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"Schwache"
Drucksache 96/2/16
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
... Der Bundesrat hält diese Rechtswegzuweisung zum Zivilgericht aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher für nicht tragfähig. Gerade sozial schwachen Menschen, denen ein Basiskonto von den Kreditinstituten verweigert wird, wird die Rechtsdurchsetzung durch diese Ausgestaltung des Gesetzes unnötig erschwert. Aufgrund des beim Landgericht geltenden Anwaltszwangs und des Beibringungsgrundsatzes müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher darlegen und beweisen, dass die BaFin bei ihrer Entscheidung rechtswidrig gehandelt hat. Demgegenüber gilt beim Verwaltungsgericht der Amtsermittlungsgrundsatz, nach dem das Verwaltungsgericht insbesondere zum Vorteil von nicht anwaltlich vertretenen Verbraucherinnen und Verbrauchern Tatsachengrundlagen selbst ermitteln und würdigen kann.
Drucksache 545/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen
... Mit dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern vom 24. Juni 2015 wurde die Bundesbeteiligung für das Jahr 2017 um weitere 3,7 Prozentpunkte erhöht (Satz 2).
Drucksache 520/16
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bremen
Entschließung des Bundesrates zur Abwehr wachsender Disparitäten zwischen den Kommunen im Bundesgebiet - "Gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland schaffen"
... 5. Der Bundesrat begrüßt die vom Bund in dieser Legislaturperiode zusätzlich bereitgestellten Mittel und fordert die Bundesregierung auf, die jetzt zugesagten Maßnahmen zur Stärkung der Kommunalfinanzen so auszugestalten, dass sie ihre Wirkungen dauerhaft und dynamisch entfalten, um so dem wachsenden Wohlstandsgefälle zwischen strukturstarken und strukturschwachen Regionen zu begegnen.
Drucksache 565/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt - COM(2016) 593 final
... Die Entwicklung der digitalen Technologien hat zur Entstehung neuer Geschäftsmodelle geführt und die Rolle des Internet als wichtigsten Markt für die Verbreitung und den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Inhalten gestärkt. In diesem neuen Umfeld sehen sich Rechteinhaber mit Schwierigkeiten konfrontiert, wenn sie eine Lizenzvergabe für ihre Rechte und eine Vergütung für den Vertrieb ihrer Werke über das Internet anstreben. Dadurch könnte die Entwicklung der Kreativität und die Produktion kreativer Inhalte in Europa gefährdet werden. Es muss daher gewährleistet werden, dass Urheber und Rechteinhaber einen fairen Anteil an der durch die Verwertung ihrer Werke und sonstigen Schutzgegenstände generierten Wertschöpfung erhalten. Der Vorschlag sieht daher Maßnahmen vor, die die Position der Rechteinhaber im Hinblick auf Verhandlungen und ihre Vergütung für die Verwertung ihrer Inhalte durch Online-Dienste, die von den Nutzern hochgeladene Inhalte zugänglich machen, verbessern sollen. Eine gerechte Aufteilung der Wertschöpfung ist auch notwendig, um die Tragfähigkeit des Sektors der Presseerzeugnisse zu gewährleisten. Für Presseverlage ist es mit Schwierigkeiten verbunden, Online-Lizenzen für ihre Erzeugnisse zu erlangen und einen fairen Anteil an der von ihnen erzeugten Wertschöpfung zu erhalten. Dadurch könnte letztendlich der Zugang der Bürger zu Informationen beeinträchtigt werden. Der Vorschlag sieht ein neues Recht für Presseverlage vor, das die Online-Lizenzierung ihrer Erzeugnisse, die Amortisierung ihrer Investitionen und die Stärkung ihrer Rechte erleichtern soll. Außerdem soll die Rechtsunsicherheit ausgeräumt werden, die bezüglich der Möglichkeit für alle Presseverlage, einen Anteil an der Entschädigung für die Nutzung von Werken im Rahmen einer Ausnahmeregelung zu erhalten, noch besteht. Auch befinden sich Urheber und ausübende Künstler im Rahmen ihrer Vertragsverhältnisse oft in einer schwachen Verhandlungsposition, wenn es um die Lizenzierung ihrer Rechte geht. Noch dazu ist die Transparenz der durch die Verwertung ihrer Werke oder Darbietungen entstandenen Einnahmen oft nach wie vor begrenzt. Hierdurch wird letztendlich die Vergütung der Autoren und ausübenden Künstler beeinträchtigt. Der Vorschlag enthält Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und der Ausgewogenheit der Vertragsverhältnisse zwischen Autoren und ausübenden Künstlern einerseits und denjenigen, denen sie ihre Rechte übertragen, andererseits. Allgemein wird erwartet, dass die in Titel IV des Vorschlags vorgeschlagenen Maßnahmen, die auf die Schaffung eines funktionsfähigen Marktes für Urheberrechte abzielen, sich mittelfristig positiv auf die Produktion und die Verfügbarkeit von Inhalten und auf den Medienpluralismus auswirken und somit auch für die Verbraucher von Nutzen sind.
