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25 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Regionalbeihilfe"


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Drucksache 29/20 (Beschluss)

... 34. Er erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die Kommission zuletzt in den Leitlinien für Regionalbeihilfen 2014 bis 2020 eine unter anderem von Deutschland geforderte Öffnung für Erweiterungsinvestitionen großer Unternehmen mit so hohen Anforderungen versehen hat, dass diese Regelung nahezu keine praktische Wirkung entfalten kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/20 (Beschluss)




I. Zu BR-Drucksachen 29/20 und 36/20

Zeitpunkt der Vorlage

3 Steuerung

Programmierung, Territorialer Plan für einen gerechten Übergang

Mittelübertragung, Kofinanzierung und thematische Konzentration

Methode für die Zuweisung von Mitteln

3 Komplexität

3 Beihilfe

II. Zu BR-Drucksache 29/20

III. Zu BR-Drucksache 36/20

IV. Zu BR-Drucksachen 29/20 und 36/20

3 Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 29/1/20

... 53. Er erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die Kommission zuletzt in den Leitlinien für Regionalbeihilfen 2014 bis 2020 eine unter anderem von Deutschland geforderte Öffnung für Erweiterungsinvestitionen großer Unternehmen mit so hohen Anforderungen versehen hat, dass diese Regelung nahezu keine praktische Wirkung entfalten kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/1/20




I. Zu BR-Drucksachen 29/20 und 36/201

Zeitpunkt der Vorlage

3 Steuerung

Programmierung, Territorialer Plan für einen gerechten Übergang

Mittelübertragung, Kofinanzierung und thematische Konzentration

Methode für die Zuweisung von Mitteln

3 Komplexität

3 Beihilfe

II. Zu BR-Drucksache 29/20

III. Zu BR-Drucksache 36/20

IV. Zu BR-Drucksachen 29/20 und 36/20

3 Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 227/1/18

... 63. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Ausgestaltung beihilferechtlicher Rahmenbedingungen nicht die Ziele der Kohäsionspolitik konterkarieren darf. Er fordert mit Blick auf die Ankündigung der Kommission substanzielle Vereinfachungen und Verschlankungen der Vorschriften über staatliche Beihilfen. Darüber hinaus sollte das Regionalbeihilferecht der EU grundsätzlich Maßnahmen der Mitgliedstaaten nicht entgegenstehen, die innerstaatliche Disparitäten in der wirtschaftlichen Entwicklung abbauen helfen sollen, denn die dem Konvergenzgedanken der Kohäsionspolitik entsprechende Angleichung der wirtschaftlichen Entwicklung der ost- an die westdeutschen Länder ist längst nicht abgeschlossen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/1/18




2 Allgemeines

2 Vereinfachung

Mittelausstattung und inhaltliche Ausrichtung der EU-Förderung

Mittelausstattung für Deutschland

2 Mittelverteilung

Rechtsrahmen und Programmierung

Strategischer Ansatz und Leistungskontrolle

2 Flexibilität

Territoriale Instrumente

Technische Hilfe

2 Finanzinstrumente

2 Förderfähigkeit

Verwaltung, Kontrolle, Rechnungslegung

Berücksichtigung der länderspezifischen Empfehlungen

Exante -Konditionalitäten

2 Umsetzung

2 Finanzmanagement

Kommunikation zu den Programmen

2 ESF+

ESI -Fonds

2 Umweltschutz

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 227/18 (Beschluss)

... 44. Er weist darauf hin, dass die Ausgestaltung beihilferechtlicher Rahmenbedingungen nicht die Ziele der Kohäsionspolitik konterkarieren darf. Er fordert mit Blick auf die Ankündigung der Kommission substanzielle Vereinfachungen und Verschlankungen der Vorschriften über staatliche Beihilfen. Darüber hinaus sollte das Regionalbeihilferecht der EU grundsätzlich Maßnahmen der Mitgliedstaaten nicht entgegenstehen, die innerstaatliche Disparitäten in der wirtschaftlichen Entwicklung abbauen helfen sollen, denn die dem Konvergenzgedanken der Kohäsionspolitik entsprechende Angleichung der wirtschaftlichen Entwicklung der ost- an die westdeutschen Länder ist längst nicht abgeschlossen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/18 (Beschluss)




