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0830/1/05
0633/05
0003/05
0621/1/05
0319/05
0364/05
0635/1/05
0772/05
0919/1/05
0057/05B
0084/05
0477/05
0818/05
0286/05B
0479/2/05
0057/1/05
0299/05
0247/05
0543/05B
0490/05
0578/05
0746/05
0875/05
0002/05
0163/1/05
0037/05B
0213/05
0555/05
0164/05
0245/05
0188/05
0397/1/05
0287/05B
0245/05B
0588/05
0255/05
0543/05
0287/05
0509/05
0014/1/05
0690/05
0615/05
0002/05B
0040/05
0041/1/05
0894/05
0820/05
0479/1/05
0568/05
0002/1/05
0157/1/05
0744/05
0037/05
0683/05
0322/05
0591/05
0555/1/05
0948/1/05
0341/05B
0830/05
0913/05
0656/1/05
0321/05
0390/05
0183/05
0041/05B
0777/05
0883/05
0538/05
0107/05
0245/1/05
0014/05B
0919/05B
0635/05B
0247/05B
0287/1/05
0320/05
0917/04B
0566/1/04
0980/04
0697/1/04
0769/04
0285/04B
0662/04
0877/04
0919/04
0707/5/04
0701/1/04
0566/04B
0176/04
0728/04B
0697/04B
0747/04
0336/04
0664/2/04
0622/04
0984/04
0544/04B
0586/04
0620/04
0232/04
0919/2/04
0763/04
0176/1/04
0664/04
0763/04B
0728/1/04
0721/04
0566/04
0606/04B
0664/04B
0917/1/04
0691/04B
0817/1/04
0365/04
0693/04
0176/04B
0693/1/04
0613/04
0606/2/04
0693/04B
0061/03B
0332/03B
0849/03
0061/2/03
0061/1/03
0856/03
Drucksache 680/13

... Umfangreiche Steuererhöhungen und eine Politik neuer Belastungen und Abgaben sind ein Irrweg. Steuerpolitik ist vor allem auch Wirtschafts- und Wachstumspolitik. Im internationalen Steuerwettbewerb ringen die Länder um günstige steuerliche Rahmenbedingungen für die Ansiedlung von Unternehmen, Facharbeitskräften und Kapital. So ist es kein Zufall, dass kaum mehr eine Industrienation Vermögensteuer erhebt und dass die meisten Staaten Kapitaleinkünfte auf niedrigem Niveau abgeltend besteuern. Diese Realitäten sind auch an der deutschen Steuerpolitik nicht spurlos vorübergegangen. Deutschland ist dem internationalen Trend gefolgt und hat durch wachstumsfördernde Steuersenkungen die Grundlagen für den heutigen wirtschaftlichen Erfolg geschaffen. Rekordsteuereinnahmen von über 600 Milliarden Euro im Jahr 2012 zeigen, dass dieser Schritt richtig war. Nicht zuletzt deswegen hat Deutschland den Weg durch die Finanz-, Wirtschafts- und Währungskrise gut gemeistert, ist europäische "Wachstumslokomotive" und Hochbeschäftigungsland. Die aktuelle volkswirtschaftliche Steuerquote von 23,4 Prozent übertrifft selbst die Quoten Mitte der neunziger Jahre mit Vermögensteuer, Gewerbekapitalsteuer und hohen Ertragssteuersätzen. Sie zeigt, dass sich Steuersatzsenkungen bei gleichzeitigem Abbau von Ausnahmen und Schlupflöchern langfristig bezahlt machen.



