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0232/04
0729/3/04
0184/04
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0907/04
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0907/1/04
0734/04
0780/04B
0429/04
0380/04
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0361/04B
0995/04
0664/04B
0775/04B
0725/04
0709/04
0283/04
0431/04
0967/04
0184/04B
0818/04
0872/04
0907/04B
0847/03
0244/03
0774/03
0049/03
0774/03B
0574/03B
0715/03
Drucksache 498/19 (Beschluss)

... Als Anknüpfungspunkt für die nähere Ausfüllung der Regelung kann insbesondere die Begriffsbestimmung durch den Unabhängigen Expertenkreis Antisemitismus herangezogen. Danach wird Antisemitismus definiert als "Sammelbezeichnung für alle Einstellungen und Verhaltensweisen, die den als Juden wahrgenommenen Einzelpersonen, Gruppen oder Institutionen aufgrund dieser Zugehörigkeit negative Eigenschaften unterstellen" (BT-Drucksache 18/11970, S. 24). Ein solcher Fall liegt insbesondere dann vor, wenn sich die Abneigung gegen eine jüdische Person aus deren Zuordnung zur jüdischen Religionsgruppe ergibt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 498/19 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Strafzumessung bei antisemitischen Straftaten

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 655/1/19

... 96. Der Vorschlag eines EU-Modells für die getrennte Abfallsammlung ist zu begrüßen. Ebenso sollte der Vorschlag eines EU-Modells für die getrennte Abfallsammlung in Einzelfällen auch Pfandsysteme vorsehen, da trotz flächendeckender Sammelstrukturen die Sammelmengen bei einigen relevanten Abfallarten, wie Batterien oder Elektro- und Elektronikgeräten, wegen fehlender Anreize deutlich unter der in Verkehr gebrachten Menge liegen und ein nicht unerheblicher Teil dieser Abfälle andere Entsorgungswege geht bzw. in die Umwelt gelangt. Die Pfandsysteme sollten in den jeweiligen Richtlinien verankert werden. Dies könnte auch weitere positive Effekte wie die Eindämmung von illegalen Elektroschrottsammlungen haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 655/1/19




2 Grundsätzliches

Im Einzelnen

3 Allgemeines

3 Wachstumsstrategie

Zu einzelnen Maßnahmen und Politikbereichen

Allgemein zu den Arbeitspaketen

3 Emissionshandelssystem

3 Finanzierungsfragen

3 Nachhaltigkeit

3 Klimagesetzgebung

Gemeinsame Agrarpolitik

3 Biodiversität

3 Forstwirtschaft

Meere und Ozeane

Wasser - und Bodenschutz

3 Bioökonomie

Kreislaufwirtschaft und Verbraucherbelange

3 Verkehrssektor

Wohnen und Bauen

Überarbeitung der Århus-Verordnung und Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten

3 Bürgerbeteiligung/Partizipationsverfahren

2 Weiteres

2 Sonstiges

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 8/19 (Beschluss)

... Angesichts der Tatsache, dass das Gesetz erst zum 1. Januar 2020 in Kraft treten soll, führt die Regelung zum Außerkrafttreten der Beschäftigungsduldung zum 1. Juli 2022 jedoch zu einem Anwendungszeitraum von lediglich zweieinhalb Jahren. Mit der vorgeschlagenen Verlängerung der Geltungsdauer auf fünf Jahre bis zum 1. Januar 2025 wird ein angemessener Zeitrahmen geschaffen, um Erfahrungen bei der Anwendung der neuen Vorschrift zu sammeln und diese anschließend bewerten zu können.



Drucksache 213/19 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ggf. in Abstimmung mit der Nationalen Kontaktstelle und den Kontaktstellen der Länder, wie tierschutzrelevante Hinweise von zuständigen Behörden, Unternehmen und aus sonstigen validen Erkenntnisquellen zu Transportrouten, Versorgungsstationen und Empfängern in Drittländern zentral gesammelt und ausgewertet und diese Auswertungen den Vorort-Behörden für ihre Entscheidungen zur Verfügung gestellt werden können.



Drucksache 22/1/19

... Mikro- und Nanoplastik gefährdet in zunehmendem Maße Ökosysteme und die Gesundheit des Menschen. Der Einsatz von Kunststoffmikropartikeln in Kosmetika und Pflegeprodukten ist eine Ursache der Plastikverschmutzung in der Umwelt. Plastik enthält verschiedene chemische Zusatzstoffe wie z.B. Weichmacher. An Mikroplastik können sich zudem diverse organische Schadstoffe und Schwermetalle ansammeln. Dadurch wird ein zusätzlicher, aber vermeidbarer Eintragspfad von langlebigen Schadstoffen in die Nahrungskette geschaffen. Nach dem jetzigen Erkenntnisstand kann nicht ausgeschlossen werden, dass Mikroplastik das Verhalten und die Vermehrung von Fischlarven negativ beeinflusst und damit die Fischbestände gefährdet. Neuere Studien ergeben auch, dass die Auswirkungen von Mikroplastik in Böden die Ökosysteme dauerhaft negativ beeinflussen. Ebenso ist eine gesundheitliche Gefährdung des Menschen nach derzeitigem Wissensstand möglich bzw. kann nicht ausgeschlossen werden.



Drucksache 22/19 (Beschluss)

... Mikro- und Nanoplastik gefährdet in zunehmendem Maße Ökosysteme und die Gesundheit des Menschen. Der Einsatz von Kunststoffmikropartikeln in Kosmetika und Pflegeprodukten ist eine Ursache der Plastikverschmutzung in der Umwelt. Plastik enthält verschiedene chemische Zusatzstoffe wie z.B. Weichmacher. An Mikroplastik können sich zudem diverse organische Schadstoffe und Schwermetalle ansammeln. Dadurch wird ein zusätzlicher, aber vermeidbarer Eintragspfad von langlebigen Schadstoffen in die Nahrungskette geschaffen. Nach dem jetzigen Erkenntnisstand kann nicht ausgeschlossen werden, dass Mikroplastik das Verhalten und die Vermehrung von Fischlarven negativ beeinflusst und damit die Fischbestände gefährdet. Neuere Studien ergeben auch, dass die Auswirkungen von Mikroplastik in Böden die Ökosysteme dauerhaft negativ beeinflussen. Ebenso ist eine gesundheitliche Gefährdung des Menschen nach derzeitigem Wissensstand möglich bzw. kann nicht ausgeschlossen werden.



