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"Rente"
Drucksache 266/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Integrationsgesetzes
... Die Regelung orientiert sich an Artikel 6 des Referentenentwurfs des Integrationsgesetzes vom 29. April 2016. Mit der Regelung wird für Klagen in Angelegenheiten des
Drucksache 17/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
... 2. Bislang sind als verbotene Stoffe gemäß § 4 der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) in Verbindung mit der Anlage 1 nur Vitamine und Koffein sowie Taurin als verbotene Zusatzstoffe genannt. Der Bundesrat begrüßt aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, dass der den Ländern zugeleitete Referentenentwurf für eine Erste Änderungsverordnung zur TabakerzV erste weiterführende Zusatzstoff-Regelungen zu verbotenen Zusatzstoffen enthält.
Drucksache 180/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz - 1. FiMaNoG)
... 27. entgegen Artikel 32 Absatz 2 nicht über transparente Vorschriften zum Umgang mit Beschwerden verfügt,
Drucksache 559/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Neuregelung nationaler Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Abgabe von Chemikalien
... Asbesthaltige Erzeugnisse besitzen ein inhärentes Gefährdungspotenzial, welches dem giftiger Stoffe und Gemische grundsätzlich vergleichbar ist. Daher sollen auch vergleichbare Abgabebestimmungen vorgeschrieben werden, wie sie in § 8 Absatz 3 der Verordnung vorgesehen sind. Konkret betrifft dies die Zusicherung der rechtmäßigen Verwendung und Weiterveräußerung sowie die Unterrichtung über spezifische Gefahren und erforderliche Vorsichtsmaßnahmen. Dabei soll konkret auf die Tätigkeitsverbote der
Drucksache 271/16
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Erste Verordnung zur Regelung mautdienstrechtlicher Vorschriften
... 3. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der deutschen Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
4 Bund:
Länder und Kommunen:
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1 Verordnung zur Registrierung von Anbietern mautdienstbezogener Leistungen (Mautdienst-Registrierungs-Verordnung - MRegV)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Unterlagen und Bescheinigungen
§ 3 Sitz oder ständige Niederlassung
§ 4 Zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem
§ 5 Technische Ausrüstung und Konformität der Interoperabilitätskomponenten
§ 6 Befähigung zum Erbringen mautdienstbezogener Leistungen
§ 7 Finanzielle Leistungsfähigkeit
§ 8 Risikomanagementplan
§ 9 Gewähr für Zuverlässigkeit
§ 10 Regelmäßige Überprüfung der Registrierungsvoraussetzungen
§ 11 Gebühren und Auslagen
Anlage (zu § 11)
Artikel 2 Verordnung über die Führung des Mautdienstregisters (Mautdienst-Register-Verordnung - MautRegV)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Datenübermittlung
§ 3 Angaben im Mautdienstregister
§ 4 Verfahren zur Führung und Aktualisierung des Mautdienstregisters
§ 5 Aktualisierung des Mautdienstregisters
§ 6 Bekanntmachung des Mautdienstregisters
Artikel 3 Verordnung zur Regelung des Vermittlungsverfahrens nach dem Mautsystemgesetz (Mautdienst-Vermittlungsverfahrens-Verordnung - MautVvfV)
Abschnitt 1 Allgemeiner Teil
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Parteien
§ 3 Vermittlungsgegenstand
Abschnitt 2 Organisation der Vermittlungsstelle
§ 4 Vertretung des Vorsitzenden
§ 5 Beisitzer
Abschnitt 3 Vermittlungsverfahren
§ 6 Verfahrensgrundsätze
§ 7 Antragstellung
§ 8 Ablehnung eines Antrags
§ 9 Antragserwiderung
§ 10 Durchführung des Vermittlungsverfahrens
§ 11 Erörterungstermine
§ 12 Pflichten der Parteien
§ 13 Form und Fristen
§ 14 Stellungnahme
§ 15 Vertraulichkeit
§ 16 Beendigung des Verfahrens
§ 17 Hinzuziehung Dritter
§ 18 Wiederaufnahme des Verfahrens
Abschnitt 4 Schlussbestimmungen
§ 19 Kosten
§ 20 Rechtsweg
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage
2. Ziel
3. Haushaltswirkungen ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
- Registrierung
- Register
- Vermittlungsstelle
5. Weitere Kosten
6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
7. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Artikel 3
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3667: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Regelung mautdienstlicher Vorschriften
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 142/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Die Stahlindustrie - Erhaltung von dauerhaften Arbeitsplätzen und nachhaltigem Wachstum in Europa - COM(2016) 155 final
... -Emissionen infolge einer weniger ehrgeizigen Klimapolitik verschaffen einer Reihe von Erzeugern aus Drittstaaten nach wie vor einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren europäischen Konkurrenten. Zwar wurde mit dem Pariser Übereinkommen eine Wende eingeleitet und Investoren, Unternehmen und politischen Entscheidungsträgern die klare Botschaft übermittelt, dass der weltweite Übergang zu sauberer Energie endgültig sein muss, das Risiko von Wettbewerbsnachteilen bleibt jedoch bestehen. In ihrem Vorschlag für die Überarbeitung des
Drucksache 673/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002, der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, EU (Nr.) 1304/2013, (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013, (EU) Nr. 1307/2013 , (EU) Nr. 1308/2013 , (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013 , (EU) Nr. 223/2014 , (EU) Nr. 283/2014 und (EU) Nr. 652/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2016) 605 final
... 3. Der Bundesrat erkennt die Bemühungen hin zu einer einfacheren und kohärenteren Gestaltung der allgemeinen und sektorspezifischen Finanzvorschriften im Rahmen der Halbzeitrevision des Mittelfristigen Finanzrahmens 2014 bis 2020 an. Einzelne [Änderungs]vorschläge werden [ausdrücklich] begrüßt, [da und] soweit von ihnen eine optimierende Wirkung zu erwarten ist, ohne dass der laufende Umsetzungsprozess der {Strukturfonds-}Programme gehemmt wird.
