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"Schulabschlüssen"
Drucksache 149/19
... Ziel dieses Entwurfs ist es, den bereits zum Zeitpunkt des Brexit in Deutschland lebenden oder arbeitenden britischen Staatsangehörigen weiterhin freien Arbeitsmarktzugang zu gewähren. Insbesondere sollen bestehende Arbeitsverhältnisse ohne Unterbrechung und bürokratischen Aufwand fortgesetzt werden können. Dies erfasst auch Arbeitsverhältnisse mit britischen Staatsangehörigen, die bislang nur zeitweise in Deutschland arbeiteten (zum Beispiel als Entsandte, Pendler oder in Arbeitsverhältnissen mit mehreren Arbeitsorten). Nach dem Austritt kann es zudem verstärkt zu Unternehmensverlagerungen nach Deutschland kommen. Daher soll es für einen Zeitraum bis 31. Dezember 2019 gleichermaßen ermöglicht werden, britische Staatsangehörige nach Deutschland zu versetzen, ohne dass für die Aufnahme der Beschäftigung eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nebst einer Anerkennung von Berufs- oder Hochschulabschlüssen erforderlich ist. Vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 soll für britische Staatsangehörige, die vor dem Brexit nicht in Deutschland lebten, für ein weiteres Jahr ein privilegierter Arbeitsmarktzugang wie für Staatsangehörige anderer wichtiger Handelspartner (etwa der Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada) gelten.
Drucksache 180/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 22. Januar 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch\-französische Zusammenarbeit und Integration
... 6. Zu den Projekten des Aachener Vertrags, die nur unter maßgeblicher Mitwirkung der Länder erfolgreich umgesetzt werden können, gehören zum Beispiel die Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, die Einrichtung eines deutsch\-französischen Forschungs- und Innovationsnetzwerkes für Künstliche Intelligenz, der Ausbau von Mobilitätsprogrammen, der Bürgerfonds zur Förderung von Bürgerinitiativen und Städtepartnerschaften, die deutsch\-französische digitale Plattform für audiovisuelle Inhalte und Informationsangebote, die Schaffung eines gemeinsamen Kultur- und Medienraums, die Förderung des gegenseitigen Spracherwerbs, die gegenseitige Anerkennung von Schulabschlüssen sowie die stärkere Vernetzung von Bildungs- und Forschungssystemen.
Drucksache 180/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 22. Januar 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration
... 6. Zu den Projekten des Aachener Vertrags, die nur unter maßgeblicher Mitwirkung der Länder erfolgreich umgesetzt werden können, gehören zum Beispiel die Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, die Einrichtung eines deutsch-französischen Forschungs- und Innovationsnetzwerkes für Künstliche Intelligenz, der Ausbau von Mobilitätsprogrammen, der Bürgerfonds zur Förderung von Bürgerinitiativen und Städtepartnerschaften, die deutsch-französische digitale Plattform für audiovisuelle Inhalte und Informationsangebote, die Schaffung eines gemeinsamen Kultur- und Medienraums, die Förderung des gegenseitigen Spracherwerbs, die gegenseitige Anerkennung von Schulabschlüssen sowie die stärkere Vernetzung von Bildungs- und Forschungssystemen.
Drucksache 528/19
... Ziel dieses Entwurfs ist es, den am Tag vor dem Wirksamwerden des Austritts in Deutschland lebenden oder arbeitenden britischen Staatsangehörigen weiterhin freien Arbeitsmarktzugang zu gewähren. Insbesondere sollen bestehende Arbeitsverhältnisse ohne Unterbrechung und bürokratischen Aufwand fortgesetzt werden können. Dies erfasst auch Arbeitsverhältnisse mit britischen Staatsangehörigen, die bislang nur zeitweise in Deutschland arbeiteten (zum Beispiel als Entsandte, Pendler oder in Arbeitsverhältnissen mit mehreren Arbeitsorten). Nach dem Brexit kann es zudem verstärkt zu Unternehmensverlagerungen nach Deutschland kommen. Daher soll es für einen Zeitraum von 14 Monaten gleichermaßen ermöglicht werden, britische Staatsangehörige nach Deutschland zu versetzen, ohne dass für die Aufnahme der Beschäftigung eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nebst einer Anerkennung von Berufs- oder Hochschulabschlüssen erforderlich ist. Nach der Übergangszeit von 14 Monaten soll für britische Staatsangehörige, die vor dem Brexit nicht in Deutschland lebten, für ein weiteres Jahr ein privilegierter Arbeitsmarktzugang wie für Staatsangehörige anderer wichtiger Handelspartner (etwa der Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada) gelten.
