1947 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Schutzgesetz"
Drucksache 608/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsgesetz)
... Infektionsschutzgesetz
Drucksache 373/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Bericht der Bundesregierung nach § 37g BImSchG über die Umsetzung und Effekte der Biokraftstoff -Nachhaltigkeitsverordnung respektive der Biomassestrom -Nachhaltigkeitsverordnung
... -Immissionsschutzgesetzes Kenntnis zu nehmen.
Drucksache 217/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetz es - Antrag der Länder Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz -
... Tierschutzgesetz
Drucksache 551/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates "Lärmschutz an Schienenwegen verbessern" - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen -
... "Schienenverkehrslärm, insbesondere der von Güterzügen, zeichnet sich durch einzelne laute Lärmereignisse aus, vergleichbar dem Fluglärm. Die Lärmwirkungsforschung hat für derartige Quellen bereits aufgezeigt, dass hinsichtlich lärmbedingter Schlafstörungen einzelnen Geräuschspitzen eine besondere Bedeutung zukommt. Dabei sind sowohl die Höhe des Schallpegels wie auch die Häufigkeit des Auftretens von Bedeutung. Aufwachreaktionen stellen die stärksten lärmbedingten Schlafstörungen dar. Diese Erkenntnisse flossen bereits in das Fluglärmschutzgesetz ein, bisher allerdings nicht in die Berechnungsvorschrift für Schienenverkehrslärm."
Drucksache 300/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe - Antrag des Freistaates Bayern -
... Bundesdatenschutzgesetz
Drucksache 335/15
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zu den Voraussetzungen und dem Verfahren der Zulassung von in nicht öffentlichrechtlicher Form betriebenen Portalen zur Durchführung von einfachen Melderegisterauskünften über das Internet (Portalverordnung - PortalVO )
... Bundesdatenschutzgesetz
Drucksache 97/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Erlass und zur Änderung tierarzneimittelrechtlicher Verordnungen
... Bundesdatenschutzgesetz
Drucksache 283/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz - GKV-VSG)
... Mutterschutzgesetz
Drucksache 311/15 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der TierschutzNutztierhaltungsverordnung
... Tierschutzgesetz
Drucksache 188/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wagniskapital - Antrag des Landes Berlin -
... Zu berücksichtigen ist jedoch, dass es sich beim Crowdinvesting um eine spekulative Anlageform mit teils hohem Risiko handelt. Im schlimmsten Fall ist auch ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals möglich. Die meisten Kleinanleger sind finanziell aber nicht in der Lage, einen Totalverlust abzufedern und daher besonders schutzbedürftig. Solange ein einheitlicher europäischer Regulierungsrahmen nicht besteht, müssen daher Regelungen zum Schutz von Kleinanlegern auf nationaler Ebene geschaffen werden. Auch sollte klargestellt werden, dass verbraucherschützende nationale Regelungen, wie beispielsweise die absehbar in Kraft tretenden Regelungen des Kleinanlegerschutzgesetzes, nicht durch europäische Regelungen wieder aufgeweicht werden dürfen.
Drucksache 630/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
... Jugendarbeitsschutzgesetz
Drucksache 551/15
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates "Lärmschutz an Schienenwegen verbessern"
... -Immissionsschutzgesetz national umgesetzt wurde, existiert ein Instrument, mit dem schädlicher Umgebungslärm zu erfassen und durch Lärmaktionspläne mit konkreten lokalen und überregionalen Maßnahmen wirksam zu reduzieren ist. Die Zuständigkeit zur Durchführung der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit
Drucksache 303/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
... -Immissionsschutzgesetzes oder solchen Anlagen, in denen regelmäßig gefährliche Abfälle anfallen, zudem" gestrichen.
Drucksache 226/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Kleinanlegerschutzgesetz
Kleinanlegerschutzgesetz
Drucksache 310/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetz es - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
... Tierschutzgesetz
Drucksache 188/15
Antrag des Landes Berlin
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wagniskapital
... 8. Mithilfe von Crowdinvesting wird zunehmend mehr Wagniskapital in Form von stillen Beteiligungen, Genussrechten oder partiarischen Nachrangdarlehen zu Investitionszwecken zur Verfügung gestellt. Das Vorhaben der Bundesregierung, das Potenzial dieser neuen Finanzierungsform weiter zu erschließen und gleichzeitig über das Anlegerschutzgesetz einen verlässlichen Rechtsrahmen zu schaffen, darf nicht zur Folge haben, dass dieser noch recht junge Markt, der für viele Investoren aus dem Privatsektor die erste Berührung mit dem Thema "Gründen und Unternehmertum" überhaupt ist, seiner kreativen Entfaltungschancen beraubt wird. Vor dem Hintergrund, dass sich Crowdinvestment-Plattformen bereits heute im internationalen Wettbewerb befinden, muss es Ziel sein, einen einheitlichen rechtlichen Rahmen nicht isoliert auf nationaler, sondern auf europäischer Ebene zu schaffen. Dabei sind Anleger- und Investorenschutzbelange zu berücksichtigen. Darüber hinaus sollte geprüft werden, inwieweit das bereits etablierte Förderinstrumentarium des Bundes für den Crowdinvestmentmarkt geöffnet werden kann.
