[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

1781 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Sammel"


⇒ Schnellwahl ⇒

0269/20
0015/20
0511/20
0018/1/20
0061/20
0274/20B
0108/20
0013/20
0280/1/20
0088/20B
0091/20
0344/20
0164/20
0037/20
0121/20
0160/1/20
0088/4/20
0088/1/20
0274/1/20
0268/20
0272/20
0088/20
0395/20B
0255/20
0327/20
0033/20B
0246/4/20
0107/20B
0160/20B
0265/20B
0270/20
0013/1/20
0087/20
0188/20
0107/1/20
0329/1/20
0033/1/20
0106/20B
0280/20B
0395/1/20
0002/20
0001/20
0106/20
0392/20
0510/20
0021/20
0325/20
0265/1/20
0084/20
0295/1/19
0661/19
0071/19
0410/19
0533/19
0578/1/19
0073/19
0243/1/19
0521/1/19
0197/1/19
0634/19
0498/19B
0655/1/19
0008/19B
0213/19B
0022/1/19
0022/19B
0439/19
0308/19
0557/19
0213/1/19
0498/19
0437/19
0243/19B
0584/2/19
0636/19
0432/19
0569/19
0090/19
0556/19
0197/19B
0605/19
0584/19
0335/19
0206/19
0429/19
0115/19
0096/1/19
0481/18
0339/18
0349/18
0144/18
0158/18
0444/18
0054/2/18
0022/18B
0097/18
0372/18B
0193/18
0207/3/18
0423/18
0499/18
0054/1/18
0468/18
0014/18
0127/18
0223/18
0614/1/18
0067/18
0367/18
0054/3/18
0423/18B
0156/18
0252/18
0061/18
0630/18
0563/18
0423/1/18
0152/18
0072/18
0228/1/18
0207/18B
0012/18B
0065/18
0614/18
0176/1/18
0022/1/18
0224/18
0012/1/18
0429/18
0353/18
0563/18B
0497/18
0051/18
0173/18
0228/18B
0217/18
0213/18
0442/18
0054/18B
0278/18
0614/18B
0185/18
0556/18
0222/18
0218/18
0352/18
0667/17
0045/17
0666/17
0182/17B
0678/17
0169/17
0664/17
0709/17
0043/17B
0296/1/17
0429/17
0633/1/17
0090/17
0144/17
0717/17B
0456/17
0654/17
0365/17
0168/1/17
0168/17B
0044/17B
0404/17
0182/1/17
0125/17
0400/1/17
0759/17
0713/1/17
0424/1/17
0488/17
0409/17
0129/1/17
0129/17
0717/1/17
0149/17
0212/17
0713/17
0110/17B
0129/17B
0062/17
0659/17
0696/17
0573/17
0089/1/17
0043/1/17
0633/17B
0352/17
0044/1/17
0254/17
0713/17B
0315/16
0315/1/16
0082/16
0340/16B
0119/16B
0010/16
0193/16
0196/16
0302/16
0490/1/16
0116/16
0797/16B
0477/16B
0320/16
0591/16
0768/2/16
0118/16
0591/1/16
0502/16
0351/16
0180/16
0395/16
0125/16
0316/16
0304/16
0122/1/16
0625/16
0119/1/16
0542/16
0569/16
0620/16B
0122/16
0395/16B
0010/1/16
0396/16
0010/16B
0565/16
0521/16
0122/16B
0565/16B
0494/16
0287/16
0164/1/16
0353/1/16
0211/16
0160/1/16
0490/16B
0340/16
0748/16
0797/1/16
0477/1/16
0591/16B
0018/16
0113/16
0315/16B
0482/16
0311/16
0160/16B
0046/16
0334/16
0651/1/16
0164/16B
0015/16
0538/16
0166/16
0657/16
0395/1/16
0164/2/16
0701/16
0620/1/16
0003/16
0565/1/16
0501/16
0249/16
0167/16
0310/16
0543/1/15
0094/15
0364/15
0360/15
0599/1/15
0340/15B
0036/15
0346/15B
0143/2/15
0260/15
0193/15B
0627/1/15
0260/15B
0193/1/15
0543/15B
0261/15
0340/15
0242/1/15
0022/15
0598/15B
0346/2/15
0127/15B
0419/15
0303/15
0340/2/15
0105/15
0063/15
0113/15
0500/15
0640/15B
0598/1/15
0260/1/15
0640/1/15
0113/15B
0502/15
0540/15
0143/15B
0046/15
0127/1/15
0055/15
0530/15
0386/15
0600/15
0432/14
0642/1/14
0077/14B
0068/14
0223/1/14
0354/14B
0638/14B
0638/1/14
0580/14
0308/1/14
0592/14
0308/14
0308/14B
0406/14
0630/14B
0642/14B
0396/14
0637/1/14
0640/1/14
0157/6/14
0029/1/14
0588/14
0279/14
0325/14
0400/14
0074/14
0354/1/14
0637/14B
0223/14B
0630/1/14
0111/14
0429/14
0029/14B
0157/14B
0088/13
0737/13
0150/13
0006/13
0212/13
0032/13
0778/1/13
0677/13
0342/13B
0513/13
0073/13
0665/1/13
0033/13
0038/13
0162/1/13
0372/13
0120/1/13
0535/13
0325/13
0265/13B
0326/13
0527/13
0089/13B
0637/13
0004/1/13
0755/13B
0433/13
0290/13
0187/13
0699/13
0753/13B
0815/13
0755/1/13
0120/13B
0526/13
0632/1/13
0149/1/13
0066/13
0778/13B
0663/13
0265/1/13
0089/1/13
0430/13
0814/13
0753/1/13
0188/13
0753/13
0048/13
0750/13
0665/13B
0342/13
0632/13B
0568/12
0597/12
0161/1/12
0633/12
0632/12
0569/12
0319/12X
0429/12
0453/12
0144/12
0383/12
0760/12
0745/12
0607/1/12
0356/12
0756/12
0676/12
0557/12
0170/12
0108/12B
0508/12
0024/1/12
0725/12
0369/12
0051/1/12
0520/12
0799/12
0519/12
0071/12
0525/12
0818/12B
0468/12B
0791/1/12
0475/12
0653/12
0514/1/12
0791/12B
0581/12
0330/12
0476/12
0687/12
0161/12B
0509/1/12
0172/1/12
0224/12
0663/12
0016/12
0793/1/12
0793/12B
0758/12
0190/12
0817/12B
0808/12
0575/12
0434/12
0607/12B
0300/1/12
0670/12
0789/12
0663/12B
0416/12
0178/12
0302/1/12
0605/12
0334/12
0109/12
0395/12
0345/12
0253/12
0759/12
0661/12
0300/12B
0110/12
0740/12
0501/12
0691/12
0252/12
0469/1/12
0725/12B
0818/1/12
0517/12
0820/12
0626/1/12
0504/12
0606/12
0257/12
0108/12
0665/12
0487/12
0655/12
0717/12
0725/1/12
0663/1/12
0582/12
0508/1/12
0730/12
0387/12
0024/12B
0817/1/12
0338/12
0555/12
0535/12
0468/1/12
0555/1/12
0161/12
0626/2/12
0761/12
0757/12
0681/12
0819/12
0657/11
0342/11
0114/1/11
0848/1/11
0266/11B
0208/11
0407/11
0042/11
0060/11
0827/11
0713/11
0820/11
0129/11
0347/1/11
0523/11
0092/11
0112/11
0005/11
0872/11
0378/11
0682/2/11
0320/11
0114/11
0876/11
0822/11
0191/11
0214/11
0398/11
0356/11B
0266/1/11
0230/11
0873/11
0347/11B
0799/11
0352/11
0370/11
0186/1/11
0665/11
0817/11
0276/5/11
0177/11
0578/11B
0525/11
0809/11
0626/11
0703/11
0216/11
0153/11B
0216/11X
0237/11
0058/11
0028/11
0730/11
0034/11
0043/11
0150/11B
0060/4/11
0321/11
0054/2/11
0150/11
0315/11B
0315/1/11
0142/11
0159/11
0818/11
0399/11B
0805/11B
0356/11
0720/11
0578/1/11
0211/11B
0329/11
0623/11
0150/1/11
0335/11
0266/2/11
0114/11B
0283/11
0054/11
0814/11
0232/11
0042/11B
0229/11
0256/11
0306/11
0341/11B
0582/1/11
0087/11
0062/11
0580/11
0655/11
0153/1/11
0590/11
0848/11B
0342/1/11
0027/11
0093/11
0127/11
0825/11
0073/11
0204/11
0805/1/11
0190/11
0216/11B
0276/4/11
0132/11
0323/11
0667/11
0582/11B
0096/11
0702/11
0379/11
0832/11
0616/10
0476/10B
0666/10
0178/10
0692/10
0196/10
0306/10
0709/10
0529/10
0128/10
0246/10B
0874/10
0832/10
0104/10
0413/1/10
0187/10B
0187/10
0482/10
0347/10B
0738/10
0188/1/10
0003/10
0853/10
0299/10
0188/10B
0850/10B
0701/10
0214/10
0347/1/10
0681/10
0839/10
0160/10
0534/1/10
0845/10B
0679/10
0007/10
0188/10
0187/1/10
0141/10
0845/1/10
0329/10
0726/10
0017/10
0493/10
0873/10
0698/10
0746/10
0843/10
0246/1/10
0698/10B
0504/10
0100/10
0549/10
0180/10
0225/10
0642/10
0612/10
0850/10
0704/10
0155/10
0665/10
0675/10
0534/10B
0379/10
0681/3/10
0127/10
0125/10
0631/10B
0140/10
0849/10
0202/10
0443/10
0681/1/10
0711/10
0332/10
0693/10
0698/1/10
0413/10B
0597/1/10
0281/10
0031/1/10
0230/10
0561/10
0264/10
0597/10B
0811/10
0781/10
0031/10
0084/10
0476/1/10
0786/10
0117/10
0158/10
0748/10
0631/1/10
0177/10
0747/10
0850/1/10
0167/10
0496/10
0170/09
0501/09
0304/09
0014/09
0113/09B
0070/09B
0026/09
0172/1/09
0145/09
0147/09B
0647/09
0172/09B
0270/09
0070/09
0157/09
0701/09
0889/09B
0195/09
0441/09
0618/09
0194/09
0020/09
0809/1/09
0280/09
0228/09
0240/09
0866/09
0168/09B
0616/09B
0841/1/09
0106/09
0274/09
0122/09
0101/09
0788/1/09
0652/09
0496/09
0052/09
0440/09
0716/09
0348/09
0066/09
0820/09
0180/09
0529/09
0567/09
0572/09
0656/09
0440/1/09
0811/09
0192/09
0616/1/09
0664/09
0801/09
0381/09
0287/09
0278/09A
0147/09
0141/09
0049/09
0618/09B
0440/09B
0613/09
0841/09
0066/09B
0740/09
0021/09
0841/09B
0739/09
0003/09
0341/09B
0715/09
0402/09
0102/09
0411/09
0168/1/09
0074/09
0066/1/09
0153/1/09
0410/09
0640/09
0688/09
0822/09
0525/09
0522/09B
0248/09
0004/09
0516/09
0069/09
0172/09
0755/09
0668/09
0857/09
0731/09
0485/09
0130/09
0827/09
0474/09
0341/1/09
0253/09
0097/09
0889/1/09
0788/09B
0191/09
0889/09
0783/09
0183/09
0490/09
0855/09
0189/09
0738/09
0202/09
0023/09
0181/09
0048/09
0678/09
0518/09
0070/1/09
0310/09
0323/09
0227/09
0062/09
0187/09
0824/09
0320/09
0522/1/09
0113/09
0499/08
0578/08
0389/08
0853/08B
0348/08
0264/08
0361/08
0248/1/08
0548/08
0508/08
0262/08
0680/08
0487/08
0848/08B
0686/08
0768/08A
0999/1/08
0173/08
0315/08B
0842/08
0433/08
0116/08
0157/08
0846/1/08
0629/08B
0464/08
0755/08
0045/08
0596/08
0300/08
0361/1/08
0394/08
0697/08
0171/08
0759/08B
0104/08
0878/08
0632/08
0479/1/08
0765/08
0951/08
0777/08
0629/08
0703/08
0249/08
0979/08
0467/08
0308/08
0004/08
0631/08
0914/08
0538/08
0113/08
0788/08
0485/08
0101/08
0010/08A
0848/1/08
0168/08
0083/08
0239/08
0505/08
0567/08
0665/08
0996/08
0559/1/08
0999/08
0716/08
0319/08
0342/08
0760/08
0110/08B
0167/08
0532/1/08
0559/08
0134/1/08
0486/08
0433/08B
0032/08
0880/08
0681/08
0968/08
0503/08
0315/08
0134/08B
0074/08
0433/1/08
0561/08
0733/08
0477/08
0532/08B
0629/1/08
0857/08
0102/08
0759/1/08
0031/1/08
0320/08
0667/1/08
0958/08
0768/08
0492/08
0883/08
0588/08
0717/08
0870/08
0846/08B
0432/08
0951/08B
0009/08
0779/08
0220/08
0951/1/08
0827/08
0437/08
0773/08
0248/08B
0203/08
0463/08
0915/08
0160/08
0343/08K
0008/08
0532/08
0057/08
0160/1/08
0105/08
0136/08
0325/08
0853/08
0526/08
0506/08
0268/08
0376/08
0913/08
0015/08
0031/08B
0814/08
0873/08
0110/1/08
0999/08B
0444/08
0135/08
0938/08
0713/08
0361/08B
0696/08
0879/08
1000/08
0853/1/08
0479/08B
0018/08
0627/08
0555/2/07
0938/07
0426/07
0362/07
0714/07
0283/07
0564/07
0794/1/07
0353/07
0277/07
0028/1/07
0695/07
0338/1/07
0334/07
0861/07
0697/07
0567/07
0416/07
0558/07
0206/07
0138/07
0129/07B
0544/07B
0524/07
0338/07
0207/07
0562/07
0335/07
0953/07
0268/07
0137/07B
0127/07
0309/07
0794/07B
0811/07
0643/07B
0777/07
0826/07B
0667/07
0666/07
0601/07
0800/2/07
0211/07
0826/1/07
0488/07
0681/07
0048/07
0338/07B
0453/07
0824/07
0800/07
0165/07
0247/07
0061/1/07
0220/07B
0461/07
0794/07
0220/1/07
0644/07
0597/1/07
0221/07
0474/07
0830/07
0719/07
0894/07
0597/07B
0361/07
0306/07
0368/07B
0368/07
0601/07B
0368/1/07
0865/1/07
0064/07
0137/07
0936/07
0129/1/07
0471/07
0129/07
0888/07
0197/07
0384/07
0148/07
0915/07
0618/07
0555/07B
0797/07
0932/07
0582/07
0071/07
0150/07B
0241/07
0730/07B
0800/1/07
0500/07
0778/07
0809/07
0150/07
0838/4/07
0601/1/07
0270/07
0440/07
0023/07
0946/07
0865/07B
0408/07
0826/07
0643/07
0403/07
0716/07
0722/07
0748/07
0380/07
0502/07
0782/07
0720/07A
0800/07B
0325/07
0916/07
0065/07
0254/07
0730/1/07
0687/07
0559/07
0229/07
0275/07
0141/07
0022/07
0568/07
0295/07
0591/07
0924/07
0331/06
0365/06
0152/06
0499/06
0572/06
0247/06
0684/06
0353/06
0938/06
0555/06
0780/06
0505/06
0330/06
0661/06
0153/1/06
0464/06
0012/06
0622/06B
0308/06
0028/06B
0010/06
0008/06
0012/06B
0487/06
0385/06
0028/1/06
0324/06
0294/1/06
0936/06
0786/06
0040/1/06
0004/06
0672/06
0895/06
0701/06
0173/06
0548/06B
0153/06B
0294/06
0393/06
0834/06
0300/06
0449/06
0511/06
0246/06
0041/06
0004/1/06
0350/06
0866/06
0874/06
0750/06
0148/06
0365/1/06
0792/06B
0814/06
0349/06
0179/06
0542/1/06
0678/06
0588/06
0548/06
0322/06
0457/06
0257/06B
0542/06B
0183/06
0122/06
0028/06
0456/06
0017/06
0686/06
0509/06
0081/06
0170/06
0673/06
0245/06B
0869/1/06
0364/06
0600/06
0103/06
0684/06B
0160/06
0302/06B
0257/06
0101/06
0819/06
0070/06
0494/06
0785/06
0302/1/06
0021/06
0257/1/06
0226/06
0473/06
0365/06B
0617/06
0184/06
0030/06
0363/06
0542/2/06
0398/06
0207/06
0365/2/06
0141/06
0176/06
0294/06B
0792/1/06
0935/06
0245/06
0153/06
0782/06
0289/06
0012/1/06
0004/06B
0624/06
0548/1/06
0219/06
0170/05
0606/1/05
0518/1/05
0606/05
0653/05
0592/1/05
0431/05
0900/05
0870/05
0656/05B
0745/05
0730/05
0463/05
0093/05
0396/05
0601/05
0205/1/05
0582/05
0194/05
0396/1/05
0592/05B
0540/05
0397/05B
0829/05
0331/05
0518/2/05
0170/05B
0518/05
0285/05
0286/1/05
0397/05
0819/05
0023/05B
0170/2/05
0170/1/05
0290/05
0897/05
0101/05
0667/05
0896/05
0283/05
0616/05B
0033/05
0053/05
0656/05
0077/05
0945/05
0246/05
0003/05
0733/05
0329/05
0003/2/05
0227/05
0606/05B
0004/05
0712/05
0635/1/05
0331/1/05
0454/05
0851/05
0616/05
0784/05
0911/05
0084/05
0818/05
0286/05B
0773/05
0490/05
0812/05
0518/05B
0002/05
0758/05B
0243/05
0673/05
0873/05
0725/05
0555/05
0640/05
0318/05
0175/05
0946/05
0819/05B
0396/05B
0089/05
0271/05
0397/1/05
0323/05
0231/05
0289/05
0723/05
0352/05
0569/05B
0168/05
0766/05
0788/05
0509/05
0699/1/05
0762/05
0656/2/05
0917/05
0810/05
0814/05
0602/05
0819/1/05
0569/1/05
0820/05
0235/05
0705/05
0744/05
0817/05
0623/05
0758/05
0726/05
0336/05
0567/05
0674/05
0819/4/05
0842/05
0830/05
0913/05
0656/1/05
0173/05
0577/05
0758/4/05
0003/1/05
0023/1/05
0154/05
0541/05
0561/05
0758/1/05
0616/2/05
0331/05B
0934/05
0618/05
0910/05
0033/2/05
0524/05
0770/05
0033/05B
0348/05
0635/05B
0275/05
0003/05B
0794/05
0764/05
0621/04
0873/04
0775/04
0780/2/04
0525/04
0729/04B
0994/04
0666/04B
0662/04
0408/04B
0919/04
0883/04
0361/04
0678/04
0336/04B
0666/2/04
0747/04
0664/2/04
0983/04
0610/04
0806/04
0408/1/04
0466/04
0457/04
0985/04
0805/04
0576/04
0232/04
0729/3/04
0184/04
0951/04
0907/04
0729/1/04
0907/1/04
0734/04
0780/04B
0429/04
0380/04
0939/04
0664/04
0361/04B
0995/04
0664/04B
0775/04B
0725/04
0709/04
0283/04
0431/04
0967/04
0184/04B
0818/04
0872/04
0907/04B
0847/03
0244/03
0774/03
0049/03
0774/03B
0574/03B
0715/03
Drucksache 640/15 (Beschluss)

