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"Schwache"
Drucksache 246/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates
... 25. Aufgrund von Wettbewerbsnachteilen droht die Landbewirtschaftung in ertragsschwachen Gebieten wegzubrechen. Damit entfiele auch die Pflege der Kulturlandschaft zur Aufrechterhaltung der dortigen Biodiversität. Daher ist die Sicherung der Landwirtschaft in benachteiligten Gebieten als öffentliche Leistung aufrechtzuerhalten.
Drucksache 131/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Vollendung der Bankenunion
... Die Kommission teilt die Auffassung des Bundesrats, dass die Verantwortung für den Abbau notleidender Kredite in erster Linie bei den betroffenen Banken liegt. Das Problem der notleidenden Kredite weist jedoch zugleich eine europäische Dimension auf Ein schwaches Wachstum aufgrund eines zu hohen Volumens notleidender Kredite in manchen Mitgliedstaaten könnte sich negativ auf das Wirtschaftswachstum in anderen Teilen der Europäischen Union auswirken. Der Abbau bestehender notleidender Kredite und Maßnahmen, die verhindern, dass neue entstehen, werden zur weiteren Verringerung der Risiken im europäischen Bankensektor beitragen. Die Kommission sieht durchaus, dass der derzeitige Bestand an notleidenden Krediten manche Mitgliedstaaten stärker belastet als andere, doch können notleidende Kredite in jedem Mitgliedstaat wieder auftreten, so dass Präventivmaßnahmen zur Reduzierung der Risiken nur dann wirken können, wenn sie in der gesamten Europäischen Union angewandt werden. Die Kommission hat am 14. März 2018 im Einklang mit dem Aktionsplan des Rates ein umfassendes Paket mit weiteren Maßnahmen zum Abbau notleidender Kredite vorgelegt. Die Kommission hat sich zur Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nach Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union verpflichtet. Dies gilt selbstverständlich auch für neue Regulierungsinitiativen im Zusammenhang mit notleidenden Krediten.
Drucksache 227/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa
... 28. Der Bundesrat ist sich des haushaltspolitischen Spannungsfeldes zwischen geringeren Einnahmen infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs und zusätzlichen Ausgaben aufgrund neuer Aufgaben der EU bewusst, das sich in Mittelkürzungen im Bereich der Kohäsionspolitik niedergeschlagen hat. Er bedauert dennoch, dass der Verordnungsvorschlag eine geplante Kürzung von real mehr als 20 Prozent für Deutschland vorsieht, und gibt zu bedenken, dass derart große Einschnitte beim Mittelbudget erhebliche Umstrukturierungen auf die derzeitige Förderlandschaft bedeuten würden. Insbesondere strukturschwache Regionen mit weniger zur Verfügung stehenden Kapazitäten konnten in der Vergangenheit von Mitteln der Europäischen Strukturfonds entscheidend profitieren. Die Bundesregierung wird daher gebeten, sich bei den Verhandlungen zum MFR für eine weiterhin wirkungsvolle Mittelausstattung Deutschlands und seiner Länder auszusprechen.
Drucksache 227/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa
... 18. Der Bundesrat ist sich des haushaltspolitischen Spannungsfeldes zwischen geringeren Einnahmen infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs und zusätzlichen Ausgaben aufgrund neuer Aufgaben der EU bewusst, das sich in Mittelkürzungen im Bereich der Kohäsionspolitik niedergeschlagen hat. Er bedauert dennoch, dass der Verordnungsvorschlag eine geplante Kürzung von real mehr als 20 Prozent für Deutschland vorsieht, und gibt zu bedenken, dass derart große Einschnitte beim Mittelbudget erhebliche Umstrukturierungen auf die derzeitige Förderlandschaft bedeuten würden. Insbesondere strukturschwache Regionen mit weniger zur Verfügung stehenden Kapazitäten konnten in der Vergangenheit von Mitteln der Europäischen Strukturfonds entscheidend profitieren. Der Bundesrat bedauert, dass gerade auch die Europäische Territoriale Zusammenarbeit in erheblichem Umfang gekürzt werden soll. Die Bundesregierung wird daher gebeten, sich bei den Verhandlungen zum MFR für eine weiterhin wirkungsvolle Mittelausstattung Deutschlands und seiner Länder auszusprechen.
