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"Rheinbrücke"
Drucksache 517/16
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur "Einführung eines neuen Tatbestandes in die Bußgeldkatalog -Verordnung mit einer erhöhten Geldbuße zum Schutze der Infrastruktur"
... Da sich die nunmehr aktuell durch Risse betroffenen Bauteile im Rahmen der Prüfungen vor zwei Jahren noch intakt gezeigt hatten, ist klar, dass die neuerlichen Schäden in diesem Zeitraum und trotz der reduzierten Zahl der Lkw-Überfahrten aufgetreten sind. In Konsequenz ist daraus festzustellen, dass die Nutzung der Rheinbrücke für den Pkw-Verkehr während der drei- bis vierjährigen Bauphase nur dann aufrecht erhalten werden kann, wenn es gelingt, die Zahl der vorschriftswidrigen Lkw-Überfahrten weiter erheblich und bis nahe Null zu reduzieren.
Drucksache 517/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur "Einführung eines neuen Tatbestandes in die Bußgeldkatalog -Verordnung mit einer erhöhten Geldbuße zum Schutze der Infrastruktur"
... Da sich die nunmehr aktuell durch Risse betroffenen Bauteile im Rahmen der Prüfungen vor zwei Jahren noch intakt gezeigt hatten, ist klar, dass die neuerlichen Schäden in diesem Zeitraum und trotz der reduzierten Zahl der Lkw-Überfahrten aufgetreten sind. In Konsequenz ist daraus festzustellen, dass die Nutzung der Rheinbrücke für den Pkw-Verkehr während der drei- bis vierjährigen Bauphase nur dann aufrecht erhalten werden kann, wenn es gelingt, die Zahl der vorschriftswidrigen Lkw-Überfahrten weiter erheblich und bis nahe Null zu reduzieren.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines neuen Tatbestandes in die Bußgeldkatalog-Verordnung mit einer erhöhten Geldbuße zum Schutze der Infrastruktur
Drucksache 647/14
... Die Bundesautobahn A 1 ist eine der wichtigsten Verkehrsverbindungen Deutschlands. Die Rheinbrücke der A 1 bei Leverkusen ist dabei von zentraler Bedeutung. Infolge von Schweißnahtrissen an Haupttraggliedern ist sie derzeit für den Schwerverkehr über 3,5 t gesperrt. Die Schäden sind so gravierend, dass sie die Standsicherheit des Bauwerkes gefährden; eine dauerhafte Reparatur ist nicht möglich. Das Bauwerk muss daher gesichert und durch ein zweiteiliges Ersatzbauwerk ersetzt werden. Unter Aufrechterhaltung des laufenden Verkehres ist dies nur möglich, indem bis 2020 neben der bestehenden Rheinbrücke das erste Teilbauwerk der neuen Rheinbrücke errichtet wird. Ein schnellstmögliches Planungsverfahren ist für das Ersatzbauwerk daher unabdingbar.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeit
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil - zu den Einzelbestimmungen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 262/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Juni 2005 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat, handelnd im Namen des Kantons Schaffhausen, über die Erhaltung einer Straßenbrücke über die Wutach zwischen Stühlingen (Baden-Württemberg) und Oberwiesen (Schaffhausen)
... Nach Verhandlungen auf politischer und fachlicher Ebene wurde das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat, handelnd im Namen des Kantons Aargau, über Bau und Erhaltung einer Rheinbrücke zwischen Laufenburg (Baden-Württemberg) und Laufenburg (Aargau) am 8. Juni 2005 in Bern unterzeichnet.
Drucksache 614/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Abkommen vom 8. Juni 2005 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat, handelnd im Namen des Kantons Aargau, über Bau und Erhaltung einer Rheinbrücke zwischen Laufenburg (Baden-Württemberg) und Laufenburg (Aargau)
Gesetz zu dem Abkommen vom 8. Juni 2005 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat, handelnd im Namen des Kantons Aargau, über Bau und Erhaltung einer Rheinbrücke zwischen Laufenburg (Baden-Württemberg) und Laufenburg (Aargau)
Drucksache 263/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Juni 2005 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat, handelnd im Namen des Kantons Aargau, über Bau und Erhaltung einer Rheinbrücke zwischen Laufenburg (Baden-Württemberg) und Laufenburg (Aargau)
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Juni 2005 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat, handelnd im Namen des Kantons Aargau, über Bau und Erhaltung einer Rheinbrücke zwischen Laufenburg (Baden-Württemberg) und Laufenburg (Aargau)
Drucksache 263/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Juni 2005 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat, handelnd im Namen des Kantons Aargau, über Bau und Erhaltung einer Rheinbrücke zwischen Laufenburg (Baden-Württemberg) und Laufenburg (Aargau)
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Juni 2005 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat, handelnd im Namen des Kantons Aargau, über Bau und Erhaltung einer Rheinbrücke zwischen Laufenburg (Baden-Württemberg) und Laufenburg (Aargau)
Drucksache 614/06
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Abkommen vom 8. Juni 2005 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat, handelnd im Namen des Kantons Aargau, über Bau und Erhaltung einer Rheinbrücke zwischen Laufenburg (Baden-Württemberg) und Laufenburg (Aargau)
Gesetz zu dem Abkommen vom 8. Juni 2005 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat, handelnd im Namen des Kantons Aargau, über Bau und Erhaltung einer Rheinbrücke zwischen Laufenburg (Baden-Württemberg) und Laufenburg (Aargau)
Drucksache 71/17
Drucksache 424/17
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 434/16
Drucksache 564/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. März 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Bau einer Eisenbahnbrücke über den Rhein bei Kehl
Drucksache 725/16
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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