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61 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Rahmenbeschlüssen"


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Drucksache 24/1/15

... Der Gesetzentwurf begründet diesen Systembruch damit, dass eine Abwägung außen- und allgemeinpolitischer Aspekte, die der Bundesregierung bzw. nach § 74 Absatz 2 IRG den Landesregierungen im Rahmen der ihnen obliegenden Pflege der auswärtigen Beziehungen vorbehalten bleiben müsse, im Vollstreckungshilfeverkehr mit den EU-Mitgliedstaaten nicht mehr stattfinde. Aufgrund des besonderen wechselseitigen Vertrauens in die jeweiligen anderen Rechtssysteme sei vielmehr eine ausländisches Erkenntnis anzuerkennen und zu vollstrecken, wenn keiner der in den umzusetzenden Rahmenbeschlüssen abschließend aufgezählten Versagungsgründe gegeben sei.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 24/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c

§ 84d
Ablehnungsgründe.

§ 84e
Vorbereitendes Verfahren.

§ 90e
Ablehnungsgründe.

§ 90f
Vorbereitendes Verfahren.

2. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 84b Absatz 2 Satz 1 IRG

3. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 84g Absatz 4 Satz 2 IRG

4. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 84k Absatz 2 Satz 2 IRG

5. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 90c Absatz 2 Satz 1 IRG


 
 
 


Drucksache 24/15 (Beschluss)

... Der Gesetzentwurf begründet diesen Systembruch damit, dass eine Abwägung außen- und allgemeinpolitischer Aspekte, die der Bundesregierung bzw. nach § 74 Absatz 2 IRG den Landesregierungen im Rahmen der ihnen obliegenden Pflege der auswärtigen Beziehungen vorbehalten bleiben müsse, im Vollstreckungshilfeverkehr mit den EU-Mitgliedstaaten nicht mehr stattfinde. Aufgrund des besonderen wechselseitigen Vertrauens in die jeweiligen anderen Rechtssysteme sei vielmehr ein ausländisches Erkenntnis anzuerkennen und zu vollstrecken, wenn keiner der in den umzusetzenden Rahmenbeschlüssen abschließend aufgezählten Versagungsgründe gegeben sei.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 24/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c Inhaltsübersicht Angabe zu § 84d und 84e IRG ,

§ 84d
Ablehnungsgründe.

§ 84e
Vorbereitendes Verfahren.

§ 90e
Ablehnungsgründe.

§ 90f
Vorbereitendes Verfahren.

2. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 84b Absatz 2 Satz 1 IRG

3. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 84g Absatz 4 Satz 2 IRG

4. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 84k Absatz 2 Satz 2 IRG

5. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 90c Absatz 2 Satz 1 IRG


 
 
 


Drucksache 24/15

... Mit dem Gesetz sollen folgende Rahmenbeschlüsse umgesetzt werden:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 24/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 54a
Vollstreckung langer freiheitsentziehender Sanktionen

§ 71
Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland

§ 71a
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

Abschnitt 1
Freiheitsentziehende Sanktionen

Unterabschnitt 1
Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland

§ 84
Grundsatz

§ 84a
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 84b
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 84c
Unterlagen

§ 84d
Bewilligungshindernisse

§ 84e
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 84f
Gerichtliches Verfahren

§ 84g
Gerichtliche Entscheidung

§ 84h
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 84i
Spezialität

§ 84j
Sicherung der Vollstreckung

§ 84k
Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung

§ 84l
Durchbeförderung zur Vollstreckung

§ 84m
Durchbeförderungsverfahren

§ 84n
Durchbeförderung auf dem Luftweg

Unterabschnitt 2
Vollstreckung deutscher Erkenntnisse in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

§ 85
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 85a
Gerichtliches Verfahren

§ 85b
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der verurteilten Person

§ 85c
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Vollstreckungsbehörde

§ 85d
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 85e
Inländisches Vollstreckungsverfahren

§ 85f
Sicherung der weiteren Vollstreckung

Abschnitt 4
Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen

Unterabschnitt 1
Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland

§ 90a
Grundsatz

§ 90b
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 90c
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 90d
Unterlagen

§ 90e
Bewilligungshindernisse

§ 90f
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 90g
Gerichtliches Verfahren

§ 90h
Gerichtliche Entscheidung

§ 90i
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 90j
Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung

§ 90k
Überwachung der verurteilten Person

Unterabschnitt 2
Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

§ 90l
Bewilligung der Vollstreckung und Überwachung

§ 90m
Gerichtliches Verfahren auf Antrag der verurteilten Person

§ 90n
Inländisches Vollstreckungsverfahren

§ 98b
Übergangsvorschrift für die Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Abschnitt : Umsetzung des Rb Freiheitsstrafen

