[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

1040 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schulungen"


⇒ Schnellwahl ⇒

0049/20
0295/20
0087/1/20
0504/20
0004/20
0051/20B
0121/20
0085/20
0107/20
0029/20
0274/20
0028/20
0157/20
0157/1/20
0268/20
0088/20
0306/1/20
0255/20
0051/1/20
0139/20
0107/20B
0087/20
0188/20
0166/1/20
0157/20B
0005/20
0002/20
0007/20
0075/20
0021/20
0325/20
0528/20
0087/20B
0625/19
0576/19B
0598/19
0335/1/19
0574/19
0532/19B
0230/19B
0363/1/19
0517/19
0559/19
0629/19
0358/1/19
0097/19B
0644/19B
0496/19
0232/19
0152/1/19
0373/19
0574/1/19
0655/1/19
0397/19B
0152/19B
0576/1/19
0335/3/19
0557/19
0230/1/19
0630/1/19
0335/19B
0670/19
0532/1/19
0556/19
0548/19
0644/1/19
0358/19B
0363/19B
0584/19
0335/19
0097/1/19
0158/18
0219/18
0467/18B
0423/3/18
0116/18
0020/18
0550/18
0582/18
0423/18B
0032/1/18
0032/18B
0630/18
0383/18
0423/1/18
0152/18
0605/1/18
0630/1/18
0086/1/18
0053/18B
0191/1/18
0383/18B
0467/1/18
0173/18
0053/18
0070/18
0469/18
0020/1/18
0442/18
0605/18B
0020/18B
0383/1/18
0185/18
0098/1/18
0086/18B
0504/1/18
0630/18B
0283/17
0093/17
0667/17
0777/17
0069/17B
0757/17
0315/1/17
0068/1/17
0379/1/17
0043/17B
0667/17B
0429/17
0383/17
0349/1/17
0135/17
0349/17B
0654/17
0093/17B
0044/17B
0242/17B
0315/17
0127/17
0051/17
0243/17
0138/17
0093/1/17
0151/17
0428/17
0014/17
0039/17
0383/17B
0713/17
0068/17B
0731/17
0179/17
0717/17
0696/17
0069/1/17
0043/1/17
0315/17B
0120/17
0536/17
0387/17
0667/1/17
0044/1/17
0315/16
0315/1/16
0735/1/16
0010/16
0196/16
0072/16
0568/16
0116/16
0813/16B
0369/16
0505/16B
0540/16
0502/16
0266/1/16
0567/16
0277/16
0142/16
0125/16
0316/16
0300/16
0266/16B
0496/16
0648/16
0505/16
0418/1/16
0080/16
0065/16
0455/1/16
0507/16
0586/16
0239/16
0164/1/16
0380/16B
0211/16
0477/1/16
0418/16B
0018/16
0315/16B
0066/16B
0522/16
0030/16
0506/16
0490/16
0164/16
0415/16
0380/1/16
0029/16
0813/1/16
0335/16
0249/16
0020/16B
0309/15
0338/15B
0414/15
0309/15B
0120/15B
0416/15
0024/15
0340/15
0431/15
0619/15
0283/15
0413/15
0338/1/15
0500/15
0309/1/15
0056/15
0195/15B
0530/15
0386/15
0115/15
0298/14
0509/14B
0093/14
0642/1/14
0460/14B
0068/14
0618/14
0223/1/14
0541/14
0509/1/14
0252/14
0373/1/14
0172/14B
0502/14B
0252/14B
0135/14
0271/14
0397/1/14
0653/14
0373/14B
0642/14B
0397/14B
0502/14
0534/14
0398/14
0207/14
0566/14
0084/14
0509/14
0400/14
0460/1/14
0223/14B
0172/14
0429/14
0460/14
0021/13B
0207/13
0470/13
0737/13
0795/13
0087/13
0110/13
0021/1/13
0346/1/13
0023/13
0519/13
0479/13
0539/13
0682/13
0182/13
0183/13
0248/13B
0101/13
0795/13B
0017/13
0325/13
0027/13
0527/13
0141/13
0672/13
0387/1/13
0092/13
0200/13
0515/13
0060/13
0679/13B
0526/13
0348/13
0610/13
0089/1/13
0213/13
0444/13
0201/13
0603/13
0679/1/13
0330/13
0387/13B
0180/13
0248/1/13
0568/12
0092/12
0472/12
0751/12
0557/12
0629/12B
0414/12
0170/12
0413/12
0725/12
0799/12
0223/12
0372/12
0184/12
0420/12
0477/12
0031/12
0511/12
0476/12
0683/12
0224/12
0040/12
0651/12
0620/12
0016/12
0758/12
0575/12
0434/12
0692/12
0300/1/12
0473/12
0670/12
0367/12
0677/12
0427/12
0159/12
0759/12
0629/1/12
0300/12B
0611/12
0110/12
0128/12
0501/12
0230/12
0467/12
0488/12
0610/12
0077/12
0043/12
0582/12
0799/1/12
0021/12
0298/12
0038/12
0577/12
0135/12
0544/12
0757/12
0170/12B
0513/11B
0407/11
0520/1/11
0195/11
0713/11
0836/11
0371/11
0092/11
0513/1/11
0713/11B
0191/11
0873/11
0740/11
0361/11
0620/11
0370/11
0850/11
0121/11
0144/11
0713/1/11
0313/1/11
0216/11
0153/11B
0709/11
0324/11
0265/11
0527/11
0150/11B
0313/11B
0679/1/11
0639/11
0797/11B
0150/11
0785/11
0142/11
0399/11B
0089/11
0123/11
0720/11
0211/11B
0150/1/11
0209/1/11
0101/1/11
0078/11
0784/11
0361/1/11
0179/11
0306/11
0195/11B
0062/11
0580/11
0723/11
0153/1/11
0195/1/11
0590/11
0027/11
0093/11
0825/11
0202/11B
0797/1/11
0278/11
0317/11
0819/11
0667/11
0305/11
0520/11B
0096/11
0847/10
0616/10
0692/10
0584/10B
0723/10
0193/10
0581/1/10
0306/10
0246/10B
0821/10
0482/10
0786/10B
0218/10
0774/10
0629/10
0042/10
0701/10
