572 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Schaub"
Drucksache 413/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
... 1. Der Bundesrat begrüßt das Anliegen der Kommission, die Durchführung multinationaler klinischer Prüfungen mit Arzneimitteln am Menschen zu erleichtern. Insbesondere sollten dadurch einheitliche Verfahren beim Einreichen der Anträge auf Genehmigung der klinischen Prüfung gewährleistet werden. Ebenso soll die unnötig komplexe Sicherheitsberichterstattung vereinfacht werden. Derzeit besteht die Gefahr, dass das eigentliche Anliegen, der Patientenschutz, bei der unüberschaubaren Vielzahl der Meldungen in den Hintergrund tritt.
Drucksache 517/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - 2. KostRMoG)
... Die Einführung einer Festgebühr für die bisher in den §§ 65, 67 und 76 KostO abgebildeten Gebührentatbestände wird vor dem Hintergrund der mit dem Gesetzentwurf bezweckten Vereinfachung des Kostenrechts begrüßt. Jedoch ist die Höhe der vorgesehenen Gebühr nicht ausreichend, einem weiteren Anliegen - der Erhöhung des Kostendeckungsgrades im Bereich der Justiz - Rechnung zu tragen. Insbesondere im Falle einer oder mehrerer gleichzeitig beantragter Änderungen des Inhalts oder Eintragung der Aufhebung des Sondereigentums nach Nummer 5 der Anmerkung wird die veränderte Gebührenregelung bei werthaltigen Objekten mit einer überschaubaren Anzahl an Grundbuchblättern im Vergleich zur bestehenden Regelung Einnahmedefizite zur Folge haben. Darüber hinaus sollen durch eine angemessene Höhe der vorgesehenen Festgebühr auch die Gebührenmindereinnahmen ausgeglichen werden,
Drucksache 148/12
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Forderung gesetzgeberischer Initiativen betreffend die nachhaltige Erhöhung der Energieeffizienz in Deutschland
... 8. Der Bundesrat sieht beim privaten Stromverbrauch (Haushaltsstrom) einen im Volumen zwar begrenzten, nichtsdestotrotz jedoch sinnvollen Ansatzpunkt für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, der durch geringere Systemkosten über nicht benötigte Netz,- Erzeugungs- und Reservekapazitäten einen volkswirtschaftlichen Vorteil generiert und für Endverbraucher im Hinblick auf eine überschaubare Kostenbelastung eine durch geringeren Stromverbrauch erzielbare Überkompensation erwarten lässt. Daher bittet der Bundesrat die Bundesregierung, diesen Bereich im Rahmen des vorzulegenden Gesamtkonzeptes angemessen zu berücksichtigen.
Drucksache 164/2/12
Antrag aller Länder
Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Artikels 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist
... Bei Nutzung der vertragsimmanenten Änderungsklauseln der Artikel 10 und 19 ESM-Vertrag handelt es sich um substantielle Änderungen des ESM-Vertrags, die auch im Zeitpunkt der Zustimmung zu dem Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus nicht überschaubar sein werden. Deshalb berührt die Nutzung der vertragsimmanenten Änderungsklauseln erneut die Integrationsverantwortung von Bundestag und Bundesrat. Auch diese im Vertrag angelegten Evolutivklauseln bedürfen daher erneut eines Zustimmungsgesetzes nach Artikel 23 Absatz 1 GG.
Drucksache 413/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/20 /EG - COM(2012) 369 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt das Anliegen der Kommission, die Durchführung multinationaler klinischer Prüfungen mit Arzneimitteln am Menschen zu erleichtern. Insbesondere sollten dadurch einheitliche Verfahren beim Einreichen der Anträge auf Genehmigung der klinischen Prüfung gewährleistet werden. Ebenso soll die unnötig komplexe Sicherheitsberichterstattung vereinfacht werden. Derzeit besteht die Gefahr, dass das eigentliche Anliegen, der Patientenschutz, bei der unüberschaubaren Vielzahl der Meldungen in den Hintergrund tritt.
Drucksache 38/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Umstrukturierung und Antizipierung von Veränderungen - Lehren aus den jüngsten Erfahrungen KOM (2012) 7 endg.
... Das folgende Schaubild zeigt, dass Arbeitszeitverkürzungen in der EU im ersten Quartal 2009, als die Produktion einen konjunkturellen Tiefstand erreichte, am häufigsten zum Einsatz kamen. Infolge des Aufschwungs nahm auch die durchschnittliche Arbeitszeit zu, was ein Anzeichen für weniger Kurzarbeit und in einigen Fällen für Anpassungen der Personalstärke ist.