Drucksache 210/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulabschlüssen und Abschlüssen der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulabschlüssen und Abschlüssen der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland
Drucksache 210/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulabschlüssen und Abschlüssen der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulabschlüssen und Abschlüssen der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland
Drucksache 469/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
... Die Autorengruppe Bildungsberichterstattung stellt im Bildungsbericht 2016 zwar fest, dass der Anteil an Kindern und Jugendlichen, die in Risikolagen aufwachsen, insgesamt rückläufig ist, aber dennoch nach wie vor deutliche herkunftsbedingte Disparitäten, auch in der Nutzung von und im Zugang zu frühkindlicher Bildung, erkennbar sind, die sich im Schulalter, in der Berufsausbildung und im lebenslangen Lernen fortsetzen. Im frühkindlichen Bereich nehmen beispielsweise unter Dreijährige mit Migrationshintergrund bzw. aus Elternhäusern mit niedrigen Schulabschlüssen seltener Angebote der Kindertagesbetreuung in Anspruch. Auch nehmen diese Kinder weniger oft an nonformalen Bildungsangeboten im Vorschulalter teil und weisen zu höheren Anteilen einen vorschulischen Sprachförderbedarf auf (vgl. Bildungsbericht 2016, S. 214-216).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz - KiQuTG)
§ 1 Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
§ 2 Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
§ 3 Handlungskonzepte und Finanzierungskonzepte der Länder
§ 4 Verträge zwischen Bund und Ländern
§ 5 Geschäftsstelle des Bundes
§ 6 Monitoring und Evaluation
Artikel 2 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 4 Weitere Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
1. Öffentliche Fürsorge
2. Erforderlichkeit
a. Gleichwertige Lebensverhältnisse
b. Wahrung der Wirtschaftseinheit
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Demografische Auswirkungen
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
V. Evaluierung und Monitoring
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4514, BMFSFJ: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
4 Bund
II.2 Weitere Kosten
II.3 Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 432/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Werdegang-Nachverfolgung - COM(2017) 249 final
... 31. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Stellungnahme gemäß Artikel 23 Absatz 5 Satz 2 GG und § 5 Absatz 2 EUZBLG maßgeblich zu berücksichtigen, da bei dem Vorhaben im Schwerpunkt die Befugnisse der Länder zur Gesetzgebung im Bereich der Kultur und des Bildungswesens betroffen sind. Die Kommission rekurriert in der Begründung zu dem Empfehlungsvorschlag auf die Bildung betreffendes Primärrecht im AEUV und gerade nicht auf den Arbeitsmarkt betreffende Rechtsgrundlagen. Der Empfehlungsvorschlag zur Werdegang-Nachverfolgung legt einen starken Fokus auf den Hochschulbereich, für den die Kommission sogar eine Pilotphase einer europäischen Werdegang-Nachverfolgung vorschlägt. Dabei geht es weder um wissenschaftliche Forschung noch um Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz bezüglich Hochschulzulassung und Hochschulabschlüssen. Auch betreffend der Nachverfolgung des Werdegangs von Absolventinnen und Absolventen einer schulischen (Aus-)Bildung liegt die alleinige Zuständigkeit in der Kompetenz der Länder.
Drucksache 432/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Werdegang-Nachverfolgung - COM(2017) 249 final
... 15. Er fordert die Bundesregierung auf, die Stellungnahme gemäß Artikel 23 Absatz 5 Satz 2 GG und § 5 Absatz 2 EUZBLG maßgeblich zu berücksichtigen, da bei dem Vorhaben im Schwerpunkt die Befugnisse der Länder zur Gesetzgebung im Bereich der Kultur und des Bildungswesens betroffen sind. Die Kommission rekurriert in der Begründung zu dem Empfehlungsvorschlag auf die Bildung betreffendes Primärrecht im AEUV und gerade nicht auf den Arbeitsmarkt betreffende Rechtsgrundlagen. Der Empfehlungsvorschlag zur Werdegang-Nachverfolgung legt einen starken Fokus auf den Hochschulbereich, für den die Kommission sogar eine Pilotphase einer europäischen Werdegang-Nachverfolgung vorschlägt. Dabei geht es weder um wissenschaftliche Forschung noch um Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz bezüglich Hochschulzulassung und Hochschulabschlüssen. Auch betreffend der Nachverfolgung des Werdegangs von Absolventinnen und Absolventen einer schulischen (Aus-)Bildung liegt die alleinige Zuständigkeit in der Kompetenz der Länder.
