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48 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Rechts- und Geschäftsfähigkeit"


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Drucksache 611/19

... Art. 13b Abs. 4 der Richtlinie sieht vor, dass, wenn dies aufgrund des öffentlichen Interesses an der Verhinderung eines Identitätsmissbrauchs oder auch einer Identitätsänderung gerechtfertigt ist, Maßnahmen ergriffen werden können, die die physische Anwesenheit des jeweiligen Antragsstellers erfordern. Dasselbe sieht Art. 13g Abs. 8 der Richtlinie für die Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften über die Rechts- und Geschäftsfähigkeit und die Vertretungsbefugnis vor. Diese Anforderung wird durch § 35a Abs. 2 Nr. 5 BeurkG-E und durch die Verweisung in § 40a Abs. 5 BeurkG-E ausdrücklich umgesetzt. Weiter wird dort jeweils klargestellt, dass ein derartiger Verweis auch erfolgen kann, wenn die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens dies gebietet. Dies bedeutet insbesondere, dass auch eine Ablehnung des Fernbeurkundungsverfahrens aus sonstigen Gründen möglich bleibt, etwa wenn die Verbindungsqualität so schlecht ist, dass der Notar seine in § 17 BeurkG niedergelegte Betreuungsfunktion nicht mehr hinreichend erfüllen kann. Insgesamt ist klar, dass der Präsenzverweis den Notar nicht von seinen sonstigen Betreuungspflichten befreit. Vielmehr werden aufgrund der generellen Einbindung des Notars die vorstehend genannten Richtlinienbestimmungen bereits flankierend durch § 40a Abs. 3 Hs. 1 BeurkG-E in Verbindung mit den bereits bestehenden beurkundungsrechtlichen Regelungen verwirklicht. Denn der Notar ist nach § 10 BeurkG im Rahmen der Beurkundung von Willenserklärungen gehalten, sich Gewissheit über die Person der Beteiligten zu verschaffen; hierauf verweist für den Fall der elektronischen Beglaubigungen in Handelsregistersachen auch § 40a Abs. 3 Hs. 1 BeurkG-E. Im Rahmen der Beurkundung bzw. Beglaubigung im Wege der Fernkommunikation muss der Notar außerdem auf näher bestimmte Identifizierungsmittel zurückgreifen (s.o.) und einen Abgleich mit dem auf dem Identifizierungsmittel gespeicherten Lichtbild vornehmen. Eine solche, über die eID hinausgehende Identifizierung lässt die Richtlinie ausdrücklich zu (vgl. Erwägungsgrund 22 der Richtlinie). Kann er sich auf diese Weise nicht Gewissheit über die Person der Beteiligten verschaffen, ist der Notar - abgesehen von der Möglichkeit eines Zweifelsvermerks bei der Beurkundung von Willenserklärungen gem. § 10 Abs. 3 Satz 2 BeurkG - gehalten, die Beurkundung bzw. Beglaubigung abzulehnen, §§ 4 BeurkG, 14 Abs. 2 BNotO. Alternativ kann der Notar in Zweifelsfällen zur Durchführung einer Identifizierung aber auch auf das Präsenzverfahren verweisen. Dasselbe gilt für die Pflicht des Notars, die Rechts- und Geschäftsfähigkeit sowie die Vertretungsbefugnis zu überprüfen, §§ 11, 12, 17 BeurkG, 24 BNotO.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 611/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 2
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Beurkundungsgesetzes

§ 35a
Beurkundung mittels Fernkommunikation

§ 40a
Elektronische Beglaubigungen in Handelsregistersachen

Artikel 4
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 10b
Urkundstätigkeit nach § 35a und § 40a des Beurkundungsgesetzes

§ 78p
Videokommunikationssystem für Verfahren nach § 35a und § 40a des Beurkundungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 6
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 7
Änderung des eID-Karte-Gesetzes

Artikel 8
Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Online-Eintragung bei der Gründung von Gesellschaften

2. Online-Einreichung durch Gesellschaften

3. Eintragung von Zweigniederlassungen von Gesellschaften aus anderen Mitgliedstaaten

4. Anerkennung von Identifizierungsmitteln für die Zwecke von Onlineverfahren

II. Ziele und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Finanzielle Auswirkungen

2. Gesellschaftspolitischer Art

3. Gleichstellungspolitischer Art

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 442/18

... (4) Das Kompetenzzentrum besitzt Rechtspersönlichkeit. Es verfügt in jedem Mitgliedstaat über die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die Rechtspersonen nach dessen Rechtsvorschriften zuerkannt wird. Es kann insbesondere bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben und veräußern und ist vor Gericht parteifähig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 442/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Begründung des Vorschlags im Hinblick auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen und Grundsätze des KOMPETENZZENTRUMS und des NETZES

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Auftrag des Zentrums und des Netzes

Artikel 4
Ziele und Aufgaben des Zentrums

Artikel 5
Investitionen in Infrastrukturen, Kapazitäten, Produkte oder Lösungen und deren Nutzung

Artikel 6
Benennung der nationalen Koordinierungszentren

Artikel 7
Aufgaben der nationalen Koordinierungszentren

Artikel 8

Artikel 9
Aufgaben der Mitglieder der Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit

Artikel 10
Zusammenarbeit des Kompetenzzentrums mit den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union

Kapitel II
ORGANISATION des KOMPETENZZENTRUMS

Artikel 11
Zusammensetzung und Struktur

Abschnitt I
VERWALTUNGSRAT

Artikel 12
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Artikel 13
Aufgaben des Verwaltungsrats

Artikel 14
Vorsitz und Sitzungen des Verwaltungsrates

Artikel 15
Abstimmungsregeln des Verwaltungsrates

Abschnitt II
EXEKUTIVDIREKTOR

Artikel 16
Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verlängerung seiner Amtszeit

Artikel 17
Aufgaben des Exekutivdirektors

Artikel 18
Zusammensetzung des wissenschaftlich-technischen Beirats

Artikel 19
Arbeitsweise des wissenschaftlich-technischen Beirats

Artikel 20
Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Beirats

Kapitel III
FINANZVORSCHRIFTEN

Artikel 21
Finanzbeitrag der Union

Artikel 22
Beiträge der beteiligten Mitgliedstaaten

Artikel 23
Kosten und Mittelausstattung des Kompetenzzentrums

Artikel 24
Finanzielle Verpflichtungen

Artikel 25
Haushaltsjahr

Artikel 26
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 27
Rechnungslegung des Kompetenzzentrums und Entlastung

Artikel 28
Tätigkeitsberichte und Finanzberichterstattung

Artikel 29
Finanzordnung

Artikel 30
Schutz der finanziellen Interessen

Kapitel IV
PERSONAL des KOMPETENZZENTRUMS

Artikel 31
PERSONAL

Artikel 32
Abgeordnete nationale Sachverständige und sonstige Bedienstete

Artikel 33
Vorrechte und Befreiungen

Kapitel V
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 34
Sicherheitsvorschriften

Artikel 35
Transparenz

Artikel 36
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften vertraulichen Informationen

Artikel 37
Zugang zu Unterlagen

Artikel 38
Überwachung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 39
Haftung des Kompetenzzentrums

Artikel 40
Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union und anwendbares Recht

Artikel 41
Haftung der Mitglieder und Versicherung

Artikel 42
Interessenkonflikt

Artikel 43
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 44
Unterstützung seitens des Sitzmitgliedstaats

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 45
Erste Maßnahmen

Artikel 46
Bestehensdauer

Artikel 47
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 590/13

... 4. Das Gemeinsame Unternehmen FCH 2 besitzt Rechtspersönlichkeit. Es verfügt in jedem Mitgliedstaat über die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die Rechtspersonen nach dessen Rechtsvorschriften zuerkannt wird. Es kann insbesondere bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben und veräußern und ist vor Gericht parteifähig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 590/13




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Begründung und Ziele eines Gemeinsamen Unternehmens Brennstoffzellen und Wasserstoff

1.3. Aufbau auf bisherigen Erfahrungen

2. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung

Ergebnisse der Konsultationen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Übergangszeit

Überprüfung

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Artikel 1
Gründung

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Finanzbeitrag der Union

Artikel 4
Beiträge von anderen Mitgliedern als der Union

Artikel 5
Finanzregelung

Artikel 6
Personal

Artikel 7
Abgeordnete nationale Sachverständige und Praktikanten

Artikel 8
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 9
Haftung des Gemeinsamen Unternehmens FCH2

Artikel 10
Zuständigkeit des Gerichtshofs und anwendbares Recht

Artikel 11
Bewertung

Artikel 12
Entlastung

Artikel 13
Expost-Prüfungen

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Mitglieder

Artikel 15
Vertraulichkeit

Artikel 16
Transparenz

Artikel 17
Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse

Artikel 18
Unterstützung durch den Sitzstaat

Artikel 19
Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
: Satzung des gemeinsamen Unternehmens FCH 2

1 - Aufgaben

2 - Mitglieder

3 - Änderung der Mitgliedschaft

4 - Organisation des Gemeinsamen Unternehmens FCH 2

5 - Zusammensetzung des Verwaltungsrats

6 - Arbeitsweise des Verwaltungsrats

7 - Aufgaben des Verwaltungsrats

8 - Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verlängerung seiner Amtszeit

9 - Aufgaben des Exekutivdirektors

10 - Wissenschaftlicher Beirat

11 - Gruppe der nationalen Vertreter

12 - Forum der Interessenträger

13 - Finanzierungsquellen

14 - Finanzielle Verpflichtungen

15 - Geschäftsjahr

16 - Operative Planung und Finanzplanung

17 - Tätigkeitsberichte und Finanzberichterstattung

18 - Internes Audit

19 - Haftung der Mitglieder und Versicherung

20 - Interessenkonflikte

21 - Abwicklung


 
 