Drucksache 439/19

... - länderspezifische Zollkontingente für traditionelle Lieferbeziehungen und ein "Sammelkontingent" für alle weiteren Importeure bei 25 von 26 Produktgruppen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 439/19




Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates

Regelbasierter Handel im Rahmen der WTO, Umgang mit zunehmendem Protektionismus beim Außenhandel und Verzerrungen im internationalen Wettbewerb

Transatlantischer Außenhandel, Lösungsfindung für US-Einfuhrzölle auf Stahl- und Aluminium

EU -Handelsschutzinstrumente

EU -Schutzmaßnahmen

G20 Global Forum on Steel Excess Capacity


 
 
 


Drucksache 308/19

... a) "Deutsche Kriegsgedenkstätten" - Orte, an denen deutsche Militärpersonen und zivile Kriegstote, die im Zusammenhang mit den Kriegen gefallen oder umgekommen sind, bestattet sind; einschließlich Einzelgräber und Sammelgräber, bestehende und neu zu errichtende Friedhöfe oder Parzellen auf Friedhöfen, und die von Kriegsereignissen im Hoheitsgebiet der Republik Serbien zeugen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 308/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Abkommen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Anlage
Zu Artikel 1 Absatz 3 des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Serbien über Kriegsgedenkstätten


 
 
 


Drucksache 557/19

... (1) Die Aufgaben der Datentransparenz werden von öffentlichen Stellen des Bundes als Vertrauensstelle nach § 303c und als Forschungsdatenzentrum nach § 303d sowie vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen als Datensammelstelle wahrgenommen. Das Bundesministerium für Gesundheit bestimmt im Benehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zur Wahrnehmung der Aufgaben der Datentransparenz eine öffentliche Stelle des Bundes als Vertrauensstelle nach § 303c und eine öffentliche Stelle des Bundes als Forschungsdatenzentrum nach § 303d.



Drucksache 213/1/19

... 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ggf. in Abstimmung mit der Nationalen Kontaktstelle und den Kontaktstellen der Länder, wie tierschutzrelevante Hinweise von zuständigen Behörden, Unternehmen und aus sonstigen validen Erkenntnisquellen zu Transportrouten, Versorgungsstationen und Empfängern in Drittländern zentral gesammelt und ausgewertet und diese Auswertungen den Vorort-Behörden für ihre Entscheidungen zur Verfügung gestellt werden können.



Drucksache 498/19

... Als Anknüpfungspunkt für die nähere Ausfüllung der Regelung kann insbesondere die Begriffsbestimmung durch den Unabhängigen Expertenkreis Antisemitismus herangezogen. Danach wird Antisemitismus definiert als "Sammelbezeichnung für alle Einstellungen und Verhaltensweisen, die den als Juden wahrgenommenen Einzelpersonen, Gruppen oder Institutionen aufgrund dieser Zugehörigkeit negative Eigenschaften unterstellen" (BT-Drs. 18/11970, S. 24). Ein solcher Fall liegt insbesondere dann vor, wenn sich die Abneigung gegen eine jüdische Person aus deren Zuordnung zur jüdischen Religionsgruppe ergibt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 498/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 437/19

... Der Bundesrat hat in seiner Entschließung zum Energiesammelgesetz zur Änderung des



Drucksache 243/19 (Beschluss)

... c) Um die Erfahrungen der einzelnen Länder mit Herdenschutzmaßnahmen zu sammeln und verfügbar zu machen, fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, ein nationales Herdenschutzinformationszentrum aufzubauen. Die Länder mit Wolfsvorkommen sind dabei einzubinden. Neben Beratung und Dokumentation soll auch die Weiterentwicklung von Herdenschutzmaßnahmen erfolgen und zusammen mit den Tierhalterverbänden erarbeitet werden. Gleichzeitig muss auch die Arbeit der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) dauerhaft abgesichert und weiterentwickelt werden.



Drucksache 584/2/19

... Die Wärme im Abwasser aus Kläranlagen wird bislang als "Abwärme" definiert und damit der Abwärme aus gewerblichen und industriellen Prozessen gleichgestellt. Dies ist nicht sachgerecht: Die Wärmeenergie im Abwasser, das eine Kläranlage verlässt, stammt zu einem großen Teil aus Umweltwärme, welche durch das Abwassersystem eingesammelt wird und aus biologischen Abbauprozessen in der biologischen Reinigungsstufe einer Kläranlage gewonnen wird. Die Nutzung dieser Umweltwärme sollte vor einer Vermengung zum Beispiel mit in der Regel kälterem Flusswasser (Umweltwärme aus Oberflächengewässern) erfolgen, um damit das energetisch günstigere Niveau für die Nutzung durch eine Wärmepumpe zu erreichen und so einen höheren CO



Drucksache 636/19

... Die Leitstelle Inkorporationsüberwachung führt derzeit jährlich für 19 behördlich bestimmte Messstellen qualitätssichernde Maßnahmen durch. Die einzelnen Messstellen nehmen je nach Ausstattung mit verschiedenen Messgeräten an bis zu drei unterschiedlichen Maßnahmen teil. Im Durchschnitt werden dabei schätzungsweise 53 Maßnahmen pro Jahr durchgeführt. Die Kosten für diese Maßnahmen sollen gesammelt einmal jährlich für jede Messstelle erhoben werden.



Drucksache 432/19

... 1. Nach dem Energiesammelgesetz besteht aus Sicht des Bundesrates weiterer Reformbedarf im



Drucksache 569/19

... Laut dem o.g. Projektgruppenbericht existieren zwar bereits mehrere Webseiten auf denen Fake-Shops gelistet werden. Ein hervorstechendes Portal wird von dem öffentlich geförderten österreichischen Projekt www.watchlistinternet.at betrieben. Darauf werden Informationen zum Thema Identifizierung von Fake-Shops bereitgestellt und Online-Shops öffentlich aufgelistet, die nach einem internen Kriterienkatalog zweifelsfrei als Fake-Shops eingestuft werden konnten. Ziel ist es, für die Verbraucherinnen und Verbraucher Gewissheit zu schaffen, wenn sie an der Seriosität eines Onlineshops zweifeln. Taucht der Shop nicht auf der Liste auf, so stellt die Webseite zudem einfache Schritte vor, um eine eigenständige Prüfung vorzunehmen, ob es sich bei dem gesuchten Shop um einen Fake-Shop handelt. Die Webseite dient somit auch der Prävention. Die bisherigen positiven Erfahrungen dieses Projekts könnten Vorbild für ein entsprechendes deutsches Portal sein. Dabei ist aufgrund der "Prangerwirkung" der Liste besondere Sorgfalt auf die Erarbeitung eines öffentlich einsehbaren Kriterienkatalogs zu legen. Es muss zudem sichergestellt werden, dass es sich bei den gelisteten Shops zweifelsfrei um Fake-Shops handelt, da eine unberechtigte Eintragung für seriöse Shops voraussichtlich existenzgefährdend und irreversibel beschädigend wirken könnte. Da der Marktwächter Digitale Welt bereits eine Datenbank mit gesammelten Fake-Shops betreibt, sind hier das Wissen und die Kompetenz vorhanden, um eine solche Liste bzw. Webseite aufzuziehen und zu betreuen.