2 Allgemeines

2 Vereinfachung

Mittelausstattung und inhaltliche Ausrichtung der EU-Förderung

Mittelausstattung für Deutschland

2 Mittelverteilung

Rechtsrahmen und Programmierung

Strategischer Ansatz und Leistungskontrolle

2 Flexibilität

Territoriale Instrumente

Technische Hilfe

Monitoring, Evaluierung, Kommunikation und Sichtbarkeit

2 Finanzinstrumente

2 Förderfähigkeit

Verwaltung, Kontrolle, Rechnungslegung

Berücksichtigung der länderspezifischen Empfehlungen

Exante -Konditionalitäten

2 Umsetzung

2 Finanzmanagement

Kommunikation zu den Programmen

2 ESF+

ESI -Fonds

2 Umweltschutz

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 277/12

... b) Überarbeitung und Straffung der Beihilfeleitlinien, um sie mit diesen allgemeinen Grundsätzen in Einklang zu bringen. Die Überarbeitung wird auf einem allgemeinen Ansatz basieren, der auf die Stärkung des Binnenmarkts und die Förderung einer verstärkten Effizienz der öffentlichen Ausgaben abzielt (Gewährung staatlicher Beihilfen nur dann, wenn sie mit einem wirklichen Mehrwert verbunden sind); eine klarere Abgrenzung des jeweiligen Marktversagens, das angegangen werden muss, und eine verstärkte Prüfung des Anreizeffekts werden in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle spielen, damit ein günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis gewährleistet ist und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Auch eine systematischere Prüfung der etwaigen negativen Auswirkungen der staatlichen Beihilfe - insbesondere im Hinblick auf Verfälschungen der Allokationseffienz und der dynamischen Effizienz, Subventionswettläufe und Marktmacht - wird erforderlich sein. So werden die geänderten Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen bei Unternehmen, die nicht dem Finanzsektor angehören, zu einem sehr wichtigen Instrument der Kontrolle dieser stark wettbewerbsverfälschenden Beihilfenart werden. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass der Prozess des Marktaustritts nur in tatsächlich begründeten Fällen durch staatliche Maßnahmen beendet wird. Ebenso soll, wenn die Marktbedingungen dies erlauben, für die Zeit nach der Krise ein Paket neuer Vorschriften für die Rettung und Umstrukturierung von Finanzinstituten eingeführt werden, das mit den künftigen Vorschlägen für EU-Krisenmanagement und -bewältigung im Einklang stehen wird. Schließlich dürfte die Ermittlung bewährter Verfahrensweisen in Bezug auf die Ausgabenprioritäten im Rahmen der Strategie "Europa 2020" eine rasche Genehmigung kosteneffizienter und wachstumsfördernder Beihilfen ermöglichen. Was die Straffung betrifft, so könnten in einer ersten Phase verschiedene Leitlinien, u.a. die Leitlinien für Regionalbeihilfen, Forschung, Entwicklung und Innovation, Umweltbeihilfen, Risikokapital und Breitband (diese Beihilfearten machen mehr als zwei Drittel aller in der EU gewährten Beihilfen aus) bis Ende 2013 auf die gemeinsamen Grundsätze abgestimmt und möglicherweise konsolidiert werden. Dadurch könnten auch Synergien zwischen den verschiedenen Beihilfesystemen genutzt und mehrere Ziele gleichzeitig verwirklicht werden. Der Erlass der einzelnen Leitlinien würde in diesem Zeitraum nach und nach unverzüglich erfolgen. Weitere Leitlinien werden dann schrittweise angepasst und konsolidiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 277/12




1. Einführung: Beihilfenkontrolle im aktuellen wirtschaftlichen politischen Umfeld

2. Ziele Instrumente der Modernisierung des EU-Beihilfenrechts

2.1. Wachstumsförderung auf einem gestärkten, dynamischen und wettbewerbsfähigen Binnenmarkt

2.2. Fokussierung der Durchsetzung auf Fälle mit besonders starken Auswirkungen auf den Binnenmarkt

2.3. Straffere Regeln und schnellerer Abschluss

3. Weiteres Vorgehen


 
 
 


Drucksache 761/12

... Im Interesse der Durchsetzung der Vorschriften und einer Verwaltungsvereinfachung, die die Überwachung durch die Kommission nicht schwächt, ermächtigt die Verordnung (EG) Nr. 994/98 des Rates vom 7. Mai 1998 über die Anwendung der Artikel 92 und 93 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft auf bestimmte Gruppen horizontaler Beihilfen (im Folgenden "Ermächtigungsverordnung")1 die Kommission, durch Erlass entsprechender Verordnungen bestimmte Gruppen staatlicher Beihilfen für mit dem Binnenmarkt vereinbar zu erklären und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 AEUV freizustellen. Hierzu zählen De-Minimis-Beihilfen2, Beihilfen zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen, Umweltschutzbeihilfen, Beschäftigungs- und Ausbildungsbeihilfen sowie Beihilfen, die im Einklang mit den von der Kommission für jeden Mitgliedstaat zur Gewährung von Regionalbeihilfen genehmigten Fördergebietskarten stehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 761/12