 


Drucksache 589/13

... 3. Das Gemeinsame Unternehmen BBI besitzt Rechtspersönlichkeit. Es verfügt in jedem Mitgliedstaat über die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die Rechtspersonen nach dessen Rechtsvorschriften zuerkannt wird. Es kann insbesondere bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben und veräußern und ist vor Gericht parteifähig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 589/13




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Gründe und Ziele für eine gemeinsame Technologieinitiative auf dem Gebiet der biobasierten Industriezweige

Aufbau auf bisherigen Erfahrungen

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben Überprüfung

Vorschlag

Artikel 1
Gründung

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Finanzbeitrag der Union

Artikel 4
Beiträge von anderen Mitgliedern als der Union

Artikel 5
Finanzregelung

Artikel 6
Personal

Artikel 7
Abgeordnete nationale Sachverständige und Praktikanten

Artikel 8
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 9
Haftung des Gemeinsamen Unternehmens BBI

Artikel 10
Zuständigkeit des Gerichtshofs und anwendbares Recht

Artikel 11
Bewertung

Artikel 12
Entlastung

Artikel 13
Expost-Prüfungen

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Mitglieder

Artikel 15
Vertraulichkeit

Artikel 16
Transparenz

Artikel 17
Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse

Artikel 18
Unterstützung durch den Sitzstaat

Artikel 19
Erste Maßnahmen

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
Satzung des gemeinsamen Unternehmens BBI

1 - Aufgaben

2 - Mitglieder

3 - Änderung der Mitgliedschaft

4 - Organisation des Gemeinsamen Unternehmens BBI

5 - Zusammensetzung des Verwaltungsrats

6 - Arbeitsweise des Verwaltungsrats

7 - Aufgaben des Verwaltungsrats

8 - Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verlängerung seiner Amtszeit

9 - Aufgaben des Exekutivdirektors

10 - Wissenschaftlicher Beirat

11 - Gruppe der nationalen Vertreter

12 - Finanzierungsquellen

13 - Finanzielle Verpflichtungen

14 - Geschäftsjahr

15 - Operative Planung und Finanzplanung

16 - Tätigkeitsberichte und Finanzberichterstattung

17 - Internes Audit

18 - Haftung der Mitglieder und Versicherung

19 - Interessenkonflikte

20 - Abwicklung


 
 
 


Drucksache 165/12

... (2) Der ESM besitzt volle Rechtspersönlichkeit; er besitzt die uneingeschränkte Rechts- und Geschäftsfähigkeit,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 165/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

1. Wesentliche Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Erfüllungsaufwand

4. Sonstige Kosten

Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, dem Großherzogtum Luxemburg, Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und der Republik Finnland

Kapitel 1
Mitgliedschaft und Zweck

Artikel 1
Einrichtung und Mitglieder

Artikel 2
Neue Mitglieder

Artikel 3
Zweck

Kapitel 2
Geschäftsführung

Artikel 4
Aufbau und Abstimmungsregeln

Artikel 5
Gouverneursrat

Artikel 6
Direktorium

Artikel 7
Geschäftsführender Direktor

Kapitel 3
Kapital

Artikel 8
Genehmigtes Stammkapital

Artikel 9
Kapitalabrufe

Artikel 10
Veränderungen des genehmigten Stammkapitals

Artikel 11
Beitragsschlüssel

Kapitel 4
Tätigkeit

Artikel 12
Grundsätze

Artikel 13
Verfahren für die Gewährung von Stabilitätshilfe

Artikel 14
Vorsorgliche ESM-Finanzhilfe

Artikel 15
Finanzhilfe zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten eines ESM-Mitglieds

Artikel 16
ESM-Darlehen

Artikel 17
Primärmarkt-Unterstützungsfazilität

Artikel 18
Sekundärmarkt-Unterstützungsfazilität

Artikel 19
Überprüfung der Liste der Finanzhilfeinstrumente

Artikel 20
Preisgestaltung

Artikel 21
Anleiheoperationen

Kapitel 5
Finanzmanagement

Artikel 22
Anlagepolitik

Artikel 23
Dividendenpolitik

Artikel 24
Reserve- und weitere Fonds

Artikel 25
Deckung von Verlusten

Artikel 26
Haushalt

Artikel 27
Jahresabschluss

Artikel 28
Interne Revision

Artikel 29
Externe Prüfung

Artikel 30
Prüfungsausschuss

Kapitel 6
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 31
Sitz

Artikel 32
Rechtsstatus, Vorrechte und Befreiungen

Artikel 33
Bedienstete des ESM

Artikel 34
Berufliche Schweigepflicht

Artikel 35
Persönliche Immunitäten

Artikel 36
Steuerbefreiung

Artikel 37
Auslegung und Streitbeilegung

Artikel 38
Internationale Zusammenarbeit

Kapitel 7
Übergangsregelungen

Artikel 39
Darlehensvergabe des EFSF

Artikel 40
Übertragung der EFSF-Hilfen

Artikel 41
Einzahlung des Anfangskapitals

Artikel 42
Zeitweilige Korrektur des Beitragsschlüssels

Artikel 43
Ersternennungen

Kapitel 8
Schlussbestimmungen

Artikel 44
Beitritt

Artikel 45
Anhänge

Artikel 46
Hinterlegung

Artikel 47
Ratifikation, Genehmigung oder Annahme

Artikel 48
Inkrafttreten

Anhang I
Beitragsschlüssel des ESM

Anhang II
Zeichnungen des genehmigten Stammkapitals

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Gesamtansatz der Bundesregierung

2. Entstehungsgeschichte des ESM

II. Besonderes

1. Ziel und Aufgaben des ESM

2. Mitgliedschaft

3. Bedingungen und Verfahren für die Gewährung von Stabilitätshilfe

a. Grundsätze

b. Verfahren

c. Eilverfahren

4. Instrumente

a. Vorsorgliche Finanzhilfe

b. Darlehen zur Rekapitalisierung von Banken

c. Darlehen

d. Primärmarktkäufe

e. Sekundärmarktkäufe

f. Kosten der Finanzhilfe

5. Organisation und Entscheidungsprozesse

6. Kapital

a. Stammkapital

b. Kapitalabruf

c. Anlagepolitik/Finanzmanagement

d. Ausleihvolumen des ESM

7. Sonstige Vorschriften

8. Voraussetzungen für das Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2084: Gesetz zu dem Vertrag vom 2. März 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus


 
 
 


Drucksache 14/09

... Wenn die nach dem Übereinkommen zuständige Behörde feststellt, dass das Kind nach dem Recht, das die Rechtsund Geschäftsfähigkeit nach ihrem Internationalen Privatrecht regelt, volljährig oder mündig ist, entscheidet sie nach eigenem Ermessen, ob eine Schutzmaßnahme dennoch geboten ist. Hier handelt es sich um eine Frage des materiellen Rechts, die nicht unmittelbar auf den Bestimmungen des Übereinkommens beruht19). Wenn das auf die Rechts- und Geschäftsfähigkeit anzuwendende Recht es dem Kind erlaubt, bestimmte Handlungen ohne Beiziehung seines gesetzlichen Vertreters vorzunehmen – etwa einen Arzt aufzusuchen oder Verhütungsmittel zu kaufen –, ist es Aufgabe der befassten Behörde, dieses Recht im Rahmen ihrer öffentlichen Ordnung (ordre public) anzuwenden. Das Übereinkommen enthält keinen Hinweis auf die in derartigen Fällen zu ergreifenden Maßnahmen. Es beschränkt sich darauf, die Behörde zu bestimmen, die zuständig ist, sie zu treffen, und die Bedingungen für die Anerkennung und Vollstreckung dieser Maßnahmen in den anderen Vertragsstaaten festzulegen. Aus diesen Beispielen ergibt sich jedenfalls, dass das Übereinkommen mit einer gewissen Flexibilität auf "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 14/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern Übersetzung

Kapitel I
Anwendungsbereich des Übereinkommens

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Kapitel II
Zuständigkeit

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Kapitel III
Anzuwendendes Recht

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Kapitel IV
Anerkennung und Vollstreckung

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Artikel 27

Artikel 28

Kapitel V
Zusammenarbeit

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Artikel 35

Artikel 36

Artikel 37

Artikel 38

Artikel 39

Kapitel VI
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 40

Artikel 41

Artikel 42

Artikel 43

Artikel 44

Artikel 45

Artikel 46

Artikel 47

Artikel 48

Artikel 49

Artikel 50

Artikel 51

Artikel 52

Artikel 53

Artikel 54

Artikel 55

Artikel 56

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 57

Artikel 58

Artikel 59

Artikel 60

Artikel 61

Artikel 62

Artikel 63

Denkschrift

A. Allgemeines

I. Hintergrund

II. Bisherige Rechtslage und ihre Grenzen

III. Vorteile des neuen Übereinkommens

1. Vorteile gegenüber dem Haager Minderjährigenschutzübereinkommen

2. Vorteile gegenüber dem Europäischen Sorgerechtsübereinkommen

3. Sinnvolle Ergänzung der Brüssel-IIa-Verordnung

IV. Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft

V. Wesentlicher Inhalt des Übereinkommens und Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten

1. Zielsetzung; Anwendungsbereich

2. Internationale Zuständigkeit

3. Anwendbares Recht

4. Anerkennung und Vollstreckung

5. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

VI. Verhältnis zu anderen internationalen Rechtsinstrumenten

1. Verhältnis zum sonstigen Gemeinschaftsrecht

2. Verhältnis zum Haager Minderjährigenschutzübereinkommen von 1961

3. Verhältnis zum Haager Kindesentführungsübereinkommen von 1980

4. Verhältnis zum Europäischen Sorgerechtsübereinkommen von 1980

VII. Inkrafttreten und internationale Akzeptanz des Übereinkommens

B. Besonderes

I. Vorbehalte

II. Sonstiges

Anlage zur
Denkschrift Erläuternder Bericht zu dem Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (Übersetzung)