Drucksache 166/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 - 2027
... 124. Um drastische Förderabbrüche gerade für finanzschwache Begünstigte zu vermeiden, muss bei der eventuellen Umsetzung entsprechender Vorschläge mit Augenmaß verfahren werden. Die Anhebungen der nationalen Ko-finanzierung sollten generell nur mit einer gleichzeitigen Reduktion der Anforderungen an die regionalen Verwaltungs- und Kontrollsysteme einhergehen.
Drucksache 547/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetz es - Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende
... Nach Absatz 2 muss die nach Absatz 1 beauftragte Einrichtung gewährleisten, dass regional jederzeit Ärzte, die für die Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms qualifiziert sind, auf Anfrage eines Entnahmekrankenhauses zur Verfügung stehen. Damit das Bereitschaftsmodell erfolgreich umgesetzt werden kann, müssen genügend qualifizierte Ärzte am Rufbereitschaftsdienst teilnehmen. Um dies sicherzustellen, haben sich die entsprechenden Kliniken auf Anfrage der beauftragten Stelle am neurologischen Bereitschaftsdienst zu beteiligen. Ferner muss gewährleistet sein, dass die sich am neurologischen Bereitschaftsdienst freiwillig beteiligenden Ärzte eine angemessene Vergütung erhalten. Dazu gehört eine Vergütung für den Rufdienst und eine Pauschale für den Fall des tatsächlichen Einsatzes. Mit dem Begriff regional soll sichergestellt werden, dass die Einsatzgebiete so strukturiert sind, dass auch in strukturschwachen Regionen neurochirurgische oder neurologische Konsiliarärzte direkt in den Entnahmekrankenhäusern eingesetzt werden können.
Drucksache 504/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG )
... Die weiteren Entwicklungen der Bedarfsplanung und Sicherstellung indizieren ein generelles Antragsrecht. So können die bisher wenig genutzten Möglichkeiten der Landesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen zur Feststellung zusätzlicher Zulassungen oder eines lokalen Versorgungsbedarfs in einem nicht unterversorgten Planungsbereich nach § 100 Absatz 3 SGB V und die Regelungen zur Prüfung einer lokalen Versorgungslage nach § 35 Bedarfsplanungs-Richtlinie verfahrensleitend angestoßen werden. Den jeweils zuständigen obersten Landesbehörden wird dabei das Recht zur Beantragung eingeräumt, da davon ausgegangen wird, dass die Landesbehörden nicht nur über Kenntnisse über die lokale ärztliche Versorgungslage und die Altersstruktur der vorhandenen Ärzte in den jeweiligen Gebiete verfügen, sondern ihnen darüber hinaus auch weitere relevante Faktoren für einen bedarfsgerechten Zugang zur ärztlichen Versorgung bekannt sind, die von ihnen gewichtet werden können. Dies umfasst insbesondere die infrastrukturelle Gesamtsituation in ländlichen oder strukturschwachen Gebieten eines Planungsbereichs, die Gestaltung der Mobilität (Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr, Nahversorgungs-, Bildungs- und andere öffentliche Einrichtungen) sowie die Versorgungssituationen und infrastrukturellen Verflechtungen in und zu benachbarten Gemeinden und Kreisen.
Drucksache 37/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahreswirtschaftsbericht 2018 der Bundesregierung
... bb) Der Bundesrat teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass trotz erreichter Fortschritte beim Aufbau Ost und bei der Bewältigung des Strukturwandels in altindustriell geprägten und ländlichen Regionen der westdeutschen Länder erhebliche Disparitäten fortbestehen. Das zu entwickelnde gesamtdeutsche System zur Förderung strukturschwacher Regionen muss die notwendigen Anpassungsprozesse durch die Stärkung von Innovationskraft, Investitionen, Infrastruktur und Daseinsvorsorge wirksam unterstützen. Seine Bedeutung wird angesichts der Beschleunigung des Strukturwandels durch die Digitalisierung, des fortschreitenden demografischen Wandels und auch zu erwartender Mittelkürzungen bei den EU-Struktur- und Investitionsfonds ab dem Jahr 2021 noch verstärkt.
Drucksache 246/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates
... 36. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung sich dafür einzusetzen, dass die Förderung des Ausbaus des Ökologischen Landbaus gemäß der ZÖL-Strategie der Bundesregierung auf einen Anteil von mindestens 20 Prozent der Anbaufläche sichergestellt wird. Er regt dazu an, dass die Förderung des Ökologischen Landbaus und der ertragsschwachen Gebiete in der 1. Säule erfolgen kann.