Drucksache 79/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine EU-Strategie für Flüssigerdgas und die Speicherung von Gas - COM(2016) 49 final
... Selbst bei einem soliden Business Case kann die Finanzierung von LNG-Terminals oder anderen Infrastrukturinvestitionen noch mit großen Herausforderungen verbunden sein. Grundsätzlich sollten LNG-Terminals über die Tarife finanziert werden, doch in einigen Fällen tragen die Marktteilnehmer das Investitionsrisiko11. EU-Mittel können dazu beitragen, die schwache wirtschaftliche Tragfähigkeit von Terminals auszugleichen, die besonders wichtig für die Versorgungssicherheit sind. Darlehen der Europäischen Investitionsbank, u.a. im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), können eine weitere Quelle für die langfristige Finanzierung von LNG-Infrastrukturen darstellen. Dennoch ist es wichtig, dass sämtliche wirtschaftlichen Aspekte neuer Terminals geprüft und die kosteneffizientesten Lösungen gewählt werden12.
Drucksache 534/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank:
... Für eine effektive Steigerung der Investitionen in Partnerländern bedarf es spezifischer Analysen und maßgeschneiderter Lösungen. Dies gilt besonders in Partnerländern, die von Fragilität, Konflikten oder erheblichen Abwanderungsströmen betroffen sind oder schwache öffentliche Institutionen aufweisen. Vor diesem Hintergrund werden im Rahmen des Programms spezifische "Investitionsfenster" festgelegt.
Drucksache 494/16
... Die Bundesregierung hatte gemäß § 8 Abs. 3 S. 2 KrWG eine Überprüfung der Heizwertklausel vorgesehen und dies mittels eines Gutachtens zur Wirkung dieser Regelung vorgenommen. In der "Evaluation der ökologischen und ökonomischen Auswirkungen des Wegfalls der Heizwertregelung des § 8 Abs. 3 Satz 1 KrWG" wurde u.a. festgestellt, dass "eine gewisse Lenkungswirkung eines Wegfalls der Heizwertklausel für Gewerbeabfall, für Altreifen sowie im Bereich der gefährlichen Abfälle der chemischen Industrie erwartet wird. Eine eher schwache Lenkungswirkung wird für Sperrmüll sowie für die betroffenen Teilfraktionen aus dem Bereich der nichtmineralischen Bau- und Abbruchabfälle (Gefährliche Bauabfälle und gemischte Fraktionen) erwartet. Für die Mehrzahl der untersuchten Abfallströme spielt eine Abschaffung der Heizwertklausel keine Rolle."
Drucksache 572/16
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung der Lärmsanierung an Straßen in kommunaler Baulast (Lärmsanierungsfinanzierungsgesetz - LärmSanFinG )
... (3) Die Mittel sollen für Investitionen der Kommunen eingesetzt werden. Die Länder sind aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass auch finanzschwache Kommunen Zugang zu den Finanzhilfen erhalten.
