzelner Mitgliedstaaten einerseits eine angemessene Beteiligung ihres Staates an der Flüchtlingsaufnahme ablehnen, andererseits jedoch im Rahmen der Mitwirkung an Rechtsakten der EU über die Modalitäten der Flüchtlingsaufnahme auch in jenen Staaten entscheiden, die sich überproportional bei der Aufnahme und Integration von Migrantinnen und Migranten engagieren. Um die Delegation der Regelungsbefugnis auf die europäische Ebene glaubhaft vermittelt zu können, sollten die Beiträge der Mitgliedstaaten zur Aufnahme von Migrantinnen und Migranten in der EU und der Umfang ihrer Mitbestimmung über die Ausgestaltung der Aufnahmebedingungen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinanderstehen.



Drucksache 68/2/16

... 3. Der Bundesrat stellt fest, dass eine Einstufung als sicherer Herkunftsstaat im Sinne von Artikel 16a Absatz 3 GG nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes voraussetzt, dass sich der Gesetzgeber anhand der Rechtslage, Rechtsanwendung und allgemeinen politischen Verhältnissen ein Gesamturteil über die für politische Verfolgung und die Menschenrechtslage bedeutsamen Verhältnisse in diesem Staat bildet. Eine geringe Schutzquote für Antragsteller aus dem betreffenden Staat ist ein Indiz dafür, aber alleine kein ausreichendes Kriterium für die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat.



Drucksache 677/16

... Es gibt in der EU trotz der zunehmenden Ungewissheit in der Welt eine Reihe von positiven Entwicklungen, an denen die Widerstandsfähigkeit und die Erholung der europäischen Wirtschaft deutlich werden. Sämtliche Mitgliedstaaten sind wieder auf Wachstumskurs. Die Investitionstätigkeit nimmt wieder zu. Seit 2013 wurden 8 Millionen Arbeitsplätze geschaffen. Die Beschäftigungsquote ist ebenfalls gestiegen. Wenn der derzeitige Trend anhält, lässt sich das in der Strategie Europa 2020 festgelegte Beschäftigungsziel von 75 % erreichen. Dass sich die Erwerbsquoten trotz der Krise im Laufe der Jahre positiv entwickelt haben, ist ein weiteres Anzeichen dafür, dass sich die Leistungsfähigkeit der Arbeitsmärkte infolge struktureller Verbesserungen erhöht hat. Das durchschnittliche öffentliche Defizit, das im Euro-Währungsgebiet vor einigen Jahren noch über 6 % betrug, liegt in diesem Jahr bei unter 2 % und wird noch weiter zurückgehen. Die gesamtstaatlichen Schuldenstände haben sich stabilisiert und dürften künftig sinken.



Drucksache 819/1/16

... 3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Kommission bisher stets von guten Erfahrungen mit dem EU-Piloten berichtet hat. So hat die Kommission dem EU-Piloten in den jährlichen Evaluierungsberichten stets hohe Erfolgsquoten zwischen 68 und 85 Prozent bescheinigt (vergleiche zuletzt COM(2016) 463 final). Zudem hat die Kommission auch wiederholt hervorgehoben, dass durch den Dialog im Rahmen des EU-Piloten Probleme zum Vorteil für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen oft schneller gelöst werden können.



Drucksache 279/16

... Voraussetzung, um Indikatoren für eine Evaluation zu nutzen, ist, dass die Angaben, die zur Bildung der Indikatoren benötigt werden, mit einer hinreichenden Qualität und Genauigkeit bereitgestellt werden. Erreichen lässt sich dies nach früheren Mikrozensus-Testerhebungen, Untersuchungen des Statistischen Bundesamtes sowie Untersuchungen der empirischen Sozialforschung nur, wenn eine Auskunftspflicht besteht. Bei freiwilligen Erhebungen, wie derzeit z.B. EU-SILC, liegen in der Regel systematische Verzerrungen vor. Personen im unteren und oberen Einkommensbereich weisen nach bisherigen Untersuchungen geringere Teilnahmequoten auf, sodass die Indikatoren mit keiner hinreichenden Präzision für die anvisierte Evaluation bereitgestellt werden können.