Drucksache 671/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung 2016 über die Wirkungen der gemeinsamen Tragung der Rentenlast in der gesetzlichen Unfallversicherung
Bericht der Bundesregierung 2016 über die Wirkungen der gemeinsamen Tragung der Rentenlast in der gesetzlichen Unfallversicherung
Drucksache 404/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über das Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch (Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetz - LwErzgSchulproG )
... und (EU) Nr. 1306/2013 hinsichtlich der Beihilferegelungen für die Abgabe von Obst und Gemüse, Bananen und Milch in Bildungseinrichtungen (ABI. L 135 vom 24.05.2016, S. 1 eine Zusammenlegung der bisherigen Beihilfen für Schulobst- und -gemüse einerseits und Schulmilch andererseits. Für die gemeinsame Durchführung des EU-Schulprogramms bedarf es daher einer gesetzlichen Aktivität auf Bundesebene. Für das von den Ländern durchzuführende, von der Unionsbeihilfe finanzierte Schulprogramm muss ein bundeseinheitlicher Rahmen geschaffen werden. Der Bund muss in die Lage versetzt werden, seine Strategie als Mitgliedstaat an die Kommission weiterzugeben, wofür es wiederum eines geregelten Ablaufs der Teilnahme der Länder am Schulprogramm bedarf. Mit dem EU-Schulprogramm wird ab dem Schuljahr 2017/2018 insgesamt eine Beihilfe in Höhe von insgesamt 250 Mio. Euro jährlich, verteilt auf die getrennten Budgets für Schulobst- und -gemüse in Höhe von 150 Mio. Euro jährlich und Schulmilch in Höhe von 100 Mio. Euro jährlich, zur Verfügung gestellt. Die Verteilung der Budgets an die Mitgliedstaaten findet nach unterschiedlichen Schlüsseln statt, da eine unmittelbare Anwendung des bisher für Schulobst- und -gemüse geltenden Schlüssels (Anzahl der sechs- bis zehnjährigen Kinder im betreffenden Mitgliedstaat) zur Verteilung von Schulmilch zu extremen Einbußen einiger Mitgliedstaaten hinsichtlich der Förderung von Schulmilch führen würde. Daher wird der sog. historische Schlüssel weiterhin einbezogen. Auch auf nationaler Ebene erfolgt eine Regelung der Verteilung der Beihilfe an die Länder zunächst anhand unterschiedlicher Verteilerschlüssel für Schulobst- und -gemüse und Schulmilch. Der historische Schlüssel für die Verteilung der Schulmilch wird dabei allerdings über die Dauer von sechs Jahren, was der Dauer entspricht, für die die Länder zunächst eine Strategie einreichen müssen, abgeschmolzen. Damit sollte das Ziel erreicht werden, nach einer Übergangszeit, einen einheitlichen Verteilungsschlüssel für beide zur Verfügung stehenden Budgets anwenden zu können. Dies gilt gleichermaßen der Realisierung der Durchführung eines kohärenten Schulprogramms für landwirtschaftliche Erzeugnisse mit den beiden Programmteilen Schulobst- und -gemüse sowie Schulmilch, das für alle Beteiligten möglichst effizient, zielorientiert und unbürokratisch ausgestaltet werden sollte.
Drucksache 575/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Vollendung der Nachkrisenreformagenda des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS)
... 2. Der Bundesrat weist auf die hohe Bedeutung eines zügigen Abschlusses des Reformpakets hin. Die Einführung kohärenter globaler Standards ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, die Planungssicherheit für die Kreditinstitute weiter zu erhöhen. Anhaltende Unsicherheit über den weiteren Fortgang der regulatorischen Entwicklung erschwert die Anpassung der Geschäftsmodelle und damit auch frühzeitige strategische Weichenstellungen in einem für die Banken herausfordernden geschäftlichen Umfeld.
Drucksache 316/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Kompetenzgarantie COM(2016) 382 final
... Die im Rahmen dieser Initiative behandelten Fragen sind allesamt von Bedeutung für die EU; ihre Reichweite macht kohärente und koordinierte Maßnahmen erforderlich. In allen Mitgliedstaaten bedarf es Maßnahmen, damit die nötige politische Aufmerksamkeit und Investitionen aufgebracht werden, um einen deutlichen Rückgang der Prozentzahl gering qualifizierter Erwachsener in der EU zu erreichen. Durch ein koordiniertes Vorgehen auf EU-Ebene würden im Wege der Zusammenarbeit Synergie- und maximale positive Spillover-Effekte sichergestellt.
Drucksache 304/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System von Überprüfungen im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Ro-Ro-Fahrgastschiffen und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr und zur Änderung der Richtlinie 2009/16 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Hafenstaatkontrolle sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/35/EG des Rates - COM(2016) 371 final
... In Anbetracht der jüngsten technischen und rechtlichen Entwicklungen wird der Vorschlag zur Präzisierung der bestehenden Anforderungen und zur Beseitigung von Überschneidungen und veralteten Konzepten als die einzige angemessene und kohärente Lösung angesehen. Er gewährleistet die Aufrechterhaltung des derzeitigen hohen Sicherheitsniveaus und ermöglicht eine bessere Nutzung der Ressourcen, eine bessere Zielausrichtung sowie klarere Sicherheitsanforderungen.
Drucksache 546/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021 (Zensusvorbereitungsgesetz 2021 - ZensVorbG 2021)
... e) Aus Sicht des Bundesrates ist vor diesem Hintergrund die beim Zensus 2011 erfolgreich durchgeführte arbeitsteilige Aufgabenwahrnehmung grundsätzlich auch für den Zensus 2021 vorzusehen. Der Bundesrat bekräftigt in dem Zusammenhang seine bereits mit der Entschließung vom 17. Juni 2016 zum Ausdruck gebrachte Auffassung, dass die mit dem Zensus 2021 einhergehenden Herausforderungen allein durch einen arbeitsteiligen sowie offenen und transparenten Umgang von Bund und Ländern gemeinsam zu bewältigen sind (vgl. BR-Drucksache 256/16(B)).
Drucksache 811/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie - COM(2016) 763 final
... Für die Schaffung innovationsfreundlicher Marktbedingungen bedarf es beispielsweise eines stabilen, langfristigen, transparenten und berechenbaren Rechtsrahmens. Im Mai 2015 legte die Kommission ein Paket zur Überarbeitung der Vorschriften für eine bessere Rechtsetzung13 vor, das der Tatsache Rechnung trägt, dass bei allen neuen Legislativvorschlägen der Innovationsbedarf genau geprüft werden muss. Dies wurde in den jüngsten Schlussfolgerungen des Rates zum "Innovationsgrundsatz" bestätigt14. Auch Normen und die Vermarktung innovativer Energie-Technologien15 spielen hier eine wichtige Rolle.
Drucksache 300/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Normen für das 21. Jahrhundert - COM(2016) 358 final
... Als Reaktion auf diese Forderungen und zum Ausbau der Partnerschaft zwischen den EU-Organen und der europäischen Normungsgemeinschaft kündigte die Kommission in ihrer Binnenmarktstrategie5 an, eine Gemeinsame Normungsinitiative ins Leben rufen zu wollen, in deren Rahmen öffentliche und private Einrichtungen und Organisationen in einen Prozess des kooperativen Dialogs eintreten sollen. Das gemeinsame Ziel besteht darin, eine europäische Normungsplattform mit globaler Wirkung voranzutreiben, in deren Rahmen Normen in einer zeitnahen, offenen, transparenten und integrativen Art und Weise entwickelt werden, um die Innovation zum Vorteil aller Beteiligten zu unterstützen und zu fördern und die europäischen Unternehmen in zunehmend global ausgerichteten Wertschöpfungsketten wettbewerbsfähiger zu machen.6
Drucksache 541/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... Rentenversicherung im Sinne des § 118 Absatz 1 Satz 1
1. Zu Artikel 1 §§ 5 und 6 RBEG
2. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 RBEG Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe § 6b Absatz 2 Satz 5 BKGG
Artikel 6a Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen
3. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 RBEG Artikel 2 Nummer 1 ist zu streichen.
4. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 31 Absatz 1 Nummer 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 SGB II
5. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 33 Absatz 1 Satz 1 SGB XII
6. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a1- neu - § 34 Absatz 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 28 Absatz 3 Satz 1, 2 SGB II
7. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 35 Absatz 6 - neu - SGB XII
8. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 38 Absatz 1, Absatz 2 - neu - SGB XII Nummer 9 § 42 Nummer 4, 5 und 6 - neu - SGB XII Nummer 17a - neu - § 82 Absatz 4 SGB XII
9. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - bis 6c - neu - Überschrift Sechster Abschnitt des Dritten Kapitels, § 39b - neu - und § 39c - neu -SGB XII Nummer 13 § 44 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5 - neu - SGB XII Nummer 14, 15 und 16 § 44a, 44b, 44c SGB XII
§ 39b Vorläufige Entscheidung
§ 39c Aufrechnung, Verrechnung
10. Zu Artikel 3 Nummer 10 § 42a Absatz 3 Satz 1 und 2 SGB XII
11. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 48 Satz 2 SGB XII
12. Zu Artikel 4 § 32 Absatz 1 SGB XII
13. Zu Artikel 6 Nummer 01 - neu - § 7 Absatz 4b - neu - SGB II
14. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 65 Absatz 1 Satz 1 SGB II
15. Zur Anrechnung betrieblicher und privater Vorsorge
16. Zu den Regelbedarfen für Kinder und Jugendliche
17. Zum Barbetrag für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe wohnen
18. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Drucksache 788/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung
... Es ist nicht ersichtlich, aus welchen Gründen die neu zu schaffende Regelung in § 47a AufenthG-E - anders als der Referentenentwurf, Stand 10. November 2016 - nunmehr nicht für die Vorlage der Aufenthaltsgestattung nach § 63 AsylG gelten soll.
Drucksache 796/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens
... Das im Referentenentwurf noch enthaltene Kriterium der Gebotenheit wird wieder aufgegriffen, um Beurteilungsspielräume für eine erforderliche Abwägung im Einzelfall zu eröffnen. Dies ist zum einen erforderlich für Konstellationen, in denen die Vornahme der Aufzeichnung aus besonderen Gründen nicht geeignet ist, der Wahrheitsfindung zu dienen - etwa weil sich der Betroffene erkennbar gegen die Aufzeichnung sträubt, durch diese offenkundig gehemmt ist oder sie für sachfremde (z.B. selbstdarstellerische) Zwecke missbraucht. Dies kommt in allen Alternativen der Norm in Betracht. Der Gesetzentwurf würde demgegenüber die bedenkliche Folge haben, dass der eines vorsätzlichen Tötungsdelikts verdächtige Beschuldigte, der zwar aussagebereit ist, jedoch die Aufzeichnung seiner Vernehmung ablehnt, seine Aussage verweigern müsste und ihm nicht ermöglicht werden könnte, ihn stattdessen konventionell dokumentiert zu vernehmen. Zum anderen bedarf es des Kriteriums der Gebotenheit, um übermäßige Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht des Vernommenen sowie unverhältnismäßigen Aufwand zu vermeiden. Dass künftig beispielsweise jeder siebzehnjährige Beschuldigte, der verdächtig ist, einen Apfel entwendet zu haben, audiovisuell zu vernehmen ist, dürfte deutlich über das angestrebte Ziel hinausschießen.
Drucksache 266/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Integrationsgesetzes
... Die Regelung orientiert sich an Artikel 6 des Referentenentwurfs des Integrationsgesetzes vom 29. April 2016. Mit der Regelung wird für Klagen in Angelegenheiten des
Drucksache 359/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige - COM(2016) 434 final
... 21. Transparentes Fenster.
Drucksache 93/16
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates "Zusammenhalt stärken: Flüchtlinge aufnehmen und integrieren - eine gesamtstaatliche Aufgabe in gemeinsamer Verantwortung"
... 2. Der Bundesrat nimmt ferner zur Kenntnis, dass innerhalb weniger Monate rechtliche Voraussetzungen geschaffen wurden, die dazu beitragen können, die Dauer der Asylverfahren zu verkürzen und für alle Beteiligten effizienter und transparenter zu gestalten. Die praktische Umsetzung muss nun aus den nachstehenden Gründen schnell folgen bzw. weiter intensiviert werden, um - die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz der Flüchtlingsaufnahme weiter zu fördern und - die hohe Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, die sich für Flüchtlinge engagieren, zu erhalten.
Drucksache 176/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2013/34 /EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen - COM(2016) 198 final
... (2) In seiner Entschließung vom 16. Dezember 2015 zur transparenteren Gestaltung, Koordinierung und Annäherung der Politik im Bereich der Körperschaftssteuer in der Union18 erkannte das Europäische Parlament an, dass mehr Transparenz im Bereich der Unternehmensbesteuerung die Steuererhebung verbessern kann, zu mehr Effizienz bei der Arbeit der Steuerbehörden führt und für eine Steigerung des öffentlichen Vertrauens in die Steuersysteme und Regierungen unerlässlich ist.
Drucksache 91/16
Antrag der Länder Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung durch grundlegende Reform des Sexualstrafrechts
... es, die am 20.02.2015 ihre Arbeit aufgenommen hat. Er begrüßt darüber hinaus, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Dezember 2015 einen Referentenentwurf zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung vorgelegt hat. Allerdings sieht der Bundesrat im Sinne eines umfassenden Opferschutzes weiteren Handlungsbedarf zu einer grundlegenden Reform der Sexualstrafrechtssystematik.
Drucksache 546/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021 (Zensusvorbereitungsgesetz 2021 - ZensVorbG 2021)
... e) Aus Sicht des Bundesrates ist vor diesem Hintergrund die beim Zensus 2011 erfolgreich durchgeführte arbeitsteilige Aufgabenwahrnehmung grundsätzlich auch für den Zensus 2021 vorzusehen. Der Bundesrat bekräftigt in dem Zusammenhang seine bereits mit der Entschließung vom 17. Juni 2016 zum Ausdruck gebrachte Auffassung, dass die mit dem Zensus 2021 einhergehenden Herausforderungen allein durch einen arbeitsteiligen sowie offenen und transparenten Umgang von Bund und Ländern gemeinsam zu bewältigen sind (vgl. BR-Drucksache 256/16(B)).
