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13 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Saatgutmenge"


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Drucksache 158/20

... Die zuständigen Behörden können im Zuge der Erteilung von Genehmigungen nach § 40 Absatz 1 BNatSchG auch auf Angaben des Bundessortenamtes zurückgreifen, die dieses im Rahmen der Zuweisung der Saatgutmengen nach § 6 der ErMiV erfasst. Das Bundessortenamt stellt den zuständigen Behörden diese Informationen auf Anfrage zur Verfügung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2
Änderung der Anbaumaterialverordnung*

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Erhaltungsmischungsverordnung

3 Anbaumaterialverordnung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 237/15

... (2) Saatgut einer Population darf auf der ersten Handelsstufe nur von demjenigen in den Verkehr gebracht werden, dem das Bundessortenamt eine Saatgutmenge zugewiesen hat. Die Zuweisung der Saatgutmenge ist jährlich unter Verwendung der Vordrucke des Bundessortenamtes bis zu dem im Blatt für Sortenwesen bekannt gemachten Zeitpunkt beim Bundessortenamt zu beantragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmung

§ 3
Anforderungen an das Inverkehrbringen von Saatgut einer Population

§ 4
Beschränkung des Inverkehrbringens

§ 5
Zulassung einer Population

§ 6
Antrag auf Zulassung einer Population

§ 7
Kennzeichnung

§ 8
Verschließung

§ 9
Aufzeichnungspflicht

§ 10
Weitere Pflichten von Erhaltungszüchtern von Saatgut von Populationen

§ 11
Andere Aufgaben des Bundessortenamtes

§ 12
Aufgaben der zuständigen Behörden bei der Überwachung

§ 13
Übergangsbestimmungen

§ 14
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Behörden der Länder

b Bundesbehörden Bundessortenamt - BSA

IV. Weitere Kosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

VI. Nachhaltigkeit

VII. Sonstige Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu § 13

Zu § 14

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3291: Entwurf einer Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Inhalt des Regelungsvorhabens

2.2. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand

2.3. Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 753/13 (Beschluss)

... "4. bei angebauten Mischungen für jede Pflanzenart, die unter die Richtlinie 66/401/EWG in der jeweils geltenden Fassung fällt, die beantragte Saatgutmenge."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 753/13 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Siebzehnten Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen

1. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 6 Absatz 3 Nummer 4 Erhaltungsmischungsverordnung

2. Zu Artikel 5a - neu - § 2 Absatz 3 Satz 3 - neu -, Anlage 3 PflSchSachkV

'Artikel 5a Änderung der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung


 
 
 


Drucksache 753/1/13

... "4. bei angebauten Mischungen für jede Pflanzenart, die unter die Richtlinie 66/401/EWG in der jeweils geltenden Fassung fällt, die beantragte Saatgutmenge."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 753/1/13




1. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 6 Absatz 3 Nummer 4 Erhaltungsmischungsverordnung

2. Zu Artikel 5a - neu - § 2 Absatz 3 Satz 3 - neu -, Anlage 3 PflSchSachkV

'Artikel 5a Änderung der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung


 
 
 


Drucksache 753/13

... "5. das Bundessortenamt demjenigen, der das Saatgut auf der ersten Handelsstufe in den Verkehr bringt, eine Saatgutmenge nach § 6 zugewiesen hat."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 753/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebzehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz

Artikel 2
Änderung der Saatgutverordnung

§ 20
Anforderungen an die Sortenreinheit und Beschaffenheit, Höchstgewicht einer Partie

Artikel 3
Änderung der Erhaltungssortenverordnung

Artikel 4
Änderung der Erhaltungsmischungsverordnung

§ 6
Beschränkung des Inverkehrbringens

Artikel 5
Verordnung über die vorübergehende saatgutrechtliche Kennzeichnung und Verpackung für Saatgut von Tomaten

Artikel 6
Neubekanntmachung

Artikel 7
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Behörden der Länder

b Bundesbehörden Bundessortenamt - BSA

IV. Weitere Kosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

VI. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummern 1 bis 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2577: Siebzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 789/12

... zu erlassenden Rechtsverordnungen näher bestimmt. Danach kann u.a. geregelt werden, dass das Saatgut nur unter Beachtung bestimmter Anforderungen an die Menge in den Verkehr gebracht werden darf. Diese Mengenregelung ergibt sich aus dem zugrunde liegenden EU-Recht, welches diesbezüglich vorschreibt, den betroffenen Saatguterzeugern die in den Verkehr zu bringenden Saatgutmengen zuzuweisen und die jährlich in einem Mitgliedstaat in den Verkehr gebrachte Saatgutmenge der EU-Kommission mitzuteilen. Es ist aus Gründen der Praktikabilität und der Verwaltungsvereinfachung angezeigt, die Mengenzuweisung zentral durchzuführen. Deshalb soll das BSA mit dieser Aufgabe betraut werden. Der Regelungsumfang der Ermächtigung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 789/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

§ 17a
Versicherung

§ 49a
Zusammenarbeit von Bund und Ländern

Artikel 2
Änderung des BVL-Gesetzes

Artikel 3
Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes

§ 61b
Rechtsverordnungen des Bundessortenamtes

§ 61c
Verkündung von Rechtsverordnungen

Artikel 4
Neubekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Gesetzesänderung

