[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

842 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schwache"


⇒ Schnellwahl ⇒

0277/1/20
0003/20B
0495/20
0295/20
0206/20
0059/20
0059/20B
0003/1/20
0164/20
0006/20
0288/20
0120/20
0358/20
0029/20B
0055/20
0002/20
0029/1/20
0021/20
0325/20
0393/20
0242/3/19
0400/19B
0170/19
0363/1/19
0520/19
0033/19B
0466/19B
0242/2/19
0071/1/19
0543/19B
0649/19
0518/1/19
0517/19B
0466/1/19
0518/19
0400/4/19
0128/19
0518/19B
0543/19
0043/19
0400/7/19
0398/19
0517/1/19
0115/19
0219/18
0431/18B
0282/1/18
0165/1/18
0431/1/18
0165/18B
0617/18
0116/18
0182/18
0282/18B
0037/18B
0165/18
0020/18
0067/18
0075/18
0411/18
0630/18
0246/18B
0152/18
0131/18
0227/1/18
0191/1/18
0224/18
0227/18B
0070/18
0166/1/18
0547/18
0504/1/18
0037/1/18
0191/18B
0246/1/18
0777/17
0045/17
0006/17
0106/17
0671/17
0658/17B
0429/17
0680/1/17
0089/17B
0001/1/17
0732/17
0639/17
0430/17
0087/1/17
0186/2/17
0654/17
0588/1/17
0680/17B
0617/17B
0543/17B
0617/17
0243/17
0428/17
0014/17
0713/17
0543/1/17
0717/17
0696/17
0573/17
0087/17B
0089/1/17
0658/1/17
0239/17
0527/1/17
0315/16
0410/2/16
0812/16
0769/16B
0769/16
0116/16
0266/1/16
0390/16B
0096/3/16
0096/1/16
0316/16
0304/16
0266/16B
0618/16
0620/16B
0096/2/16
0470/16B
0545/16
0520/16
0565/16
0079/16
0534/16
0494/16
0390/1/16
0572/16
0516/16B
0353/16
0522/16
0030/16
0071/1/16
0046/16
0195/16
0769/1/16
0677/16
0191/16
0276/16
0071/16B
0620/1/16
0029/16
0516/16
0044/1/16
0114/16
0228/16
0335/16
0470/1/16
0044/16B
0792/2/16
0019/15
0283/1/15
0414/15
0283/15B
0143/15
0393/15
0373/15
0033/15
0120/15B
0092/1/15
0310/15
0453/1/15
0015/15
0092/15B
0227/15
0453/15B
0311/15B
0354/15B
0350/1/15
0063/15
0434/2/15
0500/15
0640/15B
0235/15
0227/15B
0502/1/15
0350/15B
0640/1/15
0310/15B
0071/15
0502/15B
0641/14B
0607/1/14
0113/1/14
0583/14
0432/14
0402/14
0183/14
0223/1/14
0113/14B
0210/1/14
0285/14
0308/1/14
0308/14B
0323/2/14
0153/1/14
0082/14B
0396/14
0640/1/14
0210/14B
0607/14B
0406/1/14
0103/14
0082/1/14
0223/14B
0003/14
0272/14B
0244/14B
0111/14
0272/2/14
0447/14
0244/1/14
0235/13
0216/13
0088/13
0209/1/13
0207/13
0470/13
0677/13
0189/1/13
0025/13B
0418/13
0074/13B
0479/13
0513/13
0093/13
0455/13
0295/13B
0074/1/13
0440/13
0216/13B
0439/13B
0320/13B
0467/13
0568/13
0161/1/13
0320/13
0017/13
0025/1/13
0295/13
0141/13
0515/13
0486/13
0247/13
0161/13
0663/13
0213/13
0216/1/13
0721/13
0128/13
0173/13
0439/1/13
0209/13B
0001/12
0777/1/12
0144/12
0409/12
0383/12
0092/3/12
0409/12B
0557/12
0223/12
0356/12B
0356/1/12
0297/12B
0330/12
0819/12B
0819/1/12
0176/12B
0317/12
0173/12B
0578/12
0016/12
0575/12
0227/12
0789/12
0297/12
0178/12
0516/1/12
0559/2/12
0409/1/12
0173/1/12
0176/1/12
0777/12B
0159/12
0611/12
0165/12
0227/1/12
0652/12
0467/12
0310/12
0214/12
0227/12B
0610/12
0517/12
0043/12
0028/1/12
0339/12
0167/12
0021/12
0387/12
0338/12
0134/12
0038/12
0136/12
0746/12
0689/2/12
0474/12
0819/12
0657/11
0629/11B
0341/4/11
0409/11
0629/1/11
0343/11B
0646/11
0392/2/11
0357/11
0129/11
0371/11
0035/11
0092/11
0112/11
0085/1/11
0086/11
0129/11B
0141/11
0785/2/11
0191/11
0280/11
0090/11
0478/1/11
0370/11
0665/11
0181/11B
0311/11
0313/1/11
0699/1/11
0237/11
0555/11
0028/11
0302/11B
0339/1/11
0313/11B
0715/11
0129/1/11
0142/11
0818/11
0302/1/11
0089/11
0805/11B
0343/1/11
0367/11
0829/11
0831/11
0341/11B
0580/11
0723/11
0025/1/11
0085/11B
0733/11
0785/1/11
0181/1/11
0225/11
0699/11
0805/1/11
0341/9/11
0190/11
0874/11
0317/11
0177/11B
0339/11B
0667/11
0462/11
0379/11
0177/1/11
0661/10
0334/10
0170/10
0666/10
0692/10