Drucksache 516/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bunderates "Treiwilligendienste stärker unterstützen und anerkennen"
... Vor diesem Hintergrund sollte das Engagement der Freiwilligen stärker anerkannt und unterstützt werden. Denn zur Wertschätzung des freiwilligen Engagements gehört es auch, die finanzielle Situation der Freiwilligen zu berücksichtigen und ihnen Unterstützung zu gewähren. Deshalb sollte jungen Menschen aus finanzschwachen Familien das im Freiwilligendienst gewährte Taschengeld nicht als Einkommen auf Leistungen nach dem SBG II und
Drucksache 71/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG)
... Absatz 5 Satz 1 enthält Ausnahmen von den Verpflichtungen nach Absatz 4 und setzt Artikel 8 Absatz 4 der Kostensenkungsrichtlinie um. Die Herausnahme von Einfamilienhäusern folgt der Intention, Inhaltsbestimmungen des Eigentumsrechtes nur sehr maßvoll einzusetzen. Bei Baudenkmälern stößt eine Verpflichtung zudem insbesondere auf denkmalschutzrechtliche Veränderungsrestriktionen. Militärgebäude wie Kasernen und Gebäude, die für Zwecke der nationalen Sicherheit genutzt werden, werden ebenfalls ausgenommen, weil in diesen Fällen die Gewährleistung des öffentlichen Gutes der Sicherheit nach außen wie nach innen überwiegt. Schließlich werden Ferienhäuser von den Verpflichtungen ausgenommen, da bei ihnen die typischerweise nur temporär erfolgende Nutzung im Vordergrund steht. Es wäre unverhältnismäßig, die Anbieter dieser Objekte so zu verpflichten, als handele es sich um ganzjährig bewohnte Häuser. Eine Verpflichtung für Ferienhäuser ginge darüber hinaus auch zu Lasten peripherer strukturschwacher Gebiete und Tourismusregionen, was gesetzlich ausgeschlossen werden soll.
Drucksache 769/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g)
... Der Bundesrat stellt fest, dass der Begründungsteil des vorliegenden Gesetzentwurfs für eine spätere Interpretation des Grundgesetzes im Lichte der in diesem Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen nicht abschließend aussagekräftig sein kann. Maßgeblich dafür, wie die Auswahl der finanzschwachen Gemeinden (Gemeindeverbände) zu treffen ist, ist der Gesetzeswortlaut. Der Bundesrat geht daher davon aus, dass die Auswahl der finanzschwachen Gemeinden (Gemeindeverbände) allein den Ländern obliegt.
Drucksache 677/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Jahreswachstumsbericht 2017 COM(2016) 725 final
... Alle geld-, fiskal- und strukturpolitischen Instrumente müssen einzeln und gemeinsam eingesetzt werden, um die Schaffung von Arbeitsplätzen, Wachstum, Investitionen und die Finanzstabilität zu unterstützen. Im derzeitigen, von schwacher Inflation, geringem Wachstum und niedrigen Zinssätzen geprägten Umfeld und angesichts des diese begünstigenden geldpolitischen Kurses sind zur Sicherung der wirtschaftlichen Erholung Maßnahmen in anderen Politikbereichen erforderlich. Angesichts der großen Verunsicherung weltweit ist es von entscheidender Bedeutung, dass mittels eines angemessenen Policy-Mix alle internen Wachstumsmotoren aktiviert werden.
Drucksache 276/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze
... Der Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, dass die Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro, die über das Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" zur Verfügung stehen, in finanzschwachen Kommunen auch investiert werden.
Drucksache 71/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG)
... Absatz 5 Satz 1 enthält Ausnahmen von den Verpflichtungen nach Absatz 4 und setzt Artikel 8 Absatz 4 der Kostensenkungsrichtlinie um. Die Herausnahme von Einfamilienhäusern folgt der Intention, Inhaltsbestimmungen des Eigentumsrechtes nur sehr maßvoll einzusetzen. Bei Baudenkmälern stößt eine Verpflichtung zudem insbesondere auf denkmalschutzrechtliche Veränderungsrestriktionen. Militärgebäude wie Kasernen und Gebäude, die für Zwecke der nationalen Sicherheit genutzt werden, werden ebenfalls ausgenommen, weil in diesen Fällen die Gewährleistung des öffentlichen Gutes der Sicherheit nach außen wie nach innen überwiegt. Schließlich werden Ferienhäuser von den Verpflichtungen ausgenommen, da bei ihnen die typischerweise nur temporär erfolgende Nutzung im Vordergrund steht. Es wäre unverhältnismäßig, die Anbieter dieser Objekte so zu verpflichten, als handele es sich um ganzjährig bewohnte Häuser. Eine Verpflichtung für Ferienhäuser ginge darüber hinaus auch zu Lasten peripherer strukturschwacher Gebiete und Tourismusregionen, was gesetzlich ausgeschlossen werden soll.