... Für problematisch hält der Bundesrat insbesondere, dass der DIF in die Lage versetzt wird, unbegrenzten Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, indem er Kredite aufnimmt. Genügen die angesammelten Mittel aus den von den nationalen Einlagensicherungssystemen übertragenen Beiträgen in der Rück- und Mitversicherungsphase nicht, um die Zahlungsverpflichtungen eines oder mehrerer nationaler Einlagensicherungssysteme gegenüber Einlegern auszugleichen, kann sich der DIF die fehlenden Mittel gemäß Artikel 74g des Verordnungsvorschlags von Institutionen ebenso wie von Finanzinstituten oder sonstigen Dritten leihen.



Drucksache 598/1/15

... 5. Der Bundesrat begrüßt die Regelung, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen zu ergreifen haben, damit keine getrennt gesammelten Abfälle auf der Deponie angenommen werden. Diese Abfälle sollen verwertet und nicht abgelagert werden. Um die Anwendung der Abfallhierarchie nach Artikel 4 der Abfall-Rahmenrichtlinie zu unterstützen, greift die Regelung allerdings zu kurz. Eine Steigerung der getrennten Sammlung und damit des Recyclings wird nicht erreicht. Nach der von der Kommission vorgeschlagenen Regelung bleibt die Beseitigung gemischter Abfälle, die zum Teil aus den in Rede stehenden getrennt erfassbaren und verwertbaren Fraktionen bestehen, weiterhin erlaubt. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, auf ein Verbot der Beseitigung gemischter Abfälle, die aus den getrennt erfassbaren und verwertbaren Fraktionen bestehen, hinzuwirken.



Drucksache 260/1/15

... /EURATOM. Die Regelung zielt auf Tätigkeiten, die mit der Handhabung, Vorbehandlung, Behandlung, Konditionierung, Lagerung radioaktiver Abfälle zusammenhängen. Wenn im Anwendungsbereich nur allgemein der Umgang mit radioaktiven Stoffen mit dem Ziel, diese geordnet zu beseitigen, erwähnt wird, kann dies im Vollzug zu Unklarheiten führen, da auch Labore und medizinische Einrichtungen im Rahmen ihrer Umgangsgenehmigung radioaktive Abfälle lagern mit dem Ziel, diese geordnet zu beseitigen, dies aber nicht selbst durchführen, sondern die Abfälle einem Dritten überlassen bzw. sie an die Landessammelstellen abgeben. Die zutreffenden Ausführungen in der Gesetzesbegründung reichen für die Vollzugspraxis nicht aus.



Drucksache 640/1/15

... 30. - Für problematisch hält der Bundesrat insbesondere, dass der DIF in die Lage versetzt wird, unbegrenzten Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, indem er Kredite aufnimmt. Genügen die angesammelten Mittel aus den von den nationalen Einlagensicherungssystemen übertragenen Beiträgen in der Rück- und Mitversicherungsphase nicht, um die Zahlungsverpflichtungen eines oder mehrerer nationaler Einlagensicherungssysteme gegenüber Einlegern auszugleichen, kann sich der DIF die fehlenden Mittel gemäß Artikel 74g des Verordnungsvorschlags von Institutionen ebenso wie von Finanzinstituten oder sonstigen Dritten leihen. Artikel 74f des Verordnungsvorschlags sieht ergänzend vor, dass der DIF sich von Anfang an Geld bei nationalen Einlagensicherungssystemen leihen kann. Vor allem muss aus Sicht des Bundesrates klargestellt werden, dass die geliehenen Mittel für den Fall, dass ein nationales Einlagensicherungssystem seinen Rückzahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann oder nachkommt, nicht Gegenstand der Nachschusspflicht nach Artikel 74d des Verordnungsvorschlags werden.



Drucksache 113/15 (Beschluss)

... Stiftungszweck der Otto-von-Bismarck-Stiftung ist es, "das Andenken an das Wirken des Staatsmannes Otto von Bismarck zu wahren, den Nachlaß zu sammeln und zu verwalten sowie für die Interessen der Allgemeinheit in Kultur und Wissenschaft, Bildung und Politik auszuwerten". Dieser Zweck wird unterstützt, wenn die wichtigsten Stätten seines Lebens institutionell unter einem Dach geführt werden. Hierzu gehört das Geburtshaus Otto von Bismarcks, in dessen verbliebenem Flügel sich das Bismarck-Museum heute befindet.



