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"Register- und Handelssachen"


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Drucksache 438/04 (Beschluss)

... Ohne die Einführung eines Richtervorbehaltes wäre für alle Register- und Handelssachen betreffend die SE die Rechtspflegerzuständigkeit begründet, sofern die registergerichtliche Praxis - was unsicher sein könnte - nicht den Richtervorbehalt über die Aktiengesellschaft auf die SE entsprechend anwendet. Demgegenüber wäre die Rechtspflegerzuständigkeit wegen des bei den anderen Kapitalgesellschaften für die in § 17 Nr. 1 RPflG aufgeführten Angelegenheiten vorgesehenen Richtervorbehalts systemwidrig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/04 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften

8. Zu Artikel 1 § 2 SEAG

9. Zu Artikel 1 § 4 Satz 1 SEAG

10. Zu Artikel 1 §§ 5, 7, 9, 12 SEAG

11. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 2 - neu - SEAG

12. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 SEAG

13. Zu Artikel 1 § 7 SEAG

14. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 5 Satz 2 - neu - SEAG

15. Zu Artikel 1 §§ 8, 13 SEAG

16. Zu Artikel 1 §§ 15 bis 19 SEAG

17. Zu Artikel 1 §§ 20 bis 49 SEAG

18. Zu Artikel 1 §§ 21, 22 SEAG

19. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 1 Satz 3 SEAG

20. Zu Artikel 1 § 40 Abs. 8 SEAG

21. Zu Artikel 1 § 41 SEAG

22. Zu Artikel 1 §§ 41, 46 SEAG

23. Zu Artikel 1 § 46 SEAG

24. Zu Artikel 1 § 53 SEAG

25. Zu Artikel 1 § 53 SEAG

26. Zu Artikel 2 § 4 SEBG

27. Zu Artikel 5 Nr. 3 Buchstabe b § 4 Abs. 2 SpruchG

28. Zu Artikel 7 Änderung der Handelsregisterverordnung

29. Zu Artikel 7 Nr. 7 § 62 Nr. 4 Satz 3 HRV

30. Zu § 7 Abs. 1 VAG


 
 
 


Drucksache 438/1/04

... Ohne die Einführung eines Richtervorbehaltes wäre für alle Register- und Handelssachen betreffend die SE die Rechtspflegerzuständigkeit begründet, sofern die registergerichtliche Praxis - was unsicher sein könnte - nicht den Richtervorbehalt über die Aktiengesellschaft auf die SE entsprechend anwendet. Demgegenüber wäre die Rechtspflegerzuständigkeit wegen des bei den anderen Kapitalgesellschaften für die in § 17 Nr. 1 RPflG aufgeführten Angelegenheiten vorgesehenen Richtervorbehalts systemwidrig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/1/04




Entwurf

A. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.