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"Reichs"
Drucksache 443/19
Gesetzesantrag der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Saarland
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Strafbarkeit der Bildaufnahme des Intimbereichs (sog. Upskirting)
... s - Strafbarkeit der Bildaufnahme des Intimbereichs (sog. Upskirting)
Drucksache 90/19
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung - BewachV )
... jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind, unabhängig davon, ob diese Sammlung zentral, dezentral oder nach funktionalen oder geografischen Gesichtspunkten geordnet geführt wird. Dazu zählen auch Papierakten. Es ist hier davon auszugehen, dass die Bewachungsgewerbetreibenden bei ihrer Datenverarbeitung im Rahmen des Bewachungsgewerbes, wenn nicht PC unterstützt, so doch zumindest mit Aktenordnern arbeiten, die nach bestimmten Kriterien systematisch zugänglich sind. Angesichts der Pflicht, Wachpersonal im Zuge elektronisch über das Register anzumelden ist zudem davon auszugehen, dass Bewachungsgewerbetreibende Daten zukünftig im Regelfall automatisiert verarbeiten werden. Eine dem § 8 Absatz 1 entsprechende Inbezugnahme von datenschutzrechtlichen Vorschriften ist daher auf Grund des bereits eröffneten Anwendungsbereichs nicht nötig.
Drucksache 256/19 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 (Zensusgesetz 2021 - ZensG 2021)
... Zu Vergleichszwecken sind auch die Daten des Zensus 2011 in die Auswertungsdatenbank aufzunehmen. Das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder dürfen die Auswertungsdatenbank im Rahmen ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs nutzen und eine Kopie der enthaltenen Daten speichern. Es gilt die Löschungsfrist nach § 16 Absatz 1 des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021."
Drucksache 556/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)
... Bei Anerkennung von Hinderungsgründen, die eine Überschreitung der Altersgrenze nach Satz 1 Nummer 2 rechtfertigen, endet die Mitgliedschaft mit Ablauf des Verlängerungszeitraums zum Semesterende. Abweichend von Satz 1 Nummer 1 endet im Fall der Exmatrikulation die Mitgliedschaft mit Ablauf des Tages, an dem der Student seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuchs aufgegeben hat oder an dem er dauerhaft an seinen Wohnsitz oder Ort des gewöhnlichen Aufenthalts außerhalb des Geltungsbereichs des Sozialgesetzbuchs zurückkehrt. Satz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn sich der Student nach Ablauf des Semesters, in dem oder mit Wirkung zu dessen Ablauf er exmatrikuliert wurde, innerhalb eines Monats an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule einschreibt. § 186 Absatz 7 Satz 2 und 3 gilt entsprechend."
Drucksache 49/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 508/2014
hinsichtlich bestimmter Vorschriften für den Europäischen Meeres-und Fischereifonds aufgrund des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union
... hinsichtlich bestimmter Vorschriften für den Europäischen Meeres-und Fischereifonds aufgrund des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union
Drucksache 27/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
Gesetz zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
Drucksache 644/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung der Exposition von Einzelpersonen der Bevölkerung durch genehmigungs- oder anzeigebedürftige Tätigkeiten (AVV Tätigkeiten)
... Die DIN 54115-1 enthält konservative Vorgaben zur Berechnung der Kontrollbereichsgrenzen im Hinblick auf die Einhaltung des Dosisgrenzwerts für Einzelpersonen der Bevölkerung.
Drucksache 395/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz)
... Um in Einrichtungen für überwiegend Minderjährige arbeits- und bürokratieaufwändige parallele Vergütungs- und Abrechnungsstrukturen für junge Menschen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres einerseits und für junge Volljährige andererseits zu verhindern, ist eine eng begrenzte Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 134 Absatz 4
Drucksache 98/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung
... b) In § 20 Absatz 2 Nummer 7 sind nach dem Wort "Berufsausweises" die Wörter "für antragstellende Personen mit innerhalb oder außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erworbener Berufsqualifikation" anzufügen.
Drucksache 84/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleit-gesetz - Brexit-StBG)
Gesetz über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleit-gesetz - Brexit-StBG)
Drucksache 584/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude
... § 47 regelt in Absatz 1 und 2 die Pflicht zur Dämmung von obersten Geschossdecken. Die Vorschrift entspricht der bisherigen Regelung in § 10 Absatz 3 der mit diesem Gesetz abgelösten Energieeinsparverordnung. Die Bereichsausnahme der bisherigen Regelung in § 10 Absatz 4 der Energieeinsparverordnung wird in Absatz 3 fortgeführt.