Drucksache 90/19

... (1) Der Gewerbetreibende hat nach Maßgabe des Satzes 2 und der Absätze 2 bis 4 die Pflicht, Aufzeichnungen zu machen sowie die dort genannten Belege an der Hauptniederlassung seines Gewerbebetriebes übersichtlich zu sammeln. Die Aufzeichnungen sind unverzüglich und in deutscher Sprache anzufertigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 90/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

2 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Zuständigkeit, Unterrichtung der Gewerbeämter, Antragsstellung

§ 1
Örtliche Zuständigkeit

§ 2
Unterrichtung in Strafsachen

§ 3
Angaben bei der Antragsstellung

Abschnitt 2
Unterrichtungsverfahren

§ 4
Zweck

§ 5
Zuständige Stelle

§ 6
Verfahren

§ 7
Inhalt der Unterrichtung

§ 8
Anerkennung anderer Nachweise

Abschnitt 3
Sachkundeprüfung

§ 9
Zweck und Gegenstand der Sachkundeprüfung

§ 10
Zuständige Stelle und Prüfungsausschuss

§ 11
Prüfung, Verfahren

§ 12
Anerkennung anderer Nachweise

Abschnitt 4
Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen

§ 13
Gebrauch der Dienstleistungsfreiheit

Abschnitt 5
Anforderungen a n die Haftpflichtversicherung

§ 14
Umfang der Versicherung

§ 15
Versicherungsbestätigung, Anzeigepflicht des Versicherungsunternehmens

Abschnitt 6
Verpflichtungen bei der Ausübung des Gewerbes

§ 16
Beschäftigte, An- und Abmeldung von Wach- und Leitungspersonal

§ 17
Dienstanweisung

§ 18
Ausweis, Kennzeichnung der Wachperson

§ 19
Dienstkleidung

§ 20
Behandlung der Waffen und Anzeigepflicht nach Waffengebrauch

§ 21
Buchführung und Aufbewahrung

Abschnitt 7
Ordnungswidrigkeiten

§ 22
Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 8
Schlussvorschriften

§ 23
Übergangsvorschriften

§ 24
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 6 Absatz 2) Bescheinigung über die Unterrichtung nach § 34a Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 der Gewerbeordnung (Familienname und Vorname)

Anlage 2
(zu § 7) Sachgebiete für das Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe

Anlage 3
(zu § 11 Absatz 7) Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfung nach § 34a Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und Absatz 1a Satz 2 der Gewerbeordnung

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu §§ 14

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Anlage 1 bis 3:


 
 
 


Drucksache 556/19

... (5) Der Medizinische Dienst Bund tritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Stelle des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen. Die Verwaltungsräte der Medizinischen Dienste haben nach § 282 Absatz 2 die Vertreter des Verwaltungsrates des Medizinischen Dienstes Bund, die von den jeweils Wahlberechtigten nach § 282 Absatz 2 Satz 2 vorgeschlagen werden, bis zum 31. März 2021 zu wählen. Der amtierende Vorsitzende des Verwaltungsrates des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen sammelt die Vorschläge für die Wahl nach Satz 2 in nach Vertretergruppen gemäß § 279 Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1 und nach Geschlecht getrennten Listen und versendet diese an die jeweiligen Vertretergruppen der Medizinischen Dienste. Jede Vertretergruppe eines Medizinischen Dienstes entsendet einen Vertreter, der die Stimmen jedes Mitglieds der Vertretergruppe entsprechend dessen Weisungen abgibt. Der amtierende Vorsitzende des Verwaltungsrates des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen lädt zur Wahl, leitet die Wahl und regelt das Nähere. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Der amtierende Vorsitzende des Verwaltungsrates des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen lädt zur konstituierenden Sitzung des Verwaltungsrates des Medizinischen Dienstes Bund und leitet diese. In der konstituierenden Sitzung sind die oder der Vorsitzende und die oder der stellvertretende Vorsitzende zu wählen. Absatz 1 Satz 2 bis 4 und 7 und die Absätze 2 und 3 gelten entsprechend mit der Maßgabe, dass die Frist nach Absatz 1 Satz 7 am 30. Juni 2022 endet, die Frist nach Absatz 1 Satz 2 am 30. September 2021 endet, die Frist nach Absatz 1 Satz 3 am 31. Dezember 2021 endet und die Satzung vom Bundesministerium für Gesundheit zu genehmigen ist."



Drucksache 197/19 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Möglichkeit zu prüfen, das erste Schlichtungsverfahren eines Unternehmens vor der zukünftigen Universalschlichtungsstelle für das Unternehmen kostenlos zu gestalten. Das Unternehmen könnte hierdurch erste positive Erfahrungen mit der außergerichtlichen Streitbeilegung sammeln.



Drucksache 605/19

... . Eine rechtzeitige gesammelte Informationsübermittlung und -weiterleitung ist möglich. Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Informationen einer börsennotierten Gesellschaft mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union.



Drucksache 584/19

... Bei der Innovationsklausel nach Absatz 1 geht es insbesondere auch darum, Erfahrungen mit einer geänderten Anforderungssystematik zu sammeln. Vor diesem Hintergrund ist die Berichtspflicht des Absatzes 2 zu verstehen.



Drucksache 335/19

... Die Vollendung des 18. Lebensjahres und die erforderliche Zuverlässigkeit sind zwingende Voraussetzungen für die Erteilung des Sachkundenachweises, um den sorgfältigen Umgang mit den Tieren und den Tierarzneimitteln zu gewährleisten. Vor der Vollendung des 18. Lebensjahres kann bereits am theoretischen Lehrgang und der Praxisphase teilgenommen und die theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden (Beispiel Auszubildende). Die Erteilung des Sachkundenachweises kann jedoch auch in diesen Fällen erst erfolgen, sobald das 18. Lebensjahr vollendet wurde. Der Abschluss eines fachbezogenen Ausbildungsberufes oder Studienganges bzw. die einschlägige Berufserfahrung sind Zulassungsvoraussetzung, um von grundsätzlichen Kenntnissen im Umgang mit Ferkeln ausgehen zu können. Die einschlägige Berufserfahrung kann auch auf mehreren Betrieben gesammelt werden. Die Teilnahme an einem Lehrgang, der die theoretischen Grundlagen vermittelt, sowie das Absolvieren einer Praxisphase schaffen die Voraussetzungen für das erfolgreiche Ablegen einer theoretischen sowie einer praktischen Prüfung. Diese sind die zentralen Voraussetzungen für die Erteilung eines Sachkundenachweises, weil sie das Vorhandensein der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten belegen, die den Tierschutz bei der Durchführung einer Betäubung durch andere Personen als Tierärztinnen und Tierärzte gewährleisten. Sachkundenachweise aus anderen Mitgliedstaaten oder Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum werden anerkannt, sofern sie vergleichbare Garantien beinhalten.



