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"Schleusung"


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Drucksache 593/06

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem geänderten Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss - im Namen der Europäischen Gemeinschaft - des Zusatzprotokolls gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (8174/2006 – KOM (2005)



Drucksache 901/06

... - unter Hinweis auf das Protokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels (2000) und das Protokoll gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg (2000), die beide die Konvention der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität ergänzen,



Drucksache 6/05

Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 15. November 2000 gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität sowie zu den Zusatzprotokollen gegen den Menschenhandel und gegen die Schleusung von Migranten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 6/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Übereinkommens

Artikel 3
Geltungsbereich

Artikel 4
Schutz der Souveränität

Artikel 5
Kriminalisierung der Beteiligung an einer organisierten kriminellen Gruppe

Artikel 6
Kriminalisierung des Waschens der Erträge aus Straftaten

Artikel 7
Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche

Artikel 8
Kriminalisierung der Korruption

Artikel 9
Maßnahmen gegen die Korruption

Artikel 10
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 11
Strafverfolgung, Aburteilung und Sanktionen

Artikel 12
Einziehung und Beschlagnahme

Artikel 13
Internationale Zusammenarbeit zum Zweck der Einziehung

Artikel 14
Verfügung über eingezogene Erträge aus Straftaten oder Vermögensgegenstände

Artikel 15
Gerichtsbarkeit

Artikel 16
Auslieferung

Artikel 17
Überstellung von Verurteilten

Artikel 18
Rechtshilfe

Artikel 19
Gemeinsame Ermittlungen

Artikel 20
Besondere Ermittlungsmethoden

Artikel 21
Übertragung von Strafverfahren

Artikel 22
Feststellung von Vorstrafen

Artikel 23
Kriminalisierung der Behinderung der Justiz

Artikel 24
Zeugenschutz

Artikel 25
Hilfe und Schutz für Opfer

Artikel 26
Maßnahmen zur Verstärkung der Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden

Artikel 27
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung

Artikel 28
Sammlung, Austausch und Analyse von Informationen über das Wesen der organisierten Kriminalität

Artikel 29
Ausbildung und technische Hilfe

Artikel 30
Sonstige Maßnahmen: Anwendung des Übereinkommens durch wirtschaftliche Entwicklung und technische Hilfe

Artikel 31
Verhütung

Artikel 32
Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens

Artikel 33
Sekretariat

Artikel 34
Anwendung des Übereinkommens

Artikel 35
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 36
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 37
Verhältnis zu Protokollen

Artikel 38
Inkrafttreten

Artikel 39
Änderung

Artikel 40
Kündigung

Artikel 41
Verwahrer und Sprachen

Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

2 Präambel

I. Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Verhältnis zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

Artikel 2
Zweck Zweck dieses Protokolls ist es,

Artikel 3
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Protokolls

Artikel 4
Geltungsbereich

Artikel 5
Kriminalisierung

II. Schutz der Opfer des Menschenhandels

Artikel 6
Hilfe und Schutz für die Opfer des Menschenhandels

Artikel 7
Rechtsstellung der Opfer des Menschenhandels in den Aufnahmestaaten

Artikel 8
Rückführung der Opfer des Menschenhandels

III. Verhütung, Zusammenarbeit und sonstige Maßnahmen

Artikel 9
Verhütung des Menschenhandels

Artikel 10
Informationsaustausch und Ausbildung

Artikel 11
Maßnahmen an den Grenzen

Artikel 12
Sicherheit und Kontrolle von Dokumenten

Artikel 13
Rechtmäßigkeit und Gültigkeit von Dokumenten

Artikel 14
Vorbehaltsklausel

Artikel 15
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 16
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 17
Inkrafttreten

Artikel 18
Änderung

Artikel 19
Kündigung

Artikel 20
Verwahrer und Sprachen

2 Präambel

I. Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Verhältnis zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

Artikel 2
Zweck

Artikel 3
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Protokolls

Artikel 4
Geltungsbereich

Artikel 5
Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Migranten

Artikel 6
Kriminalisierung

II. Schleusung von Migranten auf dem Seeweg

Artikel 7
Zusammenarbeit

Artikel 8
Maßnahmen gegen die Schleusung von Migranten auf dem Seeweg

Artikel 9
Schutzklauseln

III. Verhütung, Zusammenarbeit und sonstige Maßnahmen

Artikel 10
Information

Artikel 11
Maßnahmen an den Grenzen

Artikel 12
Sicherheit und Kontrolle von Dokumenten

Artikel 13
Rechtmäßigkeit und Gültigkeit von Dokumenten

Artikel 14
Ausbildung und technische Zusammenarbeit

Artikel 15
Sonstige Verhütungsmaßnahmen

Artikel 16
Schutz und Hilfsmaßnahmen

Artikel 17
Übereinkünfte

Artikel 18
Rückführung geschleuster Migranten

Artikel 19
Vorbehaltsklausel

Artikel 20
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 21
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Änderung