Drucksache 713/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur - Beitrag der Europäischen Kommission zum Gipfeltreffen in Göteborg am 17. November 2017 - COM(2017) 673 final
... Als ein Hindernis für die Mobilität von Studierenden wurde erkannt, dass - trotz des Bologna-Prozesses8 und weiterer Kooperationen im Rahmen des Europarats - Schulabschlüsse für eine Hochschulausbildung in anderen Mitgliedstaaten nicht ohne Weiteres anerkannt werden, wodurch junge Menschen ohne guten Grund daran gehindert werden, in einem anderen Land zu studieren oder zu arbeiten. Dadurch wird eine Gelegenheit verpasst, jungen Menschen gute Bildung an die Hand zu geben, und der Ideenstrom wird eingedämmt, was sich negativ auf die Arbeit der Hochschulen sowie Forschung und Innovation auswirkt. Auch einem wahrhaft integrierten europäischen Arbeitsmarkt steht dies im Wege.
Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur
1. Eine ambitionierte gemeinsame europäische Agenda für Bildung und Kultur
2. Förderung der Mobilität und der grenzübergreifenden Zusammenarbeit
3. Investitionen in Menschen und ihre Bildung
4. Stärkung des europäischen Identitätsgefühls und des Bewusstseins für das kulturelle Erbe
5. Fazit und Ausblick
Drucksache 386/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Entwurf des gemeinsamen Berichts des Rates und der Kommission 2015 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) - Neue Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung - COM(2015) 408 final
... - Bezüglich des Durchschnittsbezugswerts zum Erwerb von Hochschulabschlüssen erinnert der Bundesrat daran, dass hierdurch der Anteil der 30 bis 34-Jährigen mit einem Hochschul- oder gleichwertigen Abschluss erfasst wird und bei den Zahlen für Deutschland ISCED-4-Abschlüsse mit einzubeziehen sind. Der Bundesrat bemängelt, dass diese Abschlüsse in der Arbeitsunterlage der Kommission nicht berücksichtigt werden und lediglich in einer Fußnote auf andere Definitionen des Indikators in einigen Mitgliedstaaten verwiesen wird.
Drucksache 386/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Entwurf des gemeinsamen Berichts des Rates und der Kommission 2015 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) - Neue Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung - COM(2015) 408 final
... - Bezüglich des Durchschnittsbezugswerts zum Erwerb von Hochschulabschlüssen erinnert er daran, dass hierdurch der Anteil der 30- bis 34 Jährigen mit einem Hochschul- oder gleichwertigen Abschluss erfasst wird und bei den Zahlen für Deutschland ISCED-4-Abschlüsse mit einzubeziehen sind. Der Bundesrat bemängelt, dass diese Abschlüsse in der Arbeitsunterlage der Kommission nicht berücksichtigt werden und lediglich in einer Fußnote auf andere Definitionen des Indikators in einigen Mitgliedstaaten verwiesen wird.
Drucksache 213/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Förderung Deutscher Auslandsschulen (Auslandsschulgesetz - ASchulG )
... Die Deutschen Auslandsschulen vermitteln im Ausland ein nachhaltig positives Bild von Deutschland. Sie sind Orte der Begegnung, des gemeinsamen Lernens, der schulischen Persönlichkeitsbildung, der Bikulturalität und des interkulturellen Austausches zwischen Deutschland und dem Sitzland. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft des jeweiligen Sitzlandes, zur Förderung der deutschen Sprache und Kultur im Ausland und zur Gewinnung hoch qualifizierter Studierender und Fachkräfte für Deutschland. Die Nachfrage nach deutschen schulischen Angeboten im Ausland ist gestiegen. Die Auslandsschularbeit gibt pädagogische Impulse im In- und Ausland (zum Beispiel bezüglich bilingualem Unterricht und bilingualen Schulabschlüssen, eigenverantwortlicher Schule und Qualitätsmanagement).