Drucksache 97/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
... Diese Erweiterung des Anwendungsbereichs wird begrüßt. Zur effektiven Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch ist der Empfängerkreis jedoch auch auf die Träger nach dem
Drucksache 575/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)
... Das Expertise- und Forschungszentrum Adoption (EFZA) hat im Jahr 2017 die für Deutschland umfangreichsten Studienergebnisse im Bereich Adoption vorgelegt (umfassende wissenschaftliche Untersuchungen, Expertisen, Fachgespräche). Diese Ergebnisse sind in einem partizipativen Prozess mit Fachkräften aus der Praxis, Adoptionsbewerbern, Adoptivfamilien und Wissenschaft entstanden. Auch wurden die Forderungen der Länder, wie sie in das Positionspapier der BAG Landesjugendämter von 2017 eingeflossen sind (vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter "Weiterentwicklung des Adoptionsrechts - Positionspapier" (Positionspapier der BAG Landesjugendämter)) in die Reformüberlegungen einbezogen. Aus diesen Vorarbeiten zum Reformvorhaben haben sich Handlungsbedarfe für folgende Bereiche ergeben:
Drucksache 279/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung
... d) Eine weitere Einschränkung des Anwendungsbereichs der 3+2-Regelung enthält die Neufassung des § 60a Absatz 6
Drucksache 666/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Behörden und Gerichten im Bußgeldverfahren (Bußgeldaktenübermittlungsverordnung - BußAktÜbV)
... Die Verordnung bedarf der sprachlichen Klarstellung im Hinblick auf § 2: § 2 Absatz 1 Satz 2 normiert eine Verpflichtung ("sind") der Übertragung der elektronischen Akten in die Papierform für den Fall, dass die empfangende Stelle noch keine elektronischen Akten führt. Gleichzeitig ist jedoch in § 2 Absatz 2 für die identische Konstellation die Möglichkeit ("können") vorgesehen, die Akten dennoch in elektronischer Form zu übermitteln. Angesichts der unterschiedlichen Regelungsinhalte für identische Sachverhalte und gleichzeitig der scheinbar kein Ermessen zulassenden Formulierung von § 2 Absatz 1 Satz 2 ergibt sich Klärungsbedarf hinsichtlich des Anwendungsbereichs von § 2 Absatz 2. Allein durch die Angaben in der Begründung ergibt sich, dass § 2 Absatz 1 Satz 2 gerade keine ermessensausschließende Variante sein soll, sondern § 2 Absatz 2 als Ausnahme von dem in § 2 Absatz 1 Satz 2 normierten Grundsatz eine Privilegierung von Stellen, die frühzeitig elektronische Akten führen bezweckt. Da dies jedoch aus dem Normtext heraus nicht ersichtlich ist, erscheint ein entsprechender Hinweis erforderlich. Dies umso mehr, als die vergleichbare Regelung von § 3 Absatz 2 der Verordnung über die Standards für die Erstellung elektronischer Dokumente und für deren Übermittlung zwischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten eine derartige Klarstellung - in der hier vorgeschlagenen Form - enthält.
Drucksache 285/19
Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole
... Für die Eröffnung des Schutzbereichs kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich nicht auf den Inhalt der Äußerung an. Von Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz sind auch Meinungen geschützt, "die auf grundlegende Änderung der politischen Ordnung zielen, unabhängig davon, ob und wie weit sie im Rahmen der grundgesetzlichen Ordnung durchsetzbar sind (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 4. November 2099 - 1 BvR 2150/08, Rn. 50)". Ihre Grenzen findet die Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 Absatz 2 Variante 1 GG vor allem in allgemeinen Gesetzen. Hierunter sind alle Gesetze zu verstehen, die sich nicht gegen eine bestimmte Meinung als solche richten, sondern dem Schutz eines schlechthin ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützenden Rechtsgutes dienen. In ihrer rein geistigen Wirkung ist die Meinungsäußerung frei. Beeinträchtigt sie aber ein gesetzlich geschütztes Rechtsgut eines anderen, dessen Schutz gegenüber der Meinungsfreiheit den Vorrang verdient, so wird dieser Eingriff nicht dadurch erlaubt, dass er mittels einer Meinungsäußerung begangen wird. Das Recht zur Meinungsäußerung muss zurücktreten, wenn überwiegende schutzwürdige Interessen eines anderen entgegenstehen. Ob ein solcher Fall vorliegt, ist auf Grund aller Umstände des Falles zu ermitteln (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08 -, "Wunsiedel", BVerfGE 124, 300, Rn. 54, zitiert nach juris; Urteil des Ersten Senats vom 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 -, "Lüth", BVerfGE 7, 198, Rn. 35, zitiert nach juris). Zudem können kollidierende Verfassungsgüter die Meinungsfreiheit beschränken (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. April 2004 - 1 BvQ 19/04 -, BVerfGE 111, 147, Rn. 24, zitiert nach juris).
Drucksache 665/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Behörden und Gerichten in gerichtlichen Verfahren nach dem Strafvollzugs gesetz (Strafvollzugsgerichtsaktenübermittlungsverordnung - StVollzGerAktÜbV )
... (2) Die Übermittlung elektronischer Akten kann auch über einen anderen Übermittlungsweg erfolgen, an den Absender und Empfänger innerhalb des Geschäftsbereichs des Bundes oder eines Landes zu diesem Zweck angeschlossen sind, wenn die Authentizität und Integrität der Daten gewährleistet ist. Übermittlungswege, die bereits eingerichtet sind, sind bis zum 31. Dezember 2025 weiterhin zulässig.
