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"Reservekapazität"
Drucksache 77/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen zur optimalen Auslastung bestehender Stromnetze
... Ein weiteres zu prüfendes Instrument ist das in Schleswig-Holstein auf der 110 kV-Netzebene erfolgreich eingeführte Auslastungsmonitoring. Mit der intelligenten Auslastung der statischen Reservekapazitäten in den Stromtrassen kann die Übertragungskapazität von identifizierten engpassbildenden Teilstrecken, unabhängig von den Wetterbedingungen, um bis zu 50 Prozent erhöht werden, ohne dabei die Versorgungssicherheit und die Netzstabilität zu gefährden. Die Übertragung dieses digitalen intelligenten Steuerungsinstruments auf die Ebene der Übertragungsnetze kann durch Umstellung auf den netzdynamischen (n-1)-Betrieb kurzfristig einen erheblichen Beitrag zur Engpassbewältigung leisten.
Anlage Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen zur optimalen Auslastung bestehender Stromnetze
Drucksache 77/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen zur optimalen Auslastung bestehender Stromnetze - Antrag des Landes Hessen -
... "Ein weiteres zu prüfendes Instrument ist das in Schleswig-Holstein auf der 110 kV-Netzebene erfolgreich eingeführte Auslastungsmonitoring. Mit der intelligenten Auslastung der statischen Reservekapazitäten in den Stromtrassen kann die Übertragungskapazität von identifizierten engpassbildenden Teilstrecken, unabhängig von den Wetterbedingungen, um bis zu 50 Prozent erhöht werden, ohne dabei die Versorgungssicherheit und die Netzstabilität zu gefährden. Die Übertragung dieses digitalen intelligenten Steuerungsinstruments auf die Ebene der Übertragungsnetze kann durch Umstellung auf den netzdynamischen (n-1)-Betrieb kurzfristig einen erheblichen Beitrag zur Engpassbewälti-gung leisten."
1. Zu Nummer 6 Satz 1 und 2
2. Zu Nummer 7 - neu -
3. Zu Nummer 8 - neu -
Drucksache 148/12
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Forderung gesetzgeberischer Initiativen betreffend die nachhaltige Erhöhung der Energieeffizienz in Deutschland
... 8. Der Bundesrat sieht beim privaten Stromverbrauch (Haushaltsstrom) einen im Volumen zwar begrenzten, nichtsdestotrotz jedoch sinnvollen Ansatzpunkt für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, der durch geringere Systemkosten über nicht benötigte Netz,- Erzeugungs- und Reservekapazitäten einen volkswirtschaftlichen Vorteil generiert und für Endverbraucher im Hinblick auf eine überschaubare Kostenbelastung eine durch geringeren Stromverbrauch erzielbare Überkompensation erwarten lässt. Daher bittet der Bundesrat die Bundesregierung, diesen Bereich im Rahmen des vorzulegenden Gesamtkonzeptes angemessen zu berücksichtigen.
Drucksache 340/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetz es
... Eine solche Vorhaltung ist auch nicht erforderlich. Um zu verhindern, dass die Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems auf Grund von netztechnischen Engpässen oder nicht hinnehmbaren Spannungszuständen gefährdet oder gestört wird, muss eine ausreichende Reservekapazität durch die Inbetriebnahme fossiler Reservekraftwerke gewährleistet werden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 7 Absatz 1b Satz 4
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 2 § 7 Absatz 1e und § 23c
Zu Artikel 1 Nummer 1
6. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - und 1b - neu - § 7d und § 12a0 - neu -
§ 7d Dynamische Risikovorsorge
§ 12a0 Ermächtigungsvorschrift (dynamische Risikovorsorge)
7. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 9a Absatz 4 - neu -
8. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 57c - neu -
§ 57c Kostentragung beim Umgang mit Kernbrennstoffen aus Forschungsreaktoren
9. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Nationales Forum Energiewende
Parlamentarischer Beauftragter für die Energiewende
10. Zum Gesetzentwurf insgesamt
11. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 340/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetz es
... Um zu verhindern, dass die Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems aufgrund von netztechnischen Engpässen oder nicht hinnehmbaren Spannungszuständen gefährdet oder gestört wird, muss – soweit die Gefährdung oder Störung nicht durch andere gesetzlich vorgesehene Maßnahmen wie etwa die Inbetriebnahme fossiler Reservekraftwerke beseitigt werden kann – eine ausreichende Reservekapazität von einem der Kernkraftwerke nach § 7 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 vorgehalten werden können. Da und soweit für einen Übergangszeitraum keine gleichwertigen Erzeugungskapazitäten zur Abwendung dieser Gefahr zur Verfügung stehen, ist kein gleichwertiges milderes Mittel ersichtlich; die öffentliche Inanspruchnahme eines der in § 7 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 genannten Kernkraftwerke für den Reservebetrieb ist in diesem Fall erforderlich. Das hierfür im Hinblick auf Standort und elektrische Anbindung geeignete Kernkraftwerk ist durch die
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten und Auswirkungen auf das Preisniveau
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
2. Bürokratiekosten für die Bürgerinnen und Bürger
3. Bürokratiekosten für die öffentlichen Haushalte
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Atomgesetzes