Drucksache 182/13

... In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 2 kann die Bundesagentur für Arbeit die Zustimmung auf bestimmte Berufe beschränken, bedarfsabhängige Zulassungsquoten festlegen oder die Zulassung auf bestimmte Herkunftsländer begrenzen. Dadurch wird die Möglichkeit eröffnet, besonders flexibel auf bestimmte Bedarfssituationen zu reagieren und gegebenenfalls die Anwerbung auf die Staaten zu konzentrieren, die über Fachkräfte mit den benötigten Qualifikationen verfügen und bei denen die Anwerbung nicht gegen die Interessen der Herkunftsstaaten erfolgt. Die Auffassung der Bundesregierung, insbesondere zu außen- und entwicklungspolitischen Gesichtspunkten dieser Entscheidung, findet dabei Berücksichtigung. Nach Absatz 3 erfolgt die Zustimmung zur Beschäftigung ohne Vorrangprüfung. Dies entspricht in den Fällen des Absatz 1 dem geltenden Recht. In den Fällen des Absatzes 2 gehört die Feststellung des allgemeinen Bedarfs an Zuwanderung zu den Zulassungsvoraussetzungen und rechtfertigt damit, auf eine Prüfung im Einzelfall zu verzichten. Voraussetzung für die Erteilung der Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit bleibt in beiden Fällen, dass die Arbeitsbedingungen denen vergleichbarer Facharbeiterinnen und Facharbeiter entsprechen.



Drucksache 183/13

... -- Bearbeitungszeit an der Grenzübergangsstelle, - Verfügbarkeitsquote des Zentralregisters,



Drucksache 38/13

... - Abzug von Quoten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 38/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

- Rechtsgrundlage

- Subsidiaritätsprinzip

- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 13
Neue Technologien

Artikel 51a
Durchführungsbestimmungen

Artikel 61
Wiegen von Fischereierzeugnissen nach der Beförderung vom Anlandeplatz

Artikel 65
Ausnahmen von der Verkaufsbelegsvorschrift

Artikel 79
EU-Inspektoren

Kapitel IV
Befristete Maßnahmen

Artikel 108
Befristete Maßnahmen

Artikel 111a
Durchführungsbestimmungen zur Umsetzung der Datenvorschriften

Artikel 116a
Durchführungsbestimmungen für Websites und Webdienste

Artikel 119
Ausschussverfahren

Artikel 119a
Befugnisübertragung

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 265/13 (Beschluss)

... Die im Gesetzentwurf vorgesehene Beschränkung des Anwendungsbereichs auf Forschungstätigkeiten, die im Rahmen der öffentlichen Projektförderung oder an einer institutionell geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtung durchgeführt werden, ist zu kurz gegriffen. Richtigerweise muss der Anwendungsbereich der Norm auf wissenschaftliche Beiträge erstreckt werden, die im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind. Die sich aus der Begründung des Gesetzentwurfs ergebende Herausnahme des gesamten an Hochschulen beschäftigten wissenschaftlichen Personals aus dem Anwendungsbereich der Norm, sofern diese nicht im Rahmen öffentlich geförderter Projekte forschen, stellt eine durch keinen sachlichen Grund zu rechtfertigende Diskriminierung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an Hochschulen im Vergleich zu den an außeruniversitären Forschungseinrichtungen tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern dar. Die Problematik wird durch den Umstand verschärft, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Fächern mit traditionell niedrigen Drittmittelquoten besonders benachteiligt würden. Durch das beabsichtigte Gesetz würde eine Dreiklassengesellschaft,



Drucksache 321/13 (Beschluss)

... 2. Er unterstützt die Kommission im Bemühen um fairen Wettbewerb und Zugang auch zu Premiuminhalten. Der Bundesrat betont die Notwendigkeit der Förderung europäischer Produktionen im Interesse der kulturellen Vielfalt angesichts des starken US-amerikanischen Marktes und unterstützt daher die Schaffung technikangemessener Förderansätze, die auf den bereits existierenden Förderinstrumenten aufbauen und diese ergänzen. Es steht zu erwarten, dass die bisher gebräuchlichen Quotenregelungen aufgrund geänderter Verbreitungsformen und Nutzungsgewohnheiten nicht mehr greifen.