A. Problem und Ziel
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Anspruch auf die Verleihung des Status Deutsche Auslandsschule und Kündigung des Verleihungsvertrages
§ 4 Schulaufsicht über die Deutschen Auslandsschulen
§ 5 Ausschluss eines Beschulungsanspruchs
§ 6 Aufgabenwahrnehmung des Bundes
Abschnitt 2 Förderung der Deutschen Auslandsschulen
§ 7 Förderanspruch, Förderantrag und Förderzeitraum
§ 8 Förderfähigkeit
§ 9 Fördervertrag
§ 10 Erstattung der finanziellen Förderung
§ 11 Personelle Förderung
§ 12 Finanzielle Förderung
§ 13 Übergangsregelung
§ 14 Weitere Förderung förderfähiger Deutscher Auslandsschulen
§ 15 Vermittlung zusätzlicher Lehrkräfte
§ 16 Freiwillige Förderung
§ 17 Verwaltungsvorschriften
§ 18 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziele und Handlungsbedarf
II. Alternativen
III. Gesetzgebungszuständigkeit
IV. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2233: Gesetz über die Förderung Deutscher Auslandsschulen (Auslandsschulgesetz - AschulG)
3 Zusammenfassung
Im Einzelnen
Drucksache 725/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Die Anerkennung von Hochschulabschlüssen sowie von Abschlüssen, die zur Aufnahme eines Hochschulstudiums berechtigen, steht bereits seit einiger Zeit auf der europäischen Politikagenda. Dank der strukturellen Veränderungen in den Hochschulsystemen nimmt die akademische Mobilität kontinuierlich zu. Verstärkt wird diese Internationalisierung durch Maßnahmen, die die Attraktivität der EU als Studienziel und Forschungsstandort steigern15. Um die EU für Studierende und Forschende jedoch noch attraktiver zu machen, ist es notwendig, wirksamere Konzepte für die Anerkennung zu finden, das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS) systematischer und koordinierter anzuwenden und die Bewertung und Nutzung von Lernergebnissen zu verbessern. Damit wird zugleich auch der Aufbau des Europäischen Raums der Kompetenzen und Qualifikationen unterstützt.
Drucksache 330/12
Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien (GlTeilhG)
... Der Anteil von Frauen in Spitzenpositionen steht im Widerspruch zum Ausbildungsstand der Frauen in Deutschland. Unter anderem vom Statistischen Bundesamt und vom DIW ermittelte Zahlen belegen, dass der Anteil von Hochschulabsolventinnen bereits 1995 bei mindestens 40 % lag - auch in den Wirtschaftswissenschaften. Seit 2005 liegt der Frauenanteil bei den Hochschulabschlüssen bei über 50 % mit weiter ansteigender Tendenz. Im Jahr 2008 verfügten beispielsweise 67 % der Frauen gegenüber 62 % der Männer über einen Hochschulabschluss. Diese Entwicklung des Qualifikationsniveaus entspricht in keiner Weise der Entwicklung des Frauenanteils bei den Spitzenpositionen der Wirtschaft.
Drucksache 1/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Entwurf des gemeinsamen Berichts des Rates und der Kommission (2012) über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020") - Die allgemeine und berufliche Bildung in einem intelligenten, nachhaltigen und integrativen Europa KOM (2011) 902 endg.
... 5. Der Bundesrat verweist darauf, dass in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni 2010 im Rahmen der Bildungsziele der Europa-2020- Strategie neben Hochschulabschlüssen auch weitere "gleichwertige Abschlüsse" anerkannt werden. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat in Abschnitt 2.3 des vorliegenden Entwurfs die durchgehende Berücksichtigung auch der gleichwertigen Abschlüsse entsprechend der im Rahmen der Europa-2020- Strategie national gesetzten Ziele im Bildungsbereich. In Bezug auf Deutschland sind daher aufgrund der hiesigen Situation im Hinblick auf das berufliche Ausbildungssystem ISCED-4-Abschlüsse bei der Darstellung der erreichten nationalen Prozentwerte durchgehend einzubeziehen.
