3841 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Rechtfertigen"
Drucksache 53/18
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg,
Hessen, Niedersachsen
... Neben den Kriterien "Handelssache" und "internationaler Bezug" setzt eine internationale Handelssache den übereinstimmenden Willen der Parteien voraus, das Verfahren in englischer Sprache zu führen. Eine große Zahl von Handelssachen weist einen internationalen Bezug in vorstehendem Sinne auf. Dies allein rechtfertigt noch nicht die Einrichtung einer besonderen Kategorie von "internationalen Handelssachen". Zusätzliches kennzeichnendes Merkmal der Kammer für internationale Handelssachen soll vielmehr die dort gegebene Möglichkeit der Verfahrensführung in englischer Sprache sein. Ein solches Verfahren kommt indes nur in Betracht, wenn ihm beide Parteien zugestimmt haben. Der dahingehende übereinstimmende Wille der Parteien wird deshalb als konstituierendes Merkmal der Zuständigkeit der Kammer für internationale Handelssachen ausgestaltet. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Vereinbarung der Parteien über die Durchführung des Verfahrens in englischer Sprache oder die schriftliche Erklärung der Einwilligung der beklagten Partei, den Prozess in englischer Sprache zu führen, bereits der Klageschrift beizufügen.
Drucksache 16/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan der EU für einen besseren Vollzug des Umweltrechts und eine bessere Umweltordnungspolitik - COM(2018) 10 final
... 6. [Der Vollzug des EU-Umweltrechts ist Aufgabe der Mitgliedstaaten (Artikel 291 Absatz 1 AEUV, Artikel 197 Absatz 1 AEUV), in Deutschland primär der Länder. Der Aktionsplan zielt auf eine Steuerung und Kontrolle dieses Umweltrechtsvollzugs mit Maßnahmen, die Organisation und Ausstattung der zuständigen Behörden betreffen oder Ausbildungsmaterialien für Vollzugspersonal, Bewertungen und Kontrollen des Vollzugs zum Gegenstand haben - beispielsweise durch Vor-Ort-Besuche oder Peer-Reviews sowie Verfahrensleitfäden zu verschiedenen Themen, die insbesondere über die Heranziehung durch Gerichte eine quasi-normative Wirkung entfalten werden. Dies ist in den Verträgen nicht vorgesehen.] Auch wenn die EU feststellt, dass es in den Mitgliedstaaten Vollzugsdefizite gibt, rechtfertigen diese nach Auffassung des Bundesrates keine Vollzugssteuerung auf EU-Ebene. Bei Defiziten steht der Kommission das Instrument des Vertragsverletzungsverfahrens zur Verfügung, jedoch kein Gestaltungs- oder Selbsteintrittsrecht.
Drucksache 55/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft 2018
... In Satz 3 wird schließlich eine Maßgabe für die entsprechende Anwendung des mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung vom 9. Februar 2006 (BGBl. I Seite 324) eingefügten § 6 geregelt. Danach ist bei der entsprechenden Anwendung die Zulassung von Ausnahmen beschränkt auf öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien, bei denen Veranstaltungen der Fußball-Weltmeisterschaft 2018 direkt übertragen werden. Derartige Ausnahmen sind nur für "live"-Übertragungen zu rechtfertigen und im Ergebnis nur möglich, wenn im Einzelfall ein öffentliches Interesse angenommen werden kann.
Drucksache 213/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 596/2014
und (EU) Nr. 2017/1129
zur Förderung der Nutzung von KMU-Wachstumsmärkten - COM(2018) 331 final
... Nach dieser Änderung werden die Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten nach wie vor verpflichtet sein, eine solche Aufschiebung der zuständigen nationalen Behörde zu melden. Sie werden jedoch nur auf Anfrage der zuständigen nationalen Behörde (und nicht unter allen Umständen) dafür verantwortlich sein, die Gründe für die Aufschiebung zu rechtfertigen. Außerdem würden die Emittenten an den KMU-Wachstumsmärkten von der Pflicht befreit werden, die Liste mit detaillierten Informationen zu pflegen, um die Aufschiebung fortlaufend zu begründen (wie derzeit in der Durchführungsverordnung (EU) Nr.