0662/10
0786/1/10
0660/10B
0733/10
0042/10B
0461/10
0575/10
0141/10
0825/1/10
0181/10
0694/10
0444/10
0462/10
0208/10
0129/10
0843/10
0246/1/10
0100/10
0260/10
0174/10
0185/10
0669/10
0460/10
0488/10B
0443/10
0821/10B
0693/10
0660/1/10
0281/10
0821/1/10
0848/10
0811/10
0584/1/10
0772/10
0421/10
0179/10B
0426/10
0459/10
0179/1/10
0179/10
0845/10
0786/10
0581/10B
0748/10
0825/10B
0805/10
0511/10
0219/10
0508/10
0747/10
0475/09
0140/09
0221/09
0658/09
0059/1/09
0673/09
0095/09
0550/09
0298/09
0107/09
0756/09
0319/09
0228/09
0866/09
0616/09B
0216/09
0553/09
0488/09
0815/09
0274/09
0053/09B
0274/09B
0657/1/09
0823/09
0173/09
0531/09B
0846/09
0180/1/09
0054/09
0413/09
0182/09
0237/09
0656/09
0192/09B
0192/09
0616/1/09
0141/09
0226/09
0313/09
0616/09
0910/09
0261/09
0613/09
0740/09
0739/09
0415/09
0003/09
0274/1/09
0648/09
0670/09
0335/09
0309/09
0171/09
0315/09
0410/09
0791/09
0248/09
0004/09
0755/09
0906/09
0434/09
0559/09
0003/09B
0003/1/09
0531/09
0773/09
0137/09
0044/09
0138/09
0233/09
0531/1/09
0088/09
0289/09
0053/1/09
0192/1/09
0738/09
0235/09
0727/09
0059/09B
0236/09
0251/09
0217/09
0657/09B
0279/09
0103/09
0427/09
0754/09
0497/08B
0525/08
0200/08
0960/08
0692/08
0486/08B
0556/08
0394/08
0171/08
0401/08
0881/08
0497/08
0844/1/08
0185/08
0373/08
0632/08
0512/08
0185/1/08
0185/08B
0308/08
0691/08
0755/08B
0101/08
0848/1/08
0996/1/08
0083/08
0982/08
0032/08B
0996/08
0961/1/08
0996/08B
0716/08
0760/08
0961/08B
0488/08
0685/08
0210/08
0486/1/08
0561/08B
0960/1/08
0486/08
0963/08
0032/08
0167/08B
0968/08
0503/08
0965/08
0149/08
0168/1/08
0398/08
0465/08
0483/08
0320/08
0516/08
0958/08
0168/08B
0492/08
0883/08
0260/08
0032/1/08
0452/08
0026/08
0497/1/08
0090/08
0468/08
0149/1/08
0800/08
0167/1/08
0017/08
0589/08
0964/08
0755/1/08
0395/08
0749/08
0532/08
0372/08
0692/08B
0194/08
0819/08
0302/08
0142/08B
0307/08
0630/08
0844/08B
0310/08
0814/08
0561/1/08
0873/08
0960/08B
0692/1/08
0715/08
0451/08
0182/08
0929/08
0142/1/08
1000/08
0938/07
0109/07
0714/07
0564/07
0574/07B
0951/07
0938/1/07
0100/07
0076/07
0718/07
0680/07
0108/1/07
0680/1/07
0752/07
0950/07
0259/07
0377/07
0681/07
0075/07
0676/07
0574/07
0165/07
0938/07B
0694/07
0613/07
0664/07
0412/07
0529/07
0014/07
0361/07
0565/1/07
0251/07
0865/1/07
0272/07
0931/07
0108/07B
0419/07
0888/07
0108/07
0252/07
0148/07
0088/07
0865/07
0929/07
0511/07
0188/07
0090/07
0526/07B
0680/07B
0134/07
0825/07
0865/07B
0408/07
0489/07
0682/07
0454/07
0906/07
0414/07
0136/07
0604/07
0282/07
0457/07
0782/07
0720/07A
0526/1/07
0919/07
0383/07
0141/07
0486/07
0568/07
0352/07
0016/07
0751/06
0314/06
0505/06
0096/06
0533/06
0329/06
0626/06B
0475/06
0254/06
0008/06
0214/06
0259/06
0385/06
0929/06
0484/06
0072/06
0626/3/06
0187/06
0151/06
0454/06
0150/06
0004/06
0393/06
0145/06
0850/1/06
0350/06
0214/06B
0626/06
0723/06
0865/06
0361/06
0214/1/06
0138/06
0507/06
0830/06
0005/06
0290/06
0456/06
0668/06
0947/06
0155/06
0065/06
0392/06
0623/06
0311/06
0398/06
0302/06
0227/06
0141/06
0176/06
0587/06
0143/06
0755/06
0527/06
0303/06
0037/1/05
0351/05
0445/05
0323/05B
0445/05B
0142/05
0466/05
0605/05
0133/1/05
0807/05
0252/05
0540/05
0184/05
0909/05
0900/1/05
0518/05
0285/05
0121/05
0263/05
0290/05
0616/05B
0813/05
0795/05
0312/05
0633/05
0261/05
0319/05
0923/05
0252/05B
0926/05
0133/05B
0277/05B
0272/05
0818/05
0490/05
0578/05
0252/1/05
0811/1/05
0594/05
0466/05B
0243/05
0037/05B
0392/05
0318/05
0323/05
0289/05
0588/05
0354/05
0572/05
0603/05
0352/05
0811/05B
0015/05
0769/05
0615/05
0041/1/05
0041/2/05
0569/05
0914/05
0037/05
0683/05
0650/05
0924/05
0277/1/05
0575/05
0853/05
0898/05
0577/05
0323/1/05
0041/05B
0541/05
0445/1/05
0616/2/05
0654/05
0715/05
0466/1/05
0107/05
0846/05
0672/05
0581/05
0569/04
0803/04
0807/04
0413/04B
0166/04
0565/04
0747/04
0983/04
0622/04
0438/04
0280/04
0280/1/04
0280/04B
0504/04B
0578/04
0571/04
0280/3/04
0429/04
0380/04
0361/04B
0691/04B
0889/1/04
0889/04B
0850/04
0889/04
0915/04
0021/04B
0831/03
Drucksache 349/1/17