Drucksache 554/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten
... § 38 Anforderung an die Anerkennung einer außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes abgeschlossenen Ausbildung
Drucksache 411/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates zwecks Bereitstellung einer finanziellen Unterstützung für Mitgliedstaaten zur Abfederung der erheblichen finanziellen Belastung, die ihnen durch einen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union ohne Abkommen entsteht - COM(2019) 399 final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates zwecks Bereitstellung einer finanziellen Unterstützung für Mitgliedstaaten zur Abfederung der erheblichen finanziellen Belastung, die ihnen durch einen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union ohne Abkommen entsteht - COM(2019) 399 final
Drucksache 66/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2015/757
zwecks angemessener Berücksichtigung des globalen Datenerhebungssystems für den Kraftstoffverbrauch von Schiffen
... Umgekehrt würde die Angleichung von Aspekten wie Geltungsbereich, Prüfung und Transparenz die Ziele der EU-MRV-Verordnung erheblich beeinträchtigen und nicht unbedingt zu einer wesentlichen Verringerung des Verwaltungsaufwands führen. Bei einer Angleichung der Transparenzanforderungen ginge der positive Effekt verloren, dass, wenn Daten zur Energieeffizienz einzelner Schiffe verfügbar sind, dies den Anreiz dafür bietet, Energieeffizienzmaßnahmen zu treffen. Die Anpassung der Prüfungsanforderungen würde den Verlust des Systems der einheitlichen, unabhängigen Prüfung durch Dritte bedeuten. Die Angleichung des Geltungsbereichs würde zu unvollständigen Informationen über Emissionen im EWR führen.
Drucksache 517/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)
... Zudem ist fraglich, ob die notwendige Evidenz bereits in einem Zeitraum von 18 Monaten überhaupt gewonnen werden kann. Auch in Umständen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des pharmazeutischen Unternehmers liegen, kann es begründet sein, dass so rasch keine ausreichende Evidenz gewonnen werden kann. Eine Verlängerung dieser Frist, etwa auf 24 Monate, ist daher zu prüfen.
Drucksache 84/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz - Brexit-StBG)
Gesetz über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz - Brexit-StBG)
Drucksache 212/19
Antrag der Länder Bremen, Brandenburg, Thüringen
Entschließung des Bundesrates "Funktionsschwäche der Tarifautonomie: Problem benennen, Strategie entwickeln, Gestaltungswillen bezeugen"
... 2.1.2.3 § 5 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 1 Tarifvertragsgesetz ist dahin zu ändern, dass künftig die maßgebliche Vergleichszahl zur Feststellung "überwiegender Bedeutung" anhand des tarifvertraglichen Geltungsbereichs zu ermitteln ist, auf den sich der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit ausdrücklich bezieht. Wird der Antrag mit Einschränkungen hinsichtlich des tarifvertraglichen Geltungsbereiches gestellt, muss diese Einschränkung künftig auch bei Ermittlung der sog. "großen" Zahl zugrunde gelegt werden.
Drucksache 633/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten im Strafverfahren (Strafaktenübermittlungsverordnung - StrafAktÜbV )
... (2) Die Übermittlung elektronischer Akten kann auch über einen anderen Übermittlungsweg erfolgen, an den Absender und Empfänger innerhalb des Geschäftsbereichs des Bundes oder eines Landes zu diesem Zweck angeschlossen sind, wenn die Authentizität und Integrität der Daten gewährleistet ist. Übermittlungswege, die bereits eingerichtet sind, sind bis zum 31. Dezember 2025 weiterhin zulässig.
Drucksache 115/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Strategischer Ansatz der Europäischen Union für Arzneimittel in der Umwelt
... Die Kommission wird nicht nur bei Maßnahmen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs eine Führungsrolle übernehmen, sondern, unter anderem durch Erleichterung des Austauschs von bewährten Praktiken, auch andere ermutigen, eine Führungsrolle zu übernehmen.
Drucksache 220/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/83/EWG zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke COM(2018) 334 final
... (11) Die für das Vereinigte Königreich in Bezug auf zwei bestimmte alkoholische Getränke festgelegten Befreiungen spiegelten Regelungen wider, die in den nationalen Rechtsvorschriften des Vereinigten Königreichs enthalten waren. Da diese innerstaatlichen Befreiungen von der harmonisierten Verbrauchsteuer im Vereinigten Königreich aufgehoben wurden, sind sie nicht länger relevant und sollten auf Unionsebene abgeschafft werden.