Drucksache 502/15

... Erstens wird die Veröffentlichung eines "Kompendiums", in dem alle einschlägigen Informationen über die Umsetzung des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten gesammelt und dargelegt werden, zu mehr Transparenz der Kommissionsbeschlüsse innerhalb des Verfahrens beitragen. Zudem werden die Ergebnisse der eingehenden Überprüfungen sowohl in den Länderberichten als auch in der Mitteilung über die Ergebnisse der Überprüfungen klarer dargestellt. Die Kommission wird explizite Begründungen für ihre Beschlüsse vorlegen, auch im Hinblick auf länderspezifische Empfehlungen im Zusammenhang mit dem Verfahren bei makroökonomischen Ungleichgewichten.



Drucksache 540/15

... Eine Sammelanmeldung gilt als eine Anmeldung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 540/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Designgesetzes

§ 19
Führung des Registers, Eintragung und Designinformation.

§ 57a
Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013

§ 66
Anwendung dieses Gesetzes

Artikel 2
Änderung des Patentgesetzes

§ 142b
Für das Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 gilt § 142a Absatz 5 und 6 entsprechend, soweit die Verordnung keine Bestimmungen enthält, die dem entgegenstehen.

Artikel 3
Änderung des Gebrauchsmustergesetzes

§ 25b
Für das Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 gilt § 25a Absatz 5 und 6 entsprechend, soweit die Verordnung keine Bestimmungen enthält, die dem entgegenstehen.

Artikel 4
Änderung des Markengesetzes

§ 41
Eintragung, Veröffentlichung und Markeninformation.

§ 94
Zustellungen; Verordnungsermächtigung.

§ 130
Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt; nationales Einspruchsverfahren.

§ 131
Zwischenstaatliches Einspruchsverfahren.

§ 139
Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1151/2012; Verordnungsermächtigung.

§ 150
Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013

§ 156
Löschung einer eingetragenen Marke wegen absoluter Schutzhindernisse

Artikel 5
Änderungen der Markenverordnung

§ 54
Akteneinsicht

Artikel 6
Änderung des Halbleiterschutzgesetzes

Artikel 7
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

§ 111c
Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013

Artikel 8
Änderung des Sortenschutzgesetzes

§ 40b
Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013

Artikel 9
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 10
Änderung der DPMA-Verordnung

§ 20
Form der Ausfertigungen und Abschriften; formlose Mitteilungen

Artikel 11
Änderung der Verordnung über die elektronische Aktenführung bei dem Patentamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof

§ 6
Form der Ausfertigungen und Abschriften

Artikel 12
Änderung der Verordnung über den elektronischen

§ 5
Zustellung elektronischer Dokumente

Artikel 13
Änderung des Patentkostengesetzes

Artikel 14
Folgeänderungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

II. Die wesentlichen Regelungen im Überblick

1. Erleichterung des elektronischen Rechtsverkehrs beim DPMA

2. Verbesserung des Nichtigkeitsverfahrens vor dem DPMA in Designsachen

3. Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung EU Nr. 608/2013

4. Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung EU Nr. 1151/2012

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 27

Zu Nummer 30

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 13

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Artikel 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 15

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3404: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Inhalte des Regelungsvorhabens

2.2 Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

3. Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 143/15 (Beschluss)

... 2. Informationen zur Trägerflüssigkeit und zu den eingesetzten Stützmitteln, in Menge und prozentualem Anteil; Sammelbezeichnungen sind zu vermeiden,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 143/15 (Beschluss)




1. Zur Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 9 Absatz 2 WHG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WHG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WHG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c WHG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - WHG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c1 - neu WHG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe f - neu -, Absatz 3 WHG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 3, 4 - neu -WHG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 4, 5 WHG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 3 Nummer 2 WHG

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 3 Nummer 3 - neu - WHG

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 3 Nummer 4 - neu - WHG

14. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 4, 5 WHG

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 6 Satz 2 Nummer 5a - neu - WHG

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13b Absatz 2 Nummer 2 WHG

17. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13b Absatz 4 Satz 2 - neu - WHG

18. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13b Absatz 5 WHG

19. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 19 Absatz 3 WHG

20. Zu Artikel 1 Nummer 5b - neu - § 48 Absatz 3 WHG

21. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 104a WHG

22. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 23 Absatz 3 BNatSchG , Nummer 3 § 24 Absatz 3 Satz 2 BNatSchG , Nummer 4 § 33 Absatz 1a BNatSchG

23. Zu Artikel 4a - neu - § 11 Nummer 3a - neu -, § 12 Absatz 1 Satz 1, § 49 - neu - BBergG

'Artikel 4a Änderung des Bundesberggesetzes

§ 49a
Verbot des Aufbrechens von Gesteinen unter hydraulischem Druck

24. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 46/15

... a) alle erforderlichen Informationen über Schadenfälle sammelt und die dafür notwendige Geschäftsausstattung besitzt,



Drucksache 127/1/15

... Chipkarten sind Träger sicherheitssensibler personenbezogener oder personenbeziehbarer Informationen. Deshalb ist nicht anzustreben und auch nicht damit zu rechnen, dass diese von den privaten Haushalten in nennenswertem Umfang unzerstört an die Sammelstellen der öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger oder andere Sammelstellen zur Entsorgung übergeben werden. Eine Herausnahme von Chipkarten aus dem Anwendungsbereich des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 127/1/15




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 ElektroG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2a - neu - ElektroG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 ElektroG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Satz 3 ElektroG

5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Satz 5 - neu - ElektroG

6. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 5 ElektroG

7. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 ElektroG

8. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 ElektroG

9. Zu Artikel 1 § 4 allgemein

10. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 3 - neu - ElektroG

11. Zu Artikel 1 § 11 ElektroG allgemein

12. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 ElektroG

13. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4a - neu - ElektroG

14. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 5 Satz 2, Satz 4 - neu - ElektroG

15. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1 ElektroG

16. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 5 Satz 3 und § 17 Absatz 4 Satz 2 ElektroG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 ElektroG

18. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 ElektroG

19. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 ElektroG

20. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 ElektroG

21. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 2 Satz 2 ElektroG

22. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 - neu - ElektroG

23. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 ElektroG

24. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Satz 3 ElektroG

25. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 ElektroG

26. Zu Artikel 1 § 24 Nummer 3 ElektroG

27. Zu Artikel 1 § 25 Absatz 1 Satz 3 ElektroG

28. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ElektroG

29. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ElektroG

30. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 2 Satz 3 ElektroG

31. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 2 Satz 5 - neu - ElektroG

32. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3 Satz 2 ElektroG

33. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Satz 2, Satz 3 ElektroG

34. Zu Artikel 1 Änderung eines Begriffs in mehreren Vorschriften

35. Zu Artikel 1 Anlage 6 Nummer 2 ElektroG

36. Zu Artikel 4 § 11 Absatz 2 Satz 4 AbfVerbrG

37. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 18 Absatz 1 KrWG


 
 
 


Drucksache 55/15

... Die Entwicklungen in der Informationstechnik ermöglichen es Unternehmern, personenbezogene Daten von Verbrauchern in immer größerem Umfang zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Unternehmer, die mit Verbrauchern über Verträge verhandeln oder mit Verbrauchern Verträge schließen, erheben, verarbeiten und nutzen in immer größerem Umfang personenbezogene Daten der Verbraucher. Diese Daten werden nicht nur für die Abwicklung des Schuldverhältnisses zwischen dem Unternehmer und Verbraucher erhoben, verarbeitet und genutzt, sondern immer häufiger auch vom Unternehmer zu anderen Zwecken verarbeitet und genutzt, um die Daten für das Unternehmen zu kommerzialisieren. Dies geschieht vor allem, wenn solche Daten dann zu Zwecken der Werbung, der Markt- und Meinungsforschung, des Betreibens von Auskunfteien, des Erstellens von Persönlichkeits- und Nutzungsprofilen, des Adresshandels, des sonstigen Datenhandels verarbeitet und genutzt werden Viele Leistungen, die Verbrauchern insbesondere im Internet unentgeltlich angeboten werden, wie z.B. die Nutzung von sozialen Netzwerken, Internetsuchmaschinen, Apps für mobile Endgeräte oder Kundenkarten, lassen sich die Anbieter durch die Daten der Verbraucher bezahlen, die sie dann für das Unternehmen kommerzialisieren, insbesondere immer öfter auch durch eine gewinnbringende Weitergabe an andere Unternehmer. Aufgrund des stetigen Fortschritts in der Informationstechnik ist es möglich, immer mehr personenbezogene Daten immer schneller zu sammeln, zu systematisieren und auszuwerten, insbesondere auch für Profilbildungen zu nutzen. Deshalb können Verstöße gegen Datenschutzgesetze beim Erheben, Verarbeiten und Nutzen von personenbezogenen Daten eines Verbrauchers zu erheblichen Persönlichkeitsrechtsverletzungen bei den betroffenen Verbrauchern führen. Dies gilt insbesondere, wenn Daten von Unternehmern zu Zwecken der Werbung, der Markt- und Meinungsforschung, des Betreibens von Auskunfteien, des Erstellens von Persönlichkeits- und Nutzungsprofilen, des Adresshandels, des sonstigen Datenhandels oder zu vergleichbaren kommerziellen Zwecken erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Davon sind nämlich in der Regel nicht nur einzelne Verbraucher, sondern eine Vielzahl von Verbrauchern in gleicher Weise betroffen. Nach dem



Drucksache 530/15

... /EU). Der Antragssteller muss Angaben zu rechtlichen, fachlichen und methodischen Qualifikationen des Streitmittlers gemäß § 6 Absatz 2 VSBG machen. Er soll insbesondere angeben, welche Ausbildung der Streitmittler durchlaufen hat, welche Abschlüsse er vorweisen kann und welche beruflichen Erfahrungen er gesammelt hat. Hierzu sollen geeignete Unterlagen wie Lebenslauf und Zeugnisse eingereicht werden.



Drucksache 386/15

... - Das Potenzial von Erasmus+ wird uneingeschränkt genutzt, um die Wirkung der ET-2020-Instrumente zu maximieren, u.a. durch die Vorbereitung neuartiger politischer Strategien in den Arbeitsgruppen und durch Nutzung der im Rahmen herausragender Projekte gesammelten Daten und Fakten.



Drucksache 600/15

... "(2) Verpackungsabfälle, die aus der Union ausgeführt werden, werden für die Erfüllung der Zielvorgaben von Absatz 1 in Bezug auf den Mitgliedstaat, in dem sie gesammelt wurden, nur berücksichtigt, wenn die Anforderungen von Artikel 6a Absatz 4 erfüllt sind und der Ausführer gemäß der Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 432/14

... "c) der Schuldner der Kapitalerträge, soweit die Wertpapiersammelbank, der die Anteile zur Sammelverwahrung anvertraut wurden, keine Dividendenregulierung vornimmt; die Wertpapiersammelbank hat dem Schuldner der Kapitalerträge den Umfang der Bestände ohne Dividendenregulierung mitzuteilen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 432/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 2
Weitere Änderung der Abgabenordnung

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 10c
Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags

§ 13a
Änderung widerstreitender Abrechnungsbescheide und Anrechnungsverfügungen

§ 17a
Kosten der Vollstreckung

Artikel 4
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 5
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 13a
Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

Anlage 1a
(zu § 13a) Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

Artikel 6
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

§ 26
Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften.