... III zur dreijährigen Finanzierung von Altenpflegeumschulungen durch die Bundesagentur für Arbeit bis zum 31. Dezember 2020 zum Gegenstand hat.



Drucksache 135/17

... "Der Anspruch auf Unterstützung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss gilt ebenso für die Wahrnehmung der Antrags-, Beteiligungs- und Stellungnahmerechte nach § 137a Absatz 4 und 7, § 139a Absatz 5 sowie § 139b Absatz 1. Der Anspruch auf Übernahme von Reisekosten, Aufwandsentschädigung und Verdienstausfall nach Absatz 5 besteht auch für die Teilnahme der sachkundigen Personen an Koordinierungs- und Abstimmungstreffen sowie an Fortbildungen und Schulungen nach Satz 3."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 135/17




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 64d
Modellvorhaben zur Heilmittelversorgung

Artikel 1a
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 118
Übergangsregelung für Tätigkeiten als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst

Artikel 1b
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 1c
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel ld
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel le
Weitere Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

§ 33a
Folgegutachten zu Zuweisungen zur Deckung der Aufwendungen für Krankengeld und Auslandsversicherte

Artikel 1f
Änderung des Krankenpf~egegesetzes

Artikel 1g
Änderung der Bundes-Apothekerordnung

Artikel 1h
Änderung des Notfallsanitätergesetzes

Artikel 1i
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 1j
Änderung der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung

Artikel 1k
Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Artikel 2
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 349/17 (Beschluss)

... III zur dreijährigen Finanzierung von Altenpflegeumschulungen durch die Bundesagentur für Arbeit bis zum 31. Dezember 2020 zum Gegenstand hat.



Drucksache 654/17

... Eine wichtige Dimension der Cybersicherheit ist die Bildung. Eine Cybersicherheit, die ihren Namen verdient, hängt in starkem Maße von den Fähigkeiten der betreffenden Personen ab. In Europa werden im Privatsektor bis zum Jahr 2022 jedoch voraussichtlich 350 000 Fachkräfte mit entsprechenden Cybersicherheitsfähigkeiten fehlen51. Die Ausbildung im Bereich der Cybersicherheit sollte auf allen Ebenen weiterentwickelt werden - angefangen bei der regelmäßigen Schulung von im Bereich der Cybersicherheit tätigen Arbeitnehmern, einer zusätzlichen Cybersicherheits-Weiterbildung aller IKT-Fachkräfte bis hin zu neuen Lehrplänen zur Cybersicherheit. Eingerichtet werden sollten leistungsstarke akademische Zentren, die die Nachfrage nach einer forcierten Aus- und Weiterbildung decken und die sich am Europäischen Kompetenzzentrum für Cybersicherheitsforschung und an der ENISA orientieren könnten. Es sollte eine Selbstverständlichkeit werden, dass Sicherheitsgrundsätze bereits bei der Konzeption von IKT-Produkten und -Systemen berücksichtigt werden. Die Ausbildung im Bereich der Cybersicherheit sollte sich nicht auf IT-Fachkräfte beschränken, sondern auch durchgängig in die Lehrpläne anderer Bereiche aufgenommen werden, etwa in die Lehrpläne für Ingenieure, des Business Management oder für Juristen, aber auch für sektorspezifische Ausbildungswege. Schließlich sollten Lehrer und Schüler der Primar- und Sekundarschulen beim Erwerb digitaler Kompetenzen für die Cyberkriminalität und die Cybersicherheit sensibilisiert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 654/17




1. Einleitung

2. STÄRKUNG der CYBERABWEHRFÄHIGKEIT der EU

2.1 Stärkung der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit

2.2 Schaffung eines Binnenmarkts für Cybersicherheit

2.3 Vollständige Umsetzung der Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen

2.4 Abwehrfähigkeit durch eine rasche Reaktion im Notfall

2.5 Ein Cybersicherheits-Kompetenznetz mit einem Europäischen Kompetenzzentrum für Cybersicherheitsforschung

2.6 Aufbau einer starken EU-Basis für Cyberfähigkeiten

2.7 Förderung der Cyber-Hygiene und Sensibilisierung

5 Hauptmaßnahmen

3. Schaffung eines EU-RAHMENS zur WIRKSAMEN ABSCHRECKUNG

3.1 Identifizierung böswilliger Akteure

3.2 Beschleunigung der Strafverfolgungsmaßnahmen

3.3 Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Stellen bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität

3.4 Intensivierung der Maßnahmen auf politischer Ebene

3.5 Abschreckung durch die Cyberabwehrkompetenzen der Mitgliedstaaten zwecks Erhöhung der Cybersicherheit

4. Die internationale Zusammenarbeit in der CYBERSICHERHEIT STÄRKEN

4.1 Cybersicherheit in den Außenbeziehungen

4.2 Kapazitätsaufbau in der Cybersicherheit

4.3 Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 44/17 (Beschluss)

... 16. Die Einführung standardisierter Verfahren birgt die Gefahr, dass die in den vorgesehenen Einzelfallentscheidungen möglichen Ermessensspielräume nicht adäquat berücksichtigt werden können. Außerdem können Antragstellende dahingehend beraten werden, wie die Bewilligung trotz formaler Mängel zum Beispiel durch Nachschulungen erreicht werden kann. Das von der Kommission vorgeschlagene schematische Verfahren führt im Gegensatz dazu nicht zwangsläufig zu mehr Bewilligungen, sondern könnte auf Dauer sogar negative Struktureffekte für den Dienstleistungsbereich haben.



