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63 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schulabgängern"


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Drucksache 316/16

... Die Ratsempfehlung aus dem Jahr 2011 für politische Strategien zur Senkung der Schulabbrecherquote9 sieht einen Rahmen für umfassende Strategien vor, darunter Präventions-, Interventions- und Kompensationsmaßnahmen; letztere zielen darauf ab, diejenigen Personen wieder in das Bildungssystem zurückzuholen, die dieses ohne Abschluss der Sekundarstufe II verlassen haben. Alternative Bildungswege, wie z.B. Bildungsangebote der zweiten Chance, nichtformales Lernen mit Validierung früherer Lernergebnisse und Möglichkeiten für den Wiedereinstieg in das System der allgemeinen oder beruflichen Bildung helfen jungen Menschen dabei, ihre Ausbildung zu vervollständigen. Maßnahmen zur Senkung der Quote früher Schulabgänge wurden in allen Mitgliedstaaten eingeführt und wirken sich positiv aus; im Jahr 2015 lag diese Quote (Altersgruppe 18-24) im EU-Durchschnitt etwa einen Prozentpunkt über dem in der Strategie Europa 2020 genannten Richtwert von 10 %; allerdings gab es große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Selbst wenn dieser Wert erreicht wird, sind die verbleibenden 10 % in dieser Altersgruppe weiterhin mit ernsten Problemen konfrontiert, wenn es darum geht, Zugang zu dauerhafter Beschäftigung zu erhalten. Hinzu kommt, dass die Quote früher Schulabgänge in einigen Untergruppen der älteren Alterskohorten nach wie vor sehr hoch ist; dies gilt insbesondere für Erwachsene, die bereits in einem frühen Alter in den Arbeitsmarkt eingetreten sind, für NichtEU-Bürgerinnen und -Bürger, die sich in der EU aufhalten, sowie für andere Personen mit Migrationshintergrund.

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Drucksache 316/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags Kompetenzen spielen eine wichtige Rolle

Grundfertigkeiten und Bildungsniveau in Europa

Neue Herausforderungen

Hindernisse bei der Steigerung des Kompetenzniveaus

5 Ziele

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen Nummern 1 und 2:

Nummer n

Nummer n

Nummer 9

Nummer 11

Nummer n

Nummer n

Vorschlag

EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten:

Bewertung der Kompetenzen

EIN MASSGESCHNEIDERTES und FLEXIBLES LERNANGEBOT

Validierung und Anerkennung

Koordinierung und Partnerschaft

Sensibilisierungs -, Orientierungs- und Unterstützungsmaßnahmen

Monitoring und Evaluierung

EMPFIEHLT der Kommission,


 
 
 


Drucksache 471/13 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat unterstützt die Ziele der Europa-2020-Strategie im Bildungsbereich und verweist in diesem Zusammenhang auf die nationalen Ziele, die sich Deutschland für die Reduktion der Zahl der frühen Schulabgänger und die Erhöhung der Zahl der 30- bis 34-Jährigen mit einem Hochschul- oder gleichwertigen Abschluss gesetzt hat. Er bedauert in diesem Zusammenhang, dass die Arbeitsunterlage der Kommission (SWD(2013) 355 final) bei der Angabe der "Personen mit Hochschulabschluss" (vgl. Tabelle VIII: Arbeitsmarkt- und Sozialindikatoren) nicht die nationale Definition dieses Ziels (unter Einbezug von Personen mit ISCED-4-Abschlüssen) berücksichtigt.



