[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

106 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Rahmenvertrags"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 183/09

... 3. sie nimmt zusammen mit den Vertretern der Organisationen der Stände der Ärzte und der Zahnärzte an den Verhandlungen und der Unterzeichnung des Nationalen Rahmenvertrags teil;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 183/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit

Artikel 1
Zweck des Vertrags

Artikel 2
Räumlicher Geltungsbereich des Vertrags

Artikel 3
Bestimmung der zuständigen Stellen

Artikel 4
Ebenen der Zusammenarbeit

Artikel 5
Formen der Zusammenarbeit

Artikel 6
Ersuchen und unaufgeforderte Mitteilungen

Artikel 7
Kosten

Artikel 8
Datenschutz

Artikel 9
Gemischte Kommission

Artikel 10
Änderung des Vertrags und Anlagen

Artikel 11
Durchführung des Vertrags

Artikel 12
Registrierung des Vertrags

Artikel 13
Inkrafttreten des Vertrags

Artikel 14
Kündigung des Vertrags

Anlage zum
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit

A Bundesrepublik Deutschland

I. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Vertrags

II. Zentrale Stelle nach Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags

B Republik Bulgarien

I. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Nationalen Einkommensagentur beim Ministerium der Finanzen der Republik

II. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Exekutivagentur

III. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs des Nationalen Versicherungsinstituts der Republik Bulgarien im Sinne des Artikel 4 Absatz 2 und Artikel 1 des Vertrags:

IV. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Nationalen

V. Zentrale Stellen gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags

1. Exekutivagentur Zentrale Arbeitsaufsichtsstelle beim Minister für Arbeit und Sozialpolitik der Republik Bulgarien

2. Nationale Einkommensagentur beim Ministerium der Finanzen der Republik Bulgarien

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 809: Entwurf für ein Gesetz zu dem Vertrag vom 12. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit


 
 
 


Drucksache 825/09

... -Emissionen von Kraftfahrzeugen, insbesondere für die Automobilhersteller", das als Teil des Rahmenvertrags ENV.C.5/FRA/2006/0071 (Dienstleistungsanfrage ENV C5/GK/ak/D(2007)17850) durchgeführt wurde. Die Prüfung alternativer Optionen hängt von den Ergebnissen dieser Studie ab.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 825/09




Begründung

Inhalt des Vorschlags

- Gründe und Ziele

- Allgemeiner Hintergrund

- Geltende Vorschriften in diesem Bereich

- Übereinstimmung mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union

1. Konsultation interessierter Kreise und Folgenabschätzung

- Konsultation interessierter Kreise

Konsultationsmethoden, Hauptzielgruppen und allgemeines Profil der Befragten

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

Angewandte Methodik

Wichtigste konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

- Folgenabschätzung

- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Schlusselaspekte des Vorschlags:

2. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

- Rechtsgrundlage

- Subsidiaritätsprinzip

- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments:

- Budgetäre Auswirkungen

- Aufhebung geltender Vorschriften

3. Zusätzliche Informationen

- Überprufungs-/Revisions-/Verfallsklausel

- Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Ziele

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Zielvorgaben für die spezifischen Emissionen

Artikel 5
Begünstigung

Artikel 6
Emissionsgemeinschaften

Artikel 7
Überwachung und Meldung der durchschnittlichen Emissionen

Artikel 8
Abgabe wegen Emissionsüberschreitung

Artikel 9
Veröffentlichung der Leistungen der Hersteller

Artikel 10
Ausnahmeregelung für bestimmte Hersteller

Artikel 11
Ökoinnovationen

Artikel 12
Überprufung und Berichterstattung

Artikel 13
Ausschussverfahren

Artikel 14
Inkrafttreten

Anhang I
Zielvorgabe für die spezifischen CO2-Emissionen

Anhang II
Überwachung und Meldung der Emissionen

A. Erfassung von Angaben über leichte Nutzfahrzeuge und Bestimmung von Daten für die CO2-Überwachung

B. Verfahren zur Bestimmung der Daten für die CO2-Überwachung neuer leichter Nutzfahrzeuge

C. Format für die Übermittlung von Angaben


 
 
 


Drucksache 703/08

... Derivategeschäfte im Sinne dieses Gesetzes sind unter einem standardisierten Rahmenvertrag zusammengefasste Derivate nach § 1 Abs. 11 Satz 4 Nr. 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 703/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Pfandbriefgesetzes