§ 23c Zuständigkeit der Bundesnetzagentur
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Kernenergienutzung
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Verhältnismäßigkeit der gesetzlichen Regelung
V. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
4 Bürokratiekosten
– Bürokratiekosten für die Wirtschaft
– Bürokratiekosten für die Bürgerinnen und Bürger
– Bürokratiekosten für die öffentlichen Haushalte
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VII. Vereinbarkeit mit Europarecht
VIII. Nachhaltige Entwicklung
IX. Befristung
B. Zu den einzelnen Artikeln
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1777: Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (BMU)
Drucksache 311/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2009 zu den Lösungsansätzen für die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Ölversorgung (2008/2212(INI))
... 30. fordert die Mitgliedstaaten und die Betreiber dazu auf, trotz dieser Entwicklungen sicherzustellen, dass ausreichend Reservekapazitäten in der Europäischen Union vorhanden bleiben, um Engpässe, etwa in Folge von Naturkatastrophen, ausgleichen zu können;
Drucksache 185/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Stärkung der Katastrophenabwehrkapazitäten der Europäischen Union KOM (2008) 130 endg.; Ratsdok. 7562/08
... – Reservekapazitäten, die bei Katastrophen größeren Ausmaßes wie Waldbränden oder Überschwemmungen herangezogen werden können.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Notwendigkeit besserer Katastrophenabwehrkapazitäten der EU
3. Der Weg zu einer besseren Katastrophenabwehr der EU
3.1. Schrittweiser Aufbau einer integrierten Koordinierung
3.2. Verbesserung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz
3.3. Verstärkung der europäischen humanitären Hilfe
3.4. Aufbau von Kapazitäten für mehrere Politikbereiche und Instrumente der Gemeinschaft
4. Aktionsplan
4.1. Verbesserung der interinstitutionellen Zusammenarbeit
4.2. Intensivierung der humanitären Hilfe durch die EU
4.3. Verbesserung des europäischen Katastrophenschutzes
4.4. Ausbau der Kapazitäten im Rahmen der verschiedenen Politikbereiche und
Anhang Waldbrände
Drucksache 185/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Stärkung der Katastrophenabwehrkapazitäten der Europäischen Union KOM (2008) 130 endg.; Ratsdok. 7562/08
... - die Schaffung EU-eigener Reservekapazitäten (u. a. Bereitstellung von Löschflugzeugen),
Drucksache 185/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Stärkung der Katastrophenabwehrkapazitäten der Europäischen Union KOM (2008) 130 endg.; Ratsdok. 7562/08
... - die Schaffung EU-eigener Reservekapazitäten (u. a. Bereitstellung von Löschflugzeugen),
Drucksache 675/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 1228/2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel KOM (2007) 531 endg.; Ratsdok. 13048/07
... (10) Damit alle Marktteilnehmer die gesamte Angebots- und Nachfragesituation bewerten und die Gründe für Änderungen des Großhandelspreises nachvollziehen können, ist ein gleicher Zugang zu Informationen über den physischen Zustand des Netzes erforderlich. Dieser umfasst genauere Informationen über Stromerzeugung, Angebot und Nachfrage, Netzkapazität, Stromflüsse und Wartungsarbeiten, Austausch von Ausgleichsenergie und Reservekapazität.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.2. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Finanzielle Aspekte
3.4. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbessern des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 554/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Eichgesetz es Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetz es wie folgt Stellung zu nehmen:
... Sie müssten dann Reservekapazitäten vorhalten, um die für eine effektive Marktaufsicht notwendigen Fachkompetenzen zu erhalten und bei Bedarf Eichaufgaben weiterhin durchführen zu können. Es ist zu erwarten, dass sich der allgemeine, nicht gebührenfähige Überwachungsaufwand der Länder-Eichverwaltungen erhöht, während gleichzeitig Einnahmen der Länder entfallen. Der Bundesrat sieht diese Entwicklung mit Sorge. Die Länder erwarten hier vom Bund einen entsprechenden finanziellen Ausgleich.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein:
2. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 9 Überschrift, Abs. 1, 2, 3 Nr. 1 EichG
3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 13 Abs. 1 EichG
4. Zu Artikel 1 Nr. 6a - neu - § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c EichG
Drucksache 207/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie KOM (2006) 105 endg.; Ratsdok. 7070/06
... Private und öffentliche Investitionen in die Infrastruktur müssen gefördert und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Je umfangreicher der Verbund im europäischen Stromnetz ist, desto geringer ist der Bedarf an Reservekapazität und desto niedriger sind im Laufe der Zeit daher auch die Kosten. Dies ist wichtig zu einem Zeitpunkt, zu dem die früher in Europa vorhandenen Überkapazitäten nicht mehr gegeben sind. Die Kommission wird bis Ende 2006 die individuellen Maßnahmen ermitteln, die sie auf der Ebene der Mitgliedstaaten für wichtig hält. Weitere Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene werden ebenfalls ermittelt, etwa ein wirksamerer Einsatz der Instrumente für die transeuropäischen Netze.