Drucksache 717/13 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat weist erneut darauf hin, dass das deutsche marktkonforme Regelungssystem eine der wesentlichen Grundlagen der überdurchschnittlich guten Wirtschafts- und Beschäftigungslage sowie einer sehr geringen Arbeitslosigkeit besonders von Jugendlichen und Hochschulabgängern sowie der Teilhabe auch im Bildungsstandard Benachteiligter an Wertschöpfungswirkungen ist. Ein nur an Entgelten orientierter Wettbewerb schafft alleine keine Wertschöpfung und damit Arbeits- und Unternehmensmöglichkeiten. Das zeigt sich insbesondere bei der hohen Wettbewerbsfähigkeit der durch Inhaberinnen und Inhaber des großen Befähigungsnachweises (Meisterinnen/Meister) betriebenen Handwerksbranchen, im dualen Ausbildungssystem für alle Absolventinnen und Absolventen der unterschiedlichen Bildungsebenen (Lehre bis Duales Studium) sowie bei den im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten nur mäßig reglementierten freien Berufen (vgl. zuletzt BR-Drucksache 471/13(B)).



Drucksache 717/1/13

... 7. Der Bundesrat weist erneut darauf hin, dass das deutsche marktkonforme Regelungssystem eine der wesentlichen Grundlagen der überdurchschnittlich guten Wirtschafts- und Beschäftigungslage sowie einer sehr geringen Arbeitslosigkeit besonders von Jugendlichen und Hochschulabgängern sowie der Teilhabe auch im Bildungsstandard Benachteiligter an Wertschöpfungswirkungen ist. Ein nur an Entgelten orientierter Wettbewerb schafft alleine keine Wertschöpfung und damit Arbeits- und Unternehmensmöglichkeiten. Das zeigt sich insbesondere bei der hohen Wettbewerbsfähigkeit der durch Inhaberinnen und Inhaber des großen Befähigungsnachweises (Meisterinnen/Meister) betriebenen Handwerksbranchen, im Dualen Ausbildungssystem für alle Absolventinnen und Absolventen der unterschiedlichen Bildungsebenen (Lehre bis Duales Studium) sowie bei den im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten nur mäßig reglementierten freien Berufen (vgl. zuletzt BR-Drucksache 471/13(B)).



Drucksache 471/1/13

... 5. Der Bundesrat unterstützt die Ziele der Europa-2020-Strategie im Bildungsbereich und verweist in diesem Zusammenhang auf die nationalen Ziele, die sich Deutschland für die Reduktion der Zahl der frühen Schulabgänger und die Erhöhung der Zahl der 30- bis 34-Jährigen mit einem Hochschul- oder gleichwertigen Abschluss gesetzt hat. Er bedauert in diesem Zusammenhang, dass die Arbeitsunterlage der Kommission (SWD(2013) 355 final) bei der Angabe der "Personen mit Hochschulabschluss" (vgl. Tabelle VIII: Arbeitsmarkt- und Sozialindikatoren) nicht die nationale Definition dieses Ziels (unter Einbezug von Personen mit ISCED-4-Abschlüssen) berücksichtigt.



Drucksache 610/12

... Qualifikationen sind ein wichtiger Motor für Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit, denn sie bilden die Grundlage für Produktivität und Innovation. Der EU stehen jedoch bei der Bereitstellung dieser Kompetenzen große Probleme ins Haus. Schon jetzt beeinträchtigen Diskrepanzen zwischen Angebot und Nachfrage bei den Qualifikationen - in einigen Mitgliedstaaten sogar Qualifikationsdefizite - das Wachstum und die Beschäftigungslage. Das Bildungssystem muss gerade Schulabgängern und Hochschulabsolventen die erforderlichen Kompetenzen für ein Arbeitsleben in der Industrie mit auf den Weg geben. Eine Investition in die Berufsbildung ist gleichzeitig eine Investition in Innovation, da viele technische Verbesserungen das Ergebnis schrittweiser Innovationen sind, die gut ausgebildete Arbeiter und Ingenieure in der Werkshalle vornehmen. 67 Eine Grundvoraussetzung für die Investition in neue Kompetenzen und Berufsbildung ist jedoch die Weiterentwicklung von Instrumenten zur Überwachung und frühzeitigen Erkennung des Qualifikationsbedarfs sowie zur Feststellung von Ungleichgewichten bei Angebot und Nachfrage in diesem Bereich. Auf EU-Ebene werden zurzeit einige Instrumente für diesen Zweck entwickelt.

