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"Rente"
Drucksache 217/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft und die Wirksamkeit der Untersuchungen des OLAF - COM(2018) 338 final
... Schwerpunkte sind dabei jene Bereiche, in denen die fehlende Genauigkeit bestimmter Bestimmungen der geltenden Verordnung Hindernisse verursacht, die einem wirksamen Vorgehen des OLAF im Wege stehen, insbesondere bei den Kontrollen und Überprüfungen vor Ort oder beim Zugang zu Bankkontoinformationen. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen etwaige Uneindeutigkeiten der geltenden Bestimmungen für die betroffenen Wirtschaftsteilnehmer, die Mitgliedstaaten und das OLAF verringern bzw. beseitigen und auf diese Weise die Rechtssicherheit erhöhen. Auf diese Weise soll dem OLAF ermöglicht werden, alle seine Untersuchungen wirksam und auf kohärentere Weise durchzuführen. Diese Änderungen stehen in direktem Zusammenhang mit den Zielen eines wirksamen Schutzes des EU-Haushalts in der gesamten Union in Kombination mit geeigneten Verfahrensgarantien für die von den Untersuchungen betroffenen Wirtschaftsteilnehmer.
Drucksache 316/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze
... e) auf eine Minderung der Ausgleichsleistung bei Bezug einer Rente aus der
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Drucksache 502/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds "Deutsche Einheit"
... c) Der Bundesrat stellt fest, dass die rechtliche Umsetzung der Verlängerung der Bundesbeteiligung an den Integrationskosten der Länder und Kommunen für das Jahr 2019 notwendig und dringend ist. Gleichwohl weist der Bundesrat darauf hin, dass die Spitzabrechnungen für die Zeiträume 1. September 2016 bis 31. Dezember 2017 und 1. Januar 2018 bis 31. August 2018 sowie die Berechnungen für die Abschlagszahlungen anhand der Begründung des Gesetzentwurfs nicht im Einzelnen nachvollzogen werden können. Diese Kritik wurde bereits im Rahmen der Länderanhörung zum Referentenentwurf deutlich geäußert. So wird beispielsweise in der Gesetzesbegründung nicht erläutert, wie bei den Fällen, die erst im Laufe der Spitzabrechnungszeiträume in das förmliche Asylverfahren aufgenommen wurden, die Monate zwischen Registrierung und Beginn des Asylverfahrens ermittelt wurden. Weiterhin sind die der Gesetzesbegründung zugrunde gelegten Angaben zur Anzahl der ablehnenden Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge anhand der bislang veröffentlichten Zahlen nicht nachvollziehbar.
Drucksache 179/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) Nr. 2017/1132
in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen
... a) Um einen kohärenten Rechtsrahmen für alle grenzüberschreitenden Mobilitätsmaßnahmen sicherzustellen, sollten nach Auffassung des Bundesrates für grenzüberschreitende Verschmelzungen, Formwechsel und Spaltungen deshalb einheitliche Vorgaben gelten. Durch einheitliche Vorgaben ließe sich verhindern, dass die bislang in der Praxis überwiegend genutzte grenzüberschreitende Verschmelzung auf eine im Zuzugsmitgliedstaat gegründete Kapitalgesellschaft zukünftig dazu genutzt wird, die strengeren Vorgaben für grenzüberschreitende Formwechsel und Spaltungen zu umgehen.
Drucksache 316/18
Antrag der Länder Brandenburg, Berlin, Thüringen
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze
... 4. auf eine Minderung der monatlichen Ausgleichsleistung bei Bezug einer Rente aus der
Drucksache 461/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Neubewertung der rentenrechtlichen Vorgaben für Spätaussiedler - Antrag des Freistaates Bayern -
Entschließung des Bundesrates zur Neubewertung der rentenrechtlichen Vorgaben für Spätaussiedler - Antrag des Freistaates Bayern -
Drucksache 70/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan - Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor COM(2018) 109 final
... Bewertet werden muss, inwieweit der aktuelle EU-Regulierungsrahmen für Initial Coin Offerings und Kryptoanlagen im Allgemeinen geeignet ist. Einerseits sollte darauf geachtet werden, dass Unternehmen, Investoren und Verbraucher in der EU diese technische Innovation in einem fairen und transparenten Rahmen nutzen können, damit Europa zu einem führenden Akteur bei der Entwicklung neuer Finanzierungsmöglichkeiten für rasch wachsende Unternehmen werden kann. Andererseits gilt es, potenzielle Risiken für die Finanzstabilität, die Marktintegrität, den Anleger- und Verbraucherschutz sowie den Schutz personenbezogener Daten ebenso wie Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angemessen anzugehen. Da Kryptoanlagen ein weltweites Phänomen sind, ist es unverzichtbar, dass beispielsweise im Rahmen der G20, des Rates für Finanzstabilität (Financial Stability Board, FSB) und der internationalen Standardsetzungsgremien im Finanzbereich für internationale Koordinierung und Konsistenz gesorgt wird. Die Kommission wird mit Aufsichtsbehörden, Regulierungsbehörden, der Branche und der Zivilgesellschaft sowohl innerhalb der EU als auch weltweit zusammenarbeiten, um weitere geeignete Maßnahmen festzulegen.
Drucksache 469/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
... 9. die Steuerung des Systems der Kindertagesbetreuung im Sinne eines miteinander abgestimmten, kohärenten und zielorientierten Zusammenwirkens des Landes sowie der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe verbessern oder
Drucksache 554/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit - Stärkung ihrer Rolle bei der Politikgestaltung der EU
... Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit sind Kernelemente der Agenda der Kommission für bessere Rechtsetzung, die der Ausarbeitung der politischen Vorschläge durch die Kommission zugrunde liegt. Die aktuelle Kommission hat massiv in eine bessere Rechtsetzung investiert, und diese wird nun zu einem festen Bestandteil der Organisationskultur der Kommission. Die aus bisherigen Erfahrungen gewonnenen Erkenntnisse und die Ansichten der Interessenträger und der Zivilgesellschaft stehen mittlerweile fest im Mittelpunkt des Politikgestaltungsprozesses, der den Vorschlägen neuer Rechtsvorschriften vorausgeht. Die Bemühungen der Kommission wurden kürzlich von der OECD anerkannt, die die Kommission nun als "Top-Performer"1 in Sachen gute Regulierungspraxis einstuft. Wir ruhen uns jedoch nicht auf unseren Lorbeeren aus. Die Kommission nimmt derzeit eine Bestandsaufnahme des im Mai 2015 von ihr eingeführten Reformpakets vor, das den gesamten Politikzyklus abdeckt. Das Ziel der Reformen bestand darin, politische Entscheidungsprozesse in der EU offener und transparenter zu gestalten, die Qualität neuer Rechtsvorschriften durch bessere Folgenabschätzungen für Entwürfe und Änderungen zu erhöhen und eine fortlaufende, kohärente Überprüfung bestehender EU-Vorschriften zu fördern. Im Mittelpunkt der Bestandsaufnahme werden die Präzisierung und die weitere Verbesserung unserer Strategie für eine bessere Rechtsetzung, auch im Hinblick auf die Behandlung der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit, stehen.