Drucksache 242/17 (Beschluss)

... '19. "hygienisch fachkundige Person": Person, die an einer Schulung entsprechend der Richtlinie VDI 2047 Blatt 2, Ausgabe Januar 2015, oder der Richtlinie VDI 6022 Blatt 4, Ausgabe August 2012, oder vergleichbarer Art und vergleichbaren Umfangs teilgenommen hat.'

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 242/17 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Zweiundvierzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider - 42. BImSchV)

1. Zu § 1 Absatz 2 Nummer 8 - neu -, 9 - neu - Dem § 1 Absatz 2 sind folgende Nummern 8 und 9 anzufügen:

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

2. Zu § 2 Nummer 1

3. Zu § 2 Nummer 5

4. Zu § 2 Nummer 5

5. Zu § 2 Nummer 15

6. Zu § 2 Nummer 19 - neu -

7. Zu § 3 Absatz 3

8. Zu § 3 Absatz 6 Satz 3 - neu - Dem § 3 Absatz 6 ist folgender Satz anzufügen:

9. Zu § 3 Absatz 8 Satz 2 - neu - Dem § 3 Absatz 8 ist folgender Satz anzufügen:

10. Zu § 4 Absatz 1 Satz 4

11. Zu § 4 Absatz 2 Nummer 1

12. Zu § 4 Absatz 5 Satz 3 - neu -, § 7 Absatz 4 Satz 3 - neu -, § 12 Absatz 3 Satz 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Abschnitt 5 Überschrift

14. Zu § 13 Absatz 5

15. Zu § 14 Absatz 2

16. Zu § 15 Absatz 2 Satz 1

17. Zu § 15 Absatz 3 - neu - Dem § 15 ist folgender Absatz 3 anzufügen:

18. Zu § 17

19. Zu § 19 Nummer 7

20. Zu § 20

§ 20
Inkrafttreten

21. Zu Anlage 3 Teil 1 Nummer 3


 
 
 


Drucksache 315/17

... Weiterer Erfüllungsaufwand wird durch notwendige Schulungen und Betreuungen der Bearbeiterinnen und Bearbeiter, Übersetzungen für fremdsprachige Inhalte, die als rechtswidrig gemeldet werden und durch das in § 3 Absatz 5 vorgesehene Monitoring durch eine externe Stelle verursacht. Die Gesamtkosten werden auf 300 000 Euro jährlich geschätzt. Für IT-Aufwände fallen einmalige Sachkosten in Höhe von rund 350 000 Euro und jährliche Kosten in Höhe von 25 000 Euro an.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Berichtspflicht

§ 3
Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte

§ 4
Bußgeldvorschriften

§ 5
Inländischer Zustellungsbevollmächtigter

§ 6
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Telemediengesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

1. Richtlinie 2000/31/EG e-commerce-RL

2. Dienstleistungsfreiheit

3. Notifizierungspflicht nach der Richtlinie EU Nr. 2015/1535

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

§ 24
Verarbeitung zu anderen Zwecken durch nichtöffentliche Stellen

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4137, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

- Vierteljährliche Berichte auf eigener Homepage und im Bundesanzeiger

- Wirksames Beschwerdemanagement

- Zustellungsbevollmächtigter

- Auskunftsanspruch

Verwaltung Bund

II.2. Weitere Kosten Länder

II.3. ‚One in one Out‘-Regel

II.4 Evaluierung

III. Votum

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG) (NKR-Nr. 4137)


 
 
 


Drucksache 51/17

... Zu den zentralen Aufgaben des ELC gehören die Beratung von Institutionen in zahlreichen Ländern hinsichtlich umweltrelevanter Gesetzesvorhaben sowie die Initiierung und Entwicklung von völkerrechtlichen Umweltverträgen, die Beratung verschiedener internationaler Organisationen und die Durchführung umweltjuristischer Schulungen. Es bestehen starke Verflechtungen der IUCN und des ELC mit den Vereinten Nationen, insbesondere deren Umweltprogramm UNEP. Die IUCN hatte maßgeblichen Einfluss auf die Gestaltung und die Umsetzung des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt, des Washingtoner Artenschutzübereinkommen sowie der Ramsar-Konvention. Darüber hinaus genießt die IUCN Beobachterstatus bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Derzeit beschäftigt das ELC 15 Mitarbeiter aus den Bereichen Rechts-, Politik- und Informationswissenschaften am Standort Bonn.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 51/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4
Das Vermögen und die Guthaben von IUCN sind von Beschränkungen, Regelungen, Kontrollen oder Stillhaltemaßnahmen jeder Art befreit.