I. Entstehungsgeschichte

II. Inhalt des umzusetzenden Rb Freiheitsstrafen

III. Vollstreckungshilfe im deutschen Recht

1. Vertraglose Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland

a Formelle und materielle Voraussetzungen

b Verfahren

1. Vertraglose Vollstreckung inländischer Erkenntnisse im Ausland

a Formelle und materielle Voraussetzungen

b Verfahren

2. Bilaterale und multilaterale Übereinkommen zur Vollstreckungshilfe

3. Notwendige Änderungen im IRG

4. Vollstreckung eines in einem anderen EU-Mitgliedstaat ergangenen Erkenntnisses in der Bundesrepublik Deutschland

5. Vollstreckung eines deutschen Erkenntnisses in einem anderen EU-Mitgliedstaat

2. Abschnitt : Umsetzung des Rb Bewährungsüberwachung

I. Entstehungsgeschichte

II. Inhalt des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

Im Einzelnen

III. Internationale grenzüberschreitende Überwachung von Bewährungsmaßnahmen oder alternativen Sanktionen

IV. Notwendige Änderungen im IRG

1. Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland

2. Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

3. Abschnitt : Umsetzung des Rahmenbeschlusses Abwesenheitsentscheidungen

4. Abschnitt : Gesetzgebungskompetenz, Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, Gesetzesfolgen; Befristung, Evaluation

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Im Einzelnen:

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 9

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 6

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 84

Zu § 84a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 84b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84c

Zu Absatz 2

Zu § 84d

Zu § 84e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 84g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 84h

Zu § 84i

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84j

Zu § 84k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 84m

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84n

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 85

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 85a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 85b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 85c

Zu § 85d

Zu § 85e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 85f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 26

Zu § 90a

Zu § 90b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 90c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 90d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 90e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 90f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 90g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 90i

Zu § 90j

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 90k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90m

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu § 90n

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 27

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3030: Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

a. Regelungsinhalt

b. Erfüllungsaufwand

Rahmenbeschluss Freiheitsstrafen

5 Informationspflichten


 
 
 


Drucksache 125/15 (Beschluss)

... "Der Gesetzentwurf begründet diesen Systembruch damit, dass eine Abwägung außen- und allgemeinpolitischer Aspekte, die der Bundesregierung bzw. nach § 74 Absatz 2 IRG den Landesregierungen im Rahmen der ihnen obliegenden Pflege der auswärtigen Beziehungen vorbehalten bleiben müsse, im Vollstreckungshilfeverkehr mit den EU-Mitgliedstaaten nicht mehr stattfinde. Aufgrund des besonderen wechselseitigen Vertrauens in die jeweiligen anderen Rechtssysteme sei vielmehr ein ausländisches Erkenntnis anzuerkennen und zu vollstrecken, wenn keiner der in den umzusetzenden Rahmenbeschlüssen abschließend aufgezählten Versagungsgründe gegeben sei."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 125/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Inhaltsübersicht zu § 90r und § 90s IRG ,

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Inhaltsübersicht Überschrift Achter Teil, Abschnitt 5 IRG ,

§ 83m
Ablehnungsgründe.

§ 83n
Vorbereitendes Verfahren.


 
 
 


Drucksache 125/1/15

... "Der Gesetzentwurf begründet diesen Systembruch damit, dass eine Abwägung außen- und allgemeinpolitischer Aspekte, die der Bundesregierung bzw. nach § 74 Absatz 2 IRG den Landesregierungen im Rahmen der ihnen obliegenden Pflege der auswärtigen Beziehungen vorbehalten bleiben müsse, im Vollstreckungshilfeverkehr mit den EU-Mitgliedstaaten nicht mehr stattfinde. Aufgrund des besonderen wechselseitigen Vertrauens in die jeweiligen anderen Rechtssysteme sei vielmehr ein ausländisches Erkenntnis anzuerkennen und zu vollstrecken, wenn keiner der in den umzusetzenden Rahmenbeschlüssen abschließend aufgezählten Versagungsgründe gegeben sei."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 125/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Inhaltsübersicht zu § 90r und § 90s IRG ,

§ 90s
Vorbereitendes Verfahren

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Inhaltsübersicht Überschrift Achter Teil, Abschnitt 5 IRG ,

Abschnitt 5
Überwachung von Maßnahmen zur Vermeidung von Untersuchungshaft

§ 83m
Ablehnungsgründe.

§ 83n
Vorbereitendes Verfahren.