Drucksache 206/19

... Die komplexen und zum Teil widersprüchlichen Wünsche, Bedürfnisse und Erwartungen von Bürgerinnen und Bürgern an die medizinischen Fachkräfte sind nicht mit Instrumenten der Meinungsforschung zu erfassen. Daher sollten mit offenen Verfahren Erkenntnisse zur Patientenorientierung gesammelt werden. Hierzu eignet sich beispielsweise das Verfahren der Planungszellen bzw. Bürgergutachten. Mit Zufallsverfahren ausgewählte Bürgerinnen und Bürger nehmen an mehrtägigen Veranstaltungen teil, in denen Fachleute im ersten Schritt Wissen über den Gegenstandsbereich vermitteln. In weiteren Schritten bewerten und priorisieren die Teilnehmenden die Wissensbestände. Schließlich entsteht ein Gutachten, das Wissensbestände zur Patientenorientierung ebenso enthält wie Bewertungen und Priorisierungen.



Drucksache 429/19

... Seit ihren Anfängen 1993 sammeln die heute mehr als 940 gemeinnützigen Tafeln in Deutschland nicht mehr für den Verkauf vorgesehene, jedoch noch verzehrfähige Lebensmittel und verteilen diese an 1,5 Millionen bedürftige Menschen. Dennoch finden viel zu viele Lebensmittel aus dem Handel ihr Ende in einer Mülltonne, aus der sie manchmal, z.B. von Aktivisten, entnommen ("containert") werden. Dieses Vorgehen kann jedoch zu strafrechtlicher Verfolgung führen.



Drucksache 115/19

... - die Ableitung von Abwasser aus kommunalen Abwasserreinigungsanlagen, welches ausgeschiedene Arzneimittel sowie nicht verwendete Arzneimittel, die trotz vorhandener Sammelsysteme in Spülbecken und Toiletten entsorgt wurden, enthält;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 115/19




Mitteilung

1. Einleitung

2. Problemstellung

2.1 Konzentrationen von Arzneimitteln in der Umwelt

2.2 Wie Arzneimittel in die Umwelt gelangen

2.3 Auswirkungen auf die Umwelt

2.4 Auswirkungen über die Umwelt, einschließlich antimikrobieller Resistenz

2.5 Wissenslücken

2.6 Ausblick

3. Die Ziele des strategischen Ansatzes

4. GEGENWÄRTIGE Situation: EINSCHLÄGIGE Politik der Union und UMFASSENDERE Initiativen

4.1 Politik der Union

4.2 Weitere Initiativen

5. Maßnahmen

5.1 Verstärkte Aufklärung und Förderung einer umsichtigen Verwendung von Arzneimitteln

5.2 Unterstützung der Entwicklung von Arzneimitteln, die weniger schädlich für die Umwelt sind, und Förderung einer umweltfreundlicheren Herstellung

5.3 Verbesserung der Umweltverträglichkeitsprüfung und ihrer Überprüfung

5.4 Verringerung von Verschwendung und Verbesserung der Abfallbewirtschaftung

5.5 Ausweitung der Umweltüberwachung

5.6 Schließen weiterer Wissenslücken

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 96/1/19

... c) Der Bundesrat hält es nicht für ausreichend, dass mit den gesammelten Daten anhand von Tabellendarstellungen nur der Umfang an landwirtschaftlich genutzten Flächen oder Tierbeständen, die sich im Eigentum von Unternehmensgruppen befinden, dargestellt werden soll. Der Bundesrat hält es für notwendig, dass auch Daten zu einzelnen Unternehmensgruppen veröffentlicht werden und eine Nutzung der gesammelten Daten für die Zuordnung von Agrarzahlungen ermöglicht wird.



Drucksache 481/18

... 9. Um die Erfahrungen der einzelnen Länder mit Herdenschutzmaßnahmen zentral zu sammeln und möglichst breit verfügbar zu machen, fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, ein nationales Herdenschutzzentrum aufzubauen. Die Länder mit Wolfsvorkommen sind dabei einzubinden. Die Weiterentwicklung von Herdenschutzmaßnahmen sollte ebenfalls hier erfolgen und zusammen mit den Tierhalterverbänden erarbeitet werden.



Drucksache 339/18

... 5. Diese Zahl entspricht den Schätzungen in der Deloitte-Wirtschaftsstudie zur Folgenabschätzung. Die Schätzungen beruhen auf Daten von Eurostat, der Europäischen Kommission des Europarats für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ) und der Europäischen Kommission sowie auf den Informationen, die in den Befragungen gesammelt wurden. Die Studie wurde unter der Vertragsnummer JUST/2017/JCOO/FW/CIVI/0087 (2017/07) bei Deloitte in Auftrag gegeben. Der Abschlussbericht ist noch nicht veröffentlicht.



Drucksache 349/18

... Die Tabakproduktrichtlinie regelt für die Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit und zum Sicherheitsmerkmal eine zeitversetzte Anwendbarkeit: Die Regelungen sollen für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen ab dem 20. Mai 2019 gelten und für die übrigen Tabakerzeugnisse ab dem 20. Mai 2024. Auf diese Weise sollen die bei der Rückverfolgbarkeit von Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen gesammelten Erfahrungen im Hinblick auf andere Tabakerzeugnisse genutzt werden können. Die Vorgaben der Richtlinie dienen auch der Umsetzung von Artikel 8 des Protokolls der Weltgesundheitsorganisation zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen.



Drucksache 144/18

... Eine Befristung der Verordnung ist nicht vorgesehen. Die Anlagen zum BtMG und die BtMVV werden fortlaufend anhand der mit ihrem Vollzug gesammelten Erfahrungen und auf der Grundlage von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen evaluiert.