§ 5

§ 6

§ 7

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7


 
 
 


Drucksache 428/17

... Ein kollaboratives Umfeld und digitale Technologien können den Lernprozess der Lehrkräfte verbessern. Nach wie vor dominieren traditionelle Workshops und Schulungen, die außerhalb der Schule stattfinden. Pädagogische Innovationen wie kollaborative Netzwerke zwischen Kollegen, Massive Open Online Courses (MOOC), also offene Online-Kurse für eine große Teilnehmerzahl, und die gemeinsame Nutzung offener Bildungsressourcen können diese Methoden ergänzen und dazu beitragen, dass Hindernisse für eine Teilnahme überwunden werden.45

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 428/17




Mitteilung

1. Einleitung

2. Entwicklung besserer und inklusiverer Schulen

2.1 Unterstützung aller Lernenden und Entwicklung ihrer Kompetenzen

2.2. Verbessertes Lernen durch neue Formen der Zusammenarbeit

2.3 Verbesserter Zugang zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung sowie erhöhte Qualität

3. Unterstützung von Lehrkräften und Schulleitungen, um ausgezeichneten Unterricht und eine exzellente Bildung zu gewährleisten

3.1. Attraktivere Gestaltung der Lehrtätigkeit

3.2. Lehrkräfte: Lernen und Zusammenarbeit über die gesamte Berufslaufbahn hinweg

3.3. Unterstützung der Schulleitung

4. Governance der schulischen Bildungssysteme, um leistungsfähiger, gerechter und effizienter zu werden

4.1. Schulressourcen: angemessen und effizient investieren

4.2. Verknüpfung von Autonomie und Qualitätssicherung

5. Fazit - Ausblick


 
 
 


Drucksache 14/17

... - ab dem dritten Quartal 2017 weitere Leitlinien/Schulungen für die richtige Erfassung der biometrischen Identifikatoren entwickeln, insbesondere um auf die Qualität und die Schwachstellen der biometrischen Daten einzugehen und - die Übereinstimmung der Sicherheitsmerkmale der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Reisedokumente mit den technischen Spezifikationen der EU überprüfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 14/17




Mitteilung

I. Einleitung

II. Aktionsplan

1. Registrierung der Identität

Spezielle Maßnahmen

2. Ausstellung von Dokumenten

Spezielle Maßnahmen

3. Herstellung von Dokumenten

3.1 Sicherheitsmerkmale in Reisedokumenten

3.2. Erfassung biometrischer Merkmale

Spezielle Maßnahmen

4. Kontrolle von Dokumenten

4.1 Elektronische Kontrollen der Reisedokumente von Drittstaatsangehörigen

4.2 Kontrollen der Datenbanken

4.3 Schulungen

4.4 Instrumente

4.5 Biometrische Daten in Reisedokumenten

Spezielle Maßnahmen

III. FOLLOW-UP


 
 
 


Drucksache 383/17 (Beschluss)

... Weitergehende personenbezogene Maßnahmen dienen der Aufklärung und Kompetenzentwicklung, damit gefährdete Beschäftigte problematische Situationen vermeiden oder aber bewältigen können. Inhalte personenbezogener Maßnahmen sind Schulungen über das Gefährdungspotenzial am eigenen Arbeitsplatz, über psychische Auswirkungen erlebter Gewalt und über die richtigen Verhaltensweisen im Notfall, ein Training zum frühzeitigen Erkennen konfliktträchtiger Situationen, zum Konfliktmanagement bzw. zur Deeskalation und die Ausbildung von betrieblichen Ersthelfern für die psychologische Erste Hilfe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 383/17 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Gewaltprävention für gefährdete Beschäftigte in Dienstleistungsberufen


 
 
 


Drucksache 713/17

... - Bildung ist die Basis für kreative und produktive Arbeitskräfte, die Forschung und Entwicklung sowie Innovation vorantreiben und somit den technischen und digitalen Fortschritt gestalten können, anstatt nur auf ihn zu reagieren; die allgemeine und die berufliche Bildung vermitteln die Kompetenzen, die die Menschen auf dem Arbeitsmarkt benötigen. Damit können sie auf sich verändernde Umstände und strukturelle Veränderungen oder Brüche reagieren; allgemeine und berufliche Bildung sowie Weiterqualifizierung und Umschulungen erleichtern den Arbeitsplatzwechsel; die allgemeine und die berufliche Bildung eröffnen Menschen die Chance, selbst Arbeitsplätze zu schaffen; hoch qualifizierte und flexible Arbeitskräfte bilden das Rückgrat einer widerstandsfähigen Wirtschaft, die Schocks gut verkraftet und eine proaktive Rolle in der globalen Wirtschaft spielt. - Allgemeine und berufliche Bildung sind außerdem das beste Mittel, um die Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen und dafür zu sorgen, dass die Menschen würdige Arbeit finden. Sie bieten den besten Schutz vor Arbeitslosigkeit, Armut und sozialer Ausgrenzung. Eine hochwertige und inklusive Bildung von Kindheit an legt die Grundlagen für sozialen Zusammenhalt, soziale Mobilität und eine gerechte Gesellschaft.



Drucksache 68/17 (Beschluss)

... Gemäß § 17 Absatz 1 Nummer 1 AntHaftG-E soll es zukünftig bußgeldbewehrt sein, wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 Absatz 1 AntHaftG-E nicht sicherstellt, dass eine dort genannte Vorsorgemaßnahme getroffen wird. In § 3 Absatz 1 AntHaftG-E werden die Betreiber der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sicherzustellen, dass spätestens bei Beginn der Tätigkeit in der Antarktis vernünftige Vorsorgemaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen werden, um die Gefahr umweltgefährdender Notfälle und ihre möglichen nachteiligen Auswirkungen zu verringern. Die Formulierung "vernünftige Vorsorgemaßnahmen (...), um die Gefahr umweltgefährdender Notfälle und ihre möglichen nachteiligen Auswirkungen zu verringern" ist sehr allgemein gefasst, ohne eine konkrete Handlungsanweisung zu enthalten. Auch die in § 2 Nummer 9 AntHaftG-E enthaltene Legaldefinition von "vernünftig" enthält keine ausreichende Konkretisierung. In § 3 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 AntHaftG-E werden beispielhaft entsprechende Vorsorgemaßnahmen benannt, wie z.B. spezielle Schulungen und spezielle Vorrichtungen und Ausrüstungen. Diese Beispiele - auf die in § 17 Absatz 1 Nummer 1 AntHaftG-E nicht explizit verwiesen wird - können zur Auslegung herangezogen werden. Dies begegnet insoweit Bedenken, als auch der Begriff "spezielle" nicht weiter konkretisiert wird, so dass letztlich die bußgeldbewehrte Handlungsanweisung nicht hinreichend ersichtlich ist. Es ist aus dem Gesetzentwurf nicht zu erkennen, welche Vorsorgemaßnahmen geboten sind. Trotz des in § 3 Absatz 1 letzter Halbsatz AntHaftG-E genannten Zwecks der Vorsorgemaßnahmen (Verringerung der Gefahr umweltgefährdender Notfälle und ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen), welcher ebenfalls zur Auslegung herangezogen werden kann, bestehen Bedenken, die Umschreibung als noch hinreichend bestimmt anzusehen.