Drucksache 516/16
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bunderates "Treiwilligendienste stärker unterstützen und anerkennen"
... Vor diesem Hintergrund sollte das Engagement der Freiwilligen stärker anerkannt und unterstützt werden. Denn zur Wertschätzung des freiwilligen Engagements gehört es auch, die finanzielle Situation der Freiwilligen zu berücksichtigen und ihnen Unterstützung zu gewähren. Deshalb sollte jungen Menschen aus finanzschwachen Familien das im Freiwilligendienst gewährte Taschengeld nicht als Einkommen auf Leistungen nach dem
Drucksache 44/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahreswirtschaftsbericht 2016 der Bundesregierung
... 14. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass insbesondere auf kommunaler Ebene und dort vor allem in finanzschwachen Kommunen in den vergangenen zehn Jahren öffentliche Investitionen reduziert und wichtige Sanierungsaufgaben vernachlässigt worden sind. Aber auch im Bereich der Infrastruktur auf Bundes- und Landesebene besteht Nachholbedarf. Öffentliche Investitionen haben stets auch Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Standorts Deutschland.
Drucksache 114/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 96/71 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen COM(2016) 128 final
... BUSINESSEUROPE hält es für vorrangig, die korrekte Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie sicherzustellen, da nach ihrem Dafürhalten die meisten Herausforderungen bei der Arbeitnehmerentsendung mit schwacher Durchsetzung und mangelnder Kontrolle in den Mitgliedstaaten zusammenhängen. Des Weiteren führt BUSINESSEUROPE an, dass eine Neuverhandlung der Richtlinie zu einem Rückgang der Entsendungen führen könnte, da eine solche Verhandlung mit einer gewissen Unsicherheit bei den Unternehmen einhergehe. Zwar unterstützt BUSINESSEUROPE die Maßnahmen zur Verbesserung der Zuverlässigkeit und Transparenz der portablen Dokumente, weist aber darauf hin, dass die EU mit der Anwendung des Grundsatzes "gleiches Entgelt für gleiche Arbeit" auf ungebührende Weise in die freie Lohnbestimmung der Sozialpartner eingreift, und ruft in Erinnerung, dass durch eine Vielzahl an EU-Vorschriften zu verschiedenen Aspekten des Arbeitsrechts faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden. Der Dachverband der europäischen Metall- und Elektro-Arbeitgeberverbände (CEEMET) und der Europäische Führungskräfteverband (CEC) schließen sich dieser Argumentation an. Auch der Hauptverband der tschechischen Wirtschaft und die Industrieverbände Finnlands, Schwedens, Dänemarks, Islands und Norwegens haben in einem gemeinsamen Schreiben Bedenken gegen die Aufnahme des Grundsatzes "gleiches Entgelt für gleiche Arbeit" in die Entsenderichtlinie geäußert.
Drucksache 228/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des GAK-Gesetzes
... Ländliche Regionen sind sehr verschieden und weisen ganz unterschiedliche Entwicklungstendenzen auf. Während viele Regionen prosperieren, stehen strukturschwache und periphere ländliche Regionen vor bedeutenden sozialen, ökonomischen und demographischen Herausforderungen. Vielerorts fehlen Arbeitsplätze. Die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs und mit elementaren Dienstleistungen, wie z.B. gesundheitliche Versorgung, wird schlechter, ebenso das Angebot an Kultur- und Bildungsmöglichkeiten. Unzureichende oder gänzlich fehlende Infrastrukturen sowie der Wegzug der jungen Generationen beschleunigen negative Entwicklungstendenzen. Viele ländliche Gebiete stagnieren in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung oder befinden sich bereits in einer Abwärtsspirale. Dadurch wird längerfristig auch der Fortbestand einer vielfältigen, leistungs- und wettbewerbsfähigen sowie umweltgerechten Land- und Forstwirtschaft, dessen Sicherung auch zukünftig eine Kernaufgabe der GAK sein wird, gefährdet.
