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"Sachkundiger"


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0247/05B
0413/04B
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0730/1/04
0730/04B
0232/04
0458/04B
0429/04
0889/04
0915/04
0504/03
0325/03B
Drucksache 171/09

... diese sachkundige Person kann mit einer der in Nummer 2 genannten Personen identisch sein,



Drucksache 284/09

... Die öffentliche Bestellung besonders sachkundiger Versteigerer nach § 34b Absatz 5 ist gleich zu behandeln wie die öffentliche Bestellung von Sachverständigen nach § 36



Drucksache 657/09

... 12. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) befand im Zusammenhang mit Artikel 6 EMRK, dass der Beschuldigte selbst im Falle seiner Verurteilung Anspruch auf unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers habe; auch müssten die Unterlagen, aus denen hervorgeht, welche Beschuldigungen gegen ihn erhoben werden, in einer ihm verständlichen Sprache vorliegen; schließlich müsse die Verdolmetschung ein Niveau besitzen, das es der betreffenden Person ermöglicht, dem Verfahren zu folgen, und es müsse ein sachkundiger Dolmetscher hinzugezogen werden. Dass das Recht auf unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers auch im Falle einer Verurteilung besteht, wurde im Fall Luedicke, Belkacem und Koç gegen Deutschland klargestellt5. In Kamasinski gegen Österreich6 befand der EGMR, dass die Verdolmetschung von einer Qualität sein müsse, die es dem Beschuldigten ermöglicht zu verstehen, was ihm zur Last gelegt wird, so dass er sich verteidigen könne. Dieses Recht gelte für Beweismaterial ebenso wie für sämtliche Vorverfahren. Die Qualität der Dolmetschleistung müsse angemessen sein und die jeweilige Person müsse in einer ihr verständlichen Sprache ausführlich über die gegen sie vorgebrachten Anschuldigungen informiert werden (Brozicek gegen Italien7). Nicht der Beschuldigte müsse nachweisen, dass er die Gerichtssprache nicht hinreichend beherrscht, sondern die Gerichte müssten nachweisen, dass er ihrer hinreichend mächtig ist8. Der Dolmetscher müsse über entsprechende Kompetenzen verfügen und der Richter müsse ein faires Verfahren garantieren (Cuscani gegen Vereinigtes Königreich9).



Drucksache 419/08

... 3. Sachkundiger jede Person, die nach § 21 der

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Drucksache 419/08




§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 5
Anteil Erneuerbarer Energien

§ 10
Nachweise

§ 15
Verhältnis zu Nutzungspflichten


 
 
 


Drucksache 110/08

... Das integrierte Folgenabschätzungssystem der Kommission hilft der EU beim Entwurf besserer Strategien und Regelungen. Eine Folgenabschätzung verhilft zu sachkundigeren Entscheidungen im gesamten Rechtsetzungsprozess und einer besseren Qualität der Vorschläge. Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit werden besser gewahrt ebenso die Übereinstimmung mit übergreifenden Zielen wie der Lissabon-Strategie und der Strategie für eine nachhaltige Entwicklung. Eine Folgenabschätzung ermöglicht der Kommission auch eine bessere Vermittlung ihrer Politik. Seit 2003 hat die Kommission 284



Drucksache 9/08

... in Feuerungsanlagen im Sinne der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 490), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 14. August 2003 (BGBl. I S. 1614), in der jeweils geltenden Fassung die Bescheinigung eines Sachkundigen, dass die Anforderungen nach Nummer II.5 der Anlage zu diesem Gesetz erfüllt werden,

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Drucksache 9/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Zweck und Ziel des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Nutzung Erneuerbarer Energien

§ 3
Nutzungspflicht

§ 4
Geltungsbereich der Nutzungspflicht

§ 5
Anteil Erneuerbarer Energien

§ 6
Versorgung mehrerer Gebäude

§ 7
Ersatzmaßnahmen

§ 8
Kombination

§ 9
Ausnahmen

§ 10
Nachweise

§ 11
Überprüfung

§ 12
Zuständigkeit

Teil 3
Finanzielle Förderung

§ 13
Fördermittel

§ 14
Geförderte Maßnahmen

§ 15
Verhältnis zur Nutzungspflicht

Teil 4
Schlussbestimmungen

§ 17
Bußgeldvorschriften

§ 18
Erfahrungsbericht

§ 19
Übergangsvorschrift

§ 20
Inkrafttreten

Anlage
(zu §§ 3 und 7): Anforderungen an die Nutzung von Erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung sowie an Energieeinsparmaßnahmen