§ 21
Deckungswerte

Unterabschnitt 4
Flugzeugpfandbriefe

§ 26a
Deckungswerte

§ 26b
Beleihungsgrenze

§ 26c
Versicherung

§ 26d
Beleihungswertermittlung

§ 26e
Abzahlungsbeginn

§ 26f
Weitere Deckungswerte

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 2d
Leitungsorgane von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften

§ 64l
Übergangsvorschrift zur Erlaubnis für die Anlageverwaltung

Artikel 3
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank

§ 13a
Mündelsicherheit

§ 14
Arreste und Zwangsvollstreckungen

§ 16
Auflösung

Artikel 5
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Pfandbrief-Barwertverordnung

Artikel 7
Änderung der Deckungsregisterverordnung

Artikel 8
Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung

Artikel 9
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 10
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

§ 5
Ermittlung der Kosten für ein Umlagejahr; Trennung nach Aufsichtsbereichen und Gruppen; Umlagefähige Kosten

§ 6
Umlagebetrag, Verteilungsschlüssel

§ 7
Umlagepflicht

§ 11
Festsetzung des Umlagebetrags

§ 11a
Festsetzung der Umlagevorauszahlung

§ 11b
Differenz Umlagebetrag und Vorauszahlung

§ 12
Entstehung und Fälligkeit der Umlageforderung, Säumniszuschläge, Beitreibung

§ 12a
Festsetzungsverjährung

§ 12b
Zahlungsverjährung

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Sachverhalt und Notwendigkeit

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

A. Fortentwicklung des Pfandbriefrechts

B. Finanzholding-Gesellschaften

C. Anlageverwaltung

D. Änderungen von FinDAG und FinDAGKostV

1. Kostenregelungen für neue Aufgaben

2. Verursachergerechtere Verteilung der Kosten

3. Schließung von Regelungslücken und bessere Verständlichkeit

V. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 24

Zu den einzelnen Rechtsvorschriften:

Zu § 26a

a. Chicago-Abkommen

b. Das Genfer Pfandrechtsabkommen

c. Die Kapstadt-Konvention

Zu § 26b

Zu § 26c

Zu § 26d

Zu § 26e

Zu § 26f

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 6

Zu § 11a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 11b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12a

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Nummer 12

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 592: Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts


 
 
 


Drucksache 555/08

... Einholen der Genehmigung für eine einmalige Verlängerung eines Rahmenvertrages

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 14g
Zugangsrecht im grenzüberschreitenden Personenverkehr

§ 40
Zeitliche Übergangsregelungen

Artikel 2

Begründung

Allgemeiner Teil

1. Allgemeines

2. Zugangsrecht im grenzüberschreitenden Personenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft

3. Ausnahmen vom Zugangsrecht im grenzüberschreitenden Personenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft

4. Gesetzgebungskompetenz

5. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

5 Bund

Länder und Gemeinden

6. Sonstige Kosten

7. Bürokratiekosten

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 14
Abs. 3 Nr. 1 AEG

§ 14
Abs. 3 Nr. 2 AEG

§ 14
Abs. 3 Nr. 3 AEG

§ 14
Abs. 3a AEG

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Artikel 2
Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes


 
 
 


Drucksache 716/08 Rahmenvertrags

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 716/08




Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

I. Diskriminierungsfreier Zugang zu Schienenwegen

II. Diskriminierungsfreier Zugang zu Serviceeinrichtungen

III. Kontrolle der Höhe der Zugangsentgelte

IV. Qualitätssicherung des Schienenverkehrs

V. Anreizregulierung

VI. Internationale Kontakte

VII. Öffentlichkeitsarbeit


 
 
 


Drucksache 783/08

... Wesentliche Ursache dafür sei, dass es aufgrund spezifischer Gegebenheiten im Bereich des Eisenbahnverkehrs, insbesondere der relativ langfristigen Planungsphasen, eines gewissen zeitlichen Vorlaufs bedarf, bevor Regelungen ihren Niederschlag finden können. So sei bislang im Regelfahrplan erst eine Fahrplanperiode nach den Vorrangkriterien der neuen EIBV bearbeitet, und auch das Instrument der Rahmenverträge konnte für die Fahrplanperiode 2006/2007 keine Wirkung entfalten, da Jahresfahrplananmeldung und Rahmenvertragsanmeldung faktisch zusammen fielen. Ebenso müsse die im Zuge der Gesetzesänderung neu geschaffene und bislang personell noch nicht vollständig ausgestattete