Drucksache 481/18
Antrag der Länder Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen
Entschließung des Bundesrates zum Umgang mit dem Wolf
... 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Maßnahmen Frankreichs im Umgang mit dem Themenkomplex Wolf/Weidewirtschaft und die zugrunde liegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zu ermitteln und zu bewerten sowie zu prüfen, wie diese Erfahrungen in Deutschland genutzt werden können und einen Umsetzungsvorschlag zu erarbeiten.
Drucksache 339/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates vom 28. Mai 2001 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Ziviloder Handelssachen
... (7) Um die Beweisaufnahme durch diplomatische oder konsularische Vertreter zu erleichtern, sollten diese im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats innerhalb des Bereichs, in dem sie ihre Aufgaben wahrnehmen, im Rahmen eines bei den Gerichten des von ihnen vertretenen Mitgliedstaats anhängigen Verfahrens ohne vorheriges Ersuchen eine Beweisaufnahme in Form einer Anhörung von Staatsangehörigen des von ihnen vertretenen Mitgliedstaats ohne Zwang durchführen können.
Drucksache 168/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union COM(2018) 325 final
... Heutzutage erfordern die verschiedenen politischen Prioritäten mit Auswirkungen auf den Haushalt und der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU besondere Aufmerksamkeit für die Architektur des Eigenmittelsystems der Union. Digitalisierung, Globalisierung und sonstige wirtschaftliche Entwicklungen bringen außerdem Herausforderungen für die nationalen statistischen Stellen mit sich. Es ist daher zu erwarten, dass die Daten zum "Bruttonationaleinkommen" einschneidender und häufiger korrigiert werden, damit sie das Nationaleinkommen der verschiedenen Volkswirtschaften angemessen widerspiegeln. Im allgemeinen steuerlichen Kontext haben Marktintegration, freier Kapitalverkehr und die Zunahme immaterieller Vermögenswerte Fragen aufkommen lassen, ob eine Besteuerung im nationalen Rahmen geeignet ist, den Entwicklungen in diesen Bereichen angemessen zu begegnen. Schließlich bringen Klimawandel und Umweltverschmutzung negative externe Effekte hervor, die eine Antwort auf EU-Ebene wenn nicht gar auf globaler Ebene erfordern.
Drucksache 619/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen
... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass mit dem voraussichtlichen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU auch eine Änderung der Sitzverteilung im Ausschuss der Regionen (AdR) ansteht und nimmt den Vorschlag der Kommission vom 28. November 2018 zur Sitzverteilung im AdR nach dem Brexit zur Kenntnis. Danach sollen drei der 24 durch den Austritt des Vereinigten Königreichs freiwerdenden Sitze an Zypern, Luxemburg und Estland gegeben werden, die anlässlich des Beitritts Kroatiens diese Sitze jeweils abgegeben hatten. Die restlichen 21 Sitze sollen als Reserve für künftige EU-Erweiterungen dienen.
Drucksache 5/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zwischenbewertung von Horizont 2020 - Maximierung der Wirkung der EU-Unterstützung für Forschung und Innovation - COM(2018) 2 final
... 18. Der Bundesrat betont die Notwendigkeit eines gleichwertigen Zugangs der Geistes-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften zur europäischen Forschungsförderung auch innerhalb des Schwerpunktbereichs Innovation. Nur so können erfolgreiche Innovationsprozesse gelingen.
Drucksache 650/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Zwischenbericht zur Funktionsweise der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle
... 2. Der Zwischenbericht macht deutlich, dass außerhalb des Zuständigkeitsbereichs von branchenbezogenen Schlichtungsstellen die Unternehmen nur sehr eingeschränkt bereit sind, bei Verbraucherstreitigkeiten an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Das Potenzial der außergerichtlichen Streitbeilegung wird derzeit nicht ausreichend genutzt. Aus Sicht des Bundesrates sollte die Bundesregierung daher verstärkt Bemühungen unternehmen, dass das Angebot an branchenbezogenen Schlichtungsstellen unter Beteiligung der jeweiligen Wirtschaftsverbände zum Beispiel auf Verbraucherstreitigkeiten in den Bereichen Pauschalreisen und Wohnraummiete erweitert wird. Dabei sollten unter Einbeziehung der Überlegungen im Zwischenbericht zu umlagefinanzierten Schlichtungsstrukturen auch Modelle geprüft werden, mit denen die Kostenbelastung vor allem kleinerer und mittlerer Unternehmen gesenkt und damit Hürden für eine Schlichtungsteilnahme abgebaut werden könnten.
Drucksache 219/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur verstärkten Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von durch Impfung vermeidbaren Krankheiten - COM(2018) 244 final
... Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird in vollem Umfang eingehalten, da die vorgelegten Empfehlungen auf Maßnahmen innerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs und der Mandate der EU-Organe und der Mitgliedstaaten beschränkt sind.