Allgemeiner Rahmen, wesentliche Ausrichtung und Gliederung des Übereinkommens

Kommentar

Überschrift des Übereinkommens

3 Präambel

Kapitel I
Anwendungsbereich des Übereinkommens

Artikel 1
(Ziel des Übereinkommens13))

Absatz 1

Buchstabe a

Buchstabe n

Buchstabe n

Absatz 2

Artikel 2
(Kinder, auf die das Übereinkommen anzuwenden ist)

Artikel 3
(Aufzählung der Schutzmaßnahmen)

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Buchstabe f

Buchstabe g

Artikel 4
(Vom Anwendungsbereich des Übereinkommens ausgeschlossene Gebiete)

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Buchstabe f

Buchstabe g

Buchstabe h

Buchstabe i

Buchstabe j

Kapitel II
Zuständigkeit

Artikel 5
(Zuständigkeit der Behörden des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes)

Absatz 1

Absatz 2

Artikel 6
(Flüchtlingskinder, in ein anderes Land gelangte Kinder oder solche ohne gewöhnlichen Aufenthalt)

Absatz 1

Absatz 2

Artikel 7
(Widerrechtliches Verbringen oder Zurückhalten eines Kindes)

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Artikel 8 und 9
(Übertragung der Zuständigkeit an einen geeigneten Gerichtsstand oder von diesem eingeforderte Zuständigkeit)

Artikel 8
(Übertragung der Zuständigkeit an einen geeigneten Gerichtsstand)

Absatz 1

Absatz 2

Absätze 3 und 4

Artikel 9
(Eingeforderte Zuständigkeit seitens eines geeigneten Gerichtsstands)

Artikel 10
(Gerichtsstand der Ehescheidung)

Absatz 1

Absatz 2

Artikel 11
und 12 (Konkurrierende Zuständigkeit der Behörden des Staates, in dem das Kind anwesend oder das ihm gehörende Vermögen belegen ist)

Artikel 11
(Zuständigkeit in dringenden Fällen)

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Artikel 12
(Vorläufige territorial beschränkte Maßnahmen)

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Artikel 13
(Konflikte konkurrierender Zuständigkeiten) Absatz 1

Absatz 2

Artikel 14
(Beibehaltung der Maßnahmen im Fall veränderter Umstände)

Schlussbemerkung

Kapitel III
Anzuwendendes Recht

Artikel 15
(Auf Schutzmaßnahmen anzuwendendes Recht)

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Artikel 16 bis 18
(Elterliche Verantwortung kraft Gesetzes)

Artikel 16
(Zuweisung oder Erlöschen der elterlichen Verantwortung)

Absatz 1

Absatz 2

Absätze 3 und 4

Artikel 17
(Ausübung der elterlichen Verantwortung)

Artikel 18
(Entzug oder Änderung der elterlichen Verantwortung)

Artikel 19
(Schutz Dritter)

Artikel 20
(Allseitiger Charakter der Kollisionsnormen)

Artikel 21
(Rück- und Weiterverweisung und Kollision von Systemen)

Artikel 22
(ordre public)

Kapitel IV
Anerkennung und Vollstreckung

Artikel 23
(Anerkennung und Gründe für die Versagung der Anerkennung)

Absatz 1

Absatz 2

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Buchstabe f

Artikel 24
(Vorsorglicher Antrag auf Anerkennung oder Nichtanerkennung)

Artikel 25
(Tatsachenfeststellung zur Zuständigkeit)

Artikel 26
(Vollstreckbarerklärung)

Artikel 27
(Verbot einer Nachprüfung in der Sache)

Artikel 28
(Vollstreckung)

Kapitel V
Zusammenarbeit

Artikel 29
(Einrichtung einer Zentralen Behörde)

Artikel 30
(Allgemeine Pflicht zur Zusammenarbeit)

Artikel 31
(Mitteilungen, Vermittlung, Ermittlung des Aufenthaltsorts)

Artikel 32
(Ersuchen um Bericht oder Maßnahmen)

Artikel 33
(Grenzüberschreitende Unterbringung)

Artikel 34
(Erteilung von konkreten Auskünften zu einem bestimmten Kind)

Absatz 1

Absatz 2

Artikel 35
(Hilfe bei der Durchführung der Maßnahmen, Umgangsrecht)

Absatz 1

Artikel 36
(Kind in schwerer Gefahr)

Artikel 37
(Informationen, die das Kind gefährden)

Artikel 38
(Kosten)

Artikel 39
(Vereinbarungen zwischen Vertragsstaaten)

Kapitel VI
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 40
(Internationale Bescheinigung)

Artikel 41
(Schutz persönlicher Daten)

Artikel 42
(Vertrauliche Behandlung der Informationen)

Artikel 43
(Verzicht auf Legalisation)

Artikel 44
(Bestimmung der Behörden)

Artikel 45
(Empfänger von Mitteilungen und Erklärungen)

Artikel 46 bis 49
(Bundesstaatsklauseln)

Artikel 46
(Nichtanwendung des Übereinkommens bei innerstaatlichen Kollisionen)

Artikel 47
(Interlokale Kollisionen, allgemeine Bestimmungen)

Artikel 48
(Interlokale Kollisionen, besondere Regeln für das anzuwendende Recht)

Artikel 49
(Interpersonale Kollisionen, anzuwendendes Recht)

Artikel 50 bis 52
(Kollisionen zwischen Übereinkommen)

Artikel 50
(Vorrang des Kindesentführungsübereinkommens)

Artikel 51
(Ersatz der Übereinkommen von 1902 und 1961)

Artikel 52
(Kollisionen mit anderen Übereinkommen, Entkoppelungsklausel)

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Artikel 53
(Zeitliche Anwendung des Übereinkommens)

Artikel 54
(Sprachen, in denen die Mitteilungen verfasst werden)

Artikel 55
(Vorbehalte zum Vermögen)

Artikel 56
(Überwachung der Anwendung des Übereinkommens)

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 57 bis 63

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 710: Gesetz zur Änderung des internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes (Haager Kinderschutzübereinkommen)


 
 
 


Drucksache 648/09

... 2. Die Agentur besitzt in jedem Mitgliedstaat die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach dessen Rechtsvorschriften zuerkannt wird. Sie kann insbesondere bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben und veräußern und ist vor Gericht parteifähig. Sie ist befugt, mit dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Sitz hat, ein Sitzabkommen zu schließen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 648/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Europäischen Union in anderen Bereichen

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Einholung und Nutzung von Expertenwissen, Konsultation

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Unterschiede im Geltungsbereich

5 Dänemark:

Vereinigtes Königreich und Irland:

Norwegen und Island:

5 Schweiz:

5 Liechtenstein:

3.4. Subsidiaritätsprinzip

3.5. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.6. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Rechtsvereinfachung

5.2. Bewertung

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand

Artikel 1
Errichtung der Agentur

Kapitel II
Aufgaben

Artikel 2
Aufgaben in Bezug auf das SIS II

Artikel 3
Aufgaben in Bezug auf das VIS

Artikel 4
Aufgaben in Bezug auf EURODAC

Artikel 5
Verfolgung der Entwicklungen in der Forschung

Artikel 6
Pilotprojekte

Kapitel III
Aufbau und Organisation

Artikel 7
Rechtsstellung

Artikel 8
Aufbau

Artikel 9
Befugnisse des Verwaltungsrats

Artikel 10
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Artikel 11
Vorsitz des Verwaltungsrats

3. Zum Vorsitzenden können nur die Mitglieder gewählt werden, die von

Artikel 12
Sitzungen des Verwaltungsrats

Artikel 13
Abstimmung

Artikel 14
Aufgaben und Befugnisse des Exekutivdirektors

Artikel 15
Ernennung des Exekutivdirektors

Artikel 16
Beratergruppen

Kapitel IV
Arbeitsweise

Artikel 17
Personal

Artikel 18
Öffentliches Interesse

Artikel 19
Sitzabkommen

Artikel 20
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 21
Haftung

Artikel 22
Sprachenregelung

Artikel 23
Zugang zu Dokumenten

Artikel 24
Information und Kommunikation

Artikel 25
Datenschutz

Artikel 26
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen

Artikel 27
Bewertung

Kapitel V
Finanzbestimmungen

Artikel 28
Haushaltsplan

Artikel 29
Ausführung des Haushaltsplans

Artikel 30
Finanzregelung

Artikel 31
Betrugsbekämpfung

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 32
Vorbereitende Maßnahmen

Artikel 33
Beteiligung der Länder, die bei der Umsetzung, Anwendung und Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands und der EURODAC-bezogenen Maßnahmen assoziiert sind

Artikel 34
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 192/09

... 2. Das Büro besitzt in jedem Mitgliedstaat die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach dessen Rechtsvorschriften zuerkannt wird. Es kann insbesondere bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben und veräußern und ist vor Gericht parteifähig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 192/09




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2 Anhörung der interessierten Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung der interessierten Kreise

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Inhalt des Vorschlags

Bewertung

Vorschlag

Kapitel 1
Einrichtung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen und Auftrag