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 783/08




Bericht

I Einführung

I 1 Beschluss des Bundesrates vom 27. Mai 2005 BR-Drs. 249/05 :

I 2 Verfahren

I 3 Darstellung

II 1 Allgemeine Einschätzung

II 2 Prioritätenregelung in § 9 Abs. 4 EIBV

II 2 a Beschluss des Bundesrates:

II 2 b wesentliches Ergebnis der Stellungnahmen

§ 9
Abs. 4 EIBV

§ 9
Abs. 4, § 13 Abs. 1 EIBV

II 3 Informationspflicht nach § 14 Abs. 3 EIBV

II 3 a Beschluss des Bundesrates:

II 3 b wesentliches Ergebnis der Stellungnahmen

II 4 Rahmenverträge nach § 13 EIBV

II 4 a Beschluss des Bundesrates:

II 4 b wesentliches Ergebnis der Stellungnahmen

§ 13
Abs. 1 EIBV

§ 13
Abs. 7 EIBV

II 5 Entgeltminderung bei Qualitätsmängeln nach § 21 Abs. 6 EIBV

II 5 a Beschluss des Bundesrates:

II 5 b wesentliches Ergebnis der Stellungnahmen

II 6 Weitere Vorschläge

III Bewertung und weiteres Verfahren

III 1 Allgemeines

III 2 Im Einzelnen

zu II 2 Prioritätenregelung in § 9 Abs. 4 EIBV

Zu § 9

Zu §§ 9

Zu II 3 Informationspflicht nach § 14 Abs. 3 EIBV

Zu II 4 Rahmenverträge nach § 13 EIBV

Zu § 13

Zu § 13

Zu II 5 Entgeltminderung bei Qualitätsmängeln nach § 21 Abs. 6 EIBV

III 3 Verfahren


 
 
 


Drucksache 431/07

... Option 2: Der Rat sorgt auf der Grundlage eines von den Mitgliedstaaten zu finanzierenden Einzelvertrags mit dem s-TESTA-Betreiber für die Einrichtung, den Betrieb und die Verwaltung einer neuen Kommunikationsinfrastruktur für das SIS 1+. Bei dieser Option schließt der Rat für das SIS 1+ einen von den Mitgliedstaaten zu finanzierenden Einzelvertrag innerhalb des s-TESTA-Rahmenvertrags.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 431/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Rechtsinstrumente

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Einzelerläuterung zum Vorschlag

1. Einrichtung, Betrieb und Verwaltung der Kommunikationsinfrastruktur

2. Programm IDABC

3. Operationelle Tests

4. Migration

5. Ausführung von Aufgaben des Betriebsmanagements durch öffentliche Stellen der Mitgliedstaaten

6. Überwachung und Bewertung

7. Aufhebung des SISNET-Rechtsrahmens und Änderung des Schengener Übereinkommens

8. Bedingte Anwendung und begrenzte Geltungsdauer

Vorschlag

Artikel 1
Einrichtung, Betrieb und Verwaltung der Kommunikationsinfrastruktur

Artikel 2
Nutzung des Programms IDABC

Artikel 3
SIS- und SIRENE-Tests mit der Kommunikationsinfrastruktur

Artikel 4
Migration zur Kommunikationsinfrastruktur

Artikel 5
Ausführung von Aufgaben des Betriebsmanagements durch öffentliche Stellen der Mitgliedstaaten

Artikel 6
Überwachung und Bewertung

Artikel 7
Aufhebung

Artikel 8
Änderung des Schengener Übereinkommens

Artikel 9
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 432/07

... Option 2: Der Rat sorgt auf der Grundlage eines von den Mitgliedstaaten zu finanzierenden Einzelvertrags mit dem s-TESTA-Betreiber für die Einrichtung, den Betrieb und die Verwaltung einer neuen Kommunikationsinfrastruktur für das SIS 1+. Bei dieser Option schließt der Rat für das SIS 1+ einen von den Mitgliedstaaten zu finanzierenden Einzelvertrag innerhalb des s-TESTA-Rahmenvertrags. Option 3: Die Kommission sorgt auf der Grundlage eines aus dem Gesamthaushalt der EU zu finanzierenden Einzelvertrags mit dem s-TESTA-Betreiber für die Einrichtung, den Betrieb und die Verwaltung einer neuen Kommunikationsinfrastruktur für das SIS 1+. Die Kommission unterzeichnet einen s-TESTA-Einzelvertrag im Hinblick auf die Einrichtung einer neuen Kommunikationsinfrastruktur für das SIS 1+. Somit ist die Kommission für die Einrichtung, den Betrieb und die Verwaltung der Kommunikationsinfrastruktur zuständig; die Finanzierung erfolgt aus dem Gesamthaushalt der EU. Diese neue s-TESTA-Kommunikationsinfrastruktur für das SIS 1+ beeinträchtigt nicht die s-TESTA-Kommunikationsinfrastruktur für das SIS II.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 432/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Rechtsinstrumente