Drucksache 45/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen COM(2016) 822 final
... 5. Wie in der begleitenden Folgenabschätzung ausführlicher erläutert, wurde fast ein Jahr nach der Umsetzung etwa ein Drittel der Verhältnismäßigkeitsprüfungen noch immer nicht durchgeführt. Von den erhaltenen Verhältnismäßigkeitsprüfungen trafen 70 % die Entscheidung, die bestehende Praxis, die sich auf schwache Prüfungen stützt, aufrechtzuerhalten.
Drucksache 106/17
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates für ein Bundesprogramm "Sportinfrastrukturförderung in Deutschland"
... Im Rahmen der Neuregelung des bundestaatlichen Finanzausgleichssystems ab 2020 wird derzeit u.a. beraten, dem Bund "mehr Steuerungsrechte bei Finanzhilfen" durch eine "grundgesetzliche Erweiterung der Mitfinanzierungskompetenzen [...] im Bereich der kommunalen Bildungs-Infrastruktur für finanzschwache Kommunen" einzuräumen. Dieser Ansatz entspricht der Zielsetzung dieser Bundesratsinitiative, wenn davon auch die kommunale Sportinfrastruktur, die zu einem großen Teil von den Schulen genutzt wird, umfasst wird.
Drucksache 671/17
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... XII die Möglichkeit vor, ein zinsloses Darlehen zu gewähren. Im Ergebnis entspricht die bestehende Ausgestaltung von Regelbedarfen und Darlehen damit der Lebensrealität einkommensschwacher, aber nicht hilfebedürftiger Haushalte.
Drucksache 429/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine europäische Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung - COM(2017) 247 final
... Für inklusive Hochschulsysteme müssen auch die richtigen Bedingungen für den Erfolg von Studierenden aus unterschiedlichen sozialen Verhältnissen geschaffen werden. Dies geht über die Frage der finanziellen Unterstützung für benachteiligte Gruppen hinaus, auch wenn diese für Personen aus einkommensschwachen Gruppen unverzichtbar ist. Um den erfolgreichen Abschluss von Studien zu fördern, sollten die Anbieter von Hochschulbildung einen ganzheitlichen Blick darauf werfen, wie Lehre und Bewertung organisiert sind, Mentoringmaßnahmen für Studierende vorsehen und akademische und nicht-akademische Unterstützung bieten.22 Der Campus von Hochschuleinrichtungen sollte für alle Studierenden ein sicherer Ort ohne geschlechterspezifische Gewalt und Diskriminierung sein. Das frühzeitige Erkennen von Problemen ist von entscheidender Bedeutung, um festzustellen, welche Unterstützung die Studierenden benötigen. Ferner sind auch flexible Studienmöglichkeiten (Teilzeit oder Online) und eine breitere Anerkennung bereits erworbener Kenntnisse erforderlich, um den Zugang zur Hochschulbildung, insbesondere für Erwachsene, zu erleichtern. Ein vielversprechender Weg zur Erreichung dieses Zieles sind Strategien, die benachteiligten Studierenden den Zugang zum Studium und dessen erfolgreichen Abschluss erleichtern.
Drucksache 89/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Jahreswirtschaftsbericht 2017 der Bundesregierung
... 3. Trotz eines sich zuletzt moderat aufhellenden weltwirtschaftlichen Umfelds, resultieren die aktuellen wirtschaftlichen Risiken insbesondere aus Unsicherheiten internationaler Entwicklungen. Dazu zählen beispielsweise nach wie vor ungelöste geopolitische Konflikte, protektionistische Tendenzen in wichtigen Ländern, wie den USA, und erhebliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit den anstehenden Verhandlungen über den Austritt Großbritanniens aus der EU. Ebenso bestehen Risiken auf Grund möglicherweise erneut auftretender Schwierigkeiten auf den internationalen Finanz- und Kapitalmärkten und einer nach wie vor schwachen Entwicklung des Welthandels.