Drucksache 245/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz des Haushalts der Union im Falle von generellen Mängeln in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip in den Mitgliedstaaten
... a) "Rechtsstaatsprinzip" einen der in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Werte auf die sich die Union gründet und der in sich die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, die gleichbedeutend ist mit einem transparenten, rechenschaftspflichtigen, demokratischen und pluralistischen Gesetzgebungsprozess, der Rechtssicherheit, des Verbots der willkürlichen Ausübung von Hoheitsgewalt, des wirksamen Rechtsschutzes einschließlich des Schutzes der Grundrechte durch eine unabhängige Gerichtsbarkeit, der Gewaltenteilung und der Gleichheit vor dem Gesetz vereint;
Drucksache 162/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 178/2002
[allgemeines Lebensmittelrecht ], der Richtlinie 2001/18 /EG
/EG [absichtliche Freisetzung von GVO in die Umwelt], der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003
[genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel], der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003
[Futtermittelzusatzstoffe ], der Verordnung (EG) Nr. 2065/2003
[Raucharomen], der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004
[Lebensmittelkontaktmaterialien], der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008
[einheitliches Zulassungsverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe, -enzyme und -aromen], der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
[Pflanzenschutzmittel] und der Verordnung (EU) Nr. 2015/2283
[neuartige Lebensmittel]
... Des Weiteren soll der Geschäftsführende Direktor künftig die Auswahl der Mitglieder der wissenschaftlichen Gremien vornehmen und die Liste dem Verwaltungsrat zur Ernennung vorlegen. Diese Form einer Vorauswahl steht dem erklärten Ziel eines transparenten Vorgehens entgegen und ist ebenfalls abzulehnen.
Drucksache 96/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf die Drittwirkung von Forderungsübertragungen anzuwendende Recht - COM(2018) 96 final
... ) überträgt. Die Zweckgesellschaft (Zessionar) gibt am Kapitalmarkt anschließend Schuldtitel (z.B. Anleihen) aus, die die Erlöse aus diesen Forderungen widerspiegeln. In dem Maße, wie die zugrunde liegenden Forderungen beglichen werden, verwendet die Zweckgesellschaft die eingehenden Mittel, um Zahlungen auf die Wertpapiere an die Investoren zu leisten. Verbriefung kann die Finanzierungskosten verringern, da die Zweckgesellschaft so strukturiert ist, dass sie insolvenzgeschützt ist. Für Unternehmen ist Verbriefung eine Möglichkeit, sich Zugang zu Krediten zu verschaffen, die mit geringeren Kosten verbunden sind als Bankdarlehen. Banken können durch Verbriefung einen Teil ihrer Vermögenswerte besser nutzen und Mittel aus ihrer Bilanz freisetzen, um die Kreditvergabe an die Wirtschaft auszuweiten.11 Im Rahmen des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion hat die Union Rechtsvorschriften zur Förderung eines sicheren und liquiden Marktes für Verbriefungen erlassen. Mit diesen Vorschriften soll in der EU ein sicherer Verbriefungsmarkt wiederhergestellt werden, indem zwischen einfachen, transparenten und standardisierten Verbriefungsprodukten und undurchsichtigeren und kostspieligeren Produkten unterschieden wird. Für alle Arten von Verbriefungen ist Rechtssicherheit hinsichtlich des Inhabers der übertragenen Forderung von entscheidender Bedeutung.
Drucksache 442/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und des Netzes nationaler Koordinierungszentren
... Mit dem Programm "Digitales Europa", das die Kommission im Juni 2018 vorgeschlagen hat9, sollen die Vorteile des digitalen Wandels für die europäischen Bürger und Unternehmen in allen relevanten Bereichen der EU-Politik ausgebaut und maximiert, die Politik verstärkt und die ehrgeizigen Ziele des digitalen Binnenmarkts unterstützt werden. Das Programm sieht einen kohärenten und übergreifenden Ansatz vor, um die bestmögliche Nutzung fortgeschrittener Technologien und die richtige Kombination von technischen Kapazitäten und menschlichen Kompetenzen für den digitalen Wandel - nicht nur im Bereich der Cybersicherheit, sondern auch in Bezug auf intelligente Dateninfrastrukturen, künstliche Intelligenz, fortgeschrittene Kompetenzen und Anwendungen in der Industrie und in Bereichen von öffentlichem Interesse - zu erreichen. Diese Elemente sind voneinander abhängig, verstärken sich gegenseitig und können - bei gleichzeitiger Förderung - die erforderliche Größenordnung erreichen, damit die Datenwirtschaft gedeihen kann10. Auch im Programm "Horizont Europa"11, dem nächsten EU-Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung, zählt die Cybersicherheit zu den Prioritäten.
Drucksache 393/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu der Entschließung LP.4(8) vom 18. Oktober 2013 über die Änderung des Londoner Protokolls zur Regelung des Absetzens von Stoffen für Tätigkeiten der Meeresdüngung und andere Tätigkeiten des marinen Geo-Engineerings
... unter Hinweis auf die Entschließung LC-LP.2(2010), in der bekräftigt wurde, dass das Londoner Übereinkommen und das Londoner Protokoll auch weiterhin auf die Schaffung eines globalen, transparenten und wirksamen Kontroll- und Regelungsmechanismus für Tätigkeiten der Meeres-düngung und für andere Tätigkeiten hinwirken sollen, die in den Geltungsbereich des Londoner Übereinkommens und des Londoner Protokolls fallen und in der Meeresumwelt Schäden verursachen können;
Drucksache 361/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Bericht über die Ergebnisse der Arbeit der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe und die hieraus gewonnenen Erfahrungen
... 3. Der Bundesrat erinnert an seine Entschließung für faire und transparente Kraftstoffpreise (BR-Drucksache 870/11(B) -) und fordert die Bundesregierung auf, eine weitergehende Marktregulierung durch die gesetzliche Beschränkung auf eine Preiserhöhung je Kalendertag (bei beliebig vielen möglichen Preissenkungen) nach österreichischem Vorbild erneut zu prüfen.