Drucksache 469/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
... Wenn sich die Lebensverhältnisse in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland in erheblicher, das bundesstaatliche Sozialgefüge in beeinträchtigender Weise auseinanderentwickelt haben oder sich eine derartige Entwicklung konkret abzeichnet, ist die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse bedroht. Daneben kann ein rechtfertigendes besonderes Interesse an einer bundesgesetzlichen Regelung dann bestehen, wenn sich abzeichnet, dass Regelungen in einzelnen Ländern aufgrund ihrer Mängel zu einem mit der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse unvereinbaren Benachteiligung der Einwohner dieser Länder führen und diese deutlich schlechter stellen als die Einwohner anderer Länder (BVerfGE 140, 65 (80); st. Rspr).
Drucksache 58/18
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es
... b) bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben, die aa) gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder bb) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind, oder cc) durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden."
Drucksache 267/18
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Familiennachzugsneuregelungsgesetz)
... 1. die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet; hiervon ist auszugehen, wenn Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass er einer Vereinigung angehört oder angehört hat, die den Terrorismus unterstützt oder er eine derartige Vereinigung unterstützt oder unterstützt hat oder er eine in § 89a Absatz 1 des
Drucksache 96/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf die Drittwirkung von Forderungsübertragungen anzuwendende Recht - COM(2018) 96 final
... (32) Gründe des öffentlichen Interesses rechtfertigen es, dass die Gerichte der Mitgliedstaaten unter außergewöhnlichen Umständen die Vorbehaltsklausel ("ordre public") und die Eingriffsnormen, die restriktiv auszulegen sind, anwenden können.
Drucksache 173/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
... 2. Er weist darauf hin, dass der Vorschlag die ihnen durch Artikel 291 Absatz 1 AEUV vorbehaltene Durchführungskompetenz der Mitgliedstaaten für das Unionsrecht verletzt und damit innerstaatlich in die Kompetenzen der Länder für die Einrichtung der Behörden und die Ausführung der Bundes- und Landesgesetze eingreift. Die Regelungen über die Begünstigung von Hinweisgebern, die Verstöße gegen Unionsrecht melden, dienen der Durchführung und Durchsetzung von Unionsrecht. Sie berühren damit die im unionalen Kompetenzgefüge innerstaatlich zu regelnden Fragen des Organisations-, Verwaltungsverfahrens-, Gesellschafts-, Arbeits-, Dienst-, Verfahrens- und Beihilferechts. Der Vorschlag zeigt auch keine Entwicklungen auf, die die beabsichtigte übergreifende und unionsweite einheitliche Regelung hinreichend zu rechtfertigen vermögen. Die Regelung der vielfältigen Konfliktlagen beim Schutz von Hinweisgebern im öffentlichen und nicht öffentlichen Bereich ist vielmehr sachgerecht und -näher der mitgliedstaatlichen Ebene vorzubehalten.
Drucksache 505/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetz es
... Keine. Soweit bereits das geltende deutsche Recht und das europäische Primärrecht verschiedene Umwandlungsmöglichkeiten in eine hierzulande anerkannte Gesellschaftsrechtsform mit beschränkter Haftung vorsehen, werden diese den Bedürfnissen der vom Brexit betroffenen Unternehmen - insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit und der Kostenersparnis - nur bedingt gerecht. Den betreffenden Gesellschaften durch dauerhafte Anerkennung ihrer Rechtsform Bestandsschutz zu gewähren, kommt wiederum nicht in Betracht. Denn diesen Gesellschaften würde dann in nicht zu rechtfertigender Weise die bisher allein aus der Niederlassungsfreiheit abgeleitete Möglichkeit belassen, sich auf Vorschriften des Rechts des Vereinigten Königreichs zu berufen. Diese Möglichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Unternehmen, die sich hier nicht unter Berufung auf die Niederlassungsfreiheit in einer ausländischen Rechtsform niederlassen können, vorenthalten. Außerdem muss vermieden werden, dass für diese Gesellschaften weitere Regelungen gelten, die aus Rechtsänderungen herrühren, die das Vereinigte Königreich frei von Bindungen an das Unionsrecht vornehmen könnte.
