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"Schutzverordnung"


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0800/04B
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0613/04
0429/04
0664/04
0450/04
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Drucksache 170/10

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 295/10

... -Tierseuchenschutzverordnung an die mit dem Vertrag von Lissabon einhergehenden Änderungen erforderlich.



Drucksache 500/1/10

... -Wasserrahmenrichtlinie und Artikel 5 der EU-Grundwasserrichtlinie ergibt sich die Pflicht für die Mitgliedstaaten, die Regelung einer Sanierungspflicht bei gefährdeten Grundwasserkörpern zu treffen. Wenn ein Grundwasserkörper gefährdet ist, hat der Staat sicherzustellen, dass die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden. Die Sanierungspflicht von punktuellen Verunreinigungen durch Altlasten und schädliche Bodenveränderungen wird davon nicht erfasst, sie ist im Bundes-Bodenschutzgesetz i.V.m. der Bundes-Bodenschutzverordnung geregelt. Ohne die vorgeschlagene Ergänzung des § 11 Absatz 1 könnte das Missverständnis entstehen, dass die in § 4 Bundes-Bodenschutzgesetz geregelte Sanierungspflicht durch § 11 Absatz 1 GrwV dahingehend modifiziert wird, dass sie nur bei Gefährdung eines Grundwasserkörpers zum Tragen kommt und in allen anderen Fällen entfällt.



Drucksache 262/1/10

Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen



Drucksache 168/10

... Mit der Verordnung werden Vorschriften geschaffen, die die einschlägigen Regelungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18.



Drucksache 278/09

... Bundesartenschutzverordnung



Drucksache 521/09 (Beschluss)

... Der aus der Schallschutzverordnung vom 5. April 1974 übernommene § 2 Absatz 1 stellt Anforderungen an die Errichtung baulicher Anlagen und in ihnen liegender Räume, die im Zusammenhang mit durch Überflug entstehendem Fluglärm nach der neuen Gesetzeslage nicht mehr zielführend sind. Bei von oben her auf weiter vom Flugplatz entfernt liegende bauliche Anlagen einwirkendem Schall, wie er für den Luftverkehr typisch ist, ist eine "



Drucksache 48/09

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 805/09

... - und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, die Lastenhandhabungsverordnung, die



Drucksache 521/1/09

... Der aus der Schallschutzverordnung vom 5. April 1974 übernommene § 2 Absatz 1 stellt Anforderungen an die Errichtung baulicher Anlagen und in ihnen liegender Räume, die im Zusammenhang mit durch Überflug entstehendem Fluglärm nach der neuen Gesetzeslage nicht mehr zielführend sind. Bei von oben her auf weiter vom Flugplatz entfernt liegende bauliche Anlagen einwirkendem Schall, wie er für den Luftverkehr typisch ist, ist eine "



Drucksache 278/09A

... Dieser Abschnitt fasst die Vorschriften über das Auskunfts- und Zutrittsrecht (§ 52) und die Gebühren und Auslagen (§ 53) zusammen. Beide Vorschriften entsprechen mit nachstehenden Ergänzungen dem geltenden Recht; zusätzlich sind in § 52 Absatz 2 Seeanlagen und Schiffe neu eingefügt worden. Dies ist erforderlich, um auch in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone zur Kontrolle der artenschutzrechtlichen Vorgaben über ein Betretungsrecht zu verfügen. Durch die Änderung in § 53 ist es dem Bundesamt für Naturschutz nun auch möglich, für Amtshandlungen nach der EG-Artenschutzverordnung Gebühren zu erheben und die Erstattung von Auslagen zu verlangen.



Drucksache 278/1/09

... Bundesartenschutzverordnung



Drucksache 278/09 (Beschluss)

... Bundesartenschutzverordnung



Drucksache 521/09

... Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen vom 1. Juni 2007 wurde das im Jahr 1971 erlassene Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm novelliert. Mit dieser Verordnung werden zur weiteren fachlichen Untersetzung des Gesetzes die Regelungen der Schallschutzverordnung vom 5. April 1974 und der Schallschutzerstattungsverordnung vom 11. August 1977 in Form einer Ablöseverordnung den Änderungen der Novelle des Fluglärmgesetzes angepasst.



Drucksache 233/08

... Mit der Verordnung werden Vorschriften geschaffen, die die einschlägigen Regelungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18.



Drucksache 766/08

... -Tierseuchenschutzverordnung anzuzeigen ist.



Drucksache 880/08

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 566/1/08

a) Auf Grund des inzwischen hohen Zeitdrucks zur Erstellung der Lärmschutzverordnungen muss die Datenlieferung in einem akzeptablen Zeitraum erfolgen, der es den zuständigen Behörden ermöglicht, die Berechnung der Lärmschutzzonen zeitnah durchzuführen. Ein Zeitraum von vier Monaten wird für die Lieferung der Daten und die Erstellung des Datenerfassungssystems durch den Flugplatzhalter und die mit der Flugsicherung Beauftragten für machbar gehalten.