Drucksache 168/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte - COM(2015) 634 final; Ratsdok. 15251/15
... 12. Der Richtlinienvorschlag verfügt ebenso wie der parallel vorgelegte Vorschlag für eine Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Online-Warenhandels und anderer Formen des Fernabsatzes von Waren, COM(2015) 635 final; Ratsdok. 15252/15, über einen sachlich und persönlich beschränkten Anwendungsbereich. Beide Vorschläge sind daher geeignet, mit Blick auf die Regelungen zum stationären Handel sowie auf b2b-Geschäfte eine (weitere) Fragmentierung vertragsrechtlicher Regelungen herbeizuführen. Jedenfalls bestehen grundlegende Bedenken, ob sich dieser partielle Ansatz mit der Zielsetzung der Richtlinienvorschläge verträgt, das anwendbare Recht aus Sicht der Vertragsparteien transparenter zu gestalten.
Drucksache 119/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz - InvStRefG )
... es oder im Rahmen von Zusagen der betrieblichen Altersvorsorge im Sinne des Betriebsrentengesetzes oder im Rahmen von Altersvorsorge- oder Basisrentenverträgen gehalten werden, die nach § 5 oder § 5a des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zertifiziert wurden; dies gilt entsprechend für vergleichbare ausländische Anbieter mit Sitz und Geschäftsleitung in einem Amts- und Beitreibungshilfe leistenden ausländischen Staat."
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein*
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zu Artikel 1 § 4 InvStG
5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 2 InvStG
6. Zu Artikel 1 §§ 5a - neu -, 53 Absatz 5 InvStG
§ 5a Übertragung von Wirtschaftsgütern in einen Investmentfonds
7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 5 InvStG
8. Zu Artikel 1 § 6 InvStG
9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Nummer 2, § 9 Absatz 3, § 12 Absatz 2 Satz 1 und 2, § 14 Absatz 3 Satz 1 und 3 sowie Absatz 6 Satz 5 InvStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
10. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 3 InvStG
11. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 InvStG
12. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 3 und 3
Zu Artikel 1
14. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1 Satz 4 InvStG
15. Zu Artikel 1 § 26 Nummer 4 Buchstabe j InvStG
16. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 5 InvStG
17. Zu Artikel 1 §§ 36, 38 InvStG
18. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 3 Nummer 2 InvStG
19. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Satz 3 InvStG
20. Zu Artikel 1 §§ 48, 49 InvStG
21. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 InvStG
22. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 3 InvStG
23. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 3 Satz 2 - neu - InvStG
24. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 2a InvStG
25. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 6 Absatz 2 InvStG
26. Zu Artikel 3 Nummer 01 - neu - § 10b Absatz 1 Satz 2 EStG Artikel 3a - neu - § 9 Absatz 1 KStG Artikel 4a - neu - § 9 Nummer 5 GewStG
Artikel 3a Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 4a Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
27. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG
28. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG
29. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG
30. Zu Artikel 3 Nummer 8 § 49 Absatz 1 EStG
Zu Artikel 3 Nummer 8
Zu Artikel 8
31. Zu Artikel 3 Änderung des Einkommensteuergesetzes
32. Zu Artikel 4a - neu - § 9 Nummer 1, § 36 Absatz 6a GewStG * Nach dem Artikel 4 ist folgender Artikel 4a einzufügen:
Artikel 4a Änderung des Gewerbesteuergesetzes
33. Zu Artikel 5 § 5 FVG
34. Zu Artikel 5 § 5 Absatz 1 Nummer 4 und 39 FVG
Artikel 5 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
35. Nach Artikel 7 §§ 6, 7, 10 AStG
Drucksache 382/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat: Künftige Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen - JOIN(2016) 29 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Vorlage eines ersten Strategieansatzes für gemeinsame internationale Kulturbeziehungen der EU. Die Mitteilung greift einige wichtige Elemente auswärtiger Kulturbeziehungen auf. Er stellt allerdings fest, dass sich die Summe der Einzelinitiativen noch nicht zu einem kohärenten Gesamtansatz zusammenfügt.
Drucksache 172/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Reformierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und Erleichterung legaler Wege nach Europa - COM(2016) 197 final
... durch eine Verordnung zu ersetzen, die einheitliche Vorschriften für die Verfahren und Rechte enthält, die internationalen Schutz genießenden Personen zu gewähren sind, positiv gegenüber. Voraussetzung ist allerdings, dass die damit im Zusammenhang stehenden Fragen wie eine sachgerechte Verteilung der Flüchtlinge, die Vereinheitlichung der Aufnahmestandards oder die Gleichmäßigkeit und Verbindlichkeit von Asylentscheidungen geklärt werden. Dabei müssen in allen Mitgliedstaaten der Rechtsweg und ein transparentes Asylverfahren gewährleistet sein.
Drucksache 505/16
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten
... Der Ehegatte soll auch in die Lage versetzt werden, notwendige Hilfen zeitnah in die Wege zu leiten und für den anderen Ehegatten Ansprüche geltend zu machen, die diesem aus Anlass von Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder damit einhergehender Hilfebedürftigkeit zustehen. Von Nummer 4 erfasst sind insbesondere sozialrechtliche Ansprüche gegen die Träger der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- oder Unfallversicherung, auch solche wegen krankheits- oder behinderungsbedingter Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit, und sozialhilferechtliche Ansprüche aufgrund eines mit der Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit zusammenhängenden Hilfebedarfs. Ebenso erfasst sind Ansprüche gegen private Versicherer und beamtenrechtliche Beihilfeansprüche. Auch hier gilt, dass dem Betroffenen und seinen Angehörigen wenig gedient wäre, wenn der Ehegatte zwar in die medizinische Behandlung seines einwilligungsunfähigen Partners einwilligen, den Behandlungsvertrag und den Vertrag mit der Rehabilitationsklinik für ihn schließen könnte, aber nicht auch zeitnah Sozial-, Versicherungs- und Beihilfeleistungen geltend machen könnte, die diese Maßnahmen meist erst ermöglichen und finanzieren. Der Ehegatte soll dabei nicht nur die erforderlichen Anträge stellen und seinen Partners gegenüber den Versicherern und Leistungsträgern vertreten können, sondern auch befugt sein, die Ansprüche seines Partners im rechtlich zulässigen Rahmen an Erbringer von medizinischen Leistungen, Pflege- oder Rehabilitationsleistungen abzutreten oder Zahlung an diese zu verlangen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 1358 Beistand unter Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in der Fürsorge dienenden Angelegenheiten
Artikel 2 Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 5 Änderung der Bundesnotarordnung
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über die Wahrnehmung behördlicher
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen keine IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Drucksache 809/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Fünfter Monitoring-Bericht "Energie der Zukunft"
... Die nationalen Klimaschutzziele sind auf Bundesebene zudem bislang nicht rechtlich verbindlich festgeschrieben. Ein Bundes-Klimaschutzgesetz mit festgelegten Klimaschutzzielen setzt den Rahmen für eine transparente, planmäßige und in sich stimmige Klima- und Energiepolitik und gibt Planungssicherheit für Investitionen in innovative Klimaschutztechnologien, Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Ein Bundesgesetz mit entsprechender Erfolgskontrolle sorgt außerdem dafür, dass bei Zielverfehlungen frühzeitig gegengesteuert werden kann.