Artikel 7
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 10
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

Artikel 12
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Steuermehr- / -mindereinnahmen - in Mio. E

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 3

Zu Nummer 2

Zu § 3c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 13a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 9

Zu § 19

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 40

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 52

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Anlage 1a zu § 13a - neu -

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu § 5

Zu Buchstabe b

Zu § 5

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 26

Zu Buchstabe c

Zu § 26

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu § 34

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu § 3

Zu Buchstabe b

Zu § 3

Zu Nummer 2

Zu § 36

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu § 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu § 6

Zu Buchstabe b

Zu § 6

Zu Nummer 3

Zu § 21

Zu § 21

Zu Nummer 4

Zu § 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu § 3a

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu § 4

Zu Buchstabe b

Zu § 4

Zu Nummer 3

Zu § 13b

Zu Nummer 4

Zu § 18

Zu Nummer 5

Zu § 27

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu § 5

Zu Nummer 2

Zu § 5

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3054: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 642/1/14

... Anders als bei der Strafhaft haben sich Personen in Abschiebehaft zudem nicht im strafrechtlichen Sinn schuldig gemacht und sind auch nicht wie Menschen in Untersuchungshaft einer Straftat verdächtig. Es handelt sich um eine reine Verwaltungshaft. An die Verhängung dieser Haft sind daher besonders hohe Anforderungen zu stellen. Vorrangig sind auch vor diesem Hintergrund Haftvermeidung und Rückführungsalternativen, mit denen in der Länderpraxis teils bereits gute Erfahrungen gesammelt werden.



Drucksache 77/14 (Beschluss)

... 1.1 Zu JGS-Anlagen zählen insbesondere Behälter, Sammelgruben, Erdbecken, Silos, Fahrsilos, Güllekeller und -kanäle, Festmistplatten, Abfüllflächen mit den zugehörigen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 77/14 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

A Änderungen

1. Zu Fußnote 1 im Umsetzungshinweis, Inhaltsübersicht, § 1 Absatz 5, § 2 Absatz 12a - neu -, § 13 Absatz 3 - neu -, § 51 Satz 1, § 52 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a, § 65 Nummer 1a bis 1k - neu -, Anlage 7 - neu -

2. Zu § 2 Absatz 13

3. Zu § 2 Absatz 19a - neu -, § 37 Absatz 6 - neu -

4. Zu § 2 Absatz 21 Satz 1

5. Zu § 4 Absatz 2 Nummer 5

6. Zu § 17 Absatz 2, § 18 Absatz 2 Satz 2 - neu -

7. Zu § 17 Absatz 3 Satz 2 - neu -

8. Zu § 21 Absatz 1 Satz 4 - neu -

9. Zu § 21 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2

10. Zu § 21 Absatz 3, § 35 Absatz 2 Satz 2

11. Zu § 23 Satz 1, 2

12. Zu § 27 Absatz 2 Nummer 3

13. Zu § 29 Absatz 3 und § 29a - neu -

§ 29a
Besondere Anforderungen an Umschlaganlagen des intermodalen Verkehrs

14. Zu § 30

§ 30
Besondere Anforderungen an Anlagen zum Laden und Löschen von Schiffen sowie an Anlagen zur Betankung von Wasserfahrzeugen

15. Zu § 36

16. Zu § 37 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1, Anlage 6 Fußnote 6

17. Zu § 41 Absatz 2 Satz 3 - neu -

18. Zu § 46 Absatz 6

19. Zu § 49 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, Satz 3

20. Zu § 49 Absatz 3 Satz 2

21. Zu § 49 Absatz 5

22. Zu § 50 Absatz 3

23. Zu § 52 Absatz 3 Satz 1 einleitender Satzteil, Nummer 5, 6 und 7 - neu - § 52 Absatz 3 Satz 1 ist wie folgt zu ändern:

24. Zu § 53 Absatz 5 Satz 3 - neu -, 4 - neu - Dem § 53 Absatz 5 sind folgende Sätze anzufügen:

25. Zu § 58 Absatz 1 Satz 5 - neu -, 6 - neu - In § 58 Absatz 1 sind nach Satz 4 folgende Sätze einzufügen:

26. Zu § 65 Nummer 1l - neu - In § 65 ist nach Nummer 1k - neu - folgende Nummer 1l einzufügen:

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 68/14

... Im Anschluss an die Annahme der Mitteilung im Jahr 2010 begann die Kommission mit Hilfe der Mitgliedstaaten und von Akteuren der Branche damit, Informationen über die bestehenden Qualitätssysteme zu sammeln. 2011 wurden zwei Workshops veranstaltet, auf denen ein Informationsaustausch über die bisherigen Erfahrungen und ein Gedankenaustausch über mögliche einheitliche Qualitätsgrundsätze für die touristischen Dienstleistungen stattfanden.



Drucksache 223/1/14

... Es besteht jedoch Bedarf, den Leistungsanspruch auf den Wohngruppenzuschlag vor dem Hintergrund der gesammelten Erfahrungen weiterzuentwickeln.



Drucksache 354/14 (Beschluss)

... für die ökologische/biologische Landwirtschaft erfüllt, vom Greening befreit. Daher ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung entsprechender Daten auch für den Bereich der Direktzahlungen notwendig, da das InVeKoSDG nicht für den ELER gilt, aber auch nicht alle ökologisch wirtschaftenden Betriebe Fördermittel aus der 2. Säule (ELER) beantragen. Da die Daten, die der Antragsteller angeben muss, auch diejenigen sind, die durch die Behörden verarbeitet werden, sollten die Aufzählungen im InVeKoSDG und in der noch zu erlassenden InVeKoSV, die die Auflistung der Daten beinhaltet, die der Sammelantrag enthalten muss, nicht divergieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, Satz 3 - neu - AgrarZahlVerpflG

2. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 1 Satz 1 InVeKoSDG

3. Zu Artikel 2 Anlage zu § 2 Nummer 1 Buchstabe p - neu - InVeKoSDG

4. Zu Artikel 2 InVeKoSDG

5. Zu Artikel 6 Änderung des Marktorganisationsgesetzes


 
 
 


Drucksache 638/14 (Beschluss)

... 5. angemessene Kontrollverfahren, die insbesondere das Bestehen einer internen Revision voraussetzen und gewährleisten, dass das eingesammelte Vermögen in Übereinstimmung mit den Anlagebedingungen, den Vertragsbedingungen, der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag sowie den jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen angelegt oder verwendet wird.



Drucksache 638/1/14

... 5. angemessene Kontrollverfahren, die insbesondere das Bestehen einer internen Revision voraussetzen und gewährleisten, dass das eingesammelte Vermögen in Übereinstimmung mit den Anlagebedingungen, den Vertragsbedingungen, der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag sowie den jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen angelegt oder verwendet wird.



Drucksache 580/14

... Der EIF hat mit dieser Art von Fördermaßnahmen bereits umfassende Erfahrungen gesammelt. Der Europäische Fonds für Strategische Investitionen sollte demnach dazu dienen, die Tätigkeiten des EIF in einen größeren Maßstab zu übertragen und auf diese Weise neue Wege für nationale Förderbanken zu schaffen, um eigene Maßnahmen in diesem Bereich zu entwickeln. Dies wird die bereits laufende KMU-Förderung im Rahmen von Programmen wie COSME und Horizont 2020, über die vor allem bereits 2015 Mittel in erheblichem Umfang zur Verfügung stehen werden, ergänzen.



Drucksache 308/1/14

... 39. Ausdrücklich befürwortet werden deshalb die Vorschläge der Kommission zur Begrenzung der Deponierung, insbesondere von recycelbaren Abfällen. Deutschland hat mit dem Verbot der Ablagerung nicht vorbehandelter Siedlungsabfälle seit 2005 gute Erfahrungen gesammelt. Diese Regelung stärkt das Recycling und hat ganz wesentlich zu der von der deutschen Kreislaufwirtschaft realisierten Einsparung von rund 56 Millionen Tonnen CO



Drucksache 592/14

... "c) der Schuldner der Kapitalerträge, soweit die Wertpapiersammelbank, der die Anteile zur Sammelverwahrung anvertraut wurden, keine Dividendenregulierung vornimmt; die Wertpapiersammelbank hat dem Schuldner der Kapitalerträge den Umfang der Bestände ohne Dividendenregulierung mitzuteilen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 592/14




Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

§ 31b
Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

Artikel 2
Weitere Änderung der Abgabenordnung

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 10c
Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags

§ 13a
Änderung widerstreitender Abrechnungsbescheide und Anrechnungsverfügungen

§ 17a
Kosten der Vollstreckung

Artikel 4
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 5
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 13a
Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

Anlage 1a
(zu § 13a) Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen Für ein Wirtschaftsjahr betragen

Artikel 6
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

§ 26
Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften.

Artikel 7
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 10
Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 11
Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Anlage 4
(zu § 13b Absatz 2 Nummer 11) Liste der Gegenstände, für deren Lieferung der Leistungsempfänger die Steuer schuldet

Artikel 12
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

Artikel 14
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 15
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 16
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 308/14

... (5) Siedlungsabfälle machen 7 bis 10 % des Gesamtabfallaufkommens in der Union aus; dieser Abfallstrom ist jedoch besonders schwierig zu bewirtschaften, und die Art und Weise seiner Bewirtschaftung ist ein guter Anhaltspunkt für die Qualität des Abfallbewirtschaftungssystems in einem Land. Die Schwierigkeiten der Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen sind auf die äußerst komplexe und gemischte Zusammensetzung, die unmittelbare Nähe des erzeugten Abfalls zu den Bürgerinnen und Bürgern und auf seine sehr hohe öffentliche Sichtbarkeit zurückzuführen. Aus diesen Gründen erfordert seine Bewirtschaftung ein hochkomplexes Abfallbewirtschaftungssystem mit einem effizienten Sammelsystem, die aktive Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürgern sowie der Unternehmen, eine auf die jeweilige Abfallzusammensetzung zugeschnittene Infrastruktur und ein ausgefeiltes Finanzierungssystem. Länder, die bereits effiziente Bewirtschaftungssysteme für Siedlungsabfall entwickelt haben, schneiden bei der allgemeinen Abfallbewirtschaftung in der Regel besser ab.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 308/14




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

1.2 Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1 Studien

2.2 Interne Konsultation

2.3 Externe Konsultation

2.4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1 Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2 Rechtsgrundlage und Grundlage für das Tätigwerden der EU

3.3 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4 Erläuternde Dokumente

3.5 Delegierte Befugnisse und Durchführungsbefugnisse der Kommission

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2008/98/EG

Artikel 9
Abfallvermeidung

Artikel 11a
Frühwarnsystem

Artikel 17
Überwachung gefährlicher Abfälle

Artikel 24
Ausnahmen von der Genehmigungspflicht

Artikel 26
Registrierung

Artikel 37
Berichterstattung

Artikel 38a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 39
Ausschussverfahren

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 94/62/EG

Artikel 3a
Änderung von Anhang I

Artikel 6a
Frühwarnsystem

Artikel 20
Spezifische Maßnahmen

Artikel 21
Ausschussverfahren

Artikel 21a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 3
Änderung der Richtlinie 1999/31/EG

Artikel 5a
Frühwarnsystem

Artikel 15
Berichterstattung

Artikel 16
Änderung der Anhänge

Artikel 17
Ausschussverfahren

Artikel 17a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 4
Änderung der Richtlinie 2000/53/EG

Artikel 5
Änderung der Richtlinie 2006/66/EG

Artikel 6
Änderung der Richtlinie 2012/19/EU

Artikel 21
Ausschussverfahren

Artikel 7
Umsetzung

Artikel 8
Inkrafttreten

Artikel 9
Adressaten

Anhang 1
Anhang zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98/EG über Abfälle, 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle,1999/31/EG über Abfalldeponien, 2000/53/EG über Altfahrzeuge, 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Anhang VI
Zusammensetzung von Siedlungsabfällen

Anhang VII
Mindestanforderungen an die erweiterte Herstellerverantwortung

Anhang VIII
Maßnahmen im Plan gemäß Artikel 11a (Frühwarnsystem)


 
 
 


Drucksache 308/14 (Beschluss)