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Einzelerläuterung zum Vorschlag

1. Einrichtung, Betrieb und Verwaltung der Kommunikationsinfrastruktur

2. Programm IDABC

3. Operationelle Tests

4. Migration

5. Ausführung von Aufgaben des Betriebsmanagements durch öffentliche Stellen der Mitgliedstaaten

6. Überwachung und Bewertung

7. Aufhebung des SISNET-Rechtsrahmens und Änderung des Schengener Übereinkommens

8. Bedingte Anwendung und begrenzte Geltungsdauer

Vorschlag

Artikel 1
Einrichtung, Betrieb und Verwaltung der Kommunikationsinfrastruktur

Artikel 2
Nutzung des Programms IDABC

Artikel 3
SIS- und SIRENE-Tests mit der Kommunikationsinfrastruktur

Artikel 4
Migration zur Kommunikationsinfrastruktur

Artikel 5
Ausführung von Aufgaben des Betriebsmanagements durch öffentliche Stellen der Mitgliedstaaten

Artikel 6
Überwachung und Bewertung

Artikel 7
Aufhebung

Artikel 8
Änderung des Schengener Übereinkommens

Artikel 9
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 75/07

... "Dabei ist die Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel vorzunehmen, für das eine Vereinbarung nach § 130a Abs. 8 mit Wirkung für die Krankenkasse besteht, soweit hierzu in Verträgen nach Absatz 5 nichts anderes vereinbart ist. Besteht keine entsprechende Vereinbarung nach § 130a Abs. 8, hat die Apotheke die Ersetzung durch ein preisgünstigeres Arzneimittel nach Maßgabe des Rahmenvertrags vorzunehmen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 75/07




Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 2 :

Das Gesetz sieht insbesondere folgende Maßnahmen vor:

Versicherungsschutz für alle und bessere Leistungen für GKV-Versicherte

Mehr Wettbewerb der Leistungserbringer durch größere Vertragsfreiheit für Krankenkassen

Neues Vergütungssystem in der ambulanten Versorgung

Mehr Sicherheit und Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung

Grundlegende Reform und Neuordnung der Institutionen

Einrichtung eines Gesundheitsfonds

Initiativgesetz des Bundestages Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2a
Änderung des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Weitere Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung der Reichsversicherungsordnung

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten

Artikel 13
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 15
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)

Artikel 16
Weitere Änderungen des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)

Artikel 17
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 18
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 19
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 20
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 21
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 22
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

Artikel 23
Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung

Artikel 24
Änderung der Schiedsamtsverordnung

Artikel 25
Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung

Artikel 25a
Weitere Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung

Artikel 26
Änderung der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung

Artikel 27
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 28
Änderung der Verordnung über die

Artikel 29
Änderung der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung

Artikel 30
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 31
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 32
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 33
Weitere Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 34
Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Artikel 35
Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Artikel 36
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 37
Änderung der Schiedsstellenverordnung

Artikel 38
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 39
Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Neuorganisation der vertragsärztlichen Selbstverwaltung und Organisation der Krankenkassen

Artikel 40
Aufhebung des Gesetzes zur Stabilisierung des Mitgliederkreises von Bundesknappschaft und See-Krankenkasse

Artikel 41
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 42
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 43
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 44
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 45
Änderung der Kalkulationsverordnung

Artikel 45a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 46
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 390/06

... 2. Ein Rahmenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem oder mehreren öffentlichen Auftraggebern und einem oder mehreren Wirtschaftsteilnehmern, der zum Ziel hat, die Bedingungen für die Aufträge, die im Laufe eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere in Bezug auf den Preis und gegebenenfalls die in Aussicht genommene Menge. Er unterliegt den Bestimmungen dieses Titels, die das Vergabeverfahren, einschließlich der Veröffentlichung, regeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 390/06