Grünbuch Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie Text von Bedeutung für den EWR
1. eine Energiestrategie für Europa: AUSGEWOGENES Verhältnis zwischen Entwicklung, Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit
2. SECHS vorrangige Bereiche
2.1. Energie für Wachstum und Beschäftigung in Europa:
2.2. Ein Energiebinnenmarkt, der die Versorgungssicherheit gewährleistet:
2.3. Sichere und wettbewerbsfähige Energieversorgung:
2.4. Ein integrierter Ansatz für den Klimaschutz
2.5. Innovation fördern: ein strategischer Plan für europäische Energietechnologien
2.6. Auf dem Weg zu einer kohärenten Energieaußenpolitik
3. Schlussfolgerungen
• Nachhaltigkeit:
• Wettbewerbsfähigkeit:
• Versorgungssicherheit:
Drucksache 554/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Eichgesetz es
... Sie müssten dann Reservekapazitäten vorhalten, um die für eine effektive Marktaufsicht notwendigen Fachkompetenzen zu erhalten und bei Bedarf Eichaufgaben weiterhin durchführen zu können. Es ist zu erwarten, dass sich der allgemeine, nicht gebührenfähige Überwachungsaufwand der Länder-Eichverwaltungen erhöht, während gleichzeitig Einnahmen der Länder entfallen. Der Bundesrat sieht diese Entwicklung mit Sorge. Die Länder erwarten hier vom Bund einen entsprechenden finanziellen Ausgleich.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein:
2. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 9 Überschrift, Abs. 1, 2, 3 Nr. 1 EichG
3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 13 Abs. 1 EichG
4. Zu Artikel 1 Nr. 6a - neu - § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c EichG
Drucksache 873/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Bereitschafts- und Reaktionsplanung der Europäischen Gemeinschaft mit Blick auf eine Influenzapandemie KOM (2005) 607 endg.; Ratsdok. 15127/05
... Die derzeitigen Produktionskapazitäten für Impfstoffe werden nicht für ausreichend gehalten, um den Bedarf der Gemeinschaft im Falle einer Pandemie zu decken. Die Reservekapazitäten der Hersteller reichen wahrscheinlich nicht aus, um einem plötzlichen Anstieg der Nachfrage zu entsprechen. Der öffentliche Sektor könnte auch dadurch einen Beitrag leisten, dass er mehr interpandemischen Impfstoff verwendet und somit zur Erhöhung der Kapazitäten beiträgt, indem er gewährleistet, dass die Aufnahme auf den in der Entschließung 56.191
1. Kontext und ZIEL der Mitteilung
2. BEREITSCHAFTSPLANUNG der Europäischen Union mit Blick auf eine Influenzapandemie
3. HAUPTAUFGABEN der Mitgliedstaaten, der Kommission und der DER Gemeinschaftsagenturen
3.1. Planung und Koordination
3.2. Überwachung und Bewertung
3.3. Prävention und Eindämmung
3.4. Kapazität des Gesundheitssystems
3.5. Kommunikation
Kommunikation mit der Bevölkerung
Kommunikation unter den zuständigen Gesundheitsbehörden
4. Pandemiephasen und EU-Alarmstufen
Planung und Koordination
Monitoring und Bewertung
Prävention und Eindämmung
6 Kommunikation
4.1.1. Kommission
Planung und Koordinierung
Prävention und Eindämmung
6 Virostatika
6 Impfstoffe
Kapazität des Gesundheitssystems
6 Kommunikation
4.1.2. ECDC
Monitoring und Bewertung
Kapazität des Gesundheitssystems
6 Kommunikation
4.1.3. Mitgliedstaaten
Monitoring und Bewertung
Kapazität des Gesundheitssystems
6 Kommunikation
Maßnahmen an die übrigen Mitgliedstaaten und die Kommission;
4.1.4. Kommission
Monitoring und Bewertung
Prävention und Eindämmung Interventionen des Public-Health-Bereichs
Kapazität des Gesundheitssystems
6 Kommunikation
4.1.5. ECDC
Monitoring und Bewertung
Interventionen des Public-Health-Bereichs
4.1.6. Mitgliedstaaten
Monitoring und Bewertung
Prävention und Eindämmung
Kapazität des Gesundheitssystems
6 Kommunikation
4.1.7. Kommission
Planung und Koordinierung
Prävention und Eindämmung Interventionen des Public-Health-Bereichs
6 Virostatika
6 Impfstoffe
Kapazität des Gesundheitssystems
6 Kommunikation
