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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Rechtfertigungsmöglichkeit"


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Drucksache 178/09

... , 51. Auflage, § 147, Rn. 25a). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat darauf in den vergangenen Jahren wiederholt hingewiesen und insoweit in verschiedenen in Deutschland geführten Verfahren Verstöße gegen Artikel 5 Absatz 4 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten festgestellt (vgl. die Urteile vom 13. Februar 2001 in den Individualbeschwerdeverfahren Nr. 24479/94 – Lietzow – und Nr. 23541/94 – Garcia Alva – sowie die noch nicht rechtskräftige Entscheidung vom 13. Dezember 2007 im Verfahren Nr. 11364/03 – Mooren –). Für den Fall, dass ein Ermittlungsrichter trotz der äußerst begrenzten Rechtfertigungsmöglichkeiten eine Beschränkung der Akteneineinsicht für zulässig hält, sollte diese häufig sehr komplizierte und im Hinblick auf Verstöße gegen Menschenrecht besonders relevante Entscheidung noch vom Landgericht überprüft werden können. Nennenswerte Belastungen dürften dadurch nicht entstehen, weil die Fälle, in denen der Ermittlungsrichter eine Beschränkung des Akteneinsichtsrechts des Untersuchungsgefangenen für zulässig hält, aufgrund der bestehenden engen rechtlichen Grenzen sehr selten sein werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 178/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

§ 57

§ 68

§ 68b

§ 154f

§ 395

§ 397

§ 397a

§ 406f

§ 406h

§ 473a

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 4
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Grundzüge der Reform

1. Stärkung der Verfahrens- und Informationsrechte von Verletzten im Strafverfahren

a. Nebenklage und Opferanwalt

b. Verletztenbeistand

c. Informationspflichten gegenüber Verletzten

d. Anzeige von Auslandsstraftaten

2. Stärkung der Rechte von Kindern und jugendlichen Opfern und Zeugen

3. Stärkung der Rechte von Zeugen

III. Einordnung des Entwurfs in der rechtspolitischen Diskussion

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Bürokratiekosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 7

Zu Nummer 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 799: Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)


 
 
 


Drucksache 994/04

... 31. In der Sache sieht die Europäische Kommission den EG-Vertrag unter zwei Gesichtspunkten als verletzt an. Zum einen würde die zweifelsohne bestehende marktbeherrschende Stellung der Deutschen Post AG im Bereich der postalischen Grundversorgung auf den Markt für Postvorbereitungsleistungen ausgedehnt. Zum anderen verleiteten die gesetzlichen Bestimmungen die Deutsche Post AG zu einer unzulässigen Diskriminierung, da Großkunden, die die gleichen Vorbereitungsleistungen erbringen, wie dies die Postvorbereitungsunternehmen beabsichtigen, ein Rabatt gewährt würde. Eine Rechtfertigungsmöglichkeit könne nur dann greifen, wenn diese Tätigkeiten zulässigerweise für den Universaldienstanbieter gemäß der EU-Postdienste-RL hätten reserviert werden dürfen. Dies sei hier jedoch gerade nicht der Fall. Die Europäische Kommission hat daher am 20. Oktober 2004 auf Basis des Art. 86 des EG-Vertrages entschieden, dass das deutsche



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.