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Drucksache 610/12




Mitteilung

I. die Partnerschaft für eine stärkere Europäische Industrie

II. politischer wirtschaftlicher Kontext: die Industrie spielt eine zentrale Rolle

III. INVESTITIONEN in Innovation, bessere Marktbedingungen, Zugang zu Kapital Humanressourcen sowie Qualifikation - die tragenden Säulen einer effizienteren Industriepolitik

A. Investitionen in neue Technologien und Innovationen fördern

1. Bereiche für vorrangige Maßnahmen

i Märkte für fortschrittliche Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion

ii Märktefür Schlüsseltechnologien

iii Märktefür biobasierte Produkte

iv Nachhaltige Industriepolitik, Bauwirtschaft und Rohstoffe

v Umweltfreundliche Fahrzeuge und Schiffe

vi Intelligente Netze

2. Begleitmaßnahmen

B. Marktzugang

1. Verbesserung des Binnenmarktes für Waren

2. Mehr Dynamik im Binnenmarkt durch Förderung des Unternehmertums

3. Der Binnenmarkt für Technologie, das einheitliche Patent und der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums

4. Internationale Märkte

C. Zugang zu Finanzierungen und den Kapitalmärkten

1. Unterstützung durch den öffentlichen Sektor zur Erleichterung des Zugriffs der Industrie auf frisches Kapital

2. Zugang zu den Kapitalmärkten

D. Die Schlüsselrolle der Humanressourcen

1. Die aktuellen Herausforderungen bewältigen: Schaffung von Arbeitsplätzen

2. Investitionen in Qualifikation und Berufsbildung zur Begleitung des Strukturwandels

3. Antizipierung des Bedarfs an Arbeitskräften und Kompetenzen und Management von Umstrukturierungsprozessen in Unternehmen

IV. Schlussfolgerung: Governance Ziele

1. Investitionen

2. Binnenhandel


 
 
 


Drucksache 134/11

... In den nächsten Jahren und Jahrzehnten wird der Bedarf an Pflegekräften infolge der Zunahme der Zahl alter und hilfebedürftiger Menschen rapide ansteigen. Zusätzlich müssen altershalber ausscheidende Pflegepersonen ersetzt werden. Angesichts dessen ist es erforderlich, sowohl bei Schulabgängern, aber auch bei Menschen mit Lebens- und Berufserfahrung – etwa nach einer beruflichen Umorientierung oder nach dem Ende der Familienphase – Interesse an einem Einstieg in die Pflege zu wecken und hier bisher ungenutzte Potenziale zu aktivieren.



Drucksache 834/1/11

... 92. Zudem wäre es in Zeiten hoher Jugendarbeitslosigkeit ein falscher Weg, motivierte junge Menschen mit einem mittleren Schulabschluss von der Krankenpflege- und Hebammenausbildung auszuschließen. Deutschland hat eine im europäischen Vergleich sehr niedrige Jugendarbeitslosigkeit, was nicht zuletzt daran liegt, dass für viele Berufe [(wie zum Beispiel den Krankenpflegeberuf)], für die es in anderen Ländern nur eine akademische Ausbildung gibt, qualifizierte praxisorientierte Ausbildungsgänge auch Schulabgängern mit einem mittleren Schulabschluss offen stehen.

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Drucksache 834/1/11




Europäischer Berufsausweis

2 Allgemeines

Zu einzelnen Vorschriften

Artikel 4a

Artikel 4c

Artikel 4a
bis e

Zum Beruf des Notars

Artikel 4f

Artikel 4b
und 4e (IMI)

Artikel 7

Artikel 12

Artikel 11
und 13

Artikel 14

Artikel 21

Artikel 24

Artikel 31

Artikel 46
Absatz 1 Buchstabe a und b

Artikel 49a

Artikel 53

Artikel 56a

Artikel 57

Artikel 58a

Artikel 59

Anhang IV

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 134/11 (Beschluss)

... In den nächsten Jahren und Jahrzehnten wird der Bedarf an Pflegekräften infolge der Zunahme der Zahl alter und hilfebedürftiger Menschen rapide ansteigen. Zusätzlich müssen altershalber ausscheidende Pflegepersonen ersetzt werden. Angesichts dessen ist es erforderlich, sowohl bei Schulabgängerinnen und Schulabgängern, aber auch bei Menschen mit Lebens- und Berufserfahrung - etwa nach einer beruflichen Umorientierung oder nach dem Ende der Familienphase - Interesse an einem Einstieg in die Pflege zu wecken und hier bisher ungenutzte Potenziale zu aktivieren.