Drucksache 97/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zum gemeinsamen System einer Digitalsteuer auf Erträge aus der Erbringung bestimmter digitaler Dienstleistungen - COM(2018) 148 final
... (4) In ihrer Mitteilung "Ein faires und effizientes Steuersystem in der Europäischen Union für den digitalen Binnenmarkt"4 vom 21. September 2017 benannte die Kommission die Herausforderungen, die sich durch die digitale Wirtschaft für die geltenden Steuervorschriften ergeben haben, und verpflichtete sich zu einer Analyse der verfügbaren Politikoptionen. In den Schlussfolgerungen des ECOFIN-Rates vom 5. Dezember 20175 wurde die Kommission ersucht, Vorschläge zur Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Gewinnbesteuerung in der digitalen Wirtschaft vorzulegen und zugleich zur Kenntnis zu nehmen, dass zahlreiche Mitgliedstaaten ihr Interesse an befristeten Maßnahmen im Hinblick auf Erträge aus der Geschäftstätigkeit im digitalen Bereich in der Union zum Ausdruck gebracht haben, die außerhalb des Anwendungsbereichs von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bleiben würden.
Drucksache 372/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
... Mit der Ergänzung wird insbesondere sichergestellt, dass allein der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ("Brexit") - ohne weiteres Zutun des Steuerpflichtigen - nicht zu einer rückwirkenden Versteuerung des Einbringungsgewinns nach diesen Vorschriften führt.
Drucksache 193/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue europäische Agenda für Kultur
... Allgemeine und berufliche Bildung: Es besteht ein klarer Zusammenhang zwischen Bildungsstand und kultureller Teilhabe. Im Kontext des überarbeiteten Referenzrahmens der Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen23 werden bereichsübergreifende Maßnahmen zum Kulturbewusstsein und zur kulturellen Ausdrucksfähigkeit geprüft, einer der acht auf europäischer Ebene anerkannten Schlüsselkompetenzen. Außerdem besteht ein Konsens über die Notwendigkeit übertragbarer Kompetenzen und Fähigkeiten, die Kreativität und kritisches Denken fördern. Die Kommission hat die Arbeit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu der Frage unterstützt, wie sich kreatives und kritisches Denken vermitteln, erlernen und bewerten lässt24; diese Arbeiten bilden nun den innovativen Bereich der internationalen Schulleistungsstudie PISA 2021. Diese Schwerpunktsetzung auf kreatives und kritisches Denken sollte auf alle Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung ausgeweitet werden, so wie die MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik, engl. STEM) durch die Künste ergänzt werden (engl. STEAM).25
Drucksache 347/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 30. März 2019
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 30. März 2019
Drucksache 619/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen
... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass mit dem voraussichtlichen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU auch eine Änderung der Sitzverteilung im Ausschuss der Regionen (AdR) ansteht und nimmt den Vorschlag der Kommission vom 28. November 2018 zur Sitzverteilung im AdR nach dem Brexit zur Kenntnis. Danach sollen drei der 24 durch den Austritt des Vereinigten Königreichs freiwerdenden Sitze an Zypern, Luxemburg und Estland gegeben werden, die anlässlich des Beitritts Kroatiens diese Sitze jeweils abgegeben hatten. Die restlichen 21 Sitze sollen als Reserve für künftige EU-Erweiterungen dienen.
Drucksache 384/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung
... Gemäß § 40 Absatz 3 StPO in der derzeitiger Fassung ist die öffentliche Zustellung im Verfahren über eine vom Angeklagten eingelegte Berufung bereits dann zulässig, wenn eine Zustellung unter der letzten bekannten Anschrift nicht möglich war. Dies soll künftig auch im Fall der vom Angeklagten eingelegten Revision gelten. Diese Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 40 Absatz 3 StPO ist dem Umstand geschuldet, dass die Unterrichtung des Angeklagten von dem Hauptverhandlungstermin Voraussetzung dafür ist, dass in seiner Abwesenheit verhandelt werden kann. Diese Unterrichtung erfolgt in Falle der Revision durch die Mitteilung über Zeit und Ort der Hauptverhandlung nach § 350 Absatz 1 Satz 1 StPO. Für die zur Durchführung der Revisionshauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten notwendige Mitteilung soll dann aber auch für diese Rechtsmittelinstanz eine vereinfachte öffentliche Zustellung aus denselben Gründen möglich sein wie bei der Berufung, nämlich immer dann, wenn das Rechtsmittel von dem Angeklagten selbst eingelegt wurde.
Drucksache 430/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679
und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680
(Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU - 2. DSAnpUG-EU)
... , § 4a Satz 1 MADG, § 3 Absatz 1 BNDG). Auch für Verfassungsschutzbehörden der Länder bestehen entsprechende Befugnisnormen (vgl. in Bayern: Artikel 15 Absatz 2 Nummer 2 BayVSG). Eine Befugnis der Nachrichtendienste zu entsprechenden Auskunftsersuchen gegenüber der Bundesanstalt ergibt sich aus den bereichsspezifischen Übermittlungsvorschriften (§ 18 Absatz 3
Drucksache 423/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts
... rechtlichen Anwendungsbereichs durch die Richtlinie
Drucksache 166/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 - 2027
... 5. Der Bundesrat erkennt weiter an, dass die politischen Prioritäten mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs und den damit verbundenen finanziellen Folgen für die EU-Finanzen neu ausgerichtet werden müssen.
