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0715/05
0618/05
0285/05B
0596/05B
0238/04B
0917/04B
0920/1/04
0571/04B
0361/04
0166/04
0098/04B
0916/04A
0466/04
0590/04
0707/1/04
0576/04
0232/04
0238/04
0919/1/04
0571/04
0920/04B
0917/1/04
0666/04
0613/04
0441/04
0915/04
0818/04
0663/03
0450/03
0715/03
0120/1/03
0856/03
0120/03B
Drucksache 227/15 (Beschluss)

Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern



Drucksache 502/1/15

... 16. Eine weitere Europäisierung der Einlagensicherung über die einheitlichen Anforderungen der neuen Einlagensicherungsrichtlinie hinaus ist derzeit nicht sachgerecht und könnte für den gesamten deutschen Bankensektor schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Insbesondere kleinere, regional tätige oder im KMU-Sektor engagierte Kreditinstitute mit konservativen Geschäftsmodellen würden mit ihren Beiträgen zu einem europäischen Einlagensicherungssystem mit einem gemeinsamen Sicherungsfonds die Einlagen bei anderen Banken, die unter Umständen eine risikoreichere Geschäftspolitik betreiben, EU-weit absichern. Stabile und leistungsfähige Systeme müssten für instabile und leistungsschwache Systeme haften.



Drucksache 350/15 (Beschluss)

... 1. In einem zunehmend schwierigen weltwirtschaftlichen Umfeld befindet sich die deutsche Wirtschaft - getragen von der erfreulichen Dynamik der Binnennachfrage - derzeit auf einem soliden Wachstumspfad. Dank der anhaltend positiven Entwicklung bei Beschäftigung und Einkommen bewegt sich die Konsumneigung der Verbraucher bisher auf hohem Niveau. Das Wachstum des realen Bruttoinlandsprodukts wurde, auch aufgrund des schwachen Euros, im ersten Halbjahr 2015 zudem stark vom Export getragen, wobei es sich bei der Schwäche des Euros wie auch beim niedrigen Ölpreis um einen positiven, aber volatilen Effekt handelt.



Drucksache 640/1/15

... 27. - Das vorgeschlagene europäische Einlagenversicherungssystem mit einem gemeinsamen Einlagenversicherungsfonds ist derzeit nicht sachgerecht und könnte für den gesamten deutschen Bankensektor schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Kleinere, regional tätige oder im KMU-Sektor engagierte Kreditinstitute mit konservativen Geschäftsmodellen würden mit ihren Beiträgen zu einem europäischen Einlagensicherungssystem mit einem gemeinsamen Sicherungsfonds die Einlagen bei anderen Banken, die unter Umständen eine risikoreichere Geschäftspolitik betreiben, innerhalb der Eurozone absichern. Stabile und leistungsfähige Systeme müssten für instabile und leistungsschwache Systeme haften.



Drucksache 71/15

... Trotz der Fortschritte der letzten Jahre ist das Potenzial des Energiesystems in Europa noch nicht vollständig ausgeschöpft. Die derzeitige Marktorganisation zieht nicht ausreichend Investitionen nach sich, Marktkonzentration und ein schwacher Wettbewerb werfen nach wie vor Probleme auf und die Energielandschaft in Europa ist noch immer zu stark fragmentiert. Wir müssen die Vollendung des Energiebinnenmarktes daher mit neuem politischem Elan vorantreiben.



Drucksache 502/15 (Beschluss)

... Eine weitere Europäisierung der Einlagensicherung über die einheitlichen Anforderungen der neuen Einlagensicherungsrichtlinie hinaus ist derzeit nicht sachgerecht und könnte für den gesamten deutschen Bankensektor schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Insbesondere kleinere, regional tätige oder im KMU-Sektor engagierte Kreditinstitute mit konservativen Geschäftsmodellen würden mit ihren Beiträgen zu einem europäischen Einlagensicherungssystem mit einem gemeinsamen Sicherungsfonds die Einlagen bei anderen Banken, die unter Umständen eine risikoreichere Geschäftspolitik betreiben, EU-weit absichern. Stabile und leistungsfähige Systeme müssten für instabile und leistungsschwache Systeme haften.