Drucksache 335/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Unterstützung der Prävention von Radikalisierung, die zu extremistisch motivierter Gewalt führt - COM(2016) 379 final
... Radikalisierung begünstigende Faktoren sind u.a. ein starkes Gefühl persönlicher oder kultureller Entfremdung, vermeintlich erfahrenes Unrecht oder Demütigung verstärkt durch soziale Ausgrenzung, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung, eingeschränkte Bildungs- oder Beschäftigungschancen, Straffälligkeit, politische Faktoren, aber auch eine ideologische oder religiöse Dimension, schwache familiäre Bindungen, persönliche Traumata und andere psychische Probleme. Rekrutierer können diese Faktoren manipulativ nutzen, indem sie Gefühle der Verletzlichkeit und des Grolls ansprechen; sie können aber auch durch Selbstabschottung verstärkt werden. Soziale Medien bieten Konnektivität, virtuelle Teilhabe und eine Echokammer für gleichgesinnte extremistische Überzeugungen. Darüber hinaus haben Expertinnen und Experten aus Theorie und Praxis festgestellt, dass der Radikalisierungsprozess unter bestimmten Umständen zunehmend rascher vor sich gehen kann. Schätzungen gehen davon aus, dass rund 4000 EU-Bürgerinnen und -Bürger sich terroristischen Organisationen in Konfliktländern wie Syrien und dem Irak angeschlossen haben.
Drucksache 44/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Jahreswirtschaftsbericht 2016 der Bundesregierung
... 14. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass insbesondere auf kommunaler Ebene und dort vor allem in finanzschwachen Kommunen in den vergangenen zehn Jahren öffentliche Investitionen reduziert und wichtige Sanierungsaufgaben vernachlässigt worden sind. Aber auch im Bereich der Infrastruktur auf Bundes- und Landesebene besteht Nachholbedarf. Öffentliche Investitionen haben stets auch Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Standorts Deutschland.
Drucksache 792/2/16
... Auch wenn das Fahrverbot nicht die negativen sozialen Folgen einer Freiheitsstrafe aufweist, ist es andererseits nicht geeignet, die Defizite der Geldstrafe zu beseitigen. Gegen diese wird vor allem ins Feld geführt, dass trotz des Tagessatzsystems eine Bemessung nach den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen und finanziellen Möglichkeiten bei einkommensschwachen Personen einerseits wie bei besonders Vermögenden andererseits in der Praxis oftmals scheitert.
Drucksache 19/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Optimale Nutzung der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Flexibilität COM(2015) 12 final
... 17. Siehe hierzu die am 22. August 2014 in Jackson Hole gehaltene Rede von EZB-Präsident Mario Draghi: "[T]he existing flexibility within the rules could be used to better address the weak recovery and to make room for the cost of needed structural reforms." [Die in den Vorschriften vorgesehene Flexibilität könnte dazu genutzt werden, der schwachen Erholung entgegenzuwirken und die Kosten der erforderlichen Strukturreformen aufzufangen.]
Drucksache 283/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz - GKV-VSG)
... -Versorgungsstrukturgesetzes einen weiteren Beitrag zur Stärkung der medizinischen Versorgung auch in ländlichen und strukturschwachen Gebieten leisten können.
Drucksache 283/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz - GKV-VSG)
... -Versorgungsstrukturgesetzes einen weiteren Beitrag zur Stärkung der medizinischen Versorgung auch in ländlichen und strukturschwachen Gebieten leisten können.
Drucksache 393/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern (Entlastungsbeschleunigungsgesetz)
... In der Verständigung zwischen Bund und Ländern über ein Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern vom 11. Dezember 2014 hatte der Bund sich unter anderem dazu bereit erklärt, Länder und Kommunen in den Jahren 2015 und 2016 in Höhe von jährlich 500 Millionen Euro zu entlasten. Diese Zusage hat der Bund mit Artikel 3 des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern vom 24. Juni 2015 umgesetzt.
Drucksache 33/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Makrofinanzhilfe für die Ukraine - COM(2015) 5 final; Ratsdok. 5093/15
... schätzt diesen zusätzlichen Finanzierungsbedarf auf 15 Mrd. EUR. Die EU-Hilfe würde auch dazu beitragen, die Schwachstellen der Wirtschaft hinsichtlich der kurzfristigen Zahlungsbilanz und der öffentlichen Haushalte anzugehen, während gleichzeitig die Anpassungs- und Reformprogramme der Ukraine durch ein Paket geeigneter flankierender Maßnahmen, die mit den ukrainischen Behörden im Rahmen einer Grundsatzvereinbarung (Memorandum of Understanding) zu vereinbaren wären, unterstützt werden könnten.