Artikel 1
Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen

Artikel 2
Auftrag des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen

Kapitel 2
Aufgaben des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen

Abschnitt 1
Unterstützung der praktischen Zusammenarbeit im Asylbereich

Artikel 3
Austausch von Informationen und bewährten Praktiken

Artikel 4
Herkunftslandinformationen

Artikel 5
Unterstützung bei der Neuansiedlung innerhalb der EU von Personen, die internationalen Schutz genießen

Artikel 6
Schulungen

Artikel 7
Unterstützung im Außenbereich

Abschnitt 2
Unterstützung besonders belasteter Mitgliedstaaten

Artikel 8
Besondere Belastung

Artikel 9
Sammlung und Auswertung von Informationen

Artikel 10
Maßnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten

Abschnitt 3
Mitwirkung bei der Umsetzung des gemeinsamen europäischen Asylsystems

Artikel 11
Sammlung und Austausch von Informationen

Artikel 12
Berichte und sonstige Veröffentlichungen des Büros

Kapitel 3
Asyl-Unterstützungsteams

Artikel 13
Koordinierung

Artikel 14
Technische Hilfe

Artikel 15
Asyl-Einsatzpool

Artikel 16
Entsendung

Artikel 17
Entscheidung über die Entsendung eines Teams

Artikel 18
Einsatzplan

Artikel 19
Nationale Kontaktstelle

Artikel 20
EU-Kontaktstelle

Artikel 21
Kosten

Kapitel 4
Organisation des Büros

Artikel 22
Organe des Büros

Artikel 23
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Artikel 24
Vorsitz des Verwaltungsrats

Artikel 25
Sitzungen des Verwaltungsrats

Artikel 26
Abstimmungsmodalitäten

Artikel 27
Aufgaben des Verwaltungsrats

Artikel 28
Ernennung des Exekutivdirektors

Artikel 29
Aufgaben des Exekutivdirektors

Artikel 30
Exekutivausschuss

Artikel 31
Arbeitsgruppen

Artikel 32
Beirat

Kapitel 5
Finanzbestimmungen

Artikel 33
Haushaltsplan

Artikel 34
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 35
Ausführung des Haushaltsplans

Artikel 36
Rechnungslegung und Entlastung

Artikel 37
Finanzregelung

Kapitel 6
Bestimmungen betreffend das Personal

Artikel 38
Personal

Artikel 39
Vorrechte und Befreiungen

Kapitel 7
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 40
Rechtsstellung

Artikel 41
Sprachenregelung

Artikel 42
Zugang zu Dokumenten

Artikel 43
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen

Artikel 44
Haftung

Artikel 45
Bewertung und Überarbeitung

Artikel 46
Verwaltungskontrolle

Artikel 47
Zusammenarbeit mit assoziierten Drittländern

Artikel 48
Zusammenarbeit des Büros mit dem UNHCR

Artikel 49
Zusammenarbeit mit FRONTEX, der Grundrechte-Agentur und anderen Einrichtungen der Gemeinschaft sowie mit internationalen Organisationen

Artikel 50
Sitzabkommen und Voraussetzungen für die Arbeitsweise des Büros

Artikel 51
Aufnahme der Tätigkeit des Büros

Artikel 52
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 539/08

... Eine ERI ist eine juristische Person mit Rechtspersönlichkeit und uneingeschränkter Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die in allen Mitgliedstaaten anerkannt ist. Ihre Grundlage ist die Mitgliedschaft: ihre Mitglieder (Mitgliedstaaten, Drittländer und zwischenstaatliche Organisationen) tragen gemeinsam zur Erreichung der Ziele einer ERI bei, die in erster Linie im Aufbau und Betrieb einer Forschungsinfrastruktur von europäischer Bedeutung liegen. Ihr interner Aufbau ist sehr flexibel, so dass die Mitglieder in der Satzung ihre Rechte und Pflichten, die Organe und deren Zuständigkeiten sowie weitere interne Regelungen festlegen können. Die Haftung der Mitglieder für die Schulden der ERI wird grundsätzlich beschränkt auf ihre jeweiligen Beiträge; in der Satzung wird jedoch eine gewisse Flexibilität eingeräumt, um solche Regelungen zu ändern. Anwendbares Recht ist das Gemeinschaftsrecht, das Recht des Sitzstaates oder in Bezug auf bestimmte sicherheitsbezogene und technische Angelegenheiten das Recht des Staates, in dem die Einrichtung betrieben wird. Die Satzung und deren Durchführungsbestimmungen müssen mit diesem anwendbaren Recht vereinbar sein. Die ERI ist außerdem als eine internationale Einrichtung bzw. eine internationale Organisation im Sinne der Richtlinien über die Mehrwertsteuer, über die Verbrauchersteuern und über die Vergabe öffentlicher Aufträge anzusehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 539/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise und Nutzung von Sachverstand

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Aufgaben und sonstige Tätigkeiten

Artikel 3
Anforderungen an die Infrastruktur

Artikel 4
Antrag auf Gründung einer ERI

Artikel 5
Entscheidung über den Antrag

Artikel 6
Status einer ERI

Artikel 7
Sitz und Name

Artikel 8
Mitgliedschaft

Artikel 9
Satzung

Artikel 10
Änderungen der Satzung, die eine Änderung des Auszugs aus der Satzung erforderlich machen

Artikel 11
Sonstige Änderungen der Satzung

Artikel 12
Aufbau der ERI

Artikel 13
Haushaltsgrundsätze, Abschlüsse, Rechnungsprüfung und Versicherung

Artikel 14
Gemeinschaftsmittel

Artikel 15
Haftung

Artikel 16
Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Artikel 17
Auflösung, Insolvenz

Artikel 18
Berichterstattung und Kontrolle

Artikel 19
Erforderliche Vorkehrungen

Artikel 20
Bericht und Überprüfung

Artikel 21
Ausschussverfahren

Artikel 22
Inkrafttreten

Anhang
Auszug aus der Satzung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 17/08

... (1) Das Hauptquartier besitzt Rechts- und Geschäftsfähigkeit. Es kann Verträge schließen sowie Vermögen erwerben und veräußern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 17/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Vertrag über das Europäische Korps und die Rechtsstellung seines Hauptquartiers zwischen der Französischen Republik, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Belgien, dem Königreich Spanien und dem Großherzogtum Luxemburg

3 Präambel

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Artikel 35

Artikel 36

Artikel 37

Artikel 38

Artikel 39

Artikel 40

Artikel 41

Artikel 42

Artikel 43

Artikel 44

Artikel 45

Artikel 46

Artikel 47

Artikel 48

Artikel 49

Schlussakte zur Unterzeichnung des Straßburger Vertrags

Erklärung im Rahmen der Schlussakte zur Unterzeichnung des Straßburger Vertrags

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu den Artikeln 16

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 37

Zu Artikel 38

Zu Artikel 39

Zu Artikel 40

Zu Artikel 41

Zu Artikel 42

Zu Artikel 43

Zu Artikel 46

Zu Artikel 47

Zu Artikel 48

Zu Artikel 49


 
 
 


Drucksache 712/07

... " mit Sitz in Brüssel gegründet werden, das sowohl Rechtspersönlichkeit als auch in jedem Mitgliedstaat die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit besitzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 712/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages0

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise und Nutzung von Sachverstand

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Übergangszeitraum

Überprüfung

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Artikel 1
Gründung

Artikel 2
Ziele und Aufgaben

Artikel 3
Mitglieder

Artikel 4
Gremien

Artikel 5
Finanzierungsquellen

Artikel 6
Beteiligung an Projekten

Artikel 7
Förderwürdigkeit

Artikel 8
Finanzbestimmungen

Artikel 9
Statut

Artikel 10
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 11
Haftung

Artikel 12
Zuständigkeit des Gerichtshofs und anwendbares Recht

Artikel 13
Berichterstattung, Bewertung und Entlastung

Artikel 14
Überprüfungen

Artikel 15
Schutz der finanziellen Interessen der Gründungsmitglieder und des Mitglieds sowie Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 16
Vertraulichkeit

Artikel 17
Rechte an geistigem Eigentum

Artikel 18
Vorbereitende Maßnahmen

Artikel 19
Unterstützung durch das Sitzland

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
Satzungdes gemeinsamen Unternehmens Brennstoffzellen und Wasserstoff

Artikel I.1
Name, Sitz, Dauer, Rechtspersönlichkeit

Artikel I.2
Ziele und Aufgaben

Artikel I.3
Mitglieder und Interessengruppen

Artikel I.4
Gremien

Artikel I.5
Verwaltungsrat

15. Zu den Aufgaben des Verwaltungsrats zählen insbesondere:

Artikel I.6
Programmbüro

Artikel I.7
Wissenschaftlicher Ausschuss

Artikel I.8
Finanzierungsquellen

Artikel I.9
Beteiligung an Projekten

Artikel I.10
Förderwürdigkeit

Artikel I.11
Finanzbestimmungen

Artikel I.12
Finanzielle Verpflichtungen

Artikel I.13
Haushaltsjahr

Artikel I.14
Finanzberichterstattung und Entlastung

Artikel I.15
Jährliche Planung und Berichterstattung

Artikel I.16
Personal

Artikel I.17
Haftung und Versicherung

Artikel I.18
Interessenkonflikte

Artikel I.19
Finanzhilfevereinbarung und Konsortialvereinbarung

Artikel I.20
Dienstleistungs– und Lieferverträge

Artikel I.21
Schutz der finanziellen Interessen

Artikel I.22
Abwicklung

Artikel I.23
Änderung der Satzung

Artikel I.24
Schutz der Rechte an geistigem Eigentum

Artikel I.25
Anwendbares Recht

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 440/07

... 1. Das gemeinsame Unternehmen besitzt Rechtspersönlichkeit. Es besitzt in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften die weitest gehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach dessen Rechtsvorschriften zuerkannt wird. Es kann insbesondere bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben und veräußern und ist vor Gericht parteifähig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

4 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihrer Berücksichtigung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Errichtung eines gemeinsamen Unternehmens

Artikel 2
Rechtsform

Artikel 3
Ziele des gemeinsamen Unternehmens

Artikel 4
Mitglieder

Artikel 5
Satzung

Artikel 6
Finanzierungsquellen

Artikel 7
Förderfähigkeit im Zuge der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

Artikel 8
Finanzordnung

Artikel 9
Personal

Artikel 10
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 11
Haftung

Artikel 12
Zuständigkeit des Gerichtshofs und anwendbares Recht

Artikel 13
Berichterstattung, Bewertung und Entlastung

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Mitglieder und Betrugbekämpfungsmaßnahmen

3. Zur Bekämpfung von Betrug, Korruption und anderen unrechtmäßigen Handlungen findet die Verordnung EG Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates Anwendung.

