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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Sammelbehältnissen"


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Drucksache 664/04

... Absatz 1 Satz 1 ermächtigt die zuständige Behörde, die Gemeinsame Stelle mit den Aufgaben nach § 9 Abs. 5 Satz 3 und § 16 zu beleihen. Angesichts der gegenseitigen Mitteilungs- und Informationspflichten zwischen zuständiger Behörde und Gemeinsamer Stelle ist es sinnvoll, beide Aufgabenbereiche an einer Stelle organisatorisch zusammenzuführen. Zudem können so die Marktkenntnisse der Hersteller für diese Aufgaben wirksam genutzt und die Vollzugsbehörden entlastet werden. Nach der Beleihung nimmt die Gemeinsame Stelle sowohl die ihr ursprünglich nach dem Gesetz zukommende Aufgabe des Rechenzentrums wahr, bei dem Meldungen der Kommunen, Angaben über die registrierten Hersteller sowie die Informationen aus den Mitteilungspflichten zusammenlaufen und die abzuholenden Mengen und die Verteilung der Abholpflicht berechnet wird. Darüber hinaus hat sie dann die zunächst der zuständigen Behörde zugewiesenen hoheitlichen Aufgaben des Sicherstellens der Bereitstellung von Sammelbehältnissen bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, der Registrierung der Hersteller und der Anordnung der Abholung zu erfüllen. Diese Aufgabenkreise von Gemeinsamer Stelle und zuständiger Behörde bleiben jedoch auch nach der Beleihung getrennt: hoheitlich handelt die Gemeinsame Stelle nur in dem o.a. Bereich der ursprünglichen Aufgaben der zuständigen Behörde nach § 9 Abs. 5 Satz 3 und § 16. lhre Funktion als Rechenzentrum nach § 14 ist von der Beleihung nicht betroffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Abfallwirtschaftliche Ziele

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Alternativen

B. Einzelne Vorschriften


 
 
 


Suchbeispiele:


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