Drucksache 641/14 (Beschluss)

... Die Risiken aus dem Betrieb der ambulanten Versorgungseinrichtungen treffen aufgrund des dortigen Ärztemangels regelmäßig die Kommunen in strukturschwachen Regionen, welche gerade wegen der dortigen Strukturbedingungen häufig entsprechend finanzschwach sind. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, für eine auskömmliche Finanzierung der kommunalen Versorgungseinrichtungen und eine Haftungsbegrenzung für die Kommunen, zum Beispiel durch höhere verpflichtende Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherungen, zu sorgen und die regionale Problemstellung des Ärztemangels nicht der örtlichen Gemeindeebene aufzuerlegen. Die gesellschaftliche Herausforderung des demografischen Wandels mit der einhergehenden "Landflucht" bedarf der Finanzierung einer breit aufgestellten Solidargemeinschaft.



Drucksache 607/1/14

... a) Die vorgesehenen Maßnahmen insbesondere im Bereich der Energieeffizienz beim Bauen und Wohnen, Wohnen für einkommensschwache Haushalte und der Abfallvermeidung sowie die Erhöhung der Datenerkenntnisse lassen erkennen, dass die kommunalen Überwachungsbehörden in Umweltschutzbelangen, die Sozialbehörden und die kommunalen Bau- und Planungsbehörden zusätzliche Aufgaben erhalten werden. Die Aufgabe des Klimaschutzes ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, sodass die Kommunen nicht die zusätzlichen Aufwendungen allein tragen können. Auch im Hinblick auf die teilweise erfolgten Ausgleiche der kommunalen Haushalte durch den Bund sollten neue zusätzliche Belastungen der kommunalen Haushalte vermieden werden.



Drucksache 583/14

... Besonders besorgniserregend ist derzeit, dass dauerhaft das Wachstum niedrig bleiben, die Inflation fast bei null liegen und hohe Arbeitslosigkeit herrschen könnte. Die Auswirkungen der Krise sind nicht nur zyklischer Natur, wie die schwache gesamtwirtschaftliche Nachfrage zeigt; es gibt auch eine bedeutende strukturelle Komponente, die das Wachstumspotenzial der Volkswirtschaften in der EU sinken lässt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 583/14




2 Einleitung

Kasten 1 - Wesentliche Ergebnisse der Herbstprognose 2014 der Kommission2

1. EIN INTEGRIERTES Konzept

Abbildung 1: Ein integriertes Konzept

2. INVESTITIONSFÖRDERUNG

Schwache Investitionstätigkeit hemmt wirtschaftliche Erholung Europas

Abbildung 2: Jüngste Trends bei den Investitionen in der EU Reale Bruttoanlageinvestitionen, EU-28, in Preisen von 2013, in Mrd. EUR

Auf nationaler und regionaler Ebene kann viel getan werden

Ein Investitionsprogramm für Europa

Kasten 2 - Wichtigste Merkmale des Investitionsprogramms für Europa

Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR zusätzlicher Finanzmittel für Investitionen auf EU-Ebene

3. ERNEUTES ENGAGEMENT für STRUKTURREFORMEN

BESEITIGUNG Wesentlicher Hindernisse auf Ebene

STRUKTURREFORMEN auf der Ebene der Mitgliedstaaten

Kasten 3 - Beispiele für wirksame Strukturreformen in den Mitgliedstaaten

1. Stärkung der Dynamik auf den Arbeitsmärkten und Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit.

2. Rentenreform.

3. Modernisierung der Sozialschutzsysteme.

4. Höhere Flexibilität der Waren- und Dienstleistungsmärkte.

5. Bessere Rahmenbedingungen für Unternehmensinvestitionen.

6. Verbesserung der Investitionen in Forschung und Innovation FuI .

7. Eine effizientere öffentliche Verwaltung.

4. VERANTWORTUNGSVOLLE FISKALPOLITIK

Kasten 4 - Verantwortliche wachstumsfördernde Haushaltskonsolidierung

5. STRAFFUNG UNSERES WIRTSCHAFTSPOLITISCHEN STEUERUNGSSYSTEMS zur ERHÖHUNG seiner WIRKSAMKEIT und zur STÄRKUNG der IDENTIFIKATION

6. Schlussfolgerung

Anhang
Straffung und Aufwertung des Europäischen Semesters


 
 
 


Drucksache 210/1/14

... 7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass ökologische Vorrangflächen in einem räumlichen Bezug zur Betriebsstätte liegen und eine Verlagerung der Verpflichtung aus landwirtschaftlichen Gunstregionen auf ertragsschwache Standorte verhindert wird.