Grünbuch Umstrukturierung und Antizipierung von Veränderungen: Lehren aus den jüngsten Erfahrungen
1. Einleitung: Proaktives umstrukturieren für Wettbewerbsfähigkeit Wachstum in der Zukunft
Lehren aus der Krise
Herausforderungen im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit
Anpassungsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern - Unternehmen im Mittelpunkt des Umstrukturierungsprozesses
Die Rolle der regionalen und lokalen Behörden bei der wirtschaftlichen und sozialen Umstellung
Auch der öffentliche Dienst ist ein wichtiger Arbeitgeber
2. Lehren aus der Krise
3. Herausforderungen IM Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit: Bedeutung der Förderung der wirtschaftlichen Industriellen Anpassung
Unterschiedliche Anpassungsmöglichkeiten für Unternehmen
Notwendige Rahmenbedingungen für eine effiziente Anpassung
4 Umstrukturierung
4. Anpassungsfähigkeit von Unternehmen Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern als Herausforderung - Unternehmen IM Mittelpunkt des Umstrukturierungsprozesses
5. Erzeugung von Synergieeffekten im Zuge des wirtschaftlichen Wandels
a Antizipierung von Umstrukturierungsprozessen Langfristige strategische Planung
b Vorbereitung und Bewältigung von Umstrukturierungsprozessen Frühzeitige Vorbereitung
Aufbau von gegenseitigem Vertrauen und gemeinsame Beurteilung der Sachlage
Minimierung der sozialen Auswirkungen
Minimierung externer wirtschaftlicher, sozialer, umweltbezogener und regionaler Auswirkungen
c Evaluierung und Berichterstattung
d Die Rolle der Sozialpartner
e Neubewertung des passiven Schutzes
6. die Rolle der regionalen lokalen Behörden
4 Konsultation
Europäische Kommission
Drucksache 462/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kostenhilfe für Drittbetroffene in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR-Kostenhilfegesetz - EGMRKHG )
... bezieht sich auf den Einsatz des eigenen Einkommens und Vermögens sowie auf die Höhe der Monatsraten, die die drittbetroffene Person aus dem einzusetzenden Einkommen zahlen muss. Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend § 115 Absatz 4 ZPO Kostenhilfe nicht bewilligt wird, wenn die Kosten der Prozessführung einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Dieser Betrag wird individuell bestimmt. Er beträgt vier Monatsraten zuzüglich der entsprechend § 115 Absatz 3 ZPO aus dem Vermögen aufzubringenden Teilbeträge. Bei der Kostenberechnung muss die geltende Gebührentabelle zu Grunde gelegt werden, da nicht auf Kosten der Staatskasse eine teure Honorarvereinbarung abgeschlossen werden darf. Wenn, wie in Verfahren vor dem EGMR im Regelfall, keine mündliche Verhandlung erfolgt, sind die Kosten deshalb überschaubar. Es wird daher nicht wenige Fälle geben, in denen die Kosten mit vier Monatsraten gedeckt werden können.
Drucksache 78/12
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten
... Mit dem Regelungsvorhaben soll eine bestehende Meldepflicht ausgeweitet werden. Bislang sind Veterinäruntersuchungsämter und sonstige Untersuchungsstellen verpflichtet, das Auftreten bestimmter Tierkrankheiten zu melden. Diese Meldepflicht soll nun auch bei Auftreten des Schmallenberg-Virus gelten. Das Ressort geht von einer überschaubaren Anzahl von Meldungen und damit von nicht nennenswerten zusätzlichen Bürokratiekosten aufgrund der Ausweitung der Meldepflicht aus.
Drucksache 388/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Basisinformationsblätter für Anlageprodukte - COM(2012) 352 final; Ratsdok. 12402/12
... 14. Zu Artikel 2 bittet der Bundesrat die Bundesregierung, im Verlauf der weiteren Verhandlungen über den Verordnungsvorschlag der Kommission zu prüfen, ob im Hinblick auf den Anwendungsbereich eine Klarstellung angezeigt ist, dass Spareinlagen wie beispielsweise das Sparbuch oder das Sparkassenbuch nicht unter den Anwendungsbereich der Verordnung fallen. Derartige einfache Spareinlagen und ihr Risikoprofil sind in der Regel für Anleger relativ leicht durchschaubar. Dies spricht im Lichte des Verordnungszwecks dagegen, sie unter den Anwendungsbereich der Verordnung zu subsumieren.
Drucksache 819/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
... in der Region Crivitz-Neustadt-Parchim-Lübz erhöhen die Belastungen der bestehenden Infrastruktur in den kommenden Jahren. Bei einer weiteren Zunahme von Einspeisung aus Erneuerbaren Energien in der Region Lübz wäre ein signifikanter Ausbau der 110 kV-Verteilungsnetzstruktur die Folge. Das Vorhaben 28 profitiert demgegenüber von der historisch gewachsenen Kreuzung zweier Spannungsebenen und kann mit sehr überschaubarem Eingriff in das Landschaftsbild eine wesentliche Verstärkung der Anbindung der Region Lübz erreichen. Es ist im Rahmen der Prüfung des Netzentwicklungsplans Strom als wirksamen, bedarfsgerechten und erforderlichen befunden wurden.
Drucksache 114/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Überprüfung des "Small Business Act" für Europa KOM (2011) 78 endg.
... Zu Recht sieht die Kommission Unterstützungsbedarf für KMU auf Märkten außerhalb der EU. Die von der Kommission zur Unterstützung der KMU vorgeschlagenen Maßnahmen werden grundsätzlich begrüßt. Die Vielzahl der unterstützenden Akteure/Organisationen ist jedoch nur schwer überschaubar. Hier würde eine Bündelung der Informationen gegebenenfalls auf Basis einer Internet-Plattform den Informationsfluss verbessern.
Drucksache 572/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. Februar 2007 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Staates Kuwait über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich
... Um eine Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zu ermöglichen, sieht Absatz 1 bei Bedarf Konsultationen zur Evaluierung der auf der Grundlage des Abkommens erreichten Zusammenarbeit und zur Prüfung etwaigen Änderungsbedarfs am Abkommen vor. Nach Absatz 2 können die zuständigen Behörden Arbeitsgruppen einrichten und Expertentreffen durchführen. Um den Abkommenstext überschaubar zu halten, können die Vertragsparteien überdies weitere Einzelheiten der Durchführung dieses Abkommens in Protokollen festlegen.
Drucksache 317/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention
... Die vorgesehene gesetzliche Informationspflicht ist dem deutschen Rechtssystem fremd. Sie lässt unüberschaubare Risiken im Hinblick auf Verantwortung und Haftung befürchten und ist nicht vollzugstauglich.
Drucksache 413/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission über den Online-Vertrieb von audiovisuellen Werken in der Europäischen Union: Chancen und Herausforderungen für den digitalen Binnenmarkt KOM (2011) 427 endg.