... 32. Ausdrücklich befürwortet werden deshalb die Vorschläge der Kommission zur Begrenzung der Deponierung, insbesondere von recycelbaren Abfällen. Deutschland hat mit dem Verbot der Ablagerung nicht vorbehandelter Siedlungsabfälle seit 2005 gute Erfahrungen gesammelt. Diese Regelung stärkt das Recycling und hat ganz wesentlich zu der von der deutschen Kreislaufwirtschaft realisierten Einsparung von rund 56 Millionen Tonnen CO



Drucksache 406/14

... Die Mitgliedstaaten haben einen Zeitpunkt festzulegen, zu dem die beantragten beihilfefähigen Flächen einem Betriebsinhaber im Jahr 2015 für die Ermittlung der Zahl der zuzuweisenden Zahlungsansprüche für die Basisprämie zur Verfügung stehen müssen. In Absatz 1 wird hierfür der 15. Mai 2015 festgelegt. Dies ist der nach dem EU-Recht späteste Tag, auf den die Mitgliedstaaten den Schlusstermin für den Antrag auf Direktzahlung (der nach dem EU-Recht obligatorischer Bestandteil des Sammelantrags ist) festsetzen können. Die Mitgliedstaaten haben des Weiteren einen Zeitpunkt festzulegen, zu dem die beantragten beihilfefähigen Flächen einem Betriebsinhaber in jedem Jahr für die Aktivierung der Zahlungsansprüche für die Basisprämie zur Verfügung stehen müssen. Dies soll, wie bisher bei der Betriebsprämienregelung, der Schlusstermin für den Antrag auf Direktzahlung sein (Absatz 2).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 406/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder

F. Weitere Kosten

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Landwirtschaftliche Tätigkeit

§ 3
Niederwald mit Kurzumtrieb

§ 4
Mindestanforderungen für den Bezug von Direktzahlungen

Teil 2
Aktiver Betriebsinhaber

§ 5
Ergänzung der Aufzählung der in Artikel 9 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 aufgezählten Unternehmen und Tätigkeiten

§ 6
Anwendung von Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

§ 7
Nicht unwesentliche landwirtschaftliche Tätigkeiten

§ 8
Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit als Haupttätigkeit oder Geschäftszweck

§ 9
Nationaler Durchschnitt der Direktzahlungen

Teil 3
Basisprämienregelung

Abschnitt 1
Erstzuweisung der Zahlungsansprüche und Anwendung der Basisprämienregelung

§ 10
Verfügbarkeit der beihilfefähigen Hektarflächen

§ 11
Mindestbetriebsgröße

§ 12
Hauptsächlich landwirtschaftliche Nutzung

Abschnitt 2
Nationale Reserve

§ 13
Auffüllung der nationalen Reserve

§ 14
Zuständigkeit

§ 15
Mitteilungen

§ 16
Fälle höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände nach Artikel 30 Absatz 7 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

Teil 4
Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden

Abschnitt 1
Anbaudiversifizierung

§ 17
Anbaudiversifizierung

Abschnitt 2
Dauergrünland

Unterabschnitt 1
Referenzanteil

§ 18
Referenzanteil

Unterabschnitt 2
Dauergrünland, das der Verpflichtung nach Artikel 45 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 unterliegt

§ 19
Nichteinhaltung der Verpflichtung nach Artikel 45 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 in Verbindung mit § 15 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

Unterabschnitt 3
Dauergrünland, das nicht der Verpflichtung nach Artikel 45 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 unterliegt

§ 20
Weitere Voraussetzung bei der Genehmigung des Umbruchs von Dauergrünland im Fall des § 16 Absatz 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

§ 21
Anlage von Dauergrünland an anderer Stelle in derselben Region im Fall des § 16 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

§ 22
Rückumwandlung bei Umwandlung entgegen § 16 Absatz 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

Unterabschnitt 4
Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland nach Bekanntmachung nach § 16 Absatz 4 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

§ 23
Erteilung von Genehmigungen zur Umwandlung von Dauergrünland bei Abnahme des Dauergrünlandanteils um mehr als 5 Prozent

§ 24
Erteilung von Genehmigungen zur Umwandlung von Dauergrünland im Fall des Rückgangs der Abnahme des Dauergrünlandanteils auf weniger als 5 Prozent gegenüber dem Referenzanteil

§ 25
Brachliegende Flächen (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 26
Terrassen (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 27
Landschaftselemente (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 28
Pufferstreifen (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 29
Streifen von beihilfefähigen Hektarflächen an Waldrändern (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 30
Flächen mit Niederwald mit Kurzumtrieb (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe g der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 31
Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe i der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 32
Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe j der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 33
Umrechnungsfaktoren bei im Umweltinteresse genutzten Flächen

Teil 5
Schlussvorschriften

§ 34
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu §§ 3 und 30 Absatz 1) Für Niederwald mit Kurzumtrieb geeignete Arten, einschließlich Angabe der zulässigen Arten für im Umweltinteresse genutzte Flächen, und deren maximale Erntezyklen

Anlage 2
(zu § 7 Absatz 2) Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Großvieheinheiten

Anlage 3
(zu § 31 Absatz 1) Zulässige Arten für Kulturpflanzenmischungen auf Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, die als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen werden

Anlage 4
(zu § 32) Zulässige Arten stickstoffbindender Pflanzen auf Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen, die als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen werden

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

1. Bund

2. Länder

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3036: Entwurf einer Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik - Direktzahlungen-Durchführungsverordnung (DirektZahlDurchfV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

II.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

II.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

II.3.1 Bund:

II.3.2 Länder:


 
 
 


Drucksache 630/14 (Beschluss)

... Nach Auffassung der Europäischen Kommission ist diese Zahlung ebenfalls im Sammelantrag zu beantragen. Um dieser Auffassung Rechnung zu tragen, soll entsprechend der § 7 Absatz 1 Satz 1 erweitert werden, indem auch der Buchstabe c des § 1 Absatz 1 Nummer 2 einbezogen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 630/14 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften

1. Zu Artikel 1 § 5 InVeKoSV

2. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2, Satz 4, Satz 5 InVeKoSV

3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 InVeKoSV

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 1 InVeKoSV

5. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 InVeKoSV

6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 InVeKoSV

7. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Nummer 1 InVeKoSV

8. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 1 InVeKoSV

9. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 3 InVeKoSV

10. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 6, Nummer 7 InVeKoSV

11. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1a - neu - InVeKoSV

12. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 4, Absatz 5 - neu - InVeKoSV

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

13. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - InVeKoSV

14. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 28 Absatz 2 DirektZahlDurchfV

15. Zu Artikel 2 Nummer 4 - neu - § 32 Absatz 2 - neu - und 3 - neu DirektZahlDurchfV


 
 
 


Drucksache 642/14 (Beschluss)

... Anders als bei der Strafhaft haben sich Personen in Abschiebehaft zudem nicht im strafrechtlichen Sinn schuldig gemacht und sind auch nicht wie Menschen in Untersuchungshaft einer Straftat verdächtig. Es handelt sich um eine reine Verwaltungshaft. An die Verhängung dieser Haft sind daher besonders hohe Anforderungen zu stellen. Vorrangig sind auch vor diesem Hintergrund Haftvermeidung und Rückführungsalternativen, mit denen in der Länderpraxis teils bereits gute Erfahrungen gesammelt werden.



Drucksache 396/14

... es (GVG) derart erweitert, dass er auf Antrag einer übernahme- oder abgabewilligen Staatsanwaltschaft auch zur Herstellung eines Sammelverfahrens genutzt werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 396/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2899: Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalt

2.2 Erfüllungsaufwand

2.3 Sonstige Kosten

3. Bewertung durch den NKR


 
 
 


Drucksache 637/1/14

... Die neuen Vorgaben könnten dazu führen, dass einzelne CRR-Kreditinstitute überfordert würden. Zurückgestellte Sonderbeiträge oder Sonderzahlungen könnten sich zeitlich unbegrenzt ansammeln, was nach Wegfall des Zurückstellungsgrundes zu einer der Höhe nach ebenfalls dauerhaften Belastung führen könnte. Daher sollte geprüft werden, ob eine ganze oder zumindest teilweise Befreiung entsprechend des derzeit geltenden § 8 Absatz 6 Satz 8 EAEG in das Gesetz aufgenommen werden kann.



Drucksache 640/1/14

... Die Änderung dient zum einen der Klarstellung, dass die Unterstützung der Krankenkassen für Leistungen der Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten nicht ausschließlich durch Einrichtungen im Sinne des Achten Buches Sozialgesetzbuch und damit durch die öffentliche Jugendhilfe erbracht werden soll. Kenntnisse über Lebensverhältnisse und Entwicklungen von Kindern und Jugendlichen im Bereich Gesundheit sammeln auch freie Träger im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben. Es ist daher im Sinne einer gelingenden Prävention effizient, auch die Dienste der Kinder- und Jugendhilfe als Unterstützer der Krankenkassen ausdrücklich zu benennen.



Drucksache 157/6/14

... 1. Unbenommen der Frage, zu welchem Zeitpunkt ein verpflichtendes Auktionsverfahren gesetzlich vorgeschrieben wird, fordert der Bundesrat die Bundesregierung dazu auf, Erfahrungen mit Ausschreibungen nicht nur für Strom aus Freiflächenanlagen gemäß § 2 Absatz 5 Satz 2 EEG 2014 zu sammeln, sondern gleichzeitig Pilotausschreibungen zur finanziellen Förderung von Strom aus



Drucksache 29/1/14

... In Teil I Nummer 18 Buchstabe b Nummer 18.2.6 sind die Wörter "wie Sammelakten zum Geburtenregister" zu streichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/1/14




1. Zu Teil I Nummer 5 Nummer A 2.1.4 PStG-VwV , Nummer 33 Nummer 56.1.3 Satz 2 und 3 PStG-VwV

2. Zu Teil I Nummer 9 Nummer A 9 Überschrift, Nummer A9. 1, Nummer A 9.2 Überschrift PStG-VwV

3. Zu Teil I Nummer 11 Nummer 3 PStG-VwV

Zu § 3

4. Zu Teil I Nummer 18 Buchstabe b Nummer 18.2.6 PStG-VwV

5. Zu Teil I Nummer 18 Buchstabe b Nummer 18.2.7 - neu - PStG-VwV

18.2.7 Hinsichtlich der Namen der als Mutter und gegebenenfalls der als Vater einzutragenden Personen ist auf den Zeitpunkt der Fehlgeburt abzustellen. Der für die Leibesfrucht einzutragende Name ist dabei gemäß den Vorschriften des im Zeitpunkt der Fehlgeburt geltenden Rechts zu bilden. Für die Eintragung des Familiennamens der Leibesfrucht bedarf es der Zustimmung der Person, deren Familienname für die Leibesfrucht eingetragen werden soll.'

