[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Rahmenbeträge"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 228/12

... Auf Grund des § 56 Absatz 2 Satz 3 sind die sich bei der Festsetzung nach Anwendung des Steigerungssatzes ergebenden neuen Beträge unter 0,50 Euro auf volle Euro nach unten und von 0,50 Euro an auf volle Euro nach oben zu runden; für die in § 15 Satz 1 BVG genannten Rahmenbeträge (Kostenersatz bei außergewöhnlichem Kleider- und Wäscheverschleiß) sind dabei Ausgangspunkt die Beträge, die sich bei Multiplikation der zu Grunde liegenden Bewertungszahl mit dem in § 15 Satz 2 BVG genannten neuen Multiplikator ergeben. Dieser seit Jahren anzuwendende Berechnungsmodus gewährleistet, dass auf längere Sicht Abrundungen nach unten und Aufrundungen nach oben einander ausgleichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Achtzehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Artikel 2

C. Finanzieller Teil

1. Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

1.1 Auswirkungen der Leistungserhöhungen im Jahr 2012

1.2 Auswirkungen der Leistungserhöhungen auf die Folgejahre in Mio. Euro

2. Auswirkungen auf die Länderhaushalte

3. Sonstige Auswirkungen

D. Weitere Kosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2121: Entwurf einer Achtzehnten Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz


 
 
 


Drucksache 262/11

... sind die sich bei der Festsetzung nach Anwendung des Steigerungssatzes ergebenden neuen Beträge unter 0,50 Euro auf volle Euro nach unten und von 0,50 Euro an auf volle Euro nach oben zu runden; für die in § 15 Satz 1 BVG genannten Rahmenbeträge (Kostenersatz bei außergewöhnlichem Kleider- und Wäscheverschleiß) sind dabei Ausgangspunkt die Beträge, die sich bei Multiplikation der zu Grunde liegenden Bewertungszahl mit dem in § 15 Satz 2 BVG genannten neuen Multiplikator ergeben. Dieser seit Jahren anzuwendende Berechnungsmodus gewährleistet, dass auf längere Sicht Abrundungen nach unten und Aufrundungen nach oben einander ausgleichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 262/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Siebzehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Nach § 56 Absatz 1 Satz 1 des Bundesversorgungsgesetzes BVG

II. Der Anpassung unterliegen

III. Auf Grund des § 56 Absatz 2 Satz 3

IV. Finanzielle Auswirkungen

1. Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

1.1 Auswirkungen der Leistungserhöhungen im Jahr 2011

1.2 Auswirkungen der Leistungserhöhungen auf die Folgejahre in Mio. Euro

2. Auswirkungen auf die Länderhaushalte

V. Auswirkungen auf das Preisgefüge

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1728: Entwurf einer 17. Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrags und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz


 
 
 


Drucksache 317/08

... 3. Aufgrund des § 56 Abs. 2 Satz 3 sind die sich bei der Festsetzung nach Anwendung des Steigerungssatzes ergebenden neuen Beträge unter 0,50 Euro auf volle Euro nach unten und von 0,50 Euro an auf volle Euro nach oben zu runden; für die in § 15 Satz 1 BVG genannten Rahmenbeträge (Kostenersatz bei außergewöhnlichem Kleider- und Wäscheverschleiß) sind dabei Ausgangspunkt die Beträge, die sich bei Multiplikation der zu Grunde liegenden Bewertungszahl mit dem in § 15 Satz 2 BVG genannten neuen Multiplikator ergeben. Dieser seit Jahren anzuwendende Berechnungsmodus gewährleistet, dass auf längere Sicht Abrundungen nach unten und Aufrundungen nach oben einander ausgleichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 317/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Informationspflichten

G. Geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Folgen des Gesetzes

Verordnung

Fünfzehnte Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz Fünfzehnte KOV-Anpassungsverordnung 2008 – 15. KOV-AnpV 2008

Artikel 1
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

C. Finanzielle Auswirkungen

1. Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

1.1 Auswirkungen der Leistungserhöhungen im Jahr 2008

1.2 Auswirkungen der Leistungserhöhungen auf die Folgejahre in Mio. Euro

2. Auswirkungen auf die Länderhaushalte

D. Auswirkungen auf das Preisgefüge

E. Relevanzprüfung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 498: Fünfzehnte Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrags und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz


 
 
 


Drucksache 281/07

... 3. Aufgrund des § 56 Abs. 2 Satz 3 sind die sich bei der Festsetzung nach Anwendung des Steigerungssatzes (0,54 v. H.) ergebenden neuen Beträge unter 0,50 Euro auf volle Euro nach unten und von 0,50 Euro an auf volle Euro nach oben zu runden; für die in § 15 Satz 1 BVG genannten Rahmenbeträge (Kostenersatz bei außergewöhnlichem Kleider- und Wäscheverschleiß) sind dabei Ausgangspunkt die Beträge, die sich bei Multiplikation der zugrunde liegenden Bewertungszahl mit dem in § 15 Satz 2 BVG genannten neuen Multiplikator ergeben. Dieser seit Jahren anzuwendende Berechnungsmodus gewährleistet dass auf längere Sicht Abrundungen nach unten und Aufrundungen nach oben einander ausgleichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Informationspflichten

Verordnung

Vierzehnten Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz Vierzehnte KOV-Anpassungsverordnung 2007 – 14. KOV-AnpV 2007

Artikel 1
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

C. Finanzielle Auswirkungen

D. Auswirkungen auf das Preisgefüge

E. Relevanzprüfung

Anlage


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.