Drucksache 308/1/14

... Abfälle deponiert werden, selbst dann, wenn der Anfall im betreffenden Jahr gesunken sein sollte. War das Vorja aber umgekehrt hr durch einen geringen Mengenanfall (schwache Konjunktur, wenig Baumaßnahmen) gekennzeichnet, könnten im betreffenden Jahr nur äußerst wenig Abfälle deponiert werden, was insbesondere dann problematisch erscheint, wenn die Konjunktur und die Bautätigkeit wieder anziehen.



Drucksache 308/14 (Beschluss)

... 37. Zudem bittet der Bundesrat die Bundesregierung, im weiteren Verfahren gegenüber der Kommission darauf hinzuwirken, dass anstatt einer dynamischen Bezugnahme auf das jeweilige Vorjahr (vom Jahr x auf das Jahr x+1) eine Jahreszahl fixiert wird, zum Beispiel auf das Jahr 2024 oder auf den Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2023. Es ist zu bedenken, dass Schwankungen im Deponie-Input von +/- 20 Prozent im Jahr x Schwankungen in den Deponierungsquoten im Jahr x+1 von 16,7 Prozent bis 37,5 Prozent bewirken. War das Vorjahr also durch einen hohen Mengenanfall gekennzeichnet, könnten im betreffenden Jahr mehr Abfälle deponiert werden, selbst dann, wenn der Anfall im betreffenden Jahr gesunken sein sollte. War das Vorjahr aber umgekehrt durch einen geringen Mengenanfall (schwache Konjunktur, wenig Baumaßnahmen) gekennzeichnet, könnten im betreffenden Jahr nur äußerst wenig Abfälle deponiert werden, was insbesondere dann problematisch erscheint, wenn die Konjunktur und die Bautätigkeit wieder anziehen.



Drucksache 323/2/14

... Nach der Erfahrung der bisherigen Förderung nach Artikel 91b GG wurden die meisten Vorhaben in strukturstarken Regionen oder Wissenschaftsstandorten bewilligt und strukturschwache Regionen konnten nicht entsprechend profitieren.



Drucksache 82/14 (Beschluss)

... e) Ökologische Vorrangflächen sollen in einem räumlichen Bezug zur Betriebsstätte liegen, um insbesondere eine Verlagerung der Verpflichtung aus landwirtschaftlichen Gunstregionen auf ertragsschwache Standorte zu verhindern.



Drucksache 396/14

... Durch das Merkmal "oder sonstige menschenverachtende" Beweggründe und Ziele sollen darüber hinaus weitere anerkannte Diskriminierungsverbote erfasst und der Strafzumessungspraxis der notwendige Raum gegeben werden, um alle Formen der Hass- und Vorurteilskriminalität sachgerecht beurteilen zu können. Es greift als Auffangmerkmal den Grundsatz auf, der bereits den im Gesetzestext explizit genannten Kriterien "rassistisch" und "fremdenfeindlich" innewohnt, wonach die vermeintliche Andersartigkeit einer Personengruppe als Rechtfertigung für die Negierung der Menschenrechte und die Verletzung der Menschenwürde der Opfer missbraucht wird (s. o.; in der Wissenschaft wird insoweit auch von "gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit" gesprochen, vgl. die Nachweise bei Glet, a.a.O., Seite 50, wobei anerkannt ist, dass bei diesem Ansatz die Größe der jeweiligen Gruppe grundsätzlich keine Rolle spielt, Hass- und Vorurteilskriminalität also z.B. auch von dem Mitglied einer Minderheitengruppe gegenüber dem einer Mehrheitsgruppe begangen werden kann, vgl. Krupna, a. a. O., Seite 20 ff.). Konkret kommen als "sonstige menschenverachtende" Beweggründe und Ziele insbesondere solche in Betracht, die im polizeilichen Erfassungssystem zur PMK unter dem Themenfeld "Hasskriminalität" als weitere Unterthemen neben "rassistisch" und "fremdenfeindlich" genannt werden, wobei die Unterthemen sich teilweise auch überschneiden können. Genannt werden dort antisemitische, gegen die religiöse Orientierung, gegen eine Behinderung, gegen den gesellschaftlichen Status oder gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Beweggründe und Ziele. Mit dem Kriterium "gesellschaftlicher Status" werden beispielsweise durch ein sozialdarwinistisches Weltbild geprägte Straftaten gegen Obdachlose oder sonst sozial Schwache erfasst (zur Bedeutung dieser "Hassdelikte" vgl. Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht, Seite 134, 138, 694). Das Kriterium der "sexuellen Orientierung" umfasst auch Beweggründe und Ziele, die sich gegen die "sexuelle Identität" des Opfers richten (zur Begrifflichkeit vgl. Bundestagsdrucksache 16/1780, Seite 31, linke Spalte; zur Bedeutung dieser häufig auf einer homophoben Einstellung beruhenden Straftaten vgl. Bundestagsdrucksache 16/12634, Seite 6; Limmer, Gewalt gegen Schwule und Lesben, in Hasskriminalität - Vorurteilskriminalität, Projekt Primäre Prävention von Gewalt gegen Gruppenangehörige - insbesondere: junge Menschen; herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz, 2006, Seite 175 ff.). Die im Themenfeldkatalog PMK genannten Unterthemen sind dabei als Bezugspunkt auch insoweit von Interesse, als der NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages auch vorgeschlagen hat, einen "verbindlichen gegenseitigen Informationsaustausch zwischen Polizei und Justiz einzuführen (ggf. eine Verlaufsstatistik PMK) - zumindest bei PMK-Gewaltdelikten" (Bundestagsdrucksache