0581/1/10
0565/10
0808/10
0337/10
0506/10
0104/10
0667/10
0041/3/10
0069/10B
0482/10
0003/10
0445/10
0662/10
0041/1/10
0873/1/10
0532/1/10
0313/10B
0808/10B
0782/10
0532/2/10
0223/10
0267/1/10
0814/10
0694/10
0208/10
0680/5/10
0100/10
0561/10B
0180/10
0484/10B
0155/10
0379/10
0313/10
0127/10
0637/10
0661/10B
0664/10
0320/10
0130/10
0267/10B
0693/10
0656/1/10
0313/1/10
0741/10B
0740/10
0439/10
0811/10
0781/10
0421/10
0426/10
0228/10
0834/10
0087/10
0134/10
0449/10
0179/10
0735/10
0561/1/10
0741/10
0873/10B
0422/10
0786/10
0581/10B
0700/10
0661/1/10
0748/10
0805/10
0511/10
0177/10
0282/1/09
0140/09
0712/09
0661/09B
0889/09B
0658/09
0407/09
0617/1/09
0479/09
0441/09
0550/09
0020/09
0228/09
0866/09
0553/09
0120/09
0106/09
0260/09
0173/09
0877/09
0577/09
0617/09B
0100/09
0884/1/09
0797/09
0440/1/09
0794/09
0226/09
0616/09
0910/09
0440/09B
0740/09
0021/09
0739/09
0566/2/09
0321/09
0791/09
0334/09
0822/09
0004/09
0282/09B
0179/09B
0731/09
0297/09
0130/09
0773/09
0758/09
0889/1/09
0889/09
0469/09
0507/09
0149/09
0738/09
0825/09
0324/09
0736/09
0661/1/09
0235/09
0727/09
0023/09
0048/09
0548/09
0566/09B
0179/1/09
0884/09B
0236/09
0657/09
0389/09
0062/09
0824/09
0563/08
0546/08B
0643/08B
0009/1/08
0772/08
0758/08
0009/2/08
0773/1/08
0680/08
0810/08
0768/08A
0648/08B
0842/08
0635/08
0329/08B
0266/08
0385/08
0196/08
0497/08
0474/08
0512/08
0295/1/08
0643/1/08
0113/08
0746/08
0846/08
0848/1/08
0505/08
0367/08
0648/08
0716/08
0732/08
0225/08
0906/08
0559/08
0225/08B
0010/08B
0880/08
0643/2/08
0502/08
0492/08
0883/08
0605/08
0432/08
0452/08
0009/08
0546/1/08
0311/08
0468/08
0048/08
0333/08
0773/08B
0491/08
0773/08
0202/08
0745/08
0532/08
0102/08B
0295/08B
0376/08
0015/08
0511/08
0814/08
0470/08
0769/08
0778/08
1004/08
0088/08
0195/08
0329/08
0102/1/08
0807/08
0494/08
0010/1/08
0907/07
0838/07
0718/07
0674/07
0138/07
0762/1/07
0803/07
0405/07
0950/07
0675/07
0953/07
0417/1/07
0377/07
0019/07
0895/07
0256/07
0824/07
0613/07
0678/07
0417/07B
0792/07B
0225/07
0068/07
0470/07
0865/1/07
0889/07
0088/07
0002/07B
0865/07
0309/2/07
0862/07
0500/07
0333/07
0865/07B
0489/07
0622/07
0604/07
0792/1/07
0033/07
0465/07B
0597/07
0096/07
0679/07
0325/07
0444/07
0919/07
0002/1/07
0600/07
0762/07B
0837/07
0673/07
0309/07B
0295/07
0465/1/07
0030/1/06
0315/06
0938/06
0555/06
0376/06
0938/1/06
0505/06
0330/06
0779/06
0217/06B
0054/06
0929/06
0802/06
0209/06B
0059/1/06
0375/06
0040/1/06
0863/06
0065/06B
0059/06B
0750/06
0217/06
0549/06
0865/06
0349/06
0209/06
0250/06
0257/06B
0507/06
0507/1/06
0800/06
0209/1/06
0743/1/06
0065/1/06
0938/06B
0128/06
0452/06
0065/2/06
0944/06
0327/06
0040/06
0257/1/06
0030/06
0030/06B
0486/06
0141/06
0946/06
0935/06
0153/06
0527/06
0507/06B
0618/05B
0588/1/05
0431/05
0900/05
0931/05
0618/1/05
0323/05B
0081/05B
0938/05
0851/1/05
0605/05
0252/05
0006/05
0184/05
0248/05
0596/1/05
0851/05B
0263/05
0313/05
0081/2/05
0596/05
0081/1/05
0242/05B
0321/1/05
0023/05
0426/05
0364/05
0872/05
0591/3/05
0851/05
0783/05
0875/05
0243/05
0725/05
0430/05
0946/05
0245/05
0218/05
0323/05
0289/05
0054/05
0588/05
0572/05
0287/05
0429/05
0002/05B
0285/1/05
0568/05
0498/05
0002/1/05
0744/05
0726/05
0631/05
0674/05
0137/05
0695/05
0577/05
0393/05
0323/1/05
0390/05
0436/05
0588/05B
0242/1/05
0715/05
0618/05
0285/05B
0596/05B
0238/04B
0917/04B
0920/1/04
0571/04B
0361/04
0166/04
0098/04B
0916/04A
0466/04
0590/04
0707/1/04
0576/04
0232/04
0238/04
0919/1/04
0571/04
0920/04B
0917/1/04
0666/04
0613/04
0441/04
0915/04
0818/04
0663/03
0450/03
0715/03
0120/1/03
0856/03
0120/03B
Drucksache 96/2/16