Artikel 24
Kündigung

Artikel 25
Verwahrer und Sprachen

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Definitionen

2. Schaffung von Strafvorschriften

3. Nationale Maßnahmen zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens

4. Verpflichtung zur internationalen Zusammenarbeit im Kampf gegen das grenzüberschreitende organisierte Verbrechen

5. Ausbildung und technische Unterstützung

6. Verhütung

7. Schlussvorschriften

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25


 
 
 


Drucksache 462/05

Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 15. November 2000 gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität sowie zu den Zusatzprotokollen gegen den Menschenhandel und gegen die Schleusung von Migranten



Drucksache 6/05 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 15. November 2000 gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität sowie zu den Zusatzprotokollen gegen den Menschenhandel und gegen die Schleusung von Migranten



Drucksache 25/05 (Beschluss) Schleusung


Drucksache 25/1/05

... 13. Der Bundesrat begrüßt es, dass die Speicherung von Daten über Einlader und Personen, die sich verpflichtet haben, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen, im VIS vorgesehen ist. Zur effektiveren Bekämpfung von Einschleusungen und Visumerschleichungen ist es jedoch erforderlich, zusätzlich zu dem Namen und der Adresse dieser Personen oder Unternehmen Erkenntnisse speichern zu können, die einen Missbrauch der Einladung oder der Verpflichtungserklärung belegen können. Die Daten zu Einladern und Personen, die sich verpflichtet haben, die Kosten für den Lebensunterhalt zu tragen, müssen für die Ausländerbehörden und die Sicherheitsbehörden eigenständig recherchierbar sein.



Drucksache 462/05 (Beschluss)

Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 15. November 2000 gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität sowie zu den Zusatzprotokollen gegen den Menschenhandel und gegen die Schleusung von Migranten



Drucksache 395/05

... Die Befugnis zur strategischen Telekommunikationsüberwachung im Gefahrenbereich des "internationalen Rauschgifthandels“ wird redaktionell präzisiert. Die Befugnis zur strategischen Telekommunikationsüberwachung wird durch die Einführung eines neuen Gefahren- und Beobachtungsbereiches "illegale Schleusungen“ erweitert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Artikel 10-Gesetzes

§ 7a
Übermittlungen durch den Bundesnachrichtendienst an ausländische öffentliche Stellen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Begründung zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 6/1/05

Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 15. November 2000 gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität sowie zu den Zusatzprotokollen gegen den Menschenhandel und gegen die Schleusung von Migranten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 6/1/05




2 A.

2 B.


 
 
 


Drucksache 462/1/05

Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 15. November 2000 gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität sowie zu den Zusatzprotokollen gegen den Menschenhandel und gegen die Schleusung von Migranten



Drucksache 883/05

... 52. unterstreicht, dass die Europa-Mittelmeer-Partnerländer neue Programme aufstellen müssen, um die Zusammenarbeit sowohl zwischen den Polizeibehörden als auch zwischen den Justizbehörden zu verbessern und ein gemeinsames Vorgehen im Kampf gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus zu gewährleisten; fordert, dass alle Staaten unverzüglich das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und seine Zusatzprotokolle gegen den Menschenhandel und die Schleusung von Migranten ratifizieren; betont, dass die Europa-Mittelmeer-Partnerländer das Engagement sowohl für Menschenrechte als auch für Grundfreiheiten teilen; fordert deshalb den Rat, die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, das Ziel des Europa-Mittelmeer-Abkommens aktiv zu unterstützen, die Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte durch einen ständigen politischen Dialog mit den Partnerländern zu gewährleisten; betont auch, dass sie die Erfahrung des Terrorismus teilen, weshalb es ihnen möglich sein sollte zusammenzuarbeiten, um unzufriedene Gruppen davon abzuhalten, sich terroristischer Methoden zu bedienen und Gewaltakte zu verüben, um die staatlichen Kapazitäten zur Bekämpfung von Terrorismus aufzubauen und im Kampf gegen den Terrorismus die Menschenrechte zu wahren; erinnert daran, dass Terrorakte gleich welcher Art ihrem Wesen nach einen direkten Angriff gegen die in der Allgemeinen Menschenrechtserklärung verankerten Rechte und Grundfreiheiten der Bürger, gegen die Demokratie und den Rechtsstaat bedeuten;



Drucksache 715/05

... Zum Beispiel wird in Ziffer 4.1.1 des Anhangs der Verordnung festgelegt, dass die Durchsuchung von Fluggästen auf zwei Arten erfolgen kann: von Hand oder mit Hilfe von Metalldetektorschleusen. In absehbarer Zukunft werden jedoch neue Technologien für die Durchsuchung der Fluggäste zur Verfügung stehen, die realistische und sehr präzise Verfahren zur Aufspürung verbotener Gegenstände bieten. Leider können andere als die in Ziffer 4.1.1 des Anhangs beschriebenen Technologien erst eingesetzt werden, wenn der Anhang entsprechend geändert ist. Da hierfür das Mitentscheidungsverfahren anzuwenden ist, kann dies nicht schnell geschehen, mit potenziellen negativen Auswirkungen für die Luftfahrt. Dies ist nur ein Beispiel von vielen.