Artikel 15
Vertraulichkeit

Artikel 16
Transparenz und Behandlung von Dokumenten

Artikel 17
Geistiges Eigentum

Artikel 18
Vorbereitende Maßnahmen

Artikel 19
Unterstützung des Gastlandes

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
Satzung des gemeinsamen Unternehmens Clean-Sky

Artikel 1
Name, Ort, Dauer, Rechtspersönlichkeit

Artikel 2
Mitgliedschaft und Beitrittsregeln

Artikel 3
Ziele und Maßnahmen

Artikel 4
Gremien

Artikel 5
Die Geschäftsführung

Artikel 6
Der Direktor

Artikel 7
Lenkungsausschüsse der integrierten Technologiedemonstrationssysteme

Artikel 8
Allgemeines Forum

Artikel 9
Auditausschuss

Artikel 10
Finanzierungsquellen

Artikel 11
Beiträge zu den Tätigkeiten des gemeinsamen Unternehmens

Artikel 12
Haushaltsrechtliche Verpflichtungen

Artikel 13
Geschäftsjahr

Artikel 14
Finanzordnung

Artikel 15
Ausführung des Haushalts

Artikel 16
Finanzbericht

Artikel 17
Jährliche Planung und Berichterstattung

Artikel 18
Personal

Artikel 19
Haftung und Versicherung

Artikel 20
Interessenkonflikt

Artikel 21
Schutz der Rechte an geistigem Eigentum

Artikel 22
Liquidation und Abwicklung

Artikel 23
Änderung der Satzung

Artikel 24
Anwendbares Recht

2 FINANZBOGEN


 
 
 


Drucksache 863/07

... 2. Die Behörde genießt in jedem Mitgliedstaat die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach der nationalen Rechtsordnung zuerkannt wird. Sie kann insbesondere bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben und veräußern und ist vor Gericht parteifähig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 863/07




Begründung

1. Gründe und Ziele des Vorschlags / allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und die Entscheidungsfindung: Die europäische Behörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation

3.1. Die Erfahrungen der ERG

3.2. Hauptaufgaben der neuen Behörde

3.3. Rechtliche Aspekte

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum EWR

6. Einzelerläuterung zum Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Aufgaben

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Aufgaben der Behörde

Kapitel II
Aufgaben der Behörde im Hinblick auf die Stärkung des Binnenmarkts

Artikel 4
Rolle der Behörde bei der Anwendung des Rechtsrahmens

Artikel 5
Konsultation der Behörde zu Fragen der Definition und Analyse nationaler Märkte sowie zu Abhilfemaßnahmen

Artikel 6
Überprüfung nationaler Märkte durch die Behörde

Artikel 7
Definition und Analyse länderübergreifender Märkte

Artikel 8
Harmonisierung der Nummerierung und Nummernübertragbarkeit

Artikel 9
Umsetzung der europäischen Notrufnummer 112

Artikel 10
Beratung zu Frequenzfragen im Bereich der elektronischen Kommunikation

Artikel 11
Harmonisierung der Bedingungen und Verfahren für Allgemeingenehmigungen und Nutzungsrechte

Artikel 12
Vorschlag für die Auswahl von Unternehmen

Artikel 13
Zurücknahme der in gemeinsamen Verfahren erteilten Nutzungsrechte an Frequenzen und Nummern

Artikel 15
Tätigkeiten aus eigener Initiative

Kapitel III
Ergänzende Aufgaben der Behörde

Artikel 16
Einziehung von Verwaltungsgebühren für Dienste der Behörde

Artikel 17
Einziehung und Weiterverteilung von Nutzungsentgelten für die im Rahmen eines gemeinsamen Verfahrens erteilten Nutzungsrechte an Frequenzen und Nummern sowie der Verwaltungsgebühren

Artikel 18
Grenzübergreifende Streitigkeiten

Artikel 19
Austausch, Verbreitung und Erfassung von Informationen

Artikel 20
Verwaltung des Frequenzinformationsregisters und der Mobilfunk-Roaming-Datenbank

Artikel 21
Beobachtung und Berichterstattung im Bereich der elektronischen Kommunikation

Artikel 22
Zugänglichkeit der elektronischen Kommunikation

Artikel 23
Zusätzliche Aufgaben

Kapitel IV
Organisation der Behörde

Artikel 24
Organe der Behörde

Artikel 25
Verwaltungsrat

Artikel 26
Aufgaben des Verwaltungsrats

Artikel 27
Regulierungsrat

Artikel 28
Aufgaben des Regulierungsrats

Artikel 29
Direktor

Artikel 30
Aufgaben des Direktors

Artikel 31
Der leitende Beamte für Netzsicherheit

Artikel 32
Ständige Gruppe der Interessenvertreter

Artikel 33
Einspruchskammer

Artikel 34
Rechtsbehelfe

Artikel 35
Verfahren vor dem Gericht Erster Instanz und dem Gerichtshof

Kapitel V
Finanzvorschriften

Artikel 36
Haushalt der Behörde

Artikel 37
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 38
Ausführung und Kontrolle des Haushalts

Artikel 39
Finanzvorschriften

Artikel 40
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Kapitel VI
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 41
Übermittlung von Informationen an die Behörde

Artikel 42
Konsultation

Artikel 43
Aufsicht, Durchsetzung und Sanktionen

Artikel 44
Interessenerklärung

Artikel 45
Transparenz

Artikel 46
Vertraulichkeit

Artikel 47
Zugang zu Dokumenten

Artikel 48
Rechtsstatus

Artikel 49
Personal

Artikel 50
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 51
Haftung der Behörde

Artikel 52
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 53
Beteiligung von Drittländern

Artikel 54
Kommunikationsausschuss

Artikel 55
Bewertung

Artikel 56
Übergangsvorschriften

Artikel 57
Inkrafttreten

Anhang In
das Register aufzunehmende Informationen über Nutzungsrechte (gemäß Artikel 20)

2 Finnanzbogen


 
 
 


Drucksache 333/07

... 2. Das gemeinsame Unternehmen besitzt Rechtspersönlichkeit. Es besitzt in den Mitgliedstaaten die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach den Rechtsvorschriften dieser Staaten zuerkannt ist. Es kann insbesondere bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben und veräußern und ist vor Gericht parteifähig. Es gilt als internationale Organisation im Sinne von Artikel 22 Buchstabe c der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 333/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe für den Vorschlag und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Vereinfachung

Vorschlag

Artikel 1
Gründung eines gemeinsamen Unternehmens

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Mitglieder

Artikel 4
Finanzierungsquellen

Artikel 5
Gremien

Artikel 6
Finanzordnung

Artikel 7
Finanzierung von FuE-Tätigkeiten

Artikel 8
Statut

Artikel 9
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 10
Haftung

Artikel 11
Zuständigkeit des Gerichtshofs und anwendbares Recht

Artikel 12
Berichterstattung, Bewertung und Entlastung

Artikel 13
Schutz der finanziellen Interessen der Mitglieder und Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 14
Vertraulichkeit

Artikel 15
Geistiges Eigentum

Artikel 16
Vorbereitende Maßnahmen

Artikel 17
Unterstützung durch das Sitzland

Artikel 18

Anhang
Satzung des gemeinsamen Unternehmens ARTEMIS

Artikel 1
Name, Sitz, Dauer, Rechtspersönlichkeit

Artikel 2
Ziele und Aufgaben

Artikel 3
Mitglieder

Artikel 4
Beitritt und Änderung der Mitgliederzahl

Artikel 5
Gremien des gemeinsamen Unternehmens

Artikel 6
Verwaltungsrat

Artikel 7
Rat der öffentlichen Körperschaften

Artikel 8
Wirtschafts- und Forschungsausschuss

Artikel 9
Exekutivdirektor

Artikel 10
Finanzierungsquellen

Artikel 11
Einnahmen

Artikel 12
Geschäftsjahr

Artikel 13
Finanzordnung

Artikel 14
Planung und Berichterstattung

Artikel 15
Durchführung von FuE-Tätigkeiten

Artikel 16
Finanzierung von Projekten

Artikel 17
Liefer- und Dienstleistungsaufträge

Artikel 18
Personelle Mittel

Artikel 19
Haftung, Versicherung

Artikel 20
Interessenkonflikte

Artikel 21
Schutz der finanziellen Interessen

Artikel 22
Abwicklung

Artikel 23
Änderungen der Satzung

Artikel 24
Schutz des geistigen Eigentums

3.1. Eigentum

3.2. Zugangsrechte

3.3. Schutz, Nutzung und Verbreitung

3.4. Rechtsübergang

Artikel 25
Vereinbarung mit dem Sitzstaat

Artikel 26
Anwendbares Recht

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 331/07

... 1. Das gemeinsame Unternehmen IMI besitzt Rechtspersönlichkeit. Es besitzt in jedem Mitgliedstaat die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach dessen Rechtsvorschriften zuerkannt wird. Es kann insbesondere bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben und veräußern und ist vor Gericht parteifähig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 331/07