6. Zu Teil I Nummer 21 Buchstabe d Nummer 22.2 PStG-VwV

7. Zu Teil I Nummer 21 Buchstabe d Nummer 22.3 - neu - PStG-VwV

8. Zu Teil I Nummer 22 Buchstabe b Nummer 27.4.2 PStG-VwV , Nummer 29a - neu - Nummer 44.2.1 Satz 3, 4 PStG-VwV , Nummer 39 Buchstabe h Nummer 68.4 Satz 1 Nummer 2 bis 4 PStG-VwV

12. Zu Teil I Nummer 22 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb Nummer 27.8. Satz 1 PStG-VwV

13. Zu Teil I Nummer 22 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb Nummer 27.8.1 Satz 3 PStG-VwV

14. Zu Teil I Nummer 22 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb Nummer 27.8.1a - neu - PStG-VwV

15. Zu Teil I Nummer 22 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb Nummer 27.10.2 Satz 2 PStG-VwV , Nummer 24 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc Nummer 31.3.3 Satz 2 PStG-VwV , Nummer 25 Buchstabe b Nummer 32.1.2 Satz 2 PStG-VwV

16. Zu Teil I Nummer 24 Buchstabe d Nummer 31.7 PStG-VwV

17. Zu Teil I Nummer 36 Buchstabe b Nummer 64.1.1 Satz 2 PStG-VwV

18. Zu Teil I Nummer 39a - neu - Kapitel 10 Überschrift PStG-VwV

19. Zu Teil I Nummer 43 Nummer 77.2 PStG-VwV

77.6 < .... weiter wie Nummer 77.1.6 der Vorlage ... >. '

20. Zu Anlage 2 Nummer 3.14, Nummer 3.14a - neu - PStG-VwV Anlage 2 ist wie folgt zu ändern:


 
 
 


Drucksache 588/14

... 9. Gesamtwirtschaftlich wäre es nach Auffassung des Bundesrates wünschenswert, wenn ein risikoadäquater Anteil des Anlagevolumens großer Kapitalsammelstellen für die Finanzierung innovativer Startups im Inland zur Verfügung stünde, da mit einer Stärkung des Wagniskapitalmarktes eine Steigerung des gesamtwirtschaftlichen Wachstums (-potenzials) verbunden wäre. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, neben den unter Ziff. 8 genannten Punkten, eine bundesweite Garantiefazilität zur Teilübernahme des Verlustrisikos institutioneller Investoren bei Anlagen in VC-Fonds zu initiieren: Indem institutionellen Investoren ein Teil des Verlustrisikos abgenommen wird, verbessert sich ihr Rendite-Risikoprofil aus Anlagen in VC-Fonds, was ihre Investitionsbereitschaft erhöht.



Drucksache 279/14

... Der Graumarktbereich ist nach wie vor in gravierender Weise problembehaftet und weist weiterhin erhebliche Regulierungsdefizite im Hinblick auf den Anlegerschutz auf. Dies belegt der gegenwärtig im politischen Raum und in der Öffentlichkeit breit diskutierte Fall eines inzwischen zahlungsunfähigen Emittenten aus dem Bereich der Windenergie, der durch die Emission von Genussrechten und problematische Werbeaussagen zur vermeintlichen Sicherheit der Anlage bei einer hohen - in die zehntausende gehenden - Zahl von Privatanlegern Anlagegelder in Milliardenhöhe eingesammelt hatte. Das Insolvenzverfahren ist inzwischen eröffnet; den betroffenen Anlegern drohen empfindliche Verluste. In einem anderen aktuellen Fall geht es um die Verbindung von geschlossenen Fonds und unlauterem Lebensversicherungsgeschäft, in einem weiteren um den Vertrieb risikoreicher Orderschuldverschreibungen. Auch in diesen Fällen drohen den Anlegern erhebliche Verluste. Im Lichte solcher Fälle ist die Feststellung unumgänglich, dass hinsichtlich des Grauen Kapitalmarkts dringend weiterer legislatorischer Handlungsbedarf besteht, insbesondere zur Stärkung des präventiven Anlegerschutzes.



Drucksache 325/14

... Die betroffenen Verbände sind der Meinung, dass die Supply Chain Initiative den zuvor genannten Faktor Angst für wirtschaftlich abhängige Handelspartner nicht ausreichend beseitigen kann, und zwar vor allem, da ein Unternehmen, das unlauteren Praktiken ausgesetzt ist, nicht die Möglichkeit einer vertraulichen Beschwerde hat. Im freiwilligen Rahmen werden nur Sammelbeschwerden vertraulich behandelt, in denen Interessenverbände die Möglichkeit haben, eine Auslegung der Grundsätze durch die Governance-Gruppe einzufordern, und der Zugang zu Streitbeilegungsmechanismen erfordert die Zustimmung beider Vertragsparteien. Die Initiative sieht auch keine Untersuchungen oder Sanktionen für den Fall vor, dass Unternehmen die Grundsätze für vorbildliche Verfahren missachten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 325/14




1. Einleitung

2. Hintergrund

3. Probleme INFOLGE unlauterer Handelspraktiken

4. die VIELFALT der Massnahmen gegen unlautere PRAKTIKEN in der EU

4.1. Uneinheitliches Vorgehen gegen unlautere Praktiken

4.2. Durchsetzung

4.3. Die Supply Chain Initiative

5. eine wirksame Strategie gegen unlautere Handelspraktiken

5.1. Beteiligung aller Marktteilnehmer an der Supply Chain Initiative

5.2. Grundsätze für vorbildliche Verfahren

5.3. Gewährleistung einer wirksamen Durchsetzung auf nationaler Ebene

5.4. Mögliche Kosten und Nutzen einer Eindämmung unlauterer Handelspraktiken

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 400/14

... 6.9.4 Nach einer Prüfung ist jeweils das aktuelle und das nächste Prüfdatum auf dem Flaschenkörper anzugeben. Die Erstellung einer Sammelprüfbescheinigung und deren Vorhaltung beim Arbeitgeber ist ausreichend.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)

4 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich und Zielsetzung

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

§ 3
Gefährdungsbeurteilung

§ 4
Grundpflichten des Arbeitgebers

§ 5
Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel

§ 6
Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

§ 7
Vereinfachte Vorgehensweise bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

§ 8
Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen

§ 9
Weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

§ 10
Schutzmaßnahmen bei Instandhaltung oder Änderung von Arbeitsmitteln

§ 11
Besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen und Unfälle

§ 12
Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten

§ 13
Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber

§ 14
Prüfung von Arbeitsmitteln

Abschnitt 3
Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen

§ 15
Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen

§ 16
Wiederkehrende Prüfung

§ 17
Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen

§ 18
Erlaubnis- und Anzeigepflicht

Abschnitt 4
Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit

§ 19
Mitteilungspflichten, behördliche Ausnahmen

§ 20
Sonderbestimmungen für überwachungsbedürftige Anlagen des Bundes

§ 21
Ausschuss für Betriebssicherheit

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften

§ 22
Ordnungswidrigkeiten

§ 23
Straftaten

§ 24
Übergangsvorschriften

Anhang 1
(zu § 6 Absatz 1 Satz 2) Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

1. Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln

2. Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten

3. Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln bei zeitweiligem Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen

3.1 Allgemeine Mindestanforderungen

3.2 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Gerüsten

3.3 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Leitern

3.4 Besondere Vorschriften für Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen

4. Besondere Vorschriften für Aufzugsanlagen

5. Besondere Vorschriften für Druckanlagen

Anhang 2
(zu §§ 15 und 16) Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen

Abschnitt 1
Zugelassene Überwachungsstellen

1. Zulassung von Überwachungsstellen

2. Zulassung von Prüfstellen von Unternehmen und Unternehmensgruppen

Abschnitt 2
Aufzugsanlagen

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Begriffsbestimmungen

3. Zur Prüfung befähigte Personen

4. Prüfung von Aufzugsanlagen vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen

5. Wiederkehrende Prüfungen von Aufzugsanlagen

Abschnitt 3
Explosionsgefährdungen

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Begriffsbestimmung

3. Zur Prüfung befähigte Personen

4. Prüfung vor Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und nach Instandsetzung

5. Wiederkehrende Prüfungen

6. Prüfungen von Gasfüllanlagen, Tankstellen und Betankungsanlagen

Abschnitt 4
Druckanlagen

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Begriffsbestimmungen

3. Zur Prüfung befähigte Personen

4. Prüfungen von Druckanlagen vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen

5. Wiederkehrende Prüfungen von Anlagen und Anlagenteilen

6. Besondere Prüfanforderungen für bestimmte Anlagen und Anlagenteile

6.1 Röhrenöfen in verfahrenstechnischen Anlagen

6.2 Kälte- und Wärmepumpenanlagen

6.3 Kondenstöpfe und Abscheider für Gasblasen

6.4 Dampfbeheizte Muldenpressen und Pressen zum maschinellen Bügeln

6.5 Pressgas-Kondensatoren

6.6 Nicht direkt beheizte Wärmeerzeuger und Ausdehnungsgefäße in Heizungs- und Kälteanlagen

6.7 Anlagenteile für die Erzeugung von Wasserdampf oder Heißwasser durch Wärmerückgewinnung

6.8 Rohrleitungen mit Prüfprogramm

6.9 Flaschen für Atemschutzgeräte

6.10 Druckbehälter mit Gaspolster in Druckflüssigkeitsanlagen

6.11 Druckbehälter als Anlagenteile in elektrischen Schaltgeräten und Schaltanlagen

6.12 Schalldämpfer in Rohrleitungen

6.13 Druckbehälter von Feuerlöschgeräten und Löschmittelbehältern

6.14 Druckbehälter und Rohrleitungen mit Auskleidung oder Ausmauerung

6.15 Ortsfeste Druckbehälter für körnige oder staubförmige Güter

6.16 Fahrzeugbehälter für flüssige, körnige oder staubförmige Güter

6.17 Druckbehälter für nicht korrodierend wirkende Gase oder Gasgemische

6.18 Druckbehälter und daran angeschlossene Rohrleitungen für Gase oder Gasgemische mit Betriebstemperaturen von weniger als -10 Grad Celsius

6.19 Druckbehälter und daran angeschlossene Rohrleitungen für Gase oder Gasgemische in flüssigem Zustand

6.20 Rotierende dampfbeheizte Zylinder

6.21 Steinhärtekessel

6.22 Druckbehälter und Rohrleitungen aus Glas

6.23 Druckbehälter in Wärmeübertragungsanlagen

6.24 Versuchsautoklaven

6.25 Heizplatten in Wellpappenerzeugungsanlagen

6.26 Wassererwärmungsanlagen für Trink- oder Brauchwasser

6.27 Pneumatische Weinpressen Membranpressen, Schlauchpressen

6.28 Plattenwärmetauscher

6.29 Lagerbehälter für Lebensmittel

6.30 Verwendungsfertige Druckanlagen und Druckgeräte in verwendungsfertigen Maschinen

6.30.1 Verwendungsfertige Druckanlagen

6.30.2 Druckgeräte in verwendungsfertigen Maschinen

6.31 Anlagen, die bestimmungsgemäß für den ortsveränderlichen Einsatz verwendet werden

6.32 Ortsfeste Füllanlagen für Gase

6.33 Druckbehälter mit Schnellverschlüssen

Anhang 3
(zu § 14 Absatz 4) Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

Abschnitt 1
Krane

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Prüfsachverständige

3. Prüffristen, Prüfzuständigkeiten und Prüfaufzeichnungen

Tabelle

Tabelle

Abschnitt 2
Flüssiggasanlagen

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Begriffsbestimmungen

3. Zur Prüfung befähigte Personen

4. Prüfungen und Prüfaufzeichnungen

Tabelle

Abschnitt 3
Maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Prüfsachverständige

3. Prüfzuständigkeiten, Prüffristen und Prüfaufzeichnungen

Tabelle

Artikel 2
Änderung der Gefahrstoffverordnung

§ 11
Besondere Schutzmaßnahmen gegen physikalischchemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefährdungen

Nummer 1

1.1 Anwendungsbereich

1.2 Grundlegende Anforderungen zum Schutz vor Brand- und Explosionsgefährdungen

1.3 Schutzmaßnahmen in Arbeitsbereichen mit Brand- und Explosionsgefährdungen

1.4 Organisatorische Maßnahmen

1.6 Mindestvorschriften für den Explosionsschutz bei Tätigkeiten in Bereichen mit gefährlichen explosionsfähigen Gemischen

1.7 Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche

1.8 Mindestvorschriften für Einrichtungen in explosionsgefährdeten Bereichen sowie für Einrichtungen in nichtexplosionsgefährdeten Bereichen, die für den Explosionsschutz in explosionsgefährdeten Bereichen von Bedeutung sind

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage, Zielsetzung und wesentliche Inhalt des Entwurfs

4 Ermächtigungsgrundlagen

II. Alternativen

III. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Aspekte der Gleichstellung

3. Kosten und Erfüllungsaufwand

3.1 Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3.2 Erfüllungsaufwand und weitere Kosten

a Bürgerinnen und Bürger

b Bund

c Länder

d Wirtschaft

e Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

4. Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Anhang 1 Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