Drucksache 542/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
... Der Gesetzgeber ist bei Vorliegen einer neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) nach § 3 Absatz 5 des AsylbLG verpflichtet, die Höhe des Bargeldbedarfs und des notwendigen Bedarfs neu zu ermitteln. Dies verlangt auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 18. Juli 2012 (1 BvL 10/ 10, 1 BvL 2/ 11), das den Gesetzgeber zu einer transparenten und bedarfsgerechten Bemessung der Leistungssätze und deren Fortschreibung verpflichtet.
Drucksache 678/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Reformen der Renten- und Gesundheitssysteme können die Qualität der öffentlichen Finanzen weiter verbessern. In den meisten Mitgliedstaaten machen die Renten- und Gesundheitssysteme den größten Posten in den öffentlichen Haushalten aus und stellen angesichts der neuen Herausforderungen - aber auch Chancen -, die sich durch die veränderten Familienstrukturen, die gestiegene Lebenserwartung und die Digitalisierung der Wirtschaft ergeben, eine gemeinsame Priorität dar. Die Euro-Gruppe hat unlängst eine Reihe von Grundsätzen zur Verbesserung der Tragfähigkeit der Rentensysteme vereinbart. Außerdem hat sie die Kommission ersucht, diesen Grundsätzen bei ihren Überwachungsverfahren Rechnung zu tragen und zu prüfen, ob auf dieser Grundlage geeignete Referenzwerte entwickelt werden können.18
Mitteilung
1. Einführung
Kasten 1 Der fiskalische Kurs im Euro-Währungsgebiet
2. Das DURCHWACHSENE WIRTSCHAFTSUMFELD ERFORDERT einen POSITIVEN FISKALKURS
3. Der FISKALISCHE KURS des EURORAUMS HEUTE
4. Wirtschaftliche und RECHTLICHE Einschränkungen für einen POSITIVEN FISKALISCHEN KURS
5. ZUSAMMENSETZUNG und QUALITÄT des FISKALKURSES SIND ENTSCHEIDEND
6. Schlussfolgerung
ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen HIN zu einem POSITIVEN FISKALISCHEN KURS für das EURO-WÄHRUNGSGEBIET
Anhang 1 Graphische Evidenz zum fiskalischen Kurs des Euro-Währungsgebiets
Abbildung 1 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets 2011-2017
Abbildung 2 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets seit 2002
Abbildung 3 Fiskalische Landkarte des Euro-Währungsgebiets im Jahr 2016
Abbildung 4 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets 2017 % des BIP
Abbildung 5 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets 2017: Verteilung auf die großen Volkswirtschaften
Abbildung 6 Gesamtzusammensetzung der fiskalischen Anpassung 2011-17 , Euro-Währungsgebiet % des RTP
Abbildung 7 Zusammensetzung der fiskalischen Anpassung: Ausgabenseite 2009-17, Euro-Währungsgebiet % des BIP
Abbildung 8 Entwicklung der öffentlichen Schuldenquote seit dem Euro: Durchschnitt und ausgewählte Mitgliedstaaten %
Anhang 2 Wachstums- und Spillover-Effekte der Fiskalpolitik2
Drucksache 446/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Wohnsituation auf Inseln
... Am 16. Juni 2016 hat mein Haus den Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie
Drucksache 734/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine europäische Strategie für Kooperative Intelligente Verkehrssysteme - ein Meilenstein auf dem Weg zu einer kooperativen, vernetzten und automatisierten Mobilität - COM(2016) 766 final
... 8. Der Bundesrat begrüßt vor diesem Hintergrund die Forderung der Kommission, dass die C-ITS-Diensteanbieter den Endnutzerinnen und Endnutzern transparente Geschäftsbedingungen in klarer und verständlicher Sprache und leicht zugänglicher Form anbieten sollten.
Drucksache 792/16 (Beschluss)
... Dafür spricht auch der Vergleich des Gesetzentwurfs mit dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, in dem noch ausdrücklich eine vorrangige Anordnungskompetenz der Staatsanwaltschaft vorgesehen war. Die entsprechenden Passagen sind im Regierungsentwurf in dieser Form nicht mehr vorhanden. Stattdessen wird dort auf die Begründung des Gesetzentwurfs des Bundesrates vom 5. November 2010, vgl. BR-Drucksache 615/10(B) bzw. BT-Drucksache
Drucksache 569/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Kompetenzen und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG COM(2016) 625 final
... Von der EU angebotene Instrumente und Dienste können den Informationsaustausch erleichtern und zu einem besseren Verständnis von Kompetenzen und Qualifikationen beitragen, auch derjenigen, die für Mobilität und Beschäftigungsfähigkeit erforderlich sind. Die EU hat sich bemüht, eine Reihe solcher Instrumente und Dienste zur Verfügung zu stellen und zu fördern, um die Mobilität zu erleichtern und um Kompetenzen und Qualifikationen transparenter zu machen. Aus mehreren Gründen konnten diese Instrumente und Dienste ihr volles Potenzial bisher jedoch nicht entfalten. Sie wurden zum großen Teil getrennt voneinander und nur mit einem Minimum an Integration und Zusammenarbeit entwickelt. Dies hatte Auswirkungen auf Reichweite, Potenzial und Wahrnehmung des Mehrwerts eines jeden Instruments. Trotz einiger Erfolge wie des Europass-Lebenslaufs hat sich gezeigt, dass die potenziellen Nutzer die angebotenen Dienste nicht gut kennen und die Hindernisse für die umfassende Nutzung von im Ausland erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen fortbestehen, was sich auch auf die Mobilität und die Integration der europäischen Arbeitsmärkte auswirkt. Außerdem haben sich die EU-Instrumente und -Dienste nicht immer mit den sich wandelnden Lern-, Arbeits- oder Kommunikationsgewohnheiten der Menschen weiterentwickelt, so dass sie den aktuellen oder künftigen Bedürfnissen oder den Zukunftstechnologien nicht entsprechen. Digitalisierung und verstärkte Online-Präsenz sind heute Mindestanforderungen an Instrumente zur Beschreibung und Darstellung von Kompetenzen und Qualifikationen. Dies gilt umso mehr für die Zukunft.