Begründung

1. Hintergrund

Gründe und Ziele des Vorschlags zum gemeinsamen Unternehmen

Allgemeiner Kontext

Ansatzpunkt der Initiative

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Konsultationen und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise und Nutzung von Sachverstand

4 Folgenabschätzung

3. Rechtsgrundlagen des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Informationen

4 Übergangszeit

4 Überprüfung

Vorschlag

Artikel 1
Errichtung eines gemeinsamen Unternehmens

Artikel 2
Rechtsform

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Mitglieder

Artikel 5
Satzung

Artikel 6
Finanzierungsquellen

Artikel 7
Förderwürdigkeit

Artikel 8
Finanzregelung

Artikel 9
Personal

Artikel 10
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 11
Haftung

Artikel 12
Zuständigkeit des Gerichtshofs und anwendbares Recht

Artikel 13
Berichterstattung, Bewertung und Entlastung

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Mitglieder und Betrugbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 15
Vertraulichkeit

Artikel 16
Geistiges Eigentum

Artikel 17
Vorbereitende Maßnahmen

Artikel 18
Unterstützung des Gastlandes

Artikel 19
Inkrafttreten

Anhang
Satzung des gemeinsamen Unternehmens für innovative Arzneimittel

Artikel 1
Name, Ort, Dauer, Rechtspersönlichkeit

Artikel 2
Ziele und Aufgaben

Artikel 3
Mitglieder

Artikel 4
Gremien

Artikel 5
Verwaltungsrat

Artikel 6
Geschäftsstelle

Artikel 7
Wissenschaftlicher Beirat

Artikel 8
Finanzierungsquellen

Artikel 9
Haushaltsrechtliche Verpflichtungen

Artikel 10
Geschäftsjahr

Artikel 11
Finanzordnung

Artikel 12
Finanzbericht

Artikel 13
Jährliche Planung und Berichterstattung

Artikel 14
Personal

Artikel 15
Haftung und Versicherung

Artikel 16
Interessenkonflikte

Artikel 17
Forschungstätigkeiten, Finanzhilfevereinbarungen und Projektvereinbarungen

Artikel 18
Dienstleistungs– und Lieferverträge

Artikel 19
Liquidation

Artikel 20
Vorbereitende Maßnahmen

Artikel 21
Änderung der Satzung

Artikel 22
Schutz der Rechte an geistigem Eigentum

Artikel 23
Anwendbares Recht

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 444/07

... 2. Das gemeinsame Unternehmen ENIAC besitzt Rechtspersönlichkeit. Es besitzt in den Mitgliedstaaten die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach den Rechtsvorschriften dieser Staaten zuerkannt ist. Es kann insbesondere bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben und veräußern und ist vor Gericht parteifähig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 444/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe für den Vorschlag und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Vereinfachung

Vorschlag

Artikel 1
Gründung eines gemeinsamen Unternehmens

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Mitglieder

Artikel 4
Finanzierungsquellen

Artikel 5
Gremien

Artikel 6
Finanzordnung

Artikel 7
Finanzierung von FuE-Tätigkeiten

Artikel 8
Statut

Artikel 9
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 10
Haftung

Artikel 11
Zuständigkeit des Gerichtshofs und anwendbares Recht

Artikel 12
Berichterstattung, Bewertung und Entlastung

Artikel 13
Schutz der finanziellen Interessen der Mitglieder und Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 14
Vertraulichkeit

Artikel 15
Geistiges Eigentum

Artikel 16
Vorbereitende Maßnahmen

Artikel 17
Unterstützung durch das Sitzland

Artikel 18

Anhang
Satzung des gemeinsamen Unternehmens ENIAC

Artikel 1
Name, Sitz, Dauer, Rechtspersönlichkeit

Artikel 2
Ziele und Aufgaben

Artikel 3
Mitglieder

Artikel 4
Beitritt und Änderung der Mitgliederzahl

Artikel 5
Gremien des gemeinsamen Unternehmens

Artikel 6
Verwaltungsrat

Artikel 7
Rat der öffentlichen Körperschaften

Artikel 8
Wirtschafts- und Forschungsausschuss

Artikel 9
Exekutivdirektor

Artikel 10
Finanzierungsquellen

Artikel 11
Geschäftsjahr

Artikel 12
Finanzordnung

Artikel 13
Planung und Berichterstattung

Artikel 14
Durchführung von FuE-Tätigkeiten

Artikel 15
Finanzierung von Projekten

Artikel 16
Liefer- und Dienstleistungsaufträge

Artikel 17
Personelle Mittel

Artikel 18
Haftung, Versicherung

Artikel 19
Interessenkonflikte

Artikel 20
Schutz der finanziellen Interessen

Artikel 21
Abwicklung

Artikel 22
Änderungen der Satzung

Artikel 23
Schutz des geistigen Eigentums

3.1. Eigentum

3.2. Zugangsrechte

3.3. Schutz, Nutzung und Verbreitung

3.4. Rechtsübergang

Artikel 24
Vereinbarung mit dem Sitzstaat

Artikel 25
Anwendbares Recht

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 158/06

... in der Erkenntnis, dass der Gerichtshof die Rechts- und Geschäftsfähigkeit sowie die Vorrechte und Immunitäten genießen soll, die zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlich sind,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs Übersetzung

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Rechtspersönlichkeit des Gerichtshofs

Artikel 3
Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten des Gerichtshofs

Artikel 4
Flagge und Emblem

Artikel 5
Immunität des Gerichtshofs, seiner Vermögenswerte, Guthaben und Gelder

Artikel 6
Archive

Artikel 7
Wahrnehmung der Aufgaben des Gerichtshofs außerhalb des Sitzes

Artikel 8
Nachrichtenverkehr

Artikel 9
Befreiung von Steuern und Zöllen sowie von Ein- und Ausfuhrbeschränkungen

Artikel 10
Erstattung von Steuern und/oder sonstigen Abgaben

Artikel 11
Besteuerung

Artikel 12
Gelder und Freiheit von Währungsbeschränkungen

Artikel 13
Mitglieder des Gerichtshofs

Artikel 14
Bedienstete

Artikel 15
Nach Artikel 289 des Seerechtsübereinkommens ernannte Sachverständige

Artikel 16
Bevollmächtigte, Rechtsbeistände und Anwälte

Artikel 17
Zeugen, Sachverständige und Personen, die Aufträge durchführen

Artikel 18
Staatsangehörige und Personen mit ständigem Aufenthalt

Artikel 19
Einhaltung der Gesetze und sonstigen Vorschriften

Artikel 20
Aufhebung

Artikel 21
Passierscheine und Visa

Artikel 22
Freizügigkeit

Artikel 23
Aufrechterhaltung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung

Artikel 24
Zusammenarbeit mit den Behörden des Vertragsstaats

Artikel 25
Verhältnis zu Sondervereinbarungen

Artikel 26
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 27
Unterzeichnung

Artikel 28
Ratifikation

Artikel 29
Beitritt

Artikel 30
Inkrafttreten

Artikel 31
Vorläufige Anwendung

Artikel 32
Adhoc-Anwendung

Artikel 33
Kündigung

Artikel 34
Verwahrer

Artikel 35
Verbindliche Wortlaute

Abkommen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Rechtspersönlichkeit des Gerichtshofs

Artikel 3
Sitzgelände

Artikel 4
Recht und Autorität auf dem Sitzgelände

Artikel 5
Unverletzlichkeit des Sitzgeländes

Artikel 6
Umgebung des Sitzgeländes

Artikel 7
Schutz des Sitzgeländes

Artikel 8
Immunität des Gerichtshofs, seiner Vermögenswerte, Guthaben und Gelder

Artikel 9
Archive

Artikel 10
Öffentliche Dienstleistungen auf dem Sitzgelände

Artikel 11
Nachrichtenverkehr

Artikel 12
Flagge und Emblem

Artikel 13
Soziale Sicherheit

Artikel 14
Arbeitserlaubnis für Familienmitglieder

Artikel 15
Befreiung von Steuern und Zöllen sowie von Ein- und Ausfuhrbeschränkungen

Artikel 16
Gelder und Freiheit von Währungsbeschränkungen

Artikel 17
Vorrechte, Immunitäten, Erleichterungen und sonstige Vorteile

Artikel 18
Vorrechte und Immunitäten für die Mitglieder und die Bediensteten des Gerichtshofs

Artikel 19
Vorrechte und Befreiungen in Bezug auf Steuern und sonstige Abgaben für die Mitglieder und die Bediensteten des Gerichtshofs

Artikel 20
Nach Artikel 289 des Seerechtsübereinkommens ernannte Sachverständige

Artikel 21
Bevollmächtigte, die Streitparteien vertreten, sowie Rechtsbeistände und Anwälte, die vor dem Gerichtshof auftreten sollen

Artikel 22
Zeugen, Sachverständige und Personen, die Aufträge durchführen

Artikel 23
Staatsangehörige des Gastlands und Personen, die im Gastland ständig ansässig sind

Artikel 24
Aufhebung

Artikel 25
Passierscheine, Ausweise und Notifikation

Artikel 26
Einreise in und Durchreise durch das Gastland sowie Aufenthalt im Gastland