... 3. Die Kommission stellt mehrere Optionen für einzuschlagende Politikkonzepte vor, wie die Schaffung eines europäischen Rahmens für die gebietsübergreifende Online-Lizenzierung von Urheberrechten, die Ausweitung des Ursprungsland-Grundsatzes der Satelliten- und Kabelrichtlinie, die Schaffung eines einheitlichen europäischen Urheberrechtskodexes oder die Schaffung eines fakultativen einheitlichen Urheberrechtstitels. Der Bundesrat spricht sich für eine vornehmlich praktisch orientierte, in überschaubarer Zeit zu entwickelnde und konsensfähige Verbesserung des rechtlichen Rahmens aus. Überambitionierte Vorhaben, deren Verwirklichung überwiegend zweifelhaft erscheinen, sollten nicht im Vordergrund stehen. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass derzeit weitere wichtige Vorhaben zum Urheberrecht im europäischen Gesetzgebungsverfahren beraten werden.
Drucksache 573/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Februar 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Staates Katar über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich
... Um eine Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zu ermöglichen, sieht Absatz 1 bei Bedarf Konsultationen zur Evaluierung der auf der Grundlage des Abkommens erreichten Zusammenarbeit und zur Prüfung etwaigen Änderungsbedarfs am Abkommen vor. Nach Absatz 2 können die zuständigen Behörden Arbeitsgruppen einrichten und Expertentreffen durchführen. Um den Abkommenstext überschaubar zu halten, können die Vertragsparteien überdies weitere Einzelheiten der Durchführung dieses Abkommens in Protokollen festlegen.
Drucksache 129/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... Der heutige Telekommunikationsmarkt ist durch eine unüberschaubare Vielfalt von Tarifbedingungen und Kostendetails geprägt. Selbst die wesentlichen Vertragsbestandteile wie die gesamten festen Mindestkosten pro Monat und die Mindest- und Höchstpreise pro Minute sind bisher nur selten auf einen Blick erkennbar. Eine realistische Übersicht über die Kosten ist nicht möglich. Als Folge werden vielfach unpassende und überteuerte Verträge abgeschlossen und führen, gerade auch bei Jugendlichen, nicht selten zu erheblichen finanziellen Problemen. Eine Preistransparenz ist jedoch eine zentrale Voraussetzung, um einen chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt sicherzustellen.
Drucksache 576/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. April 2010 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Kosovo über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich
... Um eine Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zu ermöglichen, sieht Artikel 7 bei Bedarf Konsultationen zur Evaluierung der auf der Grundlage der Artikel 1 bis 4 erreichten Zusammenarbeit vor. Um den Abkommenstext überschaubar zu halten, können die Vertragsparteien überdies weitere Einzelheiten der Durchführung zu den Artikeln 1 bis 4 in einem Durchführungsprotokoll festlegen.
Drucksache 706/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße und zur Änderung der Fahrpersonalverordnung
... 5. entgegen Artikel 11 Absatz 1 des Anhangs zum AETR ein dort genanntes Schaublatt nicht oder nicht richtig aushändigt oder nicht dafür Sorge trägt, dass ein dort genannter Ausdruck erfolgen kann,
1. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 5 Satz 1 und Satz 2, Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 FPersV
2. Zu Artikel 2 Nummer 1a* - neu - § 18 Absatz 1 Nummer 8 FPersV
3. Zu Artikel 2 Nummer 1a* - neu - § 18 Absatz 1 Nummer 14 FPersV
4. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a - neu - § 19 Satz 1 FPersV und Buchstabe b - neu - § 19 Satz 3 FPersV
5. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 25 FPersV
§ 25 Zuwiderhandlungen gegen das AETR
Drucksache 712/11
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Messgeräte (ABl. L 135 vom 30.4.2004, S. 1), sogenannte MID] herstellen. Die zusätzliche Belastung der Wirtschaft verteilt sich auf über 300 Unternehmen. Mittelständische Unternehmen sind mitbetroffen, jedoch nicht im Sinne gesonderter (unternehmens-)größenspezifischer Belastungen. Die einzelnen Unternehmen können die einmaligen Zulassungskosten auf den Preis beim Verkauf der Messgeräte einer zugelassenen Bauart umlegen. Ihre Belastung ist insgesamt überschaubar.
Drucksache 339/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
... In Folge der Maßnahme entstehen für die Gebäudeeigentümer überschaubare direkte Kosten durch den erforderlichen Nachweis von Sachverständigen über die erfolgte Verringerung des Energiebedarfs.
Drucksache 809/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" (2014-2020) KOM (2011) 811 endg.
... Der ERC wird die Aufgabe eines wissenschaftsorientierten Finanzierungsgremiums wahrnehmen, bestehend aus einem unabhängigen Wissenschaftlichen Rat und einer ihn unterstützenden überschaubaren und kosteneffizienten Durchführungsstelle.
Drucksache 853/11
... Materiellrechtlich hinzugefügt werden Anforderungen an die Werbung in §§ 6a und 6b EnVKV. Der mit dieser neuen Pflicht verbundene Erfüllungsaufwand ist überschaubar. Bereits heute weisen Hersteller und Händler teilweise freiwillig in der Werbung auf die Energieeffizienzklasse hin.
Drucksache 574/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. März 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Kroatien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Organisierten und der schweren Kriminalität
... Um den Abkommenstext überschaubar zu halten, können die Vertragsparteien weitere Einzelheiten der Durch - führung zu den Artikeln 1 bis 4 in einem Durchführungsprotokoll festlegen.
Drucksache 86/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission: Von Herausforderungen zu Chancen - Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation KOM (2011) 48 endg.
... 5. Es sollte die Vielfalt der Formen der Zusammenarbeit von Industrie und öffentlich getragener Forschung aber auf eine überschaubare Anzahl von Instrumenten zurückgeführt werden.
Drucksache 310/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission: Konsultation zu den Fangmöglichkeiten KOM (2011) 298 endg.
...