Vorschlag

Begründung

1. Ziel und Hintergrund des Vorschlags

Staatliche Beihilfen im Kulturbereich und im Bereich der Wahrung des Kulturerbes

Staatliche Beihilfen zur Bewältigung der Folgen von Naturkatastrophen

Staatliche Beihilfen für den Fischereisektor im Zusammenhang mit bestimmten widrigen Witterungsverhältnissen

Staatliche Innovationsbeihilfen

Staatliche Beihilfen zugunsten der Forstwirtschaft und zur Förderung von Nicht-Anhang-I-Erzeugnissen in der Nahrungsmittelbranche

Staatliche Beihilfen für die Erhaltung der biologischen Meeresschätze

Staatliche Beihilfen für den Amateursport

Sozialbeihilfen im Verkehrswesen zugunsten von Einwohnern abgelegener Gebiete

Staatliche Beihilfen nach Artikel 93 AEUV für das Verkehrswesen

Staatliche Beihilfen für bestimmte Arten von Breitbandinfrastruktur

Festlegung der unter eine Gruppenfreistellung fallenden Beihilfegruppen

4 Transparenz

Verfahren zur Annahme von Gruppenfreistellungsverordnungen durch die Kommission

2. KOHÄRENZ mit Anderen Politikbereichen und Zielen der EU

3. Rechtliche Aspekte

Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 859/08

... Trifft bei einem Erstinvestitionsvorhaben im Sinne des Absatzes 4 die Investitionszulage mit anderen Regionalbeihilfen zusammen, darf der Gesamtbetrag der Beihilfe aus allen Quellen 7,5 Millionen Euro oder den in einer Genehmigungsentscheidung der Kommission festgelegten Betrag nicht übersteigen. Die Überwachung der Einhaltung dieser Auflage obliegt dem jeweils anderen Beihilfegeber.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 859/08




Artikel 1
Investitionszulagengesetz 2010 (InvZulG 2010).

Artikel 2
Änderung des Investitionszulagengesetzes 2007

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 747/08

... – Die Wettbewerbspolitik kann die territoriale Verteilung der Wirtschaftsaktivität beeinflussen, indem Regionalbeihilfen auf die am stärksten benachteiligten Gebiete konzentriert werden und die zulässige Beihilfeintensität an die Art und den Umfang der Probleme angepasst wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 747/08




Mitteilung

1. Der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt aus territorialer Perspektive

2. Hin zu einer ausgewogeneren und harmonischeren Entwicklung6

2.1. Konzentration: Ausgleich der unterschiedlichen Wirtschaftsdichte

2.2. Anbindung der Gebiete: Überwindung der Entfernung

2.3. Zusammenarbeit: Überwindung der Teilung

2.4. Regionen mit geografisch bedingten Besonderheiten

3. Territorialer Zusammenhalt in Theorie und Praxis auf Gemeinschaftsebene und in den Mitgliedstaaten

3.1. Territorialer Zusammenhalt in der Planung der EU-Politik...

3.2. ... und in den Debatten in und zwischen den Mitgliedstaaten

4. Diskussionspunkte

1. Begriffsbestimmung

2. Umfang und Reichweite territorialer Maßnahmen

3. Bessere Zusammenarbeit

4. Bessere Koordinierung

5. Neue territoriale Partnerschaften

6. Besseres Verständnis des territorialen Zusammenhalts


 
 
 


Drucksache 923/08 (Beschluss)

... Darüber hinaus wäre zur Vorsorge gegen das Abgleiten von an sich gesunden kleinen und mittelständischen Unternehmen eine zeitlich befristete Verdoppelung der zulässigen Gesamtsumme der De-minimis-Beihilfe vorteilhaft. Ferner ist eine Aufhebung des Kumulierungsverbotes von De-minimis-Beihilfen mit Regionalbeihilfen denkbar.



Drucksache 923/3/08

... Darüber hinaus wäre zur Vorsorge gegen das Abgleiten von an sich gesunden kleinen und mittelständischen Unternehmen eine zeitlich befristete Verdoppelung der zulässigen Gesamtsumme der De-minimis-Beihilfe vorteilhaft. Ferner ist eine Aufhebung des Kumulierungsverbotes von De-minimis-Beihilfen mit Regionalbeihilfen denkbar.