 
 
 


Drucksache 731/17

... Es muss noch mehr getan werden, um den Landwirten die Instrumente zum Risikomanagement im Allgemeinen und landwirtschaftliche Versicherungen im Besonderen besser zu erklären und näherzubringen. Durch Schulungen zur ländlichen Entwicklung, Initiativen zum Wissenstransfer und die Einbindung in die landwirtschaftlichen Beratungsdienste kann das Wissen um den Nutzen dieser Systeme vertieft werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 731/17




Mitteilung

1. EIN NEUER Kontext

Abbildung 1

Abbildung 2

Abbildung 3

2. Auf dem Weg zu einem neuen UMSETZUNGSMODELL und zu einer VEREINFACHTEN GAP

3. Eine INTELLIGENTERE, MODERNE und Nachhaltige GAP

Abbildung 4

3.1. Besseres Wissen um Anbaumethoden dank Forschung und Innovation

Abbildung 5

3.2. Förderung eines intelligenten und krisenfesten Agrarsektors 3.2.1. Angemessene Einkommensstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts von Landwirte

Abbildung 6

Abbildung 7

3.2.2. Investitionen zur Steigerung der Marktgewinne von Landwirten

3.2.3. Risikomanagement

Abbildung 8

3.3. Stärkung von Umweltpflege und Klimaschutz und Beitrag zu den Umwelt- und Klimazielen der EU

3.4. Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten 3.4.1. Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten

Abbildung 9

3.4.2. Neue Landwirte gewinnen

Abbildung 10

3.5. Den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bei der nachhaltigen landwirtschaftlichen Erzeugung Rechnung tragen: Gesundheit, Ernährung, Lebensmittelverschwendung und Tierschutz

4. Die GLOBALE Dimension der GAP

4.1. Handel

4.2. Migration


 
 
 


Drucksache 696/17

... Im Forum der Praktiker kommen Mitarbeiter von Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Vertreter von Strafverfolgungsnetzen wie AIRPOL8, ATLAS9, ENLETS10 und RAILPOL11 zusammen, um Fachwissen in Bezug auf den Schutz des öffentlichen Raums auszutauschen. Ergänzend hierzu wird ein Sicherheitsnetz für Hochrisikofälle eingerichtet, in dem Vertreter der spezialisierten Strafverfolgungsstellen, die für den Schutz von einem hohen Risiko ausgesetzten öffentlichen Orten verantwortlich sind, zusammenarbeiten werden. Im Rahmen des Netzes soll eine Plattform für gemeinsame Schulungen und gemeinsame Übungen geschaffen werden, mit der die Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden sollen, ihre Abwehrbereitschaft gegen Angriffe zu steigern und ihre Fähigkeit, im Falle eines Anschlags zu reagieren, zu verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 696/17




I. Einführung

II. EU-FINANZIERUNG für den Schutz des öffentlichen RAUMS

III. PRAKTIKERNETZE und EU-LEITFÄDEN für den Schutz des öffentlichen RAUMS

IV. Einbeziehung lokaler Akteure und des Privatsektors

V. Fazit


 
 
 


Drucksache 69/1/17

... Erforderlich sind in jedem Falle Umstellungen des bisherigen Verfahrens, gegebenenfalls mit entsprechenden Softwareanpassungen sowie Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Entgegen der Einschätzung, die der Begründung zu entnehmen ist, sind diese Aufwendungen nicht fallzahlabhängig, sondern jede Zulassungsbehörde muss bereits nach Inkrafttreten dieser Regelung diese Voraussetzungen für die Zulassung derartiger Fahrzeuge erfüllen, und zwar ungeachtet künftiger "Fälle".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/1/17




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe c

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG *

7. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG

8. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a Absatz 4 StVG *

9. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

10. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

11. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

12. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

13. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1c StVG

14. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

17. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 StVG

18. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 32 Absatz 1 Nummer 8 StVG

19. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

20. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG

21. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG

22. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 1 StVG

23. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 2 StVG

24. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 3 StVG

25. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 43/1/17

... 30. Die Einführung standardisierter Verfahren birgt die Gefahr, dass die in den vorgesehenen Einzelfallentscheidungen möglichen Ermessensspielräume nicht adäquat berücksichtigt werden können. Außerdem können Antragstellende dahingehend beraten werden, wie die Bewilligung trotz formaler Mängel zum Beispiel durch Nachschulungen erreicht werden kann. Das von der Kommission vorgeschlagene schematische Verfahren führt im Gegensatz dazu nicht zwangsläufig zu mehr Bewilligungen, sondern könnte auf Dauer sogar negative Struktureffekte für den Dienstleistungsbereich haben.



Drucksache 667/1/17

... 3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Bundesrepublik Deutschland bereits Maßnahmen ergriffen hat, die ein nachhaltiges, digitales, professionelles Beschaffungswesen fördern sollen. Beispielsweise unterstützt die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern öffentliche Auftraggeber bei der Berücksichtigung von Kriterien der Nachhaltigkeit bei Beschaffungsvorhaben. Diese Kompetenzstelle bietet Schulungen und Aufklärung für öffentliche Auftraggeber an und stellt Beschaffungsleitfäden sowie Informationsbroschüren zur Verfügung. Zudem ergreifen Länder und Kommunen weitere Initiativen und Engagements auf lokaler bzw. regionaler Ebene.