1. Einleitung
2. Bestandslage
3. wirtschaftliche Analyse
4. politische Ausrichtung
4.1. Fehlende wissenschaftliche Gutachten
4.2. Fischereiaufwand
5. Bewirtschaftung über Mehrjahrespläne
6. Grundsätze für TAC-Vorschläge
7. Zeitplan für die Vorschläge
8. Fazit
Anhang Ia Nordostatlantik und angrenzende Gewässer
Anhang Ib Mittelmeer und Schwarzes Meer
Anhang II Fischereiaufwand über Mehrjahrespläne gesteuert (Angaben der Mitgliedstaaten an den STECF)
Drucksache 67/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft
... Deshalb verspricht der in diesem Abkommen verfolgte Ansatz, zunächst bilateral und für einen überschaubaren Rechtsbereich zu handeln, um möglichst schnell Lösungen für die betroffenen Eheleute anzubieten, ein effizienter Weg zu sein. Dazu gibt es für die Französische Republik und die Bundesrepublik Deutschland auch einen politischen Auftrag. Aus der gemeinsamen Erklärung zum 40. Jahrestag des Elysée-Vertrages 2003 stammt der Wunsch, das deutsche und französische Familienrecht einander anzugleichen.
Drucksache 706/11
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung zur Änderung der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße und zur Änderung der Fahrpersonalverordnung
... 5. entgegen Artikel 11 Absatz 1 des Anhangs zum AETR ein dort genanntes Schaublatt nicht oder nicht richtig aushändigt oder nicht dafür Sorge trägt, dass ein dort genannter Ausdruck erfolgen kann,
A. Probleme und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung Vollzugsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße
Artikel 2 Änderung der Fahrpersonalverordnung
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
Sonstige Kosten
5 Erfüllungsaufwand
Gleichstellungspolitische Belange
5 Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil - zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer n
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1744: Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße
Drucksache 150/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetz es und weiterer Gesetze
... Die Informationspflicht der Krankenhäuser gemäß Änderung zu § 137 SGB V zur Erstellung von Qualitätsberichten im Fünften Buch Sozialgesetzbuch wird durch die Verpflichtung zur jährlichen Berichterstattung ab dem Jahr 2013 ausgebaut. Dadurch dass die Krankenhäuser zukünftig in jedem Jahr und nicht wie bisher nur alle zwei Jahre den Qualitätsbericht erarbeiten müssen, entsteht den Einrichtungen zusätzlicher Verwaltungs- und Bürokratiekostenaufwand. Dieser ist allerdings als begrenzt anzusehen, da ein Großteil der für den Qualitätsbericht zu erfassenden Daten in den Krankenhäusern ohnehin kontinuierlich erhoben wird. Die jährliche Erarbeitung des Qualitätsberichts verursacht daher im Wesentlichen überschaubare Belastungen durch das Zusammenstellen, Kommentieren und Übermitteln der Daten. Es wird geschätzt, dass sich ab dem Jahr 2013 die insgesamt für die Krankenhäuser durch die Qualitätsberichte jährlich entstehenden Bürokratiekosten um 3,1 Millionen. Euro erhöhen. Soweit der Gemeinsame Bundesausschuss bis zu diesem Zeitpunkt in seinen Anforderungen an die Qualitätsberichte eine Verminderung des Erstellungsaufwandes erreicht, können die Kosten auch in geringerer Höhe anfallen.
Drucksache 129/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... Der heutige Telekommunikationsmarkt ist durch eine unüberschaubare Vielfalt von Tarifbedingungen und Kostendetails geprägt. Selbst die wesentlichen Vertragsbestandteile wie die gesamten festen Mindestkosten pro Monat und die Mindest- und Höchstpreise pro Minute sind bisher nur selten auf einen Blick erkennbar. Eine realistische Übersicht über die Kosten ist nicht möglich. Als Folge werden vielfach unpassende und überteuerte Verträge abgeschlossen und führen, gerade auch bei Jugendlichen, nicht selten zu erheblichen finanziellen Problemen. Eine Preistransparenz ist jedoch eine zentrale Voraussetzung, um einen chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt sicherzustellen.
Drucksache 317/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention
... Die vorgesehene gesetzliche Informationspflicht ist dem deutschen Rechtssystem fremd. Sie lässt unüberschaubare Risiken im Hinblick auf Verantwortung und Haftung befürchten und ist nicht vollzugstauglich.
Drucksache 647/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch) KOM (2011) 651 endg.; Ratsdok. 16010/11
... Dabei handelt es sich um eine sog. "Blankettstrafnorm", d.h. der Unrechtsgehalt ist ohne entsprechende "Auffüllungsnormen" nicht erkennbar. In einem solchen Fall müssen auch die "Auffüllungsnormen" und damit die Definition verbotener Insider-Geschäfte den Anforderungen des Artikels 103 Absatz 2 GG genügen. Hiernach müssen Straf- oder Bußgeldnormen so konkret gefasst sein, dass ihre Tragweite und der Anwendungsbereich erkennbar sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen. Bei den vielfältigen und kaum überschaubaren Möglichkeiten "geschäftsrelevanter" Umstände ist dies hier zweifelhaft. Aufgrund der Auswirkungen auf das Strafrecht muss aber die Vereinbarkeit mit den nationalen verfassungsrechtlichen Vorgaben sichergestellt sein.
Drucksache 41/2/11
Antrag des Landes Sachsen-Anhalt
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit im Verein - Antrag der Länder Baden-Württemberg, Saarland -
... Die Verwendung einer Mustersatzung könnte eine Möglichkeit darstellen, eine Vereinsgründung zu vereinfachen. Die Mustersatzung würde den Gründungsmitgliedern auf einfache und überschaubare Weise Rechtssicherheit verschaffen.