Drucksache 120/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern
Drucksache 92/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Justizbarometer 2015 - COM(2015) 116 final
... 6. Schließlich sind aus Sicht des Bundesrates Haushaltsdaten nur ein schwacher Indikator mit wenig Aussagekraft für die Qualität eines Justizsystems. Die Vergleichbarkeit der Justizhaushalte ist bereits innerstaatlich wegen unterschiedlicher Haushaltsstrukturen kaum zu bewerkstelligen. Es bestehen erhebliche Unterschiede bei der Etatisierung in Einzelplänen oder bei der Allgemeinen Finanzverwaltung, insbesondere bei Baumaßnahmen. Umso mehr dürfte dies auf europäischer Ebene gelten. Die Ausgaben für
Drucksache 92/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Justizbarometer 2015 - COM(2015) 116 final
... 6. Schließlich sind aus Sicht des Bundesrates Haushaltsdaten nur ein schwacher Indikator mit wenig Aussagekraft für die Qualität eines Justizsystems. Die Vergleichbarkeit der Justizhaushalte ist bereits innerstaatlich wegen unterschiedlicher Haushaltsstrukturen kaum zu bewerkstelligen. Es bestehen erhebliche Unterschiede bei der Etatisierung in Einzelplänen oder bei der Allgemeinen Finanzverwaltung, insbesondere bei Baumaßnahmen. Umso mehr dürfte dies auf europäischer Ebene gelten. Die Ausgaben für
Drucksache 227/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern
Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern
Drucksache 311/15 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der TierschutzNutztierhaltungsverordnung
... Kranke und schwache Mastputen sind in besonderer Weise aggressiven Verhaltensweisen ihrer Artgenossen ausgesetzt. Auch bedürfen diese Tiere einer intensiveren Kontrolle durch den Tierhalter, so dass im Bedarfsfall unverzüglich geeignete Maßnahmen getroffen werden müssen, um verletzte, kranke oder leidende Mastputen vom übrigen Bestand in so genannten Krankenabteilen abzusondern. Da diese Tiere empfindlicher sind als gesunde Tiere, darf die Besatzdichte hier nicht mehr als 30 kg Lebendgewicht pro Quadratmeter nutzbarer Stallfläche betragen.
Drucksache 350/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016): Finanzplan des Bundes 2015 bis 2019
... 1. In einem zunehmend schwierigen weltwirtschaftlichen Umfeld befindet sich die deutsche Wirtschaft - getragen von der erfreulichen Dynamik der Binnennachfrage - derzeit auf einem soliden Wachstumspfad. Dank der anhaltend positiven Entwicklung bei Beschäftigung und Einkommen bewegt sich die Konsumneigung der Verbraucher bisher auf hohem Niveau. Das Wachstum des realen Bruttoinlandsprodukts wurde, auch aufgrund des schwachen Euros, im ersten Halbjahr 2015 zudem stark vom Export getragen, wobei es sich bei der Schwäche des Euros wie auch beim niedrigen Ölpreis um einen positiven, aber volatilen Effekt handelt.
Drucksache 63/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Schaffung einer Kapitalmarktunion COM(2015) 63 final
... Verglichen mit anderen Rechtsräumen ist die kapitalmarktgestützte Finanzierung in Europa relativ schwach ausgeprägt. Unsere Märkte für Beteiligungskapital, Schuldverschreibungen und andere Instrumente tragen in geringerem Umfang zur Wachstumsfinanzierung bei und die europäischen Unternehmen sind weiterhin stark von den Banken abhängig, weshalb unsere Volkswirtschaften empfindlich auf eine Einschränkung der Kreditvergabe durch die Banken reagieren. Auch das Vertrauen der Anleger ist unzureichend, so dass Ersparnisse in Europa womöglich nicht immer dem produktivsten Zweck zugeführt werden. Das Investitionsniveau in Europa liegt historisch gesehen deutlich unter dem Normalwert und die europäischen Finanzmärkte können mit ihren globalen Konkurrenten nicht Schritt halten.