4.1.8. ECDC
Monitoring und Bewertung
6 Kommunikation
4.1.9. Mitgliedstaaten
Monitoring und Bewertung
Prävention und Eindämmung Interventionen des Public-Health-Bereichs
Kapazität des Gesundheitssystems
6 Kommunikation
4.1.10. Kommission
Planung und Koordinierung
Prävention und Eindämmung Interventionen des Public-Health-Bereichs
Kapazität des Gesundheitssystems
4.1.11. ECDC
Monitoring und Bewertung
6 Virostatika
6 Impfstoffe
6 Kommunikation
4.1.12. Mitgliedstaaten
4.2. Postpandemischer Zeitraum: Erholung und Rückkehr zu interpandemischem
5. Schlussfolgerungen
Anhang 1 Neue Pandemiephasen der WHO20
Anhang 2 Aus dem Programm für öffentliche Gesundheit finanzierte Projekte im Zusammenhang mit Influenza
Anhang 3 Von der EU unterstützte Forschung zur Influenzapandemie beim Menschen
Drucksache 245/05
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV )
... 8.die Gewährleistung einer sachgerechten und einheitlichen Ermittlung von Entgelten für Netzreservekapazität.
Drucksache 245/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen(Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV )
... 7. die Gewährleistung einer sachgerechten und einheitlichen Ermittlung von Entgelten für Netzreservekapazität.
Drucksache 245/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005
Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV )
... 7. die Gewährleistung einer sachgerechten und einheitlichen Ermittlung von Entgelten für Netzreservekapazität.
Drucksache 380/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Arbeitsdokument der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Bereitschafts- und Reaktionsplanung der Gemeinschaft mit Blick auf eine Influenzapandemie KOM (2004) 201 endg.; Ratsdok. 7975/04 KEP-AE-Nr. 041216
... Die derzeitigen Produktionskapazitäten für Impfstoffe werden nicht für ausreichend gehalten, um den Bedarf der Gemeinschaft im Falle einer Pandemie zu decken. Die Reservekapazitäten der Hersteller reichen wahrscheinlich auch nicht aus, um einem plötzlichen Anstieg der Nachfrage zu entsprechen. Die Verfügbarkeit von Impfstoffen oder Virostatika für Risikogruppen kann in kritischen Situationen noch weiter durch Maßnahmen verringert werden, welche die Behörden der Mitgliedstaaten ergreifen, um einen maximalen Schutz ihrer eigenen Bevölkerung zu gewährleisten. Daher sollten die Maßnahmen unter dem Aspekt des gleichberechtigten Zugangs geprüft werden. Die Maßnahmen dürfen jedoch keine Verstöße gegen das EU-Wettbewerbsrecht fördern.
2 Zusammenfassung
1. Einleitung
2. Grundsätze, Ziele und Bestandteile des Bereitschaftsplans
3. PHASEN und Stufen
Tabelle
4. Die Kommission und die Mitgliedstaaten: HAUPTAUFGABEN und ROLLE
4.1. Management und Koordinierung
4.1.1. Hauptziele
4.1.2. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten
4.2. Überwachung
4.2.1. Ziele
4.2.2. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten
4.3. Prävention, Mitigierung und Reaktion
4.3.1. Ziele
4.3.2. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten
4.4. Kommunikation
4.5. Katastrophenschutz
4.6. Forschung
5. BEREITSCHAFT und Reaktion auf Influenzapandemien: Wichtigste Massnahmen
6. Schlussfolgerungen
Drucksache 22/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich
Drucksache 71/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG)
Drucksache 166/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 - 2027
Drucksache 186/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Elektrizitätsbinnenmarkt (Neufassung) - COM(2016) 861 final
Drucksache 498/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die kurzfristige Krisenfestigkeit des europäischen Gassystems - Vorkehrungen für den Fall einer Unterbrechung der Gaslieferungen aus dem Osten im Herbst und Winter 2014/2015 COM(2014) 654 final
Drucksache 542/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz)
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.