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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schallimmissionsberechnungen"


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Drucksache 319/14 (Begründung)

... Die Ermittlung der Schallimmissionen aus Rangier- und Umschlagbahnhöfen erfolgte bisher mit einer von der Schall 03 unabhängigen Richtlinie, der "Akustik 04", Ausgabe 1990. Die Berechnung dieser Verkehrsanlagen wurde nunmehr in die Schall 03 [2012] integriert und an die Methodik der Schall 03 angepasst. Außerdem wurden die akustischen Kenndaten von Umschlagbahnhöfen sowie die Ausgangsdaten für die spezifischen Geräuschquellen von Rangier- und Umschlagbahnhöfen, wie z.B. Gleisbremsen, an den derzeitigen Stand der Technik angepasst. Geräuschquellen, die nicht den Fahrgeräuschen von Schienenwegen zugeordnet werden können, sind nicht mehr Gegenstand der Verordnung. Dadurch wird nun ein aktuelles und einheitliches Berechnungsverfahren für Eisenbahnstrecken sowie für Rangier- und Umschlagbahnhöfe ermöglicht, das sowohl zum Schutz vor Fahrgeräuschen wie auch vor sonstigen Verkehrsgeräuschen Anwendung findet. In der Schall 03 [2012] wurden im Wesentlichen die Schallemissionsansätze der Akustik 04 [ 1990] übernommen. Die formale Umstellung der Emissionsdatenblätter u.a. auf Oktavpegel-Darstellung und eine verfeinerte geometrische Berechnung ermöglichen eine genauere Abbildung der akustischen Wirkungen und haben zur Folge, dass die Ergebnisse nicht in jedem Fall identisch sein können. Die Umstellung wurde so vorgenommen, dass sich insgesamt keine systematischen Veränderungen in den Ergebnissen der Schallimmissionsberechnungen ergeben werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 319/14 (Begründung)




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Wesentliche Bestimmungen

1. Berechnungsverfahren

2. Berechnung der Schallausbreitung

3. Unterschiede zwischen Schall 03 [1990] sowie Akustik 04 [1990] und Schall 03 [2012]

4. Vergleichsrechnung zwischen Schall 03 [1990] und Akustik 04 [1990] sowie Schall 03 [2012]

5. Schienenbonus

6. Anerkennung akustischer Kennwerte

III. Vereinbarkeit mit EU-Recht

IV. Ermächtigungsgrundlage

V. Alternativen

VI. Befristung

VII. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

VIII. Weitere Kosten

IX. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

X. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

1. Fahrzeugarten von Eisenbahnen

2. Fahrzeugarten von Straßenbahnen

3. Geschwindigkeit

4. Fahrbahnarten

5. Schallminderungstechniken am Gleis

6. Brücken

7. Rangier- und Umschlagbahnhöfe

8. Straßenbahnen

9. Schallausbreitung

10. Auffälligkeit von Eisenbahngeräuschen

11. Berücksichtigung von abweichender Bahntechnik und von schalltechnischen Innovationen Grundlage für die Beurteilung, ob eine abweichende Bahntechnik oder eine schalltechnische Innovation vorliegt, ist die messtechnische Ermittlung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2164: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Verkehrslärmschutzverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 610/04

... Die kommunale Lärmminderungsplanung entfaltet in der Praxis nur geringe Wirksamkeit. Verschiedene Veröffentlichungen belegen, dass trotz der gesetzlichen Verpflichtung und teilweise der Unterstützung durch die Länder sowohl in finanzieller als auch personeller Hinsicht (Erstellung der Schallimmissionspläne durch Landesumweltämter) ein erhebliches Vollzugsdefizit besteht. So haben nach einer Untersuchung von Eckhart Heinrichs (Lärmminderungsplanung in Deutschland, Dortmunder Beiträge zur Raumplanung, Institut für Raumplanung Universität Dortmund, Dortmund 2002), die auf einer Befragung von Straßen- und Gemeindeverwaltungen beruht, bis zum Sommer 2000 erst rund 350 Gemeinden mit Arbeiten an einem Lärmminderungsplan begonnen, wobei teilweise auch lediglich erst Vorprüfungen durchgeführt wurden. Ferner wurde festgestellt, dass nur 248 der befragten Gemeinden über eine abgeschlossene Lärmanalyse (Schallimmissionsberechnungen mit Konfliktanalyse) verfügen und von diesen Gemeinden nur 42% eine Maßnahmenplanung durchgeführt haben. Weiterhin haben nur 27% der Gemeinden geplante Lärmminderungsmaßnahmen zumindest teilweise umgesetzt. Berücksichtigt man die Gesamtzahl von bundesweit ca. 14.000 Städten und Gemeinden, wird der geringe Prozentsatz der lärmminderungsplanenden und insbesondere Lärmminderungsmaßnahmen durchführenden Gemeinden deutlich. Zwar ist davon auszugehen, dass nicht in jeder Gemeinde eine Lärmminderungsplanung durchgeführt werden muss, berücksichtigt man aber die für eine positive Vorprüfung nach der LAI-Muster-VV empfohlenen Kriterien, so ist zu erwarten, dass die vorliegende Lärmbelastung in Gemeinden sehr häufig die Planungspflicht nach § 47a

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 610/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

§ 47a
Örtliche Lärmkartierung

§ 47b
Strategische Lärmkartierung

§ 47c
Datenerhebung und Datenaustausch

§ 47d
Lärmminderungsplanung für Wohngebiete

§ 47e
Lärmminderungsplanung für die Umgebung von Hauptlärmquellen

§ 47f
Ziele für die Lärmminderungsplanung

§ 47g
Prüfung des Planungserfordernisses

§ 47h
Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 47i
Beteiligung der Behörden

§ 47j
Gemeinsame Vorschriften zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

§ 47k
Strategische Umweltprüfung bei Lärmminderungsplänen

§ 47l
Gemeinsame Aufstellungsverfahren mit anderen Fachplänen

§ 47m
Information der Öffentlichkeit

§ 47n
Zuständige Behörden

§ 47o
Sachverständige Stellen

§ 47p
Rechtsverordnungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes

II. Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG

1. Zielsetzung der Umgebungslärmrichtlinie

2. Wesentlicher Inhalt der Umgebungslärmrichtlinie

3. Umsetzungsbedarf

4. Konzeption der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht

5. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

6. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Umsetzung der SUP-Richtlinie 2001/42/EG

IV. Erweiterung des § 32 BImSchG

V. Alternativen

VI. Kosten

1. Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie

2. Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung der SUP-Richtlinie

3. Kosten im Zusammenhang mit der Erweiterung des § 32 BImSchG

B. Zu den einzelnen Artikeln

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

§ 47a
Örtliche Lärmkartierung

§ 47b
Strategische Lärmkartierung

§ 47c
Datenerhebung und Datenaustausch

§ 47d
Lärmminderungsplanung für Wohngebiete

§ 47e
Lärmminderungsplanung für die Umgebung von Hauptlärmquellen

§ 47f
Ziele für die Lärmminderungsplanung

§ 47g
Prüfung des Planungserfordernisses

§ 47h
Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 47i
Beteiligung der Behörden

§ 47j
Gemeinsame Vorschriften zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

§ 47k
Strategische Umweltprüfung bei Lärmminderungsplänen

§ 471
Gemeinsame Aufstellungsverfahren

§ 47m
Information der Öffentlichkeit

§ 47n
Zuständige Behörden

§ 47o
Sachverständige Stellen

§ 47p
Rechtsverordnungen

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 319/14 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.