 
 
 


Drucksache 135/12

... Die Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten ist auf EU-Ebene derzeit in vier Rahmenbeschlüssen und einem Beschluss des Rates geregelt:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 135/12




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Einschlägige Rechtsvorschriften der EU

1.3. Übereinstimmung mit Maßnahmen in anderen Bereichen

2. Ergebnisse der Anhörungen der Folgenabschätzung

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

2.3. Rechtsgrundlage

2.4. Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte

2.5. Wahl des Instruments

2.6. Erläuterung der Artikel

- Gegenstand Artikel 1

- Begriffsbestimmungen Artikel 2

- Einziehung Artikel 3

- Erweiterte Einziehungsmöglichkeiten Artikel 4

- Einziehung ohne vorherige Verurteilung Artikel 5

- Dritteinziehung Artikel 6

- Sicherstellung Artikel 7

- Garantien Artikel 8

- Umfang der Einziehung und wirksame Vollstreckung Artikel 9

- Verwaltung sichergestellter Vermögensgegenstände Artikel 10

- Wirksamkeit und Berichtspflichten Artikel 11

Vorschlag

Titel I
Gegenstand Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Sicherstellung Einziehung

Artikel 3
Einziehung auf der Grundlage einer Verurteilung

Artikel 4
Erweiterte Einziehungsmöglichkeiten

Artikel 5
Einziehung ohne vorherige Verurteilung

Artikel 6
Dritteinziehung

Artikel 7
Sicherstellung

Artikel 8
Garantien

Artikel 9
Umfang der Einziehung und wirksame Vollstreckung

Artikel 10
Verwaltung sichergestellter Vermögensgegenstände

Titel III
Schlussbestimmungen

Artikel 11
Statistik

Artikel 12
Umsetzung

Artikel 13
Berichterstattung

Artikel 14
Ersetzung der Gemeinsamen Maßnahme 98/699/JI, des Rahmenbeschlusses 2001/500/JI und des Rahmenbeschlusses 2005/212/JI

Artikel 15
Inkrafttreten

Artikel 16
Adressaten


 
 
 


Drucksache 366/11

... Die Frage der Haftbedingungen kann bei verschiedenen Instrumenten auf dem Gebiet der gegenseitigen Anerkennung eine Rolle spielen, genauer gesagt bei den Rahmenbeschlüssen des Rates zum Europäischen Haftbefehl, zur Überstellung von inhaftierten Personen, zur gegenseitigen Anerkennung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen und zur Europäischen Überwachungsanordnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 366/11




Grünbuch Stärkung des gegenseitigen Vertrauens im europäischen Rechtsraum – Grünbuch zur Anwendung der EU-Strafrechtsvorschriften im Bereich des Freiheitsentzugs

1. Gegenstand

2. Wieso hat die EU ein Interesse an diesen Fragen

3. Der Zusammenhang zwischen den Instrumenten der gegenseitigen Anerkennung Freiheitsentziehenden Massnahmen

3.1. Der Europäische Haftbefehl8

3.2. Überstellung von Häftlingen

3.3. Bewährungsstrafen und alternative Sanktionen

3.4. Europäische Überwachungsanordnung

3.5. Umsetzung

Fragen zu den Instrumenten der gegenseitigen Anerkennung

4. die Untersuchungshaft

4.1. Länge der Untersuchungshaft

4.2. Regelmäßige Überprüfung der Gründe für die Untersuchungshaft/gesetzliche Höchstdauer

Fragen zur Untersuchungshaft

5. Kinder

Frage zum Freiheitsentzug BEI Kindern

6. Haftbedingungen

6.1. Maßnahmen der EU mit Bezug zum Strafvollzug

6.2. Überprüfung der Haftbedingungen durch die Mitgliedstaaten

Fragen zur überprüfung der Haftbedingungen

6.3. Europäische Strafvollzugsgrundsätze

Fragen zu den Haftbedingungen

7. öffentliche Anhörung

2 Anhänge

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 582/11

... 8. Nach dem ehemaligen EG-Vertrag, demzufolge Rahmenbeschlüsse aufgrund der sogenannten "dritten Säule" das für strafrechtliche Vorschriften übliche Rechtsinstrument darstellten, waren bereits einige Richtlinien mit strafrechtlichen Maßnahmen erlassen worden, um, gestützt auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs (C-176/03), die Durchführung von Bestimmungen zum Umweltschutz, zur Bekämpfung der Verschmutzung durch Schiffe und zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung (Richtlinien 2008/99, 2009/123 und 2009/52) sicherzustellen. Eine Angleichung von Sanktionsarten und Strafhöhen war nur in Rahmenbeschlüssen möglich (C-440/5).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 582/11




