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94 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schadstoffbelastungen"


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Drucksache 145/07

... Da es sich um Fahrten in umschlossenen Räumen handelt, führte ein nur zeitweilig geltendes Rauchverbot zu andauernden Schadstoffbelastungen und Gesundheitsgefährdungen für die nicht rauchenden Mitreisenden. Eine Gesetzesvielfalt auf Länderebene stellte damit eine Rechtszersplitterung mit problematischen Folgen dar, die im Interesse sowohl des Bundes als auch der Länder nicht hingenommen werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 145/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bundesnichtraucherschutzgesetz)

§ 1
Rauchverbot

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Hinweispflicht

§ 4
Verantwortlichkeit

§ 5
Bußgeldvorschrift

Artikel 2
Änderung der Arbeitsstättenverordnung

Artikel 3
Änderung des Jugendschutzgesetzes

Artikel 4
Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Handlungsbedarf und Ziel

II. Inhalte und Maßnahmen des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Finanzielle Auswirkungen

V. Kosten und Preiswirkungen

VI. Bürokratiekosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Nummer n

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Absatz 1

Absatz 2


 
 
 


Drucksache 414/06

... " Strategie für nachhaltige Entwicklung" und des sechsten Umweltaktionsprogramms16 und wird als wichtiges Ziel für die Förderung von Wachstum und Beschäftigung in der EU angesehen (zwei Drittel der Mitgliedstaaten widmen sich dieser Frage in ihrem nationalen Reformprogramm im Rahmen ihrer Lissabon-Strategie). Das Ziel der Erhaltung der biologischen Vielfalt profitiert wesentlich von den innerhalb der Umweltpolitik erzielten Fortschritten. Die am deutlichsten erkennbaren Fortschritte wurden bei der Verringerung der Schadstoffbelastungen aus punktförmigen Quellen erzielt beispielsweise bei den Auswirkungen städtischer Abwässer auf den ökologischen Zustand der Flüsse. Diffuse Schadstoffe, wie eutrophierende Luftschadstoffe, führen jedoch nach wie vor zu einer erheblichen Belastung. Die jüngsten Rahmenrichtlinien und thematischen Strategien in den Bereichen Wasser, Luft, Meer, Boden, natürliche Ressourcen, Stadt und Pestizide (im Erscheinen) dürften nach ihrer Umsetzung bzw. Verwirklichung für weitere Fortschritte sorgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 414/06




1. Einführung

2. WARUM IST die BIOLOGISCHE Vielfalt SO wichtig?

3. WIE verändert SICH die BIOLOGISCHE Vielfalt und WARUM?

3.1. Gegenwart und Zukunft der biologischen Vielfalt

3.2. Einflüsse und Ursachen für den Verlust der biologischen Vielfalt

4. WAS wurde bisher GETAN und mit welchem Erfolg?

4.1. Das EU-Konzept für eine Politik zur Erhaltung der biologischen Vielfalt

4.2. Die Erhaltung der biologischen Vielfalt im Rahmen der internen Politik der EU

4.2.1. Schutz der wichtigsten Lebensräume und Arten

4.2.2. Einbindung des Ziels der Erhaltung der biologischen Vielfalt in die Strategie für nachhaltige Entwicklung

4.2.3. Einbindung des Ziels der Erhaltung der biologischen Vielfalt in die landwirtschaftliche und ländliche Entwicklungspolitik