Drucksache 158/18

... Die Erprobung von KI-Produkten und -Dienstleistungen sowie Versuche damit sind unerlässlich, wenn es darum geht, sie zur Marktreife zu führen, für konzeptionsintegrierte Sicherheit ("security by design") sowie die Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsstandards und -regeln zu sorgen und den Entscheidungsträgern Gelegenheit zu bieten, Erfahrungen mit den neuen Technologien zu sammeln, damit sie geeignete rechtliche Rahmenbedingungen schaffen können. Die Kommission wird die Einrichtung von Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen unterstützen, die Unternehmen jeder Größe und aus allen Regionen offenstehen. Gestützt auf das bestehende Netz der digitalen Innovationszentren wird in den Bereichen Gesundheitsfürsorge, Verkehr, Inspektion und Wartung von Infrastruktur, Agrarnahrungsmittelerzeugung sowie Flexibilisierung der Fertigung eine erste Reihe von Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen für KI-Produkte und -Dienstleistungen aufgebaut.



Drucksache 444/18

... Die EUStA wird in allen beteiligten Mitgliedstaaten als zentrale Stelle fungieren, sodass gemeinsame Ad-hoc-Ermittlungsgruppen oder Rechtshilfeersuchen grundsätzlich nicht mehr erforderlich sind. Bei ihrer gesamten Tätigkeit wird die EUStA auch auf ein breites Spektrum an Ermittlungsmaßnahmen zurückgreifen können, um im Hinblick auf eine stichhaltige und effiziente Strafverfolgung vor Gericht belastende und entlastende Beweise zu sammeln.



Drucksache 54/2/18

... a) In Satz 3 sind die Wörter "und jeweils spätestens bevor ein Betrieb oder eine Sammelstelle erreicht wird," zu streichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 54/2/18




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 22/18 (Beschluss)

... 9. Nach der vorgeschlagenen Empfehlung des Rates sollen Möglichkeiten für junge Lernende geschaffen werden, während der Primar- und Sekundarschulbildung mindestens eine unternehmerische Erfahrung zu machen. Der Bundesrat weist in diesem Kontext auf bestehende vielfältige Möglichkeiten hin, wie junge Menschen beispielsweise an Schulen in einem geschütztem Umfeld, zum Beispiel bei Wettbewerben, in Schülerpraktika oder durch Gründung von und Mitarbeit in Schülerfirmen, altersangemessene unternehmerische Erfahrungen sammeln können. Zudem kommt der Vermittlung von Wirtschaftsthemen und der Verbraucherbildung an Schulen, welche auch in Lehrplänen verankert sind, als wichtiger Bestandteil der Allgemeinbildung Bedeutung zu. Der Bundesrat betont daher die Nützlichkeit unternehmerischer Erfahrungen im Unterricht, weist aber darauf hin, dass die Art dieser Erfahrung auf der Grundlage der Lehrpläne von den Lehrkräften bestimmt wird. Vor diesem Hintergrund scheint die pauschale Empfehlung mindestens einer unternehmerischen Erfahrung nicht sinnvoll.



Drucksache 97/18

... Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die Beteiligung der Nutzer zum Wert eines Unternehmens beitragen kann. So können digitale Unternehmen beispielsweise Daten über die Aktivitäten der Nutzer auf digitalen Schnittstellen sammeln, was typischerweise gemacht wird, um für solche Nutzer gezielt Werbung zu platzieren; solche Daten können aber auch gegen Entgelt an Dritte übermittelt werden. Eine andere Möglichkeit besteht im aktiven, laufenden Zugriff von Nutzern auf mehrseitige digitale Schnittstellen, wodurch Netzwerkeffekte entstehen und grob gesagt der Wert der Dienstleistung mit der Zahl der Nutzer steigt, die auf die Schnittstelle zugreifen. Der Wert solcher Schnittstellen liegt in den Verbindungen zwischen Nutzern und der Interaktion zwischen ihnen, die häufig darin besteht, dass sie Informationen hochladen oder über das Netzwerk austauschen. Solche mehrseitigen digitalen Schnittstellen können auch die Lieferung zugrunde liegender Gegenstände oder Dienstleistungen unmittelbar zwischen Nutzern ermöglichen, was eine weitere offensichtliche Form der Nutzerbeteiligung darstellt.



Drucksache 372/18 (Beschluss)

... Zu den Fahrten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 zählen Fahrten zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet (z.B. Forstgebiet) oder Fahrten zu einem vom Arbeitgeber dauerhaft festgelegten Sammelpunkt (z.B. Busdepot oder Fährhafen). Lediglich im Rahmen des § 8 Absatz 2 Satz 11 bleiben die als Sachbezüge gewährten Arbeitgeberleistungen unter Einhaltung der monatlichen Freigrenze von 44 Euro außer Ansatz. Allerdings sind bei der Höhe der geldwerten Vorteile auch alle anderen Sachbezüge zu berücksichtigen. Bei Überschreiten der Freigrenze ist der gesamte Sachbezug steuerpflichtig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 372/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - und Nummer 1

2. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 und 3 EStG

4. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG

6. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 3 Nummer 15 EStG , Nummer 1a - neu - § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 7 - neu - EStG *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - und b - neu - § 3 Nummer 26 Satz 1 und Nummer 26a Satz 1 EStG ∗

8. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - und Nummer 7 Buchstabe a0 - neu - § 6 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 2a, § 52 Absatz 12 Satz 4 - neu -, Satz 7 und 8 - neu - EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe a und Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 34d Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb und § 49 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe e Doppelbuchstabe cc EStG

10. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b § 49 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f Satz 3 EStG

11. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 14 Absatz 2 Satz 4 - neu - KStG

12. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 15 KStG

13. Zum Körperschaftsteuergesetz

14. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 3 Nummer 24 GewStG ∗

15. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b - neu - und Nummer 2 § 3 Nummer 24 und § 36 Absatz 2 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - GewStG ∗

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 8a - neu - und Inhaltsübersicht § 19a Absatz 5 Satz 2, § 28 Absatz 1 Satz 6 und Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 - neu - sowie § 37 Absatz 16 ErbStG *

Artikel 8a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

17. Zu Artikel 8a - neu - § 28a Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 Satz 3 und Nummer 4 bis 6 - neu - und Absatz 6 Satz 2 - neu - sowie § 37 Absatz 16 ErbStG *

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

18. Zu Artikel 8b - neu - und Inhaltsübersicht § 22 Absatz 1 Satz 6 Nummer 6 und Absatz 2 Satz 6 UmwStG Artikel 16 Absatz 3 Inkrafttreten

Artikel 8b
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

19. Zu Artikel 9 Umsatzsteuergesetz

20. Zu Artikel 9 Nummer 7 und Nummer 8 § 22f Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und 2 und Absatz 3 Satz 1 sowie § 25e Absatz 3 Satz 1 UStG

21. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 22f UStG

22. Zu Artikel 9 Nummer 7 und 8 § 22f Absatz 1 Satz 6 UStG

23. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 22f Absatz 1 Satz 7 UStG

24. Zu Artikel 9 Nummer 8 § 25e Absatz 4 Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu - UStG

1. Zu § 25e Absatz 1 UStG

2. Fallgestaltungen des § 25e Absatz 2 UStG

4. Rechtsfolgen des § 25e Absatz 4 UStG

25. Zur Änderung der Abgabenordnung

26. Zu Artikel 13 Nummer 3a - neu - § 51 Absatz 5 Satz 2 - neu - InvStG

27. Zu Artikel 13 Nummer 4 Buchstabe d - neu - § 56 Absatz 6 Satz 4 und 5 InvStG

28. Zu Artikel 15a - neu - und Inhaltsübersicht Artikel 6 Absatz 2 Gesetz über schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen

Artikel 15a
Änderung des Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen

29. Zum Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen


 
 
 


Drucksache 193/18

... 17. Sacco et al., 2011, The Interaction Between Culture, Health and Psychological Well-Being. Auch die OMK 2017-2018 zum Beitrag der Kultur zur sozialen Inklusion sammelt Daten zu den Themen Gesundheit und Wohlbefinden.