Drucksache 166/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 - 2027
... 24. Der Bundesrat erkennt die Bemühungen der Kommission an, Schlüsselelemente des bestehenden Finanzierungssystems der EU zu vereinfachen und transparenter zu gestalten.
Drucksache 132/18
... Eiderente (Somateria mollissima)
Drucksache 87/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige
... b) Die Empfehlungen der Nummern 12 und 16 der Erwägungsgründe zielen auf die Aufrechterhaltung eines angemessenen Lebensstandards ab. In Deutschland besteht eine Kombination aus verpflichtender Vorsorge über die gesetzliche Rentenversicherung und freiwilliger betrieblicher und privater Altersvorsorge. Die Höhe der gesetzlichen Rente hängt wesentlich von den eingezahlten Beiträgen ab. Sie ist nicht darauf angelegt, jedem Versicherten - unabhängig von individuellen Beiträgen - eine seinen Lebensstandard sichernde Rente zu garantieren. Inwiefern eventuelle Versorgungslücken durch zusätzliche Altersvorsorge geschlossen werden, unterliegt der Vorsorgeverantwortung des Einzelnen. Ein Abgleiten in Armut soll im Übrigen durch die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung verhindert werden.
Drucksache 562/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
... a) Der Bundesrat sieht das vorliegende Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich als einen Schritt für eine effizientere und transparentere Planung von Infrastrukturprojekten. Der Bundesrat begrüßt, dass im Gesetzgebungsverfahren einige wichtige Forderungen des Bundesrates aufgegriffen wurden.
Drucksache 142/18
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Fünfzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (50. Anrechnungsverordnung - 50. AnrV)
... es (BVG) ergibt sich die Notwendigkeit, jeweils bei einer Anpassung der laufenden Rentenleistungen und des Bemessungsbetrages nach § 56 BVG eine Anrechnungs-Verordnung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu erlassen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Fünfzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz 50. Anrechnungsverordnung - 50. AnrV
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Verordnungsgrundlage
III. Gleichstellungspolitische Bedeutung
IV. Kosten- und Preiswirkungen
V. Finanzielle Auswirkungen
VI. Erfüllungsaufwand
VII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 6
Anlage (zu § 2) Tabelle über das anzurechnende Einkommen und die zustehende Ausgleichs- und Elternrente für die Zeit ab 1. Juli 2018
Anlage (zu § 2) Tabelle über das anzurechnende Einkommen und die zustehende Ausgleichs- und Elternrente für die Zeit ab 1. Juli 2018
Anlage (zu § 2) Tabelle über das anzurechnende Einkommen und die zustehende Ausgleichs- und Elternrente für die Zeit ab 1. Juli 2018
Anlage (zu § 2) Tabelle über das anzurechnende Einkommen und die zustehende Ausgleichs- und Elternrente für die Zeit ab 1. Juli 2018
Anlage (zu § 2) Tabelle über das anzurechnende Einkommen und die zustehende Ausgleichs- und Elternrente für die Zeit ab 1. Juli 2018
Drucksache 355/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung - PflAPrV )
... Diese hat der Bundestag am 28. Juni 2018 in einer im Vergleich zum Referentenentwurf für die Altenpflegeausbildung stark geänderten Fassung beschlossen. Damit wurde zugestimmt, dass die Ausbildung in der Altenpflege auf einem deutlich niedrigeren Ausbildungsniveau erfolgen wird als die Ausbildung für die Pflegefachfrau bzw. den Pflegefachmann und die Ausbildung in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.
Drucksache 103/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
im Hinblick auf die Mindestdeckung notleidender Risikopositionen - COM(2018) 134 final
... Sollten die Bestände an notleidenden Krediten dennoch zu sehr anschwellen - wie es derzeit bei einigen Banken und in einigen Mitgliedstaaten der Fall ist -, werden die Banken die Möglichkeit haben, diese NPL auf effizienten, wettbewerbsfähigen und transparenten Sekundärmärkten an andere Akteure zu verkaufen. Die Aufsichtsbehörden werden ihnen hierfür Leitlinien an die Hand geben und zu diesem Zweck ihre bestehenden bankenspezifischen "Säule-2-Befugnisse" aus der Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive - CRD)6 nutzen. Haben sich NPL auf breiter Basis zu einem erheblichen Problem ausgewachsen, können die Mitgliedstaaten nationale Vermögensverwaltungsgesellschaften einrichten oder andere Maßnahmen im Rahmen der geltenden Beihilfe- und Bankenabwicklungsvorschriften treffen.
Drucksache 503/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Beitragssatzanpassung
... Im Bereich der Rentenversicherung ergeben sich aus der geplanten Festschreibung des Sicherungsniveaus vor Steuern (Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Demografie
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Mittelbare Auswirkungen der Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung auf die allgemeine Rentenversicherung und auf den Bund
Mittelbare Auswirkungen der Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung auf den Bundeszuschuss zur knappschaftlichen Rentenversicherung in Milliarden Euro
Mittelbare Auswirkungen der Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung auf das Sicherungsniveau vor Steuern
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4593, BMG: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2019
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
5 Verwaltung
II.2. Weiteren Kosten
III. Ergebnis
Drucksache 547/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetz es - Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende
... Um die notwendige Freistellung der Transplantationsbeauftragten von ihren sonstigen Aufgaben im Entnahmekrankenhaus durchzusetzen, wird eine bundeseinheitlich klare Freistellungsregelung ins Gesetz aufgenommen. Die bisherige Freistellung der Transplantationsbeauftragten ist im Landesrecht uneinheitlich erfolgt. In der Praxis hat dies dazu geführt, dass nicht in allen Entnahmekrankenhäusern Transplantationsbeauftragte freigestellt wurden. Mit der Neuregelung wird für jedes Klinikum eine transparente Rechtsgrundlage für den Freistellungsanteil geschaffen. Gleichzeitig erhält der Transplantationsbeauftragte einen Anspruch gegenüber der Klinikleitung auf Freistellung in einem klar definierten Umfang. Die Regelung sieht eine anteilige Freistellung der Transplantationsbeauftragten von ihren sonstigen Aufgaben abhängig von der Anzahl der in einem Entnahmekrankenhaus vorhandenen Intensivbehandlungsbetten vor. Nach der Neuregelung des § 9b Absatz 3 des Transplantationsgesetzes (
Drucksache 536/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission: Jahresbericht 2017 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
... Die Rechtssache Sotiropoulou u.a. gegen Rat vom 3. Mai 201737 betraf eine Schadensersatzforderung gemäß Artikel 268 AEUV für Schäden, die den Klägern infolge der drastischen Kürzung ihrer Grundrenten in Griechenland entstanden sein soll. Die angefochtenen Beschlüsse38 betreffen u.a. detaillierte Maßnahmen, Strategien und Eingriffe bezüglich des griechischen Sozial- und Rentensystems. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass an einen Mitgliedstaat gerichtete Beschlüsse mit dem Ziel der Beendigung eines übermäßigen Defizits weder einen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip gemäß Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union noch gegen den Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung darstellen. Die Beschlüsse wurden erlassen, um die haushaltspolitische Überwachung zu stärken und den Mitgliedstaat aufzufordern, die zur Beendigung des übermäßigen Defizits als notwendig erachteten Maßnahmen zu treffen39.
