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"Rechtshandlungsformen"


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Drucksache 621/1/07

... 4. Der Bundesrat erkennt die Kompetenz des Rates zum Erlass eines entsprechenden Rechtsaktes an, hält aber die gewählte Rechtsform der Entscheidung für ungeeignet, um für das EMN eine geeignete Rechtsgrundlage zu schaffen. Entscheidungen sind nach Artikel 249 Abs. 4 EGV Mittel zur Regelung von Einzelfällen. Ihre Zielsetzung liegt in dem Hervorrufen von Rechten und Pflichten im Einzelfall. Für abstrakt-generelle Regelungen sieht der EGV allein die Rechtshandlungsformen der Richtlinie oder der Verordnung vor.



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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.