Drucksache 1/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie 2012/30 /EU
/EU - COM(2016) 723 final; Ratsdok. 14875/16
... 23. Mit einer Begrenzung des Restrukturierungsverfahrens auf Finanzgläubiger ist Artikel 7 Absatz 4 und 5 des Richtlinienvorschlags, der auf Lieferanten abzielt, überflüssig und zu streichen. Nur für den Fall, dass das Restrukturierungsverfahren sämtliche Gläubiger umfassen soll, ist auf Folgendes hinzuweisen: Der Schutz für noch nicht beiderseits erfüllte Verträge nach Artikel 7 Absatz 4 und 5 des Richtlinienvorschlags ist zu weitgehend. Denn es werden lediglich die Interessen des Schuldners in den Vordergrund gerückt, um diesem die Fortführung seines Geschäftsbetriebs und damit den Erhalt der in ihm verkörperten Vermögenswerte während der Verhandlungen zu ermöglichen. Um ein Gleichgewicht der Gläubiger- und Schuldnerinteressen zu erreichen, darf ein Gläubiger nicht dazu gezwungen werden, an den Schuldner zu liefern im Wissen, dass er keine Gegenleistung erhalten wird. Ein solches Recht des Schuldners, eine Forderung weiterhin vom Gläubiger zu verlangen, ohne dass dieser ein Zurückbehaltungsrecht hat, widerspricht dem deutschen Rechtsverständnis und greift zu tief in nationales Recht ein. Im Ergebnis würden die Regelungen des Artikels 7 Absatz 4 und 5 des Richtlinienvorschlags dazu führen, dass Gläubiger ihre Rechte gegenüber schwachen Vertragspartnern schon vor einem Moratorium geltend machen werden. Damit verlagert sich der Gefährdungszeitpunkt für kriselnde Unternehmen weiter nach vorne, so dass mit dieser Regelung genau das gegenteilige Ziel erreicht wird. Artikel 7 Absatz 4 und 5 des Richtlinienvorschlags ist daher zu streichen.
Drucksache 732/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über den Umgang der EU mit standardessenziellen Patenten COM(2017) 712 final
... Die Daten deuten jedoch darauf hin, dass die Lizenzierung und Durchsetzung von SEP nicht reibungslos funktioniert und zu Konflikten führen kann. Technologienutzer werfen SEP-Inhabern vor, überhöhte und auf schwachen Patentportfolios beruhende Lizenzgebühren zu erheben und rechtliche Konsequenzen anzudrohen. Inhaber von SEP behaupten, dass Technologienutzer von ihren Innovationen zum Nulltarif profitierten und bewusst Rechte des geistigen Eigentums verletzten, ohne in gutem Glauben Lizenzverhandlungen zu führen.6 Die Probleme können in besonderer Schärfe zutage treten, wenn Akteure aus neuen Branchen, die mit dem herkömmlichen IKT-Geschäft nicht vertraut sind, Zugang zu standardisierten Technologien benötigen. Streitigkeiten und Verzögerungen bei den Verhandlungen zwischen Technologienutzern und Inhabern können letztlich die flächendeckende Anwendung standardisierter Schlüsseltechnologien hinauszögern. Dadurch kann die Entwicklung vernetzter Produkte in Europa behindert und schließlich die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft beeinträchtigt werden.
Drucksache 639/17
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Weiterentwicklung eines gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen ab 2020
Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Weiterentwicklung eines gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen ab 2020
Drucksache 430/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g)
... Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der finanzschwachen Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. Artikel 104b Absatz 2 und 3 gilt entsprechend."
Drucksache 186/2/17
Empfehlungen der Ausschüsse 957. Sitzung des Bundesrates am 12. Mai 2017
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Elektrizitätsbinnenmarkt (Neufassung) - COM(2016) 861 final; Ratsdok. 15135/16
... 45. Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich, dass der Vorschlag sich mit dem sozialpolitisch geprägten Umstand der "Energiearmut" auseinandersetzt und Handlungsbedarf sieht, sozial schwache Verbraucherinnen und Verbraucher vor steigenden Energiekosten zu schützen. Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass der Vorschlag keine konkreten Handlungsansätze oder strategische Überlegungen vorsieht, wie betroffene Haushalte vor steigenden Energiekosten geschützt und welche wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Vielmehr werden die Mitgliedstaaten in dem Vorschlag für die neue Marktorganisation verpflichtet, die Energiearmut nach EU-weit festgelegten Grundsätzen ausreichend zu messen und regelmäßig zu beobachten. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass statistische Erhebungen und Berichte allein jedoch keine geeigneten Instrumente sind, um die Verbraucherinnen und Verbraucher vor ansteigenden Kosten zu schützen, sondern allein als Grundlage für eine Zustandsbeschreibung dienen können.
