20 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Schussfähigkeit"
Drucksache 536/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission: Jahresbericht 2017 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
... "die Aufteilung der Aufgaben zwischen der Kommission und den deutschen Behörden führt [dazu], Letzteren [...] die Erarbeitung der einschlägigen innerstaatlichen Rechtsvorschriften über die Zuschussfähigkeit der Ausgaben zu überlassen, [...] die Kommission [ist] verpflichtet, zu kontrollieren, ob die deutschen Behörden ihre Verpflichtungen in diesem Bereich tatsächlich erfüllen, ohne dass der Kommission dadurch jedoch die Befugnis übertragen würde, bestimmte Regeln in Bezug auf die innerstaatlichen Rechtsvorschriften über das Flurbereinigungs- und Dorferneuerungsverfahren vorzuschreiben."36
Drucksache 294/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit bestimmten Übergangsvorschriften betreffend die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. [ RDI betreffend die finanziellen Ressourcen und ihre Verteilung im Jahr 2014 sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates und der Verordnungen (EU) Nr. [DPI, (EU) Nr. [ HZI und (EU) Nr. [ sCMOI hinsichtlich ihrer Anwendung im Jahr 2014 - COM(2013) 226 final
... Zuschussfähigkeit bestimmter Ausgabenarten
Drucksache 635/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik; KOM (2011) 628 endg.
... b) die Bedingungen für die Zuschussfähigkeit sowie die Berechnungsmodalitäten auf der Grundlage der von den Zahlstellen tatsächlich festgestellten Elemente oder auf der Grundlage der von der Kommission festgesetzten Pauschalbeträge oder auf der Grundlage von pauschalen oder nicht pauschalen Beträgen, die in den sektorbezogenen Agrarvorschriften vorgesehen sind.
Drucksache 819/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) KOM (2011) 874 endg.
... Ein wichtiger Schwerpunkt war schließlich die Vereinfachung, wobei auf den durch LIFE+ erzielten Veränderungen, wie der Verwendung elektronischer Vorschläge, aufgebaut werden soll. In folgenden Bereichen ist eine zusätzliche Vereinfachung möglich: ein zweistufiger Ansatz zur Auswahl integrierter Projekte, eine häufigere Verwendung von Pauschalbeträgen und -sätzen sowie die Nichtzuschussfähigkeit bestimmter Kosten. Damit die Empfänger durch diese Vereinfachung nicht benachteiligt werden, wurde in der Folgenabschätzung die Option einer Anhebung der Kofinanzierungssätze geprüft. Im Rahmen der Vereinfachungsmaßnahmen wurden auch Optionen für eine vollständige oder teilweise Externalisierung der meisten Managementaufgaben an eine bestehende Exekutivagentur analysiert.
Drucksache 334/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (E) Nr. 663/2009 über ein Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich KOM (2010) 283 endg.
... (9) Aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs angesichts der Wirtschaftskrise und des akuten Energiebedarfs der Union sollten Projektausgaben ab dem 13. Juli 2009 förderfähig sein, da viele Antragsteller die Anerkennung der Zuschussfähigkeit von Projektausgaben aus Zuschussanträgen nach Artikel 112 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften beantragt haben.
Drucksache 601/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) KOM (2010) 537 endg.
... Im Fall von Dringlichkeitsmaßnahmen aufgrund von Naturkatastrophen können die Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum vorsehen, dass für die Zuschussfähigkeit von Ausgaben im Zusammenhang mit Programmänderungen ein früheres Datum als das gemäß Unterabsatz 2 festgesetzt werden kann."(b) Dem Absatz 2 werden folgende Unterabsätze angefügt:
Drucksache 830/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 165/94 und Nr. 78/2008 des Rates KOM (2010) 745 endg.
... b) die Bedingungen für die Zuschussfähigkeit sowie die Berechnungsmodalitäten auf der Grundlage der von den Zahlstellen tatsächlich festgestellten Elemente oder auf der Grundlage der von der Kommission festgesetzten Pauschalbeträge oder auf der Grundlage von pauschalen oder nicht pauschalen Beträgen, die in den sektorbezogenen Agrarvorschriften vorgesehen sind.
Drucksache 54/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung KOM (2008) 867 endg.; Ratsdok. 5005/09 EUDISYS-AE-Nr. 090035
... ") hat die Kommission zwei Varianten im Hinblick auf das Kriterium der Zuschussfähigkeit geprüft:
Drucksache 674/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 hinsichtlich allgemeiner Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds im Hinblick auf die Vereinfachung bestimmter Anforderungen und im Hinblick auf bestimmte Bestimmungen bezüglich der finanziellen Verwaltung KOM (2009) 384 endg.; Ratsdok. 12425/09
... • Die vorgeschlagene Änderung des Artikels 56 Absatz 3 zielt auf Klarstellung, dass nur dann, wenn eine neue Ausgabenkategorie zum Zeitpunkt der Überarbeitung eines operationellen Programms hinzugefügt wird, ein neues Zuschussfähigkeitsdatum für diese neue Kategorie von Ausgaben gilt, wohingegen neue Ausgaben innerhalb einer schon förderfähigen Kategorie jederzeit ohne eine unmittelbare Programmänderung hinzugefügt werden können.