ÜBER die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit Jahresbericht 2017
1. Einführung
2. Anwendung der Grundsätze durch die EU-ORGANE
2.1. Die Kommission
Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Weniger, aber effizienteres Handeln
Subsidiaritäts - und Verhältnismäßigkeitsprüfung
5 Folgenabschätzungen
Evaluierungen und Fitness-Checks
2.2. Folgemaßnahmen zu begründeten Stellungnahmen der nationalen Parlamente
2.3. Das Europäische Parlament
2.4. Der Rat der Europäischen Union
2.5. Ausschuss der Regionen31
2.6. Gerichtshof der Europäischen Union
3. Wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT erhoben WURDEN
3.1. Vorschläge, zu denen 2017 die meisten begründeten Stellungnahmen eingingen
- Vorschlag über den Elektrizitätsbinnenmarkt
- Zwei Vorschläge des Dienstleistungspakets
- Vorschlag zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige
3.2 Verfahren der gelben Karte und politische Ergebnisse - der Fall der Europäischen Staatsanwaltschaft
4. SCHLUSSBEMERKUNG
Anhang des Berichts der Kommission Jahresbericht 2017 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit
Liste der Kommissionsdokumente, zu der die Kommission im Jahr 2017 begründete Stellungnahmen1 von nationalen Parlamenten hinsichtlich der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips erhalten hat
Drucksache 5/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zwischenbewertung von Horizont 2020 - Maximierung der Wirkung der EU-Unterstützung für Forschung und Innovation - COM(2018) 2 final
... Auch die hochrangige Lamy-Gruppe erklärt die Rationalisierung innerhalb des Rahmenprogramms und darüber hinaus zur Priorität (#6 Rationalise the EU funding landscape). Sie kommt zu dem Schluss, dass die Vielfalt der Finanzierungssysteme für FuI die Exzellenz gefährden könnte, indem sie den Wettbewerb zwischen Eingeweihten begünstigt (competition among those in the know). Die Gruppe empfiehlt, ein Drittel der Finanzierungssysteme, -instrumente und -akronyme für FuI zu streichen. Speziell zu den Partnerschaften empfiehlt die Gruppe die Beschränkung der EU-Kofinanzierung auf solche Partnerschaften, die eindeutig Ergebnisse zum Aufgabenspektrum der EU liefern, wobei der Kofinanzierungsmechanismus allerdings einfacher und flexibler gestaltet werden sollte (#9 Better align EU and national R&I investment). Abschließend empfiehlt die Gruppe einen kohärenteren Einsatz der KIC im Hinblick auf die Bewältigung globaler Herausforderungen und ihre direkte Integration in das FuI-Programm der EU für die Zeit nach 2020 EU (#3 Educate for the future and invest in people who will make the change)32.
Drucksache 214/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/103 /EG
/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht - COM(2018) 336 final
... Eine solche Überprüfung der Haftpflichtversicherung von Fahrzeugen, die in das nationale Hoheitsgebiet einreisen, erfordert auch einen Datenaustausch zwischen Mitgliedstaaten. In diesem Fall müssen die Rechte, Freiheiten und berechtigten Interessen der betroffenen Person gewahrt bleiben. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Bekämpfung des Fahrens ohne Versicherungsschutz gelten die Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung6. Innerstaatliche Rechtsvorschriften müssten die in der genannten Verordnung festgelegten Voraussetzungen und Anforderungen erfüllen, um insbesondere zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten auf rechtmäßige, faire und transparente Weise und für eindeutig festgelegte und legitime Zwecke erhoben werden; sie müssten auf die einschlägige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung verweisen, den in der EU-Datenschutz-Grundverordnung festgelegten Anforderungen in Bezug auf Sicherheit und Vertraulichkeit entsprechen und die Grundsätze der Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit, Beschränkung auf den Zweck und Angemessenheit der Frist für die Speicherung der Daten einhalten. Darüber hinaus sollte in allen Datenverarbeitungssystemen, die unter den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten entwickelt und verwendet werden, der Schutz personenbezogener Daten bereits in der technischen Auslegung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen gewährleistet sein. Sämtliche
Drucksache 380/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
... Durch den Abschluss bilateraler Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Maghreb-Staaten (Demokratische Volksrepublik Algerien, Königreich Marokko und Tunesische Republik) könnte unter verstärkter Anwendung des kohärenten Ansatzes eine Erhöhung der Rückführungsquote erreicht werden.
Drucksache 557/18
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz)
... Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz)
Drucksache 319/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Ausschuss der Regionen: Stärkung des Katastrophenmanagements der EU: rescEU - Solidarität und Verantwortung
... /EU /EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union deutlich gemacht. Diese beiden Artikel, nach denen der hilfeersuchende Mitgliedstaat für die Leitung der Hilfseinsätze zuständig ist und die Kommission bei Einsätzen außerhalb der Union eine kohärente Bereitstellung der Hilfe unterstützt, wurden nicht geändert. Ferner geben diese Artikel einen Überblick über die Maßnahmen, die die Kommission ergreifen muss, wenn sie um Hilfe ersucht wird. Die Kommission lädt natürlich zuallererst die Mitgliedstaaten ein, freiwillig Hilfe anzubieten, bevor sie sie zur Entsendung "spezifischer Kapazitäten" (d.h. der im Pool bereitgehaltenen Kapazitäten) auffordert. Erst als letztes Mittel kann die Kommission "zusätzliche Maßnahmen" ergreifen und z.B. rescEU-Kapazitäten anfordern, "um die Koordinierung der Bewältigung zu erleichtern".