Artikel 27
Aufrechterhaltung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung

Artikel 28
Verantwortung, Haftung und Versicherung

Artikel 29
Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden

Artikel 30
Notenwechsel

Artikel 31
Ergänzungsabkommen

Artikel 32
Verhältnis zum Allgemeinen Übereinkommen

Artikel 33
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 34
Änderungen

Artikel 35
Inkrafttreten

Artikel 36
Registrierung

Denkschrift

A. Übereinkommen vom 23. Mai 1997 über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

B. Abkommen vom 14. Dezember 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Internationalen Seegerichtshof über den Sitz des Gerichtshofs

I . Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 827/06

... 1. Das ETI besitzt Rechtspersönlichkeit. Es genießt in jedem Mitgliedstaat die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach den nationalen Rechtsvorschriften zuerkannt wird. Es kann insbesondere bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben oder veräußern und ist vor Gericht parteifähig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 827/06




Begründung

1. Kontext

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Begründung des Vorschlags

1.3. Ziele und inhaltliche Schwerpunkte des Vorschlags

1.4. Bestehende Initiativen und zusätzlicher europäischer Nutzen des ETI

2. Konsultation Betroffener und Folgenabschätzung

2.1. Konsultation der Betroffenen

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung des Vorschlags

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Informationen

5.1. Überprüfungsklausel

5.2. Flexibilität

5.3. Personal

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziel

Artikel 4
Aufgaben

Artikel 5
Wissens- und Innovationsgemeinschaften

Artikel 6
Akademische Grade und Abschlüsse

Artikel 7
Unabhängigkeit des ETI und Kohärenz mit den Maßnahmen der Gemeinschaft, der Mitgliedstaaten und auf zwischenstaatlicher Ebene

Artikel 8
Die Organe des ETI

Artikel 9
Umgang mit geistigem Eigentum

Artikel 10
Rechtsstatus

Artikel 11
Haftung

Artikel 12
Transparenz und Zugang zu Dokumenten

Artikel 13
Ressourcen

Artikel 14
Planung und Berichterstattung

Artikel 15
Evaluierung des ETI

Artikel 16
Mittelbindungen

Artikel 17
Aufstellung und Verabschiedung des Jahreshaushalts

Artikel 18
Ausführung und Kontrolle des Haushalts

Artikel 19
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 20
Überprüfungsklausel

Artikel 21
Satzung

Artikel 22
Inkrafttreten

Anhang
Satzung des Europäischen Technologieinstituts

Artikel 1
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Artikel 2
Aufgaben des Verwaltungsrats

Artikel 3
Arbeitsweise des Verwaltungsrats

Artikel 4
Der Exekutivausschuss

Artikel 5
Der Direktor

Artikel 6
Der Prüfungsausschuss

Artikel 7
Personal des ETI

Artikel 8
Grundsätze der Organisation und Verwaltung der Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC)

Artikel 9
Grundsätze für die Evaluierung und Überwachung der Wissens- und Innovationsgemeinschaften

Artikel 10
Dauer, Verlängerung und Ende einer Wissens- und Innovationsgemeinschaft

Artikel 11
Ausführung und Kontrolle des Haushalts

Artikel 12
Auflösung des ETI


 
 
 


Drucksache 28/1/06

... Absatz 1 Satz 2 sollte dahin gehend geändert werden, dass für den Stimmrechtsvertreter die Geschäftsfähigkeit bzw. die Rechts- und Geschäftsfähigkeit maßgebend sein sollen (vgl. auch Nummer 2.2.6 der Erläuterung zum Richtlinienvorschlag).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 28/1/06




A. Zum Richtlinienvorschlag allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

- Zu Artikel 5 - Einladung zur Hauptversammlung

- Zu Artikel 6 - Recht auf Ergänzung der Tagesordnung und auf Einbringung von Beschlussvorlagen

- Zu Artikel 8 - Teilnahme an der Hauptversammlung auf elektronischem Wege

- Zu Artikel 9 - Fragerecht

- Zu Artikel 10 - Stimmrechtsvertretung

- Zu Artikel 12 - Abstimmungen in Abwesenheit

- Zu Artikel 13 - Weisungsgebundene Abstimmung

- Zu Artikel 15 - Information nach der Hauptversammlung


 
 
 


Drucksache 157/06

... (1) Die Behörde besitzt Rechtspersönlichkeit. Sie hat die Rechts- und Geschäftsfähigkeit, um

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Protokoll
über die Vorrechte und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde (Übersetzung)

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Allgemeine Bestimmung

Artikel 3
Rechtspersönlichkeit der Behörde

Artikel 4
Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten der Behörde

Artikel 5
Finanzielle Erleichterungen der Behörde

Artikel 6
Flagge und Emblem

Artikel 7
Vertreter von Mitgliedern der Behörde

Artikel 8
Bedienstete

Artikel 9
Sachverständige im Auftrag der Behörde

Artikel 10
Einhaltung der Gesetze und sonstigen Vorschriften

Artikel 11
Passierscheine und Visa

Artikel 12
Verhältnis zwischen dem Sitzabkommen und diesem Protokoll

Artikel 13
Zusatzabkommen

Artikel 14
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 15
Unterzeichnung

Artikel 16
Ratifikation

Artikel 17
Beitritt

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Vorläufige Anwendung

Artikel 20
Kündigung

Artikel 21
Verwahrer

Artikel 22
Verbindliche Wortlaute

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

2 Präambel

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22


 
 
 


Drucksache 875/06

... (1) UNHCR besitzt im Gastland Rechts- und Geschäftsfähigkeit, insbesondere die Fähigkeit,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 875/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Zweck und Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 3
Anwendung des UNV-Sitzabkommens

Artikel 4
Rechtsfähigkeit

Artikel 5
Schlussbestimmungen

Denkschrift

1. Allgemeines

2. Besonderes


 
 
 


Drucksache 503/06

... (1) Die Organisation besitzt Völkerrechtspersönlichkeit sowie Rechts- und Geschäftsfähigkeit im Hoheitsgebiet jedes Vertragsstaats dieses Protokolls.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 503/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Entwurf

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Protokoll
über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für Kernforschung(Übersetzung)

2 Präambel

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Völkerrechtspersönlichkeit

Artikel 3
Unverletzlichkeit des Geländes, der Gebäude und der Räumlichkeiten

Artikel 4
Unverletzlichkeit der Archive und Unterlagen

Artikel 5
Immunität von der Gerichtsbarkeit und von Vollstreckungsmaßnahmen

Artikel 6
Steuer- und Zollregelungen

Artikel 7
Freie Verfügung über Gelder

Artikel 8
Amtlicher Nachrichtenverkehr

Artikel 9
Vorrechte und Immunitäten der Staatenvertreter

Artikel 10
Vorrechte und Immunitäten der Bediensteten der Organisation

Artikel 11
Soziale Sicherheit

Artikel 12
Vorrechte und Immunitäten des Generaldirektors

Artikel 13
Zweck und Grenzen der Immunität

Artikel 14
Zusammenarbeit mit den Vertragsstaaten dieses Protokolls

Artikel 15
Sicherheit und öffentliche Ordnung

Artikel 16
Privatrechtliche Streitigkeiten

Artikel 17
Streitigkeiten zwischen Vertragsstaaten dieses Protokolls

Artikel 18
Streitigkeiten zwischen Vertragsstaaten dieses Protokolls und der Organisation

Artikel 19
Internationales Schiedsgericht

Artikel 20
Durchführung des Protokolls

Artikel 21
Änderungsverfahren

Artikel 22
Besondere Vereinbarungen

Artikel 23
Unterzeichnung, Ratifikation und Beitritt

Artikel 24
Inkrafttreten

Artikel 25
Notifikationen

Artikel 26
Registrierung

Artikel 27
Kündigung


 
 
 


Drucksache 28/06 (Beschluss)

... Absatz 1 Satz 2 sollte dahin gehend geändert werden, dass für den Stimmrechtsvertreter die Geschäftsfähigkeit bzw. die Rechts- und Geschäftsfähigkeit maßgebend sein sollen (vgl. auch Nummer 2.2.6 der Erläuterung zum Richtlinienvorschlag).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 28/06 (Beschluss)




A. Zum Richtlinienvorschlag allgemein

B. Zu den einzelnen Vorschriften

- Zu Artikel 5 - Einladung zur Hauptversammlung

- Zu Artikel 6 - Recht auf Ergänzung der Tagesordnung und auf Einbringung von Beschlussvorlagen

- Zu Artikel 8 - Teilnahme an der Hauptversammlung auf elektronischem Wege

- Zu Artikel 9 - Fragerecht

- Zu Artikel 10 - Stimmrechtsvertretung

- Zu Artikel 12 - Abstimmungen in Abwesenheit

- Zu Artikel 13 - Weisungsgebundene Abstimmung

- Zu Artikel 15 - Information nach der Hauptversammlung


 
 
 


Drucksache 168/05

... Die Agentur besitzt Rechtspersönlichkeit. Sie genießt in jedem Mitgliedstaat die weitest gehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach dessen Rechtsvorschriften zuerkannt wird. Sie kann insbesondere bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben oder veräußern und ist vor Gericht parteifähig. Zu diesem Zweck wird die Agentur von ihrem Direktor vertreten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/05




Begründung

I. ERRICHTUNG

II. ORGANISATIONSSTRUKTUR und Arbeitsweise

3 ORGANISATIONSSTRUKTUR

3 Arbeitsweise

III. Bewertung und Kontrollen

IV. Inkrafttreten, Anwendung und laufende Überwachung


 
 
 