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 396/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2899: Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalt

2.2 Erfüllungsaufwand

2.3 Sonstige Kosten

3. Bewertung durch den NKR


 
 
 


Drucksache 640/1/14

... Der Lebensweltenansatz, auf dessen Grundlage Leistungen nach dem Präventionsgesetz erbracht werden sollen, ist zu begrüßen. Zentrale Lebenswelt, in der Kindern Gewohnheiten und Lebensweisen vermittelt werden und die mit den anderen Lebenswelten stets in Verbindung steht, ist vor allem in den prägenden ersten Lebensjahren die Familie (in jeder Form). Aus diesem Grund wird es als sinnvoll erachtet, dass nicht nur Kinder und Jugendliche selbst präventive Angebote erhalten, sondern auch Eltern entsprechende Kompetenzen vermittelt bekommen sollen. Hierzu ist eine Vernetzung mit den Angeboten Früher Hilfen notwendig. Dem Aufwachsen von Kindern in der Lebenswelt Familie wird bereits in der Begründung zum Gesetzesentwurf Bedeutung beigemessen (Begründung zu Artikel 5 Nummer 1 - § 16 SGB VIII). Um den Stellenwert zu unterstreichen, ist eine ausdrückliche Aufnahme der Lebenswelt Familie in den Gesetzestext erforderlich. Dies ist schon aufgrund der verfassungsrechtlichen Bedeutung der Institution Familie gerechtfertigt. Auch wenn der Eigenverantwortung der Familie besondere Bedeutung zukommt, zeigt sich gerade in sozial schwachen Familien, dass diese bloßen Informationsangebote oft nicht wahrgenommen werden. Hier sollen mehr Anreize zur Wahrnehmung an Veranstaltungen zur Förderung der Gesundheitskompetenz geschaffen werden.



Drucksache 210/14 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass ökologische Vorrangflächen in einem räumlichen Bezug zur Betriebsstätte liegen und eine Verlagerung der Verpflichtung aus landwirtschaftlichen Gunstregionen auf ertragsschwache Standorte verhindert wird.



Drucksache 607/14 (Beschluss)

... 32. Die vorgesehenen Maßnahmen insbesondere im Bereich der Energieeffizienz beim Bauen und Wohnen, Wohnen für einkommensschwache Haushalte und der Abfallvermeidung sowie die Erhöhung der Datenerkenntnisse lassen erkennen, dass die kommunalen Überwachungsbehörden in Umweltschutzbelangen, die Sozialbehörden und die kommunalen Bau- und Planungsbehörden zusätzliche Aufgaben erhalten werden. Die Aufgabe des Klimaschutzes ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, sodass die Kommunen nicht die zusätzlichen Aufwendungen allein tragen können. Auch im Hinblick auf die teilweise erfolgten Ausgleiche der kommunalen Haushalte durch den Bund sollten neue zusätzliche Belastungen der kommunalen Haushalte vermieden werden.