Drucksache 660/13

... Durch die Klarstellung von Begrifflichkeiten oder die Änderung bezeichnungsrechtlicher Regelungen entsteht bei den für die Weinkontrolle zuständigen Behörden kein Mehraufwand. Für die Überprüfung der vorgesehenen Frist für die Übermittlung der Begleitpapiere gilt das Gleiche, da die Einhaltung einer Frist in jedem Fall geprüft werden muss. Durch die Streichung der Mindestmengen an Wein, die im Falle von Auszeichnungen bzw. Gütezeichen seitens der Erzeuger vorrätig gehalten werden müssen, entfällt für die Weinkontrolle der entsprechende Kontrollaufwand. Die Möglichkeit, im Falle abweichender Auspressquoten auf Antrag das tatsächliche Auspressergebnis zu Grunde zu legen, ist mit einem entsprechenden Verwaltungsaufwand verbunden.



Drucksache 380/13

... (1) Die Bundesregierung berichtet dem Deutschen Bundestag bis zum 30. Juni 2018, in wie vielen Fällen bereits nach drei Jahren eine Restschuldbefreiung erteilt werden konnte. Der Bericht hat auch Angaben über die Höhe der im Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren erzielten Befriedigungsquoten zu enthalten.



Drucksache 141/1/13

... 34. Der Bundesrat bekennt sich ausdrücklich zum bildungsbezogenen Kernziel der Europa-2020-Strategie, das Bund und Länder für Deutschland im Zuge der freiwilligen EU-Bildungskooperation in ein nationales Ziel umgesetzt haben: die Senkung der Quote früher Schulabgänger auf unter 10 Prozent und die Steigerung der Quote der 30 bis 34-Jährigen mit tertiären oder gleichwertigen Abschlüssen unter Einbezug von ISCED-4-Abschlüssen auf mindestens 42 Prozent. Er verwahrt sich aber gegen die Feststellung der Kommission, wonach es in beiden Teilbereichen des Kernziels "keine Fortschritte" gebe. Demgegenüber verweist er auf die spürbaren Verbesserungen, die in den Mitgliedstaaten insgesamt wie auch in Deutschland während der letzten Jahre erreicht werden konnten. So hat Deutschland bereits im Jahr 2011 sein nationales Teilziel im Bereich der Tertiär- bzw. gleichwertigen Abschlüsse erreicht. Zur weiteren Reduzierung der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss haben die deutschen Länder u. a. eine gemeinsame Förderstrategie vereinbart und umfangreiche Förderprogramme - auch mit Mitteln der EU - aufgelegt. Der Bundesrat bekräftigt in diesem Zusammenhang, dass Maßnahmen und Reformen im Bildungsbereich Zeit benötigen, bis sie in umfassender Weise wirksam werden.



Drucksache 141/13

... In der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum1 wurden die Ziele festgelegt, mindestens 20 Millionen Menschen aus Armut und sozialer Ausgrenzung herauszuführen und die Beschäftigungsquote der 20- bis 64-Jährigen auf 75 % zu erhöhen. Unterstützt werden die Anstrengungen zur Verwirklichung dieser Ziele durch die Leitinitiativen der Strategie Europa 2020, darunter die Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung und die Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten. Das Europäische Semester bildet den Rahmen für die Lenkung und das Monitoring der Wirtschafts- und Sozialreformen in den Mitgliedstaaten. Die offene Methode der Koordinierung in den Bereichen Sozialschutz und soziale Inklusion hat zur Lenkung der einschlägigen Strukturreformen der Mitgliedstaaten beigetragen. Die Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts sowie die Bekämpfung sozialer Ausgrenzung und Diskriminierungen sind grundlegende Ziele der Europäischen Union und als solche im Vertrag festgelegt2. In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist verankert, dass die Einrichtungen der EU und die Mitgliedstaaten bei der Durchführung des EU-Rechts die persönlichen, bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte achten müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/13




3 Einleitung

1. die Herausforderungen

Demografischer Wandel

Mehr Effizienz in der Sozialpolitik

Ressourcen des privaten und des dritten Sektors zur Ergänzung der staatlichen Anstrengungen

Die geschlechtsspezifische Dimension

2. Was ist zu Tun? Der Schwerpunkt muss auf einfachen, gezielten und an Bedingungen geknüpften Sozialinvestitionen liegen

2.1. Verbesserung der Nachhaltigkeit und Zweckmäßigkeit der Sozialsysteme durch Vereinfachung und stärkere Zielausrichtung