Drucksache 617/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Bundeseinheitliche Regelung zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Frauen mit geringem Einkommen
... 2. die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel für einkommensschwache Frauen und Frauen im Sozialleistungsbezug unbürokratisch übernommen werden und hierbei auch die rückwirkende Erstattung von vorverauslagten Kosten für Notfallkontrazeptiva berücksichtigt wird.
Drucksache 543/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Reflexionspapier der Kommission über die Zukunft der EU-Finanzen - COM(2017) 358 final in Verbindung mit
... 50. Der Bundesrat nimmt die Vorschläge und Argumente der Kommission für eine etwaige Absenkung der EU-Kofinanzierung im Bereich der Kohäsions-politik zur Kenntnis. Um drastische Förderabbrüche gerade für finanzschwache Begünstigte zu vermeiden, muss bei der eventuellen Umsetzung entsprechender Vorschläge mit Augenmaß verfahren werden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine Absenkung der EU-Beteiligung mit einer Absenkung der EU-Anforderungen an die Verwaltungs- und Kontrollsysteme in den Regionen einhergehen muss.
Drucksache 617/17
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates: Bundeseinheitliche Regelung zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Frauen mit geringem Einkommen
... 2. die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel für einkommensschwache Frauen und Frauen im Sozialleistungsbezug unbürokratisch übernommen werden und hierbei auch die rückwirkende Erstattung von vorverauslagten Kosten für Notfallkontrazeptiva berücksichtigt wird.
Drucksache 243/17
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Telekommunikations -Überwachungsverordnung
... 1. Die in den Netzelementen anfallenden Daten müssen vor der Bereitstellung in den zentralen Datenspeichern geprüft werden und diesen Datenspeichern zugeleitet werden. Dieses Verfahren für Millionen von Daten belastet die Netze und Systeme so sehr, dass diese Vorgänge in den verkehrsschwachen Zeiten durchgeführt werden müssen. Während dieses Einspeicherns müssen zudem die Indexe der Datenbanken neu aufgesetzt werden. Eine Beauskunftung kann in dieser Zeit nicht erfolgen.
Drucksache 428/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein guter Start ins Leben durch Schulentwicklung und hervorragenden Unterricht COM(2017) 248 final
... 30. OECD (2016), Low-performing students: why they fall behind and how to help them succeed (Leistungsschwache Schüler: Warum sie zurückbleiben und wie man ihnen zum Erfolg verhilft).
Drucksache 713/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur - Beitrag der Europäischen Kommission zum Gipfeltreffen in Göteborg am 17. November 2017 - COM(2017) 673 final
... Eine zweite Problematik betrifft die Chancengleichheit. Schülerinnen und Schüler mit schwachen Leistungen kommen überproportional häufig aus benachteiligten Verhältnissen (d.h. aus Haushalten mit geringem Einkommen oder niedrigem Bildungsniveau). Daran lässt sich erkennen, dass Bildung in der Praxis häufig keine echte Möglichkeit zur sozialen Mobilität bietet. Qualität in der Bildung bedeutet nicht nur, gute Ergebnisse zu erzielen, sondern auch sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler die Unterstützung erhalten, die sie dafür benötigen.
Drucksache 543/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Reflexionspapier der Kommission über die Zukunft der EU-Finanzen COM(2017) 358 final Drucksache: 543/17 in Verbindung mit
... 76. Der Bundesrat lehnt eine generelle Anhebung der nationalen Kofinanzierungsbeiträge für die ESI-Fonds ab. Sie würde im Vergleich zum Status quo deutlich mehr nationale Mittel binden, auf Grund der erforderlichen Einhaltung der Vorgaben des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaketes sowie EU-Fiskalvertrags gegebenenfalls den Verzicht auf europäische Fördermittel provozieren und die Bedeutung der Kohäsionspolitik vor Ort senken. Ein bedachtes Vorgehen ist erforderlich, um eine Überforderung finanzschwacher Regionen und Mitgliedstaaten sowie das abrupte Ende von mit Hilfe europäischer Haushaltsmittel eingeleiteten Entwicklungen in den Regionen zu vermeiden.