Begründung

1. Hintergrund

2. der geänderte Vorschlag der Kommission zur Änderung der Haushaltsordnung

3. Erläuterungen zu den wichtigsten Änderungen

3.1. Haushaltsgrundsätze

3.2. Aufstellung und Gliederung des Haushaltsplans

3.3. Haushaltsvollzug - Methoden der Mittelverwaltung Artikel 48-57

3.4. Finanzakteure Artikel 58-68

3.5. Einnahmen- und Ausgabenvorgänge Artikel 69-83

3.6. Öffentliche Auftragsvergabe

3.7. Finanzhilfen

3.8. Rechnungsführung

3.9. Verwaltungsmittel

3.10. Einstellung von Sachverständigen für die Bewertung von Vorschlägen sowie für die Begleitung und Bewertung von Projekten

3.11. Übergangs - und Schlussbestimmungen

Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung EG, Euratom Nr. 1605/2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften

Artikel 1
Die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 wird wie folgt geändert:

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 476/06 (Beschluss)

... Die Definition des Rahmenvertrages ist nicht in der Vergabe- und Vertragsordnung (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 476/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b § 2 Nr. 2 VgV

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c § 3 Abs. 8 Satz 2 VgV

3. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 9 Abs. 2 Satz 2 VgV


 
 
 


Drucksache 476/1/06

... Die Definition des Rahmenvertrages ist nicht in der Vergabe- und Vertragsordnung (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 476/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b § 2 Nr. 2 VgV

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c § 3 Abs. 8 Satz 2 VgV

3. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 9 Abs. 2 Satz 2 VgV


 
 
 


Drucksache 755/06

... Dabei ist die Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel vorzunehmen, für das eine Vereinbarung nach § 130a Abs. 8 mit Wirkung für die Krankenkasse besteht, soweit hierzu in Verträgen nach Absatz 5 nichts anderes vereinbart ist. Besteht keine entsprechende Vereinbarung nach § 130a Abs. 8, hat die Apotheke die Ersetzung durch ein preisgünstigeres Arzneimittel nach Maßgabe des Rahmenvertrags vorzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 755/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Kosten- und Preiswirkungsklausel

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Weitere Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung der Reichsversicherungsordnung

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und

Artikel 13
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 15
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 16
Weitere Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 17
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 18
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 19
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 20
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 21
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 22
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

Artikel 23
Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung

Artikel 24
Änderung der Schiedsamtsverordnung

Artikel 25
Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung

Artikel 26
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Artikel 27
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 28
Änderung der Verordnung über die Erstattung einigungsbedingter Leistungen an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung

Artikel 29d
Änderung der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung

Artikel 30
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 31
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 32
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 33
Weitere Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 34
Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Artikel 35
Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Artikel 36
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 37
Änderung der Schiedsstellenverordnung

Artikel 38
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 39
Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Neuorganisation der vertragsärztlichen Selbstverwaltung und Organisation der Krankenkassen

Artikel 40
Aufhebung des Gesetzes zur Stabilisierung des Mitgliederkreises von Bundesknappschaft und See-Krankenkasse

Artikel 41
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 42
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 43
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 44
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 45
Änderung der Kalkulationsverordnung

Artikel 46
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 911/1/05

... 35. Rahmenverträge können grundsätzlich fristlos vom Dienstleister und vom Nutzer (insoweit gebührenfrei) gekündigt werden, es sei denn die Vertragsparteien haben ausdrücklich eine Kündigungsfrist vereinbart (Artikel 34). Diese Regelung erscheint im Hinblick auf das Interesse des Nutzers, seine Geldangelegenheiten im Falle der Kündigung des Rahmenvertrags anderweitig regeln zu können, bedenklich. Zumindest die Kündigung zur Unzeit durch den Dienstleister sollte - entsprechend § 671 Abs. 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 911/1/05




Zu Titel I - Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Zu Titel II - Zahlungsdienstleister

Zu Artikel 23

Zu Titel III - Informationspflichten

Zu Titel III - Transparente Bedingungen für Zahlungsdienste

Zu Kapitel 2 - Rahmenverträge

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 24

Zu Artikel 41

Zu Artikel 50

Zu Artikel 52

Zu Artikel 60

Zu Artikel 65


 
 
 


Drucksache 911/05 (Beschluss)