Drucksache 274/07 (Beschluss)

... Die Europäische Kommission hat die deutsche Fördergebietskarte 2007 bis 2013 am 8. November 2006 genehmigt. Der von der Europäischen Kommission reduzierte Fördergebietsplafond nach Artikel 87 Abs. 3 Buchst. c EG-Vertrag ist für die alten Bundesländer und Berlin um eine so genannte D-Fördergebietskulisse mit eingeschränkten Fördermöglichkeiten unterhalb des Regionalbeihilferechts ergänzt worden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 274/07 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c und Nr. 71 Buchstabe a § 2 Abs. 3 Satz 1 und § 91 Abs. 1 InvG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe f § 2 Abs. 6 InvG

4. Zu Artikel 1 Nr. 75 und 85 §§ 96 und 104 InvG

5. Zu Artikel 1 Nr. 108 Buchstabe c § 126 Abs. 2 Satz 3 InvG

6. Zu Artikel 10 Nr. 1 § 10 Abs. 3 Nr. 5 MaBV

7. Zu Artikel 19a – neu – Investitionszulagengesetz 2007


 
 
 


Drucksache 274/1/07

... Die Europäische Kommission hat die deutsche Fördergebietskarte 2007 bis 2013 am 8. November 2006 genehmigt. Der von der Europäischen Kommission reduzierte Fördergebietsplafond nach Artikel 87 Abs. 3 Buchst. c EG-Vertrag ist für die alten Bundesländer und Berlin um eine so genannte D-Fördergebietskulisse mit eingeschränkten Fördermöglichkeiten unterhalb des Regionalbeihilferechts ergänzt worden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 274/1/07




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c und Nr. 71 Buchstabe a § 2 Abs. 3 Satz 1 und § 91 Abs. 1 InvG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe f § 2 Abs. 6 InvG

4. Zu Artikel 1 Nr. 75 und 85 §§ 96 und 104 InvG

5. Zu Artikel 1 Nr. 108 Buchstabe c § 126 Abs. 2 Satz 3 InvG

6. Zu Artikel 10 Nr. 1 § 10 Abs. 3 Nr. 5 MaBV

7. Zu Artikel 19a – neu – Investitionszulagengesetz 2007

Begründung

I. Allgemein

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 681/07

... Die Kommission berücksichtigt bei ihrer Politik im Bereich der staatlichen Beihilfen sowohl den Umweltnutzen von Investitionen in einen umweltfreundlichen Verkehr als auch die Notwendigkeit einer Verlagerung des Verkehrs auf weniger umweltschädliche Verkehrsmittel. So sieht beispielsweise der Entwurf der Leitlinien für den Umweltschutz27 spezifische Ausnahmen vor, wenn Beihilfen für die Beschaffung neuer Fahrzeuge gewährt werden, um die Einhaltung von Gemeinschaftsnormen bereits vor deren obligatorischer Anwendung zu beschleunigen. Darüber hinaus werden im Kommissionsvorschlag für eine neue Gruppenfreistellungsverordnung28 ausdrücklich Investitionen in Verkehrsmittel und Verkehrsausrüstungen mit Ausnahme des Straßengüterverkehrs und des Luftverkehrs als unbedenklich zugelassen. Die Kommission erwägt derzeit die Herausgabe von Leitlinien für staatliche Beihilfen im Eisenbahnsektor, um die Transparenz und Rechtssicherheit in einem Wirtschaftszweig zu verbessern, der allmählich dem Wettbewerb geöffnet wird und für die Gewährleistung einer nachhaltigen Mobilität in Europa ausschlaggebend ist. Eine der Fragen, mit der sich die Kommission zu befassen hat, ist die Notwendigkeit der schnellen Ersetzung eines alternden Fuhrparks im Interesse der Zuverlässigkeit, Sicherheit und verbesserten Interoperabilität. In bestimmten Gebieten Europas ist diese Notwendigkeit besonders groß, so dass Regionalbeihilfen ein geeignetes Instrument zur Lösung dieses Problems sein könnten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 681/07




Grünbuch Hin zu einer neuen Kultur der Mobilität in der Stadt

1. Einleitung

Schaffung einer neuen Kultur der Mobilität in der Stadt.