2.2. Aktivitäts- und kompetenzfördernde Politik durch gezielte, an Bedingungen geknüpfte, wirksamere Unterstützung

2.3. Sozialinvestitionen in allen Lebensphasen

3. Leitlinien für die Nutzung der EU-FONDS 2014-2020

4. Gezielte Initiativen

4.1. Maßnahmen zur Förderung von Sozialinvestitionen

Förderung des Zugangs von Sozialunternehmen zu Finanzierungsmöglichkeiten: Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum

Nutzung neuer Finanzierungsinstrumente

Social Impact Bonds

4.2. Förderung eines angemessenen Auskommens/Sensibilisierung für soziale Rechte

Sicherung eines angemessenen Auskommens

Aufbau von Verwaltungskapazitäten und Einrichtung zentraler Anlaufstellen

Förderung der finanziellen Inklusion

Schutz vor finanziellen Schwierigkeiten

Energieeffizienz

Verbesserung des Informationszugangs für die Bürgerinnen und Bürger

4.3. Investitionen in Kinder / Frühkindliche Erziehung und Betreuung

Verbesserung des Zugangs zu Kinderbetreuung

Senkung der Schulabbrecherquote

5. Schlussfolgerung - AUSBLICK

1. Verstärkte Sozialinvestitionen als Bestandteil des Europäischen Semesters

2. Bestmögliche Nutzung der EU-Fonds zur Förderung von Sozialinvestitionen

3. Straffung von Governance und Berichterstattung


 
 
 


Drucksache 515/13

... Zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Überwachung hat die Kommission eine Liste von 14 kritischen Rohstoffen erstellt, die wirtschaftlich wichtig sind und für die ein höheres Risiko von Versorgungsengpässen besteht, u.a. wegen ihrer geografischen Herkunft. Das Versorgungsrisiko könnte auch durch die geringe Ersetzbarkeit und die niedrigen Recyclingquoten der Rohstoffe selbst verschärft werden. Die Liste enthält mehrere für die Erzeugung von Stahllegierungen benötigte Rohstoffe und wird 2013 überprüft. Es wird in Erwägung gezogen, Kokskohle in die Liste aufzunehmen.



Drucksache 290/13

... Auch die Rückversicherungssysteme könnten von staatlicher Seite verwaltet werden. Von der Privatwirtschaft kann durch Quoten-Verträge verlangt werden, einen Teil des Risikos zu übernehmen und dafür aufzukommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 290/13




Grünbuch Versicherung gegen Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen

1. Hintergrund

Schaubild 1: Naturkatastrophen in EWR-Staaten 1980-2011

Schaubild 2: Überschwemmungen - Größte Schäden bisher

Schaubild 3: Stürme - Größte Schäden bisher

Schaubild 4: Erdbeben - Größte Schäden bisher

Schaubild 5: Naturkatastrophen in EWR-Staaten - Schadensereignisse, Todesopfer und Verluste 1980 bis 2011

Schaubild 6: Im Informationssystem für Großunfälle registrierte Industrieunfälle in EWR-Staaten

2. Marktdurchdringung von Versicherungen gegen Naturkatastrophen

Schaubild 7: Naturkatastrophen in EWR-Staaten 1980 bis 2011 - Gesamtschaden und versicherte Schäden

4 Fragen

2.1. Versicherungsbündelung

4 Fragen

2.2. Pflichtversicherung für Katastrophen

4 Fragen

2.3. Katastrophenversicherungspools

2.4. Der Staat als Rück- Versicherer und Rück- Versicherer letzter Instanz

4 Fragen

2.5. Auf einen parametrischen Wetterindex gestützte Wetterversicherung und andere innovative Lösungen

2.5.1. Auf einen parametrischen Wetterindex gestützte Wetterversicherung

2.5.2. Wetterforschung

2.5.3. Wertpapiere der Versicherungswirtschaft

4 Fragen

3. Sensibilisierung für das Katastrophenrisiko, Prävention und Eindämmung

3.1. Versicherungsprämien als marktwirtschaftlicher Anreiz zur Risikosensibilisierung, -verhütung und -minderung

4 Fragen

3.2. Langfristige Katastrophenversicherungsverträge

4 Fragen

3.3. Vorvertragliche und vertragliche Informationspflichten

4 Fragen

3.4. Bedingungen des Versicherungsvertrags

4 Fragen

3.5. Daten, Forschung und Information

4 Fragen

3.6. Förderung von Risikofinanzierungsinitiativen als Teil der EU-Politik im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