... Der Bundesrat hält diese Rechtswegzuweisung zum Zivilgericht aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher für nicht tragfähig. Gerade sozial schwachen Menschen, denen ein Basiskonto von den Kreditinstituten verweigert wird, wird die Rechtsdurchsetzung durch diese Ausgestaltung des Gesetzes unnötig erschwert. Aufgrund des beim Landgericht geltenden Anwaltszwangs und des Beibringungsgrundsatzes müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher darlegen und beweisen, dass die BaFin bei ihrer Entscheidung rechtswidrig gehandelt hat. Demgegenüber gilt beim Verwaltungsgericht der Amtsermittlungsgrundsatz, nach dem das Verwaltungsgericht insbesondere zum Vorteil von nicht anwaltlich vertretenen Verbraucherinnen und Verbrauchern Tatsachengrundlagen selbst ermitteln und würdigen kann.



Drucksache 545/16

... Mit dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern vom 24. Juni 2015 wurde die Bundesbeteiligung für das Jahr 2017 um weitere 3,7 Prozentpunkte erhöht (Satz 2).



Drucksache 520/16

... 5. Der Bundesrat begrüßt die vom Bund in dieser Legislaturperiode zusätzlich bereitgestellten Mittel und fordert die Bundesregierung auf, die jetzt zugesagten Maßnahmen zur Stärkung der Kommunalfinanzen so auszugestalten, dass sie ihre Wirkungen dauerhaft und dynamisch entfalten, um so dem wachsenden Wohlstandsgefälle zwischen strukturstarken und strukturschwachen Regionen zu begegnen.



Drucksache 565/16

... Die Entwicklung der digitalen Technologien hat zur Entstehung neuer Geschäftsmodelle geführt und die Rolle des Internet als wichtigsten Markt für die Verbreitung und den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Inhalten gestärkt. In diesem neuen Umfeld sehen sich Rechteinhaber mit Schwierigkeiten konfrontiert, wenn sie eine Lizenzvergabe für ihre Rechte und eine Vergütung für den Vertrieb ihrer Werke über das Internet anstreben. Dadurch könnte die Entwicklung der Kreativität und die Produktion kreativer Inhalte in Europa gefährdet werden. Es muss daher gewährleistet werden, dass Urheber und Rechteinhaber einen fairen Anteil an der durch die Verwertung ihrer Werke und sonstigen Schutzgegenstände generierten Wertschöpfung erhalten. Der Vorschlag sieht daher Maßnahmen vor, die die Position der Rechteinhaber im Hinblick auf Verhandlungen und ihre Vergütung für die Verwertung ihrer Inhalte durch Online-Dienste, die von den Nutzern hochgeladene Inhalte zugänglich machen, verbessern sollen. Eine gerechte Aufteilung der Wertschöpfung ist auch notwendig, um die Tragfähigkeit des Sektors der Presseerzeugnisse zu gewährleisten. Für Presseverlage ist es mit Schwierigkeiten verbunden, Online-Lizenzen für ihre Erzeugnisse zu erlangen und einen fairen Anteil an der von ihnen erzeugten Wertschöpfung zu erhalten. Dadurch könnte letztendlich der Zugang der Bürger zu Informationen beeinträchtigt werden. Der Vorschlag sieht ein neues Recht für Presseverlage vor, das die Online-Lizenzierung ihrer Erzeugnisse, die Amortisierung ihrer Investitionen und die Stärkung ihrer Rechte erleichtern soll. Außerdem soll die Rechtsunsicherheit ausgeräumt werden, die bezüglich der Möglichkeit für alle Presseverlage, einen Anteil an der Entschädigung für die Nutzung von Werken im Rahmen einer Ausnahmeregelung zu erhalten, noch besteht. Auch befinden sich Urheber und ausübende Künstler im Rahmen ihrer Vertragsverhältnisse oft in einer schwachen Verhandlungsposition, wenn es um die Lizenzierung ihrer Rechte geht. Noch dazu ist die Transparenz der durch die Verwertung ihrer Werke oder Darbietungen entstandenen Einnahmen oft nach wie vor begrenzt. Hierdurch wird letztendlich die Vergütung der Autoren und ausübenden Künstler beeinträchtigt. Der Vorschlag enthält Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und der Ausgewogenheit der Vertragsverhältnisse zwischen Autoren und ausübenden Künstlern einerseits und denjenigen, denen sie ihre Rechte übertragen, andererseits. Allgemein wird erwartet, dass die in Titel IV des Vorschlags vorgeschlagenen Maßnahmen, die auf die Schaffung eines funktionsfähigen Marktes für Urheberrechte abzielen, sich mittelfristig positiv auf die Produktion und die Verfügbarkeit von Inhalten und auf den Medienpluralismus auswirken und somit auch für die Verbraucher von Nutzen sind.