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Drucksache 134/11 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates für mehr Pflegepersonal mit Migrationshintergrund und zum Ausbau pflegeberufsbezogener Sprachförderung


 
 
 


Drucksache 834/11 (Beschluss)

... Zudem wäre es in Zeiten hoher Jugendarbeitslosigkeit ein falscher Weg, motivierte junge Menschen mit einem mittleren Schulabschluss von der Krankenpflege- und Hebammenausbildung auszuschließen. Deutschland hat eine im europäischen Vergleich sehr niedrige Jugendarbeitslosigkeit, was nicht zuletzt daran liegt, dass für viele Berufe (wie zum Beispiel den Krankenpflegeberuf), für die es in anderen Ländern nur eine akademische Ausbildung gibt, qualifizierte praxisorientierte Ausbildungsgänge auch Schulabgängern mit einem mittleren Schulabschluss offen stehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 834/11 (Beschluss)




Europäischer Berufsausweis

2 Allgemeines

Zu einzelnen Vorschriften

Artikel 4a

Artikel 4c

Artikel 4a
bis e

Zum Beruf des Notars

Artikel 4f

Artikel 4b
und 4e (IMI)

Artikel 7

Artikel 12

Artikel 11
und 13

Artikel 14

Artikel 21

Artikel 24

Artikel 31

Artikel 46
Absatz 1 Buchstabe a und b

Artikel 49a

Artikel 53

Artikel 55a

Artikel 56a

Artikel 57

Artikel 58a

Artikel 59

Anhang IV

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 378/11 (Beschluss)

... Bei einer Anhebung der Zugangsvoraussetzungen auf zwölf Schuljahre würde ein großer geeigneter Bewerberkreis (Bewerber mit mittlerer Schulbildung oder mit Hauptschulabschluss und beruflicher Vorbildung) von der Ausbildung ausgeschlossen. Eine große Zahl von Schulabgängern würde außerdem auf diese Weise von diesen Berufen ausgeschlossen.

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Drucksache 378/11 (Beschluss)




2 Allgemeines:

Im Einzelnen:

Zu Frage 1

Zu Frage 2a

Zu Frage 2b

Zu Frage 2c

Zu Frage 3

Zu Frage 4

Zu Frage 5

Zu Frage 6

Zu Fragen 7 und 8 - Vorbemerkung

Zu Frage 7

Zu Frage 8

Zu Frage 9

Zu Frage 10

Zu Frage 11

Zu Frage 12

Zu Frage 13

Zu Frage 14

Zu Frage 15

Zu Frage 16

Zu Frage 17

Zu Frage 18

Zu Frage 19

Zu Frage 20

Zu Frage 21

Zu Frage 22

Zu Frage 23

Zu Frage 24

Berücksichtigung der Stellungnahme:


 
 
 


Drucksache 508/10

... 38. fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, verstärkt Anstrengungen zu unternehmen, um in Qualifikationen und Ausbildung zur Förderung dauerhafter und nachhaltiger Beschäftigung zu investieren; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, durch energische Umsetzung und Finanzierung von auf die Markterfordernisse angepassten Lernstrategien in Menschen zu investieren und unter Beachtung eines lebenszyklusorientierten Ansatzes nichtformale Qualifikationen und Kompetenzen anzuerkennen; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene Maßnahmen zu ergreifen, die gewährleisten, dass allen jungen Schulabgängern Beschäftigungsmöglichkeiten offenstehen oder sie eine Hochschulbildung bzw. berufliche Bildung erhalten;