Drucksache 490/16

... Den Leistungserbringern entsteht durch die Verpflichtung, im Rahmen der Abrechnung mit den Krankenkassen auch die Höhe der gegebenenfalls mit den Versicherten vereinbarten Mehrkosten anzugeben, ein wiederkehrender, im jeweiligen Einzelfall aber geringer Erfüllungsaufwand. Eine konkrete Schätzung der Fallzahl ist wegen der heterogenen Anbieterstrukturen und der unterschiedlichen (und amtlich nicht erfassten) Aufzahlungsquoten bei den verschiedenen Hilfsmitteln nicht möglich.



Drucksache 657/16

... /EWG an den Standard des Codex Alimentarius zu Kasein-Produkten CODEX STAN 290-1995 angepasst wurden. Nach der Abschaffung der Quotenregelung zu Milch und Milcherzeugnissen wurden zur Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen die Regelungen so angepasst, dass die Entwicklung und Einführung neuer Erzeugnisse nur einschränkt wird, wenn zwingende Interessen des Schutzes der öffentlichen Gesundheit und der Interessen des Verbrauchers dies gebieten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 657/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Bund:

Länder und Kommunen:

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über Kaseine und Kaseinate für die menschliche Ernährung (Kasein-Verordnung - KaseinV)

§ 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 2
Anforderungen

§ 3
Kennzelchnung

§ 4
Straftaten

Artikel 2
Anderung der Milcherzeugnisverordnung

Artikel 3
Neubekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Artikel 1 Zu § 1 (Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Artikel 2
(Änderung der Milcherzeugnisverordnung)

Zu Nummer n

Artikel 3
(Neubekanntmachungserlaubnis)

Artikel 4
(Inkrafttreten)


 
 
 


Drucksache 729/16

... Dieses Element des Pakets dürfte wichtige positive Auswirkungen auf den Haushalt haben. Die Koordinierung von Prüfungen zusammen mit dem Anreiz der Verwaltungsgebühr dürfte zu risikobasierten Prüfungen führen. Ein effizienteres Prüfverfahren, das auf Prüfergebnisse ausgerichtet ist, sollte im Vergleich zu der Alternative - unkoordiniertes Vorgehen, das unnötig Ressourcen binden kann - zu höheren Befolgungsquoten führen. Der ineffiziente Einsatz knapper Prüfungsressourcen kann auch dazu führen, dass andere Unternehmen außerhalb der KEA nicht ordnungsgemäß geprüft werden, was zu niedrigeren Befolgungsquoten bei der Mehrwertsteuer und anderen Steuern führen und daher negative Haushaltsauswirkungen haben kann.



Drucksache 45/16

... Eine höhere Rückführungsquote irregulärer Migranten legt Kapazitäten frei, die zur Aufnahme von Migranten verwendet werden können, die tatsächlich Schutz benötigen, wie erneute Bemühungen der Union zum Schutz von Bedürftigen untermauern, darunter durch Neuansiedlung und Umsiedlung. Eine wirksam umgesetzte und glaubwürdige Rückführungspolitik geht mit einer offeneren Migrationspolitik einher.



Drucksache 68/16

... Die Einstufung der drei genannten Staaten als sichere Herkunftsstaaten erfüllt die Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 14. Mai 1996, 2 BvR 1507/93 und 2 BvR 1508/93) und des Anhangs I der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes. Vor der Einstufung der drei genannten Staaten als sichere Herkunftsstaaten hat sich die Bundesregierung anhand von Rechtslage, Rechtsanwendung und allgemeinen politischen Verhältnissen ein Gesamturteil über die für eine Verfolgung bedeutsamen Verhältnisse in dem jeweiligen Staat gebildet. Nach sorgfältiger Prüfung ist sie zu dem Ergebnis gekommen, dass in den genannten Staaten gewährleistet erscheint, dass dort generell, systematisch und durchgängig weder Verfolgung noch Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung noch Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts zu befürchten sind. Auch die Schutzquoten im Asylverfahren wurden für die Beurteilung mit herangezogen.