Drucksache 79/16

... Selbst bei einem soliden Business Case kann die Finanzierung von LNG-Terminals oder anderen Infrastrukturinvestitionen noch mit großen Herausforderungen verbunden sein. Grundsätzlich sollten LNG-Terminals über die Tarife finanziert werden, doch in einigen Fällen tragen die Marktteilnehmer das Investitionsrisiko11. EU-Mittel können dazu beitragen, die schwache wirtschaftliche Tragfähigkeit von Terminals auszugleichen, die besonders wichtig für die Versorgungssicherheit sind. Darlehen der Europäischen Investitionsbank, u.a. im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), können eine weitere Quelle für die langfristige Finanzierung von LNG-Infrastrukturen darstellen. Dennoch ist es wichtig, dass sämtliche wirtschaftlichen Aspekte neuer Terminals geprüft und die kosteneffizientesten Lösungen gewählt werden12.



Drucksache 534/16

... Für eine effektive Steigerung der Investitionen in Partnerländern bedarf es spezifischer Analysen und maßgeschneiderter Lösungen. Dies gilt besonders in Partnerländern, die von Fragilität, Konflikten oder erheblichen Abwanderungsströmen betroffen sind oder schwache öffentliche Institutionen aufweisen. Vor diesem Hintergrund werden im Rahmen des Programms spezifische "Investitionsfenster" festgelegt.



Drucksache 494/16

... Die Bundesregierung hatte gemäß § 8 Abs. 3 S. 2 KrWG eine Überprüfung der Heizwertklausel vorgesehen und dies mittels eines Gutachtens zur Wirkung dieser Regelung vorgenommen. In der "Evaluation der ökologischen und ökonomischen Auswirkungen des Wegfalls der Heizwertregelung des § 8 Abs. 3 Satz 1 KrWG" wurde u.a. festgestellt, dass "eine gewisse Lenkungswirkung eines Wegfalls der Heizwertklausel für Gewerbeabfall, für Altreifen sowie im Bereich der gefährlichen Abfälle der chemischen Industrie erwartet wird. Eine eher schwache Lenkungswirkung wird für Sperrmüll sowie für die betroffenen Teilfraktionen aus dem Bereich der nichtmineralischen Bau- und Abbruchabfälle (Gefährliche Bauabfälle und gemischte Fraktionen) erwartet. Für die Mehrzahl der untersuchten Abfallströme spielt eine Abschaffung der Heizwertklausel keine Rolle."



Drucksache 572/16

... (3) Die Mittel sollen für Investitionen der Kommunen eingesetzt werden. Die Länder sind aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass auch finanzschwache Kommunen Zugang zu den Finanzhilfen erhalten.



Drucksache 516/16 (Beschluss)

... Vor diesem Hintergrund sollte das Engagement der Freiwilligen stärker anerkannt und unterstützt werden. Denn zur Wertschätzung des freiwilligen Engagements gehört es auch, die finanzielle Situation der Freiwilligen zu berücksichtigen und ihnen Unterstützung zu gewähren. Deshalb sollte jungen Menschen aus finanzschwachen Familien das im Freiwilligendienst gewährte Taschengeld nicht als Einkommen auf Leistungen nach dem SBG II und