Drucksache 279/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob im Katalog der Erhebungsmerkmale im Zusammenhang mit Einkommen, Vermögen, Renten und Pensionen, öffentlichen Zahlungen und Unterhaltszahlungen anstelle konkretindividueller Beträge auf Einkommens- bzw. Einkunftsklassen abgestellt werden kann.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 MZG
3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe b MZG
4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 5 - neu - MZG
5. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe c bis e MZG :
6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 MZG
7. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Nummer 01 - neu - MZG
8. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 1 MZG
9. Zu Artikel 1 § 13 MZG
10. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 194/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-eGovernment-Aktionsplan 2016 - 2020 Beschleunigung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung - COM(2016) 179 final
... Elektronische Behördendienste (eGovernment-Dienste) können dazu beitragen, Verwaltungsverfahren zu erleichtern, die Qualität der Dienstleistungen im öffentlichen Sektor zu verbessern und die Effizienz der internen Verfahren öffentlicher Einrichtungen zu erhöhen. Digitale öffentliche Dienste verringern den Verwaltungsaufwand der Unternehmen sowie der Bürgerinnen und Bürger, da sie den Umgang mit den Behörden schneller, effizienter, bequemer, transparenter und kostengünstiger machen. Darüber hinaus kann die Nutzung digitaler Technologien im Rahmen der Modernisierung der Behörden weitere sozioökonomische Vorteile für die gesamte Gesellschaft bringen1. Die Digitalisierung der Verwaltung ist für den Erfolg des Binnenmarktes daher von zentraler Bedeutung.
Drucksache 570/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung über ein verbindliches Transparenzregister - COM(2016) 627 final
... 1) Das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission (nachstehend "die drei Organe") pflegen im Einklang mit dem Vertrag über die Europäische Union (EUV), insbesondere mit Artikel 11 Absätze 1 und 2, einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft.
Drucksache 132/1/16
Antrag der Freien Hansestadt Bremen
Entschließung des Bundesrates - Faire Rahmenbedingungen für die heimische Stahlindustrie schaffen - Antrag der Länder Niedersachsen, Saarland, Sachsen -
... a) sich für eine wirkungsvoll ausgestaltete und effektive Außenhandelspolitik einzusetzen. Dazu gehören eine konsequente und transparente Nutzung der handelspolitischen Schutzinstrumente und deren beschleunigte Anwendung durch die Behörden. Das Prüfverfahren der EU-Kommission bei Antidumpingverfahren muss deutlich verkürzt werden.
Drucksache 481/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Jahr des Kulturerbes - COM(2016) 543 final
... Das Europäische Jahr bietet die Gelegenheit, Mitgliedstaaten und Interessenträger zur gemeinsamen Entwicklung eines leistungsfähigeren und stärker integrierten Ansatzes im Bereich Kulturerbe anzuregen. Ein solcher Ansatz wäre auf die Förderung und den Schutz des europäischen Kulturerbes ausgerichtet und würr Maximierung seines inhärenten und gesellschaftlichen Wertes sowie seines Beitrags zu Beschäftigung und Wachstum dienen. Dabei wird dem Subsidiaritätsprinzip umfassend Rechnung getragen.
Drucksache 804/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz - CsgG )
... Die hier vorgeschlagenen Regelungen zu "diskriminierungsfreien und transparenten Auswahlverfahren" sind nicht praxisgerecht. Die Länder und Gemeinden verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in der diskriminierungsfreien Vergabe von Sondernutzungsrechten. An vielen Stellen sind bereits vergleichbare Carsharing Stationen errichtet worden. Eine bundeseinheitliche Vergaberegelung ist daher entbehrlich.
Drucksache 373/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung - COM(2016) 451 final; Ratsdok. 10977/16
... Die Europäische Kommission verfolgt eine ehrgeizige Agenda für eine gerechtere, transparentere und effektivere Besteuerung in der EU. Dies steht im Einklang mit ihrem übergreifenden Ziel der nachhaltigen Förderung von Wachstum und Investitionen, um die Schaffung von Arbeitsplätzen in einem stärker integrierten Binnenmarkt zu unterstützen. Unternehmen sollten ihre Steuern in dem Land entrichten, in dem die Gewinne erwirtschaftet werden. Die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung ist eine zentrale Komponente dieser Agenda.
Drucksache 162/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
... Von der vorgesehenen Streichung des Regelbeispiels ist - jedenfalls derzeit - abzusehen, da die geplante Regelung in § 179 Absatz 1 und 2 StGB-E die bislang von § 240 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 StGB erfassten Fälle nur unzureichend abdeckt und eine klare und transparente gesetzgeberische Antwort auch für diese Fälle geboten ist. Angesprochen sind insoweit vor allem die Fälle, in denen der Täter das Opfer dazu nötigt, sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen. Gerade im Bereich der Kommunikation über das Internet werden zunehmend Fälle dergestalt bekannt, dass jemand einer anderen Person mit einer für diese nachteiligen Handlung droht, sofern sie nicht pornografische Bilder von sich fertigt und übermittelt. Diese Fälle werden von § 179 Absatz 1 und 2 StGB-E nicht erfasst, weil die Regelung unter bestimmten Voraussetzungen die Vornahme von sexuellen Handlungen des Täters am Opfer oder umgekehrt, nicht aber sexuelle Handlungen des Opfers an sich selbst mit Strafe bedroht.
Drucksache 815/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz)
... Nach einer Untersuchung der Verbraucherzentralen (Vorfälligkeitsentschädigungen: Überprüfung und Bewertung der Angemessenheit und Rechtmäßigkeit von Entschädigungszahlungen von Verbrauchern bei vorzeitig gekündigten Immobilienkrediten, Marktuntersuchung der Verbraucherzentralen und des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Juli 2014) kommt es bei der Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen immer wieder zu überhöhten oder zumindest strittigen Forderungen seitens der Kreditinstitute. In 64 Prozent der insgesamt 2 978 untersuchten Fälle haben die Verbraucherzentralen eine signifikant überhöhte Entschädigungsforderung festgestellt. Dies wird vor allem darauf zurückgeführt, dass verschiedene Berechnungsparameter durch die Rechtsprechung nach wie vor nicht abschließend entschieden worden sind, wodurch sich wesentliche Gestaltungsspielräume für die Berechnung ergeben. Zum Schutz vor fehlerhaften und unrechtmäßigen Entschädigungsforderungen sollte insbesondere rechtlich verbindlich festgelegt werden, dass bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung alle vertraglich eingeräumten Rechte, die Einfluss auf die Höhe der Entschädigungsforderung nehmen können (z.B. Sonder-tilgungsrechte, Möglichkeiten zur Anpassung der Tilgungsleistung) zugunsten des Darlehensnehmers berücksichtigt werden müssen. Weitere Einzelheiten sowie konkrete Vorgaben für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung (z.B. hinsichtlich des Zinsverschlechterungsschadens, des Zeitpunkts der Schadensermittlung und der grundsätzlich anzuwendenden Methode) sollten auf Grund der Komplexität der finanzmathematischen Berechnungsmethode im Verordnungswege erfolgen. Nur so kann rechtssicher gewährleistet werden, dass die geforderte Entschädigung den tatsächlich entstandenen Schaden nicht übersteigt und es zu einem fairen sowie auch für Darlehensnehmer transparenten und nachvollziehbaren Interessenausgleich zwischen den Vertragsparteien kommt.