Drucksache 207/3/18

... Die geplante Erweiterung der Maut bedeutet damit nicht unerhebliche Mehrbelastungen für die gesamte kommunale und private, mittelständisch geprägte Abfallwirtschaft. Dies gilt insbesondere in ländlich geprägten Regionen, in denen Abfallsammelfahrzeuge Bundesstraßen nutzen. Eine Lenkungswirkung durch die Maut ist hier technisch ausgeschlossen; eine Verlagerung des Verkehrs auf Stadt- und Kreisstraßen führt zudem nur zu noch höheren Umweltbelastungen.



Drucksache 423/18

... (5) Der Inhaber einer bauartzugelassenen Vorrichtung, die sonstige radioaktive Stoffe nach § 3 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes enthält, hat die Vorrichtung nach Beendigung der Nutzung, sofern er diese nicht an einen Dritten zur weiteren Nutzung abgibt, unverzüglich dem Inhaber der Bauartzulassung zurückzugeben. Ist dies nicht möglich, so hat er sie an eine Landessammelstelle oder an eine von der zuständigen Behörde bestimmte Stelle abzugeben.



Drucksache 499/18

... ) und die untere Wertgrenze für die Bildung eines Sammelpostens (§ 6 Absatz 2a

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 499/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Zehnte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung

Artikel 1

§ 41a
Anforderungen für IT-gestützte Verfahren

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 5

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Artikel 1 Nummer 10

Zu Artikel 1 Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 54/1/18

... In Artikel 1 Nummer 2 sind in § 2b Absatz 1 Satz 1 die Wörter "2. eine Sammelstelle mit Schweinen (Sammelstelle)" zu streichen.

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Drucksache 54/1/18




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SchwPestV1988

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2b Absatz 2 Satz 2 SchwPestV1988

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3a Satz 1 Nummer 1 SchwPestV1988

4. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe h § 14a Absatz 10 SchwPestV1988

5. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 14d Absatz 5 Nummer 5 Satz 2 SchwPestV1988

6. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 14e Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb, Absatz 2 Nummer 1 SchwPestV1988

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 1 Absatz 2 Satz 2 JagdzeitV1977


 
 
 


Drucksache 468/18

... Die Regelung in Absatz 3 ermöglicht es einerseits der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Daten, die bei den zuständigen Behörden vorliegen, zur bundesweit rassebezogenen Bewertung zu sammeln. Andererseits erhalten die zuständigen Behörden eine Rechtsgrundlage zur Weitergabe erhobener Daten an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zur Weiterleitung an Einrichtungen der Europäischen Union. Darunter fällt auch die Übermittlung von Tierbestandszahlen als Voraussetzung zur Förderung der Haltung von Tieren vom Aussterben bedrohter Rassen.



Drucksache 14/18

... - und Elektronik-Altgeräten (EEAG) zeigen die Daten, dass das Sammel- und Recyclingniveau in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten erheblich variiert und dass in Bezug auf die Ressourceneffizienz und die Reduzierung der illegalen Sammlung, Behandlung und Verbringung großes Verbesserungspotenzial besteht. Im Jahr 2015 recycelten nur vier Mitgliedstaaten über die Hälfte der Elektro- und Elektronikgeräte‚ die in Verkehr gebracht wurden25.

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Drucksache 14/18




Mitteilung

1. Einleitung

2. Überwachung der Fortschritte auf dem Weg zu einer Kreislaufwirtschaft

Abbildung 1: Materialströme innerhalb der Wirtschaft EU-28, 2014 9, 10

3. Erste Ergebnisse

Herstellung und Verbrauch

4 Abfallbewirtschaftung

4 Sekundärrohstoffe

Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 127/18

... 30. Auf der Grundlage der Methodik der OECD für ihren Indikator für Beschränkungen des Produktmarkts hat die Kommission für ihren RRI wichtige Aspekte der Regelungen in den Mitgliedstaaten mit einem Punktesystem bewertet. Den einzelnen Aspekten werden Werte zwischen 0 und 6 Punkten zugeordnet, wobei 0 für die am wenigsten und 6 die am stärksten restriktiven Regelungen steht. Die Informationen, die den Ergebnissen zugrunde liegen, wurden in Konsultationen mit den Mitgliedstaaten gesammelt und überprüft. Die Methodik des RRI wurde mit den Mitgliedstaaten auch im Rahmen der Sachverständigengruppe für die Dienstleistungsrichtlinie erörtert. Weitere Einzelheiten können dem Anhang und der dieser Mitteilung beigefügten Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, SWD(2018) 236, entnommen werden.



Drucksache 223/18

... (a) die mit der Durchführung der Verordnung gesammelten Erfahrungen;



Drucksache 614/1/18

... 2. Der Bundesrat bedauert, dass mit dem vorliegenden Energiesammelgesetz einmal mehr eine Chance verpasst wurde, energiepolitische Perspektiven aufzuzeigen, die über aktuell notwendige Anpassungen hinausreichen.



Drucksache 67/18

... 2. Die Kommission fordert die Europäischen Aufsichtsbehörden auf, bis zum 1. Quartal 2019 Nachweise für einen unangemessenen kurzfristigen Druck der Kapitalmärkte auf Unternehmen zusammenzutragen und gegebenenfalls weitere Schritte auf der Grundlage solcher Nachweise in Betracht zu ziehen. Die Kommission fordert die ESMA insbesondere auf, Informationen über unangemessenes kurzfristiges Denken auf den Kapitalmärkten zu sammeln, u.a.:



Drucksache 367/18

... Die Tabakproduktrichtlinie regelt für die Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit und zum Sicherheitsmerkmal eine zeitversetzte Anwendbarkeit: Die Regelungen sollen für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen ab dem 20. Mai 2019 gelten und für die übrigen Tabakerzeugnisse ab dem 20. Mai 2024. Auf diese Weise sollen die bei der Rückverfolgbarkeit von Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen gesammelten Erfahrungen im Hinblick auf andere Tabakerzeugnisse genutzt werden können. Die Vorgaben der Richtlinie dienen auch der Umsetzung von Artikel 8 des Protokolls der Weltgesundheitsorganisation zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen.