2. Die Herausforderung annehmen

2.1. Hin zu einem flüssigen Verkehr in der Stadt

2.2. Hin zu grüneren Städten

2.3. Hin zu einem intelligenteren Nahverkehr

2.4. Hin zu einem zugänglichen Nahverkehr

2.5. Hin zu einem sicheren Nahverkehr

3. Schaffung einer neuen Kultur der Mobilität in der Stadt

3.1. Mehr Wissen ...

3.2. ... und Erhebung von Daten

4. Finanzielle Mittel

5. Anhörungen


 
 
 


Drucksache 68/07

... "(2) Die in Absatz 1 genannten Förderungsmaßnahmen werden in Gebieten mit erheblichen wirtschaftlichen Strukturproblemen durchgeführt, insbesondere in Gebieten, in denen Regionalbeihilfen nach Artikel 87 Abs. 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft gewährt werden können. Es können auch Gebiete gefördert werden, die vom Strukturwandel in einer Weise bedroht sind, dass negative Rückwirkungen auf das Gebiet in erheblichem Umfang absehbar sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 68/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Hand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Anlage 1
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft

Artikel 1
Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen (Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz - DLKonjStatG)

§ 1
Zwecke der Statistik, Anordnung als Bundesstatistik

§ 2
Erhebungsbereiche

§ 3
Erhebungseinheiten und Erhebungsarten

§ 4
Periodizität, Erhebungsmerkmale, Berichtszeitraum, Berichtszeitpunkt

§ 5
Hilfsmerkmale Hilfsmerkmale der Erhebungen sind:

§ 6
Auskunftspflicht

§ 7
Übermittlung von Einzelangaben

§ 8
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden (Preisklauselgesetz)

§ 1
Preisklauselverbot

§ 2
Ausnahmen vom Verbot

§ 3
Langfristige Verträge

§ 4
Erbbaurechtsverträge

§ 5
Geld- und Kapitalverkehr

§ 6
Verträge mit Gebietsfremden

§ 7
Verträge zur Deckung des Bedarfs der Streitkräfte

§ 8
Unwirksamkeit der Preisklausel

§ 9
Übergangsvorschrift

Artikel 3
Änderung des Bundesstatistikgesetzes

Artikel 4
Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 7
Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur

Artikel 9
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 10
Änderung des Gaststättengesetzes

Artikel 11
Änderung des Preisangaben- und Preisklauselgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik

Artikel 13
Änderung des Dienstleistungsstatistikgesetzes

Artikel 14
Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe

Artikel 15
Änderung des Rohstoffstatistikgesetzes

Artikel 16
Änderung des Handwerkstatistikgesetzes

Artikel 17
Änderung des Handelsstatistikgesetzes

Artikel 18
Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes

Artikel 19
Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes

Artikel 20
Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik

Artikel 21
Änderung des Verdienststatistikgesetzes

Artikel 22
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 23
Änderung der Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung

Artikel 24
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 25
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 26
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 27
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Artikel 28
Änderung sonstiger Rechtsvorschriften

Artikel 29
Neubekanntmachung

Artikel 30
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass

II. Ziel

III. Regelungsinhalt

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Gesetzesfolgen

V.1 Finanzielle Auswirkungen

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Vollzugsaufwand

V.2 Kosten- und Preiswirkungen

V.3 Informationspflichten und Bürokratiekosten

Wird das Gaststättenrecht geändert.

Wird das Auskunftsverfahren für Daten aus dem Gewerberegister vereinfacht.

wird die Unternehmensstatistik im Güterverkehr dereguliert.

wird die steuerliche Buchführungspflicht vereinfacht.

wird die Datenübertragung für Arbeitgeberbescheinigungen für Entgeltersatzleistungen eingeführt.

wird die Vorausbescheinigung nach § 194 SGB VI durch eine Sondermeldung im Meldeverfahren der Sozialversicherung ersetzt.

wird die Betriebsprüfung der Unfallversicherungsträger auf die Betriebsprüfung der Rentenversicherung übertragen.