Drucksache 13/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Das jährliche Arbeitsprogramm 2016 der Union für europäische Normung - COM(2015) 686 final
... Zu den Schwerpunktthemen der Kommission gehören die prioritären Bereiche für die Entwicklung von Normen (IKT, Dienstleistungen, Energie, Mobilität usw.), neue und gemeinsame Wege für die Festlegung von Normen, transparente und integrative Prozesse für die Annahme von Normen, die kohärente und tatkräftige Unterstützung des öffentlichen Sektors während des Normungsprozesses, ein besseres Wissensmanagement während des Normungsprozesses, eine gemeinsame Strategie für die Entwicklung Europas zu einem weltweiten Normungszentrum sowie Probleme, die aus der Marktzersplitterung im Bereich der Dienstleistungen und der Servitization resultieren. Darüber hinaus sollen durch die gemeinsame Initiative Forschungs- und Innovationsprioritäten mit dem Normungsprozess verknüpft werden, um Normungstätigkeiten rechtzeitig einzuleiten. Die gemeinsame Initiative soll im ersten Halbjahr 2016 abgeschlossen werden.
Drucksache 120/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... Die alleinige Einführung der Herstellungserlaubnispflicht für xenogene Arzneimittel ist jedoch nicht geeignet, den bei parenteraler Applikation von Frischzellzubereitungen bestehenden unkalkulierbaren Risiken für Patienten wirksam zu begegnen:
Drucksache 565/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt - COM(2016) 593 final
... (41) Bei der Umsetzung der Transparenzpflicht sollten die Besonderheiten der Inhalte unterschiedlicher Sektoren und der Rechte der Urheber und ausübenden Künstler in den einzelnen Sektoren berücksichtigt werden. Die Mitgliedstaaten sollten alle einschlägigen Interessenträger konsultieren, um sich bei der Festlegung der sektorspezifischen Anforderungen unterstützen zu lassen. Die kollektive Aushandlung von Rechten sollten als eine transparente Möglichkeit gesehen werden, zwischen den jeweiligen Interessenträgern eine Einigung zu erzielen. Für die Anpassung der geltenden Praxis in der Berichterstattung an die Transparenzpflichten sollte eine Übergangsfrist vorgesehen werden. Auf Vereinbarungen mit Verwertungsgesellschaften müssen die Transparenzpflichten nicht angewandt werden, da diese bereits den Transparenzpflichten nach der Richtlinie
Drucksache 303/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/41/EG des Rates über die Registrierung der an Bord von Fahrgastschiffen im Verkehr nach oder von einem Hafen eines Mitgliedstaates der Gemeinschaft befindlichen Personen und zur Änderung der Richtlinie 2010/65 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in und/oder Auslaufen aus Häfen der Mitgliedstaaten - COM(2016) 370 final
... Mit dem Vorschlag wird für eine einheitliche und kohärente Anwendung der in der Richtlinie 98/41/EG festgelegten Anforderungen an die Registrierung aller Schiffe, die von und zu den Häfen in der EU eingesetzt werden, gesorgt, was durch einseitige Maßnahmen auf der Ebene der Mitgliedstaaten nicht erreicht werden könnte. Mit den geänderten Bestimmungen wird gewährleistet, dass die Richtlinie 98/41/EG mit den rechtlichen und technologischen Entwicklungen Schritt hält und somit weiterhin zur Verbesserung der Sicherheit und zur Erleichterung von Such- und Rettungseinsätzen bei Unfällen beiträgt.
Drucksache 432/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetz es
... insbesondere im Bereich des stark wachsenden Containerverkehrs wirtschaftlich betrieben werden kann. Transparente Informationen über den technischen Erhaltungszustand der Wasserstraßen sowie der dazugehörigen Infrastruktur sollten Teil dieser Anstrengungen sein. Um die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung zu erreichen, ist es erforderlich, dass zielgerichtete Maßnahmen ergriffen werden, die den Anteil der
Drucksache 431/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
... VI. Berufsständische Versorgungseinrichtung und Kammer im vorgenannten Sinne für Rechtsanwälte - jeweils mit Pflichtmitgliedschaft von der Zulassung an - sind zum Beispiel in Niedersachsen das Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachsen und die Rechtsanwaltskammern Braunschweig, Celle und Oldenburg. Verzögert sich das Zulassungsverfahren, treten die Befreiungsvoraussetzungen erst zu einem späteren Zeitpunkt ein und müssen die Bewerber bis dahin Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen, die gegebenenfalls später nicht oder nur bei einer Aufstockung mit freiwilligen Beiträgen zu Leistungsansprüchen aus der Rentenversicherung führen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 43e BRAO , Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 59b Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe h BRAO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 46a Absatz 4 Nummer 2 BRAO , Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe b § 41b Absatz 4 PAO
3. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe d § 59b Absatz 2 Nummer 8 BRAO , Artikel 4 Nummer 25 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 52b Absatz 2 Nummer 7 PAO
4. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 64 BRAO , Nummer 40 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 89 Absatz 2 Nummer 1 BRAO , Doppelbuchstabe cc - neu - § 89 Nummer 7 - neu - BRAO
§ 64 Wahlen zum Vorstand
5. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 16 Absatz 1 Satz 1 EuRAG
6. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 16 Absatz 3 Nummer 2 EuRAG
7. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b § 1 Absatz 2 Nummer 2 RDG
8. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 15 Absatz 3 RDG
9. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 10 Absatz 2 Satz 3 BNotO
10. Zu Artikel 9 Nummer 10 § 29 Absatz 3, 4 BNotO
11. Zu Artikel 9 Nummer 16 § 67 Absatz 2 Satz 3 Nummer 7 BNotO
12. Zu Artikel 10 Nummer 2 § 169 Absatz 5 ZPO
13. Zu Artikel 11 Nummer 5 § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe r1 - neu - StPOEG
14. Zu Artikel 12 Nummer 2 § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 StPO
Drucksache 65/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutzund Weiterbildungsstärkungsgesetz - AWStG )
... "(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1, 2 und 7 entfällt die Minderung für Tage, für die der Bundesagentur das nach den §§ 145, 157 Absatz 3 oder 158 Absatz 4 geleistete Arbeitslosengeld einschließlich der darauf entfallenden Beiträge zur Kranken-, Renten- und
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 111a Förderung der beruflichen Weiterbildung bei Transferkurzarbeitergeld
§ 131a Sonderregelungen zur beruflichen Weiterbildung
§ 444a Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung
Artikel 2 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Altersteilzeitgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
Stärkung der beruflichen Weiterbildung
Stärkung des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
Förderung von Grundkompetenzen
4 Weiterbildungsprämie
Umschulungsbegleitende Hilfen
Weiterbildungsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen
Vergabemöglichkeit zur abschlussbezogenen beruflichen Weiterbildung mit Erwerb von Grundkompetenzen
Förderung von Qualifizierung während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld
Längere Maßnahmen oder Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber
Freiwillige Weiterversicherung für Erziehende
Freiwillige Weiterversicherung für Personen, die sich beruflich weiterbilden
Arbeitslosengeldbemessung nach außerbetrieblicher Berufsausbildung
Sonderregelung zur Anwartschaftszeit für überwiegend kurz befristet Beschäftigte
Mindestnettobeträge nach dem Altersteilzeitgesetz
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Anfügung von Nummer 4
Zu Anfügung von Nummer 5
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3557: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 356/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz)
... "Die Beschaffung von Ab- oder Zuschaltleistung über vertraglich vereinbarte ab- oder zuschaltbare Lasten nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 erfolgt durch die Betreiber von Übertragungsnetzen in einem diskriminierungsfreien und transparenten Ausschreibungsverfahren, bei dem die Anforderungen, die die Anbieter von Ab- oder Zuschaltleistung für die Teilnahme erfüllen müssen, soweit dies technisch möglich ist, zu vereinheitlichen sind."