Zu Anhang 2 Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Abschnitt 2 Aufzugsanlagen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Abschnitt 3 Explosionsgefährdungen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Abschnitt 4 Druckanlagen

Zu Anhang 3 Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2603:

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 74/14

... Die Umverteilungsprämie 2014 wird Betriebsinhabern, die für beihilfefähige Fläche Zahlungsansprüche aktiviert haben, im Rahmen der Betriebsprämienregelung gemäß § 2 Absatz 1 des Umverteilungsprämiengesetzes 2014 auf Antrag gewährt. Sie ist gemäß Art. 14 in Verbindung mit Anhang I VO (EG) Nr. 73/2009 im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) zu verwalten und zu kontrollieren. Um dies sicherzustellen und die Abwicklung für Verwaltung und Betriebsinhaber möglichst einfach zu gestalten, soll die Antragstellung für die Umverteilungsprämie im Rahmen des Sammelantrags gemäß § 7 der InVeKoSV erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 74/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Mitteilungspflichten

V. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder

d Weitere Kosten

4. Weitere Verordnungsfolgen

VI. Inkrafttreten / Befristung

VII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG Entwurf einer ersten Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung (NKR-Nr. 2788)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

1. Bund

2. Länder


 
 
 


Drucksache 354/1/14

... für die ökologische/biologische Landwirtschaft erfüllt, vom Greening befreit. Daher ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung entsprechender Daten auch für den Bereich der Direktzahlungen notwendig, da das InVeKoSDG nicht für den ELER gilt, aber auch nicht alle ökologisch wirtschaftenden Betriebe Fördermittel aus der 2. Säule (ELER) beantragen. Da die Daten, die der Antragsteller angeben muss, auch diejenigen sind, die durch die Behörden verarbeitet werden, sollten die Aufzählungen im InVeKoSDG und in der noch zu erlassenden InVeKoSV, die die Auflistung der Daten beinhaltet, die der Sammelantrag enthalten muss, nicht divergieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/1/14




1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, Satz 3 - neu - AgrarZahlVerpflG

2. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 1 Satz 1 InVeKoSDG

3. Zu Artikel 2 Anlage zu § 2 Nummer 1 Buchstabe p - neu - InVeKoSDG

4. Zu Artikel 2 InVeKoSDG

5. Zu Artikel 6 Änderung des Marktorganisationsgesetzes


 
 
 


Drucksache 637/14 (Beschluss)

... Die neuen Vorgaben könnten dazu führen, dass einzelne CRR-Kreditinstitute überfordert würden. Zurückgestellte Sonderbeiträge oder Sonderzahlungen könnten sich zeitlich unbegrenzt ansammeln, was nach Wegfall des Zurückstellungsgrundes zu einer der Höhe nach ebenfalls dauerhaften Belastung führen könnte. Daher sollte geprüft werden, ob eine ganze oder zumindest teilweise Befreiung entsprechend des derzeit geltenden § 8 Absatz 6 Satz 8 EAEG in das Gesetz aufgenommen werden kann.



Drucksache 223/14 (Beschluss)

... Es besteht jedoch Bedarf, den Leistungsanspruch auf den Wohngruppenzuschlag vor dem Hintergrund der gesammelten Erfahrungen weiterzuentwickeln.



Drucksache 630/1/14

... Nach Auffassung der Europäischen Kommission ist diese Zahlung ebenfalls im Sammelantrag zu beantragen. Um dieser Auffassung Rechnung zu tragen, soll entsprechend der § 7 Absatz 1 Satz 1 erweitert werden, indem auch der Buchstabe c des § 1 Absatz 1 Nummer 2 einbezogen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 630/1/14




1. Zu Artikel 1 § 5 InVeKoSV

2. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2, Satz 4, Satz 5 InVeKoSV

3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 InVeKoSV

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 1 InVeKoSV

5. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 InVeKoSV

6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 InVeKoSV

7. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Nummer 1 InVeKoSV

8. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 1 InVeKoSV

9. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 3 InVeKoSV

10. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 6, Nummer 7 InVeKoSV

11. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1a - neu - InVeKoSV

12. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 4, Absatz 5 - neu - InVeKoSV

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

13. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - InVeKoSV

14. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 28 Absatz 2 DirektZahlDurchfV

15. Zu Artikel 2 Nummer 4 - neu - § 32 Absatz 2 - neu -, 3 - neu -, 4 - neu DirektZahlDurchfV

16. Zu Artikel 2 Nummer 4 - neu - § 32 Absatz 2 - neu - und 3 - neu DirektZahlDurchfV


 
 
 


Drucksache 111/14

... Der offizielle Zeitraum von zwölf Monaten für die Sammlung von Unterschriften für die Initiative endete am 10. Mai 2013. Die Kommission hat jedoch Erklärungen über die Unterstützung der Initiative bis zum 1. November 2013 akzeptiert, da die meisten Organisatoren in der Anlaufphase der europäischen Bürgerinitiative Schwierigkeiten mit der Einrichtung ihrer Online-Sammelsysteme hatten.1 Nach der Überprüfung der gesammelten Unterstützungserklärungen durch die jeweils zuständige Behörde der Mitgliedstaaten legten die Organisatoren im Einklang mit Artikel 9 der Verordnung am 20. Dezember 2013 der Kommission ihre Initiative zusammen mit Bescheinigungen von 25 Behörden von Mitgliedstaaten sowie Informationen über die Quellen der Finanzierung und Unterstützung vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 111/14




1. EINLEITUNG

2. AKTUELLER STAND

Der Beitrag der EU zu einem leichteren Zugang zu Wasser von höherer Qualität

Bereitstellung von Wasserdienstleistungen im Binnenmarkt

Das langfristige Engagement der EU aufglobaler Ebene

3. Massnahmen IM Zusammenhang mit der Europäischen BÜRGERINITIATIVE

Gewährleistung von leichter zugänglichem Wasser einer besseren Qualität

Sicherstellung von Neutralität bei der Bereitstellung von Wasserdienstleistungen

Mehr Transparenz schaffen

Ein integrativeres Konzept für die Entwicklungshilfe

Förderung öffentlichöffentlicher Partnerschaften

Folgemaßnahmen zu Rio+20

4. SCHLUSSFOLGERUNGEN

Anhang 1
Anhang zur Mitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware”

Anhang V
ERFAHRENSTECHNISCHE Aspekte der BÜRGERINITIATIVE RIGHT2WATER


 
 
 


Drucksache 429/14

... Daten sammeln/zusammen stellen



Drucksache 29/14 (Beschluss)

... In Teil I Nummer 18 Buchstabe b Nummer 18.2.6 sind die Wörter "wie Sammelakten zum Geburtenregister" zu streichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/14 (Beschluss)




1. Zu Teil I Nummer 5 Nummer A 2.1.4 PStG-VwV , Nummer 33 Nummer 56.1.3 Satz 2 und 3 PStG-VwV

2. Zu Teil I Nummer 9 Nummer A 9 Überschrift, Nummer A 9. 1, Nummer A 9.2 Überschrift PStG-VwV

3. Zu Teil I Nummer 11 Nummer 3 PStG-VwV

4. Zu Teil I Nummer 18 Buchstabe b Nummer 18.2.6 PStG-VwV

5. Zu Teil I Nummer 18 Buchstabe b Nummer 18.2.7 - neu - PStG-VwV

6. Zu Teil I Nummer 21 Buchstabe d Nummer 22.2 PStG-VwV

7. Zu Teil I Nummer 22 Buchstabe b Nummer 27.4.2 PStG-VwV , Nummer 29a - neu - Nummer 44.2.1 Satz 3, 4 PStG-VwV , Nummer 39 Buchstabe h Nummer 68.4 Satz 1 Nummer 2 bis 4 PStG-VwV

8. Zu Teil I Nummer 22 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb Nummer 27.10.2 Satz 2 PStG-VwV , Nummer 24 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc Nummer 31.3.3 Satz 2 PStG-VwV , Nummer 25 Buchstabe b Nummer 32.1.2 Satz 2 PStG-VwV

9. Zu Teil I Nummer 24 Buchstabe d Nummer 31.7 PStG-VwV

10. Zu Teil I Nummer 36 Buchstabe b Nummer 64. 1.1 Satz 2 PStG-VwV

11. Zu Teil I Nummer 39a - neu - Kapitel 10 Überschrift PStG-VwV

12. Zu Teil I Nummer 43 Nummer 77.2 PStG-VwV

13. Zu Anlage 2 Nummer 3.14, Nummer 3.14a - neu - PStG-VwV Anlage 2 ist wie folgt zu ändern:


 
 
 


Drucksache 157/14 (Beschluss)

... Zu diesem Zweck sollen zunächst für Strom aus Freiflächenanlagen Erfahrungen mit einer wettbewerblichen Ermittlung der Höhe der finanziellen Förderung gesammelt werden. Bei überwiegend positiven Erfahrungen ist angestrebt, ab dem Jahr 2018 die Höhe der finanziellen Förderung für Strom aus anderen erneuerbaren Energien und Grubengas unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Pilotausschreibungen im Bereich von Freiflächenanlagen auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung durch Ausschreibung zu ermitteln. Bei der Umstellung auf Ausschreibungen soll die Akteursvielfalt bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erhalten bleiben."



Drucksache 88/13

... (13) Damit Geldtransfers eines einzigen Auftraggebers an mehrere Begünstigte in Form kostengünstiger Sammelüberweisungen getätigt werden können, sollten die in diesen Sammelüberweisungen enthaltenen Einzelaufträge aus der Union in Drittländer nur die Kontonummer des Auftraggebers oder seine individuelle Transaktionskennziffer enthalten dürfen, sofern die Sammelüberweisung selbst mit allen erforderlichen Angaben zum Auftraggeber versehen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen

Anhörung interessierter Kreise

Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Geltungsbereich

Kapitel II
Pflichten der Zahlungsdienstleister

Artikel 4
Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers

Artikel 5
Geldtransfers innerhalb der Union

Artikel 6
Geldtransfers in Drittländer

Abschnitt 2
Pflichten des Zahlungsdienstleisters des Begünstigten

Artikel 7
Feststellung des Fehlens von Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem

Artikel 8
Geldtransfers mit fehlenden oder unvollständigen Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem

Artikel 9
Bewertung und Verdachtsmeldung

Abschnitt 3
Pflichten zwischengeschalteter Zahlungsdienstleister

Artikel 10
Erhalt der Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem bei einem Geldtransfer

Artikel 11
Feststellung des Fehlens von Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem

Artikel 12
Geldtransfers mit fehlenden oder unvollständigen Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem

Artikel 13
Bewertung und Verdachtsmeldung

Artikel 14
Technische Beschränkungen

Kapitel III
Zusammenarbeit und Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Artikel 15
Pflicht zur Zusammenarbeit

Artikel 16
Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Kapitel IV
Sanktionen und überwachung

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Besondere Bestimmungen

Artikel 19
Bekanntmachung von Sanktionen

Artikel 20
Anwendung von Sanktionen durch die zuständigen Behörden

Artikel 21
Meldung von Verstößen

Artikel 22
Überwachung

Kapitel V
Durchführungsbefugnisse

Artikel 23
Ausschussverfahren

Kapitel VI
Ausnahmeregelungen

Artikel 24
Vereinbarungen mit den in Artikel 355 AEUV genannten Gebieten oder Ländern

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 25
Aufhebung

Artikel 26
Inkrafttreten

Anhang
Entsprechungstabelle gemäß Artikel 25


 
 
 


Drucksache 737/13

... C. in der Erwägung, dass sich am 30. Juni 2013 Millionen Gegner von Präsident Mursi in Kairo und in anderen ägyptischen Städten versammelt haben, um seinen Rücktritt zu fordern; in der Erwägung, dass der Oberkommandierende der Streitkräfte, General Abdul Fattah al-Sisi, im Anschluss an diese Demonstrationen am 3. Juli 2013 einen Militärputsch angeführt hat, in dessen Rahmen Präsident Mursi und seine Regierung abgesetzt wurden; in der Erwägung, dass der Oberste Rat der Streitkräfte in seiner Erklärung vom 4. Juli 2013 die Aufhebung der Verfassung, die Übertragung der Macht auf den Vorsitzenden des Obersten Verfassungsgerichtes bis zu vorgezogenen Präsidentschaftswahlen und anschließenden Parlamentswahlen und die Gründung einer nationalen Koalitionsregierung und eines Ausschusses für die Prüfung von Verfassungsänderungen angekündigt hat; in der Erwägung, dass Adli Mansur als Übergangspräsident vereidigt wurde;



Drucksache 150/13

... (1) Viehmärkte, Viehhöfe, Viehausstellungen, Vogelbörsen oder Veranstaltungen ähnlicher Art, Viehhandelsunternehmen, Transportunternehmen, Viehsammelstellen und Schlachtstätten werden durch die zuständige Behörde überwacht. Die zuständige Behörde kann die Anordnungen treffen, die erforderlich sind, um an den der Überwachung unterliegenden Orten oder in den der Überwachung unterliegenden Betrieben und sonstigen Einrichtungen sicherzustellen, dass die zur Erfüllung der Zwecke des § 1 Satz 1 notwendigen Anforderungen eingehalten werden.