Drucksache 342/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
... Die theoretisch zu erwartende und zudem überschaubare Beschleunigung würde sich in der behördlichen Praxis durch ein wesentlich höheres Konfliktpotenzial, zusätzliche Prozesse und Änderungsverfahren im Enteignungs- und Besitzeinweisungsverfahren in eine faktische Verfahrensverlängerung verkehren. Gerade Maststandorte sind selbst innerhalb eines bereits parzellenscharfen Trassenkorridores örtlich noch relativ gut disponibel, was erhebliches Potenzial für Änderungen der angedachten Genehmigung bietet. Mit der vorgeschlagenen Beschleunigung des vorzeitigen Besitzeinweisungsverfahrens wird zudem verkannt, dass es auch im Enteignungsrecht rechtsstaatlich unabdingbare Fristen gibt, die mehrfach laufen würden, wenn es noch zu Änderungen käme.
Drucksache 253/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz - BeitrRLUmsG )
... - Zudem wird vorgesehen, dass der Abzugsverpflichtete bei positiver Kenntnis der Religionszugehörigkeit von einer Abfrage beim Bundeszentralamt absehen kann. Durch die Hereinnahme u.a. der GmbH in das neue elektronische Verfahren dürfte es viele Fälle geben, in denen die Religionszugehörigkeit des Gläubigers der Kapitalerträge dem Abzugsverpflichteten positiv bekannt ist. So ist z.B. dem Gesellschafter-Geschäftsführer als Vertreter der abzugsverpflichteten Ein-Personen-GmbH die Religionszugehörigkeit des Gläubigers der Ausschüttungserträge bekannt. Gleiches dürfte zumindest für viele andere GmbHs mit überschaubarem Gesellschafterkreis gelten. Ein Zwang zur Abfrage beim Bundeszentralamt wäre in diesen Fällen nicht vermittelbar.
Drucksache 833/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Abbau grenzübergreifender Erbschaftsteuerhindernisse in der EU KOM (2011) 864 endg.
... Anmerkung: √ : Schon vor dem 1. Januar 2000 in Kraft; √* Neu seit dem 1. Januar 2000. Die Abkommen der nordischen Länder sind Teil eines von diesen Ländern 1983 unterzeichneten multilateralen Übereinkommens: Nordiska skatteavtalet (Nordic convention), unterzeichnet am 22. März 1983 in Helsinki. Im Schaubild taucht jedes Abkommen zweimal auf, d.h. ein Abkommen zwischen UK und SE ist sowohl bei SE-UK als auch bei UK-SE markiert.
1. Einführung
2. Derzeitige Bestimmungen zur Besteuerung von Erbschaften
3. Die Probleme ihr Ausmass
4. Lösungsvorschläge
5. Fazit Folgemassnahmen
Anhang I Verzeichnis der Steuern, die in den Mitgliedstaaten auf Erbschaften Angewendet werden
Anhang II Doppelbesteuerungsabkommen der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer
Drucksache 209/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts
... es auch für von Kreditinstituten herausgegebene Namensschuldverschreibungen, die in der Praxis unter der Bezeichnung "Sparbriefe" vertrieben werden, gelten würden. Bei diesen wird ein fester Zinssatz für eine feste Laufzeit vereinbart. Neben dieser klaren und überschaubaren Struktur bieten sie aufgrund der Instituts- bzw. Einlagensicherung ein hohes Maß an Sicherheit. Der Gesetzentwurf trägt diesen Gesichtspunkten bereits Rechnung, indem er von Kreditinstituten herausgegebene Namensschuldverschreibungen in § 2 Nummer 7 Buchstabe d VermAnlG-E von der Prospektpflicht ausnimmt und insoweit keinen regulatorischen Handlungsbedarf sieht. Es ist nicht erkennbar, weshalb hiervon abweichend die Pflichten des Wertpapieraufsichtsrechts gelten sollten. Vielmehr spricht auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz dafür, diese transparente und sichere Form der Sparanlage nicht dem umfangreichen Pflichtenkatalog des sechsten Abschnitts des
Drucksache 114/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Überprüfung des "Small Business Act" für Europa KOM (2011) 78 endg.
... Zu Recht sieht die Kommission Unterstützungsbedarf für KMU auf Märkten außerhalb der EU. Die von der Kommission zur Unterstützung der KMU vorgeschlagenen Maßnahmen werden grundsätzlich begrüßt. Die Vielzahl der unterstützenden Akteure/Organisationen ist jedoch nur schwer überschaubar. Hier würde eine Bündelung der Informationen - gegebenenfalls auf Basis einer Internet-Plattform - den Informationsfluss verbessern.
Drucksache 54/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011
... Wegen des im Verhältnis zu der großen Anzahl an Einzelmaßnahmen vergleichsweise überschaubaren direkten finanziellen Entlastungsvolumens des Gesetzes sind spürbare Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, nicht zu erwarten. Auch im Hinblick auf die eingesparten Bürokratiekosten sind Auswirkungen nicht auszuschließen, jedoch nicht bezifferbar.
Drucksache 86/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission: Von Herausforderungen zu Chancen - Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation KOM (2011) 48 endg.