Drucksache 406/1/14

... c) Der Bundesrat verweist auf seinen Beschluss zum räumlichen Bezug ökologischer Vorrangflächen zur Betriebsstätte (BR-Drucksache 82/14 - Beschluss -, Ziffer 5 Buchstabe e). Damit sollte insbesondere eine Verlagerung der Verpflichtung aus landwirtschaftlichen Gunstregionen auf ertragsschwache Standorte verhindert werden. Die Direktzahlungen-Durchführungsverordnung enthält hierzu keine Regelungen.



Drucksache 103/14

... § 3 Absatz 1 AdWirkG ermöglicht die Umwandlung einer schwachen Adoption ausländischen Rechts in eine deutsche Volladoption. Nach Nummer 3 unterbleibt die Umwandlung, wenn ihr überwiegende Interessen des Ehegatten oder der Kinder des Annehmenden oder des Angenommenen entgegenstehen. In diese Aufzählung naher Angehöriger ist auch der Lebenspartner aufzunehmen.



Drucksache 82/1/14

... 13. Ökologische Vorrangflächen sollen in einem räumlichen Bezug zur Betriebsstätte liegen, um insbesondere eine Verlagerung der Verpflichtung aus landwirtschaftlichen Gunstregionen auf ertragsschwache Standorte zu verhindern.



Drucksache 111/14

... müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die beim Wasserverbraucher erhobene Gebühr die tatsächlichen Kosten des Wasserverbrauchs widerspiegelt. Dies fördert die nachhaltige Nutzung begrenzter Wasserressourcen. Die Wasserpolitik der EU beruht auf dem Grundsatz, dass die Erschwinglichkeit von Wasserdienstleistungen von entscheidender Bedeutung ist. Es ist Sache der nationalen Behörden, konkrete Unterstützungsmaßnahmen zum Schutz benachteiligter Personen zu treffen und gegen Probleme im Zusammenhang mit Wasserknappheit vorzugehen (z.B. durch die Unterstützung einkommensschwacher Haushalte oder durch die Einführung von gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen).



Drucksache 447/14

... Mit der Dämpfung der Miethöhe bei Wiedervermietung werden in erster Linie sozialpolitische Zwecke verfolgt: Sie soll dazu beitragen, der direkten oder indirekten Verdrängung wirtschaftlich weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen aus stark nachgefragten Wohnquartieren entgegenzuwirken. Aufgrund des bereits erfolgten und weiterhin zu prognostizierenden Preisanstiegs betrifft dies inzwischen nicht nur einkommensschwache Haushalte, sondern auch Durchschnittsverdiener, insbesondere Familien mit Kindern. Durch die Begrenzung der Miethöhe bei Wiedervermietung bleibt auch für sie in größerem Umfang die Möglichkeit des Umzugs innerhalb ihres angestammten Quartiers erhalten, Wohnraum bleibt bezahlbar und Anreize für Verdrängungsmaßnahmen werden verringert.



Drucksache 216/13

... Im Hinblick auf die unterschiedliche Versorgungssituation in Ballungsgebieten und ländlichen Regionen besteht insoweit gesetzgeberischer Handlungsbedarf, um das hohe Leistungsniveau der Apotheken bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben zu erhalten bzw. in strukturschwachen Gebieten gezielt zu verbessern.



Drucksache 207/13

... (11) Das schwache Winterhalbjahr belastet die zu erwartende durchschnittliche Wachstumsrate für das Jahr 2013 erheblich. Die Bundesregierung erwartet in ihrer Jahresprojektion5 ein Wachstum von real 0,4 Prozent. Im Jahresverlauf 2013 entspricht dies einem Zuwachs des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts von Schlussquartal zu Schlussquartal in Höhe von 1,3 Prozent. Die deutsche Wirtschaft wächst damit weiterhin spürbar kräftiger als der Durchschnitt des Euroraums. Im Jahr 2014 dürfte der Anstieg der Wirtschaftsleistung mit voraussichtlich real 1,6 Prozent wieder deutlich kräftiger ausfallen. Dies setzt voraus, dass es nicht zu weiteren negativen Entwicklungen kommt, in deren Folge die Verunsicherung der Marktteilnehmer steigen könnte.