4 Fragen

4. Vom Menschen verursachte Katastrophen

4.1. Umwelthaftung und Schäden aufgrund von Industrieunfällen

4 Fragen

4.2. Haftpflichtversicherung für Nuklearanlagen

4.3. Haftpflichtversicherung für Offshore-Erdöl- und -Erdgasunternehmen

4 Fragen

4.4. Informationsrechte von Opfern von vom Menschen verursachten Katastrophen

4 Fragen

5. Schadenregulierung

4 Fragen

6. Allgemeine Bemerkungen

4 Fragen

7. Welche weiteren Schritte sind geplant?


 
 
 


Drucksache 526/13

... Die künftige Dynamik und der künftige Wohlstand Europas liegen in den Händen der jungen Menschen. Ihr Talent, ihre Energie und ihre Kreativität werden Europa - wenn es die Wirtschafts- und Finanzkrise überwunden haben wird - zu Wachstum und zur Steigerung seiner Wettbewerbsfähigkeit verhelfen. Aber gerade die jungen Menschen wurden besonders hart von der Krise getroffen. Derzeit sind in Europa etwa 6 Millionen Menschen unter 25 Jahren arbeitslos, und insgesamt 7,5 Millionen sind weder beschäftigt noch in Aus- oder Weiterbildung. Im ersten Quartal 2013 betrug die Jugendarbeitslosenquote in Europa 23,5 % und war damit doppelt so hoch wie die - ebenfalls bereits sehr hohe - Arbeitslosenquote in der Gesamtbevölkerung. In einigen Ländern sind mehr als die Hälfte der jungen Menschen, die arbeiten möchten, ohne Beschäftigung.



Drucksache 612/13

... Die den Ländern zur Verfügung stehenden Mittel für Aufbauhilfen nach § 2 Absatz 2 Satz 1 AufbhG werden in zwei, gegebenenfalls drei Stufen verteilt, die in Nummern 2 bis 4 geregelt sind. In der ersten Stufe werden 50 % der Mittel nach einem prozentualen Schlüssel auf die einzelnen vom Hochwasser betroffenen Länder verteilt. Da die Schadensermittlung nach § 2 der Verordnung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist, werden für die Bildung der Quoten nach Nummer 2 die Meldungen der Länder für den Antrag der Bundesrepublik Deutschland auf Hilfen aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union (Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002, ABl. L 311/3) zugrunde gelegt. Bei der Verteilung dieser Mittel ist in den Anteilen der einzelnen Länder auch bereits ihr jeweiliger Anteil an den Mitteln für die Erstattung von Soforthilfen nach § 2 Absatz 2 Satz 2 AufbhG enthalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 612/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

3 Eingangsformel

§ 1
Mittelverteilung

§ 2
Ermittlung der Schadenshöhe

§ 3
Mittelverwendung

§ 4
Zweckentsprechende Mittelverwendung, Rückforderung

§ 5
Inanspruchnahme und Rückzahlung von Mitteln

§ 6
Liquidität des Fonds

§ 7
Fondsverwaltung

§ 8
EU-beihilferechtliche Genehmigung

§ 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Aufbauhilfe“

3 Vorbemerkung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2661: Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds Aufbauhilfe (Aufbauhilfeverordnung - AufbhV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Regelungsinhalt

2. Erfüllungsaufwand

3. Bewertung


 
 
 