Drucksache 148/08

Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung -



Drucksache 325/08

... In seinem Urteil vom 8. November 2007 in der Rechtssache Bavarian Lager7 legte das Gericht erster Instanz die Ausnahmeregelung im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten aus und prüfte das Zusammenwirken von Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 und der Datenschutzverordnung8.



Drucksache 570/08

... Wärmeschutzverordnung



Drucksache 409/08

... -Tierseuchenschutzverordnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 409/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Künstliche Besamung

§ 1
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung sind

§ 2
Anforderungen an Einrichtungen einer Besamungsstation

§ 3
Anforderungen beim Betrieb einer Besamungsstation

§ 4
Ausnahmen

§ 5
Kennzeichnungsnummer der Besamungsstation

§ 6
Kennzeichnung von Samen

§ 7
Aufzeichnungen über Gewinnung, Aufbereitung, Lagerung und Abgabe von Samen

§ 8
Aufzeichnungen über die Verwendung von Samen

Abschnitt 2
Tierzüchterische Bestimmungen für die künstliche Besamung

§ 9
Prüfeinsatz

§ 10
Überprüfungen von Zuchtbescheinigungen und Herkunftsbescheinigungen für SamenGestrichen

Abschnitt 3
Embryotransfer

§ 11
Anforderungen an Einrichtungen einer Embryo-Entnahmeeinheit

§ 12
Anforderungen beim Betrieb einer Embryo-Entnahmeeinheit

§ 13
Kennzeichnungsnummer der Embryo-Entnahmeeinheit

§ 14
Kennzeichnung von Eizellen und Embryonen

§ 15
Aufzeichnungen über Gewinnung, Aufbereitung, Lagerung und Abgabe von Eizellen und Embryonen

§ 16
Aufzeichnungen über die Verwendung von Eizellen und Embryonen

Abschnitt 4
Bestimmungen zum Datenzugang

§ 17
Zugang zu Daten aus Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften

§ 18
Ordnungswidrigkeiten

§ 19
Aufhebung von Rechtsverordnungen

§ 20
Inkrafttreten

Anlage 1
Anforderungen an Einrichtungen einer Besamungsstation (zu § 2 und § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 5)

Anlage 2
Vorgeschriebene Untersuchungen an männlichen Tieren, die zur Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung vorgesehen sind (zu § 3 Nr. 5 bis 8 und Nr. 12 Buchtstabe a, § 4 Abs. 1)

Anlage 3
Anforderungen an Einrichtungen einer Embryo-Entnahmeeinheit (zu § 11 und § 12 Nr. 1)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

A. Bürokratiekosten durch geänderte Informationspflichten (Informationspflichten bestehen bereits in Durchführungsverordnungen der Länder)

B. Bürokratiekosten neuer Informationspflichten

C. Bürokratiekosten aufgehobener Informationspflichten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung über die Gewinnung und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen


 
 
 


Drucksache 668/1/08

... " soweit möglich angeglichen werden. Dies betrifft insbesondere Regelungen zu Begriffsbestimmungen, Anforderungen an die Emissionsvermeidung und -kontrolle oder Anforderungen an das Personal, welches an Anlagen arbeitet, die ozonschädigende oder klimaschädigende Stoffe enthalten. Da diese Regelungen sich auf weitgehend identische Sachverhalte beziehen und der Adressatenkreis sowie die von den Regelungen betroffenen Anlagen und Geräte weitgehend identisch sind, erleichtert eine Angleichung dieser Vorschriften deren Vollzug und trägt zur Entbürokratisierung bei. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seine Entschließung vom 23. Mai 2008 (BR-Drucksache 148/08 (Beschluss)) anlässlich der Beratungen zur Chemikalien-Klimaschutzverordnung.



Drucksache 170/08

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 643/08

... - und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung



Drucksache 668/08 (Beschluss)

... " soweit möglich angeglichen werden. Dies betrifft insbesondere Regelungen zu Begriffsbestimmungen, Anforderungen an die Emissionsvermeidung und -kontrolle oder Anforderungen an das Personal, welches an Anlagen arbeitet, die ozonschädigende oder klimaschädigende Stoffe enthalten. Da diese Regelungen sich auf weitgehend identische Sachverhalte beziehen und der Adressatenkreis sowie die von den Regelungen betroffenen Anlagen und Geräte weitgehend identisch sind, erleichtert eine Angleichung dieser Vorschriften deren Vollzug und trägt zur Entbürokratisierung bei. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seine Entschließung vom 23. Mai 2008 (BR-Drucksache 148/08 (Beschluss)) anlässlich der Beratungen zur Chemikalien-Klimaschutzverordnung.



Drucksache 575/1/08

... ) angepasst werden. Durch diese Begriffsharmonisierung wird ein Widerspruch zur Abgrenzung der Nutzungen der BBodSchV vermieden. In diesem Sinne wird hier die gleichlautende Definition der Bundesbodenschutzverordnung eingeführt.