Drucksache 44/1/17

... 27. Die Einführung standardisierter Verfahren birgt die Gefahr, dass die in den vorgesehenen Einzelfallentscheidungen möglichen Ermessensspielräume nicht adäquat berücksichtigt werden können. Außerdem können Antragstellende dahingehend beraten werden, wie die Bewilligung trotz formaler Mängel zum Beispiel durch Nachschulungen erreicht werden kann. Das von der Kommission vorgeschlagene schematische Verfahren führt im Gegensatz dazu nicht zwangsläufig zu mehr Bewilligungen, sondern könnte auf Dauer sogar negative Struktureffekte für den Dienstleistungsbereich haben.



Drucksache 196/16

... Zwar handelt es sich hierbei eindeutig um ein gesamteuropäisches Problem, doch sind für die wichtigsten dieser Kompetenzen die Mitgliedstaaten und Regionen zuständig, und die spezifischen Fragestellungen müssen auf nationaler und regionaler Ebene ermittelt und behandelt werden. Darüber hinaus muss die Nach- bzw. Umschulung der Arbeitskräfte in den Unternehmen stattfinden, was eine starke Beteiligung der Betriebe und der Sozialpartner erfordert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/16




1. Kontext

2. Digitale Technologien auf dem Vormarsch

3. Digitale Chancen nutzen: Wo steht Europa?

4. Das weitere Vorgehen

4.1 Ein Rahmen für die Koordinierung der Initiativen für die Digitalisierung der Industrie

4.2 Gemeinsam in die Stärkung der digitalen Innovationskapazität Europas investieren

4.2.1 Digitale Innovationen in allen Bereichen fördern: Digital Innovation Hubs in ganz Europa

4.2.2 Partnerschaften im Hinblick auf die Führungsrolle bei den Wertschöpfungsketten und Plattformen für digitale Technologien

4.2.3 Standardisierung: Schwerpunktsetzung und Verstärkung der Anstrengungen in Bezug auf Referenzarchitekturen und Erprobung

4.3 Schaffung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen

4.4 Humankapital, das für den digitalen Wandel bereit und mit den notwendigen Fähigkeiten ausgestattet ist

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 72/16

... Auf Grundlage der bisher - auch im Rahmen der Fördermittelbearbeitung des BAG - gewonnenen Erkenntnisse ist Folgendes zu berücksichtigen: Sowohl bei den Ausbildungsstätten nach § 7 Absatz 1 als auch nach § 7 Absatz 2 dieses Gesetzes ergeben sich in unterschiedlichen Konstellationen Hinweise auf Missbrauch im Bereich des Berufskraftfahrerqualifikationsrechts. Abgerechnete und bestätigte Weiterbildungen werden verschiedentlich trotz vorliegender Bescheinigungen nicht oder nicht gesetzeskonform durchgeführt. Hinweise mehren sich, dass Teilnahmebescheinigungen für Weiterbildungen erworben werden, ohne dass die Teilnehmer anwesend sind. Folge ist dabei auch ein erheblicher Schaden bei redlichen Anbietern, die aufgrund der härteren Bedingungen im gesetzmäßigen Weiterbildungsverfahren erheblich weniger Kunden finden. Teilweise werden Weiterbildungsträger lediglich in einem Bundesland anerkannt und führen dennoch in anderen Bundesländern ohne dortige Anerkennung Schulungen durch. In einem Bundesland wurden innerhalb von 15 Monaten 600 Fälle geschätzt, in denen die Weiterbildung, die über 35 Stunden laufen muss, entsprechend bestätigt und für 300 Euro pro Tag abgerechnet wurde, ohne dass diese nachweislich stattgefunden hat. Ähnliche Fälle kamen - in geringerer Größenordnung - in mindestens drei anderen Bundesländern vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Bürgerinnen und Bürger

E.2 Wirtschaft

E.3 Verwaltung

4 Bund:

Länder und Kommunen:

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 7a
Untersagung der Tätigkeit, Widerruf der Anerkennung

§ 7b
Überwachung von Ausbildungsstätten

§ 9
Bußgeldvorschriften

§ 10
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 11
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel der Regelung

II. Lösung und Inhalt der Regelungen

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Alternativen

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger:

2. Wirtschaft:

3. Verwaltung:

5 Bund:

Länder und Kommunen:

VIII. Weitere Kosten

IX. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 2 Satz 4 GGO

X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

§ 11
:

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3376: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-QualifikationsGesetzes

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 116/16

... Weniger stabile Beschäftigungsverhältnisse, neue Arbeitsmuster und die Alterung der Arbeitskräfte haben zu neuen Herausforderungen für den Arbeitsschutz, also für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, geführt. Ein wirksamer Schutz vor Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen, und zwar unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses und unter Berücksichtigung von "Grauzonen" mit unklarer Rechtslage (z.B. "abhängige Selbständigkeit" und "Scheinselbständigkeit"), spielt eine wichtige Rolle bei der Eindämmung von Prekarität, der Verringerung sozialer Kosten und der Steigerung der Produktivität der Unternehmen. Die Arbeitgeber müssen intensiver in Umschulungen und die Anpassung von Arbeitsplätzen eingebunden werden, um die Bemühungen um Wiedereingliederung und Rehabilitation zu verstärken. Allerdings ist die Durchsetzung von Präventiv- und Abhilfemaßnahmen in kleinen Unternehmen nach wie vor sehr schwierig.