... 30. Rahmenverträge können grundsätzlich fristlos vom Dienstleister und vom Nutzer (insoweit gebührenfrei) gekündigt werden, es sei denn die Vertragsparteien haben ausdrücklich eine Kündigungsfrist vereinbart (Artikel 34). Diese Regelung erscheint im Hinblick auf das Interesse des Nutzers, seine Geldangelegenheiten im Falle der Kündigung des Rahmenvertrags anderweitig regeln zu können, bedenklich. Zumindest die Kündigung zur Unzeit durch den Dienstleister sollte - entsprechend § 671 Abs. 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 911/05 (Beschluss)




Zu Titel I - Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

23. Zur Vermeidung von Auslegungsschwierigkeiten sollte wie bereits in der EU-Überweisungsrichtlinie

Zu Titel II - Zahlungsdienstleister

Zu Artikel 23

Zu Titel III - Informationspflichten

Zu Titel III - Transparente Bedingungen für Zahlungsdienste

Zu Kapitel 2 - Rahmenverträge

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 24

Zu Artikel 41

Zu Artikel 50

Zu Artikel 52

Zu Artikel 60

Zu Artikel 65


 
 
 


Drucksache 911/05

... (19) Um den Kunden einen Wechsel zu erleichtern, sollten Zahlungsdienstnutzer einen Rahmenvertrag mit langer oder unbefristeter Laufzeit gebührenfrei beenden können. Die Kündigung setzt jedoch gegebenenfalls die Einhaltung einer vertraglich festgelegten Kündigungsfrist voraus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 911/05




Begründung

1 Hintergrund des Vorschlags

Allgemeiner Hintergrund

Bestehende einschlägige Vorschriften

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Gemeinschaft

2 Konsultation Interessierter Kreise und Folgenabschätzung

4 Konsultation

Zusammenfassung und Berücksichtigung der Beiträge

Einholung und Verwertung von Fachwissen

4 Folgenabschätzung

4 Zahlungsinstitute

3 rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Zusammenfassung

Transparenz - und Informationsanforderungen Titel III

Rechte und Pflichten der Nutzer und Anbieter von Zahlungsdiensten Titel IV

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Wahl des Rechtsinstruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 weitere Informationen

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Vorschlag

Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse27 beschlossen werden -

Titel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Vom Anwendungsbereich ausgenommene Tätigkeiten

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Titel II
Zahlungsdienstleister

Kapitel 1
Zahlungsinstitute

Artikel 5
Zulassungsantrag

Artikel 6
Erteilung der Zulassung

Artikel 7
Bescheid über den Antrag

Artikel 8
Registrierung

Artikel 9
Fortbestand der Zulassung

Artikel 10
Zugelassene Tätigkeiten

Artikel 11
Inanspruchnahme von Bevollmächtigten, ausgelagerten Betrieben oder Tochtergesellschaften

Artikel 12
Haftung

Artikel 13
Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Belegen

Artikel 14
Ort der Hauptverwaltung

Artikel 15
Benennung der zuständigen Behörden

Artikel 16
Aufsicht

Artikel 17
Berufsgeheimnis

Artikel 18
Rechtsweggarantie

Artikel 19
Informationsaustausch

Artikel 20
Ausübung des Niederlassungsrechts und des Rechts auf freien Dienstleistungsverkehr

Artikel 21
Voraussetzungen

Artikel 22
Mitteilung und Information

Kapitel 2
Gemeinsame Vorschriften

Artikel 23
Zugang zu und Betrieb von Zahlungssystemen

Titel III
Transparente Bedingungen für Zahlungsdienste

Kapitel 1
Einzelzahlungen

Artikel 24
Anwendungsbereich

Artikel 25
Allgemeine vorvertragliche Informationen

Artikel 26
Mitteilung der Vertragsbedingungen

Artikel 27
Dem Zahler nach Annahme der Zahlungsanweisung zu übermittelnde Angaben

Artikel 28
Dem Zahlungsempfänger nach Zahlungseingang zu übermittelnde Angaben

Kapitel 2
Rahmenverträge

Artikel 29
Anwendungsbereich

Artikel 30
Allgemeine vorvertragliche Informationen

Artikel 31
Mitteilung der Vertragsbedingungen

Artikel 32
Informationspflichten nach Inkrafttreten des Rahmenvertrags

Artikel 33
Änderungen der Vertragsbedingungen

Artikel 34
Kündigung des Rahmenvertrags

Artikel 35
Vor Ausführung einer Einzelzahlung zu erteilende Auskünfte

Artikel 36
Dem Zahler nach Ausführung einer Einzelzahlung zu übermittelnde Angaben