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

IV. Erfüllungsaufwand

IV.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

IV.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

IV.3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VII. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1899: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 623/11

... 2. die Erhaltungsmischungsnummer nach Absatz 3 und die von der jeweiligen Erhaltungsmischung in den Verkehr gebrachte Saatgutmenge,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 623/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E. 1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Antrag auf Genehmigung des Inverkehrbringens einer Erhaltungsmischung

§ 4
Anforderungen an Saatgut von Erhaltungsmischungen

§ 5
Überwachung durch Sichtkontrollen und Prüfungen

§ 6
Verschließung

§ 7
Kennzeichnung

§ 8
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Grund für die Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

VI. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1832: Entwurf einer Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Erhaltungsmischungen


 
 
 


Drucksache 519/11

... ) enthält in § 3 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe b eine Ermächtigung zum Erlass spezieller Anforderungen an das Inverkehrbringen von Saatgut, das zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen bestimmt ist. Die zwischenzeitlich in Kraft getretenen Richtlinien der EU-Kommission, die das Inverkehrbringen von Saatgut von Erhaltungssorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten und von Gemüsearten sowie von Erhaltungssaatgutmischungen regeln, sehen unter anderem Vorgaben hinsichtlich der regionalen Herkunft des Saatgutes, der in den Verkehr zu bringenden Saatgutmengen und spezielle Aufzeichnungspflichten für Erzeuger solchen Saatgutes vor. Es ist angezeigt, die genannte Ermächtigung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 519/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiekosten der Verwaltung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Düngegesetzes

Artikel 2
Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Gesetzesänderung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

IV. Bürokratiekosten

V. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1836: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes, des Saatgutverkehrsgesetzes und des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches


 
 
 


Drucksache 710/10

... - Informationspflicht in § 6 Absatz 3 Satz 2 (Antrag auf Zuweisung der Saatgutmenge)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 710/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Vierzehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz

Artikel 2
Änderung der Erhaltungssortenverordnung

§ 8
Verpackung und Verschließung

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Grund für die Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

IV. Bürokratiekosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

VI. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1489: Entwurf einer 14. Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 895/09

... Saatgutmenge

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 895/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zwölfte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen

Artikel 1
Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz

Artikel 2
Änderung der Saatgutverordnung

Abschnitt 5a
Inverkehrbringen von Saatgut nicht zugelassener Sorten

§ 28a
Genehmigung durch das Bundessortenamt

§ 48a
Übergangsvorschrift

Artikel 3
Änderung der Pflanzkartoffelverordnung

Abschnitt 2a
Inverkehrbringen von Pflanzgut nicht zugelassener Sorten

§ 22a
Genehmigung durch das Bundessortenamt

§ 33a
Übergangsvorschrift

Artikel 4
Änderung der Rebenpflanzgutverordnung

Artikel 5
Neubekanntmachung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Grund für die Änderungsverordnung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

IV. Bürokratiekosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 748: Zwölfte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 398/09

... (2) Übersteigt die Summe der für alle Erhaltungssorten einer Pflanzenart nach Absatz 1 festgesetzten Höchstmengen 10 vom Hundert der Menge, die an Saatgut derselben Art in einem Anbaujahr im gesamten Bundesgebiet ausgesät wird, setzt das Bundessortenamt anteilmäßig gekürzte Höchstmengen fest. Führt die Anwendung des Satzes 1 dazu, dass die Summe der für alle Erhaltungssorten einer Pflanzenart festgesetzten Höchstmengen nicht ausreicht, um einhundert Hektar mit Pflanzen dieser Art zu bestellen, setzt das Bundessortenamt erst dann anteilmäßig gekürzte Höchstmengen fest, wenn die Summe der für alle Erhaltungssorten einer Pflanzenart nach Absatz 1 festgesetzten Höchstmengen die zum Bestellen von einhundert Hektar erforderliche Saatgutmenge übersteigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 398/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Zulassung von Erhaltungssorten und das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut von Erhaltungssorten (Erhaltungssortenverordnung)1

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Voraussetzungen für die Zulassung als Erhaltungssorte

§ 3
Feststellung des Landeskulturellen Wertes

§ 4
Antrag auf Zulassung einer Erhaltungssorte

§ 5
Anforderungen an das Saatgut

§ 6
Beschränkung des Inverkehrbringens

§ 7
Zusätzliche Region für das Inverkehrbringen von Saatgut

§ 8
Verschließung

§ 9
Kennzeichnung

Artikel 2
Änderung der Saatgutaufzeichnungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Grund für die Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

IV. Bürokratiekosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 775: Verordnung über die Zulassung von Erhaltungssorten und das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut von Erhaltungssorten (Erhaltungssortenverordnung)


 
 
 


Drucksache 610/05

... (8) Die Anerkennungsstelle hat bei mindestens fünf vom Hundert der Saatgutmenge, die durch einen privaten Probenehmer beprobt wird, selbst zusätzliche Kontrollbeprobungen durchzuführen. Satz 1 gilt nicht für Proben, die durch automatische Probenahme gewonnen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 610/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Elfte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Änderungsverordnung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

III. Kosten für die Wirtschaft und Auswirkungen auf die Preise

IV. Auswirkungen auf die Umwelt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 491/16 PDF-Dokument



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