Drucksache 518/05

... 2. Die Agentur besitzt in jedem Mitgliedstaat die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach den Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats zuerkannt ist. Sie kann insbesondere bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben und veräußern und ist vor Gericht parteifähig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 518/05




1 Hintergrund der Vorschläge

2 Konsultation Interessierter Kreise und Folgenabschätzung

3 rechtliche Elemente des Vorschlags

4 finanzielle Auswirkungen

5 ZUSÄTZLICHE Angaben

Vorschlag

Kapitel 1
Gegenstand, ZIEL, Anwendungsbereich, Aufgaben und Tätigkeitsbereiche

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Ziel

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Aufgaben

Artikel 5
Tätigkeitsbereiche

Kapitel 2
ARBEITSMETHODEN und Zusammenarbeit

Artikel 6
Arbeitsmethoden

Artikel 7
Beziehungen zu relevanten Einrichtungen, Ämtern und Agenturen der Gemeinschaft

Artikel 8
Zusammenarbeit mit Organisationen auf Ebene der Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene

Artikel 9
Zusammenarbeit mit dem Europarat

Kapitel 3
Organisation

Artikel 10
Zusammensetzung der Agentur Die Agentur besteht aus:

Artikel 11
Verwaltungsrat

Artikel 12
Exekutivausschuss

Artikel 13
Direktor

Artikel 14
Grundrechteforum

Kapitel 4
Arbeitsweise

Artikel 15
Unabhängigkeit und öffentliches Interesse

Artikel 16
Zugang zu Dokumenten

Artikel 17
Datenschutz

Artikel 18
Verwaltungskontrolle

Kapitel 5
Finanzbestimmungen

Artikel 19
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 20
Ausführung des Haushaltsplans

Artikel 21
Betrugsbekämpfung

Kapitel 6
allgemeine Bestimmungen

Artikel 22
Rechtsstellung und Sitz

Artikel 23
Personal

Artikel 24
Sprachenregelung

Artikel 25
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 26
Zuständigkeit des Gerichtshofes

Artikel 27
Beteiligung von Bewerberländern oder potenziellen Bewerberländern

Artikel 28
Tätigkeiten im Rahmen von Titel VI des Vertrags über die Europäische Union

Kapitel 7
Schlussbestimmungen

Artikel 29
Verfahren

Artikel 30
Übergangsregelungen

Artikel 31
Bewertungen

Artikel 32
Überprüfung

Artikel 33
Aufnahme der Tätigkeit der Agentur

Artikel 34
Aufhebung

Artikel 35
Inkrafttreten und Anwendung

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 872/05

... 1. Das gemeinsame Unternehmen besitzt Rechtspersönlichkeit. Es besitzt in jedem Mitgliedstaat die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach dessen Rechtsvorschriften zuerkannt wird. Es kann insbesondere bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben und veräußern und ist vor Gericht parteifähig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 872/05




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Flugsicherung: Wesentliches Element des Flugverkehrs

2.1. Eine institutionelle Organisation im Umbruch

2.2. Eine veralternde Infrastruktur

2.3. Eine notwendige technische Reform

3. DAS Projekt SESAR

3.1. SESAR: Die Flugsicherung der neuen Generation

4. SESAR IST EIN industriepolitisches Grossvorhaben für Europa

5. Die SESAR-Führungsstruktur: Schlüsselfaktor für den Erfolg

5.1. Entscheidungsschwierigkeiten vermeiden

5.2. Der einheitliche europäische Luftraum: eine institutionelle Lösung

5.3. Das gemeinsame Unternehmen SESAR

6. SESAR IST EIN Schrittweise ZU verwirklichendes Vorhaben

6.1. Definitionsphase 2005-2007

6.2. Umsetzungsphase 2008-2020

Entwicklung 2008-2013

Errichtung 2014-2020

6.3. Akteure und Finanzierung

7. Fazit

Begründung

1.Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe für den Vorschlag und Ziele

1.2. Allgemeiner Kontext

1.2.1. Im Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Rechtsakts geltende Rechtsvorschriften

1.2.2. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung Interessierter Parteien und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung interessierter Parteien

2.1.1. Konsultationsmethoden, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Antwortenden

2.1.2. Zusammenfassung und Berücksichtigung der Antworten

2.2. Heranziehung von Fachwissen

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Gewähltes Mittel

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. ZUSÄTZLICHE Angaben

5.1. Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

5.2. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Artikel 1
Errichtung eines gemeinsamen Unternehmens

Artikel 2
Rechtsstatus

Artikel 3
Satzung des gemeinsamen Unternehmens

Artikel 4
Finanzierungsquellen

Artikel 5
Ausschuss

Artikel 6
Bewertung

Artikel 7
Inkrafttreten

Anhang
Satzung des gemeinsamen Unternehmens

Artikel 1
Mitglieder

Artikel 2
Organe des gemeinsamen Unternehmens

Artikel 3
Zusammensetzung des Verwaltungsrates

Artikel 4
Abstimmungen des Verwaltungsrats

Artikel 5
Aufgaben und Sitzungen des Verwaltungsrats

Artikel 6
Der Exekutivdirektor

Artikel 7
Personal des gemeinsamen Unternehmens

Artikel 8
Vereinbarungen

Artikel 9
Externe Verträge

Artikel 10
Arbeitsgruppen

Artikel 11
Finanzbestimmungen

Artikel 12
Einnahmen

Artikel 13
Finanzordnung

Artikel 14
Ausführung und Kontrolle des Haushalts

Artikel 15
Zu erstellende Unterlagen

Artikel 16
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 17
Eigentumsrechte

Artikel 18
Transparenz und Handhabung von Unterlagen

Artikel 19
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 20
Haftung

Artikel 21
Vertraulichkeit

Artikel 22
Dauer des gemeinsamen Unternehmens

Artikel 23
Auflösung des gemeinsamen Unternehmens

Artikel 24
Anwendbares Recht


 
 
 


Drucksache 188/05

... Das Institut besitzt Rechtspersönlichkeit. Es verfügt in jedem Mitgliedstaat über die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Mitgliedstaats zuerkannt wird. Insbesondere kann es bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben und veräußern sowie vor Gericht auftreten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/05




ERLÄUTERUNG der Artikel

Vorschlag

Haben folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Aufgaben

Artikel 4
Tätigkeitsbereiche und Arbeitsmethoden

Artikel 5
Unabhängigkeit des Instituts

Artikel 6
Rechtspersönlichkeit und Geschäftsfähigkeit

Artikel 7
Zugang zu Dokumenten

Artikel 8
Zusammenarbeit mit Organisationen auf nationaler und auf europäischer Ebene sowie mit internationalen Organisationen und mit Drittländern

Artikel 9
Verwaltungsstruktur des Instituts

Artikel 10
Verwaltungsrat

Artikel 11
Direktor/in

Artikel 12
Beirat

Artikel 13
Personal

Artikel 14
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 15
Ausführung des Haushaltsplans

Artikel 16
Sprachen

Artikel 17
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 18
Haftung

Artikel 19
Beteiligung von Drittländern

Artikel 20
Bewertung

Artikel 21
Überprüfungsklausel

Artikel 22
Verwaltungskontrolle

Artikel 23
Tätigkeitsaufnahme des Instituts

Artikel 24
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 803/04

... verleiht der EPA Rechtspersönlichkeit. Um unterschiedliche Auslegungen zu vermeiden wird ihr "die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach nationalem Recht zuerkannt wird", verliehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 803/04




Begründung

1. Einleitung

2. ZIEL

3. Durchführung

4. Finanzierung

5. WAHL der Struktur

6. WAHL der Rechtsgrundlage

7. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4 Subsidiarität

4 Verhältnismäßigkeit

8. Bemerkungen ZU den einzelnen Artikeln

Vorschlag

Kapitel I
Errichtung, Rechtspersönlichkeit und Sitz

Artikel 1
Errichtung

Artikel 2
Rechtspersönlichkeit

Artikel 3
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 4
Sitz

Kapitel II
Zweck, Ziele und Aufgaben

Artikel 5
Zweck

Artikel 6
Ziele

Artikel 7
Aufgaben

Kapitel III
Organe, nationale Stellen und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen

Artikel 8
Organe

Artikel 9
Verwaltungsrat

Artikel 10
Direktor

Artikel 11
Personal

Artikel 12
Nationale Stellen

Artikel 13
Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen

Kapitel IV
Finanzvorschriften

Artikel 14
Haushaltsplan

Artikel 15
Kontrolle des Haushaltsplans

Artikel 16
Finanzregelung

Artikel 17
Betrugsbekämpfung

Artikel 18
Sprachen

Artikel 19
Zugang zu Dokumenten

Kapitel V
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 20
Vorläufiger Sitz der EPA

Artikel 21
Benennung der nationalen EPA-Stellen

Artikel 22
Berichterstattung und Evaluierung

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Wirksamwerden

Artikel 25
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht..


 
 
 


Drucksache 983/04

... Die Union besitzt in jedem Mitgliedstaat die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach dessen Rechtsvorschriften zuerkannt ist. Sie kann insbesondere bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben und veräußern sowie vor Gericht stehen. Zu diesem Zweck wird sie von der Kommission vertreten. In Fragen, die das Funktionieren der einzelnen Organe betreffen, wird die Union hingegen aufgrund von deren Verwaltungsautonomie von dem betreffenden Organ vertreten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 983/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Teil II

 
 
 


Drucksache 9/16 PDF-Dokument



Drucksache 32/16 PDF-Dokument



Drucksache 36/18 PDF-Dokument



Drucksache 81/17 PDF-Dokument



Drucksache 83/17 PDF-Dokument



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.