Artikel 37
Dem Zahlungsempfänger nach Zahlungseingang zu übermittelnde Angaben

Artikel 38
Kleinbetragszahlungen

Kapitel 3
Gemeinsame Vorschriften

Artikel 39
Währung der Zahlung und Umrechnung

Artikel 40
Zusätzliches Entgelt

Titel IV
Rechte und Pflichten bei der Erbringung und Nutzung von Zahlungsdiensten

Kapitel 1
Autorisierung von Zahlungsvorgängen

Artikel 41
Zustimmung

Artikel 42
Übermittlung der Zustimmung

Artikel 43
Nutzung des Zahlungsverifikationsinstruments

Artikel 44
Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Belegen

Artikel 45
Nicht autorisierte Zahlungsvorgänge und Widerruf der Zustimmung

Artikel 46
Pflichten des Zahlungsdienstnutzers in Bezug auf Zahlungsverifikationsinstrumente

Artikel 47
Pflichten des Zahlungsdienstleisters in Bezug auf Zahlungsverifikationsinstrumente

Artikel 48
Strittige Autorisierung

Artikel 49
Haftung des Dienstleisters für durch nicht autorisierte Zahlungen verursachte Schäden

Artikel 50
Haftung des Nutzers für durch nicht autorisierte Zahlungen verursachte Schäden

Artikel 51
Kleinstunternehmen und elektronisches Geld

Artikel 50
Absatz 3 findet auf elektronisches Geld in dem Maße Anwendung, wie der Zahlungsdienstleister technisch in der Lage ist, das auf einem Datenträger gespeicherte elektronische Geld zu sperren oder dessen weitere Inanspruchnahme zu unterbinden.

Artikel 52
Erstattungen

Artikel 53
Anträge auf Rückerstattung

Kapitel 2
Ausführung eines Zahlungsvorgangs

Artikel 54
Annahme von Zahlungsanweisungen

Artikel 55
Ablehnung von Zahlungsanweisungen

Artikel 56
Unwiderrufbarkeit einer Zahlungsanweisung

Artikel 57
Gebühren

Artikel 58
Transferierte und eingegangene Beträge

Artikel 59
Anwendungsbereich

Artikel 60
Vom Zahler angewiesene Zahlungsvorgänge

Artikel 61
Vom oder über den Zahlungsempfänger angewiesene Zahlungsvorgänge

Artikel 62
Fehlen eines Zahlungskontos des Zahlungsempfängers beim Zahlungsdienstleister

Artikel 63
Bareinzahlungen

Artikel 64
Inlandszahlungen

Artikel 65
Verfügbarkeit von Geldbeträgen auf einem Zahlungskonto

Artikel 66
Fehlerhafte Kundenidentifikatoren

Artikel 67
Nicht erfolgte oder fehlerhafte Ausführung

Artikel 68
Transfers in Drittländer

Artikel 69
Zusätzliche Entschädigung

Artikel 70
Haftungsausschluss

Kapitel 3
Datenschutz

Artikel 71
Ausnahmen und Einschränkungen von Datenschutzvorschriften

Kapitel 4
Sanktionen und Streitbeilegungsverfahren

Artikel 72
Beschwerden

Artikel 73
Sanktionen

Artikel 74
Zuständige Behörden

Artikel 75
Außergerichtliche Streitbeilegung

Titel V
Änderungen und Zahlungsverkehrsausschuss

Artikel 76
Änderungen und Aktualisierung

Artikel 77
Ausschuss

Titel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 78
Vollständige Harmonisierung, gegenseitige Anerkennung und Unabdingbarkeit der Richtlinie

Artikel 79
Bericht

Artikel 80
Übergangsbestimmung

Artikel 81
Änderung der Richtlinie 97/7/EG

Artikel 8
der Richtlinie 97/7/EG wird gestrichen.

Artikel 82
Änderung der Richtlinie 2000/12/EG

Artikel 83
Änderung der Richtlinie 2002/65/EG

Artikel 8
der Richtlinie 2002/65/EG wird gestrichen.

