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"Schleier"


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0429/04
0664/04
0915/04
0572/03
0715/03
Drucksache 578/06 (Beschluss)

... Das heißt, künftig sind in Gaststätten Ausschankmaße in beliebigen Größen zulässig. Zum Beispiel kann das bisher zulässige Volumen von 0,2 l ohne weiteres durch Gläser mit einem Volumen von z.B. 0,18 l oder 0,16 l unterboten werden oder z.B. das 0,5 l Glas durch ein solches von 0,45 l. Rechtlich kann dies dann nicht mehr unterbunden werden. Wie im Bereich der so genannten Fertigpackungs-Mogelpackungen haben die Gastwirte damit ab 30. Oktober 2006 freie Hand, bei gleich bleibenden Preisen das Volumen der Gläser zu verringern und eine verschleierte Preiserhöhung durchzusetzen.



Drucksache 261/06

... Dieses Abkommen steht Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrverboten oder -beschränkungen nicht entgegen, die aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit, Ordnung und Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren oder Pflanzen, der natürlichen Ressourcen, des nationalen Kulturguts von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert oder des geistigen oder gewerblichen Eigentums gerechtfertigt sind; ebenso wenig steht es Regelungen betreffend Gold und Silber entgegen. Diese Verbote oder Beschränkungen dürfen jedoch weder ein Mittel der willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Vertragsparteien darstellen.



Drucksache 556/06 (Beschluss)

... "Es wird vermutet, dass ein Verschleiern oder Verheimlichen vorliegt, wenn die Kopf- und Betreffzeile so gestaltet sind, dass der Empfänger vor Einsichtnahme in den Inhalt der Kommunikation keine oder irreführende Informationen über die tatsächliche Identität des Absenders oder den kommerziellen Charakter der Nachricht erhält".



Drucksache 623/06

... en zum Nachteil der Rechtsuchenden bestehen. Berufsbezogenheit bedeutet nicht, dass die Tat innerhalb der Berufsausübung begangen worden sein muss. Es kann ausreichen, dass sich das Vergehen gegen ein Rechtsgut richtet, das für die Berufsausübung von besonderer Bedeutung ist. Das sind etwa im Bereich der Inkassodienstleistungen insbesondere Delikte, die den Schutz des Eigentums, des Vermögens oder des Rechtsverkehrs bezwecken, wie zum Beispiel Aussagedelikte, Diebstahl- und Unterschlagungsdelikte, Erpressung, Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung oder Insolvenzstraftaten. Artikel 12 GG und das Verhältnismäßigkeitsprinzip gebieten dabei jedoch eine Abwägung im Einzelfall dergestalt, dass auch solche Delikte nicht pauschal der Registrierung entgegen stehen dürfen. Zum Beispiel kann ein einfacher Ladendiebstahl es nicht ohne weiteres rechtfertigen, dass der Antrag auf Registrierung zurückgewiesen wird. Die Schwere der Tat und das Strafmaß sind ebenso zu berücksichtigen wie der Umstand, ob es sich um eine im privaten oder im beruflichen Zusammenhang begangene Straftat handelt. Dabei gilt der Grundsatz, dass bei einer leichten Straftat die Ablehnung der Registrierung um so eher in Betracht kommen wird, je enger die Straftat mit der Berufsausübung im Zusammenhang steht.



Drucksache 556/1/06

... "Es wird vermutet, dass ein Verschleiern oder Verheimlichen vorliegt, wenn die Kopf- und Betreffzeile so gestaltet sind, dass der Empfänger vor Einsichtnahme in den Inhalt der Kommunikation keine oder irreführende Informationen über die tatsächliche Identität des Absenders oder den kommerziellen Charakter der Nachricht erhält".



Drucksache 754/06 (Beschluss)

... Der Gläubiger sollte darlegen und glaubhaft machen müssen, dass der Schuldner Maßnahmen unternimmt, die geeignet sind, die Befriedigung seines Anspruchs zu vereiteln oder erheblich zu erschweren (beispielsweise durch Beiseiteschaffen oder Verschleiern von Vermögen).