Drucksache 942/05

... Die sachliche Regelung des bisherigen § 9a Abs. 1 findet sich in § 9 in der Fassung des Entwurfs , wobei nicht mehr zwischen herkömmlicher Papiereinsicht und elektronischer Online-Einsicht unterschieden wird. Die Bestimmung des bisherigen § 9a Abs. 3, wonach ein Missbrauch (z.B. Datensabotage, Vireninfektion oder Einschleusung von Programmen) von der Online-Einsicht ausschließt, konnte als selbstverständlich entfallen.



Drucksache 725/04

... Die Vorschrift über die kontrollierten Lieferungen orientiert sich an Artikel 73 SDÜ, geht jedoch über den unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln hinaus. Das Übereinkommen verzichtet bewusst auf eine Definition der „kontrollierten Lieferung“. Der Begriff soll nach dem Willen der Mitgliedstaaten in Übereinstimmung mit den internationalen Standards in der Kriminalitätsbekämpfung und dem innerstaatlichen Recht der beteiligten Mitgliedstaaten ausgelegt werden. Gegenstand einer kontrollierten Lieferung können nur Sachen und Tiere, beispielsweise Waffen, Falschgeld oder gestohlene Kunstgegenstände sein. Personen und damit kontrollierte Schleusungen werden jedoch nicht erfasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 725/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Gesetz

Artikel 1
Dem in Brüssel am 29. Mai 2000 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen - gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union vom Rat erstellt - über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

2 Übereinkommen

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Verhältnis zu anderen Übereinkommen über Rechtshilfe

Artikel 2
Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Schengen-Besitzstand

Artikel 3
Verfahren, in denen ebenfalls Rechtshilfe geleistet wird

Artikel 4
Formvorschriften und Verfahren bei der Erledigung von Rechtshilfeersuchen

Artikel 5
Übersendung und Zustellung von Verfahrensurkunden

Artikel 6
Übermittlung von Rechtshilfeersuchen

Artikel 7
Informationsaustausch ohne Ersuchen

Titel II
Ersuchen um bestimmte spezifische Formen der Rechtshilfe

Artikel 8
Rückgabe

Artikel 9
Zeitweilige Überstellung inhaftierter Personen zu Ermittlungszwecken

Artikel 10
Vernehmung per Videokonferenz

Artikel 11
Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen per Telefonkonferenz

Artikel 12
Kontrollierte Lieferungen

Artikel 13
Gemeinsame Ermittlungsgruppen

Artikel 14
Verdeckte Ermittlungen

Artikel 15
Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beamten

Artikel 16
Zivilrechtliche Verantwortlichkeit der Beamten

Titel III
Überwachung des Telekommunikationsverkehrs

Artikel 17
Für die Anordnung der Überwachung von Telekommunikationsverkehr zuständige Behörden

Artikel 18
Ersuchen um Überwachung des Telekommunikationsverkehrs

Artikel 19
Überwachung des Telekommunikationsverkehrs im eigenen Hoheitsgebiet durch Einschaltung von Dienstanbietern

Artikel 20
Überwachung des Telekommunikationsverkehrs ohne technische Hilfe eines anderen Mitgliedstaats

Artikel 21
Übernahme der den Betreibern von Telekommunikationsanlagen entstehenden Kosten

Artikel 22
Bilaterale Vereinbarungen

Titel IV

Artikel 23
Schutz personenbezogener Daten

Titel V
Schlussbestimmungen

Artikel 24
Erklärungen

Artikel 25
Vorbehalte

Artikel 26
Territorialer Geltungsbereich

Artikel 27
Inkrafttreten

Artikel 28
Beitritt neuer Mitgliedstaaten

Artikel 29
Inkrafttreten für Island und Norwegen

Artikel 30
Verwahrer

Erklärung des Rates zu Artikel 10 Absatz 9

Denkschrift

I. Allgemeines

II . Neuerungen durch das Übereinkommen

III. Verhältnis zu anderen Übereinkommen

I V. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung

V. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30


 
 
 


Drucksache 591/04

... in der Überzeugung, dass die Zusammenarbeit für die wirksame Verhinderung und Bekämpfung von Straftaten, insbesondere der Organisierten Kriminalität, des Terrorismus, der Suchtmittel- und Vorläufersubstanzenkriminalität sowie der illegalen Einschleusung von personen von wesentlicher Bedeutung ist,



Drucksache 32/16 PDF-Dokument



Drucksache 78/17 PDF-Dokument



Drucksache 313/17 PDF-Dokument



Drucksache 390/16 PDF-Dokument



Drucksache 391/16 PDF-Dokument



Drucksache 449/15 PDF-Dokument



Drucksache 499/16 PDF-Dokument



Drucksache 503/16 PDF-Dokument



Drucksache 510/15 PDF-Dokument



Drucksache 513/16 PDF-Dokument



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