Drucksache 573/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der Innovation in Europas Regionen - Beitrag zu einem widerstandsfähigen, inklusiven und nachhaltigen Wachstum auf territorialer Ebene - COM(2017) 376 final
... Im Rahmen des Projekts "Lagging Regions" arbeiteten im Laufe des letzten Jahres die Europäische Kommission und Experten der Weltbank mit nationalen und lokalen Behörden Polens zusammen, um Lösungen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in den einkommensschwachen Regionen Podkarpackie und Świętokrzyskie in Ostpolen zu finden. Die Maßnahmen umfassen den Wissenstransfer von Hochschulen an lokale Unternehmen, beispielsweise in der Raumfahrtindustrie in Podkarpackie, wodurch die regionale Geschäftsumgebung und die Fertigkeiten der einheimischen Arbeitskräfte verbessert werden.
Drucksache 89/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahreswirtschaftsbericht 2017 der Bundesregierung
... 3. Trotz eines sich zuletzt moderat aufhellenden weltwirtschaftlichen Umfelds, resultieren die aktuellen wirtschaftlichen Risiken insbesondere aus Unsicherheiten internationaler Entwicklungen. Dazu zählen beispielsweise nach wie vor ungelöste geopolitische Konflikte, protektionistische Tendenzen in wichtigen Ländern, wie den USA, und erhebliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit den anstehenden Verhandlungen über den Austritt Großbritanniens aus der EU. Ebenso bestehen Risiken auf Grund möglicherweise erneut auftretender Schwierigkeiten auf den internationalen Finanz- und Kapitalmärkten und einer nach wie vor schwachen Entwicklung des Welthandels.
Drucksache 315/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: eine neue Europäische Agenda für Kompetenzen - Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken COM(2016) 381 final
... Europa ist mit Herausforderungen im Bereich der Grundfertigkeiten konfrontiert. Die Menschen brauchen ein Mindestmaß an Grundfertigkeiten - Rechnen, Lesen und Schreiben, digitale Grundkompetenzen -, um Zugang zu qualitativen Arbeitsplätzen zu erhalten und um voll an der Gesellschaft teilhaben zu können. Diese Kompetenzen sind die Grundlage für weiteres Lernen und die berufliche Entwicklung. Ungefähr ein Viertel der EU-Bevölkerung kann nicht richtig lesen oder schreiben und hat schwache Rechen- oder digitale Kompetenzen. Mehr als 65 Millionen Menschen in der EU haben keine Qualifikation, die einem Abschluss der Sekundarstufe II entspricht. Die Zahlen unterscheiden sich sehr von Land zu Land; in einigen EU-Ländern beträgt diese Quote 50 % oder mehr.
Drucksache 410/2/16
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz - PSG III)
... Gerade erwachsene Kinder, die aus einkommensschwachen Familien stammen und sich aus engen wirtschaftlichen Verhältnissen hochgearbeitet haben, werden von dieser Regelung hart getroffen. Dies wiegt umso schwerer, als infolge der demographischen Entwicklung demenzbedingte Pflegebedürftigkeit immer häufiger anzutreffen ist, mit der Folge oft jahrelanger Pflegebedürftigkeit und entsprechender jahre- oder im Einzelfall sogar jahrzehntelanger (Regress-) Forderungen der Sozialämter (§ 94
Drucksache 769/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g)
... Der Bundesrat stellt fest, dass der Begründungsteil des vorliegenden Gesetzentwurfs für eine spätere Interpretation des Grundgesetzes im Lichte der in diesem Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen nicht abschließend aussagekräftig sein kann. Maßgeblich dafür, wie die Auswahl der finanzschwachen Gemeinden (Gemeindeverbände) zu treffen ist, ist der Gesetzeswortlaut. Der Bundesrat geht daher davon aus, dass die Auswahl der finanzschwachen Gemeinden (Gemeindeverbände) allein den Ländern obliegt.
Drucksache 769/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g)
... es (GG) wird das bestehende mehrstufige System des bundesstaatlichen Finanzausgleichs umfassend reformiert. Die in Artikel 107 GG vorgesehene Möglichkeit eines Umsatzsteuervorwegausgleichs entfällt. Die Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer erfolgt grundsätzlich nach Maßgabe der Einwohnerzahl, jedoch modifiziert durch Zu- und Abschläge zum angemessenen Ausgleich der Unterschiede in der Finanzkraft. Darüber hinaus werden Sondertatbestände für die Einbeziehung der Einnahmen aus der bergrechtlichen Förderabgabe bei der Ermittlung der Finanzkraft sowie für die Gewährung von Zuweisungen des Bundes geregelt. Der Bund kann leistungsschwachen Ländern künftig auch Zuweisungen zum Ausgleich der Steuerkraftunterschiede auf Gemeindeebene und zum Ausgleich unterdurchschnittlicher Teilhabe an Fördermitteln zur Forschungsförderung nach Artikel 91b GG gewähren.