Drucksache 425/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz)
... Der Bundesrat hält es deshalb bei der Gehaltsgrenze für Minijobs und bei der Obergrenze des Übergangsbereichs für notwendig, statt der starren Grenze dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn anzuknüpfen.
Drucksache 378/18
... Der für März 2019 zu erwartende Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union hat auch Auswirkungen auf das deutsche Dienstrecht. In das Beamtenverhältnis berufen werden dürfen Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des
Drucksache 424/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Übergangsgesetz - BrexitÜG )
Entwurf eines Gesetzes für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Übergangsgesetz -
Drucksache 165/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 104c, 104d, 125c, 143e)
... Die Sozialausgaben der Kommunen steigen jährlich ungebremst. Im Jahr 2015 beliefen sich die reinen Sozialtransferausgaben bundesweit auf fast 54 Milliarden Euro. Sie binden aktuell ein Viertel der Ausgaben in den kommunalen Kernhaushalten und stellen den mit Abstand größten Ausgabenposten dar. Trotz der anhaltend positiven gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat die fiskalische Bedeutung des Aufgabenbereichs Soziales für die kommunalen Haushalte auch in der jüngeren Vergangenheit weiter zugenommen. Allein zwischen 2005 und 2015 sind die kommunalen Sozialtransferausgaben bundesweit um fast 19 Milliarden Euro gestiegen. Dies entspricht einer Zunahme um 53 Prozent. Die fiskalische Dominanz des Sozialbereichs ist für die Kommunen problematisch, denn die eigenen Steuerungsoptionen auf Höhe und Dynamik der Ausgaben sind infolge rechtlicher Leistungsansprüche begrenzt. Eine problematische Sozialstruktur schlägt sich daher in der Regel auch in höheren Sozialausgaben nieder. Zudem hat die Sozialstruktur Auswirkungen auf die Steuerkraft einer Kommune. Hohe Sozialausgaben fallen daher tendenziell mit geringeren Steuereinnahmen zusammen. Letztlich variiert die Ausgabenbelastung stark zulasten schwacher Kommunen. Die Sozialausgaben sind ein bedeutsamer Treiber zunehmender Disparitäten. Die betroffenen Kommunen geraten in einen Teufelskreis aus Haushaltsproblemen, schwindenden Handlungsspielräumen und verfallender Infrastruktur. Die disparate kommunale Finanzsituation wird angesichts unterschiedlicher und reziproker Ausgabenniveaus für Soziales und für Investitionen auch für die Zukunft weiter verstärkt.
Drucksache 431/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassungsgesetz - MietAnpG )
... In den meisten Ländern werden die Rechtsverordnungen zur Bestimmung des räumlichen Geltungsbereichs der Mietpreisbremse im Jahr 2020 außer Kraft treten, in Hessen bereits am 30. Juni 2019 (vgl. BT-Drucksache 19/4367, Seite 15). Dieser Zeitraum ist für eine nachhaltige Auswirkung der Gesetzesänderung auf den Wohnungsmarkt zu kurz. Eine deutliche Marktentspannung ist bis Anfang der 2020er Jahre nicht zu erwarten. Der Nutzen der Gesetzesänderung erscheint daher im Verhältnis zum Aufwand als zu gering. Die Befristung der Verordnungsermächtigung auf den 31. Dezember 2020 sollte daher gestrichen werden und Länderverordnungen zur Festlegung angespannter Wohnungsmärkte nach § 556d Absatz 2 BGB für jeweils höchstens fünf Jahre beschlossen werden dürfen. Dadurch bleibt sichergestellt, dass diese Mieterschutzvorschrift weiter nur befristet und nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten zum Einsatz kommt.
Drucksache 170/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten COM(2018) 238 final
... Die drei anderen politischen Optionen, die rechtliche Transparenzverpflichtungen für die gesamte Palette potenziell schädlicher Handelspraktiken vorsahen, wurden alle für wirksam befunden. Die Ausweitung des Anwendungsbereichs der speziell auf das Ranking ausgerichteten rechtlichen Transparenzpflicht auf allgemeine Online-Suchmaschinen wurde diesbezüglich als im Verhältnis am wirksamsten erachtet. Gleichzeitig wurde die Option, eine einzige, eher weitreichende Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung von Daten aufzunehmen, als unverhältnismäßig angesehen - zum einen angesichts des spezifischen Ziels, dass das Innovationspotenzial der Online-Plattformwirtschaft erhalten werden soll, und zum anderen angesichts nichtlegislativer Maßnahmen, die parallel vorgestellt werden, um faire Strategien für die Weitergabe von Daten zwischen Unternehmen zu fördern. Zudem bedeutet die ausgewählte Option, dass die rechtlichen Transparenzpflichten von einer verstärkten externen Überprüfung der Handelspraktiken von Online-Plattformen flankiert werden, was ein wichtiger Faktor dafür ist, Anreize für ein faires und berechenbares Umfeld für gewerbliche Nutzer zu setzen.