Drucksache 189/1/13

... Zur Bewältigung der Herausforderungen und insbesondere zur Sicherstellung der finanziellen Stabilität der Gesundheits- und Langzeitpflege stellt die in Abschnitt 5.2 dargestellte Einführung einer Pflege-Vorsorgeförderung kein taugliches Mittel dar. Einer wachsenden Zahl insbesondere von Haushalten älterer Menschen mit unterdurchschnittlichem Einkommen fehlen die finanziellen Mittel zur Finanzierung eines individuellen, umlageunabhängigen Versicherungssystems. Bei ohnehin knappen finanziellen Mitteln können einkommensschwache Familien nicht noch mindestens 120 Euro im Jahr pro Person für eine weitere Versicherung zurücklegen. Die vergangene Wirtschaftskrise hat zudem gezeigt, dass private Vorsorgesysteme von Finanzmarktentwicklungen weitaus abhängiger sind als umlagefinanzierte Systeme und damit auch deutlich krisenanfälliger. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass die Einführung der Pflege-Vorsorgeförderung auf Grund der geringen Zahl der zu erwartenden Antragsteller die aktuellen tiefgreifenden finanziellen Probleme der



Drucksache 25/13 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass die Wirtschaft in Deutschland im laufenden Jahr nur schwach wachsen wird. Belastend wirken insbesondere die anhaltende Krise im Euroraum und die Unwägbarkeiten über den künftigen Kurs der Finanzpolitik in den USA.



Drucksache 418/13

... Eine generell schwache Kundenmobilität und insbesondere ineffiziente Verfahren für den Kontowechsel machen es für neue Marktteilnehmer schwieriger, neue Kunden zu gewinnen. Untätigkeit oder unkoordinierte Maßnahmen der Mitgliedstaaten werden wahrscheinlich zu einem uneinheitlichen Regelwerk und in der Folge zu wettbewerbsschwachen Märkten und einem uneinheitlichen Grad des Verbraucherschutzes in der EU führen. Auf EU-Ebene festgelegte gemeinsame Kriterien für das Privatkundengeschäft der Banken bieten dem Verbraucher dagegen die Informationen, die er benötigt, um eine bewusste Wahl zu treffen. Dies trägt zur Stärkung des Wettbewerbs und zu einer effizienten Ressourcenallokation auf dem EU-Massenzahlungsverkehrsmarkt bei, wovon Unternehmen genauso profitieren wie die Verbraucher.



Drucksache 74/13 (Beschluss)

... Dies kann allenfalls ein erster Schritt sein. Um Fehlanreize zu vermeiden und Krankenhäusern eine verlässliche Finanzierung zur sichern, reicht es nicht aus, immer nur einzelne Schwachstellen in den Fokus zu nehmen. Notwendig ist eine umfassende Reform der Krankenhausfinanzierung, die Trägervielfalt und flächendeckende Versorgung sichert, Patienten vor medizinisch nicht indizierten Leistungen schützt und Qualität besser honoriert.



Drucksache 513/13

... "Class actions" nach US-amerikanischem Recht sind das bekannteste Beispiel des kollektiven Rechtsschutzes, zeigen gleichzeitig aber auch, wie anfällig dieses System für Klagemissbrauch ist. Im Rechtssystem der USA sind "class actions" zu einem besonders schlagkräftigen Instrument geworden, das von denen, gegen die sich dieses Instrument richtet, nämlich Handel und Industrie, gefürchtet wird. "Class actions" verdanken ihre Schlagkraft einer Kombination rechtlicher Besonderheiten, die Unternehmen dazu veranlassen können, in einer Streitigkeit einzulenken, auch wenn der Fall auf schwachen Füßen steht. Solche Besonderheiten sind beispielsweise erfolgsabhängige Honorare für Rechtsanwälte oder Beweisanordnungen auf Vorlage von Dokumenten, die sogenannte Beweisfischzüge ermöglichen. Ein weiteres wichtiges Merkmal des US-Rechtssystems ist die Möglichkeit, Strafschadensersatz zu erlangen, der das wirtschaftliche Interesse an einer "class action" noch erhöht. In den meisten Fällen gilt für diese Klagen das "Optout"-Prinzip: Der Vertreter der "class" kann im Namen der gesamten Gruppe aller möglicherweise Betroffenen klagen, ohne dass diese im Einzelnen zur Teilnahme aufgefordert werden. Angesichts der nachteiligen wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen dieses Systems, das durch mutwillige Prozessiererei anfällig für Missbrauch ist, hat der US Supreme Court in den letzten Jahren begonnen, die Verwendung dieser Klageart einzuschränken.