Drucksache 663/13

... Weitere Kosten für Wirtschaftsunternehmen oder Bürgerinnen und Bürger entstehen nicht. Durch die Optimierung der Verwertungsergebnisse bei insolventen konzernverbundenen Unternehmen ist dagegen mit einer positiven Auswirkung auf die Befriedigungsquoten der Gläubiger zu rechnen. Darüber hinaus ist durch die Koordination der Einzelverfahren damit zu rechnen, dass die Abwicklung dieser Verfahren schneller erfolgen kann, was zu einer früheren Auszahlung der Verwertungserlöse an die Gläubiger führt. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 663/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

§ 3a
Gruppen-Gerichtsstand

§ 3b
Fortbestehen des Gruppen-Gerichtsstands

§ 3c
Zuständigkeit für Gruppen-Folgeverfahren

§ 3d
Verweisung an den Gruppen-Gerichtsstand

§ 3e
Unternehmensgruppe

§ 13a
Antrag zur Begründung eines Gruppen-Gerichtsstands

§ 56b
Verwalterbestellung bei Schuldnern derselben Unternehmensgruppe

Siebter Teil

Erster Abschnitt

§ 269a
Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter

§ 269b
Zusammenarbeit der Gerichte

§ 269c
Zusammenarbeit der Gläubigerausschüsse

Zweiter Abschnitt

§ 269d
Koordinationsgericht

§ 269e
Koordinationsverwalter

§ 269f
Aufgaben und Rechtsstellung des Koordinationsverwalters

§ 269g
Vergütung des Koordinationsverwalters

§ 269h
Koordinationsplan

§ 269i
Abweichungen vom Koordinationsplan

§ 270d
Eigenverwaltung bei gruppenangehörigen Schuldnern

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4
Änderung des Handelsgesetzbuches

Artikel 5
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 6
Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuches

Artikel 8
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Flexible Koordinierungsmechanismen statt Konsolidierungslösungen

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Eröffnung der Möglichkeit, mehrere oder sämtliche Verfahren bei einem Gericht zu führen

2. Bestellung eines Insolvenzverwalters

3. Allgemeine Bestimmungen zur Zusammenarbeit von Gerichten, Verwaltern und Gläubigerausschüssen

a Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter

b Zusammenarbeit der Gerichte

c Zusammenarbeit der Gläubigerorgane

4. Das Koordinationsverfahren als besonderes Koordinationsinstrument

5. Anwendungsbereich

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 3a

Zu § 3b

Zu § 3c

Zu § 3d

Zu § 3e

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 269a

Zu § 269b

Zu § 269c

Zu § 269d

Zu § 269e

Zu § 269f

Zu § 269g

Zu § 269h

Zu § 269i

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2489: Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Regelungsinhalt

2. Erfüllungsaufwand

2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4. Bewertung durch den NKR


 
 
 


Drucksache 264/13 (Beschluss)

... Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass der erhöhte Säumniszuschlag von 60 Prozent pro Jahr das Problem der Beitragsrückstände nicht löst, sondern zusätzlich verschärft. Angestiegene, auch auf den höheren Säumniszuschlägen beruhende, Rückstandsquoten bekräftigen dies. Es ist abzusehen, dass eine große Zahl der überschuldeten (zumeist selbständigen) Mitglieder die Beiträge und Säumniszuschläge nicht beziehungsweise nicht mehr zahlen können. Die Aufhebung des § 24 Absatz 1a SGB IV ist daher zu begrüßen.



Drucksache 265/1/13

... Die im Gesetzentwurf vorgesehene Beschränkung des Anwendungsbereichs auf Forschungstätigkeiten, die im Rahmen der öffentlichen Projektförderung oder an einer institutionell geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtung durchgeführt werden, ist zu kurz gegriffen. Richtigerweise muss der Anwendungsbereich der Norm auf wissenschaftliche Beiträge erstreckt werden, die im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind. Die sich aus der Begründung des Gesetzentwurfs ergebende Herausnahme des gesamten an Hochschulen beschäftigten wissenschaftlichen Personals aus dem Anwendungsbereich der Norm, sofern diese nicht im Rahmen öffentlich geförderter Projekte forschen, stellt eine durch keinen sachlichen Grund zu rechtfertigende Diskriminierung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an Hochschulen im Vergleich zu den an außeruniversitären Forschungseinrichtungen tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern dar. Die Problematik wird durch den Umstand verschärft, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Fächern mit traditionell niedrigen Drittmittelquoten besonders benachteiligt würden. Durch das beabsichtigte Gesetz würde eine Dreiklassengesellschaft,