Drucksache 813/16 (Beschluss)

... Darüber hinaus sollten entsprechend der Richtlinie auch im Falle der unabhängigen Honorar-Anlageberatung kleine nichtmonetäre Zuwendungen behalten werden dürfen. Es erfolgt damit eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie. Zudem ist das grundsätzliche Verbot der Annahme nicht-monetärer Zuwendungen kontraproduktiv, da es z.B. die Teilnahme an kostenlosen Schulungen und Konferenzen für Honorarberater verhindert und damit die Weiterbildung der Honorarberater sowie den fachlichen Austausch innerhalb der Branche erschweren würde. Für die unabhängige Honorarberatung sollten die gleichen Voraussetzungen wie im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung gelten, da insoweit eine Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. hierzu § 64 Absatz 7 Satz 2 WpHG).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 813/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a § 39 Absatz 2g Nummer 1 Halbsatz 2 WpHG

3. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 39 Absatz 2g Nummer 3 und 45 WpHG , Artikel 3 Nummer 123 § 120 Absatz 11 Nummer 3 und 45 WpHG , Artikel 6 Nummer 23 § 56 Absatz 4h Nummer 5 KWG , Artikel 8 Nummer 30 § 50 Absatz 2 Nummer 10 und 11 BörsG Artikel 14 Nummer 7 § 332 Absatz 4g Nummer 2 VAG

4. Zu Artikel 3 Nummer 62 § 63 Absatz 7 WpHG

5. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WpHG

6. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 2 WpHG

7. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 3 WpHG

8. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 4 Satz 1 WpHG

9. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 4 WpHG

10. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 5 Satz 3 und 4 WpHG

11. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 6 Satz 1 WpHG

12. Zu Artikel 3 Nummer 69 § 70 WpHG

13. Zu Artikel 3 Nummer 69 § 70 WpHG

14. Zu Artikel 3 Nummer 71 § 72 Absatz 1 Nummer 6, Absatz 3 und 8 WpHG

zu a :

zu b :

zu c :

15. Zu Artikel 3 Nummer 92 § 91 Satz 1 WpHG

16. Zu Artikel 3 Nummer 122 § 119 Absatz 4 a

17. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 3b Absatz 1 Satz 2 BörsG , Artikel 8 Nummer 5 § 3b Absatz 1 BörsG

18. Zu Artikel 8 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 4 Buchstabe e § 1 Absatz 1 und § 3 Absatz 12 BörsG

19. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe b § 2 Absatz 6 BörsG

20. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 3 Absatz 5c BörsG

21. Zu Artikel 8 Nummer 9 und 13 §§ 7 und 15 BörsG

Zu a:

Zu b:

22. Zu Artikel 8 Nummer 29 § 48b Absatz 7 Satz 5 BörsG

23. Vor Artikel 25 § 48 Absatz 1 Börsenzulassungsverordnung


 
 
 


Drucksache 502/16

... Die bisherigen Erfahrungen mit der Durchführung von Monitoringuntersuchungen haben gezeigt, dass für eine erfolgreiche Durchführung häufig noch ein aktives Handeln der kommunalen Behörden erforderlich ist (z.B. Aufwand für z.B. Schulungen und Beratungen der Jagdausübungsberechtigten). Dieser Aufwand lässt sich gleichwohl nicht abschätzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 502/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Monitoring

§ 2
Duldungs- und Mitwirkungspflichten

§ 3
Mitteilungen der Länder

§ 4
Weitergehende Maßnahmen

§ 5
Inkrafttreten

Anlage
(zu § 1 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 4) Probenschlüssel für die nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 durchzuführenden Untersuchungen auf das Virus der Klassischen Schweinepest

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3672: Entwurf einer Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen und Afrikanischen Schweinepest bei Wild- und Hausschweinen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

Inhalt des Regelungsvorhabens

Ausführungen zum Erfüllungsaufwand

Weitere Kosten

Abschließende Stellungnahme des NKR


 
 
 


Drucksache 496/16

... Der Gewerbetreibende hat die Pflicht, die Qualifikation der Mitarbeiter aktiv zu prüfen, bevor er sie entsprechend einsetzt. Nicht erforderlich ist dabei, dass ein Sachkundenachweis im Sinne des Absatzes 2 Nummer 4 - also durch Ablegung einer IHKSachkundeprüfung - erbracht wird. Für die angemessene Qualifikation können zum Beispiel auch Abschlüsse, Zertifikate oder Schulungen privater Bildungsträger und Akademien ausreichend sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 496/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

§ 34c
Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnungseigentumsverwalter, Verordnungsermächtigung.

§ 161
Übergangsregelungen zu § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 4

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR Nr. 3409: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Regelungsinhalt

II.2 Vorgaben, Erfüllungsaufwand und Weitere Kosten

II.3 Regelungsalternativen

II.4 Evaluierung

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 22. August 2016


 
 
 


Drucksache 65/16

... Der Zugang zur beruflichen Weiterbildung wird insbesondere für gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Langzeitarbeitslose und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessert. Es wird klargestellt, dass der Vorrang, jemanden in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln, einer Weiterbildungsförderung nicht entgegensteht, wenn durch die Weiterbildung eine dauerhafte berufliche Eingliederung erreicht werden kann. Langzeitarbeitslose und Arbeitslose mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen können zur besseren Eignungsfeststellung durch längere Maßnahmen oder Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber gefördert werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die noch nicht über eine Berufsausbildung verfügen, können Förderleistungen zum Erwerb von Grundkompetenzen erhalten, wenn dies für eine erfolgreiche berufliche Nachqualifizierung erforderlich ist. Zur Stärkung von Motivation und Durchhaltevermögen erhalten sie bei Bestehen von Zwischen- und Abschlussprüfungen jeweils eine Prämie. Bei betrieblicher Umschulung können begleitende Hilfen erbracht werden. Die Weiterbildungsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen wird fortentwickelt, indem die Förderung weiter flexibilisiert wird. Im Rahmen beruflicher Weiterbildung soll auch der Erwerb von Grundkompetenzen angemessen berücksichtigt werden. Die Neuregelungen finden über den Verweis in § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 des



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.