Drucksache 148/08 (Beschluss)

Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung -



Drucksache 148/1/08

Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung -



Drucksache 601/1/07

... -Geflügelpestschutzverordnung vom 10. August 2006 (eBAnz AT41 2006 V1), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. November 2006 (BGBl. I S.



Drucksache 335/1/07

... -Geflügelpestschutzverordnung oder nach § 11 Abs. 1 oder § 17 Abs. 1 der



Drucksache 601/07 (Beschluss)

... -Geflügelpestschutzverordnung vom 10. August 2006 (eBAnz AT41 2006 V1), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. November 2006 (BGBl. I S.



Drucksache 282/07

... Wärmeschutzverordnung



Drucksache 720/07J

... (17) Die Mutterschutzverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. November 2004 (BGBl. I S. 2828), geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 23. Februar 2006 (BGBl. I S.



Drucksache 123/07

... Bundesartenschutzverordnung



Drucksache 568/07

... oder § 4a Mutterschutzverordnung oder einer entsprechenden Landesregelung, keine Entschädigung für Verdienstausfall nach dem



Drucksache 335/07

... -Geflügelpestschutzverordnung oder



Drucksache 351/07

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 123/1/07

... Bundesartenschutzverordnung



Drucksache 87/07

... Wärmeschutzverordnung



Drucksache 129/07

... -Tierseuchenschutzverordnung zugelassener Betrieb oder eine nach Artikel 4 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (ABl. EU (Nr.) L 139 S. 55, Nr. L 226 S. 22) in der jeweils geltenden Fassung zugelassene Schlachtstätte gilt als nach dieser Verordnung zugelassen.



Drucksache 601/07

... -Geflügelpestschutzverordnung) vom 10. August 2006 (eBAnz AT41 2006 S. 2663) umgesetzt. Andere Elemente der Richtlinie, wie z.B. Maßnahmen beim Auftreten von hochpathogener aviärer Influenza in Vogelhaltungen, sind in der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und die Newcastle-Krankheit (



Drucksache 886/06

... Kundenschutzverordnung



Drucksache 308/06

... -Tierseuchenschutzverordnung beim innergemeinschaftlichen Handel beachten. Durch Absatz 1 Satz 2 ist sichergestellt, dass diese Besamungsstationen und Samendepots die tierseuchenrechtlichen Vorschriften auch einhalten, wenn Samen nur in Deutschland abgegeben wird.



Drucksache 371/1/06

... -Geflügelpestschutzverordnung



Drucksache 371/06

... -Geflügelpestschutzverordnung); Entscheidung



Drucksache 710/06 (Beschluss)

... -Geflügelpestschutzverordnung), Artikel 2 - neu - (§ 4 Abs. 4, § 14, § 15 - neu -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 710/06 (Beschluss)




Anlage
Änderung zur Zweiten Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum Schutz vor Geflügelpest

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu den Änderungen im Übrigen:


 
 
 


Drucksache 211/06

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 291/06 (Beschluss)

... - und Maschinenlärmschutzverordnung



Drucksache 78/1/06

... -Tierseuchenschutzverordnung



Drucksache 359/06

... - Die bisher in der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung enthaltenen Vorschriften und die im Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs mit 0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern geregelten Tatbestände werden auf der Grundlage des am 26. Juni 2004 in Kraft getretenen



Drucksache 371/06 (Beschluss)

... -Geflügelpestschutzverordnung



Drucksache 156/06

... Änderung der Verkehrslärmschutzverordnung (2129-8-16)



Drucksache 205/06

... Die Durchführung von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball WM 2006 als internationale Sportveranstaltung von herausragender Bedeutung, deren Spiele bis in die Nachtstunden nach 22 Uhr hinein reichen, ist in Abhängigkeit von örtlichen Verhältnissen gefährdet, sofern die für die Nachtstunden im Vollzug zugrunde gelegten Lärmschutzanforderungen nicht eingehalten werden können. Mit dem Erlass einer Bundes-Verordnung, die entsprechend der Ersten Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung auch eine Ausnahmeregelung enthält, soll die Durchführbarkeit von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball WM2006 bundesweit gewährleistet werden.



Drucksache 291/06

... - und Maschinenlärmschutzverordnung



Drucksache 78/06 (Beschluss)

... -Tierseuchenschutzverordnung



Drucksache 255/06

... Die Übergangsregelung zur Mutterschutzverordnung, die deren - verzögertes - Inkrafttreten im Beitrittsgebiet zum 1. Januar 1991 vorsieht, ist, da dieser Zeitpunkt mittlerweile verstrichen ist und die Mutterschutzverordnung im ganzen Bundesgebiet gilt, nicht mehr erforderlich. Die Maßgabe kann daher für nicht mehr anwendbar erklärt werden.



Drucksache 697/06

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 791/06

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 710/06

... -Geflügelpestschutzverordnung in Umsetzung der Entscheidung 2006/415/EG der Kommission vom 14. Juni 2006 mit Maßnahmen zum Schutz gegen hochpathogene aviäre Influenza des Subtyps H5N1 bei Geflügel in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Entscheidung



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