... 2. Der Bundesrat begrüßt die Idee des "Gemeinsamen Strategierahmens" und die mit der vorliegenden Kommissionsmitteilung eingeleitete öffentliche Debatte über die wichtigsten Fragestellungen zur Gestaltung der künftigen EU-Forschungs- und Innovationsprogramme. Ein gemeinsamer strategischer Rahmen, der bisher eigenständige Programme und Instrumente, wie das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) oder das Europäische Institut für Innovation und Technologie (EIT), integriert, wird grundsätzlich befürwortet. Ein gemeinsamer kohärenter Rahmen kann dazu beitragen, dass vorhandene Mittel effizienter und zielgerichteter eingesetzt werden. Auch die Zielrichtung auf die gesamte Innovationskette erscheint in Bezug auf Effektivität und Mehrwert positiv. Die Kopplung an die "Leitinitiative der Strategie Europa 2020 - Innovationsunion" (BR-Drucksache 616/10), die ein strategisches und integriertes Konzept für Forschung und Innovation vorsieht, wird vom Bundesrat begrüßt. Es sollte die Vielfalt der Formen der Zusammenarbeit von Industrie und öffentlich getragener Forschung aber auf eine überschaubare Anzahl von Instrumenten zurückgeführt werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass bei den Beteiligungsregeln der Technologieinitiativen und weiterer öffentlich-privater Partnerschaften auch für die Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen attraktive Förderraten bestehen, die eine kostendeckende Teilnahme ermöglichen und sie bei den geistigen Eigentumsrechten gegenüber Unternehmen angemessen behandelt werden. Bei der Überlegung der Kommission, Komplementaritäten mit der Kohäsionsförderung aufzubauen, ist darauf zu achten, dass das Exzellenzkriterium nicht zugunsten von Kohäsionszielen aufgeweicht wird und alleinige Triebfeder der europäischen Forschungsförderung bleibt.
Drucksache 413/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission über den Online-Vertrieb von audiovisuellen Werken in der Europäischen Union: Chancen und Herausforderungen für den digitalen Binnenmarkt KOM (2011) 427 endg.
... 3. Die Kommission stellt mehrere Optionen für einzuschlagende Politikkonzepte vor, wie die Schaffung eines europäischen Rahmens für die gebietsübergreifende Online-Lizenzierung von Urheberrechten, die Ausweitung des Ursprungsland-Grundsatzes der Satelliten- und Kabelrichtlinie, die Schaffung eines einheitlichen europäischen Urheberrechtskodexes oder die Schaffung eines fakultativen einheitlichen Urheberrechtstitels. Der Bundesrat spricht sich für eine vornehmlich praktisch orientierte, in überschaubarer Zeit zu entwickelnde und konsensfähige Verbesserung des rechtlichen Rahmens aus. Überambitionierte Vorhaben, deren Verwirklichung überwiegend zweifelhaft erscheinen, sollten nicht im Vordergrund stehen. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass derzeit weitere wichtige Vorhaben zum Urheberrecht im europäischen Gesetzgebungsverfahren beraten werden.
Drucksache 45/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Erneuerbare Energien - Fortschritte auf dem Weg zum Ziel für 2020 KOM (2011) 31 endg.
... Kumuliert dürften die Mitgliedstaaten ihren gesamten Verbrauch an erneuerbaren Energien mehr als verdoppeln: Anstieg von 103 Mio. t RÖE im Jahr 2005 auf 217 Mio. t RÖE im Jahr 2020 (Bruttoendenergieverbrauch). Auf den Stromsektor werden voraussichtlich 45 % des Anstiegs, auf den Wärmesektor 37 % und auf den Verkehrssektor 18 % entfallen. Die in der EU in den drei Sektoren erwarteten Entwicklungen werden in den nachstehenden Schaubildern dargestellt10. Hinter der
Mitteilung
1. Einleitung
2. Erreichen des 20 %-Ziels
....mehr Strom....
Wärme - und Kältesektor.
....sowie Verkehr....
3. Die Investitionslücke schliessen: Bessere stärker Integrierte Finanzierung der Erneuerbaren Energien
Fördersysteme der Mitgliedstaaten.
Mechanismen der Zusammenarbeit.
Die „Mechanismen der Zusammenarbeit“ der Erneuerbare-Energien-Richtlinie
4 Wärmesektor.
4. Schlussfolgerung
Drucksache 87/11
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen (FöGAbUG)
... Der Gesetzentwurf, seine Umsetzung und die durch sie eröffneten neuen Möglichkeiten des beruflichen Aufstieges werden Frauen motivieren, den Karriereweg zu beschreiten und eine entsprechende Qualifikation anzustreben. Es ist insbesondere für junge Frauen wichtig, an Hand konkreter Beispiele und Vorbilder zu erfahren, dass beruflicher Erfolg und Karriere im Wirtschaftsleben bis in höchste Führungspostionen hinein auch für sie offen stehen. Die von dem Gesetzentwurf eingeführte Mindestquote stellt sicher, dass in einem überschaubaren Zeitraum eine erhebliche Anzahl von Frauen solche Positionen erreichen und dort für die Öffentlichkeit auch sichtbar sein wird.
Drucksache 41/11 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit im Verein
... Die Verwendung einer Mustersatzung könnte eine Möglichkeit darstellen, eine Vereinsgründung zu vereinfachen. Die Mustersatzung würde den Gründungsmitgliedern auf einfache und überschaubare Weise Rechtssicherheit verschaffen.
Drucksache 342/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
... Die theoretisch zu erwartende und zudem überschaubare Beschleunigung würde sich in der behördlichen Praxis durch ein wesentlich höheres Konfliktpotenzial, zusätzliche Prozesse und Änderungsverfahren im Enteignungs- und Besitzeinweisungsverfahren in eine faktische Verfahrensverlängerung verkehren. Gerade Maststandorte sind selbst innerhalb eines bereits parzellenscharfen Trassenkorridores örtlich noch relativ gut disponibel, was erhebliches Potenzial für Änderungen der angedachten Genehmigung bietet. Mit der vorgeschlagenen Beschleunigung des vorzeitigen Besitzeinweisungsverfahrens wird zudem verkannt, dass es auch im Enteignungsrecht rechtsstaatlich unabdingbare Fristen gibt, die mehrfach laufen würden, wenn es noch zu Änderungen käme.