VI. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Artikel 2

1. Zu § 1

2. Zu §§ 2 bis 7

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

3. Zu § 7

4. Zu § 8

5. Zu § 9

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nr. 1

zu Nr. 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nr. 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nr. 6

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu § 3

Zu § 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 9

II. Zu den Vorschriften im Einzelnen:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Artikel 10

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 19

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 22

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Artikel 25

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 392/07

... "(2) Die in Absatz 1 genannten Förderungsmaßnahmen werden in Gebieten mit erheblichen wirtschaftlichen Strukturproblemen durchgeführt, insbesondere in Gebieten, in denen Regionalbeihilfen nach Artikel 87 Abs. 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft gewährt werden können. Es können auch Gebiete gefördert werden, die vom Strukturwandel in einer Weise bedroht sind, dass negative Rückwirkungen auf das Gebiet in erheblichem Umfang absehbar sind

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 392/07




Artikel 1
Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen (Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz - DLKonjStatG)

§ 1
Zwecke der Statistik, Anordnung als Bundesstatistik

§ 2
Erhebungsbereiche

§ 3
Erhebungseinheiten und Erhebungsarten

§ 4
Periodizität, Erhebungsmerkmale, Berichtszeitraum, Berichtszeitpunkt

§ 5
Hilfsmerkmale Hilfsmerkmale der Erhebungen sind:

§ 6
Auskunftspflicht

§ 7
Übermittlung von Einzelangaben

§ 8
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden (Preisklauselgesetz)

§ 1
Preisklauselverbot

§ 2
Ausnahmen vom Verbot

§ 3
Langfristige Verträge

§ 4
Erbbaurechtsverträge

§ 5
Geld- und Kapitalverkehr

§ 6
Verträge mit Gebietsfremden Zulässig sind Preisklauseln in Verträgen von gebietsansässigen Unternehmern (§ 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) mit Gebietsfremden.

§ 7
Verträge zur Deckung des Bedarfs der Streitkräfte

§ 8
Unwirksamkeit der Preisklausel

§ 9
Übergangsvorschrift

Artikel 3
Änderung des Bundesstatistikgesetzes

Artikel 4
Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes

Artikel 4a
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 7
Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur

Artikel 9
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 9a
Änderung der Handwerksordnung

Artikel 9b
Änderung des Berufsbildungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gaststättengesetzes

Artikel 11
Änderung des Preisangaben- und Preisklauselgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik

Artikel 13
Änderung des Dienstleistungsstatistikgesetzes

Artikel 14
Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe

Artikel 15
Änderung des Rohstoffstatistikgesetzes

Artikel 16
Änderung des Handwerkstatistikgesetzes

Artikel 17
Änderung des Handelsstatistikgesetzes

Artikel 18
Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes

Artikel 19
Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes

Artikel 20
Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik

Artikel 21
Änderung des Verdienststatistikgesetzes

Artikel 21a
Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

Artikel 22
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 23
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Artikel 24
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 25
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 26
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 27
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Artikel 28
Änderung sonstiger Rechtsvorschriften

Artikel 29
Neubekanntmachung

Artikel 30
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 739/06

... "Die Einhaltung der nach Satz 1 genehmigten Beihilfehöchstsätze ist durch die für die Gewährung der anderen Regionalbeihilfe jeweils zuständigen Einrichtung sicherzustellen; sie ist Voraussetzung dafür, dass die Investitionszulage mit anderen Regionalbeihilfen zusammentreffen darf."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 739/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

1. Dem § 1 Abs. 2 wird folgender Satz 2 angefügt:

2. § 2 wird wie folgt geändert:

3. § 3 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

4. § 5 wird wie folgt geändert:

5. § 8 wird wie folgt geändert:

6. § 10 wird wie folgt geändert:

7. Der Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 Satz 3 wird folgende Anlage vorangestellt:

8. Die bisherigen Anlagen 1 und 2 werden Anlagen 2 und 3.

Artikel 2

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 81/05 (Beschluss)

... 33. Der Bundesrat weist darauf hin, dass es auch in den alten Ländern Regionen mit strukturellem Anpassungsbedarf gibt. Er begrüßt in diesem Zusammenhang das Vorhaben der Gremien der Bund-Länder-GA "Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur", strukturschwache Regionen in Deutschland zum 1. Januar 2007 mit einheitlichen Regionalindikatoren abzugrenzen. Damit kann auf der Basis von objektiven und transparenten Indikatoren der regionalpolitische Handlungsbedarf in den alten und neuen Ländern festgestellt werden. In diesem Zusammenhang begrüßt der Bundesrat die Absicht der Bundesregierung, sich für einen dauerhaften und substanziellen Spielraum zur Durchführung einer nationalen determinierten Regionalpolitik einzusetzen und so auch den alten Ländern z.B. die Möglichkeit zu geben, Regionalbeihilfen an große Unternehmen zu gewähren.