Drucksache 719/12
Antrag der Länder Brandenburg, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates - Öffentlich geförderte Beschäftigung neu gestalten
... Öffentlich geförderte Beschäftigung in der sozialversicherungspflichtigen Form ist auf eine klar definierte Zielgruppe von Langzeitarbeitslosen zu beschränken. Jugendliche und junge Erwachsene (U25) sollten grundsätzlich nicht in sozialversicherungspflichtig öffentlich geförderter Beschäftigung tätig werden. Für diese Zielgruppe hat der Erwerb von Schulabschlüssen und die Aufnahme einer berufsqualifizierenden Ausbildung Vorrang. Neben der sozialversicherungspflichtigen öffentlich geförderten Beschäftigung bedarf es aufgrund der starken Differenzierung innerhalb der Gruppe der Langzeitarbeitslosen weiterhin des Angebots von Arbeitsgelegenheiten (§ 16d
Drucksache 725/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Neue Denkansätze für die Bildung - bessere sozioökonomische Ergebnisse durch Investitionen in Qualifikationen - COM(2012) 669 final
... 6. Der Bundesrat begrüßt die ausdrückliche Anerkennung der erfolgreichen dualen Ausbildung in Deutschland als "Ausbildungssystem von Weltrang", dem es durch seine Struktur und praktische Ausrichtung zudem gelingt, im europaweiten Vergleich die höchste Jugendbeschäftigungsquote zu erreichen. Hieraus wird zudem deutlich, dass der Arbeitsmarkt offenbar nicht nur, wie von der Kommission behauptet, hoch qualifizierte, im Regelfall tertiär ausgebildete Arbeitskräfte benötigt. Vielmehr ist er auch auf Fachkräfte angewiesen, die in ihrem konkreten Fachbereich über umfassende Kenntnisse, Fähigkeiten und Expertise verfügen. Gleichzeitig ist es vor diesem Hintergrund unverständlich, dass die Kommission betreffend den Anteil der 30- bis 40-Jährigen mit einem Hochschul- oder gleichwertigen Abschluss weiterhin in Anzeigern oder Länderanalysen die Einbeziehung der ISCED 4-Abschlüsse durch Deutschland ignoriert oder bestenfalls in einer Fußnote erwähnt. Damit setzt sich die Kommission in Widerspruch zu den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17. Juni 2010, in welchen explizit festgehalten wurde, dass auch Abschlüsse, die Hochschulabschlüssen gleichwertig sind, berücksichtigt werden und es Sache der Mitgliedstaaten ist, quantitative Ziele im Bildungsbereich festzulegen.
Drucksache 725/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Neue Denkansätze für die Bildung - bessere sozioökonomische Ergebnisse durch Investitionen in Qualifikationen - COM(2012) 669 final
... 8. Gleichzeitig ist es vor diesem Hintergrund unverständlich, dass die Kommission betreffend den Anteil der 30- bis 40-Jährigen mit einem Hochschul- oder gleichwertigen Abschluss weiterhin in Anzeigern oder Länderanalysen die Einbeziehung der ISCED 4-Abschlüsse durch Deutschland ignoriert oder bestenfalls in einer Fußnote erwähnt. Damit setzt sich die Kommission in Widerspruch zu den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17. Juni 20 10, in welchen explizit festgehalten wurde, dass auch Abschlüsse, die Hochschulabschlüssen gleichwertig sind, berücksichtigt werden und es Sache der Mitgliedstaaten ist, quantitative Ziele im Bildungsbereich festzulegen.
Drucksache 1/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Entwurf des gemeinsamen Berichts des Rates und der Kommission (2012) über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020") - Die allgemeine und berufliche Bildung in einem intelligenten, nachhaltigen und integrativen Europa KOM (2011) 902 endg.
... 5. Der Bundesrat verweist darauf, dass in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni 2010 im Rahmen der Bildungsziele der Europa-2020- Strategie neben Hochschulabschlüssen auch weitere "gleichwertige Abschlüsse" anerkannt werden. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat in Abschnitt 2.3 des vorliegenden Entwurfs die durchgehende Berücksichtigung auch der gleichwertigen Abschlüsse entsprechend der im Rahmen der Europa-2020- Strategie national gesetzten Ziele im Bildungsbereich. In Bezug auf Deutschland sind daher aufgrund der hiesigen Situation im Hinblick auf das berufliche Ausbildungssystem ISCED-4-Abschlüsse bei der Darstellung der erreichten nationalen Prozentwerte durchgehend einzubeziehen.