Drucksache 3/16

... (2) Begleitend untersucht das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in einem wissenschaftlichen Forschungsvorhaben die Funktionsweise dieser Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle, um Erkenntnisse in Bezug auf Inanspruchnahme, Fallzahlen, Arbeitsweise, Verfahrensdauer, Erfolgsquoten, Kosten und Entgelte zu sammeln und auszuwerten. Das Forschungsvorhaben muss bis zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen sein.



Drucksache 478/1/16

... Erhebliche Bedenken bestehen insbesondere auch gegen die gegenüber dem bisherigen nationalen Recht vorgesehene substanzielle Ausweitung der in den Erhebungen abzufragenden Themenbereiche (gemäß Anhang I) sowie gegen die vorgesehene Durchführung der Erhebungen auf der Basis von Zufallsstichproben gemäß Artikel 11 des Verordnungsvorschlags. Beide Erhebungen sind bereits heute hinsichtlich ihrer Form (zum Beispiel Tagebuchführung) und ihrer Inhalte (zum Beispiel Fragen zum Vermögen) als schwierig und zeitintensiv zu bewerten. Deshalb bestehen selbst bei dem in Deutschland praktizierten Verfahren der Quotenstichproben, bei dem die Haushalte frei angeworben werden, Schwierigkeiten, eine hinreichende Anzahl an teilnehmenden Haushalten zu gewinnen.



Drucksache 521/2/16

... Die zunehmende Komplexität des Programmvollzugs steigert Fehlerwahrscheinlichkeit und Fehlerquoten.



Drucksache 678/1/16

... 6. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass zur langfristigen Erhöhung des gesamtwirtschaftlichen Produktionspotenzials die Investitionsquoten der öffentlichen Haushalte erhöht werden sollten, ohne dabei die Tragfähigkeit der deutschen Staatsschulden zu gefährden. Ziel ist, eine nachhaltige Fiskalpolitik durch Verbindung von Konsolidierung und Wachstum zu verfolgen.



Drucksache 390/2/16

... 12. mit der Anerkennungs-Verordnung Unterschiede bei den Anerkennungsquoten sowie bei der Art des gewährten Schutzstatus und der Geltungsdauer der Aufenthaltstitel zu reduzieren und die von Antragstellerinnen und Antragstellern zu erfüllenden Kriterien für Asyl und subsidiären Schutz und die Rechte von Personen, die einen solchen Status genießen, stärker zu harmonisieren,



Drucksache 521/16 (Beschluss)

... Die zunehmende Komplexität des Programmvollzugs steigert Fehlerwahrscheinlichkeit und Fehlerquoten.



Drucksache 599/1/15

... 8. Der Bundesrat begrüßt die Aktivitäten der Kommission, der Vermeidung, der Wiederverwendung und dem Recycling von Abfällen künftig ein noch größeres Gewicht einzuräumen und beim Recycling über die zahlenmäßigen Quoten hinaus auch die Qualität stärker in den Vorgaben zu verankern, um Rohstoffe und Umwelt zu schonen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 599/1/15




Zur Vorlage allgemein

Im Einzelnen

Zu Artikel 1

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Artikel 3 Nummer 1a

Zu Artikel 1 Nummer 2

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c Artikel 3 Nummer 4 Definition Bioabfall

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 3 Nummer 3 Definition Altöl

16. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d Artikel 3 Nummer 4a Definition Bauabfälle

17. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e und f Artikel 3 Nummer 16 und 17b

18. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe f Artikel 3 Nummer 17 und 17a Definition Recycling

19. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 3 Nummer 15 Definition der stofflichen Verwertung

20. Zu Artikel 1 Nummer 3 Artikel 4 Absatz 3

21. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anreize für die Anwendung der Abfallhierarchie :

22. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Artikel 5 Absatz 1

2 Hauptempfehlung:

23. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b, Nummer 5 Buchstabe b, Nummer 6 Buchstabe a, Nummer 11, 14, 15 Buchstabe a und b und Nummer 23 Delegierte Rechtsakte

24. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Artikel 5 Absatz 2 und anderer Befugnisse zum Erlass delegierter Rechtsakte

25. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a

26. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Artikel 6 Absatz 3

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 8

30. Zu Artikel 1 Nummer 8 Artikel 8a Absatz 4 Buchstabe b und c

Zu Artikel 1 Nummer 9

34. Zu Artikel 1 Nummer 9 und Nummer 21 Artikel 9 Absatz 5 und Artikel 37 Absatz 3

35. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Artikel 11 Absatz 1 Unterabsatz 1 und 2

36. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe d

Hilfsempfehlung zu Ziffer 23:

37. Zu Artikel 1 Nummer 11 Artikel 11a Absatz 2

38. Zu Artikel 1 Nummer 13 Artikel 22

39. Zu Artikel 1 Nummer 13 Artikel 22

Hilfsempfehlung zu Ziffer 23:

40. Zu Artikel 1 Nummer 15 Artikel 27 Absatz 1 und 4

Zu Artikel 1 Nummer 19

Hilfsempfehlung zu Ziffer 23:

47. Zu Artikel 1 Nummer 23 Artikel 38a


 
 
 


Drucksache 379/15

... Festlegung der Erzeugnisse, der Methodik, des Gesamtumfangs und von Länderquoten bei der Untersuchung von Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen auf gesundheitsgefährdende Stoffe



Drucksache 86/1/15

... Bei der Einführung der Milchquotenregelung wurde in Deutschland die in Kilogramm ausgewiesene Referenzmenge mit dem Umrechnungsfaktor 1,02 in die daraus resultierende Liefermenge in Volumen umgerechnet. In Dänemark wurde ebenfalls mit 1,02, in Österreich mit 1,025 und in Großbritannien mit 1,02969, in allen anderen Ländern mit 1,03 gearbeitet.



Drucksache 414/15

... Die Wirksamkeit des EU-Systems zur Förderung der Rückkehr irregulärer Migranten muss verbessert werden. Dies ist von entscheidender Bedeutung für die Aufrechterhaltung des Vertrauens der Öffentlichkeit in das Asylsystem der EU und die Unterstützung von Personen, die internationalen Schutz benötigen. Die Erhöhung der Rückkehrerquote irregulärer Migranten muss Hand in Hand gehen mit den erneuten Anstrengungen der EU, Menschen in Not zu schützen, auch durch Umsiedlung und Neuansiedlung.



Drucksache 610/15 (Beschluss)

... ablösen und nicht nur Verpackungen, sondern alle sogenannten stoffgleichen Nichtverpackungen wie z.B. Kinderspielzeug und Küchengerätschaften wie Bratpfannen oder Plastikschüsseln gemeinsam erfassen und verwerten. Im Zuge dessen müssen die bestehenden Verwertungsquoten deutlich erhöht werden. Ziel ist es, ein besseres und innovativeres Recycling mittels ambitionierter "selbstlernender", qualitativ hoher Verwertungsquoten zu erreichen, die Produktverantwortung zu stärken, den Vollzug zu vereinfachen und die kommunalen Interessen genauso wie den Wettbewerb von privaten Anbietern zu wahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 610/15 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates für ein effizientes, ökologisches, verbraucherfreundliches und bürgernahes Wertstoffgesetz


 
 
 


Drucksache 373/15

... Die BLE ist weiterhin für die Verwaltung von Daten zur Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen über die webbasierte staatliche Datenbank Nachhaltige-Biomasse-Systeme (Nabisy) zuständig. Die für den deutschen Markt relevanten Daten zur Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen müssen von den Wirtschaftsbeteiligten in Nabisy eingegeben werden. Sie werden durch Nabisy dokumentiert und plausibilisiert. Auf Nabisy können die deutschen Hauptzollämter sowie die Biokraftstoffquotenstelle und ggf. die zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten der EU direkt zugreifen. Der Austausch von Daten zur Nachhaltigkeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten ist erforderlich, um die Inanspruchnahme unzulässiger Vergünstigungen in mehreren Mitgliedsstaaten für dieselbe Lieferung durch die Wirtschaftsbeteiligten zu verhindern. Mit Nabisy ist die notwendige institutionelle Voraussetzung für diesen Datenaustausch geschaffen worden und die BLE forciert derzeit den Austausch mit Behörden anderer Mitgliedsstaaten, um den erforderlichen Datenabgleich zu etablieren.