Drucksache 71/1/16

... Absatz 5 Satz 1 enthält Ausnahmen von den Verpflichtungen nach Absatz 4 und setzt Artikel 8 Absatz 4 der Kostensenkungsrichtlinie um. Die Herausnahme von Einfamilienhäusern folgt der Intention, Inhaltsbestimmungen des Eigentumsrechtes nur sehr maßvoll einzusetzen. Bei Baudenkmälern stößt eine Verpflichtung zudem insbesondere auf denkmalschutzrechtliche Veränderungsrestriktionen. Militärgebäude wie Kasernen und Gebäude, die für Zwecke der nationalen Sicherheit genutzt werden, werden ebenfalls ausgenommen, weil in diesen Fällen die Gewährleistung des öffentlichen Gutes der Sicherheit nach außen wie nach innen überwiegt. Schließlich werden Ferienhäuser von den Verpflichtungen ausgenommen, da bei ihnen die typischerweise nur temporär erfolgende Nutzung im Vordergrund steht. Es wäre unverhältnismäßig, die Anbieter dieser Objekte so zu verpflichten, als handele es sich um ganzjährig bewohnte Häuser. Eine Verpflichtung für Ferienhäuser ginge darüber hinaus auch zu Lasten peripherer strukturschwacher Gebiete und Tourismusregionen, was gesetzlich ausgeschlossen werden soll.



Drucksache 769/1/16

... Der Bundesrat stellt fest, dass der Begründungsteil des vorliegenden Gesetzentwurfs für eine spätere Interpretation des Grundgesetzes im Lichte der in diesem Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen nicht abschließend aussagekräftig sein kann. Maßgeblich dafür, wie die Auswahl der finanzschwachen Gemeinden (Gemeindeverbände) zu treffen ist, ist der Gesetzeswortlaut. Der Bundesrat geht daher davon aus, dass die Auswahl der finanzschwachen Gemeinden (Gemeindeverbände) allein den Ländern obliegt.



Drucksache 677/16

... Alle geld-, fiskal- und strukturpolitischen Instrumente müssen einzeln und gemeinsam eingesetzt werden, um die Schaffung von Arbeitsplätzen, Wachstum, Investitionen und die Finanzstabilität zu unterstützen. Im derzeitigen, von schwacher Inflation, geringem Wachstum und niedrigen Zinssätzen geprägten Umfeld und angesichts des diese begünstigenden geldpolitischen Kurses sind zur Sicherung der wirtschaftlichen Erholung Maßnahmen in anderen Politikbereichen erforderlich. Angesichts der großen Verunsicherung weltweit ist es von entscheidender Bedeutung, dass mittels eines angemessenen Policy-Mix alle internen Wachstumsmotoren aktiviert werden.



Drucksache 276/16

... Der Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, dass die Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro, die über das Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" zur Verfügung stehen, in finanzschwachen Kommunen auch investiert werden.



Drucksache 71/16 (Beschluss)

... Absatz 5 Satz 1 enthält Ausnahmen von den Verpflichtungen nach Absatz 4 und setzt Artikel 8 Absatz 4 der Kostensenkungsrichtlinie um. Die Herausnahme von Einfamilienhäusern folgt der Intention, Inhaltsbestimmungen des Eigentumsrechtes nur sehr maßvoll einzusetzen. Bei Baudenkmälern stößt eine Verpflichtung zudem insbesondere auf denkmalschutzrechtliche Veränderungsrestriktionen. Militärgebäude wie Kasernen und Gebäude, die für Zwecke der nationalen Sicherheit genutzt werden, werden ebenfalls ausgenommen, weil in diesen Fällen die Gewährleistung des öffentlichen Gutes der Sicherheit nach außen wie nach innen überwiegt. Schließlich werden Ferienhäuser von den Verpflichtungen ausgenommen, da bei ihnen die typischerweise nur temporär erfolgende Nutzung im Vordergrund steht. Es wäre unverhältnismäßig, die Anbieter dieser Objekte so zu verpflichten, als handele es sich um ganzjährig bewohnte Häuser. Eine Verpflichtung für Ferienhäuser ginge darüber hinaus auch zu Lasten peripherer strukturschwacher Gebiete und Tourismusregionen, was gesetzlich ausgeschlossen werden soll.



Drucksache 516/16

... Vor diesem Hintergrund sollte das Engagement der Freiwilligen stärker anerkannt und unterstützt werden. Denn zur Wertschätzung des freiwilligen Engagements gehört es auch, die finanzielle Situation der Freiwilligen zu berücksichtigen und ihnen Unterstützung zu gewähren. Deshalb sollte jungen Menschen aus finanzschwachen Familien das im Freiwilligendienst gewährte Taschengeld nicht als Einkommen auf Leistungen nach dem



Drucksache 44/1/16

... 14. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass insbesondere auf kommunaler Ebene und dort vor allem in finanzschwachen Kommunen in den vergangenen zehn Jahren öffentliche Investitionen reduziert und wichtige Sanierungsaufgaben vernachlässigt worden sind. Aber auch im Bereich der Infrastruktur auf Bundes- und Landesebene besteht Nachholbedarf. Öffentliche Investitionen haben stets auch Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Standorts Deutschland.