Drucksache 423/4/18
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutz-rechts
... Auch wurde im Referentenentwurf nicht die am 1. Januar 2017 in Kraft getretene Änderung des Anwendungsbereichs der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (
Drucksache 504/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG )
... Grundlage für Entscheidungen sind auch keine fiktiven Annahmen, sondern rechnerische Versorgungsgrade, die nach einem transparenten und aus der BP-RL abgeleiteten Verfahren ermittelt werden. Durch die Einschränkung in § 103 Absatz 1a Satz 2 SGB V wird gewährleistet, dass der Häufigkeit einer Anwendung des § 103 Absatz 1a SGB V Grenzen gesetzt sind und die aus der BP-RL abzuleitende Systematik der Bedarfsplanung gerade nicht in einzelnen Arztgruppen ausgehöhlt wird.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 20j Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 und Absatz 5 SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
4. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 24a Absatz 2 Satz 1 SGB V
5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 27a Absatz 4 SGB V
6. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 31 Absatz 1a Satz 2 SGB V
7. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 37b Absatz 4 Satz 1 SGB V und Buchstabe b - neu - § 37b Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
8. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 53 Absatz 5 und Absatz 8 Satz 1 SGB V
9. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe a § 65c Absatz 5 Satz 4 SGB V
10. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe a § 75 Absatz 1a SGB V
11. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe d § 87 Absatz 2b Satz 3 Nummer 2 SGB V
12. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe a0 - neu - § 87a Absatz 2 Satz 3 und Satz 4 SGB V
13. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa - neu - § 87a Absatz 4 Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - SGB V , Doppelbuchstabe bb § 87a Absatz 4 Satz 5 SGB V und Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 87a Absatz 5 Satz 13 - neu - SGB V
14. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 90 Absatz 3 Satz 4 SGB V
15. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 90 Absatz 4 Satz 3 SGB V
16. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b § 92 Absatz 6a Satz 4 SGB V Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b ist zu streichen.
17. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe c - neu - § 92 Absatz 7e und Absatz 7f SGB V
18. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - § 95 Absatz 2 Satz 9a - neu - bis Satz 9c - neu - SGB V
19. Hilfsempfehlung zu Ziffer 18
Zu Artikel 1 Nummer 52
20. Hilfsempfehlung zu Ziffer 18 und Ziffer 19
Zu Artikel 1 Nummer 52
21. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 95 Absatz 1a Satz 1a - neu - SGB V Doppelbuchstabe cc § 95 Absatz 1a bisheriger Satz 2 SGB V Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 95 Absatz 3 Satz 1 SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 21
Zu Artikel 1 Nummer 52
23. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 95 Absatz 1a Satz 1 SGB V und Nummer 56 Buchstabe f - neu - § 105 Absatz 5 Satz 1 SGB V
24. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 95 Absatz 2 Satz 6 SGB V
25. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 95 Absatz 2 Satz 6 SGB V
26. Zu Artikel 1 Nummer 52 § 95 SGB V
27. Zu Artikel 1 Nummer 53 § 96 Absatz 2a Satz 3 - neu - SGB V
28. Zu Artikel 1 Nummer 53a - neu - § 100 Absatz 2 SGB V
29. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe a § 103 Absatz 1 Satz 2 SGB V
30. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe a § 103 Absatz 1 Satz 2 SGB V
31. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe a1 - neu - § 103 Absatz 1a - neu - SGB V
32. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe b § 103 Absatz 2 Satz 4, Satz 6 und Satz 7 SGB V
33. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe b § 103 Absatz 2 Satz 9 - neu - SGB V
34. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 105 Absatz 1a Satz 3, Satz 4, Satz 4a - neu -, Satz 4b - neu - und Satz 4c - neu - SGB V
35. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 105 Absatz 1a Satz 3 Nummer 7 - neu - SGB V Buchstabe c § 105 Absatz 1d - neu - SGB V
36. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c § 105 Absatz 1b Satz 2a - neu - und Satz 2b - neu - SGB V
37. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c § 105 Absatz 1b Satz 3 SGB V
38. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c § 105 Absatz 1b Satz 3 SGB V
39. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe e § 105 Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 SGB V
40. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe e § 105 Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB V
41. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 130a Absatz 2 SGB V
42. Zu Artikel 1 Nummer 73 Buchstabe a § 132d Absatz 1 Satz 9 - neu - SGB V
43. Zu Artikel 1 Nummer 76a - neu - § 135b Absatz 4 Satz 2 SGB V
44. Zu Artikel 1 Nummer 76a - neu - § 135d - neu - SGB V
§ 135d Förderung der Qualität durch die Krankenkassen
45. Zu Artikel 1 Nummer 80 Buchstabe a0 - neu - § 140a Absatz 1 Satz 1 SGB V
46. Zu Artikel 1 Nummer 80 a - neu - § 140f Absatz 7 SGB V
47. Hilfsempfehlung zu Ziffer 46
Zu Artikel 1 Nummer 80a
48. Zu Artikel 1 Nummer 91 § 274 Absatz 1 Satz 7 und Satz 8 SGB V
49. Zu Artikel 1 Nummer 95a - neu - § 287a - neu - SGB V
§ 287a Übermittlungspflicht der Finanzbehörden
50. Zu Artikel 1 Nummer 99 Buchstabe d § 295 Absatz 4 Satz 3 SGB V
51. Zu Artikel 10 Nummer 6 § 47a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2, 3 und Satz 5 - neu - SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
52. Zu Artikel 10 Nummer 6 § 47a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3a - neu - SGB XI
53. Zu Artikel 15 Nummer 6 - neu - § 32b Absatz 1 Satz 3 - neu - Ärzte-ZV und Artikel 15a - neu - § 32b Absatz 1 Satz 3 - neu - Zahnärzte-ZV
‚Artikel 15a Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
Drucksache 37/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahreswirtschaftsbericht 2018 der Bundesregierung
... dd) Mehr als zwei Dekaden nach der Wiedervereinigung wird mit dem Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung nun auch die Rentenberechnung zwischen Ost- und Westdeutschland schrittweise bis zum Jahr 2025 angeglichen. Der Bundesrat hat bereits in seinem Beschluss vom 7. Juli 2017 (BR-Drucksache 448/17(B)) darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung damit auch seiner Forderung der letzten Jahre nach einem einheitlichen Rentenrecht nachkommt.
Drucksache 218/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Beweiserhebung in Strafverfahren - COM(2018) 226 final
... Darüber hinaus schafft eine einheitliche Vorgehensweise gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen, die in der EU dieselbe Art von Diensten anbieten, unabhängig davon, wo sie niedergelassen sind oder von wo aus sie tätig sind, und wahrt gleichzeitig das in Artikel 3 der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr festgelegte Herkunftslandprinzip. Dieses Prinzip gilt nur für in der EU niedergelassene Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft und unterliegt zudem einer Reihe von Ausnahmen und möglichen Befreiungen. Harmonisierte Vorschriften auf Unionsebene sind nicht nur erforderlich, um Hindernisse für die Erbringung von Dienstleistungen zu beseitigen und ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten, sondern auch, um zu einem kohärenteren Strafrecht in der Union zu gelangen. Gleiche Wettbewerbsbedingungen sind ferner für andere Prämissen des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts erforderlich, z.B. für den Schutz der Grundrechte der Bürger und die Achtung der Souveränität und der Staatsgewalt bei der wirksamen Anwendung und Durchsetzung nationaler und europäischer Rechtsvorschriften.
