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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Reise- und Übernachtungskosten"


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Drucksache 462/12

... Es ist damit zu rechnen, dass die Zahl der drittbetroffenen Personen, denen die Kostenhilfe bewilligt wird, pro Jahr im Durchschnitt zwischen eins und drei liegen wird. Die Kostenhilfe für ein Verfahren ohne mündliche Verhandlung beträgt insgesamt höchstens 850 Euro (Pauschalbetrag für die Vorbereitung des Falles und die geschriebenen Stellungnahmen auf Anforderung des Gerichtshofs). Nur in den sehr seltenen Verfahren, in denen eine mündliche Verhandlung stattfindet, kommen eine Gebühr von 300 Euro sowie die Reise- und Übernachtungskosten hinzu. Wurde die Kostenhilfe mit Ratenzahlung bewilligt, zahlt die drittbetroffene Person die erhaltenen Beträge ganz oder teilweise zurück. Die Belastung des Bundeshaushalts ist deshalb sehr gering und wird voraussichtlich zwischen 1 000 und 3 000 Euro liegen. Der Mehrbedarf soll im Einzelplan 07 ausgeglichen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 462/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Voraussetzungen; Verfahren

§ 2
Bewilligung

§ 3
Festsetzung; Verordnungsermächtigung

§ 4
Rechtsmittel

§ 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit der vorgesehen Maßnahme

1. Keine Prozesskostenhilfe nach nationalem Recht

2. Prozesskostenhilfesystem des EGMR: Nur für den Beschwerdeführer

3. Regelung in der Verfahrensordnung des EGMR ausgeschlossen

4. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf

II. Lösungsansätze

III. Umsetzung

IV. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Gesetzesfolgen; Nachhaltigkeitsaspekte

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2023: Gesetz zur Einführung von Kostenhilfe für Drittbetroffene in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte


 
 
 


Drucksache 559/16 PDF-Dokument



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.