Drucksache 54/3/18

... Die Regelung dient der Klarstellung. Tierische Nebenprodukte werden nicht zu Betrieben im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 1 oder zu Sammelstellen transportiert, sondern zu registrierten oder zugelassenen Anlagen oder Betrieben für Material der Kategorien 1, 2 oder 3 entsprechend der Verordnung über tierische Nebenprodukte.

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Drucksache 54/3/18




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 423/18 (Beschluss)

... Ferner resultiert aus der Vorgabe, dass jeder einzelnen für ein Studienzentrum zuständigen Behörde ein Abschlussbericht samt Kennzeichnung der zentrumsspezifischen Daten vorgelegt werden muss, zwangsläufig die Verpflichtung, dass der zur medizinischen Forschung Berechtigte jedem Studienzentrum den Abschlussbericht zur Verfügung stellen muss und jedes Studienzentrum den gekennzeichneten Abschlussbericht "seiner" Behörde vorlegen muss. Diese Belastung der Betreiber ist nur eine Folge der nicht optimal gestalteten Organisation der behördlichen Aufsicht und nicht originär mit Anforderungen des Strahlenschutzes begründbar. Ob ein zur medizinischen Forschung Berechtigter sein im Abschlussbericht gesammeltes Wissen mit den beteiligten Studienzentren teilt, kann grundsätzlich internen Vereinbarungen vorbehalten bleiben.



Drucksache 156/18

... Öffentliche Stellen erzeugen und sammeln riesige Datenmengen, die einen wertvollen Rohstoff für die Entwicklung innovativer digitaler Dienstleistungen und für eine bessere Politikgestaltung darstellen.



Drucksache 252/18

... daher keine konkreten Lösungen für Genehmigungsverfahren. Folglich konnte die vorliegende Initiative nicht im Rahmen des REFIT-Programms erarbeitet werden; die beim TEN-E-Netz gesammelten Erfahrungen wurden jedoch berücksichtigt.



Drucksache 61/18

... (1) Der Betriebsinhaber kann den Nachweis, dass eine Fläche, für die im Jahr 2017 die Voraussetzungen für die Bewertung als Dauergrünland im Rahmen der für das Jahr 2017 geltenden Vorschriften über die Direktzahlungen vorlagen, aufgrund des § 2a der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung für das Jahr 2018 nicht mehr als Dauergrünland zu bewerten ist, schriftlich im Zusammenhang mit dem Sammelantrag für das Jahr 2018 führen, jedoch spätestens bis zum 11. Juni 2018.

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Drucksache 61/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

One -in, one-out

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung

§ 2a
Dauergrünland

§ 5
Nichtanwendung von Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

§ 32a
Für Honigpflanzen genutztes brachliegendes Land (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe m der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 )

Anlage 5
(zu § 32a Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3) Zulässige Arten auf für Honigpflanzen genutztem brachliegendem Land (pollen- und nektarreiche Arten), das als im Umweltinteresse genutzte Fläche ausgewiesen wird

Artikel 2
Änderung der InVeKoS-Verordnung

§ 10a
Zusätzliche Angaben für bestimmte Flächen im Antragsjahr 2018

§ 30a
Anzeige des Umpflügens von bestimmten Flächen mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

aa Aktiver Betriebsinhaber

bb Dauergrünland

cc Für Honigpflanzen genutztes brachliegendes Land pollen- und nektarreiche Arten , das als im Umweltinteresse genutzte Fläche ausgewiesen wird

dd One-in, one-out

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1 Bund

2 Länder

a Aktiver Betriebsinhaber

b Dauergrünland

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 6

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Neuregelung zum Dauergrünland

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

Neuregelungen zum Dauergrünland

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. ‚One in one Out‘-Regel

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 630/18

... Seit ihrer Einrichtung hat die East StratCom Task Force die politischen Maßnahmen der Union in den Ländern der östlichen Nachbarschaft der Union insbesondere mittels Kampagnen wirksam vermittelt. Darüber hinaus hat die Task Force mehr als 4500 Beispiele für durch die Russische Föderation verbreitete Desinformation dokumentiert, analysiert und öffentlich gemacht. Dabei hat sie zahlreiche Desinformationsmuster aufgedeckt sowie Instrumente, Techniken und Absichten hinter Desinformationskampagnen enthüllt und dafür sensibilisiert. Schwerpunkt der Task Force sind die Länder der Östlichen Partnerschaft sowie die russischen Medien im In- und Ausland, wobei sie sich auf den Ansatz stützt, dass auf der Grundlage gesammelter Fakten die eingesetzten Trends, Narrative, Methoden und Kanäle enthüllt werden und Bewusstsein dafür geschaffen wird.



Drucksache 563/18

... Im KWKG wird die Förderung von KWK-Bestandsanlagen entsprechend dem Ergebnis der Evaluierung nach § 34 Absatz 1 KWKG abgesenkt. Die Evaluierung der Fördersätze hat gezeigt, dass große KWK-Bestandsanlagen insbesondere aufgrund der deutlich niedrigeren Gaspreise überfördert sind. Durch die Absenkung der Fördersätze wird die Überförderung behoben. Daneben erfolgen einige redaktionelle Korrekturen und Klarstellungen. Insbesondere wird der Anwendungsbereich der Bestandsanlagenförderung klarer gefasst und so der beihilferechtliche Genehmigungsbeschluss der Europäischen Kommission umgesetzt. Es erfolgen darüber hinaus punktuelle Änderungen, um großen KWK-Anlagen in Dampfsammelschienenschaltung auch nach der Umstellung des Anlagenbegriffs durch das KWKG 2016 Modernisierungen zu ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

§ 61b
Verringerung der EEG-Umlage bei Anlagen

§ 61c
Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten KWK-Anlagen

§ 61d
Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten neueren KWK-Anlagen

§ 62a
Messung und Schätzung

§ 88d
Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen

Artikel 2
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

§ 26c
Messung und Schätzung

Artikel 3
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Artikel 7
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

§ 11a
Bilanzkreis für den energetischen und bilanziellen Ausgleich von Systemsicherheitsmaßnahmen

Artikel 8
Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung

Artikel 9
Änderung der Niederdruckanschlussverordnung

Artikel 10
Änderung der Netzreserveverordnung

Artikel 11
Änderung der SINTEG-Verordnung

Artikel 12
Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung

Artikel 13
Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung

Artikel 14
Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-EnergienVerordnung