Drucksache 114/16

... BUSINESSEUROPE hält es für vorrangig, die korrekte Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie sicherzustellen, da nach ihrem Dafürhalten die meisten Herausforderungen bei der Arbeitnehmerentsendung mit schwacher Durchsetzung und mangelnder Kontrolle in den Mitgliedstaaten zusammenhängen. Des Weiteren führt BUSINESSEUROPE an, dass eine Neuverhandlung der Richtlinie zu einem Rückgang der Entsendungen führen könnte, da eine solche Verhandlung mit einer gewissen Unsicherheit bei den Unternehmen einhergehe. Zwar unterstützt BUSINESSEUROPE die Maßnahmen zur Verbesserung der Zuverlässigkeit und Transparenz der portablen Dokumente, weist aber darauf hin, dass die EU mit der Anwendung des Grundsatzes "gleiches Entgelt für gleiche Arbeit" auf ungebührende Weise in die freie Lohnbestimmung der Sozialpartner eingreift, und ruft in Erinnerung, dass durch eine Vielzahl an EU-Vorschriften zu verschiedenen Aspekten des Arbeitsrechts faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden. Der Dachverband der europäischen Metall- und Elektro-Arbeitgeberverbände (CEEMET) und der Europäische Führungskräfteverband (CEC) schließen sich dieser Argumentation an. Auch der Hauptverband der tschechischen Wirtschaft und die Industrieverbände Finnlands, Schwedens, Dänemarks, Islands und Norwegens haben in einem gemeinsamen Schreiben Bedenken gegen die Aufnahme des Grundsatzes "gleiches Entgelt für gleiche Arbeit" in die Entsenderichtlinie geäußert.



Drucksache 228/16

... Ländliche Regionen sind sehr verschieden und weisen ganz unterschiedliche Entwicklungstendenzen auf. Während viele Regionen prosperieren, stehen strukturschwache und periphere ländliche Regionen vor bedeutenden sozialen, ökonomischen und demographischen Herausforderungen. Vielerorts fehlen Arbeitsplätze. Die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs und mit elementaren Dienstleistungen, wie z.B. gesundheitliche Versorgung, wird schlechter, ebenso das Angebot an Kultur- und Bildungsmöglichkeiten. Unzureichende oder gänzlich fehlende Infrastrukturen sowie der Wegzug der jungen Generationen beschleunigen negative Entwicklungstendenzen. Viele ländliche Gebiete stagnieren in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung oder befinden sich bereits in einer Abwärtsspirale. Dadurch wird längerfristig auch der Fortbestand einer vielfältigen, leistungs- und wettbewerbsfähigen sowie umweltgerechten Land- und Forstwirtschaft, dessen Sicherung auch zukünftig eine Kernaufgabe der GAK sein wird, gefährdet.



Drucksache 335/16

... Radikalisierung begünstigende Faktoren sind u.a. ein starkes Gefühl persönlicher oder kultureller Entfremdung, vermeintlich erfahrenes Unrecht oder Demütigung verstärkt durch soziale Ausgrenzung, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung, eingeschränkte Bildungs- oder Beschäftigungschancen, Straffälligkeit, politische Faktoren, aber auch eine ideologische oder religiöse Dimension, schwache familiäre Bindungen, persönliche Traumata und andere psychische Probleme. Rekrutierer können diese Faktoren manipulativ nutzen, indem sie Gefühle der Verletzlichkeit und des Grolls ansprechen; sie können aber auch durch Selbstabschottung verstärkt werden. Soziale Medien bieten Konnektivität, virtuelle Teilhabe und eine Echokammer für gleichgesinnte extremistische Überzeugungen. Darüber hinaus haben Expertinnen und Experten aus Theorie und Praxis festgestellt, dass der Radikalisierungsprozess unter bestimmten Umständen zunehmend rascher vor sich gehen kann. Schätzungen gehen davon aus, dass rund 4000 EU-Bürgerinnen und -Bürger sich terroristischen Organisationen in Konfliktländern wie Syrien und dem Irak angeschlossen haben.



Drucksache 44/16 (Beschluss)

... 14. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass insbesondere auf kommunaler Ebene und dort vor allem in finanzschwachen Kommunen in den vergangenen zehn Jahren öffentliche Investitionen reduziert und wichtige Sanierungsaufgaben vernachlässigt worden sind. Aber auch im Bereich der Infrastruktur auf Bundes- und Landesebene besteht Nachholbedarf. Öffentliche Investitionen haben stets auch Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Standorts Deutschland.



Drucksache 792/2/16

... Auch wenn das Fahrverbot nicht die negativen sozialen Folgen einer Freiheitsstrafe aufweist, ist es andererseits nicht geeignet, die Defizite der Geldstrafe zu beseitigen. Gegen diese wird vor allem ins Feld geführt, dass trotz des Tagessatzsystems eine Bemessung nach den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen und finanziellen Möglichkeiten bei einkommensschwachen Personen einerseits wie bei besonders Vermögenden andererseits in der Praxis oftmals scheitert.