Artikel 84
Aufgehobener Rechtsakt

Artikel 85
Umsetzung

Artikel 86
Inkrafttreten

Artikel 87
Adressaten


 
 
 


Drucksache 249/05

... 9. "Rahmenvertrag" eine Vereinbarung über die Rechte und Pflichten eines Antragstellers und des Betreibers der Schienenwege in Bezug auf die zuzuweisenden Zugtrassen und die zu erhebenden Entgelte über einen längeren Zeitraum als eine Netzfahrplanperiode.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 249/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über den diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur und über die Grundsätze zur Erhebung von Entgelt für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur (Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung - EIBV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Leistungen, Fahrgastinformationen

§ 4
Schienennetz-Benutzungsbedingungen

§ 5
Sicherheitsleistung, Geschäftsgeheimnis

§ 6
Antragstellung

§ 7
Zusammenarbeit bei der Zuweisung von Zugtrassen in mehreren Netzen

§ 8
Zuweisungsverfahren

§ 9
Netzfahrplanerstellung, Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Schienenwege

§ 10
Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Serviceeinrichtungen

§ 11
Rechte an Zugtrassen

§ 12
Besonderes Kündigungsrecht

§ 13
Rahmenverträge

§ 14
Gelegenheitsverkehr

§ 15
Sondermaßnahmen bei Störungen

§ 16
Überlastete Schienenwege

§ 17
Kapazitätsanalyse

§ 18
Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität

§ 19
Besondere Schienenwege

§ 20
Festsetzung, Berechnung und Erhebung von Entgelten für Schienenwege

§ 21
Entgeltgrundsätze für Schienenwege

§ 22
Ausnahmen von den Entgeltgrundsätzen für Schienenwege

§ 23
Entgeltnachlässe für Schienenwege

§ 24
Entgelte für Serviceeinrichtungen

§ 25
Veröffentlichungen, Bekanntmachungen

Begründung

Allgemeiner Teil


 
 
 


Drucksache 891/04

... 9. "Rahmenvertrag" eine Vereinbarung über die Rechte und Pflichten eines Antragstellers und des Betreibers der Schienenwege in Bezug auf die zuzuweisenden Zugtrassen und die zu erhebenden Entgelte über einen längeren Zeitraum als eine Netzfahrplanperiode.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 891/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Leistungen, Fahrgastinformationen

§ 4
Schienennetz-Benutzungsbedingungen

§ 5
Sicherheitsleistung, Geschäftsgeheimnis

§ 6
Antragstellung

§ 7
Zusammenarbeit bei der Zuweisung von Zugtrassen in mehreren Netzen

§ 8
Zuweisungsverfahren

§ 9
Netzfahrplanerstellung, Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Schienenwege

§ 10
Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Eisenbahninfrastruktureinrichtungen

§ 11
Rechte an Zugtrassen

§ 12
Besonderes Kündigungsrecht

§ 13
Rahmenverträge

§ 14
Gelegenheitsverkehr

§ 15
Sondermaßnahmen bei Störungen

§ 16
Überlastete Schienenwege

§ 17
Kapazitätsanalyse

§ 18
Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität

§ 19
Besondere Schienenwege

§ 20
Festsetzung, Berechnung und Erhebung von Entgelten für Schienenwege

§ 21
Entgeltgrundsätze für Schienenwege

§ 22
Ausnahmen von den Entgeltgrundsätzen für Schienenwege

§ 23
Entgeltnachlässe für Schienenwege

§ 24
Entgelte für Eisenbahninfrastruktureinrichtungen

§ 25
Schlussbestimmungen, Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu §§ 3, 21 und 24) Für die Zugangsberechtigten zu erbringende Leistungen

Anlage 2
(zu § 4 Abs. 2) Inhalt der Schienennetz-Benutzungsbedingungen

Artikel 2
Änderung der Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

3 Allgemeines

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§ 8

§ 9

§ 10

§ 12

§ 13

§ 14

§ 15

§ 16

§ 17

§ 19

§ 20

§ 21

§ 22

§ 23

§ 24

§ 25

Anlage n

Artikel 3

4 Allgemeines

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 4
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten der neuen Regelungen und das Außerkrafttreten der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung vom 17. Dezember 1997.


 
 
 


Drucksache 22/16 PDF-Dokument



Drucksache 312/17 PDF-Dokument



Drucksache 504/18 PDF-Dokument



Drucksache 559/12 PDF-Dokument



Drucksache 641/14 PDF-Dokument



Drucksache 720/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.