4.2.4. Einbindung in die Fischereipolitik

4.2.5. Einbindung in die Regionalpolitik und die territoriale Entwicklung

4.2.6. Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten

4.3. Die Erhaltung der biologischen Vielfalt im Rahmen der EU-Außenpolitik

4.3.1. Internationales Regierungsführung

4.3.2. Unterstützung nach Außen

4.3.3. Welthandel

4.4. Unterstützende Maßnahmen

4.4.1. Wissen

4.4.2. Sensibilisierung und öffentliches Engagement

4.4.3. Überwachung und Berichterstattung

5. WAS MUSS Geschehen?

5.1. Ein EU-Aktionsplan bis zum Jahr 2010 und darüber hinaus

5.2. Die vier zentralen Politikbereiche und die zehn vorrangigen Ziele

5.2.1. POLITKBEREICH 1: Biologische Vielfalt in der EU

5.2.2. POLITIKBEREICH 2: Die EU und die weltweite biologische Vielfalt

5.2.3. POLITIKBEREICH 3: biologische Vielfalt und Klimawandel

5.2.4. POLITIKBEREICH 4: Die Wissensgrundlage

5.3. Die vier zentralen Unterstützungsmaßnahmen

5.4. Überwachung, Bewertung und Überprüfung

5.5. Eine längerfristige Perspektive für die biologische Vielfalt und die EU als politischer Rahmen


 
 
 


Drucksache 510/06

... (10) Da auf Gemeinschaftsebene keine genauen und zuverlässigen Informationen über die Konzentrationen von prioritären Stoffen in Biota und Sedimenten vorliegen und Informationen über Oberflächengewässer eine ausreichende Grundlage für die Gewährleistung eines umfassenden Schutzes und einer wirksamen Verminderung der Verschmutzung bieten, sollten in dieser Phase nur UQN-Werte für Oberflächengewässer festgesetzt werden. Bei Hexachlorbenzol, Hexachlorbutadien und Quecksilber kann der Schutz vor indirekten Wirkungen und Sekundärvergiftung jedoch nicht allein durch UQN für Oberflächengewässer auf Gemeinschaftsebene sichergestellt werden. Daher sind in diesen Fällen UQN für Biota festzusetzen. Um den Mitgliedstaaten je nach ihrer Überwachungsstrategie eine gewisse Flexibilität einzuräumen, sollten sie die Möglichkeit haben, entweder diese UQN zu überwachen und ihre Einhaltung bei Biota zu überprüfen oder sie in UQN für Oberflächenwasser zu konvertieren. Außerdem haben die Mitgliedstaaten UQN für Sedimente oder Biota festzulegen, wenn dies zur Ergänzung der auf Gemeinschaftsebene festgelegten UQN erforderlich und angezeigt ist. Da Sedimente und Biota weiterhin wichtige Matrizes für die Überwachung bestimmter Stoffe sind, durch die die Mitgliedstaaten die langfristigen Auswirkungen anthropogener Tätigkeiten und Trends bewerten können, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die derzeitigen Schadstoffbelastungen von Biota und Sedimenten nicht ansteigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/06




Begründung

1 Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Artikel 1
- Gegenstand:

Artikel 2
und Anhang I – Umweltqualitätsnormen:

Artikel 3
- Übergangszone der Überschreitungen:

Artikel 4
- Bestandsaufnahme der Emissionen, Einleitungen und Verluste:

Artikel 5
und Anhang II – Identifizierung von prioritären gefährlichen Stoffen:

Artikel 6
, 7 und 8:

Artikel 9
, 10 und 11:

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Umweltqualitätsnormen

Artikel 3
Übergangszone der Überschreitungen

Artikel 4
Bestandsaufnahme der Emissionen, Einleitungen und Verluste

Artikel 5
Änderung der Richtlinie 2000/60/EG

Artikel 6
Änderung der Richtlinien 82/176/EWG, 83/513/EWG, 84/156/EWG und 84/491/EWG

Artikel 7
Änderung der Richtlinie 86/280/EWG

Artikel 8
Aufhebungen

Artikel 9
Umsetzung

Artikel 10
Inkrafttreten

Artikel 11
Adressaten

Anhang I
Umweltqualitätsnormen für prioritäre Stoffe und bestimmte andere Schadstoffe

Teil
A: Umweltqualitätsnormen (UQN) für prioritäre Stoffe in Oberflächengewässern

Teil
B: Umweltqualitätsnormen (UQN) für andere Schadstoffe

Teil
C: Einhaltung der Umweltqualitätsnormen

Anhang II
: Änderung von Anhang X der Richtlinie 2000/60/EG


 
 
 


Drucksache 162/06

... -Immissionsschutzgesetz ist eine bundeseinheitliche Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung nach § 40 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz notwendig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 162/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Artikel 1
... Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - ... BImSchV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen

§ 3
Kennzeichnung

§ 4
Ausgabe der Plaketten

§ 5
Nachweis der Schadstoffgruppe für im Inland zugelassene Fahrzeuge

§ 6
Nachweis der Schadstoffgruppe für im Ausland zugelassene Fahrzeuge

Anhang 1
Plakettenmuster(zu §§ 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1)

Anhang 2
(zu § 2 Abs. 2) Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen

Artikel 2
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Anhang 1 Plakettenmuster

Zu Anhang 2 Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 812/05

... Die Verminderung der durch den Kraftfahrzeugverkehr verursachten Schadstoffbelastungen ist seit Jahren ein Hauptanliegen deutscher Verkehrspolitik. Unter maßgeblicher Mitwirkung der Bundesregierungen sind die Grenzwerte für die gasförmigen Schadstoffe von Personenkraftwagen mit Dieselmotor europaweit von 1993 (Abgasstufe Euro 1) bis 2006 (Abgasstufe Euro 4) um mehr als 70 % und die für die Partikelmasse um etwa 85 % abgesenkt worden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 812/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitischen Auswirkungen

Verordnung

29. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung *

Artikel 1

Artikel 2

Anhang zu
Artikel 1 Nr. 4 Anlage XXVI (zu § 47 Abs. 3a)

1. Allgemeines

1.1 Anwendungsbereich

1.2 Begriffsbestimmungen und Abkürzungen

2. Definitionen der Minderungsstufen

3. Anforderungen an offene Partikelminderungssysteme

3.1 Übereinstimmungskriterien für offene Partikelminderungssysteme

3.2 Prüfung des offenen Partikelminderungssystems

3.3 Durchführung des Dauerlaufs

3.4 Prüfungen im Dauerlauf

3.5 Abgasuntersuchung

3.6 Worst-Case-Regeneration nach dem Dauerlauf

3.7 Abgasmessungen während des Dauerlaufs

3.8 Bewertung des offenen Partikelminderungssystems

4. Anforderungen an ein offenes Partikelminderungssystem zur Bildung einer Fahrzeugfamilie

4.1 Übereinstimmungskriterien für Fahrzeugfamilien

4.2. Auswahl der Prüffahrzeuge

4.3 Prüfkriterien des Verwendungsbereiches innerhalb einer Familie nach Anhang I Abschnitt 1.2

4.4. Prüf- und Messablauf auf dem Rollenprüfstand

4.5 Bewertung der offenen Partikelminderungssysteme für den Verwendungsbereiches innerhalb einer Fahrzeugfamilie

5. Anforderungen an periodisch regenerierende Partikelminderungssysteme

6. Genehmigung

6.1 Neue Kraftfahrzeuge

6.l.1 EG-Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis

6.1.2 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge

6.2 Für den Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge

6.2.1 EG-Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis

6.2.2 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge

6.2.3 Partikelminderungssystem für die Nachrüstung

7. Genehmigungsbehörde

8. Rücknahme der Genehmigung

9. Zusätzliche Anforderungen

9.1 Betriebsverhalten

9.2 Geräuschverhalten

9.3 Additivierung

9.4. Elektromagnetische Verträglichkeit

10. Einbau und Abnahme der Nachrüstung mit einem genehmigten Partikelminderungssystem

10.1 Einbau

10.2 Abnahme

Anhang I
(Übersicht über Prüfabläufe)

1. Offene Partikelminderungssysteme

1.1 Partikelminderungssystem:

1.2 Verwendungsbereich für Fahrzeugfamilien

2 Geschlossene Partikelminderungssysteme

2.1 Partikelminderungssystem:

2.2 Verwendungsbereich für Fahrzeugfamilien Herstellervorschläge zur Vorkonditionierung

Anhang II
(zu Nr. 6.1.1, 6.2.1 oder Nr. 6.2.3)

Anhang III
(zu Nr. 6.1.2, Nr. 6.2.2 oder 6.2.3)

Anhang IV
(zu Nr. 3 oder Nr. 5)

Anhang V
(zu Nr. 10.2)