Drucksache 434/2/15
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zum geplanten Breitbandförderprogramm des Bundes
... "Um finanzschwache Länder beim Ausbau der Breitbandnetze nicht zu benachteiligen, sollte der Kofinanzierungsanteil der Länder im Scoringverfahren nicht berücksichtigt werden. Die Ziffer 3.1 im Scoringmodell ist daher zu streichen."
Drucksache 640/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems - COM(2015) 586 final
... - Das vorgeschlagene europäische Einlagenversicherungssystem mit einem gemeinsamen Einlagenversicherungsfonds ist derzeit nicht sachgerecht und könnte für den gesamten deutschen Bankensektor schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Kleinere, regional tätige oder im KMU-Sektor engagierte Kreditinstitute mit konservativen Geschäftsmodellen würden mit ihren Beiträgen zu einem europäischen Einlagensicherungssystem mit einem gemeinsamen Sicherungsfonds die Einlagen bei anderen Banken, die unter Umständen eine risikoreichere Geschäftspolitik betreiben, innerhalb der Eurozone absichern. Stabile und leistungsfähige Systeme müssten für instabile und leistungsschwache Systeme haften.
Drucksache 235/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2015 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands 2015 - COM(2015) 256 final
... (9) Die Bundesregierung hat die Ausgaben für Bildung und Forschung erhöht, doch der Anteil der öffentlichen Bildungsausgaben am BIP liegt nach wie vor unter dem EU-Durchschnitt und die Gesamtausgaben für Bildung und Forschung werden möglicherweise hinter dem nationalen Ziel von 10 % des BIP bis 2015 zurückbleiben. Deutschland beabsichtigt, die öffentlichen Investitionen bis 2018 aufzustocken und dabei unter anderem zusätzliche 10 Mrd. EUR für die Infrastruktur sowie zusätzliche 5 Mrd. EUR zur Förderung der Investitionen finanzschwacher Kommunen zur Verfügung zu stellen. Diese positiven Schritte scheinen allerdings unzureichend, um den Gesamtinvestitionsstau aufzulösen. Die Nutzung seines haushaltspolitischen Spielraums würde Deutschland in die Lage versetzen, in das künftige Wachstumspotenzial seiner Wirtschaft zu investieren und den öffentlichen Investitionsstau, der bei der Infrastruktur und auf kommunaler Ebene besonders augenfällig ist, anzugehen. Bei der Verbesserung der Effizienz des Steuersystems hat Deutschland keine Fortschritte erzielt. Alles in allem scheinen die Möglichkeiten für eine Verlagerung der Steuerlast auf wachstumsfreundlichere Einnahmequellen noch nicht ausgeschöpft. Die Einnahmen aus periodischen Immobiliensteuern sind nach wie vor vergleichsweise niedrig (0,5 % des BIP im Jahr 2012 gegenüber 1,5 % in der EU-28), und die Immobilienbewertung ist veraltet, da sie sich in den alten Bundesländern auf den Marktwert von 1963/64 und in den neuen Bundesländern auf den Marktwert von 1935 stützt. Eine Reform der kommunalen Grundsteuer wurde zwar im Koalitionsvertrag vorgesehen und in den nationalen Reformprogrammen 2014 und 2015 angekündigt, konkrete Maßnahmen wurden bislang aber nicht getroffen. Statt sich stärker auf die weniger verzerrenden periodischen Immobiliensteuern zu stützen, hielt der Trend zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer an. Die kommunale Gewerbesteuer ist nicht überprüft worden. Durch die Einbeziehung ertragsunabhängiger Komponenten in die Steuerbemessungsgrundlage entstehen Effizienzverluste. Der steuerliche Verwaltungsaufwand für Unternehmen und die Kosten der Steuererhebung sind in Deutschland nach wie vor vergleichsweise hoch, während die elektronische Einkommen- und Körperschaftsteuererklärung weniger genutzt wird als im EU-Durchschnitt. Die laufende Überprüfung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden bietet die Gelegenheit, den Rahmen für eine nachhaltige Fiskalpolitik zu stärken und insbesondere auch angemessene öffentliche Investitionen auf allen staatlichen Ebenen sicherzustellen. Die Überprüfung bietet auch Gelegenheit, die Verteilung der Einnahmen- und Ausgabenkompetenzen sowie die Effizienz des Länderfinanzausgleichs und der Steuerverwaltung zu verbessern.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.