Drucksache 440/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zu mehr Transparenz und Kundenschutz bei Internetverträgen
... ) vom 19. Dezember 2016 durch das Verhängen von Bußgeldern durch die Bundesnetzagentur und die Verbesserung der Informationspflichten durch das sogenannte Produktinformationsblatt positive Signale. Die Praxis zeigt aber, dass dies nicht ausreicht. Verbraucherinnen und Verbraucher haben nach wie vor keine durchsetzbaren Rechte, falls es zu wiederholten Abweichungen der vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate kommt. Ziel sollte es sein, einen transparenten Markt zu schaffen, in dem Verbraucherinnen und Verbraucher vor Mogelpackungen geschützt werden. Regelmäßige Geschwindigkeitsunterschreitungen sind gerade in Zeiten eines steigenden Bedarfs an hohen Bandbreiten ein wachsendes Ärgernis, insbesondere wenn kostenpflichtige Dienste nicht einwandfrei genutzt werden können. Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen hier gegebenenfalls rechtliche wie auch technische Sicherheiten. Die allgemeinen Kündigungsregeln im Zivilrecht können dies nicht abschließend gewährleisten.
Drucksache 298/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der Republik Albanien
... Die Bundesregierung ist wegen des fortdauernden Bedarfs an weitreichenden Reformen in Albanien der Auffassung, dass die Zustimmung zur Eröffnung von Beitrittsverhandlungen nur unter der Voraussetzung geschehen kann, dass weitere Bedingungen vor der ersten Beitrittskonferenz erfüllt sein müssen, namentlich: Das Vetting der als prioritär eingestuften Richter und Staatsanwälte und Entfernung negativ überprüfter Personen aus dem Dienst muss abgeschlossen sein, und die albanische Regierung muss ein Gesetz für eine Wahlrechtsreform vorlegen, die OSZE/ODIHR-Empfehlungen entspricht sowie eine transparente Parteien- und Wahlkampffinanzierung sicherstellt.
Drucksache 645/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Verbeitragung von Betriebsrenten in der GKV zur Steigerung der Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge
Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Verbeitragung von Betriebsrenten in der GKV zur Steigerung der Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Verbeitragung von Betriebsrenten in der GKV zur Steigerung der Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge
Drucksache 691/17
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Dritten Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz - PSG III)
... Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag ab. Das geltende Recht gewährleistet bereits, dass ein erhöhter Aufwand für die Pflegeberatung auch zu entsprechend höheren finanziellen Beiträgen an die Modellkommunen führt. Damit besteht eine transparente, umsetzbare und Konflikt vermeidende Regelung, die zugleich die Verlagerung von Finanzierungsverantwortung auf die
Drucksache 642/17
Gesetzesantrag der Freistaaten Sachsen, Thüringen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes - Verbesserung der Lage von Heimkindern
... 1. Aufgrund der Verbesserung der rehabilitierungsrechtlichen Position der betroffenen Kinder und Jugendlichen ist zukünftig eine höhere Anzahl von Anträgen auf Kapitalentschädigung (§ 17 StrRehaG) und/oder Opferrente (§ 17a StrRehaG) zu erwarten. Darüber hinaus ist auch zu berücksichtigen, dass aufgrund der angestrebten Neuregelung des § 2 Absatz 1 Satz 4 StrRehaG-E über bereits rechtskräftig (ablehnend) entschiedene Anträge ggf. erneut zu entscheiden sein wird, wenn der Antragsteller darlegt, dass der Antrag unter Berücksichtigung von § 2 Absatz 1 Satz 3 StrRehaG-E Erfolg gehabt hätte. Ebenso ist aufgrund der Verlängerung der Ausschlussfrist zur Antragstellung zukünftig mit weiteren Anträgen zu rechnen, die nach der alten Rechtslage unzulässig wären. All dies führt zu erhöhten Haushaltsausgaben für den Bund, der 65 % der Kosten trägt.
Drucksache 667/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine funktionierende öffentliche Auftragsvergabe in und für Europa - COM(2017) 572 final
... Was Innovationen betrifft, so zeigen Analysen, dass für eine innovationsfördernde öffentliche Auftragsvergabe zahlreiche Hemmnisse bestehen.20 Eine Möglichkeit zur Verbesserung der Lage könnte darin bestehen, das Verfahren der Innovationspartnerschaft stärker zu nutzen. Dieses Instrument, mit dem die Marktteilnehmer aufgefordert werden, innovative Lösungen anzubieten, wurde durch die Richtlinien von 2014 geschaffen, um den Besonderheiten einer innovationsfördernden Beschaffung gerecht zu werden, um die Rechtssicherheit zu erhöhen und innovationsinhärente Risiken zu mildern. Bislang wurden 17 derartige Verfahren eingeleitet.