Drucksache 6/13

... 3. eine Ergänzung der nach Absatz 1 bestehenden Anzeigepflichten durch die Erstattung von Sammelanzeigen und die Einreichung von Sammelaufstellungen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 6/13




Ausführungsgesetz zur Verordnung EU Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister EMIR-Ausführungsgesetz

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

Sechster Abschnitt

§ 53e
Inhaber bedeutender Beteiligungen

§ 53f
Aufsichtskollegien

§ 53g
Finanzmittelausstattung von zentralen Gegenparteien

§ 53h
Liquidität

§ 53i
Gewährung des Zugangs nach den Artikeln 7 und 8 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

§ 53j
Anzeigen; Verordnungsermächtigung

§ 53k
Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen

§ 53l
Anordnungsbefugnis; Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln

§ 53m
Inhalt des Zulassungsantrags

§ 53n
Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzmittel und der Liquidität einer nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 zugelassenen zentralen Gegenpartei

§ 60b
Bekanntmachung von Maßnahmen

§ 64o
Übergangsvorschrift zum EMIR-Ausführungsgesetz

Artikel 2
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Abschnitt 3b
OTC-Derivate und Transaktionsregister.

Abschnitt 3b
OTC-Derivate und Transaktionsregister

§ 18
Überwachung des Clearings von OTC-Derivaten und Aufsicht über Transaktionsregister

§ 19
Mitteilungspflichten nichtfinanzieller Gegenparteien

§ 20
Prüfung der Einhaltung bestimmter Pflichten der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

§ 48
Übergangsvorschrift zum EMIR-Ausführungsgesetz

Artikel 3
Änderung des Börsengesetzes

§ 50a
Bekanntmachung von Maßnahmen

Artikel 4
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 123g
Übergangsvorschrift zum EMIR-Ausführungsgesetz

Artikel 5
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 6
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 7
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 102b
Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

§ 1
Ausfallbestimmungen von zentralen Gegenparteien

§ 2
Unanfechtbarkeit

Artikel 10
Folgeänderungen

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 212/13

... Die gesammelten Daten und Informationen (Art der Investition, geplante Kapazitäten und wesentliche Hemmnisse usw.) sind ein wesentlicher Anhaltspunkt für Investitionen in EU-Energieinfrastruktur. Es werden Vorkehrungen dafür getroffen, dass die der Kommission übermittelten Daten und Informationen den allgemein anerkannten Standards entsprechen; dass Daten und Informationen mit den geeigneten IT-Instrumenten und unter uneingeschränkter Beachtung der Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten empfangen, gespeichert und verarbeitet werden; dass die gesammelten Daten und Informationen veröffentlicht werden, sofern es sich nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt.



Drucksache 32/13

... "(1) Die Haupt- und Zwischensammelgefäße müssen den Vorschriften des Mess- und Eichgesetzes und der auf Grund des Mess- und Eichgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen entsprechen. Sie müssen ferner mit Standglas und Skala oder mit einer anderen Messvorrichtung ausgestattet sein, die den Vorschriften des Mess- und Eichgesetzes und den auf Grund des Mess- und Eichgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen entspricht. Das Standglas muss einen Absperrhahn haben.“



Drucksache 778/1/13

... 3. Aus Sicht des Bundesrates stellt sich die Frage nach dem Nutzen der zu liefernden Daten. So lässt sich aus den Containerstatusmeldungen der Warenursprung nicht sicher ableiten, da nicht jede Ware auch am Warenursprung in einen Container geladen wird. Dies geschieht oftmals an zentralen Packstationen. Insbesondere bei Sammelcontainern, die auf dem Transportweg der verschiedenen Waren konsolidiert werden, kommt es zu einer Vermischung der unterschiedlichen Waren. Da bisher nicht für alle einzelnen Ereignisse in der Transportkette Containerstatusmeldungen gesammelt werden, würde die Umsetzung des Vorschlags zu einer Erhöhung des Dokumentationsaufwands führen. Dies würde komplexe DV-Lösungen nach sich ziehen, die nicht kurzfristig zu realisieren wären, was die Erfahrungen rund um den neuen Zollkodex bereits gezeigt haben.



Drucksache 677/13

... Der Ansatz der Kommission besteht darin, alle finanziellen Risiken global und umfassend anzugehen und dafür Sorge zu tragen, dass der durch die Stärkung bestimmter Akteure und Märkte erzielte Nutzen nicht dadurch beeinträchtigt wird, dass finanzielle Risiken in weniger regulierte Sektoren verlagert werden. Eine solche Aufsichtsarbitrage würde die Wirkung der Reformen stark unterminieren. Die Kommission hat daher im März 2012 ein Grünbuch zum Schattenbankwesen1 mit Blick darauf veröffentlicht, Input zu sammeln, wie die Risiken im Zusammenhang mit der Kreditvermittlung unter Beteiligung von Unternehmen und Tätigkeiten außerhalb des regulären Bankensystems am besten angegangen werden können.



Drucksache 342/13 (Beschluss)

... 4. Sammelweisungen für den deutschen Vertreter im Ausschuss der Ständigen Vertreter.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 342/13 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG)

§ 1
Mitwirkung des Bundesrates

§ 2
Grundsätze der Unterrichtung

§ 3
Übersendung von Dokumenten und Berichtspflichten

§ 4
Vorhaben der Europäischen Union

§ 5
Förmliche Zuleitung, Berichtsbogen und Umfassende Bewertung, Abschluss von EU-Gesetzgebungsverfahren

§ 6
Zugang zu Datenbanken, vertrauliche Behandlung von Dokumenten

§ 7
Vorbereitende Beratungen

§ 8
Stellungnahme des Bundesrates

§ 9
Berücksichtigung der Bundesratsstellungnahme

§ 10
Beteiligung an den Verhandlungen und Verhandlungsführung

§ 11
Verfahren vor den Europäischen Gerichten

§ 12
Vertragsrevision, Beitritts- und Assoziierungsverhandlungen der Europäischen Union

§ 13
Ausschuss der Regionen

§ 14
Ständige Verbindungen der Länder zu Einrichtungen der Europäischen Union

§ 15
Wahrung der kommunalen Belange

§ 16
Vereinbarung zwischen Bund und Ländern

§ 17
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 5 Absatz 2) Berichtsbogen Thema:

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17


 
 
 


Drucksache 513/13

... Die EU interessiert sich schon seit einiger Zeit für die Erfahrungen, die mehrere Mitgliedstaaten bereits mit dem kollektiven Rechtsschutz gesammelt haben. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, inwieweit der kollektive Rechtsschutz im Rahmen der Entwicklung des europäischen Rechtsraums zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus und zu einer besseren Durchsetzung des EU-Rechts allgemein - nicht nur des Wettbewerbsrechts - beitragen und gleichzeitig dem Wirtschaftswachstum und einem einfacheren Rechtsschutz insgesamt dienlich sein kann. Die Kommission hat sich 2010 bis 2012 eingehend mit diesem Thema beschäftigt, um Aufschluss über drei grundlegende Fragen zu gewinnen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 513/13




1. Einleitung

1.1. Zweck dieser Mitteilung

1.2. Was bedeutet kollektiver Rechtsschutz?

1.3. Stand des kollektiven Rechtsschutzes in der Europäischen Union

2. Wesentliche Ergebnisse der öffentlichen Konsultation

2.1. Beiträge der Teilnehmer

2.2. Mögliche Vor- und Nachteile des kollektiven Rechtsschutzes

2.2.1. Vorteile: Zugang zur Justiz und wirksamere Rechtsverfolgung

2.2.2. Nachteil: Gefahr von Klagemissbrauch

2.3. Entschließung des Europäischen Parlaments von 2012

3. Komponenten eines Allgemeinen Europäischen Rahmens für den Kollektiven Rechtsschutz

3.1. Verhältnis zwischen öffentlicher Rechtsdurchsetzung und privater kollektiver

3.2. Zulässigkeit des kollektiven Rechtsschutzes

3.3. Klagebefugnis

3.4. Optin vs. optout

3.5. Effektive Information potenzieller Kläger

3.6. Verhältnis zwischen privater kollektiver Rechtsverfolgung und öffentlicher

3.7. Effektive Rechtsdurchsetzung im Wege grenzübergreifender Kollektivklagen mithilfe des Internationalen Privatrechts

3.8. Möglichkeit der außergerichtlichen kollektiven Streitbeilegung

3.9. Finanzierung des kollektiven Rechtsschutzes

3.9.1. Finanzierung durch Dritte

3.9.2. Finanzierung aus öffentlichen Mitteln

3.9.3. Wer verliert, zahlt

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 73/13

... "(4) Hat die Körperschaft ohne Vorliegen der Voraussetzungen Mittel angesammelt, kann das Finanzamt ihr eine angemessene Frist für die Verwendung der Mittel setzen."



Drucksache 665/1/13

... 2. In § 9 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 werden die Wörter "für Betriebe, die Abfälle einsammeln oder befördern, gilt der Anhang der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 665/1/13




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 - neu - AbfAEV

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 1 AbfAEV

Zu Artikel 1

Zur Folgeänderung:

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Artikel 2 Nummer 2

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 AbfAEV

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 4 - neu - AbfAEV

5. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 1, 2 - neu -, 3 - neu - AbfAEV

6. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 9 - neu - AbfAEV

7. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 9 - neu - AbfAEV

8. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 2 - neu - AbfAEV

9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1, § 11 Absatz 1 Satz 1 AbfAEV

10. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a und b AbfAEV

11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 AbfAEV

12. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 Satz 1, 2 - neu - AbfAEV

13. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 5 AbfAEV

14. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 4, 5, 6 AbfAEV

15. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 - neu - AbfAEV

16. Zu Artikel 1 § 13a - neu - AbfAEV

§ 13a
Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht

17. Zu Artikel 1 Anlage 3 Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG Nummer 1.5 - neu - AbfAEV

18. Zu Artikel 1 Anlage 3 Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG Nummer 7.1 AbfAEV

19. Zu Artikel 4 Nummer 4 § 10 Absatz 2 Satz 4 NachwV

20. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 16b NachwV

§ 16b
Mitführungspflicht

21. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 NachwV

22. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe c § 19 Absatz 3 Satz 4 Nummer 2 NachwV

23. Zu Artikel 4 Nummer 13 § 23 NachwV

24. Zu Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 24 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 NachwV

25. Zu Artikel 4 Nummer 16 § 25a Absatz 1 NachwV

27. Zur Verordnung allgemein

28. Zu Artikel 1 §§ 13, 15 AbfAEV


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.