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Drucksache 508/10




A. Atypische Verträge

B. Flexicurity und gesicherte berufliche Laufbahnen

C. Neue Formen sozialen Dialogs


 
 
 


Drucksache 26/09 (Beschluss)

... - Die Weiterführung bzw. Weiterentwicklung der bereits bestehenden europäischen Durchschnittsbezugswerte zu frühen Schulabgängern (Nummer 4.4.3), zu Grundfertigkeiten im Leseverstehen in erweiterter Form (Nummer 4.4.2) sowie zur Beteiligung 25- bis 64-Jähriger am lebenslangen Lernen (Nummer 4.4.1) mag grundsätzlich sinnvoll erscheinen, wobei die von der Kommission vorgeschlagene Zielsetzung für Grundfertigkeiten in den drei angeführten Bereichen relativ ehrgeizig erscheint. Der Bundesrat bekräftigt in Hinblick auf den europäischen Durchschnittsbezugswert zur Beteiligung am lebenslangen Lernen seine Forderung nach einer Überarbeitung des ungeeigneten Indikators, der durch die Befragungsgrundlage (Maßnahmen, die bis zu vier Wochen vor dem Befragungszeitpunkt stattgefunden haben) zu indikatorinduziert äußerst niedrigen Werten führen muss, die bei der Zugrundelegung anderer Indikatoren nicht aufträten (vgl. zuletzt BR-Drucksache 141/07 (Beschluss)) und hält darüber hinaus die von der Kommission für 2020 vorgeschlagene Zielsetzung für zu ehrgeizig. Bei der Weiterentwicklung der europäischen Durchschnittsbezugswerte zur Beteiligung der 25- bis 64-Jährigen an der Weiter- und Erwachsenenbildung empfiehlt der Bundesrat die Berücksichtigung der bereits bestehenden europäischen Vereinbarungen zum sogenannten Adult Education Survey (AES).



Drucksache 26/1/09

... - Die Weiterführung bzw. Weiterentwicklung der bereits bestehenden europäischen Durchschnittsbezugswerte zu frühen Schulabgängern (Nummer 4.4.3), zu Grundfertigkeiten im Leseverstehen in erweiterter Form (Nummer 4.4.2) sowie zur Beteiligung 25- bis 64-Jähriger am lebenslangen Lernen (Nummer 4.4.1) mag grundsätzlich sinnvoll erscheinen, wobei die von der Kommission vorgeschlagene Zielsetzung für Grundfertigkeiten in den drei angeführten Bereichen relativ ehrgeizig erscheint. Der Bundesrat bekräftigt in Hinblick auf den europäischen Durchschnittsbezugswert zur Beteiligung am lebenslangen Lernen seine Forderung nach einer Überarbeitung des ungeeigneten Indikators, der durch die Befragungsgrundlage (Maßnahmen, die bis zu vier Wochen vor dem Befragungszeitpunkt stattgefunden haben) zu indikatorinduziert äußerst niedrigen Werten führen muss, die bei der Zugrundelegung anderer Indikatoren nicht aufträten (vgl. zuletzt BR-Drucksache 141/07 (Beschluss)) und hält darüber hinaus die von der Kommission für 2020 vorgeschlagene Zielsetzung für zu ehrgeizig. Bei der Weiterentwicklung der europäischen Durchschnittsbezugswerte zur Beteiligung der 25 bis 64-jährigen an der Weiter- und Erwachsenenbildung empfiehlt der Bundesrat die Berücksichtigung der bereits bestehenden europäischen Vereinbarungen zum sogenannten Adult Education Survey (AES).