Drucksache 873/06

... Die Befürchtungen der Verbraucher lassen sich zum Teil dadurch erklären, dass Pelze von Katzen und Hunden nicht leicht von anderen Pelzen oder synthetischen Materialien aus Pelzimitat zu unterscheiden sind. Da Felle von Katzen und Hunden außerdem billiger sind als andere Pelzarten und als Ersatz für teurere Pelzarten genutzt werden können, stellt dies einen Anreiz zu unlauteren oder betrügerischen Praktiken dar; hierzu zählen falsche oder irreführende Angaben bei der Etikettierung ebenso wie andere Praktiken, die verschleiern sollen, um welche Produkte es sich eigentlich handelt und woher sie stammen.



Drucksache 900/05

... 15 Sonderempfehlung Viii besagt unter anderem, dass gemeinnützige Organisationen besonders anfällig sind und die Staaten daher Sorge dafür tragen sollten, dass sie nicht missbraucht werden - sei es durch terroristische Vereinigungen, die als legitime Rechtssubjekte auftreten, sei es für den Missbrauch legitimer Rechtssubjekte als Kanäle für die Terrorismusfinanzierung oder aber zum Verbergen oder Verschleiern der Umleitung von ursprünglich für legitime Zwecke bestimmten Mitteln zu terroristischen Vereinigungen.



Drucksache 6/05

... I) das Umwandeln oder Übertragen von Vermögensgegenständen in der Kenntnis, dass es sich um Erträge aus Straftaten handelt, zu dem Zweck, den unerlaubten Ursprung der Vermögensgegenstände zu verbergen oder zu verschleiern oder einer an der Begehung der Haupttat beteiligten Person behilflich zu sein, sich den rechtlichen Folgen ihres Handelns zu entziehen;



Drucksache 250/05

... Um dem Unternehmer im Falle eines Verstoßes gegen die 6-Wochen-Regelung keinen Anreiz zu geben, dieses mittels Nichtmitführung, Nichtvorlage oder unvollständiger Vorlage des Fahrtenberichthefts zu verschleiern, müssen diese Tatbestände im Wesentlichen so behandelt werden wie der Verstoß gegen die 6-Wochen-Regelung selbst. Gegenwärtig werden Verstöße im Zusammenhang mit dem Fahrtenberichtheft im Wesentlichen als Auflageverstöße behandelt, wobei die Geldbußen vergleichsweise gering sind. 7a Nr.3 übernimmt zum Einen die Regelungen des § 5 Abs. 2 zu den Mitführungs- und Aushändigungspflichten, ergänzt um die neuen Anforderungen an die Handhabung des Fahrtenberichthefts, und verpflichtet zum Anderen zur Führung des Fahrtenberichthefts gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr. Die Aufnahme dieser Rechtsnorm in den neu geschaffenen § 7a führt zu einer Gleichbehandlung von Nichtmitführung, Nichtvorlage bzw. unvollständiger Vorlage des Fahrtenberichtshefts einerseits und Verstoß gegen die 6-Wochen-Regelung andererseits.



Drucksache 512/05 (Beschluss)

... 5. In Artikel 17 der Verordnung werden die für den Zugriff berechtigten Dienststellen aufgezählt. Hier fehlt eine klare Rechtsgrundlage für den Zugriff auf Ausschreibungen zur Einreiseverweigerung für die Polizei (des Bunds und der Länder), wenn sie im Binnenbereich (Schleierfahndung) agiert, und für den Zoll. Dies führt zu einem Informationsdefizit bei der Kontrolle illegal eingereister Personen oder von an den Außengrenzen nicht kontrollierten Personen im Binnenbereich der EU.



Drucksache 899/05

... - Antischleiermittel für das Verchromen,



Drucksache 899/05 (Beschluss)

... Weiterhin bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich für eine Überprüfung der Ausnahme für Antischleiermittel für das Verchromen einzusetzen. Gegebenenfalls sollte diese Ausnahme dann auf die Hartverchromung beschränkt werden.



Drucksache 3/05

... Konsequenterweise muss der Antragsteller- oder Kläger einen Anspruch gegen die Gesellschaft auf vollständige Bekanntmachung haben. Diese Interessenlage der Gegenseite wird einer bewussten Verschleierung bei den Bekanntmachungen entgegenwirken.