Drucksache 295/13 (Beschluss)

... )", vergleiche BR-Drucksache 74/13(B), festgestellt, dass Patientinnen und Patienten einen Anspruch darauf haben, die für sie notwendigen medizinischen Versorgungsleistungen zu erhalten. Ziel einer jeglichen Reform muss es daher sein, eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Dabei ist es nicht ausreichend, sich auf einzelne Schwachstellen zu konzentrieren. Vielmehr bedarf es einer umfassenden Krankenhausfinanzierungsreform, die die flächendeckende Versorgung und die Trägervielfalt absichert und Qualität sowie Patientensicherheit in den Mittelpunkt stellt.



Drucksache 74/1/13

... Dies kann allenfalls ein erster Schritt sein. Um Fehlanreize zu vermeiden und Krankenhäusern eine verlässliche Finanzierung zur sichern, reicht es nicht aus, immer nur einzelne Schwachstellen in den Fokus zu nehmen. Notwendig ist eine umfassende Reform der Krankenhausfinanzierung, die Trägervielfalt und flächendeckende Versorgung sichert, Patienten vor medizinisch nicht indizierten Leistungen schützt und Qualität besser honoriert.



Drucksache 440/13

... Angesichts der Bedeutung dieses Gebiets und der Herausforderungen, vor denen die Beteiligten in der EU stehen, sind ambitionierte Maßnahmen dringend notwendig, damit in der europäischen Innovations- und Wertschöpfungskette kein schwaches Glied verbleibt. Die Schwerpunkte sind:



Drucksache 216/13 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich das Vorhaben, den Apothekennotdienst unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme durch einen pauschalen finanziellen Zuschuss zu erhalten und in strukturschwachen Gebieten gezielt zu verbessern, um die flächendeckende und wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln jederzeit sicherzustellen.



Drucksache 439/13 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die angestrebte Marktöffnung für Hafendienste nicht in allen Bereichen zielführend ist und zum Teil aufgrund spezifischer Besonderheiten der Hafendienste nicht zu erreichen sein wird. So wird von der Kommission angeführt, dass in manchen TEN-V-Seehäfen keine effizienten Hafendienste aufgrund von schwachem Wettbewerbsdruck, von Marktmissbrauch durch monopol- oder oligopolartige Strukturen oder aufgrund von übermäßigem Verwaltungsaufwand angeboten werden. Dies trifft auf die Mehrheit der deutschen und nordeuropäischen Häfen nicht zu, die miteinander im Wettbewerb stehen und funktionierende Hafendienste anbieten. Des Weiteren berücksichtigt der Verordnungsvorschlag nicht, dass insbesondere in kleineren Häfen, die ausdrücklich von dem Vorschlag mit einbezogen werden, eine begrenzte Zahl von Anbietern von Hafendiensten oftmals keine Folge der Beschränkung des Zugangs zu Hafenanlagen durch die Hafenleitung, sondern dem geringen Interesse von Dienstleistern geschuldet ist, entsprechende Hafendienste auf dem lokalen Markt des Hafens anzubieten. Kritisch ist auch zu bewerten, dass der Verordnungsvorschlag tief in die Eigentumsrechte von privaten Hafenträgern eingreift. Daher sollten private Häfen, insbesondere wenn sie keine öffentlichen Zuwendungen erhalten, von der Verordnung ausgenommen werden.



Drucksache 320/13 (Beschluss)

... Gesellschaftspolitisch kann durch die Änderung erreicht werden, dass zusätzliche Belastungen gerade von sozial schwachen Familien vermindert werden. Hinzu kommt, dass den betroffenen Menschen das durch die Kontolosigkeit entstandene Stigma genommen wird.



Drucksache 467/13

... Einkommensschwache Haushalte sind infolge der steigenden Energiekosten immer häufiger nicht in der Lage, ihre Rechnungen für Energielieferungen zu bezahlen. Ohne Strom und Gas aber ist ein menschenwürdiges Leben in der heutigen Gesellschaft nicht möglich. Häufig sind Kinder betroffen. Es sind dringend verschiedene Maßnahmen erforderlich, die dazu beitragen, dass in weniger Haushalten Energieschulden anfallen und die Anwendungshäufigkeit der Unterbrechung der Versorgung mit Strom und oder Gas langfristig reduziert wird.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.