Mitteilung

Ein Anliegen der EU-Bürger

Der Mehrwert des EU-Strafrechts

Stärkung des gegenseitigen Vertrauens

Gewährleistung einer wirksamen Durchführung der EU-Politik

Einheitlichkeit und Kohärenz

Ein neuer Rechtsrahmen

Warum die EU tätig werden sollte - der Mehrwert eines EU-Strafrechts

1. Anwendungsbereich des EU-Strafrechts

2. Welche Grundsätze sollten das EU-STRAFRECHT leiten?

2.1. Zu beachtende allgemeine Grundsätze

2.2. Ein zweistufiges Konzept für Rechtsvorschriften im Bereich des Strafrechts

2.2.1. Stufe 1: Der Beschluss, ob überhaupt strafrechtliche Maßnahmen erlassen werden sollen

- Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit - Strafrecht als ultima ratio

2.2.2. Stufe 2: Grundsätze für den Beschluss über die Art der zu erlassenden strafrechtlichen Maßnahmen

- Mindestvorschriften

- Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit

- Klare Fakten

- Die Sanktion der Straftat anpassen

3. in Welchen politischen Bereichen der EU Wären Strafvorschriften erforderlich?

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 34/10

... Am 24. Februar 2005 hat der Rat der Europäischen Union den Rahmenbeschluss 2005/214/JI über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen (im Folgenden: RbGeld) angenommen. Es handelt sich nach den Rahmenbeschlüssen zum Europäischen Haftbefehl, zur Sicherstellung von Beweismitteln und zur Anerkennung von Einziehungsentscheidungen um das vierte Rechtsinstrument, das auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen beruht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 34/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 77a
Elektronische Kommunikation und Aktenführung

§ 77b
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Geldsanktionen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Regelungen

§ 86
Vorrang

Unterabschnitt 2
Eingehende Ersuchen

§ 87
Grundsatz

§ 87a
Vollstreckungsunterlagen

§ 87b
Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 87c
Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung

§ 87d
Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung

§ 87e
Beistand

§ 87f
Bewilligung der Vollstreckung

§ 87g
Gerichtliches Verfahren

§ 87h
Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch

§ 87i
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung

§ 87j
Rechtsbeschwerde

§ 87k
Zulassung der Rechtsbeschwerde

§ 87l
Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte

§ 87m
Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister

§ 87n
Vollstreckung

Unterabschnitt 3
Ausgehende Ersuchen

§ 87o
Grundsatz

§ 87p
Inländisches Vollstreckungsverfahren

§ 98
Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung

Artikel 2
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 3
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte

II. Wesentliche Neuerungen des RbGeld

III. Gründe für die Umsetzung des RbGeld im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG

IV. Änderungsbedarf im deutschen Recht aufgrund des RbGeld

V. Grundzüge des Verfahrensgangs

VI. Verhältnis des RbGeld zu anderen Übereinkommen

VII. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung

VIII. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 – Änderungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

1. Zur Neufassung der Inhaltsübersicht Nummer 1 und 2

2. Zu § 55 IRG – Entscheidung über die Vollstreckbarkeit Nummer 3

3. Zu § 74 IRG – Zuständigkeit des Bundes Nummer 4

4. Zu §§ 77a und 77b – Elektronische Kommunikation und Aktenführung Nummer 5

5. Zu § 86 IRG-E – Vorrang Nummer 6

6. Zu § 87 IRG-E – Grundsatz

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

7. Zu § 87a IRG-E – Vollstreckungsunterlagen

9. Zu § 87b IRG-E – Zulässigkeitsvoraussetzungen

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

9. Zu § 87c IRG-E – Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung

10. Zu § 87d IRG-E – Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung; Bewilligungshindernisse

11. Zu § 87e IRG-E – Beistand

12. Zu § 87f IRG-E – Bewilligung der Vollstreckung

13. Zu § 87g IRG-E – Gerichtliches Verfahren

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

14. Zu § 87h IRG-E – Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch

a Zu Absatz 1 und 2

b Zu Absatz 3

c Zu Absatz 4

15. Zu § 87i IRG-E – Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

e Zu Absatz 5

f Zu Absatz 6

16. Zu § 87j IRG-E – Rechtsbeschwerde

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2 und Absatz 3

c Zu Absatz 4

d Zu Absatz 5 und Absatz 6

17. Zu § 87k IRG-E – Zulassung der Rechtsbeschwerde

18. Zu § 87l IRG-E – Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte

19. Zu § 87m IRG-E – Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister

20. Zu § 87n IRG-E – Vollstreckung

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

e Zu Absatz 5

f Zu Absatz 6

21. Zu § 87o IRG-E – Grundsatz

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

22. Zu § 87p IRG-E – Inländisches Vollstreckungsverfahren

24. Zu § 98 IRG-E – Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung

II. Zu Artikel 2 – Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

1. Zu § 5 Absatz 4 JVKostO Nummer 1

III. Zu Artikel 3 – Änderung des Gerichtskostengesetzes

1. Zu § 1 GKG Nummer 1

2. Zur Änderung des Kostenverzeichnisses Nummer 2

Zu Teil 3

IV. Zu Artikel 4 – Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

1. Zur Gliederung des Vergütungsverzeichnisses zum RVG Nummer 1

2. Zu Teil 6 Abschnitt 1 VV RVG Nummer 2

V. Zu Artikel 5 – Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 457: Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen


 
 
 


Drucksache 67/1/09

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob es sich empfiehlt, die Rahmenbeschlüsse des Rates der Europäischen Union und die völkerrechtlichen Übereinkommen, die einen Verzicht auf Kostenerstattung vorsehen, in § 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 JVKostO im Einzelnen zu bezeichnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/1/09




1. Zur Eingangsformel, Zu Artikel 2a - neu - § 7 Absatz 3 StrEG

Artikel 2a
Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 JVKostO


 
 
 


Drucksache 67/09 (Beschluss)

... Die vorgeschlagene Fassung des § 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 JVKostO-E ist wenig praktikabel. Sie belastet die mit der Bearbeitung von Kostensachen befassten Justizbediensteten mit der unter Umständen schwierigen Prüfung, ob im Einzelfall ein Rahmenbeschluss des Rates der Europäischen Union oder eine völkerrechtliche Vereinbarung der Erhebung von Kosten entgegensteht. Zur Arbeitserleichterung sollten die zu beachtenden Rahmenbeschlüsse und völkerrechtlichen Vereinbarungen in der Norm genau bezeichnet werden (einschl. Fundstelle). Der damit verbundene Nachteil, dass § 5 Absatz 4 JVKostO in diesem Fall häufiger geändert werden müsste, kann hingenommen werden, zumal die Umsetzung von Rahmenbeschlüssen und völkerrechtlichen Vereinbarungen ohnehin stets Rechtsetzungsbedarf auslösen dürfte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/09 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel, Zu Artikel 2a - neu - § 7 Absatz 3 StrEG

Artikel 2a
Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 JVKostO


 
 
 


Drucksache 67/09

... 2. soweit Rahmenbeschlüsse des Rates der Europäischen Union oder völkerrechtliche Übereinkommen einen gegenseitigen Verzicht auf Kostenerstattung vorsehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 56a
Entschädigung der verletzten Person

§ 56b
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

§ 57a
Kosten der Vollstreckung

§ 61b
Gemeinsame Ermittlungsgruppen

§ 71a
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

§ 88
Grundsatz

§ 88a
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 88b
Unterlagen

§ 88c
Ablehnungsgründe

§ 88d
Verfahren

§ 88e
Vollstreckung

§ 88f
Aufteilung der Erträge

§ 90
Ausgehende Ersuchen

Artikel 2
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

II. Vermögensabschöpfung im deutschen Recht

1. Verfall

2. Einziehung

III. Rechtshilfe bei der Vermögensabschöpfung

1. Materielle Voraussetzungen

2. Verfahren

IV. Harmonisierung des materiellen Rechts in der Europäischen Union

V. Inhalt des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

Zu den Regelungen des Rahmenbeschlusses im Einzelnen:

VI. Änderungen im IRG

VII. Gesetzgebungszuständigkeit

VIII. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IX. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 – Änderungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

1. Zu § 49 – Voraussetzungen der Zulässigkeit

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

2. Zu § 54 – Umwandlung der ausländischen Sanktion

3. Zu § 55 – Entscheidung über die Vollstreckbarkeit

4. Zu § 56 – Bewilligung der Rechtshilfe

5. Zu § 56a – Entschädigung der verletzten Person

Zu Absatz 1

Zu § 56a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

6. Zu § 56b – Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

7. Zu § 57 – Vollstreckung

Zu Absatz 5

Zu Absatz 7

8. Zu § 57a – Kosten der Vollstreckung

9. Zu § 58 – Sicherung der Vollstreckung

10. Zu § 61b – Gemeinsame Ermittlungsgruppen

Zu § 93

11. Zu § 61c – Audiovisuelle Vernehmung

12. Zu § 67a – Rechtshilfe für internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche

13. Zu § 71a – Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

14. Zu § 74a – Internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen

15. Zu § 81 – Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung

16. Zu § 88 – Grundsatz

17. Zu § 88a – Voraussetzungen der Zulässigkeit

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

18. Zu § 88b – Unterlagen

19. Zu § 88c – Ablehnungsgründe

20. Zu § 88d –Verfahren

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

21. Zu § 88e – Vollstreckung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

22. Zu § 88f – Aufteilung der Erträge

23. Zu § 90 – Ausgehende Ersuchen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

24. Zu § 93 – Gemeinsame Ermittlungsgruppen

25. Zu § 94 – Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung

26. Zu § 95 – Sicherungsunterlagen

II. Zu Artikel 2 – Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

1. Zu § 5 Absatz 4

2. Zu § 6 Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 760: Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JL des Rates