Drucksache 19/15

... 17. Siehe hierzu die am 22. August 2014 in Jackson Hole gehaltene Rede von EZB-Präsident Mario Draghi: "[T]he existing flexibility within the rules could be used to better address the weak recovery and to make room for the cost of needed structural reforms." [Die in den Vorschriften vorgesehene Flexibilität könnte dazu genutzt werden, der schwachen Erholung entgegenzuwirken und die Kosten der erforderlichen Strukturreformen aufzufangen.]



Drucksache 283/1/15

... -Versorgungsstrukturgesetzes einen weiteren Beitrag zur Stärkung der medizinischen Versorgung auch in ländlichen und strukturschwachen Gebieten leisten können.



Drucksache 283/15 (Beschluss)

... -Versorgungsstrukturgesetzes einen weiteren Beitrag zur Stärkung der medizinischen Versorgung auch in ländlichen und strukturschwachen Gebieten leisten können.



Drucksache 393/15

... In der Verständigung zwischen Bund und Ländern über ein Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern vom 11. Dezember 2014 hatte der Bund sich unter anderem dazu bereit erklärt, Länder und Kommunen in den Jahren 2015 und 2016 in Höhe von jährlich 500 Millionen Euro zu entlasten. Diese Zusage hat der Bund mit Artikel 3 des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern vom 24. Juni 2015 umgesetzt.



Drucksache 33/15

... schätzt diesen zusätzlichen Finanzierungsbedarf auf 15 Mrd. EUR. Die EU-Hilfe würde auch dazu beitragen, die Schwachstellen der Wirtschaft hinsichtlich der kurzfristigen Zahlungsbilanz und der öffentlichen Haushalte anzugehen, während gleichzeitig die Anpassungs- und Reformprogramme der Ukraine durch ein Paket geeigneter flankierender Maßnahmen, die mit den ukrainischen Behörden im Rahmen einer Grundsatzvereinbarung (Memorandum of Understanding) zu vereinbaren wären, unterstützt werden könnten.



Drucksache 120/15 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern



Drucksache 92/1/15

... 6. Schließlich sind aus Sicht des Bundesrates Haushaltsdaten nur ein schwacher Indikator mit wenig Aussagekraft für die Qualität eines Justizsystems. Die Vergleichbarkeit der Justizhaushalte ist bereits innerstaatlich wegen unterschiedlicher Haushaltsstrukturen kaum zu bewerkstelligen. Es bestehen erhebliche Unterschiede bei der Etatisierung in Einzelplänen oder bei der Allgemeinen Finanzverwaltung, insbesondere bei Baumaßnahmen. Umso mehr dürfte dies auf europäischer Ebene gelten. Die Ausgaben für



Drucksache 92/15 (Beschluss)

... 6. Schließlich sind aus Sicht des Bundesrates Haushaltsdaten nur ein schwacher Indikator mit wenig Aussagekraft für die Qualität eines Justizsystems. Die Vergleichbarkeit der Justizhaushalte ist bereits innerstaatlich wegen unterschiedlicher Haushaltsstrukturen kaum zu bewerkstelligen. Es bestehen erhebliche Unterschiede bei der Etatisierung in Einzelplänen oder bei der Allgemeinen Finanzverwaltung, insbesondere bei Baumaßnahmen. Umso mehr dürfte dies auf europäischer Ebene gelten. Die Ausgaben für



Drucksache 227/15

Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern



Drucksache 311/15 (Beschluss)

... Kranke und schwache Mastputen sind in besonderer Weise aggressiven Verhaltensweisen ihrer Artgenossen ausgesetzt. Auch bedürfen diese Tiere einer intensiveren Kontrolle durch den Tierhalter, so dass im Bedarfsfall unverzüglich geeignete Maßnahmen getroffen werden müssen, um verletzte, kranke oder leidende Mastputen vom übrigen Bestand in so genannten Krankenabteilen abzusondern. Da diese Tiere empfindlicher sind als gesunde Tiere, darf die Besatzdichte hier nicht mehr als 30 kg Lebendgewicht pro Quadratmeter nutzbarer Stallfläche betragen.



Drucksache 350/1/15

... 1. In einem zunehmend schwierigen weltwirtschaftlichen Umfeld befindet sich die deutsche Wirtschaft - getragen von der erfreulichen Dynamik der Binnennachfrage - derzeit auf einem soliden Wachstumspfad. Dank der anhaltend positiven Entwicklung bei Beschäftigung und Einkommen bewegt sich die Konsumneigung der Verbraucher bisher auf hohem Niveau. Das Wachstum des realen Bruttoinlandsprodukts wurde, auch aufgrund des schwachen Euros, im ersten Halbjahr 2015 zudem stark vom Export getragen, wobei es sich bei der Schwäche des Euros wie auch beim niedrigen Ölpreis um einen positiven, aber volatilen Effekt handelt.