Drucksache 364/05

... Die Anpassung der nationalen regulatorischen Ansätze an ein gemeinsames europäisches Regulierungssystem stellt eine Herausforderung dar: Eine Folge davon sind beträchtliche "Ex-ante”-Anpassungskosten für die mit der nationalen Durchsetzung betrauten Behörden und für die Marktteilnehmer. Diese Übergangsprobleme stellen als solche bereits eine Herausforderung dar, vor allem deshalb, weil sie hauptsächlich auf einen kurzen Zeitraum konzentriert sind (2005-2007). Die Bedenken bezüglich dieser Übergangskosten sollten den breiteren wirtschaftlichen Nutzen nicht verschleiern. Die Alternative ist klar: fragmentierte und leistungsschwache Finanzmärkte und/ oder ein Patchwork aus nationalen Liquiditätspools, die unterschiedlichen und unkoordinierten Risikomanagementpraktiken unterliegen und höhere Kapitalkosten verursachen. Durch den FSAP wurde ein funktionierender Rechtsrahmen geschaffen, der es den Emittenten, Anlegern und Finanzdienstleistern gestatten dürfte, europaweit ohne unnötige rechtliche Hindernisse tätig zu sein. Wichtig ist nun, eine gute Funktionsweise des Systems sicherzustellen.



Drucksache 512/1/05

... 5. In Artikel 17 der Verordnung werden die für den Zugriff berechtigten Dienststellen aufgezählt. Hier fehlt eine klare Rechtsgrundlage für den Zugriff auf Ausschreibungen zur Einreiseverweigerung für die Polizei (des Bundes sowie der Länder), wenn sie im Binnenbereich (Schleierfahndung) agiert, und für den Zoll. Dies führt zu einem Informationsdefizit bei der Kontrolle illegal eingereister Personen oder von an den Außengrenzen nicht kontrollierten Personen im Binnenbereich der EU.



Drucksache 847/05

... 24. fordert den Iran dringend auf, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zu unterzeichnen, und verurteilt die zunehmenden Verhaftungen und Bestrafungen von Frauen wegen „unpassender Verschleierung“;



Drucksache 815/05 (Beschluss)

... Der Umfang der Befugnisse ist bei der Verfolgung von Verstößen nach § 2 Abs. 1 und 1a grundsätzlich gleich zu gestalten, weil die Prüfungen in beiden Fällen der Ermittlung von Ordnungswidrigkeiten dienen, die mit einem hohen Bußgeld belegt werden können. Da die Verschleierungs- und Umgehungsmethoden immer ausgefeilter werden, müssen auch die Kontrollmöglichkeiten verbessert werden. Nur so ist es möglich, mit vertretbarem Ermittlungsaufwand zu verwertbaren Ermittlungsergebnissen zu kommen. Die Tätigkeit des Außendienstes der nach Landesrecht zuständigen Behörden soll deshalb in Anlehnung an die Befugnisse der Zollverwaltung in Bußgeldverfahren durch die Befugnis erleichtert, optimiert und beschleunigt werden, für Prüfungen nach § 2 Abs. 1a bei Vorliegen eines Tatverdachts Betretungsrechte für Geschäftsräume und Grundstücke des Arbeitgebers und Auftraggebers von selbständig tätigen Personen während der Arbeitszeit zur Überprüfung von Personen auch ohne die Zollverwaltung wahrnehmen zu dürfen. Durch die fehlenden Betretungsrechte ist die Kontrolle von Personen, die auf befriedeten Grundstücken oder in geschlossenen Räumen arbeiten, nach derzeitiger Rechtslage nur mit richterlichem Beschluss möglich. Dies behindert und verlangsamt die Ermittlungsarbeit. Anders als der Zollverwaltung sollen den nach Landesrecht zuständigen Behörden diese Rechte aber nur zustehen, wenn ein Tatverdacht (§ 46 Abs. 2



Drucksache 359/05

... k) besonders schwerer Fall der Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte nach § 261 unter den in § 261 Abs. 4 Satz 2 genannten Voraussetzungen,