Drucksache 65/15

... Die Einstufung der drei genannten Staaten als sichere Herkunftsstaaten entspricht den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 14. Mai 1996, 2 BvR 1507/93 und 2 BvR 1508/93) und den Anforderungen der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes (ABl. L 180 vom 29. Juni 2013, S. 60). Vor der Einstufung der drei genannten Staaten als sichere Herkunftsstaaten wurde anhand der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse ein Gesamturteil über die für politische Verfolgung bedeutsamen Verhältnisse in dem jeweiligen Staat gebildet. Nach sorgfältiger Prüfung ist als Ergebnis festzuhalten, dass in den genannten Staaten gewährleistet erscheint, dass dort weder Verfolgung noch Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung noch Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts stattfindet. Auch die Schutzquoten im Asylverfahren wurden für die Beurteilung mit herangezogen.



Drucksache 33/15

... ) mit Sonderziehungsrechten in Höhe von 10,976 Mrd. EUR (17 Mrd. USD) (800 % der Quote des Landes) für eine Laufzeit von zwei Jahren. Die Finanzhilfe des IWF wurde durch erhebliche Mittel aus anderen öffentlichen und bilateralen Quellen ergänzt (EU, USA, Japan und Kanada). Andere internationale Finanzinstitutionen wie die Weltbank, die EBWE und die EIB haben ihre Tätigkeit zur Unterstützung des wirtschaftlichen Übergangs in der Ukraine ebenfalls ausgeweitet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 33/15




Übermittlung gemäß dem im Protokoll Nr. 2 zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

1 Der Zeitraum vom 1. bis 31. August wird bei der Berechnung des Acht-Wochen-Zeitraums nicht berücksichtigt.

Vorschlag

2 Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele

- Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2. Ergebnisse der Konsultation der interessierten Kreise und Folgenabschätzung

- Konsultation der interessierten Kreise

Heranziehen von Fachwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Instrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Angaben

- Überprüfungs-/Revisions-/Auslaufklausel

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 446/15

... "(2) Zwei oder mehr Länder können vereinbaren, dass Asylbegehrende, die von einem Land entsprechend seiner Aufnahmequote aufzunehmen sind, von einem anderen Land aufgenommen werden. Eine Vereinbarung nach Satz 1 sieht mindestens Angaben zum Umfang der von der Vereinbarung betroffenen Personengruppe sowie einen angemessenen Kostenausgleich vor. Die Aufnahmequote nach Absatz 1 wird durch eine solche Vereinbarung nicht berührt."



Drucksache 30/15

... möglichen Ermittlungsmethoden in Fällen des Wohnungseinbruchs zu erweitern. Wohnungseinbruchdiebstähle sind Straftaten mit relativ geringer Aufklärungsquote. Ungeachtet der erforderlichen präventiven Bemühungen müssen daher auch die Möglichkeiten einer effektiven Strafverfolgung optimiert werden. Dies betrifft den Kreis der Ermittlungsmaßnahmen im Bereich der Telekommunikationsüberwachung. Täter nutzen heutzutage im Zusammenhang mit der Tatbegehung nicht selten Telekommunikationsmittel, etwa um mit Tatbeteiligten oder Nutznießern der Tat in Verbindung zu treten. Dies gilt auch für den Wohnungseinbruch. Die Überwachung der Telekommunikation kann hier zur Klärung aktueller und früherer Taten, zum Erkennen und zur Zuordnung von möglichen Tatbeteiligten, aber auch zur Identifizierung, Überführung und Lokalisierung der Täter beitragen. Gleichwohl sind Taten nach § 244 Absatz 1 Nummer 3



Drucksache 551/15 (Beschluss)

... In der Broschüre "Lärmschutz im Schienenverkehr" des BMVI (Stand Mai 2014) kündigt Bundesverkehrsminister Dobrindt die "umgehende" Veranlassung ordnungsrechtlicher Maßnahmen bei Nichterreichen der Umrüstquote im Jahre 2016 an.



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