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"Recyclingfähigkeitszeugnis"


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Drucksache 383/07

... Es ist unwahrscheinlich, dass das künftige Übereinkommen eine Verpflichtung zur Dekontaminierung eines Schiffs vor seiner letzten Fahrt enthalten wird, da die Schifffahrtsindustrie die Vorreinigung für sicherheitstechnisch undurchführbar oder unwirtschaftlich erachtet. Laut dem Entwurf kann von einer vorherigen Entfernung gefährlicher Stoffe abgesehen werden, wenn die ausgewählte Recyclinganlage die Art und Menge der in dem Schiff enthaltenen gefährlichen Stoffe in vollem Umfang bewirtschaften kann und darf. Der Entwurf (Stand Dezember 2006) versucht, die Anforderungen einzelner Schiffe und die Möglichkeiten der Recyclingwerften durch einen Recyclingplan und ein Internationales Recyclingfähigkeitszeugnis [International Ready for Recycling Certificate] miteinander in Einklang zu bringen. Allerdings muss noch klargestellt werden, dass der Eigentümer eines Altschiffs, sofern die Abwrackwerft bestimmte gefährliche Stoffe nicht bewirtschaften kann, eine andere Werft wählen oder die betreffenden Stoffe vor der Abwrackung selbst entfernen muss, damit sie sicher entsorgt oder aufbereitet werden können. Da gefährliche Stoffe laut der

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Drucksache 383/07




Grünbuch zur Verbesserung der Abwrackung von Schiffen

1. Einleitung: Der Beitrag Europas zur Lösung eines Weltweiten Problems

2. Wichtige Aspekte

2.1. Rechtslage: das Ausfuhrverbot für gefährliche Abfälle

2.2. Die Ökonomie der Schiffsabwrackung

2.3. Folgen für die Umwelt und soziale Auswirkungen

2.4. Internationale Bestandsaufnahme

3. Möglichkeiten zur Verbesserung des Managements der Schiffsabwrackung in Europa

3.1. Bessere Durchsetzung der europäischen Abfallverbringungsvorschriften

3.2. Internationale Lösungen

3.3. Stärkung der Abwrackkapazitäten in der EU

3.4. Technische Hilfe für Recyclingstaaten sowie Technologietransfer und Weitergabe von bewährten Praktiken

3.5. Förderung freiwilliger Maßnahmen

3.6. Abwrackfonds

3.7. Weitere Optionen

4. Fazit


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.