 
 
 


Drucksache 191/09

... Derzeit gibt es verschiedene EU-Instrumente für bestimmte Arten der Kriminalität, nach denen die Mitgliedstaaten gehalten sind, bei bestimmten Straftaten vom Territorialitätsprinzip abzuweichen und die Zuständigkeit ihrer nationalen Gerichte auszudehnen – beispielsweise mit Hilfe des aktiven bzw. des passiven Personalitätsprinzips. Nach diesen Vorschriften sind die Mitgliedstaaten jedoch nicht verpflichtet, in bestimmten Fällen ihre gerichtliche Zuständigkeit auszuüben. Derartige Vorschriften finden sich im Übereinkommen vom 26. Juli 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der EG (Artikel 4) und in dem dazugehörigen Protokoll vom 27. September 1996 (Artikel 6)2, im Übereinkommen vom 26. Mai 1997 über die Bekämpfung der Bestechung (Artikel 7)3 sowie in den Rahmenbeschlüssen über die Verstärkung des Schutzes gegen Geldfälschung im Hinblick auf die Einführung des Euro (Artikel 7)4, zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln (Artikel 9)5, zur Terrorismusbekämpfung (Artikel 9)6, zur Bekämpfung des Menschenhandels (Artikel 6)7, betreffend die Verstärkung des strafrechtlichen Rahmens für die Bekämpfung der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt (Artikel 4)8, zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor (Artikel 7)9, zur 1 KOM (2005)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 191/09




Vorschlag

Kapitel 1
Allgemeine Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Bestimmung der unterrichtenden und der antwortenden Behörden

Artikel 4
Möglichkeit zur Übertragung der Aufgaben einer benannten Behörde auf eine andere nationale Behörde

Kapitel 2
Informationsaustausch

Artikel 5
Unterrichtung

Artikel 6
Maßgebliche Verbindung

Artikel 7
Verfahren für die Unterrichtung

Artikel 8
Form und Inhalt der Unterrichtung

Artikel 9
Form und Inhalt der Antwort

Artikel 10
Fristen und zusätzliche Informationen

Artikel 11
Nichtbeantwortung

Kapitel 3
Direkte Konsultationen

Artikel 12
Direkte Konsultationen

Artikel 13
Übermittlung von Informationen über wichtige Verfahrenshandlungen oder -maßnahmen

Kapitel 4
Bestimmung des am besten geeigneten Staates

Artikel 14
Ziel der Konsultationen

Artikel 15
Kriterien zur Bestimmung des am besten geeigneten Staates

Artikel 16
Zusammenarbeit mit Eurojust

Artikel 17
Fälle, in denen keine Einigung erzielt wurde

Kapitel 5
Verschiedenes

Artikel 18
Sonstiger Informationsaustausch

Kapitel 6
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 19
Sprachen

Artikel 20
Verhältnis zu Rechtsinstrumenten und anderen Vereinbarungen

Artikel 21
Umsetzung

Artikel 22
Bericht

Artikel 23
Inkrafttreten

Addendum 1

Unterrichtung über ein laufendes Strafverfahren gemäß Art. 8 Formblatt A

ANTWORT auf die Unterrichtung gemäß Art. 9 Formblatt B

Addendum 2 Erläuternder Bericht

Rahmenbeschluss des Rates zur Vermeidung und Beilegung von Kompetenzkonflikten in Strafverfahren

Hintergrund und Ziele des Vorschlags

Hintergrund und geltende Bestimmungen in dem von dem Vorschlag erfassten Bereich

4 Rechtsrahmen

Zusammenfassung des vorliegenden Vorschlag und Erläuterungen zu den wichtigsten Artikeln

Rechtsgrundlage und Wahl des Rechtsakts

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Auswirkungen auf den Haushalt

Anhang
Beispiele von Kompetenzkonflikten zwischen Mitgliedstaaten der EU, die bei Justizbehörden der Tschechischen Republik und bei Eurojust festgestellt wurden

I Tschechische Republik

II EUROJUST

4 Portugal/Frankreich

Spanien/Vereinigtes Königreich

4 Portugal/Spanien

4 Deutschland/Frankreich/Spanien

4 Portugal/Deutschland

4 Luxemburg/Frankreich

4 Spanien/Niederlande


 
 