Drucksache 391/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt der 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/477 /EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen KOM (2006) 93 endg.; Ratsdok. 7258/06
... es ist von einer dauerhaften Unbrauchbarmachung einer Schusswaffe auszugehen, wenn mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen die Schussfähigkeit der Waffe oder der wesentlichen Teile nicht wiederherstellt werden kann. Ohne eine derartige oder vergleichbare Festlegung in der Änderungsrichtlinie könnte nur bei einer Methode der Unbrauchbarmachung von Schusswaffen, der vollständigen Zerstörung, sichergestellt werden, dass die Funktionsfähigkeit der Schusswaffe nicht wiederhergestellt werden kann. Dieser Lösung stünde das Übermaßverbot entgegen.
Drucksache 391/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/477 /EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen KOM (2006) 93 endg.; Ratsdok. 7258/06
... ist von einer dauerhaften Unbrauchbarmachung einer Schusswaffe auszugehen, wenn mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen die Schussfähigkeit der Waffe oder der wesentlichen Teile nicht wiederherstellt werden kann. Ohne eine derartige oder vergleichbare Festlegung in der Änderungsrichtlinie könnte nur bei einer Methode der Unbrauchbarmachung von Schusswaffen, der vollständigen Zerstörung, sichergestellt werden, dass die Funktionsfähigkeit der Schusswaffe nicht wiederhergestellt werden kann. Dieser Lösung stünde das Übermaßverbot entgegen.
Drucksache 285/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Mehr Gesundheit, Sicherheit und Zuversicht für die Bürger - Eine Gesundheits - und Verbraucherschutzstrategie"
... Alle Verträge, Vereinbarungen und Rechtsgeschäfte zwischen der Kommission und den Begünstigten sehen Kontrollen vor Ort und Betrugsbekämpfungsmaßnahmen in den Geschäftsräumen von Empfängern gemeinschaftlicher Finanzhilfen durch die Kommission und den Rechnungshof vor; außerdem wird in ihnen die Befugnis erteilt, Nachweise über Ausgaben im Rahmen derartiger Verträge, Vereinbarungen und Rechtsgeschäfte innerhalb von 5 Jahren nach Ende der Vertragslaufzeit zu verlangen. Finanzhilfeempfänger müssen Berichts- und Buchhaltungsverpflichtungen nachkommen. Berichte und Unterlagen werden im Hinblick auf Gegenstand und Zuschussfähigkeit von Ausgaben analysiert; dabei wird der Zweck der Gemeinschaftsfinanzierung zugrunde gelegt und es werden vertragliche Verpflichtungen sowie die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der effizienten Haushaltsführung berücksichtigt.
Drucksache 289/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über finanzielle Maßnahmen der Gemeinschaft zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik und im Bereich des Seerechts KOM (2005) 117 endg.; Ratsdok. 8142/05
... Der Vorschlag fasst bestehende Rechtsinstrumente mit dem Ziel zusammen, die finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zur Durchführung der GFP effizienter, transparenter und leichter verwaltbar zu machen, sowohl für die Kommission wie für die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und andere Begünstigte, wobei der Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung, die Bestimmungen der Haushaltsordnung und die Anforderungen im Hinblick auf eine bessere Rechtsetzung und Vereinfachung der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft berücksichtigt werden. Die finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft für die GFP muss mit Hilfe von einheitlichen und abgestimmten Verfahren wirksamer und straffer gestaltet werden, wann immer dies möglich ist. Außerdem muss die Planung vereinfacht werden; hierfür ist eine klare Definition der Ziele, Aktionsbereiche und voraussichtlichen Ergebnisse erforderlich. Für die Zuschussfähigkeit, den Umfang der Gemeinschaftsbeteiligung und die entsprechenden Bedingungen müssen objektive Regeln festgelegt werden.
Drucksache 571/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds KOM (2004) 492 endg.; Ratsdok. 11606/04
... 50. Der Bundesrat begrüßt, dass die Regeln für die Zuschussfähigkeit der Ausgaben auf nationaler Ebene festgelegt werden.
Drucksache 565/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) KOM (2004) 490 endg.; Ratsdok. 11495/04
... 36. Der Bundesrat begrüßt, dass die Zuschussfähigkeit der Ausgaben in der Verordnung selbst geregelt wird. Dies darf jedoch nicht zu einer Einschränkung der bisher förderfähigen Ausgaben führen.
Drucksache 565/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) KOM (2004) 490 endg.; Ratsdok. 11495/04
... (59) Entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip sollten für die Zuschussfähigkeit der Ausgaben bis auf bestimmte Ausnahmen die einschlägigen einzelstaatlichen Bestimmungen gelten.
Drucksache 565/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) KOM (2004) 490 endg.; Ratsdok. 11495/04
... 36. Der Bundesrat begrüßt, dass die Zuschussfähigkeit der Ausgaben in der Verordnung selbst geregelt wird. Dies darf jedoch nicht zu einer Einschränkung der bisher förderfähigen Ausgaben führen.
Drucksache 571/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds KOM (2004) 492 endg.; Ratsdok. 11606/04
... Die Zuschussfähigkeit der Ausgaben würde weitgehend den nationalen Bestimmungen unterliegen abgesehen von einigen Bereichen wie Mehrwertsteuer, für die weiter die Gemeinschaftsbestimmungen gelten würden.
Drucksache 61/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften
Drucksache 242/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms für die Umwelt und Klimapolitik (LIFE) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1293/2013
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.