Drucksache 445/1/13

... Zwar verpflichtet das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren vom 25. Juni 2009 die Hersteller und Vertreiber von Batterien, dass der Endverbraucher Batterien über ein Rücknahmesystem zurückgeben kann, jedoch ist aufgrund der Rücklaufquoten von nicht mehr nutzbaren in den Haushalten anfallenden Batterien (ca. 43 Prozent der in Verkehr gebrachten Neubatterien (Stand 2011)) davon auszugehen, dass ein Großteil der nicht mehr nutzbaren Batterien nach wie vor über den Hausmüll entsorgt werden. In Hinblick auf Umweltschutzaspekte erscheint somit die Forderung wiederaufladbarer Energiespeicher für die Fahrradbeleuchtung als angemessen.



Drucksache 10/1/13

... Ausweislich der Begründung des Gesetzentwurfs sollen sich die Minderungsquoten für eine energetische Sanierung häufig bei ca. 10 bis 20 Prozent der geschuldeten Miete bewegen. Angesichts dieser Größenordnung ist es zweifelhaft, ob der systemwidrige Minderungsausschluss überhaupt ein geeignetes Mittel ist, um Vermieter nachhaltig zur Durchführung einer energetischen Modernisierung zu motivieren. Empirische Belege dafür gibt es jedenfalls nicht.



Drucksache 603/13

... (17) Die Strategie Europa 2020 gibt das gemeinsame europäische Ziel vor, die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen zu verringern, die Quote der Schulabbrecher zu senken sowie das Bildungsniveau und die Beschäftigungsquote zu erhöhen, und hat damit der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung neue Impulse verliehen. Die Inklusion der Roma ist wesentlicher Teil der aufeinander abgestimmten Anstrengungen, die von der EU und den Mitgliedstaaten in dieser Hinsicht unternommen werden. In diesem Zusammenhang fördert die derzeitige Praxis des Europäischen Semesters, dass die entsprechenden länderspezifischen Empfehlungen umgesetzt werden; das Sozialinvestitionspaket18 gibt weitere Orientierungshilfen für Maßnahmen, die inklusives Wachstum gewährleistet sollen.



Drucksache 321/1/13

... 2. Der Bundesrat unterstützt die Kommission im Bemühen um fairen Wettbewerb und Zugang auch zu Premiuminhalten. Der Bundesrat betont die Notwendigkeit der Förderung europäischer Produktionen im Interesse der kulturellen Vielfalt angesichts des starken US-amerikanischen Marktes und unterstützt daher die Schaffung technikangemessener Förderansätze, die auf den bereits existierenden Förderinstrumenten aufbauen und diese ergänzen. Es steht zu erwarten, dass die bisher gebräuchlichen Quotenregelungen aufgrund geänderter Verbreitungsformen und Nutzungsgewohnheiten nicht mehr greifen.



Drucksache 48/13

... (17) Wasserstofffahrzeuge, einschließlich mit Wasserstoff betriebene Zweiräder, haben bislang zwar sehr geringe Marktdurchdringungsquoten, doch der Aufbau einer ausreichenden Wasserstoff-Betankungsinfrastruktur ist von wesentlicher Bedeutung, um das Inverkehrbringen von Wasserstofffahrzeugen in größerem Maßstab zu ermöglichen.



Drucksache 1/12

... Der allgemeinen und beruflichen Bildung kommt in dieser Strategie eine zentrale Rolle zu, insbesondere in den integrierten Leitlinien, den nationalen Reformprogrammen der einzelnen Mitgliedstaaten und den länderspezifischen Empfehlungen, die die Mitgliedstaaten bei ihren Reformen lenken sollen. Eines der fünf Kernziele von Europa 2020 betrifft die Schulabbrecherquote und die Hochschulabschlüsse.



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