Drucksache 519/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zu Transparenz und klaren Regeln auf digitalen Märkten
... Wiederkehrende Skandale machen deutlich, dass über die bereits ergriffenen Maßnahmen hinaus weitere Maßnahmen erforderlich sind, um datengetriebene Märkte nachhaltig aufzustellen, fairen Wettbewerb zu etablieren und Spielregeln umzusetzen, die das Vertrauen der Endnutzer in digitale Dienste rechtfertigen und dazu beitragen, dass digitale Dienste im Sinne der Demokratie genutzt werden. Hierzu haben unter anderem das Weißbuch Digitale Plattformen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie die Länderarbeitsgruppe "Social Bots" Regelungsbedarfe erarbeitet.
Drucksache 45/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen COM(2016) 822 final
... In Abwesenheit harmonisierter Vorschriften auf EU-Ebene fällt die Regulierung reglementierter Berufe weiterhin in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten. Es obliegt den einzelnen Mitgliedstaaten zu entscheiden, ob es einen Bedarf gibt, einzugreifen und Regeln und Beschränkungen in Bezug auf den Zugang zu einem Beruf oder seine Ausübung einzuführen, sofern die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. In den meisten Fällen ist eine Regulierung gerechtfertigt und sogar willkommen, z.B. bei Fragen der Gesundheit und Sicherheit. Um sicherzustellen, dass eine Regulierung zweckmäßig ist und keine ungerechtfertigten Belastungen mit sich bringt, muss sie sorgfältig geprüft werden, um ihre Wirkung auf Interessenträger und das weitere wirtschaftliche Umfeld vollständig abzuschätzen. Die Sicherstellung eines optimalen Regulierungsumfeldes in Übereinstimmung mit den Beschäftigungs- und Wachstumsprioritäten der Kommission ist von zentraler Bedeutung. Aus diesem Grund wurden Schritte zur Einführung einer Ex-ante-Prüfung der Verhältnismäßigkeit im Rahmen der Regulierung von Berufen gemäß der Binnenmarktstrategie angekündigt3.
Drucksache 126/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften
... Die Regelung in § 114 Absatz 1 StGB-E verlangt situativ einen Angriff "bei einer Diensthandlung". Dies erscheint nicht weitreichend genug. Denn auf diese Weise können die Fälle nicht erfasst werden, in denen die geschützten Amtsträger zwar außerhalb des Dienstes, aber mit Blick auf ihre Diensttätigkeit angegriffen werden. Derartige Angriffe betreffen nicht den privaten Bereich der Opfer. Die im vorgelegten Gesetzentwurf besonderen Schutzinteressen, welche die Sonderregelung in § 114 StGB-E rechtfertigen, kommen auch insoweit zum Tragen. Ausreichend sollte daher sein, dass die Tat "in Beziehung auf den Dienst" begangen wird.
Drucksache 392/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Verbesserung der Sachaufklärung in der Verwaltungsvollstreckung
... Rentenversicherung können aus Sicht des Bundesrates angesichts dieses öffentlichen Interesses das Festhalten an der Wertgrenze nicht rechtfertigen. Auch das Interesse des Schuldners am Schutz seiner Daten kann das öffentliche Interesse nicht überwiegen.