Drucksache 97/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Erlass und zur Änderung tierarzneimittelrechtlicher Verordnungen
... Bundesdatenschutzgesetz
Drucksache 144/15
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung zur Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfung en und über bergbauliche Anforderungen beim Einsatz der FrackingTechnologie und Tiefbohrungen
... Bundesnaturschutzgesetz
Drucksache 437/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65 /EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
... Laut Begründung des Gesetzentwurfs orientiert sich die Regelung des neuen § 7a an der Regelung des § 26b des Vermögensanlagengesetzes in der Fassung des Kleinanlegerschutzgesetzes.
Drucksache 290/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung) - COM(2012) 11 final; Ratsdok. 5853/12
... dd) notwendige Regelungen, die den Fortbestand spezifischen nationalen Datenschutzrechts in besonderen Bereichen gewährleisten - wie etwa die Abweichungsbefugnisse zum Schutz der Unabhängigkeit der Justiz und zum Schutz von Gerichtsverfahren in Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe ca sowie für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche in Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe g oder die in Kapitel IX aufgenommenen Sonderregelungen für nationale Regelungen des Informationszugangs- oder des Archivrechts - sowie ee) weitere Klarstellungen außerhalb der normativen Regelungen, die das künftige Verhältnis zwischen nationalen Datenschutzregelungen und dem grundsätzlichen Anwendungsvorrang der Datenschutz-Grundverordnung präzisieren, wie zum Beispiel die im Interesse vollzugstauglicher nationaler Datenschutzgesetzgebung notwendige Befugnis zur Aufnahme bzw. Wiederholung von Bestandteilen der vorgeschlagenen Verordnung in nationalen Rechtsvorschriften (vergleiche Erwägungsgrund 6a).
Drucksache 217/15
Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetz es
... Tierschutzgesetz
Drucksache 518/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz - KHSG )
... Infektionsschutzgesetz
Drucksache 56/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz)
... es die staatlichen Organe nicht nur zur Aufklärung von Straftaten und zur Feststellung von Schuld oder Unschuld der Beschuldigten in fairen und rechtsstaatlichen Verfahren verpflichtet, sondern auch dazu, sich schützend vor die Opfer von Straftaten zu stellen und deren Belange zu achten. In der Folge wurde die Rechtsstellung des Verletzten im Strafverfahren, beginnend mit dem Ersten Gesetz zur Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafverfahren (Opferschutzgesetz, BGBl. 1986 I S. 2496) vom 18. Dezember 1986, durch eine Vielzahl gesetzgeberischer Maßnahmen kontinuierlich gestärkt. Zuletzt wurden mit dem Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG, BGBl. 2013 I S. 1805) vom 26. Juni 2013 wichtige Schritte unternommen, um dem bereits mit dem Opferrechtsreformgesetz vom 24. Juni 2004 (BGBl. 2004 I S. 1354) gesetzten Ziel näherzukommen, den Verletzten als selbständigen Verfahrensbeteiligten anzuerkennen.