Drucksache 631/05

... 5. Klarstellungen bezüglich der Anwendbarkeit einzelner Vorschriften und der Verpflichtungen zur Information der berechtigten Stellen bei Entschleierungen von Überwachungsmaßnahmen



Drucksache 92/05

... Durch die Regelung werden automatische Rückrufbitten zu Premium-Diensterufnummern ebenso unzulässig wie Identitätsdiebstahl und Tarifverschleierung. In der Rufnummernanzeige dürfen gemäß der Regelung nur noch solche Rufnummern angezeigt werden, die für Dienste bereit gestellt sind, die abgehende Verbindungen ins Telefonnetz ermöglichen. Hierunter fallen insbesondere nicht die in § 3 Nummern 2a, 8a, 10a, 11 b, 11 d sowie 17a



Drucksache 815/05

... Der Umfang der Befugnisse ist bei der Verfolgung von Verstößen nach § 2 Abs. 1 und 1a grundsätzlich gleich zu gestalten, weil die Prüfungen in beiden Fällen der Ermittlung von Ordnungswidrigkeiten dienen, die mit einem hohen Bußgeld belegt werden können. Da die Verschleierungs- und Umgehungsmethoden immer ausgefeilter werden, müssen auch die Kontrollmöglichkeiten verbessert werden. Nur so ist es möglich, mit vertretbarem Ermittlungsaufwand zu verwertbaren Ermittlungsergebnissen zu kommen. Die Tätigkeit des Außendienstes der nach Landesrecht zuständigen Behörden soll deshalb in Ahnlehnung an die Befugnisse der Zollverwaltung in Bußgeldverfahren durch die Befugnis erleichtert, optimiert und beschleunigt werden, für Prüfungen nach § 2 Abs. 1a bei Vorliegen eines Tatverdachts Betretungsrechte für Geschäftsräume und Grundstücke des Arbeitgebers und Auftraggebers von selbständig tätigen Personen während der Arbeitszeit zur Überprüfung von Personen auch ohne die Zollverwaltung wahrnehmen zu dürfen. Durch die fehlenden Betretungsrechte ist die Kontrolle von Personen, die auf befriedeten Grundstücken oder in geschlossenen Räumen arbeiten, nach derzeitiger Rechtslage nur mit richterlichem Beschluss möglich. Dies behindert und verlangsamt die Ermittlungsarbeit. Anders als der Zollverwaltung sollen den nach Landesrecht zuständigen Behörden diese Rechte aber nur zustehen, wenn ein Tatverdacht (§ 46 Abs. 2



Drucksache 899/1/05

... Weiterhin bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich für eine Überprüfung der Ausnahme für Antischleiermittel für das Verchromen einzusetzen. Gegebenenfalls sollte diese Ausnahme dann auf die Hartverchromung beschränkt werden.



Drucksache 983/04

verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den



Drucksache 622/04

... Unter der Voraussetzung, dass die Maßnahmen nicht so angewandt werden, dass sie zu einer willkürlichen oder ungerechtfertigten Diskriminierung zwischen den Vertragsparteien, soweit gleiche Umstände gegeben sind, oder zu einer verschleierten Beschränkung des Handels zwischen den Vertragsparteien führen, ist dieser Titel nicht so auszulegen, als hindere er eine Vertragspartei daran, Maßnahmen zu treffen und durchzusetzen,



Drucksache 852/04

... sstandards, in dem die Verhältnisse der Kapitalgesellschaft unrichtig wiedergegeben oder verschleiert worden sind, vorsätzlich oder leichtfertig offen legt,".



Drucksache 912/04

... - die Einstimmigkeitsregel verbindliche Beschlüsse sehr schwierig macht, das Alibi der hoheitlichen Zuständigkeiten oft berufsgruppenspezifische Reaktionen verschleiert,



Drucksache 722/04

... j) besonders schwerer Fall der Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte nach § 261 unter den in § 261 Abs. 4 Satz 2 genannten Voraussetzungen,



Drucksache 715/03

... " verschleiern, das die überproportionale Verringerung der Beteiligung von Frauen bewirkt, je höher sie auf der Karriereleiter kommen. Eine Folge davon ist, dass sie weniger als 10% der Ordinarien in der EU ausmachen.



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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.