Drucksache 848/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, welcher zusätzliche personelle und finanzielle Aufwand bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) durch die Prüfung der Vergleichbarkeit ausländischer Hochschulabschlüsse mit entsprechenden deutschen Hochschulabschlüssen entsteht und die Kosten mitzuteilen.
Drucksache 313/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
... III) berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) und das Nachholen von Hauptschulabschlüssen geregelt sind, ist eine Mitfinanzierung der Produktionsschulen durch die Agenturen für Arbeit im Rahmen des
Drucksache 556/11 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
... III) berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) und das Nachholen von Hauptschulabschlüssen geregelt sind, ist eine Mitfinanzierung vergleichbarer Einrichtungen durch die Agenturen für Arbeit im Rahmen des SGB III inhaltlich zielführend. Gerade für die Zielgruppe der jungen Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (nach Beendigung der Berufsschulpflicht) und einen besonderen Förderbedarf aufweisen, ist eine individuell ausgerichtete und durch sozialpädagogische Hilfen flankierte Berufsvorbereitung anzustreben.
Drucksache 313/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
... III) berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) und das Nachholen von Hauptschulabschlüssen geregelt sind, ist eine Mitfinanzierung der Produktionsschulen durch die Agenturen für Arbeit im Rahmen des
Drucksache 848/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, welcher zusätzliche personelle und finanzielle Aufwand bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) durch die Prüfung der Vergleichbarkeit ausländischer Hochschulabschlüsse mit entsprechenden deutschen Hochschulabschlüssen entsteht und die Kosten mitzuteilen.
Drucksache 190/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2011
... Der Übergang von der Schule in den Beruf gilt als zentrale Weichenstellung zur Sicherung des Nachwuchses von qualifizierten Fachkräften. Verschiedene Maßnahmen der Qualifizierungsinitiative für Deutschland tragen zur Erreichung von Schulabschlüssen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, zur Berufsorientierung in den schulischen Lehrplänen und zur Verbesserung des Übergangs von der Schule in das Berufsleben bei. Zudem wird das Schulwesen durchlässiger gestaltet und eine intensivere Vernetzung mit allen an der Berufsorientierung beteiligten Akteuren angestrebt.
Nationales Reformprogramm Deutschland 2011
1. Einführung
2. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld
Tabelle
3. Überführung der fünf EU-2020-Kernziele in nationale Ziele
4 Vorbemerkung
a Förderung der Beschäftigung
b Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung
c Emissionsreduzierung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz
d Verbesserung des Bildungsniveaus
e Förderung der sozialen Eingliederung, vor allem durch die Verringerung von Armut
4. Deutsches Aktionsprogramm 2011 für den Euro Plus Pakt
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit
Förderung der Beschäftigung
Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
Stärkung der Finanzstabilität
5. Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland
a Wachstumsfreundliche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte
b Sicherstellung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsektors
c Stärkung der Binnennachfrage
d Volle Nutzung des Arbeitskräftepotenzials sicherstellen
i. Stärkere Einbeziehung von Älteren in den Arbeitsmarkt „Arbeiten bis 67“
ii. Stärkere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt
iii. Stärkere Integration von arbeitsmarktfernen Bevölkerungsgruppen „Integrativer Arbeitsmarkt“
iv. Zuwanderung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse „Attraktiver und transparenter Arbeitsmarkt“
e Den Beitrag des Bildungssystems zu Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften verbessern
6. Verwendung von EU-Fördermitteln
a Europäische Strukturfonds
b Entwicklung des ländlichen Raums Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP
Anhang Übersicht der in Abschnitt 5 genannten Maßnahmen
Drucksache 132/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union - 2009 (2009/2101(INI))
... O. in der Erwägung, dass 58,9 % der Diplome an den Universitäten der Union im Jahre 2008 von Frauen erworben wurden, dass sie in den Studiengängen Wirtschaft, Management und Jura die Mehrheit darstellen, aber in Führungspositionen in Unternehmen, Verwaltungen und politischen Gremien weiterhin unterrepräsentiert bleiben; in Erwägung der geringen Anzahl von Frauen mit Hochschulabschlüssen in Informatik, Ingenieurwesen oder Physik, was eine Unterrepräsentation von Frauen im Privatsektor zur Folge hat - der von ausschlaggebender Bedeutung für den wirtschaftlichen Aufschwung ist; in der Erwägung, dass das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen im IT-Sektor mit der Zeit tendenziell eher noch großer anstatt kleiner geworden sind,
Drucksache 732/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission über die Unionsbürgerschaft 2010: Weniger Hindernisse für die Ausübung von Unionsbürgerrechten KOM (2010) 603 endg.