 


Drucksache 119/08

... (2) In den verschiedenen Rahmenbeschlüssen, mit denen der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung rechtskräftiger Entscheidungen umgesetzt wird, wird die Frage der Abwesenheitsurteile nicht einheitlich behandelt. Diese Uneinheitlichkeit erschwert die Arbeit der Praktiker und behindert die justizielle Zusammenarbeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/08




Entwurf

Artikel 1
Ziel und Anwendungsbereich

Artikel 2
Änderungen des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI

Artikel 3
Änderungen des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI

Artikel 4
Änderungen des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI

Artikel 51
Änderungen des Rahmenbeschlusses .../.../JI

Artikel 6
Umsetzung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

3 Einleitung

Gegenseitige Anerkennung

Direkte Änderung der vier Rahmenbeschlüsse

Bemerkungen zu den einzelnen Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2
, 3, 4 und 5 (allgemeine Bemerkungen)

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4 und 5

Artikel 6 und 7


 
 
 


Drucksache 918/08

... Soweit in Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe c und d des VIS-Zugangsbeschlusses auch auf Straftaten Bezug genommen wird, die den in den beiden Rahmenbeschlüssen aufgeführten Straftaten gleichwertig sind, besteht kein Umsetzungsbedarf. Das deutsche Recht sieht solche gleichwertigen Straftaten nicht vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 918/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Unmittelbare Anwendbarkeit

§ 2
Zugangsberechtigte Behörden und zentrale Zugangsstellen

§ 3
Terroristische und sonstige schwerwiegende Straftaten

§ 4
Datenschutzkontrolle

§ 5
Protokollierung

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

A. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs

B. Gesetzgebungskompetenz

C. Vereinbarkeit mit EU-Recht

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

a Finanzieller Aufwand

b Personeller Aufwand

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

G. Bürokratiekosten

H. Befristung

I. Evaluation

II. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 633: Gesetz über den Zugang der Sicherheitsbehörden zum Visa-Informationssystem (VIS-Zugangsgesetz)


 
 
 


Drucksache 553/07

... ") Rechtshilfe. So haben die Initiativstaaten des RbSich im Laufe der Verhandlungen auch betont ihr Entwurf stelle lediglich ein teilweises Abgehen von den Grundsätzen der bisherigen justiziellen Zusammenarbeit dar. Dies hat zur Folge, dass für die in der Praxis häufige Fallgestaltung eines einheitlichen, auf Beschlagnahme und Herausgabe eines Gegenstandes gerichteten Ersuchens unterschiedliche Rechtsgrundlagen zu beachten sein können. Diese letztlich wenig befriedigende Sachlage ist Folge der von der Europäischen Union durch den RbSich bewusst angestrebten und in den weiteren verabschiedeten oder derzeit in Verhandlung befindlichen Rahmenbeschlüssen sich fortsetzenden teilweisen Abkehr vom herkömmlichen Rechtshilferecht und seiner sukzessiven Ersetzung durch Regelungen, die den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung verwirklichen sollen. Im Zuge der Umsetzung des Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen vom 6. Oktober 2006 (Rb Einziehung) dürfte auch der Verzicht auf die Prüfung der beiderseitigen Strafbarkeit bei Vorliegen eines Listendelikts für die Herausgabe von Gegenständen, die Einziehung oder Verfall unterliegen, zu regeln sein. Bei der Umsetzung des RbSich soll dem nicht vorgegriffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Abschnitt 1
Freiheitsentziehende Sanktionen

§ 84
Eingehende Ersuchen

§ 85
Ausgehende Ersuchen

Abschnitt 2
Geldstrafen und Geldbußen

§ 86
Eingehende Ersuchen

§ 87
Ausgehende Ersuchen

Abschnitt 3
Einziehung und Verfall

§ 88
Eingehende Ersuchen

§ 89
Sicherstellungsmaßnahmen

§ 90
Ausgehende Ersuchen

Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen

§ 91
Vorrang des Zehnten Teils

Abschnitt 2
Besondere Formen der Rechtshilfe

§ 92
Datenübermittlung ohne Ersuchen

§ 93
Gemeinsame Ermittlungsgruppen

§ 94
Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung

§ 95
Sicherungsunterlagen

§ 96
Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung von Sicherstellungsmaßnahmen

§ 97
Ersuchen um Herausgabe von Beweismitteln

§ 98
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte

II. Neuerungen des RbSich im Verhältnis zur bisherigen Regelung

III. Gründe für die Umsetzung des RbSich im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG

IV. Änderungsbedarf im deutschen Recht auf Grund des RbSich

V. Verhältnis zu anderen Übereinkommen

VI. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 – Änderung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen

1. Zur Neufassung des § 1 Abs. 4 IRG

2. Zur Neufassung des § 58 Abs. 3

3. Zu § 66 – Herausgabe von Gegenständen

a Neufassung des § 66 Abs. 1 IRG

b Einfügung des § 66 Abs. 3 IRG

4. Zur Neufassung des § 74 Abs. 4 S. 1

5. Zur Neufassung des § 78

6. Zur Neufassung des Neunten Teils §§ 84 – 90

a Umstrukturierung §§ 84 – 88 und 90

b Zur Neufassung des § 89

7. Zu § 91 - Vorrang des Zehnten Teils

8. Zu §§ 92 und 93

9. Zu § 94 – Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

10. Zu § 95 – Sicherungsunterlagen

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

11. Zu § 96 – Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung von Sicherstellungsmaßnahmen

12. Zu § 97 – Ersuchen um Herausgabe von Beweismitteln

13. Zu § 98 – Schlussvorschriften

II. Zu Artikel 2 – Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 500/07

... 4. fordert den Rat auf, speziell die Annahme von Rahmenbeschlüssen bezüglich der Speicherung, der Nutzung und des Austauschs von Informationen zu strafrechtlichen Verurteilungen und zur Kodifizierung von Verfahrensrechten in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union, wie den oben genannten Kommissionsvorschlag (KOM (2004)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/07




Empfehlungen, die dem Rat und der Kommission zur Prüfung unterbreitet werden

Stärkung der demokratischen Rechenschaftspflicht in der Außendimension des RFSR

Zu den Hauptzielen der Strategie

Stärkung von Sicherheits- und Menschenrechtsaspekten

Ein hohes Maß an Schutz vor Terrorismus und organisierter Kriminalität für Unionsbürger

Stärkung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit und Sicherung der Grenzen

Stärkung der internationalen Solidarität im Bereich der Migrations-, Rückübernahme- und Asylpolitik


 
 
 


Drucksache 373/06

... D. in der Erwägung, dass der Rat gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 und gemäß Artikel 7 der Geschäftsordnung des Rates in der geänderten Fassung in seiner Eigenschaft als Gesetzgeber im Sinne von Artikel 207 Absatz 3 Unterabsatz 2 des EG-Vertrags tätig wird, wenn er Vorschriften erlässt, die in den oder für die Mitgliedstaaten rechtlich bindend sind in Form von Verordnungen, Richtlinien, Rahmenbeschlüssen oder Entscheidungen auf der Grundlage der einschlägigen Vertragsbestimmungen mit Ausnahme von Entscheidungsprozessen, die zum Erlass von internen Maßnahmen, Verwaltungs- oder Haushaltsakten, von Rechtsakten betreffend interinstitutionelle oder internationale Beziehungen oder nicht bindenden Akten (wie Schlussfolgerungen, Empfehlungen oder Entschließungen) führen,



Drucksache 154/05

... In Absatz 1 wird, wie bei den bisherigen Rahmenbeschlüssen des Rates, die Strafe für Delikte im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, im Wege der so genannten "Mindesthöchststrafe" festgelegt: Die Anführung einer kriminellen Vereinigung muss mit einer Höchstfreiheitsstrafe von mindestens 10 Jahren bedroht werden. Für die anderen Straftaten ist eine Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens 5 Jahren vorzusehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 154/05




Begründung

Artikel 1
(Begriffsbestimmungen)

Artikel 2
(Straftaten im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung)

Artikel 3
(Sanktionen)

Artikel 4
(Besondere Umstände)

Artikel 5
(Verantwortlichkeit juristischer Personen)

Artikel 6
(Sanktionen gegen juristische Personen)

Artikel 7
(Gerichtsbarkeit und Koordinierung der Strafverfolgung)

Artikel 8
(Schutz und Unterstützung der Opfer)

Artikel 9
(Aufhebung bestehender Rechtsvorschriften)

Artikel 10
(Durchführung und Berichte)

Artikel 11
(Inkrafttreten)

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Straftaten im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung

Artikel 3
Sanktionen

Artikel 4
Besondere Umstände

Artikel 5
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 6
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 7
Gerichtsbarkeit und Koordinierung der Strafverfolgung

Artikel 8
Schutz und Unterstützung der Opfer

Artikel 9
Aufhebung bestehender Rechtsvorschriften

Artikel 10
Durchführung und Berichte

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 101/17 PDF-Dokument



Drucksache 195/20 PDF-Dokument



Drucksache 215/18 PDF-Dokument



Drucksache 260/17 PDF-Dokument



Drucksache 360/06 PDF-Dokument



Drucksache 421/16 PDF-Dokument



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.