Artikel 15
Änderung der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen

§ 4
Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine

Artikel 16
Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung

Artikel 17
Änderung des Windenergie\-auf\-See\-Gesetzes

Artikel 18
Änderung des Seeanlagengesetzes

Artikel 19
Änderung der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge

Artikel 20
Änderung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes

Artikel 21
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Tabelle

Tabelle

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 61b

Zu § 61c

Zu § 61d

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 52

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Dreifachbuchstabe ddd

Zu Dreifachbuchstabe eee

Zu Dreifachbuchstabe fff

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 53

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Doppelbuchstabe ii

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 14

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5


 
 
 


Drucksache 423/1/18

... Ferner resultiert aus der Vorgabe, dass jeder einzelnen für ein Studienzentrum zuständigen Behörde ein Abschlussbericht samt Kennzeichnung der zentrumsspezifischen Daten vorgelegt werden muss, zwangsläufig die Verpflichtung, dass der zur medizinischen Forschung Berechtigte jedem Studienzentrum den Abschlussbericht zur Verfügung stellen muss und jedes Studienzentrum den gekennzeichneten Abschlussbericht "seiner" Behörde vorlegen muss. Diese Belastung der Betreiber ist nur eine Folge der nicht optimal gestalteten Organisation der behördlichen Aufsicht und nicht originär mit Anforderungen des Strahlenschutzes begründbar. Ob ein zur medizinischen Forschung Berechtigter sein im Abschlussbericht gesammeltes Wissen mit den beteiligten Studienzentren teilt, kann grundsätzlich internen Vereinbarungen vorbehalten bleiben.



Drucksache 152/18

... Verbraucherverbänden oder unabhängigen öffentlichen Stellen, in Fällen eines Massenschadens die Kollektivinteressen der Verbraucher zu verteidigen. Dies wird den einzelnen Verbraucher helfen, ihre Rechte zu sichern. Besonders hilfreich wird dies für Verbraucher sein, die aus verschiedenen Gründen vor einer Einzelklage zurückschrecken. Das System wird eingebaute Schutzmechanismen enthalten, darunter die Beschränkung der Klagebefugnis auf Einrichtungen, die bestimmte Kriterien erfüllen, sowie das Erfordernis der Transparenz im Hinblick auf deren Finanzierungsquellen. So wird die notwendige Balance zwischen dem Zugang zur Justiz und der Verhinderung möglichen Missbrauchs gehalten, wobei sich der Ansatz von dem der Sammelklage nach US-amerikanischem Modell unterscheidet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 152/18




1. Einleitung

1.1. Aufbau eines fairen Binnenmarkts für Verbraucher und Unternehmen

1.2 Einführung der Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher

2. Modernisierung des GEMEINSCHAFTLICHEN BESITZSTANDS IM VERBRAUCHERSCHUTZ

- Neue Instrumente für Verbraucher - individuelle Rechtsbehelfe.

- Mehr Transparenz für Verbraucher auf Online-Marktplätzen.

- Ausweitung des Verbraucherschutzes auf kostenlose Dienste.

- Entlastung für Unternehmen.

3. Besserer Rechtsschutz für Verbraucher, wirksame DURCHSETZUNG sowie verstärkte Zusammenarbeit der Behörden in einem FAIREN und SICHEREN Binnenmarkt

3.1 Besserer Rechtsschutz für Verbraucher

- Nutzung des vollen Potenzials behördlicher Verfügungen zur Sicherstellung des Rechtsschutzes für Verbraucher bei Massenschadensereignissen.

- Stärkung der vorhandenen Instrumente für Verbraucher - Alternative Streitbeilegung und Online-Streitbeilegung.

3.2 Wirksame Durchsetzung und verstärkte Zusammenarbeit der Behörden in einem fairen und sicheren Binnenmarkt

a Wirksamerer Sanktionen, vor allem für weitverbreitete Verstöße

b Hilfe für die Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung für die neue CPC-Verordnung

c Aufbau von Kapazitäten

- Finanzierung und Koordinierung für die E-Enforcement Academy.

- Es liefert den Mitgliedstaaten Unterstützung zur Sicherstellung,

d Koordinierte Durchsetzung

3.3 Einführung von Rechtsvorschriften für die Sicherheit von Non-Food-Produkten

a Modernisierung des Schnellwarnsystems

b Die beste Nutzung der koordinierten Marktüberwachung

4. Internationale Zusammenarbeit

a Kooperationsvereinbarungen zum Ausbau der Koordinierung mit Partnern außerhalb der EU

b Produktsicherheit: eine globale Herausforderung

5. Sicherstellung der GLEICHBEHANDLUNG von VERBRAUCHERN IM Binnenmarkt: Bekämpfung des Problems der ZWEIERLEI QUALITÄT von VERBRAUCHSGÜTERN

6. BEWUSSTSEINSBILDUNG und AUFBAU von KAPAZITÄTEN

6.1 Dialog mit den Verbrauchern und Informationskampagne

6.2 Ausbildung, Schulung, Ausbau von Kapazitäten und andere Informationsinstrumente

7. Vorbereitung der VERBRAUCHERPOLITIK für ZUKÜNFTIGE Herausforderungen

- Künstliche Intelligenz.

- Internet der Dinge.

- Nachhaltiger Verbrauch.

8. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 72/18

... /EG /EG zu streichen. Gemäß dieser Bestimmung müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass ihre nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften über den grenzüberschreitenden Vertrieb von OGAW in ihrem Hoheitsgebiet aus der Ferne und in elektronischer Form leicht zugänglich sind und in einer in der Finanzwelt gebräuchlichen Sprache bereitgestellt werden. Ein parallel dazu vorgelegter Vorschlag für eine Verordnung zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Fonds enthält spezifische Vorschriften über die Transparenz nationaler Vorschriften und Anforderungen für Marketing-Anzeigen, die für alle Investmentfonds gelten. Diese neuen Vorschriften werden gewährleisten, dass die ESMA umfassende, klare und aktuelle Informationen sammelt und veröffentlicht.



Drucksache 228/1/18

... 35. Der Bundesrat begrüßt, dass EFRE-Vorhaben über die in der Verordnung vorgegebenen Ziele hinaus auch Ziele des künftigen ESF+ unterstützen können. Der Bundesrat fordert, im weiteren Verlauf der Verhandlungen zu den Strukturfondsverordnungen die praktische Ausgestaltung stärker in den Fokus zu rücken, weil mit dieser neuen Kombinationsmöglichkeit noch keine praktischen Erfahrungen gesammelt werden konnten.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.