Drucksache 673/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002, der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, EU (Nr.) 1304/2013, (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013, (EU) Nr. 1307/2013 , (EU) Nr. 1308/2013 , (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013 , (EU) Nr. 223/2014 , (EU) Nr. 283/2014 und (EU) Nr. 652/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2016) 605 final
... 2. Er erkennt die Bemühungen hin zu einer einfacheren und kohärenteren Gestaltung der allgemeinen und sektorspezifischen Finanzvorschriften im Rahmen der Halbzeitrevision des Mittelfristigen Finanzrahmens 2014 bis 2020 an. Einzelne Änderungsvorschläge werden ausdrücklich begrüßt, da und soweit von ihnen eine optimierende Wirkung zu erwarten ist, ohne dass der laufende Umsetzungsprozess der Strukturfonds-Programme gehemmt wird.
Drucksache 79/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine EU-Strategie für Flüssigerdgas und die Speicherung von Gas - COM(2016) 49 final
... Drittens muss die EU ihre Bemühungen um eine enge Zusammenarbeit mit internationalen Partnern verstärken, um freie, liquide und transparente weltweite LNG-Märkte zu fördern. Dies bedeutet eine Intensivierung des Dialogs mit derzeitigen und künftigen Lieferanten sowie anderen großen LNG-Verbrauchern mit dem Ziel, die Hindernisse für den LNG-Handel auf den Weltmärkten zu beseitigen.
Drucksache 169/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Online-Warenhandels und anderer Formen des Fernabsatzes von Waren - COM(2015) 635 final; Ratsdok. 15252/15
... Ratsdok. 15251/15, über einen sachlich und persönlich beschränkten Anwendungsbereich. Beide Vorschläge sind daher geeignet, mit Blick auf die Regelungen zum stationären Handel sowie auf Geschäfte ohne Verbraucherbeteiligung (sogenannte b2bGeschäfte) eine (weitere) Fragmentierung vertragsrechtlicher Regelungen herbeizuführen. Jedenfalls bestehen grundlegende Bedenken, ob sich dieser partielle Ansatz mit der Zielsetzung der Richtlinienvorschläge verträgt, das anwendbare Recht aus Sicht der Vertragsparteien transparenter zu gestalten. Dies gilt umso mehr, als nach Artikel 6 Absatz 1 und 2 der Rom-I-Verordnung bei grenzüberschreitenden Verbrauchsgüterkäufen schon heute unabdingbar die Verbraucherschutzregelungen des Mitgliedstaates gelten, in dem der Verbraucher ansässig ist.
Drucksache 521/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Halbzeitüberprüfung/Halbzeitrevision des mehrjährigen Finanzrahmens 2014 bis 2020 - Ergebnisorientierter EU-Haushalt - COM(2016) 603 final
... Zusätzlich zu den bestehenden Programmen hat die Kommission einen Partnerschaftsrahmen für die Zusammenarbeit mit Drittländern im Kontext der Europäischen Migrationsagenda vorgeschlagen, damit gegenüber Partnerländern ein kohärentes Konzept verfolgt wird und die verschiedenen Finanzierungsquellen (MFR-Programme, Europäischer Entwicklungsfonds - EEF, Treuhandfonds der Europäischen Union und andere Fazilitäten) effizient ausgeschöpft werden können. Ziel dieser Initiative ist ein kohärentes und maßgeschneidertes Verfahren, nach dem die Union und ihre Mitgliedstaaten in koordinierter Weise verschiedene Instrumente und Einflussmöglichkeiten kombinieren, um darauf aufbauend umfassende Partnerschaften ("Migrationspakte") mit Drittländern zur besseren Steuerung der Migration unter uneingeschränkter Achtung der humanitären und menschenrechtsbezogenen Verpflichtungen der Union zu errichten.
Drucksache 534/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank:
... Die EIP stellt einen kohärenten europäischen Rahmen für Investitionen außerhalb der EU dar, der vorsieht, dass die bestehenden Instrumente durch drei wichtige Neuerungen ergänzt werden. Erstens werden verschiedene Maßnahmen, die zur Verbesserung der allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Partnerländern mit Blick auf den Kapitalzugang und die Entwicklung wirtschaftlich tragfähiger Projekte beitragen sollen, in einem kohärenten Programm zusammengeführt. Zweitens wird eine zentrale Anlaufstelle für Anträge auf Investitionsmittel geschaffen, um Effizienz und Hebelwirkung der öffentlichen Finanzinstitutionen und der Privatwirtschaft zu gewährleisten. Drittens werden über einen neuen Garantiemechanismus private Investitionen in mit höheren Risiken behaftete Projekte gefördert.
Drucksache 210/16
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Achtundvierzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Achtundvierzigste Anrechnungsverordnung - 48. AnrV)
... es (BVG) ergibt sich die Notwendigkeit, jeweils bei einer Anpassung der laufenden Rentenleistungen und des Bemessungsbetrages nach § 56 BVG eine Anrechnungs-Verordnung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu erlassen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Achtundvierzigste Verordnung
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt der Verordnung
II. Verordnungsgrundlage
III. Gleichstellungspolitische Bedeutung
IV. Kosten- und Preiswirkungen
V. Finanzielle Auswirkungen Neufassung der Verordnung
VI. Erfüllungsaufwand
VII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Im Einzelnen
Zu § 6
Drucksache 221/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Zweite Verordnung zur Änderung der Geflügelpest -Verordnung A. Problem und Ziel
... In der Sitzung vom 5. - 6.11.2014 sind die Tierseuchenreferenten des Bundes und der Länder übereingekommen, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung herausgegebene sog. "Rote Liste" als Entscheidungshilfe für die zuständige Behörde zu verwenden, sofern im Falle einer Tötungsanordnung um einen Seuchenausbruch bestimmte Nukleusbetriebe mit Tieren bedrohter Nutztierrassen von der Tötung ausgenommen werden sollen. Dies macht eine Anpassung der Liste in der Anlage erforderlich.
>> Weitere Fundstellen >>
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
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Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
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Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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