Drucksache 777/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union - COM(2017) 797 final
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union - COM(2017) 797 final
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Kohärenz mit den in diesem Politikbereich bestehenden Bestimmungen
- Kohärenz mit den Strategien der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags
Kapitel I - Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II - Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis)
Artikel 3 Pflicht zur Unterrichtung
Artikel 4 Zeitpunkt und Form der Unterrichtung
Artikel 5 Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses
Artikel 6 Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Kapitel III - Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen)
Artikel 7 Höchstdauer einer Probezeit
Artikel 8 Mehrfachbeschäftigung
Artikel 9 Mindestplanbarkeit der Arbeit
Artikel 10 Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform
Artikel 11 Fortbildung
Kapitel IV - Tarifverträge
Artikel 12 Tarifverträge
Kapitel V - Horizontale Bestimmungen
Artikel 13 Einhaltung der Vorschriften
Artikel 14 Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung
Artikel 15 Anspruch auf Rechtsbehelfe
Artikel 16 Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen
Artikel 17 Kündigungsschutz und Beweislast
Artikel 18 Sanktionen
Kapitel VI - Schlussbestimmungen
Artikel 19 Günstigere Bestimmungen
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Übergangsbestimmungen
Artikel 22 Überprüfung durch die Kommission
Artikel 23 Aufhebung
Artikel 24 Inkrafttreten und Artikel 25 - Adressaten
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis
Artikel 3 Pflicht zur Unterrichtung
Artikel 4 Zeitpunkt und Form der Unterrichtung
Artikel 5 Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses
Artikel 6 Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Kapitel III Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen
Artikel 7 Höchstdauer einer Probezeit
Artikel 8 Mehrfachbeschäftigung
Artikel 9 Mindestplanbarkeit der Arbeit
Artikel 10 Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform
Artikel 11 Fortbildung
Kapitel IV Tarifverträge
Artikel 12 Tarifverträge
Kapitel V Horizontale Bestimmungen
Artikel 13 Einhaltung der Vorschriften
Artikel 14 Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung
Artikel 15 Anspruch auf Rechtsbehelfe
Artikel 16 Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen
Artikel 17 Kündigungsschutz und Beweislast
Artikel 18 Sanktionen
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 19 Günstigere Bestimmungen
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Übergangsbestimmungen
Artikel 22 Überprüfung durch die Kommission
Artikel 23 Aufhebung
Artikel 24 Inkrafttreten
Artikel 25 Adressaten
Drucksache 155/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz)
Entwurf eines Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz)
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 154 Absatz 1 Satz 2 SGB VI
2. Zur Finanzierung der Rentenangleichung
Drucksache 45/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen COM(2016) 822 final
... Die Verhältnismäßigkeitsprüfung wurde daher entwickelt, um bessere Regulierungsverfahren zu fördern und damit für bessere Ergebnisse zu sorgen. Die Prüfung wird bei der Neueinführung oder Änderung der Anforderungen für den Zugang zu reglementierten Berufen oder ihre Ausübung angewendet. Sie konsolidiert die Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Verhältnismäßigkeit der Anforderungen für den Zugang zu oder die Ausübung von reglementierten Berufen, belässt aber die Entscheidung über Inhalt und Art der Regulierung den Mitgliedstaaten, solange diese Entscheidung evidenzbasiert und auf der Grundlage einer sorgfältigen, transparenten und objektiven Prüfung getroffen wird. Sie trägt der Besonderheit der einzelnen Berufe und ihrem Regulierungsumfeld umfassend Rechnung. Die Vorteile dieser Initiative für Berufsangehörige, Verbraucher und öffentliche Behörden liegen im Wesentlichen darin, dass sie eine bessere Reglementierung von Berufen gewährleisten würde, indem sie verhindert, dass unverhältnismäßige Vorschriften erlassen werden. Der vorliegende Vorschlag dient weitgehend der Kodifizierung der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes. Abweichungen von dieser Rechtsprechung würden den Vorschlag substanziell verändern. Im Fall einer solchen substanziellen Veränderung kann die Kommission ihren Vorschlag zurückziehen.
Drucksache 666/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu einem Europäischen Rahmen für hochwertige und nachhaltige Berufsausbildungen - COM(2017) 563 final
... Das konkrete Ziel ist die Schaffung eines kohärenten Rahmens für Berufsausbildungen auf der Grundlage eines gemeinsamen Verständnisses von Qualität und Nachhaltigkeit bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Vielfalt der Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung in den Mitgliedstaaten.
Drucksache 557/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Liegenschaftspolitik des Bundes - Antrag der Länder Berlin und Brandenburg, Bremen -
... "(3a) Grundstücke, die für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus benötigt werden, sollen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union in einem offenen und transparenten Verfahren unter Beachtung des unionsrechtlichen Diskriminierungsverbots zu einem Wert, der die geplante Nutzung des Grundstücks berücksichtigt, veräußert werden. Länder, Kommunen oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die die Voraussetzungen des § 108 Absatz 1 des Gesetzes gegen
Drucksache 155/2/17
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz)
Entwurf eines Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz)
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 392/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Verbesserung der Sachaufklärung in der Verwaltungsvollstreckung
... Rentenversicherung nach § 74a Absatz 2
Drucksache 757/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Ausschuss der Regionen: Stärkung des Katastrophenmanagements der EU: rescEU - Solidarität und Verantwortung COM(2017) 773 final
... Erstens wird die Europäische Kommission schnellstens eine spezielle Reserve von EU-Einsatzmitteln einrichten, um eine sinnvolle und kohärente Katastrophenbewältigung durch die EU und eine Behebung der Mängel des derzeitigen freiwilligen Systems im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union zu ermöglichen: Diese Reserve wird die Bezeichnung rescEU tragen und sich aus Kapazitäten zusammensetzen, die der EU ermöglichen, die Art von Katastrophen zu bewältigen, die in den letzten Jahren am häufigsten das soziale Gefüge in Europa beeinträchtigt haben. Die Reserve wird aus Löschflugzeugen zur Bekämpfung von Waldbränden, Hochleistungspumpen, Such- und Rettungskapazitäten für Einsätze in Städten und Kapazitäten zur Bewältigung von Gesundheitsrisiken, wie mobilen Lazaretten und medizinischen Notfallteams, bestehen. Treten nachweisliche neue Kapazitätslücken auf, so kann die Kommission im Wege eines delegierten Rechtsakts festlegen, welche zusätzlichen Kapazitäten in die Reserve rescEU aufgenommen werden könnten.
Drucksache 6/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchsetzung der Richtlinie 2006/123 /EG
/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt, zur Festlegung eines Notifizierungsverfahrens für dienstleistungsbezogene Genehmigungsregelungen und Anforderungen sowie zur Änderung der Richtlinie 2006/123 /EG
/EG und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012
über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems - COM(2016) 821 final
... Ein wirksameres, effizienteres und kohärenteres Notifizierungsverfahren wird die Mitgliedstaaten unterstützen und die Einführung diskriminierender, ungerechtfertigter und unverhältnismäßiger Genehmigungsregelungen oder Anforderungen im Zusammenhang mit Dienstleistungen, die unter die Dienstleistungsrichtlinie fallen, verhindern. Derartige Genehmigungsregelungen oder Anforderungen führen dazu, dass die Volkswirtschaft, weniger offen und integriert ist, die Preise höher sind und die Verbraucher eine geringere Auswahl haben. Sie können sich auch negativ auf das Unternehmertum und die Investitionstätigkeit auswirken, da sich dadurch die Zahl der Firmengründungen und der Eintritte in den europäischen Markt verringern dürfte. Die vorgeschlagene Rechtsvorschrift wird somit voraussichtlich einen Beitrag dazu leisten, dass in stärkerem Maße wettbewerbsorientierte und integrierte europäische Dienstleistungsmärkte entstehen und Verbrauchern wie Unternehmern gleichermaßen zugutekommen.