Drucksache 647/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch) KOM (2011) 651 endg.; Ratsdok. 16010/11
... sollen Insider-Geschäfte strafbar sein. Dabei handelt es sich um eine sogenannte "Blankettstrafnorm", d.h. der Unrechtsgehalt ist ohne entsprechende "Auffüllungsnormen" nicht erkennbar. In einem solchen Fall müssen auch die "Auffüllungsnormen" und damit die Definition verbotener Insider-Geschäfte den Anforderungen des Artikels 103 Absatz 2 GG genügen. Hiernach müssen Straf- oder Bußgeldnormen so konkret gefasst sein, dass ihre Tragweite und der Anwendungsbereich erkennbar sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen. Bei den vielfältigen und kaum überschaubaren Möglichkeiten "geschäftsrelevanter" Umstände ist dies hier zweifelhaft. Aufgrund der Auswirkungen auf das Strafrecht muss aber die Vereinbarkeit mit den nationalen verfassungsrechtlichen Vorgaben sichergestellt sein.
Drucksache 706/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße und zur Änderung der Fahrpersonalverordnung
... 5. entgegen Artikel 11 Absatz 1 des Anhangs ein dort genanntes Schaublatt nicht oder nicht richtig aushändigt oder nicht dafür Sorge trägt, dass ein dort genannter Ausdruck erfolgen kann,
1. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 5 Satz 1 und Satz 2, Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 FPersV
2. Zu Artikel 2 Nummer 1b - neu - § 18 Absatz 1 Nummer 8 FPersV
3. Zu Artikel 2 Nummer 1c - neu - § 18 Absatz 1 Nummer 14 FPersV
4. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a - neu - § 19 Satz 1 FPersV und Buchstabe b - neu - § 19 Satz 3 FPersV
5. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 25 FPersV
§ 25 Zuwiderhandlungen gegen das AETR
Drucksache 706/2/11
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Verordnung zur Änderung der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße und zur Änderung der Fahrpersonalverordnung
... 5. entgegen Artikel 11 Absatz 1 des Anhangs ein dort genanntes Schaublatt nicht oder nicht richtig aushändigt oder nicht dafür Sorge trägt, dass ein dort genannter Ausdruck erfolgen kann,
Zu Artikel 2 Nummer 4
§ 25 Zuwiderhandlungen gegen das AETR
Drucksache 317/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention
... Die Wiedereinführung der Bestellung eines Geldwäschebeauftragten nach § 9 Absatz 2 Nummer 1 für Verpflichtete im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 2c, 5 bis 12 dieses Gesetzes wird bei dem überschaubaren Kreis der Verpflichteten, die nicht bereits nach § 9 Absatz 2 Nummer 1 Satz 6 von der Pflicht zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten ausgenommen sind oder bei denen nicht nach § 9 Absatz 4 Satz 2 von der Bestellung abgesehen worden ist, zu erhöhten Personalkosten führen, soweit die Geldwäschebeauftragten nicht bereits mit anderen Funktionen eines Betriebsbeauftragten ("Compliance Officers") betraut sind. Darüber hinaus entstehen der Wirtschaft, einschließlich mittelständischen Unternehmen, keine zusätzlichen Kosten.
Drucksache 45/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare - Antrag der Länder Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt -
... Kosten für die Konzentration der Zuständigkeit für die Aufnahme von Wechsel- oder Scheckprotesten auf Notare entstehen nicht. Soweit die Aufgabe bisher von Gerichtsbeamten wahrgenommen wird, sind dies die Gerichtsvollzieher. Diese sind nach geltendem Recht Landesbeamte. Für die Landeshaushalte ergeben sich in einem überschaubaren Rahmen Einsparungen im Bereich der Ausbildung von Gerichtsvollziehern und bei der Errichtung von Gerichtsvollzieherstellen. Die Notare nehmen die Aufgaben im Übrigen schon jetzt neben den Gerichtsbeamten wahr. Vorkehrungen im Hinblick auf die Übernahme zahlenmäßig weiterer Proteste sind wegen der vergleichsweise geringen Gesamtbedeutung der Aufgabe nicht zu treffen.
Drucksache 439/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Weißbuch der Kommission: Sicherungssysteme für Versicherungen KOM (2010) 370 endg.
... 5. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, europaweite Mindeststandards für Sicherungssysteme vorrangig im Bereich von Lebensversicherungen und substitutiven Krankenversicherungen einzuführen. Dessen ungeachtet kann eine Einbeziehung von Sachversicherungen vor allem dann sinnvoll sein, wenn es um die Abdeckung erheblicher wirtschaftlicher Risiken geht. Betroffen sind etwa Gebäude- und Elementarversicherungen. Soweit die bei einer Insolvenz des Versicherungsunternehmens entstehenden Nachteile für den Versicherungsnehmer und die Anspruchsberechtigten jedoch überschaubar sind, sollte eine Begrenzung in Betracht gezogen werden. Denn jede Ausweitung der Sicherungssysteme erhöht deren Finanzbedarf. Das wirkt sich auf die von den Versicherungsunternehmen abzuführenden Beiträge und damit zwangsläufig auch auf die von den Versicherungsnehmern zu zahlenden Prämien aus.
Drucksache 183/10
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur Gestaltung des künftigen 8. EU-Forschungsrahmenprogramms
... 4. Vor diesem Hintergrund ist zur Wahrung der Teilnahmebereitschaft eine möglichst hohe Kontinuität beim Übergang vom 7. zum 8. Forschungsrahmenprogramm geboten. Immer wieder neue Förderformen und -bedingungen stellen die Beteiligten vor erhebliche Probleme und führen selbst bei Gutwilligen zu sinkender Teilnahmebereitschaft. Die Förderinstrumente sollten daher fortgeschrieben werden und überschaubar bleiben. Die Schaffung neuer Instrumente sollte mit der nötigen Offenheit für Verbesserungen, aber auch mit Bedacht erfolgen.
Drucksache 808/10
Gesetzesantrag der Länder Hessen, Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht
... Aus Sicht der Auftraggeber sind die Gebührenerhöhungen mit einem Gesamtvolumen von rund 50 Prozent überschaubar. Bei der Bewertung dieser Erhöhung sind die geringen Ausgangswerte der gegenwärtigen Gebühren zu bedenken.