I. Solare Strahlungsenergie

II. Biomasse

III. Geothermie und Umweltwärme

IV. Kraft-Wärme-Kopplung

V. Maßnahmen zur Einsparung von Energie

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Wesentlicher Inhalt

IV. Alternativen

V. Folgen

1. Gewollte und ungewollte Auswirkungen

a Überblick

b Preiswirkungen

c Beschäftigungsimpulse

2. Kosten für die öffentlichen Haushalte

3. Kosten für Private

a Überblick

b Investitionskosten 6

c Investitionsvolumen

d Amortisation

e Nachweiskosten

4. Kosten für die Wirtschaft

5. Bürokratiekosten

a Überblick

b Informationspflicht nach §§ 9 und 10

c Alternativenprüfung

d Kosten der Informationspflicht nach §§ 9 und 10

e Weitere Kosten

f Überprüfung

VI. Zeitliche Geltung

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VIII. Vereinbarkeit mit höherrangigem nationalen Recht

IX. Änderungen zur geltenden Rechtslage

X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Teil 1
. Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Teil 2
. Nutzung Erneuerbarer Energien

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Teil 3
. Finanzielle Förderung

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Teil 4
. Schlussbestimmungen

Zu § 16

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20

Zur Anlage zu §§ 3 und 7

Zu Nummer I der Anlage (zu §§ 3 und 7) Zu Nummer II der Anlage (zu §§ 3 und 7) Zu Nummer III der Anlage (zu §§ 3 und 7) Zu Nummer IV der Anlage (zu §§ 3 und 7) Zu Nummer V der Anlage (zu §§ 3 und 7)

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG)


 
 
 


Drucksache 444/08

... vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S.1519) in der jeweils geltenden Fassung1 zulässigen Höchstwerte für Neubauten um mindestens 30 Prozent unterschritten werden können abweichend von Satz 1 im Jahr der Fertigstellung und in den folgenden 7 Jahren jeweils 8 Prozent, in den darauffolgenden 10 Jahren jeweils 2 Prozent und in den darauffolgenden 32 Jahren jeweils 0,5 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Absatzung für Abnutzung abgezogen werden. 3Im Fall der Anschaffung können die Sätze 1 und 2 nur angewendet werden wenn der Hersteller für das veräußerte Gebäude weder Absatzungen für Abnutzung nach den Sätzen 1 oder 2 noch erhöhte Absatzungen oder Sonderabschreibungen in Anspruch genommen hat. 4Absatz 1 Satz 4 gilt nicht. 5Die Sätze 1 bis 4 sind auf Wohngebäude anzuwenden, für die der Bauantrag nach dem 31. Dezember 2008 gestellt worden ist und die vor dem 1. Januar 2014 fertig gestellt worden sind. 6Bei baugenehmigungsfreien Objekten, für die Bauunterlagen einzureichen sind, tritt an die Stelle des Tages, an dem der Bauantrag gestellt worden ist, der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden. 7Die Voraussetzungen des Satzes 2 sind durch eine Bescheinigung einer sachkundigen Person im Sinne des § 21 der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 444/08




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 7l
Sonderabschreibungen für Maßnahmen zur energetischen Modernisierung

Artikel 2
Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 4
Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemein

1. Entlastung der Familien

2. Entlastung der Pendler

3. Stabilisierung des Wohnungsbaus und Erhaltung der Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft

4. Steuerliche Flankierung der Klimaschutzziele

Die Maßnahmen im Einzelnen:

Förderung des Wohnungsneubaus

- Förderung der energetischen Altbausanierung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe Zu Buchstabe

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

a Energiesparende Maßnahmen an bestehenden selbstbewohnten Altbauten § 35a Abs. 4 neu

b Energiesparende Maßnahmen an selbstbewohnten Neubauten § 35a Abs. 5 neu

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 354/07 (Beschluss)

... so beschaffen sein muss, dass ein sachkundiger Dritter innerhalb einer angemessenen Zeit einen ausreichenden Überblick über die Lage des Unternehmens und die Geschäftsvorfälle erlangen kann. Zumindest sollte eine Haftung für die Fälle eingeführt werden, in denen neben einer undurchsichtigen oder unzureichenden Buchführung auch noch Vermögensbewegungen zwischen Gesellschafts- und Gesellschaftervermögen festzustellen sind, die im Nachhinein zu einer undurchsichtigen Vermögensvermischung führen.



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.