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den Einzelbestimmungen

1. Zum Einleitungssatz

2. Zu Artikel 1

2.1 Zu Artikel 1 Nr. 1 Inhaltsübersicht

2.3 Zu Artikel 1 Nr. 3 § 72

2.4 Zu Artikel 1 Nr. 4 Anlage XXVI

3. Zu Artikel 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 762/05

... Die Verbesserung der Bedingungen der Meeresumwelt in ihrer Gesamtheit durch Reduzierung der von der Schifffahrt ausgehenden Schadstoffbelastungen ist das Ziel des MARPOL-Übereinkommens von 1973/1978 und seiner Anlagen. Dieser Zielsetzung dient auch die Neunte Verordnung Umweltschutz-See. Durch die Verordnung wird die am 1. April 2004 vom Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) mit Entschließung MEPC.115(51) angenommene Änderung der Anlage IV des MARPOL-Übereinkommens von 1973/1978 in nationales Recht umgesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 762/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte getrennt für Bund, Länder und Kommunen aufgeteilt in

E. Sonstige Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme, Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau)

Verordnung

Neunte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe Revidierte Anlage IV von MARPOL 73/78

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Regel 1 Begriffsbestimmungen

Regel 2 Anwendung

Regel 3 Ausnahmen

Kapitel 2
Besichtigungen und Ausstellung von Zeugnissen

Regel 4 Besichtigungen

Regel 5 Ausstellung oder Bestätigung des Zeugnisses

Regel 6 Ausstellung oder Bestätigung eines Zeugnisses durch eine andere Regierung

Regel 7 Form des Zeugnisses

Regel 8 Geltungsdauer und Gültigkeit des Zeugnisses

Kapitel 3
Ausrüstung und Überwachung des Einleitens

Regel 9 Abwassersysteme

Regel 10 Genormte Abflussanschlüsse

Regel 11 Einleiten von Abwasser

Kapitel 4
Auffanganlagen

Regel 12 Auffanganlagen

Anhang
Muster eines Zeugnisses

Internationales Zeugnis über die Verhütung der Verschmutzung durch Abwasser

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den Einzelbestimmungen

1. Zu Artikel 1

2. Zur Artikel 2:


 
 
 


Drucksache 14/05

... entspricht oder ob dabei Abstriche gemacht werden müssen. In Abhängigkeit von diesen Voraussetzungen werden für einen Einsatz die gleichen Zulässigkeitsanforderungen im Hinblick auf die zulässigen Schadstoffbelastungen vorgegeben wie im Fall der Profilierung mit Deponiebauersatzstoffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 14/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Gender-Mainstreaming

E. Kosten der öffentlichen Haushalte

F. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundsätze

§ 4
Einsatz und Zuordnung

§ 5
Inverkehrbringen von Abfällen

§ 6
Überwachung und Dokumentation

§ 7
Ordnungswidrigkeiten

§ 8
Übergangsregelung

§ 9
Inkrafttreten

Anhang 1
Zuordnungskriterien für den Einsatz von Abfällen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff sowie für den unmittelbaren Einsatz als Deponieersatzbaustoff (zu § 4)

Tabelle

Tabelle

Anhang 2
Vorgaben zur Beprobung (zu § 6 Abs. 1 und Anhang 1)

Anhang 3
Anforderungen bei dem Einsatz von stabilisierten oder verfestigten Abfällen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff und deren Verwendung als Deponieersatzbaustoff (zu § 3 Abs. 3)

1. Grundsätzliche Voraussetzungen für den Einsatz von stabilisierten oder verfestigten Abfällen als oder zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff

2. Zuordnung von und Anforderungen an stabilisierte oder verfestigte Abfälle

3. Anforderungen

4. Untersuchungsverfahren zum Nachweis der Verfestigung und der Stabilisierung

5. Bekanntmachungen sachverständiger Stellen

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziele und Konzeption der Verordnung

III. Gender-Mainstreaming

1. Kosten

2. Preiswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Nummer 1

Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Anhang 1:

Zu Anhang 2:

Zu Anhang 3:


 
 
 


Drucksache 86/17 PDF-Dokument



Drucksache 252/10 PDF-Dokument



Drucksache 255/17 PDF-Dokument



Drucksache 356/1/19 PDF-Dokument



Drucksache 500/10 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.