Drucksache 63/15

... Verglichen mit anderen Rechtsräumen ist die kapitalmarktgestützte Finanzierung in Europa relativ schwach ausgeprägt. Unsere Märkte für Beteiligungskapital, Schuldverschreibungen und andere Instrumente tragen in geringerem Umfang zur Wachstumsfinanzierung bei und die europäischen Unternehmen sind weiterhin stark von den Banken abhängig, weshalb unsere Volkswirtschaften empfindlich auf eine Einschränkung der Kreditvergabe durch die Banken reagieren. Auch das Vertrauen der Anleger ist unzureichend, so dass Ersparnisse in Europa womöglich nicht immer dem produktivsten Zweck zugeführt werden. Das Investitionsniveau in Europa liegt historisch gesehen deutlich unter dem Normalwert und die europäischen Finanzmärkte können mit ihren globalen Konkurrenten nicht Schritt halten.



Drucksache 434/2/15

... "Um finanzschwache Länder beim Ausbau der Breitbandnetze nicht zu benachteiligen, sollte der Kofinanzierungsanteil der Länder im Scoringverfahren nicht berücksichtigt werden. Die Ziffer 3.1 im Scoringmodell ist daher zu streichen."



Drucksache 640/15 (Beschluss)

... - Das vorgeschlagene europäische Einlagenversicherungssystem mit einem gemeinsamen Einlagenversicherungsfonds ist derzeit nicht sachgerecht und könnte für den gesamten deutschen Bankensektor schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Kleinere, regional tätige oder im KMU-Sektor engagierte Kreditinstitute mit konservativen Geschäftsmodellen würden mit ihren Beiträgen zu einem europäischen Einlagensicherungssystem mit einem gemeinsamen Sicherungsfonds die Einlagen bei anderen Banken, die unter Umständen eine risikoreichere Geschäftspolitik betreiben, innerhalb der Eurozone absichern. Stabile und leistungsfähige Systeme müssten für instabile und leistungsschwache Systeme haften.



Drucksache 235/15

... (9) Die Bundesregierung hat die Ausgaben für Bildung und Forschung erhöht, doch der Anteil der öffentlichen Bildungsausgaben am BIP liegt nach wie vor unter dem EU-Durchschnitt und die Gesamtausgaben für Bildung und Forschung werden möglicherweise hinter dem nationalen Ziel von 10 % des BIP bis 2015 zurückbleiben. Deutschland beabsichtigt, die öffentlichen Investitionen bis 2018 aufzustocken und dabei unter anderem zusätzliche 10 Mrd. EUR für die Infrastruktur sowie zusätzliche 5 Mrd. EUR zur Förderung der Investitionen finanzschwacher Kommunen zur Verfügung zu stellen. Diese positiven Schritte scheinen allerdings unzureichend, um den Gesamtinvestitionsstau aufzulösen. Die Nutzung seines haushaltspolitischen Spielraums würde Deutschland in die Lage versetzen, in das künftige Wachstumspotenzial seiner Wirtschaft zu investieren und den öffentlichen Investitionsstau, der bei der Infrastruktur und auf kommunaler Ebene besonders augenfällig ist, anzugehen. Bei der Verbesserung der Effizienz des Steuersystems hat Deutschland keine Fortschritte erzielt. Alles in allem scheinen die Möglichkeiten für eine Verlagerung der Steuerlast auf wachstumsfreundlichere Einnahmequellen noch nicht ausgeschöpft. Die Einnahmen aus periodischen Immobiliensteuern sind nach wie vor vergleichsweise niedrig (0,5 % des BIP im Jahr 2012 gegenüber 1,5 % in der EU-28), und die Immobilienbewertung ist veraltet, da sie sich in den alten Bundesländern auf den Marktwert von 1963/64 und in den neuen Bundesländern auf den Marktwert von 1935 stützt. Eine Reform der kommunalen Grundsteuer wurde zwar im Koalitionsvertrag vorgesehen und in den nationalen Reformprogrammen 2014 und 2015 angekündigt, konkrete Maßnahmen wurden bislang aber nicht getroffen. Statt sich stärker auf die weniger verzerrenden periodischen Immobiliensteuern zu stützen, hielt der Trend zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer an. Die kommunale Gewerbesteuer ist nicht überprüft worden. Durch die Einbeziehung ertragsunabhängiger Komponenten in die Steuerbemessungsgrundlage entstehen Effizienzverluste. Der steuerliche Verwaltungsaufwand für Unternehmen und die Kosten der Steuererhebung sind in Deutschland nach wie vor vergleichsweise hoch, während die elektronische Einkommen- und Körperschaftsteuererklärung weniger genutzt wird als im EU-Durchschnitt. Die laufende Überprüfung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden bietet die Gelegenheit, den Rahmen für eine nachhaltige Fiskalpolitik zu stärken und insbesondere auch angemessene öffentliche Investitionen auf allen staatlichen Ebenen sicherzustellen. Die Überprüfung bietet auch Gelegenheit, die Verteilung der Einnahmen- und Ausgabenkompetenzen sowie die Effizienz des Länderfinanzausgleichs und der Steuerverwaltung zu verbessern.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.