Drucksache 543/08

... Die Unterstützte Beschäftigung ist eine neue Möglichkeit, insbesondere Schulabgängern und Schulabgängerinnen aus Förderschulen eine Perspektive auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu geben. Dabei geht es insbesondere um Personen, für die eine berufsvorbereitende Maßnahme oder Berufsausbildung wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht in Betracht kommt, bei denen aber gleichwohl die Prognose besteht, dass eine Beschäftigungsaufnahme mit Hilfe der Unterstützten Beschäftigung gelingen kann. Das bedeutet auch, dass Unterstützte Beschäftigung nachrangig ist gegenüber Berufsausbildungen und berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen. Unterstützte Beschäftigung kann aber auch für solche Personen die richtige Alternative sein, bei denen sich im Laufe ihres Erwerbslebens eine Behinderung einstellt und für die heute mangels Alternativen oftmals nur die Werkstatt für behinderte Menschen in Frage kommt. Ziel ist die Übernahme in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

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Drucksache 543/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

§ 38a
Unterstützte Beschäftigung

Artikel 5
Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung

Artikel 6
Änderung der Werkstättenverordnung

Artikel 7
Änderung der Aufwendungserstattungs-Verordnung

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

C. Finanzieller Teil

D. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 522: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung Unterstützter Beschäftigung


 
 
 


Drucksache 470/07

... Strategien des lebenslangen Lernens können einen Lösungsansatz für das Problem der geringeren Chancen bestimmter Arbeitskräfte bieten; diese Strategien müssten schon bei der schulischen Grundbildung ansetzen. Sie dienen nicht nur der Verringerung der Schulabbrecherquote und der Verbesserung des allgemeinen Qualifikationsniveaus von Schulabgängern, sondern auch der Lösung zahlreicher anderer Probleme wie des Analphabetentums von Erwachsenen. Fortbildungsmaßnahmen würden sich besonders auf Geringqualifizierte konzentrieren. Modelle, bei denen Arbeit und Ausbildung miteinander kombiniert werden, und die Mobilität zwischen verschiedenen Ausbildungssystemen sollten gefördert werden. Informelles Lernen würde anerkannt und validiert; ferner müssten niedrigschwellige, leicht verständliche Sprach- und Computerkurse in- und außerhalb der Betriebe organisiert werden. Unter Berücksichtigung ihrer Verschiedenheit und unterschiedlichen Größe würden die Unternehmen umfassende Qualifikationsstrategien entwickeln und so ihrem gesamten Personal die Möglichkeit bieten, sich fortzubilden und neue Qualifikationen zu erwerben. Staatliche Stellen können durch steuerliche Förderung oder sonstige Instrumente für die Unternehmen bessere Anreize für Investitionen in ihre Arbeitskräfte schaffen. Sie sollten aber auch verstärkte Anreize für die Arbeitnehmer schaffen, zum Beispiel durch Einführung eines Systems individueller Lernkonten. Solche Lernkonten würden es den Arbeitnehmern ermöglichen, in Zusammenarbeit mit ihrem Arbeitgeber einen bestimmten Teil ihrer (Arbeits-)Zeit oder einen bestimmten Geldbetrag in ihre persönliche Entwicklung zu investieren.

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Drucksache 470/07




1. Die Herausforderungen und Chancen von Globalisierung und Wandel

2. Ein integrierter Flexicurity-Ansatz

3. Flexicurity-Strategien: Die Erfahrung der Mitgliedstaaten

4. Flexicurity und der Soziale Dialog

5. Entwicklung gemeinsamer Grundsätze für den Flexicurity-Ansatz

6. Flexicurity-Optionen

7. Die finanzielle Dimension der Flexicurity

8. Die nächsten Schritte: Flexicurity und die Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung

Anhang I
Flexicurity-Optionen

Option 1: Bekämpfung der Segmentierung bei Verträgen

Option 2: Entwicklung der Flexicurity im Unternehmen und Angebot von Sicherheit bei Übergängen

Option 3: Lösung des Problems der Qualifikationsdefizite und der geringeren Chancen bestimmter Arbeitskräfte

Option 4: Verbesserung der Möglichkeiten für Leistungsempfänger und informell beschäftigte Arbeitskräfte

Anhang II
Beispiele für Flexicurity

Anhang III
Flexicurity-relevante Hintergrundindikatoren

A. Flexible Vertragsformen

B. Umfassende Strategien für das lebenslange Lernen

C. Wirksame aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen

D. Moderne Systeme der sozialen Sicherheit

E. Arbeitsmarktergebnisse


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.