Drucksache 649/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Durch eine ausgewogene und fortschrittliche Handelspolitik die Globalisierung meistern - COM(2017) 492 final
... 6. Die Einhaltung, die effektive Durchsetzung und die transparente Weiterentwicklung handelspolitischer Übereinkommen zur Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen unter Beibehaltung der hohen europäischen Schutzstandards sind essenziell für deren Erfolg und die Akzeptanz in der Welt und innerhalb der EU.
Drucksache 65/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Sachaufklärung in der Verwaltungsvollstreckung
... Rentenversicherung bestimmte Daten ohne eine Anspruchsmindestgrenze einholen. Demgegenüber bestimmt das für den Träger der
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 5a Absatz 1 Nummer 3, § 5b Absatz 1 Nummer 2 VwVG , Artikel 4 Absatz 4d - neu - StVG
Artikel 4a Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 2 § 90 Absatz 7 Satz 2 AufenthG
4. Zu Artikel 3 § 93 Absatz 8 Satz 2 AO
5. Zu Artikel 4 § 74a Absatz 1 Satz 1, 1a - neu -, Satz 4 SGB X
'Artikel 4 Änderungen des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe b § 74a Absatz 1 Satz 1 SGB X , Buchstabe c - neu - § 74a Absatz 2 Satz 1 SGB X
7. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe b § 74a Absatz 1 Satz 1 SGB X
Drucksache 65/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Sachaufklärung in der Verwaltungsvollstreckung
... Rentenversicherung sowie beim Kraftfahrt-Bundesamt erheben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes
§ 5a Ermittlung des Aufenthaltsorts des Vollstreckungsschuldners
§ 5b Auskunftsrechte der Vollstreckungsbehörde
Artikel 2 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 4 Änderungen des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
§ 74a Übermittlung für die Durchführung eines Vollstreckungsverfahrens.
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
1. Jährlicher Erfüllungsaufwand Bund
2. Jährlicher Erfüllungsaufwand Länder und Kommunen
3. Einmaliger Erfüllungsaufwand Bund und Länder
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Zustimmungsbedürftigkeit
VIII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu § 5a
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5b
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 2
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Verwaltung Bund jährlich
Verwaltung Länder jährlich
Bund und Länder einmalig
II.2 Erwägungen zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
III. Zusammenfassung
Drucksache 649/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Durch eine ausgewogene und fortschrittliche Handelspolitik die Globalisierung meistern - COM(2017) 492 final
... 7. Die Einhaltung, die effektive Durchsetzung und die transparente Weiterentwicklung handelspolitischer Übereinkommen zur Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen [unter Beibehaltung der hohen europäischen Schutzstandards] sind essenziell für deren Erfolg und die Akzeptanz in der Welt und innerhalb der EU.
Drucksache 182/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
... Da es sich bei Pferdewetten ebenso wie bei Sportwetten um Wetten handelt, ist insoweit eine unterschiedliche Behandlung nicht angezeigt und vor dem Hintergrund des Artikels 3 Absatz 1 GG auch nicht gerechtfertigt. Vielmehr bedarf es für eine kohärente und systematische Regelung des gesamten Wettbereichs abgestimmter Regelungen von Sport- und Pferdewetten.
Drucksache 666/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu einem Europäischen Rahmen für hochwertige und nachhaltige Berufsausbildungen - COM(2017) 563 final
... 6. Dabei sind besonders die positiven Effekte hinsichtlich der Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern innerhalb von Europa durch die Schaffung eines kohärenten Rahmens für die Berufsausbildung hervorzuheben.
Drucksache 8/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen
... In deutschen Unternehmen ist es häufig aufgrund von Vereinbarungen, entsprechenden Klauseln in Arbeitsverträgen oder der jeweiligen Unternehmenskultur untersagt, dass die beschäftigten Kolleginnen oder Kollegen Auskunft über ihr Gehalt geben. Wenn, wie in der Einleitung zum Gesetzentwurf ausgesagt, transparente Entgeltstrukturen Voraussetzung sind für eine diskriminierungsfreie Bewertung von Fähigkeiten und Kompetenzen, für individuelle Gehaltsverhandlungen auf Augenhöhe und für eine offene, wertschätzende Unternehmenskultur, muss auch außerhalb der formalen Auskunftsbegehren ein Austausch über das jeweilige individuelle Entgelt möglich sein.
Drucksache 678/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten in der Europäischen Union COM(2017) 495 final
... Artikel 6 sieht vor, dass die Kommission Diensteanbieter und berufliche Nutzer zur Entwicklung und Umsetzung von Verhaltensregeln anhält; darin soll angegeben werden, welche ausführlichen Informationen über die Bedingungen für die Übertragung von Daten (einschließlich technischer und betrieblicher Anforderungen) die Anbieter ihren beruflichen Nutzern in hinreichend ausführlicher, eindeutiger und transparenter Weise vor Abschluss eines Vertrags bereitstellen sollen. Die Kommission wird die Entwicklung und wirksame Anwendung solcher Verhaltensregeln spätestens zwei Jahre nach dem Beginn der Anwendung dieser Verordnung überprüfen.
Drucksache 162/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften
... Es ist zwar zu begrüßen, dass im Gesetzentwurf im Vergleich zum Referentenentwurf eine geringere Anhebung der Größenmerkmale in § 53 Absatz 2 Satz 1 GenG für die Befreiung kleinerer Genossenschaften von der Jahresabschlussprüfung vorgesehen ist. Die nun angedachte Anhebung der Schwellenwerte um 50 Prozent begegnet aber nach wie vor Bedenken:
Drucksache 733/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenversicherungsbericht 2017) und Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2017
Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenversicherungsbericht 2017) und Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2017
Drucksache 158/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie
... a) Der Bundesrat begrüßt, dass der Gesetzentwurf Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel weitgehend einheitlich behandeln und abschaffen möchte. Diese Regelung ist transparent und für Verbraucher verständlich. Vor diesem Hintergrund kritisiert der Bundesrat die gegenüber dem Referentenentwurf eröffnete Möglichkeit eines Zusatzentgelts für die Nutzung einer Zahlungskarte im Drei-Parteien-Verhältnis. Diese Ausnahme hebt die Transparenz und Klarheit bei Entgelten für die Nutzung von Zahlungskarten auf. Verbrauchern ist im Zweifel nicht klar, welches Zahlungsverfahren die von ihnen genutzte Zahlungskarte verwendet. Die unterschiedliche Behandlung von Zahlungskarten im Drei- bzw. Vier-ParteienSystem führt zu Unsicherheiten über die Rechtmäßigkeit der Höhe der Entgelte.
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