Drucksache 258/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
... Tierschutzgesetz
Drucksache 540/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Designgesetz es und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes
... , Halbleiterschutzgesetz,
Drucksache 142/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen
... Bundesnaturschutzgesetz
Drucksache 143/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie
... Bundesnaturschutzgesetz
Drucksache 46/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
... Infektionsschutzgesetz
Drucksache 439/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetz es
... - Stärkung des aktiven Lärmschutzes, - Verbesserung des passiven Lärmschutzes im Fluglärmschutzgesetz,
Drucksache 278/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte
... es [DesignG], §§ 3 ff. des Halbleiterschutzgesetzes [HalblSchG]) und des Patentgerichts (§§ 65 ff., 73 ff., 97
Drucksache 99/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Finanzierung von mikrobiologischen Screening-Untersuchungen
... Infektionsschutzgesetz
Drucksache 594/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... -Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1740) geändert worden ist, vorgelegen hat oder
Drucksache 6/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetz es Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde
... Bundesdatenschutzgesetz
Drucksache 310/15 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetz es
... Tierschutzgesetz
Drucksache 99/15
Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Finanzierung von mikrobiologischen Screening-Untersuchungen
... Infektionsschutzgesetz
Drucksache 359/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
... Mit der Ergänzung soll eine Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Reichweite der Übergangsvorschriften für Finanzanlagenvermittler beseitigt werden, die nach Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes vom 3. Juli 2015 (BGBl. I S. 1114) entstanden ist. Durch dieses Gesetz wurde der Begriff der Vermögensanlage nach § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes um partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen und sonstige Anlagen, die einen Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung gewähren oder im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld einen vermögenswerten auf Barausgleich gerichteten Anspruch vermitteln (Nummern 3, 4 und 7), erweitert. Im Zuge dieser gesetzlichen Änderung möchten viele Gewerbetreibende ihre bestehende Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler um die Produktkategorie des § 34f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 GewO unter erneuter Berufung auf die Nichterforderlichkeit der Sachkundeprüfung erweitern. Um die im Zusammenhang mit der Reichweite von § 157 Absatz 3 Satz 4 GewO entstandene Rechtsunsicherheit zu beseitigen und damit verbundene Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, soll ein deklaratorischer Nebensatz eingefügt werden, dass die Berufung auf diese Bestimmung nur für die Produktkategorien der Erlaubnis nach § 34f GewO gilt, die bis zum 1. Januar 2015 beantragt wurde. Dies ergibt sich aus der Stichtagsregelung des § 157 Absatz 3 Satz 2 GewO sowie aus der Rechtsnatur des § 157 Absatz 3 Satz 4 GewO als Übergangsregelung zu § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummern 2 und 3 GewO a.F. Eine Perpetuierung der Nichterforderlichkeit der Sachkundeprüfung für die Zukunft ("Einmal sachkundig, immer sachkundig") ist mit dieser Klarstellung nicht verbunden.
Drucksache 621/15
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Erster Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Präimplantationsdiagnostik
... * gemäß § 3a Absatz 6 des Embryonenschutzgesetzes.
Drucksache 456/15
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Dritte Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
... Infektionsschutzgesetz
Drucksache 199/15
... Bundesdatenschutzgesetz
Drucksache 359/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
... Mit der Ergänzung soll eine Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Reichweite der Übergangsvorschriften für Finanzanlagenvermittler beseitigt werden, die nach Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes vom 3. Juli 2015 (BGBl. I S. 1114) entstanden ist. Durch dieses Gesetz wurde der Begriff der Vermögensanlage nach § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes um partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen und sonstige Anlagen, die einen Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung gewähren oder im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld einen vermögenswerten auf Barausgleich gerichteten Anspruch vermitteln (Nummern 3, 4 und 7), erweitert. Im Zuge dieser gesetzlichen Änderung möchten viele Gewerbetreibende ihre bestehende Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler um die Produktkategorie des § 34f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 GewO unter erneuter Berufung auf die Nichterforderlichkeit der Sachkundeprüfung erweitern. Um die im Zusammenhang mit der Reichweite von § 157 Absatz 3 Satz 4 GewO entstandene Rechtsunsicherheit zu beseitigen und damit verbundene Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, soll ein deklaratorischer Nebensatz eingefügt werden, dass die Berufung auf diese Bestimmung nur für die Produktkategorien der Erlaubnis nach § 34f GewO gilt, die bis zum 1. Januar 2015 beantragt wurde. Dies ergibt sich aus der Stichtagsregelung des § 157 Absatz 3 Satz 2 GewO sowie aus der Rechtsnatur des § 157 Absatz 3 Satz 4 GewO als Übergangsregelung zu § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummern 2 und 3 GewO a.F. Eine Perpetuierung der Nichterforderlichkeit der Sachkundeprüfung für die Zukunft ("Einmal sachkundig, immer sachkundig") ist mit dieser Klarstellung nicht verbunden.