Drucksache 116/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte - COM(2016) 127 final
... In den meisten, aber nicht allen Mitgliedstaaten gibt es ein Mindesteinkommen für armutsgefährdete Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht auf andere Weise sichern können. Derzeit bestehen hier jedoch einige Herausforderungen, beispielsweise die zu geringe Höhe der Leistungen, so dass die Empfänger der Armut nicht entkommen, sowie die geringe Abdeckung und Nichtinanspruchnahme des Mindesteinkommens aufgrund komplexer Zugangsmodalitäten. Bei Personen im erwerbsfähigen Alter können durch die schwache Anbindung an aktive Unterstützungsangebote und soziale Dienste sowie durch Nichtkürzung der Leistungen bei Wiederaufnahme einer Beschäftigung "Leistungsfallen" und negative Anreize für die Arbeitsaufnahme entstehen. Der Aspekt der Einkommenssicherheit deckt diejenigen, deren Anspruch auf Arbeitslosenleistungen ausgelaufen ist nur unzureichend ab, da Arbeitslosen- und Mindesteinkommensleistungen oft nicht ausreichend koordiniert sind. Für ältere Menschen ohne jedwede sonstigen Einkünfte sind die Mindesteinkommensregelungen in den meisten Mitgliedstaaten nicht ausreichend, um sie aus der Armut zu befreien.
Drucksache 96/3/16
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
... Damit ist die Bezahlbarkeit dieser Konten - gerade für wirtschaftlich schwache Verbraucherinnen und Verbraucher - nicht sichergestellt.
Drucksache 96/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
... Entgegen der Einschätzung des Deutschen Bundestages hält der Bundesrat diese Rechtswegzuweisung zum Zivilgericht nicht für verbraucherfreundlich, sondern im Gegenteil für nachteilig für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Während das Zivilgericht aufgrund des dort geltenden Beibringungsgrundsatzes auf das Vorbringen der Parteien beschränkt ist, gilt beim Verwaltungsgericht der Amtsermittlungsgrundsatz, nach dem das Verwaltungsgericht insbesondere zum Vorteil von nicht anwaltlich vertretenen Verbraucherinnen und Verbrauchern Tatsachengrundlagen selbst ermitteln und würdigen kann. Gerade zu Gunsten von sozial schwachen Menschen, denen bislang ein Basiskonto von Banken verweigert worden war und die überwiegend als Zielgruppe eines solchen Anspruchs in Betracht kommen, würde die Rechtsdurchsetzung damit vereinfacht. Darüber hinaus dürfte es den Verbraucherinnen und Verbrauchern auch kaum verständlich sein, warum die im Vorverfahren gegenüber der BaFin geltenden öffentlichrechtlichen Verfahrensgrundsätze nicht mehr im anschließenden (zivilgerichtlichen) Klageverfahren gelten.
Drucksache 316/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Kompetenzgarantie COM(2016) 382 final
... Hohe Produktivität, nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit und anhaltendes Wachstum hängen von qualifizierten und anpassungsfähigen Arbeitskräften und der umfassenden Nutzung der verfügbaren Kompetenzen ab. Beschäftigungsfähigkeit beruht auf der Qualität der vorhandenen Kompetenzen. Länder, die einen hohen Anteil an Erwachsenen mit schwachen Grundfertigkeiten (Lesen, Schreiben, Rechnen) und niedrigen digitalen Kompetenzen haben, weisen eine niedrigere Arbeitsproduktivität auf; mithin sind auch die Aussichten für Wachstum und eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit schlechter.1 Es gibt durchaus Spielraum, das Humankapital in Europa effizienter zu nutzen - und zwar während des gesamten Lebenslaufs der Menschen - und durch eine Anhebung des allgemeinen Kompetenzniveaus in der Union zu verbessern. Hierzu müssen auf nationaler und Unionsebene Mittel mobilisiert werden. Im Jahreswachstumsbericht 20162 wird hervorgehoben, dass "intelligente Investitionen in das Humankapital Europas" und eine zielgerichtete Qualifizierung zur Förderung von Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und einer hohen Produktivität der beste Weg sind, den Einzelnen vor Arbeitslosigkeit zu schützen und die Gefahr von Armut und sozialer Ausgrenzung zu verringern.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.