Drucksache 81/1/05

... 40. Damit kann auf der Basis von objektiven und transparenten Indikatoren der regionalpolitische Handlungsbedarf in den alten und neuen Ländern festgestellt werden. In diesem Zusammenhang begrüßt der Bundesrat die Absicht der Bundesregierung, sich für einen dauerhaften und substanziellen Spielraum zur Durchführung einer nationalen determinierten Regionalpolitik einzusetzen und so auch den alten Ländern z.B. die Möglichkeit zu geben, Regionalbeihilfen an große Unternehmen zu gewähren.



Drucksache 312/05

... Die Gemeinschaft verfügt über ein breites Spektrum von politischen Maßnahmen und Finanzierungsinstrumenten, die zum Aufbau von Frühwarn- und Alarmsystemen herangezogen werden können. Im Rahmen ihrer Programme für humanitäre Hilfe, Entwicklung, Regionalbeihilfen und Forschung leistet sie bereits einen Beitrag zu den Frühwarnsystemen im Indischen Ozean, im Atlantik und im Mittelmeer. Ferner prüft sie die Möglichkeit der Einrichtung einer AKP-EG-Fazilität für Naturkatastrophen (ein Überblick über diese Initiativen findet sich in Anhang II). Es geht nunmehr darum, einen geeigneten politischen Rahmen festzulegen, damit diese unterschiedlichen Initiativen besser aufeinander abgestimmt werden können. Die Kommission hat deshalb eine ständige Arbeitsgruppe eingerichtet, der die betreffenden politischen Verantwortungsträger angehören und führt nachstehend aus, wie eine entsprechende Strategie im Wesentlichen aussehen könnte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/05




1. Einleitung

2. GEWÄHRLEISTUNG einer kohärenten und effizienten Reaktion

3. Stärkung der Reaktionsfähigkeit der EU - Verbesserung der bestehenden Instrumente, ihrer Effizienz und ihrer allgemeinen Kohärenz

3.1. Humanitäre Hilfe

3.1.1. Verstärkung der Notfallvorsorge

3.1.2. Ausbau der Kapazitäten für die rasche Analyse und Bewertung

3.1.3. Ausbau der Kapazitäten der Vereinten Nationen für rasche Lagebewertungen und Stärkung der Interoperabilität der Teams

3.1.4. Europäisches Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe

3.1.5 Verbesserung der Kohärenz der humanitären Maßnahmen der EU

3.2. Verfahren für den Katastrophenschutz

3.3. Rehabilitation, Wiederaufbau und Entwicklungshilfe

3.4. Stärkung der Verbindungen zwischen den Gemeinschaftsprogrammen und den zivilen und militärischen Fähigkeiten der EU

3.5. Solide Finanzverwaltung

4. ANGEMESSENE Mittel für ehrgeizige Ziele - wesentliche strukturelle Massnahmen

4.1. Struktur zur Verbesserung der Planung, Koordinierung und Kohärenz

4.2. Logistik und Beschaffungswesen

4.3. Aufbau von Durchführungskapazitäten und Vorbereitung auf das Instrument für Stabilität

5. VERSTÄRKUNG der Präventivmassnahmen, der Frühwarnung und der Katastrophenvorsorge

5.2. Internationale politische Rahmenbedingungen

5.3. EG-Unterstützung für Katastrophenvorsorge und Frühwarnsysteme

6. Schutz und Hilfe für EU-Bürger

7. Schlussfolgerung

Anhang I
Fortschrittsbericht über die Maßnahmen der Kommission als Reaktion auf die Tsunami-Katastrophe vom 26. Dezember 2004

1. Einleitung

2. HUMANITÄRE Hilfe

3. VERBINDUNG zwischen Soforthilfe, REHABILITATION UND Entwicklungshilfe

4. REHABILITATION und Wiederaufbauhilfe

5. Partnerschaften

6. flankierende Massnahmen

7. KATASTROPHENSCHUTZ IN Asien

8. TRANSPARENZ und solide Finanzverwaltung

Anhang II
Gemeinschaftsprogramme für Frühwarnung und Katastrophenschutz

1. INDISCHER Ozean

2. Afrika, KARIBISCHER RAUM und Pazifischer Ozean

3. MITTELMEERRAUM und Atlantischer Ozean

4. Forschung und Entwicklung und Wissenschaftliche Zusammenarbeit


 
 
 


Drucksache 509/05

... Der Europäische Rat vom März 2005 ersuchte die Mitgliedstaaten, „zusätzlich zu einer aktiven Wettbewerbspolitik das allgemeine Niveau der staatlichen Beihilfen weiter zu senken, wobei etwaigem Marktversagen jedoch Rechnung zu tragen ist. Diese Tendenz muss mit einer Umlenkung der Mittel zugunsten bestimmter horizontaler Ziele - wie z.B. Forschung und Innovation sowie Aufwertung von Humankapital - einhergehen. Darüber hinaus sollte die Reform der Regionalbeihilfen ein hohes Investitionsniveau begünstigen und den Abbau der Unterschiede im Einklang mit den Lissabonner Zielen ermöglichen.“

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 509/05




2 Einführung

I. Eine moderne Beihilfepolitik IM Rahmen der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung

I.1 Argumente für eine Beihilfepolitik: Warum braucht die EU eine Beihilfepolitik?