Drucksache 413/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission: Optionen für die Einführung eines Europäischen Vertragsrechts für Verbraucher und Unternehmen KOM (2010) 348 endg.
... Der Bundesrat ist allerdings der Auffassung, dass der sachliche Anwendungsbereich dieses fakultativen Europäischen Vertragsrechts in einem ersten Schritt zunächst auf Kaufverträge über bewegliche Sachen als den im Hinblick auf den Binnenmarkt bedeutendsten Vertragstyp beschränkt werden sollte. Auf diese Weise können in einem überschaubaren Regelungsbereich praktische Erfahrungen mit dem neuen Rechtsinstrument gesammelt und ausgewertet werden. Bewährt es sich in der Praxis, sollte es sukzessive auf weitere Vertragsarten - z.B. Dienstverträge - ausgedehnt werden.
Drucksache 647/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28 /EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien - EAG EE)
... 29. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, eine Konsolidierung und Zusammenführung der mittlerweile nicht mehr überschaubaren Fülle an technischen und fachlichen energetischen Anforderungen an Gebäude herbeizuführen, die zudem je nach Eigentümer oder Nutzer des Gebäudes unterschiedlich ausgestaltet sind.
Drucksache 69/10 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts
... Dem somit zu erzielenden, beträchtlichen Gesamteinsparvolumen ist der Mehraufwand gegenüberzustellen, den die Änderungen für die Gerichte mit sich bringen. Zu nennen sind hier die intensivere Prüfung und Dokumentation sowohl der persönlichen und wirtschaftlichen als auch der materiellen Voraussetzungen der Beratungshilfe durch den Rechtspfleger, die durch die verbesserten Aufklärungsmöglichkeiten, vermehrten Direktantragstellungen und das Erinnerungsrecht der Staatskasse bedingt sind. Letzteres wird zudem zu einer - überschaubaren - Mehrbelastung auf Ebene der Bezirksrevisoren und im richterlichen Bereich der Amtsgerichte führen.
Drucksache 738/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energie 2020 - Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie KOM (2010) 639 endg.
... 17. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass weitere neuartige europäische Investitionsprogramme und Finanzierungsmechanismen angesichts der bereits nicht mehr überschaubaren Anzahl an Anreizsystemen und Fördermechanismen auf europäischer Ebene nicht automatisch zu vermehrten Investitionen durch die Marktakteure führen werden. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung insoweit auf, darauf hinzuwirken, dass bestehende Finanzierungsinstrumente auf europäischer Ebene zunächst evaluiert und ggf. gestärkt und neue Finanzierungsinstrumente sorgfältig auf ihren zusätzlichen Nutzen untersucht werden, bevor diese implementiert werden.
Drucksache 42/10
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (KfiHG)
... von den Parteien des Rechtsstreits zu tragen wie die Übersetzung eines zunächst in deutscher Sprache verfassten Entscheidungsentwurfs in die englische Sprache zur Herstellung der Originalentscheidung. In Anbetracht der Konzentration der Verfahren bei wenigen Kammern für internationale Handelssachen wird die Einrichtung dieser Kammern zunächst kein zusätzliches Personal im richterlichen und nichtrichterlichen Bereich erfordern. Auch etwaige Fortbildungskosten für die Richterinnen und Richter der Kammern für internationale Handelssachen, der zuständigen Senate der Oberlandesgerichte und für das nichtrichterliche Personal werden sich daher in einem überschaubaren Rahmen halten. Dasselbe gilt in Bezug auf die Anpassung von Geschäftsabläufen und die Übersetzung gerichtlicher Formulare. Auch hier führt die begrenzte Anzahl von betroffenen Verfahren zu einem überschaubaren zusätzlichen Aufwand. Da es sich bei den vor den Kammern für internationale Handelssachen verhandelten Verfahren vornehmlich um solche mit erheblichen gebührenwirksamen Streitwerten handeln wird, werden die vorgenannten Kosten durch das vermehrte Gebührenaufkommen mehr als ausgeglichen werden. Dies gilt erst recht für den Fall, dass die Kammern für internationale Handelssachen sich - wie gewünscht – zu einem attraktiven Gerichtsplatz entwickeln, eine größere Zahl von wirtschaftsrechtlichen Verfahren anziehen und in Folge dessen zusätzliches richterliches oder nichtrichterliches Personal erforderlich werden sollte.
Drucksache 312/10
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaft srechts sowie des Bergrecht s
... Absatz 4 ermöglicht es dem Anschlussnehmer, innerhalb einer überschaubaren Frist eine Abschätzung des Netzbetreibers hinsichtlich des Umfangs und der entstehenden Kosten der durchzuführenden Arbeiten zu erhalten.
Drucksache 226/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
... Eine unterschiedliche gesetzliche Ausgestaltung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf Länderebene würde zu nicht überschaubaren und steuerbaren Organisationsstrukturen und letztlich zur unterschiedlichen Behandlung und zu Rechtsunsicherheiten für die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen führen. Damit verbunden wären verschiedene Ergebnisse in der Leistungserbringung. Durch eine einheitliche Ausgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende als Teil der öffentlichen Fürsorge wird daher sichergestellt, dass erwerbsfähigen Hilfebedürftigen innerhalb des ganzen Bundesgebiets vergleichbare Betreuung zuteil wird und vergleichbare Chancen eröffnet werden.
Drucksache 846/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze
... Für die Verwaltung wird eine Meldepflicht neu eingeführt. Da die vorgesehene Übermittlung der in den Entsendebescheinigungen enthaltenen Daten in einem automatisierten Verfahren über den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland erfolgt, wird sich der Mehraufwand in überschaubaren Grenzen halten.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.