... 2.3.2. Aufwändige und unzuverlässige Verfahren zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Berufsqualifikationen
Drucksache 113/3/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission: EUROPA 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum KOM (2010) 2020
... 2. Vor dem Hintergrund der am 25./26. März 2010 angenommenen Schlussfolgerungen des Europäischen Rates sieht sich der Bundesrat gezwungen, seine Ablehnung quantitativer spezifischer Zielvorgaben für einzelne Mitgliedstaaten im Bildungsbereich nochmals zu erläutern - vgl. zuletzt: BR-Drucksache 113/10 (Beschluss) -. Die von der Kommission geforderte Setzung nationaler Ziele zum Anteil der Schulabbrecher und zur Quote der Hochschulabschlüsse weist der Bundesrat als nicht vertragskonform zurück, da sie dem Kompetenzgefüge der Verträge widerspricht und die Bildungshoheit der Mitgliedstaaten bzw. in Deutschland der Länder verletzt. (bei Annahme entfällt Ziffer 12)
Drucksache 426/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2010 zu dem Dialog zwischen Hochschule und Wirtschaft: eine neue Partnerschaft zur Modernisierung der Hochschulen Europas (2009/2099(INI))
... 61. sieht sowohl kurz- als auch langfristig eine größere Mobilität der Wissenschaftler über nationale Grenzen hinweg sowie zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – unter angemessener Berücksichtigung des Nichtdiskriminierungsgrundsatzes – als erforderlich an, um den Wissenstransfer zu verstärken; fordert daher die Mitgliedstaaten und die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die vorhandenen rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen sorgfältig zu überprüfen und unnötige Mobilitätsbarrieren zu beseitigen, wobei besonderes Augenmerk auf die Verfahren zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen und den Abbau von Bürokratie gelegt werden sollte; fordert die Hochschulen auf, flexiblere und parallele Laufbahnen für ihr Personal einzuführen;
Drucksache 401/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Bessere Karrieremöglichkeiten und mehr Mobilität - Eine europäische Partnerschaft für die Forscher KOM (2008) 317 endg.; Ratsdok. 10059/08
... 10. Er gibt zu bedenken, dass der Zugang zu wissenschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen im Ausland durch teilweise strenge Regelungen für die Anerkennung von Berufs- und Hochschulabschlüssen sowie durch die fehlende Transparenz der legislativen und administrativen Anforderungen zur Erreichung einer gegenseitigen Anerkennung erschwert wird. Es ist daher sicherzustellen, dass z.B. die gegenseitige Anerkennung von Berufs- und Hochschulabschlüssen auf der Grundlage der bestehenden Richtlinien der EU in den einzelnen Mitgliedstaaten nicht durch nationale Regelungen und unverhältnismäßig hohe administrative Anforderungen verschärft oder verhindert wird.
Drucksache 401/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Bessere Karrieremöglichkeiten und mehr Mobilität - Eine europäische Partnerschaft für die Forscher KOM (2008) 317 endg.; Ratsdok. 10059/08
... Er gibt zu bedenken, dass der Zugang zu wissenschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen im Ausland durch teilweise strenge Regelungen für die Anerkennung von Berufs- und Hochschulabschlüssen sowie durch die fehlende Transparenz der legislativen und administrativen Anforderungen zur Erreichung einer gegenseitigen Anerkennung erschwert wird. Es ist daher sicherzustellen, dass z.B. die gegenseitige Anerkennung von Berufs- und Hochschulabschlüssen auf der Grundlage der bestehenden Richtlinien der EU in den einzelnen Mitgliedstaaten nicht durch nationale Regelungen und unverhältnismäßig hohe administrative Anforderungen verschärft oder verhindert wird.
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