I.2 Neue Herausforderungen für die Beihilfepolitik der EU

I.3 Wie den neuen Herausforderungen begegnen?

II. Konzentration auf das wesentliche

II.1 Ausrichtung auf Innovation und FuE im Dienste der Wissensgesellschaft

II.2 Ein besseres Wirtschaftsklima schaffen und Unternehmensgründungen fördern

II.3 Investitionen in Humankapital

II.4 Qualitativ hochwertige Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse

II.5 Klarere Schwerpunktsetzung durch Vereinfachung und Konsolidierung der Gruppenfreistellungsverordnungen

II.6 Eine gezielte Politik im Bereich der Regionalbeihilfen

II.7 Für eine umweltverträgliche Entwicklung

II.8 Bereitstellung moderner Infrastruktureinrichtungen im Bereich Verkehr, Energie sowie Information und Kommunikation

III. Modernere Beihilfeverfahren und -Praktiken

III.1 Eine bessere Kontrolle in geteilter Verantwortung mit den Mitgliedstaaten

III.2 Weniger Bürokratie und eine gezieltere Rechtsanwendung und Kontrolle

III.3 Anpassung des Verfahrensrechts an eine erweiterte Europäische Union

III.4 Umfassende Überarbeitung der restlichen Texte

III.5 Umsetzung und Bewertung der Reform

Tabelle


 
 
 


Drucksache 817/05

... Verordnung der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Regionalbeihilfen, KMU, FuE, Umweltbeihilfen, Beschäftigung, Ausbildung. Neufassung und Konsolidierung von vier vorhandenen Instrumenten (in geänderter Form) zu einem einzigen allgemeinen Gruppenfreistellungsinstrument und Einbeziehung zweier neuer Aspekte (Regionalbeihilfen und Umweltbeihilfen), um auf diese Weise zu vermeiden, dass zwei weitere neue instrumente erforderlich werden. Die Gruppenfreistellung erfolgt in Form einer Verordnung der Kommission und ist eine Verfahrensmaßnahme zur Freistellung bestimmter Beihilfearten, die die Bedingungen des Artikels 87.3 erfüllen, von der Pflicht zur vorherigen Anmeldung gemäß Artikel 87.l.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/05




Mitteilung

1. Einführung

2. eine NEUE Vereinfachungsstrategie auf EU-Ebene

a. Ein fortlaufendes Programm, das auf der praktischen Erfahrung der Betroffenen beruht

b. Ein Konzept auf der Grundlage von kontinuierlichen umfassenden sektorbezogenen Beurteilungen

3. das Vereinfachungskonzept der Kommission

a. Aufhebung

b. Kodifizierung18

c. Neufassung21

d. Änderung des Regelungskonzepts

e. Stärkere Nutzung der Informationstechnologie

4. Unterstützung der Institutionen und der Mitgliedstaaten

5. Schlussfolgerungen

Anhang I

Anhang 2


 
 
 


Drucksache 917/04 (Beschluss)

... 8. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten auch unter den neuen Regionalbeihilfe-Leitlinien Regionalbeihilfen so genau wie möglich auf ihre bedürftigsten Regionen ausrichten können. Dies beinhaltet die Möglichkeit, auch in Gebieten, die in den bisherigen Entwürfen der Kommission nicht als Fördergebiete eingestuft worden sind, Regionalbeihilfen an große Unternehmen zu gewähren.



Drucksache 917/1/04

... 15. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten auch unter den neuen Regionalbeihilfe-Leitlinien Regionalbeihilfen so genau wie möglich auf ihre bedürftigsten Regionen ausrichten können. Dies beinhaltet die Möglichkeit, auch in Gebieten, die in den bisherigen Entwürfen der Kommission nicht als Fördergebiete eingestuft worden sind, Regionalbeihilfen an große Unternehmen zu gewähren.



Drucksache 360/06 PDF-Dokument



Drucksache 400/1/19 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.