Drucksache 78/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum Thema Ausländische Investitionen - Absenkung der Eingriffsschwelle in § 56 Außenwirtschaftsverordnung
Reichs
Drucksache 58/2/18
Antrag des Landes Hessen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es - Antrag des Landes Hessen - Punkt 54 der 969. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2018
... Extremisten stellen eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung und den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder dar. Sie dürfen keine Waffen besitzen. Dies gilt unabhängig davon, aus welchem Phänomenbereich sie kommen, ob es sich also um Linksextremisten, Rechtsextremisten, "Reichsbürger", "Selbstverwalter", religiöse Extremisten oder Personen des allgemeinen Ausländerextremismus handelt. Auch wenn die Erscheinungsformen von politisch motiviertem Extremismus in ihrer Entstehung, Motivation und Zusammensetzung unterschiedlich sein können, gefährden sie das demokratische Gemeinwesen und stehen für autoritäre oder gar totalitäre staatliche Systeme, zu deren Durchsetzung nicht selten die Anwendung von Gewalt befürwortet wird.
Drucksache 87/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige
... Aufgrund des unbegrenzten Anwendungsbereichs müssen die Regelungen zur formellen (Nummern 8, 9 der vorgeschlagenen Ratsempfehlung) und tatsächlichen Absicherung (Nummern 10, 11 der vorgeschlagenen Ratsempfehlung) ebenfalls den Anspruch erheben, Sozialhilfeleistungen mit zu regeln. Das tun sie bisher aber nicht. So stellt die Definition des Begriffs "tatsächliche Absicherung" auf einen Anknüpfungspunkt ("Sachverhalt") ab, "bei dem die Einzelpersonen dieser Gruppe die Möglichkeit haben, Leistungsansprüche aufzubauen, und bei Eintreten des entsprechenden Risikos Leistungen in einer bestimmten Höhe in Anspruch nehmen können". Diese Definition passt für Sozialversicherungssysteme, aber nicht für Sozialhilfesysteme, da diese typischerweise ohne Vorleistungen erbracht und keine Anwartschaften "aufgebaut" werden.
Drucksache 165/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 104c, 104d, 125c, 143e)
... Die Sozialausgaben der Kommunen steigen jährlich ungebremst. Im Jahr 2015 beliefen sich die reinen Sozialtransferausgaben bundesweit auf fast 54 Milliarden Euro. Sie binden aktuell ein Viertel der Ausgaben in den kommunalen Kernhaushalten und stellen den mit Abstand größten Ausgabenposten dar. Trotz der anhaltend positiven gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat die fiskalische Bedeutung des Aufgabenbereichs Soziales für die kommunalen Haushalte auch in der jüngeren Vergangenheit weiter zugenommen. Allein zwischen 2005 und 2015 sind die kommunalen Sozialtransferausgaben bundesweit um fast 19 Milliarden Euro gestiegen. Dies entspricht einer Zunahme um 53 Prozent. Die fiskalische Dominanz des Sozialbereichs ist für die Kommunen problematisch, denn die eigenen Steuerungsoptionen auf Höhe und Dynamik der Ausgaben sind infolge rechtlicher Leistungsansprüche begrenzt. Eine problematische Sozialstruktur schlägt sich daher in der Regel auch in höheren Sozialausgaben nieder. Zudem hat die Sozialstruktur Auswirkungen auf die Steuerkraft einer Kommune. Hohe Sozialausgaben fallen daher tendenziell mit geringeren Steuereinnahmen zusammen. Letztlich variiert die Ausgabenbelastung stark zulasten schwacher Kommunen. Die Sozialausgaben sind ein bedeutsamer Treiber zunehmender Disparitäten. Die betroffenen Kommunen geraten in einen Teufelskreis aus Haushaltsproblemen, schwindenden Handlungsspielräumen und verfallender Infrastruktur. Die disparate kommunale Finanzsituation wird angesichts unterschiedlicher und reziproker Ausgabenniveaus für Soziales und für Investitionen auch für die Zukunft weiter verstärkt.
Drucksache 468/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Tierzuchtrechts
... geregelt. Absatz 1 regelt analog dazu das Verfahren innerhalb Deutschlands, wenn ein anerkannter Zuchtverband oder ein anerkanntes Zuchtunternehmen aus einem anderen Mitglieds- oder Vertragsstaat ein Zuchtprogramm in Deutschland durchführen will. Das in Absatz 1 dargestellte Verfahren berücksichtigt die Zuständigkeiten von Bund (Kommunikation mit anderen Mitgliedstaaten) und Ländern (Durchführung des Tierzuchtrechts) und regelt die Vorgehensweise, wenn die Länder zu einem unterschiedlichen Votum über die mögliche Verweigerung zur Durchführung eines Zuchtprogramms kommen (Satz 2). Das beschriebene Verfahren entspricht dem bisher durchgeführten Verfahren zur Abstimmung über die Ausdehnung des räumlichen Tätigkeitsbereichs auf die Bundesrepublik Deutschland nach § 5 Absatz 4 des TierZG 2006. Die Länder haben nun jedoch aufgrund des Artikel 12 Absatz 3 der VO (EU) Nr.