Drucksache 6/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchsetzung der Richtlinie 2006/123 /EG
/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt, zur Festlegung eines Notifizierungsverfahrens für dienstleistungsbezogene Genehmigungsregelungen und Anforderungen sowie zur Änderung der Richtlinie 2006/123 /EG
/EG und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012
über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems - COM(2016) 821 final
... 5. Ausweislich des Richtlinienvorschlags stützt sich dieser auf Artikel 53 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 62 AEUV und auf die Binnenmarktkompetenz des Artikels 114 AEUV. Artikel 53 Absatz 1 AEUV ermöglicht jedoch lediglich den Erlass von Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung von Zeugnissen sowie zur "Koordinierung" mitgliedstaatlicher Vorschriften. Ein präventiver Prüfvorbehalt sämtlicher dienstleistungsbezogener Regelungen geht über eine reine koordinierende Tätigkeit im Zusammenhang mit der gegenseitigen Anerkennung von Zeugnissen jedoch deutlich hinaus. Ebensowenig ließe sich der Vorschlag auf Artikel 114 AEUV stützen: Nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verleiht Artikel 114 AEUV dem Unionsgesetzgeber keine allgemeine Kompetenz zur Regelung des Binnenmarkts. Ein auf Grundlage von Artikel 114 AEUV erlassener Rechtsakt muss vielmehr tatsächlich zur Beseitigung bestehender Hemmnisse bei der Verwirklichung des Binnenmarktes beitragen oder spürbare Wettbewerbsverzerrungen beseitigen (vergleiche EuGH, Urteil vom 5. Oktober 2000, Rechtssache C-376/98, Bundesrepublik Deutschland gegen Europäisches Parlament und Rat der EU) . Vorliegend ist weder dargetan noch ersichtlich, welche konkret drohenden mitgliedstaatlichen Maßnahmen einen derart gravierenden Eingriff in die Regelungskompetenz des nationalen Gesetzgebers rechtfertigen. Der Vorschlag beschränkt sich auf die schlichte Feststellung, dass eine "heterogene Entwicklung der nationalen Rechtsvorschriften verhindert und eine Angleichung der nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften im Hinblick auf die von der
Drucksache 145/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/58 /EG (Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation | ) - COM(2017) 10 final; Ratsdok. 5358/17
... 7. Der Bundesrat hält es für erforderlich, den Fortbestand besonderer Regelungen für den Schutz personenbezogener Daten jedenfalls bei der Bereitstellung und Nutzung elektronischer Kommunikationsdienste angesichts des durch die Datenschutz-Grundverordnung geschaffenen umfassenden Rechtsrahmens kritisch zu hinterfragen. Rechtfertigen Besonderheiten, insbesondere der Schutz der Vertraulichkeit von Kommunikation, spezifische Regelungen, ist deren Verhältnis zu den übrigen Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung klar und eindeutig zu bestimmen. Der Bundesrat sieht diese Anforderungen insbesondere bei den Regelungen des Kapitels II des vorliegenden Verordnungsvorschlags nicht erfüllt und bittet die Bundesregierung deshalb, sich für eine grundlegende Überarbeitung des Verordnungsvorschlags einzusetzen, in der die Notwendigkeit jeder Einzelregelung sowie der Umfang der jeweiligen Abweichungen zur Datenschutz-Grundverordnung überprüft und genauer als in der aus der bestehenden eDatenschutz-Richtlinie übernommenen generellen Abgrenzungsklausel des Artikels 1 Absatz 3 des Verordnungsvorschlags bestimmt werden.
Drucksache 6/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchsetzung der Richtlinie 2006/123 /EG
/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt, zur Festlegung eines Notifizierungsverfahrens für dienstleistungsbezogene Genehmigungsregelungen und Anforderungen sowie zur Änderung der Richtlinie 2006/123 /EG
/EG und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012
über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems - COM(2016) 821 final
... 4 dürfen bestimmte nationale Vorschriften, welche die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit einschränken, keine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes darstellen, müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen und durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein. Damit sichergestellt ist, dass neue Maßnahmen der Mitgliedstaaten diese Bedingungen tatsächlich erfüllen und auf diese Weise die Wettbewerbsfähigkeit und die Integration des Binnenmarkts für Dienstleistungen gefördert werden, sieht die
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.