Drucksache 55/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts
... Die Entwicklungen in der Informationstechnik ermöglichen es Unternehmern, personenbezogene Daten von Verbrauchern in immer größerem Umfang zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Unternehmer, die mit Verbrauchern über Verträge verhandeln oder mit Verbrauchern Verträge schließen, erheben, verarbeiten und nutzen in immer größerem Umfang personenbezogene Daten der Verbraucher. Diese Daten werden nicht nur für die Abwicklung des Schuldverhältnisses zwischen dem Unternehmer und Verbraucher erhoben, verarbeitet und genutzt, sondern immer häufiger auch vom Unternehmer zu anderen Zwecken verarbeitet und genutzt, um die Daten für das Unternehmen zu kommerzialisieren. Dies geschieht vor allem, wenn solche Daten dann zu Zwecken der Werbung, der Markt- und Meinungsforschung, des Betreibens von Auskunfteien, des Erstellens von Persönlichkeits- und Nutzungsprofilen, des Adresshandels, des sonstigen Datenhandels verarbeitet und genutzt werden Viele Leistungen, die Verbrauchern insbesondere im Internet unentgeltlich angeboten werden, wie z.B. die Nutzung von sozialen Netzwerken, Internetsuchmaschinen, Apps für mobile Endgeräte oder Kundenkarten, lassen sich die Anbieter durch die Daten der Verbraucher bezahlen, die sie dann für das Unternehmen kommerzialisieren, insbesondere immer öfter auch durch eine gewinnbringende Weitergabe an andere Unternehmer. Aufgrund des stetigen Fortschritts in der Informationstechnik ist es möglich, immer mehr personenbezogene Daten immer schneller zu sammeln, zu systematisieren und auszuwerten, insbesondere auch für Profilbildungen zu nutzen. Deshalb können Verstöße gegen Datenschutzgesetze beim Erheben, Verarbeiten und Nutzen von personenbezogenen Daten eines Verbrauchers zu erheblichen Persönlichkeitsrechtsverletzungen bei den betroffenen Verbrauchern führen. Dies gilt insbesondere, wenn Daten von Unternehmern zu Zwecken der Werbung, der Markt- und Meinungsforschung, des Betreibens von Auskunfteien, des Erstellens von Persönlichkeits- und Nutzungsprofilen, des Adresshandels, des sonstigen Datenhandels oder zu vergleichbaren kommerziellen Zwecken erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Davon sind nämlich in der Regel nicht nur einzelne Verbraucher, sondern eine Vielzahl von Verbrauchern in gleicher Weise betroffen. Nach dem
Drucksache 548/15
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates zum Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern
... Tierschutzgesetz
Drucksache 538/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts
... Bundesdatenschutzgesetz
Drucksache 55/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts
... Zur Stärkung der zivilrechtlichen Durchsetzbarkeit von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts ist es erforderlich, dass auch solche Vorschriften als Verbraucherschutzgesetze im Sinne des § 2 Absatz 2 des
Drucksache 89/14
Antrag des Freistaats Thüringen
Entschließung des Bundesrates zur Verschärfung der strafrechtlichen Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz
... Verbreitung, Erwerb oder Besitz solcher Aufnahmen sind derzeit weder nach dem Strafgesetzbuch (StGB) noch nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) strafbar.
Drucksache 494/14
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung des Durchführungsbeschlusses der Kommission vom 9. Dezember 2013 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken gemäß der Richtlinie 2010/75 /EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf die Chloralkaliindustrie (2013/732/EU) (CAK-VwV)
... -Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), erlässt die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise folgende Allgemeine Verwaltungsvorschrift:
Drucksache 509/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
... Arbeitsschutzgesetz
Drucksache 607/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung
... 38. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung 2016 einen nationalen Klimaschutzplan 2050 verabschieden wird. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Ziele und Zwischenziele für den Klimaschutz in Deutschland sowie den Klimaschutzplan in einem Klimaschutzgesetz des Bundes zu verankern.
Drucksache 240/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Ausgestaltung des Gewerbeanzeigeverfahrens
... bzw. nach den entsprechenden Hinweispflichten in den Datenschutzgesetzen der Länder fehlen und bittet die Bundesregierung, die erforderlichen Hinweise noch aufzunehmen.
Drucksache 147/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz)
... Jugendarbeitsschutzgesetz
Drucksache 257/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Bundesverfassungsschutzgesetz
Drucksache 229/14
... Bundesdatenschutzgesetz
Drucksache 492/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
... -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen - 10.
Drucksache 131/14
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-WM 2014
... -Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise:
Drucksache 183/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer
... Gemäß der Verfassung stehen die Grundrechte allen Personen unabhängig von ihrer ethnischen Zugehörigkeit grundsätzlich in gleicher Weise zu. Dies gilt allerdings nicht für den Zugang zum Staatspräsidium sowie zur 2. Kammer des Parlaments ("Haus der Völker"), der bislang den Angehörigen der drei konstituierenden Volksgruppen vorbehalten ist (siehe auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Sachen "Sejdic-Finci"). Es gibt ein Minderheitenschutzgesetz, nach dem das Europäische Rahmenübereinkommen zum Schutz der nationalen Minderheiten unmittelbar angewandt wird, und das integraler Bestandteil des nationalen Rechtssystems ist. Anhaltspunkte für eine Praxis systematischer Verfolgung bestimmter Personengruppen sind nicht gegeben.
Drucksache 638/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes
Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes
Drucksache 360/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes
... -Immissionsschutzgesetzes
Drucksache 509/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
... Arbeitsschutzgesetz
Drucksache 550/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung) - COM(2012) 11 final; Ratsdok. 5853/12
... Bundesdatenschutzgesetz
Drucksache 147/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz)
... Jugendarbeitsschutzgesetz
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Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.