Drucksache 385/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts
... Die EuEheGüVO und die EuPartGüVO folgen dem ganzheitlichen Ansatz, den schon die Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen (ABl. L 7 vom 10.1.2009, S. 1 - EuUntVO) und die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (ABl. L 201 vom 27.7.2012, S. 107 - EuErbVO) vorgezeichnet haben. Sie regeln nach einer Definition des Anwendungsbereichs die internationale Zuständigkeit der Gerichte in Güterrechtssachen, enthalten einige Vorschriften zum grenzüberschreitenden Verfahren, bestimmen das anzuwendende Recht und eröffnen eine einfache Anerkennung und Vollstreckbarer-klärung von Entscheidungen in Güterrechtssachen. Das in den Mitgliedstaaten noch unterschiedlich ausgestaltete Internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht wird in diesem Bereich vereinheitlicht. Vor allem die Gefahr des sogenannten "forum shopping" (d.h. des Ausnutzens nebeneinander bestehender Zuständigkeiten zur Erlangung tatsächlicher und rechtlicher Vorteile) wird dadurch reduziert, dass die nach einheitlichen Kriterien international zuständigen Gerichte auf die jeweilige Streitigkeit nach den harmonisierten Kollisionsregeln regelmäßig dasselbe Sachrecht anzuwenden haben.
Drucksache 41/18 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es (StGB ) - Effektive Bekämpfung von sogenannten "Gaffern" sowie Verbesserung des Schutzes des Persönlichkeitsrechts von Verstorbenen∗
... Zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegen die Herstellung und Verbreitung bloßstellender Bildaufnahmen von verstorbenen Personen schlägt der Gesetzentwurf die Erweiterung des Schutzbereichs des § 201a
Drucksache 184/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Erleichterung der Nutzung von Finanz- und sonstigen Informationen für die Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung bestimmter Straftaten und zur Aufhebung des Beschlusses 2000/642/JI des Rates
... (31) [Nach Artikel 3 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 21 über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts haben das Vereinigte Königreich und Irland mitgeteilt, dass sie sich an der Annahme und Anwendung dieser Richtlinie beteiligen möchten.]
Drucksache 153/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 93/13 /EWG
/EWG des Rates vom 5. April 1993, der Richtlinie 98/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie 2005/29 /EG
/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 2011/83 /EU
/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften
... /EU /EU vorgesehene Regelung über zusätzliche Informationspflichten von Online-Marktplätzen nicht für Vergleichsportale gilt. Auch sieht er die Gefahr, dass die Pflicht zur Offenlegung der Hauptparameter für das Ranking der Suchergebnisse umgangen werden könnte, wenn nicht auch die mittelbare Vermittlung im Rahmen mehrstufiger Vermittlungsebenen in den Anwendungsbereich einbezogen wird. Die Bundesregierung wird daher gebeten, auf eine entsprechende Erweiterung des Anwendungsbereichs der für Online-Marktplätze vorgesehenen Informationspflichten hinzuwirken.
Drucksache 355/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung - PflAPrV )
... Das einseitige Absenken des Niveaus der Altenpflegeausbildung in der PflAPrV entspricht nicht den gestiegenen Anforderungen, gefährdet die beabsichtigte Durchlässigkeit der Arbeitsfelder und führt zu einem Imageverlust des Arbeitsbereichs der ambulanten und stationären Altenpflege. Dies schadet nicht nur der gesellschaftlichen Anerkennung und Wertschätzung des Altenpflegeberufs, sondern schreibt eine andauernde Schlechterstellung der Altenpflege auch für die Zukunft fort und konterkariert das Ziel der Ausbildungsreform, allen Menschen, die sich für den Pflegeberuf interessieren, eine hochwertige und zeitgemäße Ausbildung anzubieten, die den breiten beruflichen Einsatzmöglichkeiten und den Entwicklungen in der Gesellschaft und im Gesundheitswesen Rechnung trägt.
Drucksache 37/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Jahreswirtschaftsbericht 2018 der Bundesregierung
... 33. Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU stellt für die engen Wirtschafts-, Handels- und Investitionsbeziehungen zwischen Deutschland und Großbritannien eine erhebliche Belastung dar. Mit einem Handelsvolumen von 121,5 Milliarden Euro im Jahr 2017 ist Großbritannien der fünftgrößte Handelspartner der deutschen Wirtschaft.
Drucksache 399/18
... - Die Zuweisung des Frequenzbereichs 24,25 - 25,25 GHz an den Mobilfunkdienst.
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